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Document 52015DC0490

MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

COM/2015/0490 final

Brüssel, den 23.9.2015

COM(2015) 490 final

MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


I. Einleitung

Täglich müssen Tausende Menschen ihre Heimat verlassen, um der Gewalt zu entkommen und in ihrem eigenen Land oder im Ausland Zuflucht zu suchen. Das Ausmaß der Vertreibung ist enorm, und da die Konflikte andauern, steigt die Zahl der Betroffenen. Weltweit gibt es fast 60 Millionen Vertriebene – seit dem Zweiten Weltkrieg waren nicht so viele Menschen auf der Flucht vor Konflikten.

Die derzeitige große Zahl an Flüchtlingen, Migranten und Vertriebenen, die an unseren Grenzen ankommen, ist ein Prüfstein für die Europäische Union. In der Europäischen Migrationsagenda vom Mai hat die Kommission dargelegt, dass es eines Gesamtkonzepts für die Migrationssteuerung bedarf. Seither wurden etliche Maßnahmen eingeleitet, darunter die Annahme zweier Notfallregelungen zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise besteht jedoch weiterer dringender Handlungsbedarf.

Mit dieser Mitteilung soll eine Reihe vorrangiger Maßnahmen festgelegt werden, die in den kommenden sechs Monaten ergriffen werden sollen. Dabei müssen kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der derzeitigen Lage mit längerfristigen Maßnahmen zur Schaffung eines dauerhaften soliden Systems einhergehen.

Wir fangen dabei nicht bei null an: Wir verfügen bereits über Rechtsvorschriften, finanzielle Mittel und Vorkehrungen, die für die Bewältigung der derzeitigen Situation ausgelegt sind. Das Problem besteht darin, dass sie in vielen Fällen nicht umgesetzt wurden, nicht bekannt sind oder nicht ausreichend genutzt werden.

Die Liste der vorrangigen Maßnahmen (siehe Anhang I) enthält die wichtigsten Maßnahmen, die unverzüglich erforderlich sind: (i) operative Maßnahmen, (ii) Budgethilfe, (iii) die Anwendung des EU-Rechts und (iv) die nächsten legislativen Schritte. Die Kommission führt diese Maßnahmen bereits im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch. Erforderlich ist nun ein entsprechendes koordiniertes Vorgehen der Mitgliedstaaten.

Zusammen müssen wir der Welt zeigen, dass die Union in der Lage ist, diese Krise zu bewältigen. Damit dies gelingt, müssen alle Mitgliedstaaten ihren Teil dazu beitragen, dass das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung aufrechterhalten wird.



II. Bisherige Massnahmen

In der Europäischen Migrationsagenda vom Mai wurde dargelegt, dass es eines Gesamtkonzepts für die Migrationssteuerung bedarf: Dabei geht es um die Bewältigung der akuten Krise, aber auch um Maßnahmen innerhalb und außerhalb der EU, um neue Wege zu finden, unsere Verpflichtungen gegenüber den Schutzbedürftigen zu erfüllen und den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zu helfen, um die Verpflichtungen der EU und der Völkergemeinschaft im Bereich zu Asyl einzuhalten, um diejenigen, die keinen Schutz benötigen, in ihre Heimatländer zurückzuführen, um unsere Außengrenzen zu verwalten, um die Ursachen zu beseitigen, die Menschen überhaupt dazu bringen, sich auf gefährliche Reisen nach Europa zu begeben, sowie um eine Prüfung der langfristigen Notwendigkeit der legalen Migration nach Europa.

Die Agenda folgt der parallelen Logik des Gleichgewichts zwischen Verantwortung und Solidarität. Das bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten Unterstützung anbieten müssen, und es bedeutet auch, dass die Mitgliedstaaten, die am meisten unter Druck stehen, sich an allererster Stelle darum kümmern müssen, geordnete Abläufe wiederherzustellen. Diese beiden Aspekte müssen verbessert werden, wenn wir die Situation wieder stabilisieren wollen.

Die Umsetzung der Agenda hat begonnen.

Die Mitgliedstaaten haben Solidarität bewiesen und vereinbart, dass 160 000 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten auf andere Mitgliedstaaten der EU umverteilt werden.

Wir haben EU-Mittel zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten mobilisiert und zusätzlich zu den 7 Mrd. EUR, die im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum 2014-2020 zugewiesen wurden, um die Anstrengungen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Grenzmanagement zu verstärken, Soforthilfe in Höhe von über 75 Mio. EUR bereitgestellt.

Wir haben unsere Präsenz auf See verdreifacht, indem wir die Ressourcen und Mittel für die gemeinsamen Frontex-Einsätze „Poseidon“ und „Triton“ auf das Dreifache aufgestockt haben. 29 Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Staaten nehmen an den von Frontex koordinierten gemeinsamen Operationen in Italien, Griechenland und Ungarn teil. Mehr als 122 000 Menschenleben sind seitdem gerettet worden. Jedes verlorene Leben ist eines zu viel, doch wir retten jetzt wesentlich mehr Menschen als zuvor. Die Zahl der aus Seenot Geretteten hat sich um 250 % erhöht.

Wir haben unsere Anstrengungen verdoppelt, um gegen Schleuser vorzugehen und Menschenhändlerringe zu zerschlagen, insbesondere durch die Marineoperation EUNAVFOR MED 1 . Das hat die Verfügbarkeit von Schiffen stark eingeschränkt und dazu geführt, dass weniger Menschen ihr Leben in maroden, seeuntüchtigen Booten aufs Spiel setzen. In der Folge hat sich die Zahl der Menschen, die über die zentrale Mittelmeerroute gekommen sind, bei rund 115 000 im Monat August stabilisiert. Das entspricht der Zahl vom Vorjahr.

Die EU leistet in Syrien Hilfe vor Ort für die Bevölkerung, insbesondere für Binnenflüchtlinge, und unterstützt die Nachbarländer, die die meisten Flüchtlinge beherbergen, finanziell. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben bislang 3,9 Mrd. EUR an humanitärer sowie an Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt, die der syrischen Bevölkerung im eigenen Land sowie Flüchtlingen und deren Aufnahmegemeinden in den Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Irak, Türkei und Ägypten zugutekommt. Die Europäische Kommission hat außerdem beschlossen, 1,8 Mrd. EUR aus finanziellen Mitteln der EU für einen Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika bereitzustellen.

