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Satellitenzentrum der Europäischen Union (SATCEN)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2014/401/GASP des Rates über das Satellitenzentrum der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Dieser Beschluss hebt die Gemeinsame Aktion 2001/555/GASP betreffend die Einrichtung des SATCEN auf und konsolidiert die früheren Änderungen und die vorgeschlagenen weiteren Änderungen in einem einzigen neuen Beschluss.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Das SATCEN hat seinen Sitz weiterhin in Torrejón de Ardoz, Spanien. Mit diesem Beschluss wird jedoch ein Verbindungsbüro in Brüssel eingerichtet.
  • In diesem Beschluss wird noch einmal betont, dass SATCEN-Operationen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und insbesondere mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der Europäischen Union (EU) stehen.
  • Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) des Rates der EU nimmt die politische Aufsicht über die Tätigkeiten des SATCEN wahr. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik legt die operative Richtung des SATCEN fest. Der Verwaltungsrat des SATCEN ist verantwortlich für die jährlichen und langfristigen Programme sowie den entsprechenden Haushaltsplan.
  • SATCEN erfüllt die verbleibenden Verwaltungsaufgaben wie die Verwaltung der Rentenansprüche, der Krankenversicherung sowie Streitigkeiten der Bediensteten der aufgelösten Westeuropäischen Union (WEU)*.
  • Im Rahmen dieses Beschlusses bietet das SATCEN seinen Nutzern Produkte und Dienstleistungen auf dem Gebiet der raumbezogenen Aufklärung an, vorwiegend über Erdbeobachtungssatelliten; zu den Nutzern zählen zum Beispiel der Europäische Auswärtige Dienst, einzelne EU-Länder, die Europäische Kommission oder internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder die NATO.
  • Der Direktor des SATCEN, der vom Verwaltungsrat für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt wird, erstellt im September jeden Jahres ein jährliches Arbeitsprogramm. Dieses jährliche Arbeitsprogramm sowie das langfristige Arbeitsprogramm und der Haushaltsplan müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden. Der Verwaltungsrat setzt sich aus jeweils einem von jedem EU-Land ernannten Vertreter und einem von der Kommission ernannten Vertreter zusammen. Den Vorsitz führt der Hohe Vertreter.
  • Der Hohe Vertreter der EU unterbreitet dem Rat bis zum 31. Juli 2019 einen Bericht über die Arbeit des SATCEN, dem erforderlichenfalls Empfehlungen beizufügen sind.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 26. Juni 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Satelliten sind unverzichtbar für den Ausbau der Frühwarn-* und Krisenbeobachtungsmechanismen im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Mit diesem Beschluss ergreift die EU Maßnahmen zur Förderung ihres Satellitenzentrums (SATCEN) für solche Zwecke.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

WEU: eine internationale Organisation und ein Militärbündnis, das aus zehn EU-Ländern bestand. Die WEU ruhte seit November 2000, als ihre Aufgaben auf die GSVP der Europäischen Union, die eine wichtige Rolle in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) spielt, übertragen wurden. Die WEU wurde 2011 aufgelöst und ihre verbleibenden Verwaltungsaufgaben auf das SATCEN übertragen.
Frühwarnung: die Überwachung von Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung möglicher Probleme.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2014/401/GASP des Rates vom 26. Juni 2014 über das Satellitenzentrum der Europäischen Union und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2001/555/CFSP betreffend die Einrichtung eines Satellitenzentrums der Europäischen Union (ABl. L 188 vom 27.6.2014, S. 73-84)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2014/401/GASP wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 25.06.2018

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