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Entsendung von Mitarbeitern von außerhalb der EU
Multinationale Unternehmen müssen gelegentlich ihre Mitarbeiter von einem Land in ein anderes entsenden. Dieser Transfer erweitert die Erfahrung der entsendeten Person und kann dem aufnehmenden Unternehmen wertvolles Fachwissen bieten. Als Teil der gemeinsamen Einwanderungspolitik verfügt die Europäische Union über einheitliche Vorschriften zur Bearbeitung der Transferanträge und zur Gewährleistung, dass die betroffenen Personen bei Ankunft und Beschäftigung in der EU angemessen behandelt werden.
RECHTSAKT
Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers.
ZUSAMMENFASSUNG
Multinationale Unternehmen müssen gelegentlich ihre Mitarbeiter von einem Land in ein anderes entsenden. Dieser Transfer erweitert die Erfahrung der entsendeten Person und kann dem aufnehmenden Unternehmen wertvolles Fachwissen bieten. Als Teil der gemeinsamen Einwanderungspolitik verfügt die Europäische Union über einheitliche Vorschriften zur Bearbeitung der Transferanträge und zur Gewährleistung, dass die betroffenen Personen bei Ankunft und Beschäftigung in der EU angemessen behandelt werden.
WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?
Die Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise von Nicht-EU-Bürgern (sogenannten Drittstaatsangehörigen) und ihren Familienangehörigen in das Hoheitsgebiet der EU-Länder und für den Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers in einer oder mehreren Niederlassungen fest. Sie gilt nicht für selbstständig Erwerbstätige, Studenten oder Personen, die von Arbeitsvermittlern abgeordnet werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie ist am 28. Mai 2014 in Kraft getreten.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2014/66/EU |
28.5.2014 |
29.11.2016 |
Letzte Aktualisierung: 15.12.2014