Wir haben uns gemeinsam dazu verpflichtet, im nächsten Jahr mehr als 22 000 Menschen von außerhalb Europas neu anzusiedeln und Solidarität mit unseren Nachbarn zu üben. Einzelne Mitgliedstaaten 2 haben auch bilaterale Neuansiedlungszusagen angekündigt.

Europa hat in den letzten Monaten entschlossen reagiert. Angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise besteht jedoch weiterer dringender Handlungsbedarf. Für eine dauerhafte Lösung der Krise bedarf es eines wesentlichen Wandels in der Migrationspolitik der Union. Nur so können gesicherte Grenzen, faire Verfahren sowie ein System gewährleistet werden, mit dem sich Probleme antizipieren lassen.

Zentrale Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden

Zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda bereits ergriffen wurden, zählen folgende:

Verdreifachung der Ressourcen und Mittel zur Gewährleistung einer Präsenz auf See im Rahmen der gemeinsamen Frontex-Einsätze Poseidon und Triton

Verdopplung der Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten

Maßnahmen gegen Schleuser haben die Verfügbarkeit von Schiffen stark eingeschränkt: Die Zahl der Migranten, die über die zentrale Mittelmeerroute gekommen sind, sank im August 2015 wieder auf das Niveau von 2014.

Die Umverteilung von Personen, die internationalen Schutz benötigen und bereits in der EU sind, kann rasch beginnen, nachdem die Umverteilung von 160 000 Menschen in diesem Jahr vereinbart wurde.

Ferner laufen Arbeiten mit dem UNHCR zur Umsiedlung von 22 000 Flüchtlingen, die sich noch außerhalb der EU befinden, in Mitgliedstaaten.

III. Vorrangige Massnahmen für die kommenden sechs Monate

Am dringlichsten müssen diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die außergewöhnlich große Flüchtlingsströme in ihrem Hoheitsgebiet zu bewältigen haben.

Dazu muss sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gehandelt werden. Innerhalb der EU müssen diejenigen Mitgliedstaaten, die am stärksten unter Druck stehen, unterstützt werden durch Anwendung der Verfahren, finanzielle und technische Hilfe, eine Verringerung des Drucks durch einen gerechten Umverteilungsmechanismus und die Stärkung unserer gemeinsamen Grenze. Außerhalb der EU müssen Bedingungen geschaffen werden, unter denen Flüchtlinge in der Nähe ihrer Heimat bleiben können. Dafür müssen wir unsere Partnerschaften mit den Nachbarstaaten, die vorübergehenden Schutz bieten, und den wichtigsten Transitländern ausbauen, die erforderlichen finanziellen Mittel für das UNHCR, das Welternährungsprogramm und andere einschlägige Organisationen bereitstellen, die Bekämpfung von Menschenhändlern und Schleusern intensivieren und die diplomatischen Bemühungen in den gravierendsten Krisen wie in Syrien verstärken.

III.1 Operative Massnahmen

Die Unterstützung von Mitgliedstaaten in Not steht im Mittelpunkt der vom Rat in den letzten Tagen vereinbarten Regelung zur Umverteilung von 160 000 Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Diese wird dafür sorgen, dass der Druck auf die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten zwar nicht vollständig verschwindet, aber stark nachlässt. Alle Mitgliedstaaten müssen nun vorrangig nationale Kontaktstellen für die Umverteilung benennen, damit die Antragsteller, die für eine Umsiedlung in einen bestimmten Mitgliedstaat in Frage kommen, schnell ermittelt und überstellt werden können. Die Vorschriften zur Verhinderung von Sekundärmigration, die sicherstellen sollen, dass Flüchtlinge nach ihrer Umsiedlung dort bleiben, wo sie sind, werden auch Investitionen seitens der Mitgliedstaaten erfordern.

Die unmittelbarste praktische Unterstützung wird durch Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an „Hotspots“ (Bereiche an den Außengrenzen, die mit einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck konfrontiert sind) geleistet (siehe Anhang II). Diese Unterstützungsteams werden unmittelbaren Einfluss auf den wichtigsten Punkt der Kette haben und dort eingreifen, wo eine wirksame Steuerung der Migration allein schon aufgrund der Zahl der ankommenden Flüchtlinge den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten unmöglich erscheint. Mitarbeiter von EU-Agenturen und anderen EU-Mitgliedstaaten werden helfen, Migranten bei der Einreise in die EU zu identifizieren, zu überprüfen und zu registrieren. Dies ist der erste Schritt im Hinblick auf eine sichere Zukunft für diejenigen, die Schutz benötigen, und eine frühe Gelegenheit, diejenigen zu ermitteln, die in ihre Heimatländer zurückgeführt werden sollten. Das Netz der beteiligten EU-Agenturen wird auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schleusern und der Ermittlung von Verdächtigen verbessern und neue Ermittlungen unterstützen. Die Unterstützungsteams können nur partnerschaftlich mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten. Nur nationale Behörden können gut funktionierende Aufnahmeinfrastrukturen einrichten (mit der finanziellen Unterstützung der EU) und verwalten, die Richtung vorgeben und die Verbindungen zu den wichtigsten Akteuren wie lokalen Behörden, sozialen Diensten, den Strafverfolgungsbehörden und den Leitern von Aufnahmeeinrichtungen herstellen. Frontex 3 , das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) 4 , Europol 5 und Eurojust 6 können ihr Fachwissen einbringen, die direkte Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und eine besondere Rolle bei der Koordinierung von Rückführungsmaßnahmen spielen. Italien und Griechenland müssen nun vorrangig ihre Fahrpläne für die Umverteilungsmaßnahmen und die Hotspot-Unterstützungsteams fertigstellen, mit der Umsetzung dieser Fahrpläne beginnen und für eine geeignete Aufnahmeinfrastruktur sorgen.

