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Integration der Roma im Bereich Bildung

 

ZUSAMMENFASSUNG

Eine im Jahr 2013 angenommene Empfehlung des Rates fordert, dass Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich Bildung, ergriffen werden, um die Integration der Roma, der größten ethnischen Minderheit in Europa, zu fördern. Das Recht der Kinder auf Bildung ist in Artikel 28 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verankert.

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Die Empfehlung legt die starke und gemeinsame politische Verpflichtung aller EU-Länder dar, ihre Anstrengungen zu verstärken, um

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hinsichtlich des Zugangs zu Bildung fordert die Empfehlung die EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Folgendes zu gewährleisten:

  • 1.

    Gleichbehandlung und uneingeschränkter Zugang zu hochwertiger regulärer Bildung für Roma-Kinder;

  • 2.

    Sicherstellung, dass alle Roma-Kinder zumindest die Pflichtschulbildungabschließen .

Anhand dieser Zielsetzungen sollten die EU-Länder sich bemühen, folgende Ziele zu erreichen:

  • Abschaffung jeglicher schulischer Segregation sowie jeglicher unangemessener Einweisung von Roma-Kindern in Förderschulen;
  • Verringerung der Zahl der Schulabbrecher in allen Bildungsbereichen (einschließlich des Sekundarbereichs und der beruflichen Bildung) – das Ziel der Strategie Europa 2020 ist die Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % und die Gewährleistung, dass mindestens 40 % der jungen Generation einen akademischen oder gleichwertigen Abschluss (z. B. Universität) erreichen;
  • Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität frühkindlicher Erziehung und Betreuung, einschließlich erforderlichenfalls gezielter Unterstützung;
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Schüler in enger Zusammenarbeit mit ihren Familien;
  • Einsatz inklusiver und auf den Einzelnen zugeschnittener Unterrichts- und Lernmethoden, einschließlich Nachhilfeunterricht für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Analphabetismus, und Förderung der Organisation von außerschulischen Angeboten;
  • Einbindung der Eltern in den Bildungsprozess und Verbesserung der Lehrerausbildung, soweit dies angemessen ist;
  • Förderung der Teilnahme von Roma-Kindern an Sekundar- und Hochschulbildung sowie entsprechender Abschlüsse durch die Roma;
  • Erweiterung des Zugangs zum zweiten Bildungsweg und zur Erwachsenenbildung sowie Unterstützung
    • des Übergangs zwischen den einzelnen Bildungsstufen;
    • der Roma beim Erwerb verschiedener Kompetenzen, die an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst sind.

Beobachtung und Bewertung

  • Die EU-Länder müssen die Wirksamkeit ihrer nationalen Strategien zur Integration der Roma und ihrer im Rahmen einer breiter angelegten Politik zur sozialen Inklusion ergriffenen Maßnahmen beobachten und bewerten.
  • Dies könnte durch die Festlegung von Zielvorgaben oder die Erhebung qualitativer oder quantitativer Daten über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Strategien oder Maßnahmen bewerkstelligt werden.
  • Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat ein Mehrjähriges Roma-Programm (2012-2020) entwickelt. Sie erstellt regelmäßig Berichte zu den erzielten Fortschritten und bietet den EU-Organen und EU-Ländern faktenbasierte Beratung auf Grundlage von Daten, die in der gesamten EU gesammelt wurden.

Berichterstattung und Follow-up

Die EU-Länder sollten der Europäischen Kommission bis 1. Januar 2016 im Anschluss an diese Empfehlung getroffene Maßnahmen mitteilen. Danach sollten diese Informationen der Kommission jeweils jährlich mitgeteilt werden.

Die Kommission gewährleistet, dass die übermittelten Angaben als Grundlage für ihre Jahresberichte über die Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma dienen.

Die Ergebnisse fließen zudem in den Prozess des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung ein. Seit 2012 hat der Rat länderspezifische Empfehlungen als Teil des Europäischen Semesters an fünf Länder, in denen große Roma-Gemeinden leben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien und Slowakei), ausgesprochen.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1-7)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (KOM(2011) 173 endgültig vom 5. April 2011)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma 2015 (COM(2015) 299 final vom 17. Juni 2015)

Letzte Aktualisierung: 15.10.2015

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