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Unternehmertum 2020: ein Dreistufenplan zur Ausschöpfung des unternehmerischen Potenzials Europas

Der Aktionsplan Unternehmertum 2020 ist ein Entwurf zur Förderung der Unternehmenskultur in Europa. Der Fokus liegt auf der unternehmerischen Bildung, der Schaffung des erforderlichen Unternehmensumfeldes sowie auf Rollenvorbildern und dem Ansprechen einzelner Zielgruppen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan Unternehmertum 2020: Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen [COM(2012)795 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan Unternehmertum 2020 Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen zielt auf die Unterstützung von Unternehmern ab, die eine wichtige Rolle spielen bei der Förderung von Beschäftigung, Wachstum und einer stärkeren Wirtschaft. Allein neue Unternehmen in Europa, insbesondere Kleinunternehmen, schaffen jährlich mehr als vier Millionen neue Arbeitsplätze.

Der Aktionsplan versucht, die Kultur und die Einstellung der Bürger Europas zum Unternehmertum dahin gehend zu ändern, dass dieses als attraktive und realistische Karriere angesehen wird. Mitgliedstaaten werden aufgefordert, unternehmerische Bildung zu einem Pflichtbestandteil der schulischen Bildung zu machen. Zudem liegt das Ziel darin, die öffentliche Wahrnehmung von Unternehmern dahin gehend zu ändern, dass diese die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. In dem Aktionsplan werden außerdem die vielfachen Hürden angesprochen, mit denen sich angehende Unternehmer konfrontiert sehen, wie z. B. der Mangel an angemessener unternehmerischer Bildung, Schwierigkeiten im Hinblick auf Zugang zu Krediten und Märkten, Probleme bei der Unternehmensübertragung, Angst und insolvenzbedingte Stigmatisierung sowie übermäßiger Verwaltungsaufwand.

Die Vorschläge des Aktionsplans, die auf allen entsprechenden Verwaltungsebenen (EU, national, regional und lokal) umzusetzen sind und von denen hier nur eine Auswahl beschrieben wird, werden in drei Gruppen unterteilt:

Unternehmerische Bildung

  • sicherstellen, dass die Schlüsselkompetenz Unternehmertum vor Ende des Jahres 2015 in die Lehrpläne aller Bildungsstufen aufgenommen wird;
  • eine europaweite Initiative zum unternehmerischen Lernen konzipieren und die Einführung praxisorientierter Initiativen zur unternehmerischen Bildung in den Mitgliedstaaten evaluieren;
  • gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung unternehmerisch ausgerichteter Schulen und Berufsbildungseinrichtungen erarbeiten;
  • jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, mindestens eine praktische unternehmerische Erfahrung vor dem Ende der Pflichtschulbildung zu sammeln.

Schaffung eines Umfeldes, in dem neu gegründete Unternehmen wachsen und gedeihen können

  • Zugang zu Finanzierungen;
  • Unterstützung neuer Unternehmen in den wichtigsten Phasen ihres Lebenszyklus und Wachstumsförderung;
  • Erschließung neuer Geschäftspotenziale im digitalen Zeitalter;
  • Unternehmensübertragung;
  • eine zweite Chance für redlich insolvente Unternehmer;
  • Abbau bürokratischer Hindernisse; klarere und einfachere EU-Vorschriften.

Rollenvorbilder und Erreichung einzelner Zielgruppen

  • Unternehmerinnen und Unternehmer als positive Rollenvorbilder durch Initiativen, wie z. B. den Tag des europäischen Unternehmertums im Rahmen der KMU-Woche oder die Ernennung von nationalen Botschaftern des Unternehmertums;
  • Unterstützung von Gruppen, die unter den Unternehmern unterrepräsentiert sind oder die von traditionellen Förderprogrammen für Unternehmen nicht erreicht werden, z. B. Frauen, Senioren, Migranten, Arbeitslose, junge Menschen - durch Mentoring, Beratung und Förderprogramme.

Die Arbeit an den Vorschlägen des Aktionsplans Unternehmertum 2020 begannen im Jahr 2013, wobei EU-Organe und EU-Regierungen ihr Know-how, ihre Lernmethoden und bewährte Herangehensweisen zur Verfügung stellten.

Der Aktionsplan baut auf der Kooperation gemäß dem Small Business Act auf, um bürokratische Hindernisse für Unternehmen abzubauen. Ein KMU-Beauftragter ist verantwortlich dafür, dass in jedem Land die Vorschläge des Aktionsplans umgesetzt werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

EU-Aktionsplan Unternehmertum 2020

Letzte Änderung: 10.03.2014

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