Ein weiterer Aspekt der operativen Unterstützung sind nach wie vor die gemeinsamen Frontex-Einsätze Triton und Poseidon. Sie sind ein Beispiel für wirksame Solidarität, das ausgeweitet und wiederholt werden muss, und die Mitgliedstaaten sollten rasch und aktiv auf die Ersuchen von Frontex um Bereitstellung weiterer Ausrüstung und weiterer Experten reagieren. Den Mitgliedstaaten stehen zu diesem Zweck verschiedene Mechanismen zur Verfügung, doch wurden diese nicht in vollem Umfang genutzt.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren 7  kann von einem Mitgliedstaat aktiviert werden, wenn dieser sich von einer Krise überfordert fühlt. Durch das Verfahren können verschiedene Arten von Hilfe in Form von Sachleistungen einschließlich Modulen (Teams und Ausrüstung), Unterkünften, medizinischer Versorgung und sonstiger Hilfsgüter sowie Fachwissen mobilisiert werden. Die teilnehmenden Staaten stellen die Hilfe bereit, und die Kommission kann die Beförderung von Hilfsgütern und Experten in das betreffende Land kofinanzieren. Im Jahr 2015 wurde das EU-Katastrophenschutzverfahren zweimal zur Unterstützung Ungarns 8 und einmal zur Unterstützung Serbiens 9 aktiviert, um den dringenden Bedarf zu decken, der infolge eines noch nie da gewesenen Zustroms von Flüchtlingen und Migranten entstand.

Die Mitgliedstaaten können um Entsendung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke ersuchen, die bei plötzlichem oder außergewöhnlichem Migrationsdruck unmittelbare Unterstützung beim Grenzschutz leisten (siehe Anhang III). Im Rahmen dieses Verfahrens kann während eines begrenzten Zeitraums operative Unterstützung geleistet werden. Frontex finanziert nationale technische und personelle Ressourcen der Mitgliedstaaten und sorgt für deren Bereitstellung. Das Verfahren wurde nur einmal aktiviert, und zwar von Griechenland im Jahr 2010 10 , als die griechisch-türkische Landgrenze von einem erheblichen Anstieg der Zahl der ankommenden Personen betroffen war. Während des Einsatzes unterstützten jede Woche an die 200 gut ausgebildete abgestellte Beamte aus 26 Mitgliedstaaten ihre griechischen Kollegen bei der Kontrolle der Grenzgebiete sowie bei der Identifizierung der aufgegriffenen irregulären Zuwanderer. Der erfolgreiche Einsatz an der griechisch-türkischen Grenze stabilisierte die Lage und führte zu einer Senkung der Zahl der ankommenden Personen im Vergleich zu den Höchstständen 2010.

In den letzten Wochen haben einige Mitgliedstaaten von der im Schengener Grenzkodex vorgesehenen vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen Gebrauch gemacht. Diese kann in außergewöhnlichen Krisensituationen gerechtfertigt sein. Allerdings kann es sich dabei immer nur um eine kurzfristige Maßnahme handeln, bevor die Lage stabilisiert wird. Sie sollte die Dringlichkeit signalisieren, mit der alle handeln müssen, damit der normale Prozess der Migrationssteuerung so schnell wie möglich wiederhergestellt wird. Sollten diese Maßnahmen verlängert oder zusätzliche Maßnahmen beantragt werden, wird die Kommission ihre Lagebeurteilung formalisieren und eine Stellungnahme auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes abgeben. Die vollständige Umsetzung der Umverteilungsregelung und der Unterstützungsteams an Hotspots dürfte dafür sorgen, dass die Kontrollen im kommenden Monat aufgehoben werden können.

Ferner sollte die EU unverzüglich die diplomatische Offensive verstärken, die Gegenstand der kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung über die Rolle des auswärtigen Handelns der EU bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise in Europa 11 ist. Im Mittelpunkt steht hierbei ein ausgewogener Ansatz, bei dem die Erwartungen der EU in Bezug auf Unterstützung von Seiten der Partner bei der Bewältigung der Migrationsproblematik herausgestellt werden und gleichzeitig die Unterstützung und Zusammenarbeit, die die EU zur Unterstützung dieser Bemühungen bieten kann, verstärkt werden.

Der Migrationsgipfel, der am 11.-12. November 2015 in Valletta stattfindet, wird ein guter Anlass sein, um die neue Priorität der Migrationsproblematik in den Beziehungen der EU zu den afrikanischen Partnern darzulegen. 12 Die EU hat bereits ihre Anstrengungen für die Vorbereitung des Gipfels in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Partnern und internationalen Organisationen verstärkt. Die Einrichtung des Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika mit einem Startkapital in Höhe von 1,8 Mrd. EUR hat bereits spürbar zum Ausdruck gebracht, welchen Beitrag die EU leisten wird. Dies kann Teil einer wechselseitigen Partnerschaft sein, die den Zustrom von Migranten aus Afrika verlangsamen und die Rückkehr von Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, fördern soll.

Auf der hochrangigen Konferenz zur Westbalkanroute, die parallel zur Tagung des Rates Justiz und Inneres am 8. Oktober 2015 stattfinden soll, wird über die gemeinsame Aufgabe gesprochen werden, die derzeitigen Belastungen in den Griff zu bekommen und die Stabilität bei der Steuerung der Migration über die Westbalkanroute wiederherzustellen. Die finanziellen Mittel, die die EU für den westlichen Balkan bereitstellt, verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, die benachbarten Partnerländer, die vor einer enormen und sich schnell ändernden Herausforderung stehen, zu unterstützen. Dies geht weit über die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge hinaus – von zentraler Bedeutung ist ebenfalls die Unterstützung beim raschen Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Migrationssteuerung und Schleuserbekämpfung.

Im Rahmen der EU-Strategie sollte eine neue operative Zusammenarbeit entwickelt werden, damit die Kenntnisse und Fertigkeiten, die innerhalb der EU entwickelt und gebündelt werden, in zunehmendem Maße mit Partnern außerhalb der EU ausgetauscht werden. Instrumente wie gemeinsame Expertengruppen, Verwaltungsvereinbarungen und der Informationsaustausch sollten zunehmend verwendet werden, um Kontakte zwischen Strafverfolgungsbehörden und für Migrationssteuerung zuständigen Stellen innerhalb der EU und in benachbarten Partnerländern herzustellen, unter anderem im Zusammenhang mit der Rückführung und Rückübernahme. Frontex, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, Europol und Eurojust – sie alle haben dabei eine Rolle zu spielen.

Die Flüchtlingskrise ist eine globale Krise, und die EU sollte sowohl einen Beitrag zu den globalen Bemühungen leisten als auch diese fördern. Das bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit den wichtigsten internationalen Organisationen wie dem UNHCR, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Roten Kreuz. Die EU verstärkt bereits ihre Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Die Zusammenarbeit sollte auch in Dialogen mit strategischen Partnern und regionalen Akteuren wie den Golfstaaten zu einer absoluten Priorität werden.

