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Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Im Zuge der Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen in Europa haben die Minister der Europäischen Union (EU) ein Gesetz beschlossen, das die Nutzung von E-Invoicing bei öffentlichen Aufträgen, insbesondere für Unternehmen, die Aufträge in anderen EU-Ländern durchführen, vereinfachen und fördern soll.

RECHTSAKT

Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

ZUSAMMENFASSUNG

Die EU-Länder haben 2014 neue Gesetze zu öffentlichen Aufträgen angenommen. In diesem Rahmen wurde außerdem ein Gesetz angenommen, das in ganz Europa für eine größere Verbreitung des E-Invoicing unter Auftragnehmern, die Leistungen für den öffentlichen Sektor erbringen oder Waren an den öffentlichen Sektor liefern, sorgen sollte.

Bislang erschwerte eine fehlende Interoperabilität, d. h. inkompatible E-Invoicing-Systeme in verschiedenen Ländern, das E-Invoicing für erbrachte Leistungen bzw. gelieferte Waren, wenn der öffentliche Auftraggeber sich in einem anderen EU-Land befand als das beauftragte Unternehmen.

Das Gesetz gilt für Rechnungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien zu öffentlichen Aufträgen fallen (d. h. für die meisten Aufträge), allerdings nicht für Aufträge im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, die die Bereiche Verteidigung und Sicherheit betrifft und gemäß derer die Beschaffung und die Auftragsausführung für geheim erklärt werden oder mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen einhergehen müssen.

GEMEINSAME INTEROPERABLE NORM

Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die europäischen Normungsorganisationen eine europäische Norm für elektronische Rechnungsstellung entwickeln und prüfen. Sobald diese Norm verfügbar ist, sind alle öffentlichen Auftraggeber EU-weit verpflichtet, dieser Norm entsprechende elektronische Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten.

Diese Norm sollte die Einrichtung von benutzerfreundlichen (leicht verständlichen und einfach anzuwendenden) Systemen zur elektronischen Rechnungsstellung ermöglichen. Bei der Standardisierung wird den besonderen Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kleinerer öffentlicher Auftraggebern und Auftraggeber Rechnung getragen, die in begrenztem Maße über Personal und finanzielle Mittel verfügen.

Außerdem wird sich die Norm neben öffentlichen Aufträgen auch für die Verwendung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen eignen.

UMSETZUNG

Nach der Veröffentlichung der neuen Norm haben die zentralen öffentlichen Auftraggeber der EU-Länder 18 Monate Zeit, um sie umzusetzen. Für lokale und regionale Auftraggeber kann diese Frist auf 30 Monate verlängert werden.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2014/55/EU

26.5.2014

27.11.2018

ABl. L 133 vom 6.5.2014

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (ABl. L 216 vom 20.8.2009)

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014)

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014)

Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014)

Letzte Aktualisierung: 13.10.2014

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