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EURES: Arbeitsvermittlungen innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/589 über ein Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Mit dieser Verordnung werden die Vorschriften für ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) überarbeitet, um veränderte Mobilitätsmuster der Arbeitnehmer und technische Fortschritte zu berücksichtigen.
  • Das Netz unterstützt Menschen dabei, ihr Recht auf Arbeitsuche in einem anderen EU-Land gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auszuüben.
  • Die Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2019/1149 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) geändert, in der die Rolle der Behörde in der Organisation des EURES-Netzes festgelegt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung legt Vorschriften für Folgendes fest:

  • Organisation und Förderung des EURES-Netzes;
  • europaweiter Austausch der Daten über Stellenangebote, Stellengesuche und Lebensläufe;
  • Maßnahmen, um ein besseres Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt durch einen verbesserten Abgleich von Fähigkeiten und Arbeitsstellen zu erreichen;
  • Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Die Leistungen von EURES stehen allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der EU unter Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zur Verfügung.

Das Netz hilft,

  • das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer auszuüben;
  • die koordinierte Beschäftigungsstrategie der EU umzusetzen;
  • die Funktionsweise und die Integration der nationalen Arbeitsmärkte zu verbessern.

Das Netz besteht aus (europäischen und nationalen) Koordinierungsbüros und benannten öffentlichen Arbeitsverwaltungen in jedem EU-Land, die jeweils spezifische Aufgaben erfüllen.

Die Regierungen der EU-Länder sind verpflichtet,

  • Angaben zu Stellenangeboten und Stellengesuchen auf der EURES-Website hochzuladen und deutlich sichtbar und leicht durchsuchbar anzubieten;
  • untereinander und mit der Europäischen Kommission zu kooperieren, um die Interoperabilität der nationalen Systeme und des europäischen Klassifikationssystems (ESCO) zu gewährleisten;
  • Bestandsaufnahmen zu erstellen, um die nationalen, regionalen und branchenspezifischen Klassifikationen mit ESCO abzugleichen;
  • dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne ungebührliche Verzögerung Zugang zu nationalen Unterstützungsleistungen (sei es online oder stationär) erlangen können;
  • die Beschäftigungsmobilitätsströme in ihrem Land einschließlich Mangel und Überschuss überwachen und öffentlich zugänglich machen;
  • Daten über die Nutzung des Netzes, die erzielte Vermittlung und die Zufriedenheit der Nutzer erheben.

Die EURES-Mitglieder und -Partner

  • unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Eintragung auf der Website und der Aktualisierung, Überprüfung und Rücknahme der betreffenden Daten;
  • stellen grundlegende Informationen und Beratung, einschließlich der erforderlichen Unterstützung nach der Rekrutierung, zur Verfügung;
  • leiten Ersuchen um konkrete Informationen (Themen wie soziale Sicherheit und Steuern usw.) an die zuständigen nationalen Behörden weiter.

Europäisches Koordinierungsbüro

Gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1149 wird das Europäische Koordinierungsbüro des EURES-Netzes innerhalb der Europäischen Arbeitsbehörde eingerichtet und unterstützt das EURES-Netz bei der Durchführung seiner Tätigkeiten.

Die Kommission

  • legt alle zwei Jahre einen Bericht über die EURES-Aktivitäten vor;
  • übermittelt bis 13. Mai 2021 einen vollständigen Evaluierungsbericht über die Auswirkungen dieser Verordnung.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 12. Mai 2016 in Kraft getreten. Einige Vorschriften sind erst am 13. Mai 2018 in Kraft getreten, darunter jene über das standardisierte Hochladen der Daten auf die Website und den Zugang zu Stellenangeboten und Lebensläufen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

  • EURES (Europäische Kommission).

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 107 vom 22.4.2016, S. 1-28)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/589 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21-56)

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/170 der Kommission vom 2. Februar 2018 über einheitliche detaillierte Spezifikationen für die Datenerhebung und -analyse zur Überwachung und Bewertung der Funktionsweise des EURES-Netzes (ABl. L 31 vom 3.2.2018, S. 104-113)

Letzte Aktualisierung: 29.01.2020

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