Erforderliche zentrale Maßnahmen in den nächsten sechs Monaten

Vollständige Anwendung der Umverteilungsregelung und Einsatz von Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an Hotspots

Nutzung der vorhandenen Maßnahmen von Seiten der Mitgliedstaaten durch Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens und den Einsatz von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke

Normalisierung des Schengen-Raums und Aufhebung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen

Verstärkung der diplomatischen Offensive und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten

III.2 Budgethilfe

Die finanzielle Unterstützung wird unverzüglich ausgebaut. Die im Rahmen des EU-Haushalts verfügbare Soforthilfe in den Bereichen Asyl, Migration und Grenzkontrolle wurde in diesem Jahr schon auf insgesamt 73 Mio. EUR verdoppelt. Auf diese Weise konnte direkte und unmittelbare Unterstützung in der Krise geleistet werden (siehe Anhang IV). Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) wurden beispielsweise Italien und Griechenland in diesem Jahr Soforthilfen in Höhe von über 19 Mio. EUR bzw. rund 5 Mio. EUR gewährt, und neue Soforthilfeanträge werden zurzeit bearbeitet. In der vergangenen Woche wurden Ungarn 4 Mio. EUR gewährt, so dass Ungarn in diesem Jahr bereits über 5 Mio. EUR an Soforthilfe erhalten hat. Berücksichtigt man die in Bearbeitung befindlichen Anträge, so sind die entsprechenden Mittel bereits ausgeschöpft. Die Kommission wird in der nächsten Woche vorschlagen, diesen Posten für 2015 nochmals um 100 Mio. EUR aufzustocken.

Hinzu kommen die umfangreichen Beträge (über 300 Mio. EUR), die im Jahr 2015 als Vorfinanzierung im Rahmen der mehrjährigen Mittel für die Bereiche Migration und Grenzen freigegeben wurden. In der vergangenen Woche hat Griechenland eine erste Tranche in Höhe von 33 Mio. EUR erhalten, und Italien erhielt im August 39,2 Mio. EUR.

Dies zeigt, dass durchaus Mittel verfügbar sind, doch um diese zügig bereitstellen zu können, bedarf es der Mitwirkung zahlreicher Regierungsstellen und eines durchdachten Vorgehens, damit in möglichst kurzer Zeit eine maximale Wirkung erzielt werden kann. Eine denkbare Lösung wäre beispielsweise, anstatt auf die Errichtung von traditionellen Aufnahmekapazitäten zu setzen, so rasch wie möglich bestehende öffentliche oder private Gebäude zu nutzen.

Die EU-Agenturen spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Zusammenarbeit und der optimalen Nutzung des verfügbaren Fachwissens. Sie sollen nun vor Ort wesentlich aktiver sein als ursprünglich geplant. Die in migrationsbezogenen Bereichen tätigen EU-Agenturen benötigen daher weitere umfangreiche Ressourcen. Die Kommission wird deshalb in der nächsten Woche vorschlagen, das Personal der drei wichtigsten EU-Agenturen um insgesamt 120 zusätzliche Stellen aufzustocken (60 Stellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol). Die Kosten dafür belaufen sich für das Jahr 2015 auf 1,3 Mio. EUR, und die betreffenden Mittel sollen auch noch im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Verlängerung des Mandats der drei Agenturen würde weitere sofortige Finanzmittel erfordern.

Die Kommission beabsichtigt, Vorschläge vorzulegen, durch die die Mittel für die Bereiche Migration und Grenzen im Jahr 2016 um insgesamt 600 Mio. EUR erhöht würden. Diese Mittel kämen zu den 780 Mio. EUR hinzu, die für den Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen vorgesehen sind. Diese zusätzlichen Mittel sollen zur Unterstützung der Hotspots und der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten sowie zur Vorfinanzierung der Umsiedlungshilfen für die Mitgliedstaaten und zur Stärkung der operativen Möglichkeiten der Agenturen dienen. Sie werden, was den unmittelbaren Unterstützungsbedarf in den Bereichen Migrationssteuerung, Aufnahme, Rückführung, Rückkehr und Grenzkontrollen anbelangt, eine spürbare Wirkung entfalten.

Vorrang jedoch muss die Aufstockung der unzureichenden Mittel für die Krise in Syrien haben. Diese fehlenden Mittel sind zum Teil die unmittelbare Ursache für den verstärkten Zustrom von Flüchtlingen im östlichen Mittelmeerraum, wobei die Krise zum Teil aber auch auf eine gewisse „Gebermüdigkeit“ zurückzuführen ist. Wenn wir ernsthaft dafür sorgen wollen, dass die meisten Flüchtlinge ihrer Heimat so nahe wie möglich bleiben können, müssen wir unsere Mittel erhöhen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen beläuft sich der unerfüllte Bedarf an humanitärer Hilfe für die Krise in Syrien im Jahr 2015 auf 4 Mrd. EUR. 13 Lediglich 38 % der benötigten Mittel stehen zur Verfügung, was dramatische Auswirkungen hat. UNICEF-Berichten zufolge waren in den letzten Monaten bis zu fünf Millionen Menschen - davon die Hälfte Kinder - erheblichen Engpässen bei der Wasserversorgung und somit einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, mindestens die Hälfte der noch fehlenden Mittel bereitzustellen.

Das Welternährungsprogramm, das Rote Kreuz, die Weltgesundheitsorganisation und andere Partner beklagen massive Ausfälle und Unterbrechungen der Lieferkette für die Nahrungs- und Gesundheitsversorgung. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben ihre Beiträge zum Welternährungsprogramm verringert, einige von ihnen um bis zu 100 % (siehe Anhang V). Berichten des UNHCR zufolge wurde bereits die Nahrungsmittelhilfe für 1,6 Millionen Flüchtlinge gekürzt. Trotz enormer Anstrengungen der EU und anderer Geber können 750 000 Kinder nicht zur Schule gehen. Infolge der Finanzierungslücke laufen zudem 70 000 Schwangere Gefahr, unter unsicheren Umständen entbinden zu müssen. Angesichts dessen kann es kaum überraschen, dass viele Flüchtlinge zu dem Schluss gelangen, dass die Gefahren einer Reise nach Europa nicht länger die Risiken eines Verbleibs in ihrer Heimat aufwiegen. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, die Mittel für die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternährungsprogramms auf das Niveau von 2014 zurückzuführen, um die Versorgung der syrischen Flüchtlinge zu stabilisieren. Die Kommission wird die humanitäre Soforthilfe und die Katastrophenschutzressourcen für das Jahr 2015 um 200 Mio. EUR für Anfragen des UNHCR und des Welternährungsprogramms sowie anderer einschlägiger Organisationen aufstocken, damit Flüchtlingen sofortige Hilfe geleistet werden kann.

