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Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten (2014-2020)

Die Verordnung ruft ein Finanzierungsinstrument zur weltweiten Förderung und Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte ins Leben, das unabhängig von der Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Hilfe bereitstellt.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte.

ZUSAMMENFASSUNG

Das Hauptziel des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist die Bereitstellung von Hilfe bei der Entwicklung und der Konsolidierung der Demokratie in Nicht-EU-Staaten und die Achtung der Grundrechte.

Dieses Instrument der EU ist dazu geschaffen, andere EU-Maßnahmen zu ergänzen, die die Demokratie und die Menschenrechte fördern (wie z. B. der politische Dialog oder verschiedene finanzielle und technische Instrumente zur Zusammenarbeit).

UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN SCHUTZ DER WELTWEITEN MENSCHENRECHTE

Das EIDHR unterstützt unter anderem:

  • eine repräsentativere Demokratie, die Förderung von politischem Pluralismus, die freie Meinungsäußerung und die Internetfreiheit;
  • die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (z. B. Abschaffung der Todesstrafe oder Verhinderung von Folter, Förderung der Gedanken-, Religions- oder Glaubensfreiheit);
  • Schutz und Hilfe für Menschenrechtsaktivisten;
  • die stärkere Hinwendung zu schutzbedürftigen Gruppen (nationale, ethnische, religiöse, sprachliche und sexuelle Minderheiten), mit besonderem Fokus auf Frauen- und Kinderrechte;
  • die Unterstützung der Zivilgesellschaft, d. h. die Beteiligung der Bürger, einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und den entsprechenden staatlichen Einrichtungen;
  • Wahlbeobachtungsmissionen der EU (EOM) und die sich daraus ergebenden Empfehlungen sowie die Verbesserung demokratischer Verfahren und Wahlverfahren.

FLEXIBLE HERANGEHENSWEISE ALS REAKTION AUF GEFÄHRLICHE SITUATIONEN

Das EIDHR wird sich verstärkt auf Notsituationen konzentrieren, in denen Menschenrechte und Grundfreiheiten am meisten gefährdet sind. Es wird in der Lage sein, flexibler und zeitnah zu reagieren. Dies ist möglich durch bestimmte Finanzierungsmechanismen, wie z. B. direkte Finanzhilfen, bei denen die Einreichung von Vorschlägen aufgrund des schwierigen politischen Klimas, beispielsweise durch das Risiko von Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen, nicht möglich ist.

Die EU muss außerdem den effizientesten Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen sicherstellen, um die lokalen Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu optimieren.

SCHLÜSSELROLLE DER ZIVILGESELLSCHAFT

Das EIDHR wird es der EU ermöglichen, die Entwicklung prosperierender Zivilgesellschaften und deren spezifische Rolle als Schlüsselakteure beim positiven Wandel bezüglich Menschenrechte und Demokratie in den beteiligten Ländern zu unterstützen.

HAUSHALT UND UMSETZUNG

Der Haushalt des EIDHR für 2014-2020 beträgt 1,333Mrd.EUR . Die meisten Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Programms sind in der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 enthalten, eine Querschnittsverordnung, die die Umsetzung aller externen Instrumente der EU angleicht und vereinfacht.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 235/2014

1.1.2014

-

ABl. L 77 vom 15.3.2014

Letzte Änderung: 17.09.2014

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