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Beseitigung der Armut und Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2014) 335 final) – Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie soll einen Beitrag zum Standpunkt der Europäischen Union (EU) in den internationalen Verhandlungen über die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Ziel der Agenda 2030 ist es, die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zur Armutsbeseitigung und Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu stärken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Hauptziele

  • In der Mitteilung werden die wichtigsten Grundsätze, die Schwerpunktbereiche und die möglichen Zielthemen für eine neue, integrierte Agenda beschrieben, die aus der Weiterverfolgung der Millenniumsentwicklungsziele, der Rio+20-Konferenz und der Konferenz von Monterrey herrühren.
  • Die Ziele für die nachhaltige Entwicklung sollten zu einem neuen internationalen Rahmen beitragen, der im Kontext einer neuen globalen Partnerschaft zwischen allen Ländern sowie mit der Zivilgesellschaft (z. B. gemeinsam handelnde Bürger) und dem Privatsektor auf den Millenniumsentwicklungszielen aufbaut.

Grundsätze

  • Die Vision der EU für die Agenda 2030 bestand (während der Verhandlungsphase vor der Verabschiedung) darin, auf die Beseitigung der extremen Armut abzuzielen und die Welt auf einen nachhaltigen Weg zu bringen, damit bis 2030 ein menschenwürdiges Leben für alle sichergestellt werden kann.
  • Laut dem Standpunkt der EU während der Verhandlungen muss die Agenda 2030
    • sich auf die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung stützen: die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension;
    • global ausgerichtet sein und universell gelten;
    • auf die nationale Eigenverantwortung gestützt sein und den nationalen Gegebenheiten, Fähigkeiten und Entwicklungsniveaus Rechnung tragen;
    • auf Rechten basieren und auf die Menschen ausgerichtet sein.

Prioritätsbereiche und Ziele

  • Die ermittelten Prioritätsbereiche sollten zu den globalen Gesprächen beitragen, die im Rahmen der von den Vereinten Nationen eingerichteten offenen Arbeitsgruppe zum Thema Ziele für nachhaltige Entwicklung stattfanden. Zu diesen Prioritätsbereichen zählten:
    • Armut;
    • Ungleichheit;
    • Gesundheit,
    • Ernährungssicherheit;
    • Bildung;
    • Geschlechtergleichstellung;
    • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung;
    • nachhaltige Energie;
    • menschenwürdige Arbeit;
    • inklusives und nachhaltiges Wachstum;
    • nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster;
    • biologische Vielfalt;
    • Bodenverschlechterung und
    • Meere und Ozeane.
  • Die EU beabsichtigte mit der Agenda 2030 zudem, dass die Themen Recht, Gleichheit und Gerechtigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie friedliche Gesellschaften und Gewaltfreiheit angegangen werden.

Mobilisierung der erforderlichen Finanzmittel

Angesichts der Herausforderungen müssen alle verfügbaren Ressourcen umfassend aktiviert werden:

  • 1.

    inländische Ressourcen durch die Verbesserung der Steuerpolitik und -verwaltung, die Bekämpfung von illegalen Geldflüssen und Korruption und die verbesserte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen;

  • 2.

    die internationale Unterstützung für einen Zugang zu zusätzlichen Ressourcen und Investitionen, etwa in Form einer Mischfinanzierung;

  • 3.

    der Privatsektor zur Unterstützung des inklusiven und nachhaltigen Wachstums.

Die EU forderte die EU-Länder auf, bis 2015 die Zielvorgabe von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe zu bestätigen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen (COM(2014) 335 final vom 2.6.2014)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt (COM(2013) 92 final vom 27.2.2013)

Letzte Aktualisierung: 12.12.2016

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