In einer sich rasch wandelnden Situation ist Flexibilität von zentraler Bedeutung. Die humanitäre Hilfe ist eines der schnellsten und flexibelsten Instrumente, die der EU zur Verfügung stehen. Gemessen an der im Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Höhe werden diese Mittel im Jahr 2016 um zusätzliche 300 Mio. EUR aufgestockt. Angesichts des Wandels der Jahreszeiten ist es von wesentlicher Bedeutung, dass sich die EU die Fähigkeit bewahrt, auf Aufrufe von Nichtregierungsorganisationen (NRO) oder Agenturen der Vereinten Nationen zu gezielten Soforthilfemaßnahmen entsprechend reagieren zu können.

Eines der wirksamsten Instrumente zur Unterstützung syrischer Flüchtlinge ist der Regionale Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“ 14 - siehe Anhang VI). Als Startfinanzierung hat die EU bislang 38 Mio. EUR zu dem Fonds beigetragen, und sie plant weitere größere Beiträge noch in diesem Jahr und darüber hinaus. Italien hat 3 Mio. EUR beigetragen. Deutschland hat 5 Mio. EUR zugesagt. Die EU bereitet zurzeit weitere Beiträge in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR bis Ende 2015 vor. Somit werden also allein im ersten Jahr rund 150 Mio. EUR für den Treuhandfonds bereitgestellt werden. Angesichts des Bedarfs vor Ort und einer beeindruckenden Liste geplanter Projekte mit einem Gesamtvolumen von bereits 440 Mio. EUR sind jedoch noch viel mehr Mittel erforderlich. Ein klares langfristiges Engagement für den Treuhandfonds wäre ein deutliches Signal an die Flüchtlinge und die internationale Staatengemeinschaft, dass diese sich auf die Unterstützung von Seiten der EU verlassen können. Die Kommission wird nächste Woche vorschlagen, das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) noch im Jahr 2015 um 300 Mio. EUR aufzustocken, um die Mittel des Madad-Fonds zu erhöhen und Drittländern zu helfen, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen. Im Zusammenspiel mit einer weiteren Neuausrichtung des Heranführungsinstruments werden die EU-Mittel für den Treuhandfonds in dieser Phase also ein Gesamtniveau von über 500 Mio. EUR erreichen.

Von den Mitgliedstaaten wird ein Beitrag in gleicher Höhe erwartet. Die Mittelausstattung des Fonds würde sich somit auf insgesamt mindestens 1 Mrd. EUR belaufen. Dies wäre ein wichtiges, weltweit sichtbares Zeichen für das Engagement der EU, syrischen Flüchtlingen zu helfen.

Seit vielen Jahren hat sich Druck auf die Türkei, den Libanon und Jordanien aufgebaut, da Millionen von Menschen aus Syrien geflohen sind. Zweifelsohne haben die tieferen Ursachen schon seit langem Bestand. Die Bewältigung der politischen Wirren ist eine komplexe Aufgabe, doch wir müssen unsere Anstrengungen deutlich verstärken. Die EU arbeitet bereits eng mit ihren Nachbarn zusammen, um diesen dabei zu helfen, die Herausforderungen der Migration zu bewältigen:

In der Türkei wurden bereits 176 Mio. EUR für migrationsbezogene Maßnahmen (darunter Direkthilfen für Flüchtlinge) bereitgestellt. Die EU führt gegenwärtig Gespräche mit der Türkei über eine Umschichtung der von der EU zugewiesenen Mittel mit dem Ziel, im Zeitraum 2015-2016 insgesamt 1 Mrd. EUR für eine von der Infrastrukturunterstützung über Maßnahmen zur Förderung des Gesundheitswesens bis hin zu Schulunterricht für Flüchtlingskinder in deren Muttersprache reichende Palette von Maßnahmen bereitzustellen. Damit schnell geholfen werden kann, wird ein erheblicher Teil dieser Finanzierung über den Madad-Treuhandfonds laufen. Parallel zu dieser umfangreichen finanziellen Unterstützung hat die Kommission einen umfassenden Dialog mit der Türkei über sämtliche Aspekte der Migration eingeleitet, darunter die Bereiche Registrierung, Rückübernahme, Rückführung und Rückkehr, in denen die Türkei wirksamer vorgehen muss. Der zwischen der EU und der Türkei vereinbarte Aktionsplan zum Thema Migration sollte unverzüglich fertiggestellt werden.

In Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat der unerwartete Zustrom von Zehntausenden von Flüchtlingen aus Ländern außerhalb der Region einen starken Druck auf die Infrastruktur verursacht. Während die oberste Priorität darin besteht zu vermeiden, dass sich dies zu einer mehr als kurzfristigen Situation entwickelt, benötigen diese Länder zweifelsfrei zweierlei Unterstützung: Hilfe und Beratung beim Aufbau von Kapazitäten für Migrationssteuerung und Flüchtlingshilfe sowie sofortige Hilfe für die Bewältigung des Flüchtlingszustroms auf ihrem Hoheitsgebiet. Für die Verbesserung der Aufnahmezentren und der Grenzkontrollen sind von der EU bereits 78 Mio. EUR bereitgestellt worden. Darüber hinaus wurden seit Juli 1,7 Mio. EUR an humanitärer Hilfe bereitgestellt. Zurzeit wird von der Kommission ein weiteres Hilfspaket mit einem Volumen von 17 Mio. EUR geschnürt, denn es ist unwahrscheinlich, dass der Zustrom von Flüchtlingen aus dem Westbalkan auf kurze Sicht aufhören wird.

