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Versicherungsvertrieb – neue Vorschriften ab 2018

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2016/97 – Vorschriften für den Versicherungsvertrieb

WAS IST DAS ZIEL DIESER RICHTLINIE?

Ziel der Richtlinie ist es, den Vertrieb von Versicherungsprodukten zu verbessern, sodass sie sowohl Verbrauchern als auch Kleinanlegern in der EU spürbare Vorteile bringen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Im Rahmen der neuen Richtlinie über Versicherungsvertrieb* profitieren Verbraucher und Kleinanleger, die Versicherungsprodukte oder Versicherungsanlageprodukte kaufen, von:
    • mehr Transparenz der Versicherungsvertreiber im Hinblick auf die Preise und Kosten ihrer Produkte, sodass es für die Verbraucher eindeutig ist, wofür sie zahlen;
    • besseren und verständlicheren Informationen, sodass die Verbraucher besser Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage treffen können; bei Versicherungsprodukten, die keine Lebensversicherungsprodukte sind, wird ein einfaches, standardisiertes Informationsblatt zu Versicherungsprodukten zur Verfügung gestellt;
    • der Wahlmöglichkeit, das Hauptprodukt bzw. die Hauptleistung ohne die Versicherungspolice zu kaufen, wenn Versicherungsprodukte zusammen mit einem anderen Produkt oder einer anderen Leistung als Paket angeboten werden (z. B. beim Verkauf eines Neuwagens zum Vorteilspreis zusammen mit einer Kfz-Versicherung);
    • Vorschriften zu Transparenz und Geschäftsgebaren, die verhindern, dass Verbraucher Produkte kaufen, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.
  • Diese Vorschriften finden von nun an auch dann Anwendung, wenn ein Produkt direkt von einem Versicherungsunternehmen gekauft wird, und nicht nur (wie es in der Vergangenheit der Fall war), wenn Produkte über Vermittler wie etwa Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler erworben werden.
  • Es bestehen stärkere Garantien beim Verkauf von Versicherungsprodukten mit Anlageaspekten wie etwa fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen. Versicherungsvertreiber, die derartige Produkte vertreiben, müssen dafür sorgen, dass das Produkt im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele und die Erfahrung des Kunden im Anlagebereich geeignet ist.
  • Versicherungsvertreiber profitieren von einem fairen Wettbewerb unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und von einem verbesserten Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Geschäfte.
  • Die vorliegende Richtlinie fasst die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung mit Wirkung vom 23. Februar 2018 neu und ersetzt diese.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 22. Februar 2016 in Kraft getreten. Die EU-Länder müssen sie bis 23. Februar 2018 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFF

Versicherungsvertrieb: der Verkauf, das Vorschlagen, die Beratung oder das Durchführen anderer Arbeiten vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags, einschließlich der Bearbeitung von Schadensfällen infolge eines Versicherungsereignisses.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) (ABl. L 26 vom 2.2.2016, S. 19-59)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2002/92/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. L 9 vom 15.1.2003, S. 3-10)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2002/92/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016

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