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Aktionsplan zur Kapitalmarktunion

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung: Aktionsplan zur Kapitalmarktunion (COM (2015) 468 final)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie legt einen Aktionsplan dar, der dazu beitragen soll, dass mehr Finanzierungsoptionen für EU-Unternehmen geschaffen werden.
  • Ihr übergeordnetes Ziel ist die Ankurbelung von Investitionen, Wachstum und Arbeitsplätzen in der europäischen Wirtschaft und in der Folge die Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Kapital.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Dem Aktionsplan liegt eine Reihe von Kernprinzipien zugrunde. Dazu zählen:
    • Schaffung von mehr Möglichkeiten für Unternehmen und Investoren;
    • Aufbau eines stabileren Finanzsystems; und
    • Erhöhung der Integration der Finanzmärkte in der EU.
  • Die Mitteilung enthält einen Zeitplan und eine Reihe von Initiativen, die kurz- und langfristig von der Europäischen Kommission erlassen werden, um bis 2019 eine Kapitalmarktunion aufzubauen.
  • Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen:
  • Zu den mittelfristigen Maßnahmen zählt die Entwicklung einer Strategie für die Bereitstellung technischer Unterstützung an EU-Länder, um ihre Kapazitäten als Teil der Kapitalmarktunion zu stärken.
  • Zu den langfristigen Maßnahmen zählen:
    • Unterstützung des Zugangs zu Finanzierung, z. B. durch die Beseitigung von Hindernissen für KMU-Investitionen;
    • Stärkung der Investitionen, z. B. durch die Unterstützung der Altersvorsorge;
    • Beseitigung von Hemmnissen, z. B. steuerlicher Hindernisse, für grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU.

Der Aktionsplan stellt eine wichtige Säule der Investitionsoffensive für Europa dar, deren Ziel die Ankurbelung von Investitionen und Wachstum in der EU ist, um die Konjunktur nach der jüngsten Finanzkrise zu beleben.

HINTERGRUND

Kapitalmarktunion

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Verbriefung: eine Transaktion, die dem Kreditgeber – häufig eine Bank – die Refinanzierung einer Gruppe von Krediten/Vermögenswerten (z. B. Hypotheken, Auto-Leasing, Verbraucherkredite, Kreditkarten) ermöglicht, indem diese in Wertpapiere umgewandelt werden, in die investiert werden kann.

* Risikokapital: Geld, das Investoren Start-up-Unternehmen und kleinen Unternehmen zur Verfügung stellen, bei denen sie von einem langfristigen Wachstumspotenzial ausgehen.

* Prospekt: ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument mit ausführlichen Informationen über eine Anlagemöglichkeit, die öffentlich angeboten wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (COM(2015) 468 final vom 30.9.2015)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Wirtschaftsanalyse – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (SWD(2015) 183 final vom 30.9.2015)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Stellungnahme zum Grünbuch „Schaffung einer Kapitalmarktunion“ – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion (SWD(2015) 184 final vom 30.9.2015)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2016

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