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Verbesserung der EU-weiten Online-Lizenzierung von Musik

Das Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Arbeitsweise von Organisationen für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten. Zudem soll die EU-weite Vergabe von Lizenzen für Urheberrechte an Musikwerken für die Online-Nutzung vereinfacht werden.

RECHTSAKT

Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt.

ZUSAMMENFASSUNG

Durch die Richtlinie soll die Online-Lizenzierung von Musik durch Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung EU-weit verbessert werden.

Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung ziehen die Einnahmen aus der Verwertung der ihnen von den Rechtsinhabern (beispielsweise den Musikproduzenten) anvertrauten Rechte ein, verwalten sie und verteilen diese.

Die Wahrnehmung von Urheberrechten beinhaltet die Vergabe von Lizenzen an Nutzer, die Überwachung der Nutzung der Rechte sowie die Einziehung und Verteilung der Einnahmen. Diese Organisationen ermöglichen es Rechtsinhabern, Vergütungen für die Nutzung ihrer Rechtezu erhalten, die sie selbst sonst nicht überwachen oder durchsetzen könnten .

Vor der Einführung dieser Richtlinie mussten die Erbringer von Online-Musikdiensten üblicherweise Lizenzen für Musik-Dienste in der Union von den eigenständigen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung jedes EU-Landes erwerben.

Die Richtlinie erlaubt es den Erbringern von Online-Musikdiensten, Lizenzen von grenzüberschreitend tätigen Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung in der EU zu erwerben. Dieses Verfahren nennt sich Vergabe von Mehrgebietslizenzen. Die entsprechenden Vorschriften sind in Titel III der Richtlinie festgelegt. Diese Form der Lizenzvergabe soll den Verbrauchern eine größere Auswahl an Musik bieten, die sie herunterladen oder im Streaming-Modus anhören können, und zudem die Entwicklung neuer Formen des Musikzugriffs fördern. Mit der Entwicklung legaler Online-Musikdienste in der Union dürfte auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet geleistet werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2014/26/EU

9.4.2014

10.4.2016

ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 72-98

Letzte Aktualisierung: 08.08.2014

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