Der Notfall-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika wird gezielt Unterstützung für die Beseitigung struktureller Schwächen der Migrationssteuerung leisten. Der Treuhandfonds wird Maßnahmen zur Bewältigung der Krisen in der Sahelzone und in der Tschadseeregion, am Horn von Afrika und in Nordafrika unterstützen. Auf diese Weise soll die Stabilität in diesen Regionen gefördert und die Steuerung der Migration verbessert werden. Bisher haben allerdings erst zwei Mitgliedstaaten 15 bestätigt, dass sie einen Beitrag zu den von der EU bereitgestellten 1,8 Mrd. EUR sowie weitere Beiträge leisten werden. Von den Mitgliedstaaten wird ein Beitrag in Höhe des EU-Beitrags erwartet.

Die Dominanz der Migrationsproblematik unterstreicht zu Recht die Notwendigkeit, die zentrale EU-Finanzierung für diese Frage zu verstärken. Allerdings gibt es bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten für eine finanzielle oder operative Unterstützung, von denen die Mitgliedstaaten im Notfall Gebrauch machen können. In Fällen, in denen dafür eine Umgestaltung bestehender Pläne erforderlich ist, soll gerade dies den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, auf Umstände wie die Flüchtlingskrise zu reagieren. Es besteht dringender Bedarf an mehr Flexibilität innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens, damit knappe finanzielle Ressourcen zu diesen vorrangigen Bereichen umgeschichtet werden können. Die Strukturfonds können trotz ihrer langfristigen Ausrichtung dazu herangezogen werden, mit Hilfe von Integrationsmaßnahmen (z.B. für den Spracherwerb) oder Maßnahmen zur Kofinanzierung wichtiger Infrastrukturen (z.B. Wohnungsbau, soziale Infrastrukturen sowie - in Notsituationen - Aufnahmezentren) der Migrationsproblematik Herr zu werden. Zudem ist eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit verfügbar: Der mit insgesamt 3,8 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 ausgestattete Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen wird bereits für die Unterstützung von Migranten und Flüchtlingen in Belgien, Spanien und Schweden herangezogen. Mit den Mitteln des Fonds können vom ersten Tag an Lebensmittel und Kleidung sowie Maßnahmen für eine frühzeitige Eingliederung von Asylbewerbern finanziert werden. Dafür müssen die Mitgliedstaaten jedoch bereit sein, bestehende Pläne umzugestalten und auf neue vorrangige Ziele auszurichten.

Erforderliche zentrale Maßnahmen in den nächsten sechs Monaten

Aufstockung der Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten um 100 Mio. EUR für das Jahr 2015

Ausstattung der drei wichtigsten EU-Agenturen mit 120 zusätzlichen Stellen ab 2015

Aufstockung der Soforthilfe für die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und der Mittel für Frontex, das EASO und Europol um 600 Mio. EUR für 2016

Rückführung der Mittel für die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternährungsprogramms auf das Niveau von 2014 und Bereitstellung zusätzlicher EU-Mittel in Höhe von 200 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zur direkten Unterstützung von Flüchtlingen im Jahr 2015

Aufstockung der humanitären Hilfe um 300 Mio. EUR im Jahr 2016 zur Deckung lebenswichtiger Bedürfnisse von Flüchtlingen wie Nahrung und Unterkunft

Unterstützung des Treuhandfonds für Syrien mit bis zu über 500 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt und mit von den Mitgliedstaaten erwarteten Beiträgen in gleicher Höhe

Umschichtung der EU-Mittel für flüchtlingsbezogene Maßnahmen der Türkei (bis zu 1 Mrd. EUR) und Bereitstellung von 17 Mio. EUR für Serbien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

III.3 Anwendung des EU-Rechts

Die Europäische Migrationsagenda beruht auf dem einfachen Grundsatz, Migranten, die internationalen Schutz benötigen, zu helfen, und Migranten, die in der EU nicht aufenthaltsberechtigt sind, zurückzuführen. Zur Umsetzung dieser europäischen Migrationspolitik ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Mitgliedstaaten die jüngst auf EU-Ebene vereinbarten gemeinsamen Vorschriften über Asyl und irreguläre Migration vollständig anwenden.

Seit den frühen 2000er Jahren hat die Kommission eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (siehe Anhang VII) vorgelegt. Parlament und Rat haben diese Rechtsvorschriften Stück für Stück verabschiedet.

Wir verfügen nun europaweit über gemeinsame Normen für die Aufnahme von Asylsuchenden, für einen würdevollen Umgang mit ihnen sowie für die Bearbeitung der Asylanträge, und wir haben gemeinsame Kriterien, anhand deren unsere unabhängigen Justizsysteme bestimmen können, ob eine Person Anspruch auf internationalen Schutz hat.

Fünf verschiedene Rechtsakte bilden den Kern des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (die Dublin-Verordnung, die Asylverfahrensrichtlinie, die Anerkennungsrichtlinie, die Richtlinie über Aufnahmebedingungen und die Eurodac-Vorschriften über die Abnahme von Fingerabdrücken). Die letzten dieser noch jungen Rechtsvorschriften sind erst im Juli 2015 in Kraft getreten.

Die EU-Vorschriften in diesem Bereich werden nur mangelhaft angewandt. Die Kommission ist entschlossen, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um zu gewährleisten, dass die Asyl- und Migrationsvorschriften der EU umgesetzt und durchgesetzt werden. Zu diesem Zweck leitet sie heute mit 40 neuen Beschlüssen eine weitere Reihe von Vertragsverletzungsverfahren ein (siehe Anhang VII). Die mangelhafte Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften in Bereichen wie Aufnahmebedingungen, Abnahme von Fingerabdrücken und Rückführung hat zu einer Verschärfung der diesjährigen Krise beigetragen.

Besonderes Augenmerk muss Griechenland gelten, damit sich die Lage schnellstmöglich normalisiert und innerhalb der kommenden sechs Monate das Dublin-Verfahren wieder angewandt wird. Aufgrund seiner geopolitischen Lage hatte Griechenland in den vergangenen Monaten die Hauptlast des Migrationsdrucks zu tragen. Hinzu kommen anhaltende Probleme bei der Erfüllung der Verpflichtungen Griechenlands im Rahmen des EU-Rechts. Seit 2011 sind Überstellungen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung nach Griechenland infolge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt, da mit ihnen aufgrund der anhaltenden Mängel des griechischen Asylsystems gegen Grundrechte des Einzelnen verstoßen wird. Griechenland muss nun sicherstellen, dass die angebotene Unterstützung für konkrete Maßnahmen vor Ort in Anspruch genommen wird. Zu diesem Zweck sollte Griechenland im Rahmen intensivierter Anstrengungen Folgendes sicherstellen:

Es muss geeignetes Personal für den Asyldienst und den Erstaufnahmedienst eingesetzt werden, um ein wirksames Grenzmanagement (Überprüfung, Feststellung der Identität, Abnahme von Fingerabdrücken) und ein wirksames Asylverfahren zu garantieren.

