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Den Wettbewerb ankurbeln und Investitionen in elektronische Zugangsnetze der nächsten Generation fördern

Diese Empfehlung dient der Verbesserung der für die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs und die Förderung von Investitionen in die Zugangsnetze der nächsten Generation (NGA) notwendigen Bedingungen.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission vom 11. September 2013 über einheitliche Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden zur Förderung des Wettbewerbs und zur Verbesserung des Umfelds für Breitbandinvestitionen (2013/466/EU)

ZUSAMMENFASSUNG

Das Ziel dieser Empfehlung ist es, den Wettbewerb und Investitionen in elektronische Hochgeschwindigkeit-Zugangsnetzwerke der nächsten Generation (NGA) anzukurbeln. Sie dient der Förderung des Wettbewerbs durch die Anwendung strengerer Regeln der Nichtdiskriminierung. Sie dient ebenso der Förderung von Investitionen durch Flexibilität bei neuen Vorleistungsentgelten für NGA-Dienste bei gleichzeitig stabilen Vorleistungsentgelten für den Zugang zu Kupferleitungsnetzen.

Die Empfehlung findet Anwendung auf Vorleistungsmärkte für den Zugang zu Netzinfrastrukturen und für den Breitbandzugang.

Das übergeordnete Ziel ist die Förderung von Innovation, Produktivität, Beschäftigung und des Wirtschaftswachstums. Die Europäer sollen von neuen innovativen und qualitativ hochwertigen Diensten profitieren können.

Hintergrund dazu ist das Bestreben der Kommission, den EU-Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste weiterzuentwickeln und insbesondere das Hochgeschwindigkeits-Internet auszubauen. Um dies zu erreichen, müssen die Investitionen in die NGA-Infrastrukturen beschleunigt werden.

Eines der Ziele für den Ausbau des Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes (also schnelleres Internet) im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa - ein Teil der Strategie Europa 2020 - ist es, dass bis 2020 jeder Zugang zu NGAs (30 Mbps oder mehr) hat.

Die Empfehlung wurde von einem Gesetzesvorschlagbegleitet, dessen Ziel der nächste Schritt hin zur Schaffung eines europäischen Telekommunikationsbinnenmarktes ist.

Für die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes ist ein geeignetes rechtliches Umfeld unerlässlich. Um die Investitionsbereitschaft zu fördern, muss es ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite bieten.

Eines der Ziele der Empfehlung ist es, für die langfristige Stabilität der Zugangspreise zu Kupferleitungen zu sorgen sowie durch strengere Regeln der Nichtdiskriminierung sicherzustellen, dass Zugangsinteressenten gleichwertigen Zugang zu den Netzen des etablierten Betreibers erhalten. So werden gleiche Ausgangsbedingungen für etablierte Betreiber (typischerweise große Mobilfunkunternehmen, die vor langer Zeit von den nationalen Regierungen gegründet wurden) und andere Unternehmen geschaffen, die sich auf dem Breitbandmarkt behaupten wollen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Empfehlung 2013/466/EU

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ABl. L 251 vom 21.9.2013

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 (COM(2013)627 final vom 11.9.2013 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Letzte Änderung: 22.04.2014

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