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Auf dem Weg zu einem sozial integrativeren Wachstum in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission (COM(2016) 127 final) – Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Diese Mitteilung leitet eine umfassende Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte ein, in der wesentliche Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender, fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme verankert werden sollen.
  • Sie geht auf folgende Schlüsselbereiche ein:
    • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang,
    • faire Arbeitsbedingungen und
    • Sozialschutz.
  • Die Initiative richtet sich zwar an den Euro-Raum, andere EU-Länder können sich jedoch auf Wunsch anschließen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang

Dieser Aspekt gilt als entscheidender Faktor, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Zu den behandelten Bereichen gehören:

  • Fertigkeiten, beispielsweise im sprachlichen Bereich, in Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie Bildung und lebenslanges Lernen;
  • flexible und sichere Arbeitsverträge, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und berufliche Veränderung fördern sowie gleichzeitig Arbeitgebern die Möglichkeit bieten, auf Veränderungen in der Nachfrage zu reagieren;
  • sichere Berufsübergänge, einschließlich mehrerer Arbeitsstellen sowie Unterbrechungen der Berufstätigkeit;
  • aktive Unterstützung für Beschäftigung für diejenigen, die Fertigkeiten und Qualifikationen entwickeln oder Arbeitserfahrung sammeln müssen;
  • Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, einschließlich angemessener Urlaubs- und Betreuungsregelungen für Kinder;
  • Chancengleichheit, unter anderem auch für benachteiligte Gruppen, die noch nicht durch gesetzliche Regelungen abgedeckt sind.

Faire Arbeitsbedingungen

Es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer/-innen und der Arbeitgeber hergestellt werden, um die nötige Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten, die das Schaffen von Arbeitsplätzen und die Aufnahme einer Beschäftigung erleichtern. Zu den behandelten Bereichen gehören:

  • Beschäftigungsbedingungen, einschließlich neuer dezentraler, selbstorganisierter Arbeitsformen und der Verhinderung eines missbräuchlichen Einsatzes in der Probezeit;
  • Löhne und Gehälter, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und dazu beitragen, dem Problem der Armut trotz Erwerbstätigkeit zu begegnen;
  • Arbeitsschutz, nicht zuletzt auch im Hinblick auf weniger stabile Beschäftigungsverhältnisse, neue Arbeitsmuster und die Alterung der Arbeitskräfte;
  • sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten: autonome und repräsentative Sozialpartner, die in der Lage sind, Kollektivverträge abzuschließen.

Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz

Dazu gehört der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, um ein würdevolles Leben und den Schutz vor den Risiken des Lebens zu gewährleisten. Dies soll den Bürgern eine uneingeschränkte Teilnahme am Arbeitsmarkt und generell am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Zu den behandelten Bereichen gehören:

  • integrierte soziale Leistungen und Dienste – die Abstimmung von sozialen Leistungen, aktiver Unterstützung und sozialen Diensten ist unerlässlich für eine wirksame Unterstützung;
  • Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen – die zunehmende Alterung der Bevölkerung und hohe Behandlungskosten belasten die finanzielle Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme;
  • Renten und Pensionen – die doppelte Herausforderung durch eine steigende Lebenserwartung einerseits und den Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter andererseits;
  • Arbeitslosenleistungen – ermöglichen die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, sorgen für wirtschaftliche Absicherung und Stabilisierung bei einem Wirtschaftsabschwung;
  • Mindesteinkommen – derzeitig bestehen hier einige Herausforderungen, beispielsweise die zu geringe Höhe der Leistungen und die Nichtinanspruchnahme aufgrund komplexer Zugangsmodalitäten;
  • Menschen mit Behinderung – Menschen mit Behinderung sind weitaus stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als die Gesamtbevölkerung;
  • Langzeitpflege – der Wandel der Familienstrukturen und eine höhere Frauenerwerbsquote sorgen für eine wachsende Nachfrage;
  • Kinderbetreuung – ein zentraler Faktor, um Eltern und vor allem Frauen eine Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und somit die Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen;
  • Wohnraum – der Mangel an angemessenem Wohnraum und unsichere Wohnverhältnisse geben in der gesamten EU Anlass zur Sorge;
  • Zugang zu essenziellen Dienstleistungen, wie elektronischen Kommunikationsdiensten, Verkehr und Finanzdienstleistungen.

Der Mitteilung sind zwei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt. Diese beschreiben die wichtigsten Entwicklungen in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, welche die Grundlage der Säule bilden, und fassen die bisherige erfolgreiche diesbezügliche Umsetzung durch die EU zusammen.

Konsultationsprozess

Die Konsultation hat drei Hauptziele:

  • 1.

    eine Bewertung der bisherigen Errungenschaften der EU und Feststellung, inwieweit die Rechte den aktuellen und künftigen Herausforderungen nach wie vor gerecht werden bzw. ob in diesem Zusammenhang neue Wege in Erwägung gezogen werden sollten;

  • 2.

    Überlegungen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der Gesellschaft, die durch die Auswirkungen demografischer Veränderungen, neuer Technologien und anderer Faktoren bedingt sind, sowie die Ermittlung bewährter Verfahren;

  • 3.

    die Einholung von Meinungen zur konkreten Gestalt, die die europäische Säule sozialer Rechte annehmen soll, sowie zu den besonderen Bedürfnissen des Euro-Raums. Die Konsultation soll außerdem den nicht dem Euro-Raum angehörigen EU-Ländern bei der Entscheidung, ob sie sich an der Säule beteiligen möchten, Hilfestellung geben.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (COM(2016) 127 final vom 8.3.2016)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Sozialer Besitzstand der EU – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (SWD(2016) 50 final vom 8.3.2016)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Wesentliche Trends in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales – Hintergrund der europäischen Säule sozialer Rechte – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (SWD(2016) 51 final vom 8.3.2016)

Letzte Aktualisierung: 27.06.2016

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