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Mehrjähriges Verbraucherprogramm der EU (2014-2020)

Das Verbraucherprogramm der Europäischen Union (EU) soll einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten und Verbraucher durch Informationen und Bildung stärken. Mündige Verbraucher können ihre Rechte besser wahrnehmen, indem sie sich organisieren und so eine aktivere Rolle auf dem EU-Binnenmarkt spielen.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 254/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über ein mehrjähriges Verbraucherprogramm für die Jahre 2014-2020 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1926/2006/EG

ZUSAMMENFASSUNG

Das Verbraucherprogramm verfolgt vier Hauptziele:

  • Konsolidierung und Steigerung der Produktsicherheit durch wirksame Marktüberwachung in der gesamten Union (dazu zählt das Schnellwarnsystem der Union für gefährliche Verbraucherprodukte - RAPEX); die Produktsicherheit ist wichtig für Verbraucher, aber auch für Händler und Hersteller (deren Wettbewerbsfähigkeit von der Einhaltung der Sicherheitsstandards abhängig ist);
  • Verbraucherinformation und Verbraucherbildung sowie Unterstützung von Verbraucherorganisationen, unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse schutzbedürftiger Verbraucher;
  • Stärkung der Verbraucherrechte und Rechtsschutz der Verbraucher durch intelligente Regulierungsmaßnahmen und Verbesserung des Zugangs zu einfachen, wirksamen, schnellen und kostengünstigen Rechtsschutzinstrumenten (einschließlich außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren);
  • bessere Durchsetzung der Gesetze durch engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Durchsetzungsbehörden und durch die Unterstützung der Verbraucher durch Beratung.

Jährliche Arbeitsprogramme

Für die Umsetzung des Verbraucherprogramms beschließt die Europäische Kommission jährliche Arbeitsprogramme, die Informationen über die zu finanzierenden Maßnahmen und eine Angabe der verfügbaren Haushaltsmittel enthalten. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Ausschreibungen werden von der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel und der Generaldirektion Justiz und Verbraucher veröffentlicht.

Finanzierung

Finanzhilfen im Rahmen des Programms können Verbraucherorganisationen, die auf nationaler und EU-Ebene aktiv sind, Europäischen Verbraucherzentren, Behörden der EU-Länder, die für Verbraucherangelegenheiten zuständig sind, sowie internationalen Organisationen, die Grundsätze und Konzepte fördern, die den Zielen des Programms entsprechen, gewährt werden. Maßnahmenbezogene Finanzhilfe kann zudem Einrichtungen gewährt werden, die Verhaltenskodizes, bewährte Verfahren und Leitlinien für den Vergleich von Preis, Produktqualität und Nachhaltigkeit entwickeln.

Der Umfang der EU-Förderung im Rahmen des Programms hängt von der Art der Tätigkeit ab. Informationen dazu sind in Artikel 8 der Verordnung zu finden.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme an diesem Programm steht folgenden Ländern offen: Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) im Europäischen Wirtschaftsraum, in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen Ländern sowie beitretenden Ländern, Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten.

Haushalt

Die Finanzausstattung für dieses Programm wird für den Zeitraum 2014-2020 auf 188,83 Mio. EUR festgesetzt.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zum Verbraucherprogramm erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 254/2014

21.3.2014

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ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 42-56

10.08.2014

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