EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Gestaltung einer sicheren, erschwinglichen und nachhaltigen Energie - Paket zur Energieunion

Die globalen Herausforderungen, denen das Energiesystem der Europäischen Union (EU) ausgesetzt ist, erfordern, dass die EU-Länder sich zusammenschließen und zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass Energie für Verbraucher sicher, erschwinglich und nachhaltig wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (COM(2015) 80 final vom 25.2.2015).

ZUSAMMENFASSUNG

Die globalen Herausforderungen, denen das Energiesystem der Europäischen Union (EU) ausgesetzt ist, erfordern, dass die EU-Länder sich zusammenschließen und zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass Energie für Verbraucher sicher, erschwinglich und nachhaltig wird.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Die Mitteilung legt die Strategie hinter dem von der EU vorgeschlagenen Paket zur Energieunion fest. Da Energie in der EU auf nationaler Ebene geregelt wird, hat die Energieunion das Ziel, das Energiesystem der EU, das gegenwärtig aus 28 nationalen Rahmen besteht, in einen EU-weiten Rahmen umzuwandeln.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mitteilung zur Strategie der Energieunion legt fünf Hauptdimensionen fest, mit denen größere Energieversorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit angestrebt werden.

Energieversorgungssicherheit

Zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit muss die EU folgende Ziele verfolgen:

  • Diversifizierung der Energiequellen, einschließlich effizienterer Nutzung der inländischen Energiequellen;
  • enge Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten (einschließlich acht Nicht-EU-Ländern, die Mitglieder der Energiegemeinschaft sind) in Zeiten von Energieknappheit oder Krisen;
  • Schaffung einer zuständigen Behörde für den gemeinsamen Einkauf von Erdgas in Krisenzeiten.

Reduzierung der Emissionen

Die EU-Energieziele bis zum Jahr 2030 umfassen eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um 40 % gegenüber den Werten von 1990. Die notwendigen Maßnahmen für die Erreichung dieses Ziels umfassen:

  • Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems (EHS) und Förderung von Investitionen in neue Technologien und Infrastruktur;
  • Übernahme der weltweiten Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien, z. B. Solar- und Windenergie.

Ein vollständig integrierter Binnenmarkt

Die Verwirklichung eines vollständig integrierten Energiebinnenmarktes wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • mehr Verbindungsleitungen zwischen EU-Ländern zur Förderung eines schnellen und ungehinderten Energieflusses;
  • Verstärkung der Arbeiten und Wartungstätigkeiten an der grundlegenden Infrastruktur;
  • größerer Wettbewerb zwischen Energieversorgern, der zu niedrigeren Preisen führen sollte.

Energieeffizienz

Die EU ist der Ansicht, dass Verringerungen des Energieverbrauchs die Anzahl der Energieeinfuhren reduzieren, die Umweltverschmutzung verringern und den Schutz der Energiequellen in der EU verbessern. Die Mitteilung hebt insbesondere den Bedarf an höheren Investitionen und einer Sensibilisierung für das Potenzial von Energieeinsparungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr hervor.

Forschung und Innovation

Die EU fasst Durchbrüche kohlenstoffarmer Technologien ins Auge. Diese sollen durch Koordinierung der Forschung und Finanzierung von Projekten in Partnerschaft mit dem privaten Sektor erreicht werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Energieunion erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 26.08.2015

Top