Es müssen die erforderlichen Investitionen getätigt werden, um den Aufnahmebedürfnissen gemischter Migrationsströme gerecht zu werden. Griechenland sollte intensiv am Aufbau angemessener bedarfsgerechter Aufnahmekapazitäten für den derzeitigen Asylbewerberzustrom arbeiten und für geeignete Einrichtungen für die von Umsiedlungsmaßnahmen betroffenen Personen sorgen.

Die Verfahren und Systeme für die Ausschöpfung von EU-Mitteln müssen verbessert werden.

Es muss ein wirksames Rückkehrsystem bestehen (unterstützte freiwillige Rückkehr sowie Rückführungen).

Erforderliche zentrale Maßnahmen in den nächsten sechs Monaten

Vollständige und zügige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich Asyl und Migration durch die Mitgliedstaaten.

Herstellung des Normalzustands und Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen in Griechenland, um die Überstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung innerhalb von sechs Monaten wieder in Kraft zu setzen.

IV.Nächste legislative Schritte: Einführung eines langfristig soliden Systems

Die zur Bewältigung der unmittelbaren Krise notwendigen kurzfristigen Maßnahmen sind keine langfristige Lösung. Im Vertrag von Lissabon ist genau aus diesem Grund die Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems vorgesehen. Wir müssen nun nicht nur bereits Vereinbartes vollständig umsetzen und durchsetzen, sondern mit Hochdruck an den übrigen Komponenten arbeiten, um ein wirklich europäisches System zu schaffen. Die für eine erfolgreiche Migrationssteuerung benötigten Strategien sind eng miteinander verflochten. Schwachstellen an den Außengrenzen führen zu einem Druck auf das Asylsystem. Mängel bei der Identifizierung und Registrierung von Migranten bei der Einreise untergraben das Vertrauen in das System insgesamt. Die niedrige Erfolgsquote bei der Rückführung von Migranten, die in der EU nicht aufenthaltsberechtigt sind, sorgt für zynische Beurteilungen des Werts von Asylentscheidungen. Und wie sich bereits in den vergangenen Wochen und Monaten erwiesen hat, führt die Unfähigkeit, die wahren Ursachen der Migration zu beseitigen oder den Druck von außerhalb der EU abzumildern, zu einer enormen Belastung für die EU. Daher sind Maßnahmen in folgenden Bereichen erforderlich:

(i) Das Gemeinsame Europäische Asylsystem garantiert, dass Europa seiner Verpflichtung nachkommt, Menschen zu helfen, die vorübergehend oder dauerhaft internationalen Schutz benötigen, und die Grundrechte von Migranten zu wahren. Dies muss weiterhin unser zentrales Anliegen sein. Der diesjährige Druck auf das System hat jedoch gezeigt, dass die Dublin-Verordnung überarbeitet 16 und ihre vollständige Umsetzung sichergestellt werden muss. Zu einem ordnungsgemäßen und fairen System gehört auch, Asylbewerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen: Diejenigen Mitgliedstaaten, die gemäß den derzeit geltenden Vorschriften von der Höchstdauer von neun Monaten umfassend Gebrauch machen, könnten sich sofort verpflichten, im Rahmen der Umsiedlungsregelung eintreffenden Asylbewerbern Arbeitsgenehmigungen zu erteilen. Außerdem untergraben langwierige Verfahren die Glaubwürdigkeit des Systems und bewirken eine allgemeine Verunsicherung: Die Einführung eines EU-Systems zur Anerkennung sicherer Herkunftsstaaten in Asylverfahren, das die Kommission im Hinblick auf die Länder des westlichen Balkans und die Türkei vorgeschlagen hat, wird ein wichtiger Schritt sein, um die schutzbedürftigsten Personen zu bestimmen.

In diesem Zusammenhang muss die Union auch für außergewöhnliche Drucksituationen wie in diesem Jahr gewappnet sein. Daher hat die Kommission zusätzlich zu den beiden Vorschlägen für Notfall-Umsiedlungen einen Änderungsvorschlag zur Einrichtung eines Mechanismus vorgelegt, der in Krisensituationen, in denen die Anwendung des Dublin-Verfahrens gefährdet ist, die Umsiedlung von Personen vorsieht, die eindeutig internationalen Schutz benötigen. Dieser Vorschlag 17 sollte so bald wie möglich angenommen werden.

(ii) Die Glaubwürdigkeit des Systems hängt unter anderem von dem Wissen ab, dass diejenigen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen, die im neuen Aktionsplan der Kommission für die Rückkehr 18 aufgeführt sind, würde die Glaubwürdigkeit des Rückkehrsystems der EU wiederherstellen. Dies erfordert eine zweigleisige Vorgehensweise auf EU-Ebene – durch verbesserten Informationsaustausch, eine Aufstockung der Ressourcen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene, Stärkung der Rolle von Frontex und einem neuen Schwerpunkt auf der Rückübernahme in unseren Beziehungen mit Drittländern – und auf nationaler Ebene, damit gewährleistet ist, dass die bestehenden Vorschriften wirksam angewandt und Rückkehrentscheidungen durchgeführt werden.

(iii) Die EU darf die Augen nicht davor verschließen, dass die Mitgliedstaaten, die die EU-Außengrenzen verwalten, derzeit einer enormen Herausforderung gegenüberstehen. Die Außengrenze ist nach wie vor der neuralgische Punkt, mit dem die Stabilität der Asyl- und Migrationspolitik als Ganzes steht und fällt. Gesicherte Außengrenzen ermöglichen die Aufhebung unserer Binnengrenzen im Schengen-Raum und garantieren den freien Personenverkehr. Deshalb müssen wir bei der Verwaltung unserer Außengrenzen enger zusammenarbeiten. Dies bedeutet eine Stärkung der Agentur Frontex und ihres Mandats sowie die Verwirklichung eines voll funktionsfähigen europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems, damit die Außengrenzen der EU besser geschützt sind und die EU in Krisenzeiten schneller Ressourcen einsetzen kann.

