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Auf dem Weg zu einem sozial integrativeren Wachstum in der EU
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
Dieser Aspekt gilt als entscheidender Faktor, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen und die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Zu den behandelten Bereichen gehören:
Faire Arbeitsbedingungen
Es muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer/-innen und der Arbeitgeber hergestellt werden, um die nötige Flexibilität und Sicherheit zu gewährleisten, die das Schaffen von Arbeitsplätzen und die Aufnahme einer Beschäftigung erleichtern. Zu den behandelten Bereichen gehören:
Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz
Dazu gehört der Zugang zu essenziellen Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, um ein würdevolles Leben und den Schutz vor den Risiken des Lebens zu gewährleisten. Dies soll den Bürgern eine uneingeschränkte Teilnahme am Arbeitsmarkt und generell am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Zu den behandelten Bereichen gehören:
Der Mitteilung sind zwei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt. Diese beschreiben die wichtigsten Entwicklungen in der Wirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, welche die Grundlage der Säule bilden, und fassen die bisherige erfolgreiche diesbezügliche Umsetzung durch die EU zusammen.
Konsultationsprozess
Die Konsultation hat drei Hauptziele:
eine Bewertung der bisherigen Errungenschaften der EU und Feststellung, inwieweit die Rechte den aktuellen und künftigen Herausforderungen nach wie vor gerecht werden bzw. ob in diesem Zusammenhang neue Wege in Erwägung gezogen werden sollten;
Überlegungen zu neuen Trends bei den Arbeitsmustern und in der Gesellschaft, die durch die Auswirkungen demografischer Veränderungen, neuer Technologien und anderer Faktoren bedingt sind, sowie die Ermittlung bewährter Verfahren;
die Einholung von Meinungen zur konkreten Gestalt, die die europäische Säule sozialer Rechte annehmen soll, sowie zu den besonderen Bedürfnissen des Euro-Raums. Die Konsultation soll außerdem den nicht dem Euro-Raum angehörigen EU-Ländern bei der Entscheidung, ob sie sich an der Säule beteiligen möchten, Hilfestellung geben.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (COM(2016) 127 final vom 8.3.2016)
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen: Sozialer Besitzstand der EU – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (SWD(2016) 50 final vom 8.3.2016)
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Wesentliche Trends in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales – Hintergrund der europäischen Säule sozialer Rechte – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte (SWD(2016) 51 final vom 8.3.2016)
Letzte Aktualisierung: 27.06.2016