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Einbeziehung des Privatsektors bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in Entwicklungsländern

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission schafft einen strategischen Rahmen für die Stärkung der Rolle des Privatsektors in Entwicklungsländern. Ziel ist mehr Wachstum und Arbeitsplatzschaffung durch die Unterstützung der Empfänger bei der Verbesserung ihres Unternehmensumfelds und ihres Zugangs zu neuen Finanzmärkten.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum (COM(2014) 263 final vom 13.5.2014).

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission schafft einen strategischen Rahmen für die Stärkung der Rolle des Privatsektors in Entwicklungsländern. Ziel ist mehr Wachstum und Arbeitsplatzschaffung durch die Unterstützung der Empfänger bei der Verbesserung ihres Unternehmensumfelds und ihres Zugangs zu neuen Finanzmärkten.

WAS SIND DIE HAUPTZIELE DER MITTEILUNG?

Zentrale Herausforderungen

Der Privatsektor stellt rund 90 % der Arbeitsplätze in Entwicklungsländern und ist damit ein wichtiger Partner im Kampf gegen die Armut. Allerdings steht der Privatsektor großen Herausforderungen gegenüber. Zu diesen Herausforderungen zählen beispielsweise der fehlende Zugang zu Kapital (insbesondere für mittlere Unternehmen), eine schwache Export-Wettbewerbsfähigkeit, unwirtschaftliche Steuersysteme, unzureichende Infrastruktur und Energieknappheit sowie Rechtsunsicherheit und Korruption.

NACHHALTIGES WACHSTUM

Um die Entwicklungsländer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Privatsektors zu unterstützen, beabsichtigt die Kommission,

das Potenzial des Privatsektors als Finanzierungspartner, durchführende Stelle oder Vermittler zu stärken, um eine wirksamere und effizientere Förderung seitens der Europäischen Union nicht nur im Bereich der lokalen Entwicklung, sondern auch auf anderen Gebieten zu erreichen, etwa in den Bereichen nachhaltige Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Infrastruktur;

das eigene Entwicklungsengagement der Unternehmen stärker anzuregen, zum Beispiel durch die Förderung verantwortungsbewusster Investitionen in nachhaltige Lieferketten und Produktionsmuster.

SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN

Die EU-Entwicklungshilfe deckt eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung eines günstigeren Geschäftsumfelds ab, sodass Voraussetzungen für den Zufluss ausländischer Investitionen geschaffen sowie die Produktivität gesteigert werden kann und infolgedessen die Einkommen erhöht und Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert werden.

Andere Arten der Unterstützung können sein:

die Verringerung des Verwaltungsaufwands und regulatorischer Hindernisse für Unternehmen;

die Überarbeitung von Gesetzen und Maßnahmen zur Unterstützung des Handels;

die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Schulungen und Informationsmaßnahmen zur Verbesserung der Managementqualifikationen sowie zur Förderung des Know-hows und des Technologietransfers;

die Stärkung lokaler Kleinst-, kleiner und mittlerer Unternehmen.

Eine Priorität ist zudem die Mikrofinanzierung. Einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen in Entwicklungsländern konnten diverse Kredit-, Spar- und Versicherungsdienste geboten werden.

ZUSAMMENARBEIT MIT PARTNERN

Im Rahmen der Durchführung von unterstützenden Maßnahmen arbeitet die EU mit internationalen Organisationen (wie der Europäischen Investitionsbank und Organisationen der Vereinten Nationen), den öffentlichen Einrichtungen der Partnerländer, privaten Unternehmen, Bürger- und privaten Organisationen (wie Handelskammern) und den EU-Ländern zusammen.

Es müssen Politiken zur Stärkung öffentlich-privater Partnerschaften und von Mischfinanzierungs-(„Blending“-)Projekten (Blending bedeutet die Integration von Finanzmitteln aus verschiedenen Quellen) entwickelt werden.

EU-Entwicklungshilfe für den Zeitraum 2014 bis 2020

Dieser strategische Rahmen spiegelt sich wider in der Programmierung der EU-Entwicklungshilfe von 2014 bis 2020, insbesondere in den thematischen Programmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Entwicklung des Privatsektors erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 05.11.2014

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