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Vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in EU-Ländern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 453/2008 über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • In dieser Verordnung werden die Anforderungen an eine regelmäßig zu erstellende vierteljährliche Statistik der offenen Stellen* in der Europäischen Union (EU) festgelegt.
  • Diese vierteljährlichen Daten dienen der kurzfristigen Analyse des Konjunkturzyklus (d. h. der Überwachung der Fluktuationen in der Geschäftstätigkeit einer Wirtschaft in einem bestimmten Zeitraum).

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Seit 2010 muss jedes EU-Land der Europäischen Kommission (Eurostat) für Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter Daten zu offenen Stellen vorlegen.
  • Die EU-Länder müssen diese Daten untergliedert nach Wirtschaftszweigen binnen 70 Tagen nach Ende des jeweiligen Vierteljahres übermitteln.

Anwendungsbereich

  • Die Daten umfassen alle Wirtschaftszweige der geltenden Fassung der gemeinsamen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der EU (NACE*), mit Ausnahme von privaten Haushalten als Arbeitgeber sowie von ausländischen Organisationen und Körperschaften.
  • Die Erfassung der Wirtschaftszweige Landwirtschaft, Forstwirtschaftund Fischerei ist zwar gemäß der geltenden Fassung der NACE optional, jedoch müssen EU-Länder, die für diese Sektoren Daten übermitteln wollen, dies im Einklang mit dieser Verordnung tun.
  • Da personenbezogene Dienstleistungen (Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) und Sozialwesen (ohne Heime)) bei der Schaffung von Arbeitsplätzen eine immer größere Rolle spielen, werden die EU-Länder ebenfalls aufgefordert, auf freiwilliger Basis Daten über freie Stellen im Bereich dieser Dienstleistungen vorzulegen. Die Daten sind nach Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte gemäß der geltenden Fassung der NACE zu untergliedern.
  • Sie werden in den EU-Ländern, Norwegen, in der Schweiz und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien erfasst.

Messzeitpunkte und Spezifikationen

  • Die EU-Länder erstellen die vierteljährlichen Daten zu bestimmten Messzeitpunkten. Diese werden durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System festgelegt, der aus nationalen Experten besteht und die Europäische Kommission unterstützt, die den Vorsitz des Ausschusses innehat.
  • Die Länder müssen auch Daten über besetzte Stellen übermitteln, damit die Daten über offenen Stellen für Vergleichszwecke standardisiert werden können. Sie müssen Saisonbereinigungsverfahren auf die vierteljährlichen Daten über offene Stellen anwenden.

Datenübermittlung

Die EU-Länder übermitteln Eurostat die Daten in einem Format und innerhalb von Fristen, die durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System festgelegt werden.

Qualitätsbewertung

Eurostat prüft die aus den EU-Ländern eingegangenen Daten auf Vollständigkeit und Einheitlichkeit.

Finanzierung

Für die ersten drei Jahre der Datenerhebung konnten die EU-Länder einen Finanzbeitrag der EU zu den Kosten der betreffenden Arbeiten erhalten.

Berichte

Alle drei Jahre erstattet die Kommission Bericht über die Durchführung der Verordnung an das Europäische Parlament und den Rat. Dieser Bericht enthält eine Beurteilung der Qualität der von den EU-Ländern gelieferten Statistiken und der Qualität der europäischen Gesamtdaten sowie Angaben über Bereiche, in denen Verbesserungen möglich sind.

Durchführungsrechtsakte

  • Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 legt die Verfahren für die Saisonbereinigung der Daten und Qualitätsberichte fest.
  • Verordnung (EG) Nr. 19/2009 definiert den Begriff der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 24. Juni 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EU-Politik im Bereich der offenen Stellen soll die Funktionsweise des Arbeitsmarktes verbessern, indem Angebot und Nachfrage genauer aufeinander abgestimmt werden. EURES, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität, versucht dafür zu sorgen, dass Arbeitsuchende und Arbeitgeber leichter zueinanderfinden.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Offene Stelle: eine neu geschaffene, nicht besetzte oder demnächst frei werdende bezahlte Stelle.
NACE-Systematik: aus dem französischen Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft). Seit 1970 wurden verschiedene Fassungen entwickelt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 234-237)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1062/2008 der Kommission vom 28. Oktober 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf Saisonbereinigungsverfahren und Qualitätsberichte (ABl. L 285 vom 29.10.2008, S. 3-8)

Verordnung (EG) Nr. 19/2009 der Kommission vom 13. Januar 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft im Hinblick auf die Definition des Begriffs der offenen Stelle, die Messzeitpunkte für die Datenerhebung, die Spezifikationen für die Datenübermittlung und die Durchführbarkeitsstudien (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 3-6)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (COM(2016) 449 final vom 8.7.2016)

Letzte Aktualisierung: 10.10.2016

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