(iv) In einem geregelteren und fairen System der Migrationssteuerung muss die vorverlagerte Erfassung von Migranten bereits erfolgen, bevor diese die gefährliche Reise nach Europa antreten – ob es sich nun um Flüchtlinge handelt, die wahrscheinlich Anspruch auf internationalen Schutz haben, um Migranten, die Programme für legale Migration nutzen wollen, oder letztlich um Personen, die das Risiko eingehen, den weiten Weg in die EU auf sich zu nehmen und dann wieder in ihr Herkunftsland zurückgeführt zu werden. Eine wirksame Strategie muss sich auf Europas Tradition der humanitären Hilfe durch ein beständiges EU-weites Neuansiedlungs-System stützen. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und der Europäischen Migrationsagenda wird die Kommission einen Vorschlag für ein strukturiertes System ausarbeiten, das ein gemeinsames Vorgehen im Zusammenhang mit Neuansiedlungsmaßnahmen in Zeiten schwerer Flüchtlingskrisen sicherstellen soll. Ein kohärenterer Ansatz und eine Bündelung der Anstrengungen der EU würde zeigen, dass die EU in der Lage ist, bedarfsgerecht zu reagieren. Dies würde Flüchtlingen auch signalisieren, dass es für sie am besten ist, etablierte UNHCR Kanäle zu nutzen. Hierfür bedarf es der engagierten Unterstützung von Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass auf entsprechende Verfahren wartende Migranten so nah wie möglich an ihrem Herkunftsort unter angemessenen Bedingungen aufgenommen und ihre Rechte uneingeschränkt geachtet werden.

(v) Ein langfristiger Ansatz muss die Öffnung legaler Migrationswege umfassen. Dies gehört zur Errichtung eines soliden Systems der Migrationssteuerung und ist unverzichtbar, wenn wir Migration weniger als zu beseitigendes Problem, sondern vielmehr als gut verwaltete Ressourcenquelle für einen Kontinent verstehen wollen, der einem erheblichen Bevölkerungsrückgang ausgesetzt ist.

Erforderliche zentrale Maßnahmen der Kommission bis März 2016

Entschlossene Schritte zur Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems und Ausweitung des Frontex-Mandats (Dezember 2015)

Maßnahmenpaket zur legalen Migration einschließlich Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie (März 2016)

Reform der Dublin-Verordnung (März 2016)

Vorschlag für ein strukturiertes Neuansiedlungssystem (März 2016)

Aktualisierte Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (März 2016)

V.    Schlussfolgerung

Seit Beginn des Jahres haben sich fast 500 000 Menschen nach Europa durchgeschlagen – Tendenz steigend.

Die Europäische Kommission hat sich beharrlich für eine abgestimmte europäische Lösung in der Flüchtlings- und Migrationsproblematik eingesetzt. Wir haben in kurzer Zeit viel erreicht.

Die auf der heutigen Tagung des Europäischen Rates versammelten Staats- und Regierungschefs müssen diese Bemühungen nun vollenden, indem sie sich auf die beigefügten vorrangigen Maßnahmen einigen und diese mit sofortiger Wirkung umsetzen.

Liste der Anhänge

I. Vorrangige Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda in den nächsten sechs Monaten

II. Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an Hotspots

III. Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke

IV. Finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit

V. Beiträge der Mitgliedstaaten und der Kommission zum Welternährungsprogramm

VI. Regionaler Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“)

VII. Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

(1)

     Am 22. Juni 2015 wurde eine Krisenbewältigungsoperation (EUNAVFOR MED) zur Bekämpfung des Schmuggels im südlichen zentralen Mittelmeer ins Leben gerufen. Am 14. September 2015 vereinbarten die Mitgliedstaaten, von der ersten Phase, deren Zweck darin bestand, Informationen zu sammeln, in die zweite, operative Phase überzugehen. Dieser wichtige Übergang wird es der EU-Marineoperation ermöglichen, im Rahmen des Völkerrechts auf hoher See Schiffe anzuhalten, zu durchsuchen, zu beschlagnahmen und umzuleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden.

(2)

     Dies gilt für Irland (das sich verpflichtet hat, zusätzlich zu der EU-Regelung 2 900 Menschen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, umzusiedeln und neu anzusiedeln) und das Vereinigte Königreich (bis zu 20 000 syrische Flüchtlinge sollen bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode im Jahr 2020 neu angesiedelt werden).

(3)

     Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) fördert, koordiniert und entwickelt den Grenzschutz in der EU und wurde am 26. Oktober 2004 durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates errichtet.

(4)

     Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen leistet praktische und technische Unterstützung für die Mitgliedstaaten und wurde am 19. Mai 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet.

(5)

     Europol ist die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung, die die EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schwerwiegender internationaler Kriminalität und Terrorismus unterstützt. Sie wurde am 1. Juli 1999 gegründet.

(6)

     Eurojust ist die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit, die die Koordinierung und Zusammenarbeit der nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unterstützt. Sie wurde am 28. Februar 2002 durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates errichtet.

(7)

     Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit bei Notfallmaßnahmen zwischen 33 Ländern in Europa (28 EU-Mitgliedstaaten, Island, Montenegro, Norwegen, Serbien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien). Die Türkei hat die Vereinbarung über die offizielle Beteiligung an dem Verfahren vor Kurzem unterzeichnet. Die teilnehmenden Länder bündeln die Ressourcen, die füreinander und für Länder auf der ganzen Welt zur Verfügung gestellt werden können. Die Europäische Kommission verwaltet das Verfahren über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen. Jedes Land der Welt kann um Unterstützung durch das EU-Katastrophenschutzverfahren ersuchen. Die Vereinten Nationen und bestimmte internationale Organisationen (z. B. die Internationale Organisation für Migration) können ebenfalls das Verfahren aktivieren, um Unterstützung in Nicht-EU-Staaten zu erbitten.

(8)

     Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Dänemark, Bulgarien, Slowenien, Finnland und Polen haben bereits materielle Unterstützung wie Decken, Bettwäsche und Zelte angeboten, die von den ungarischen Behörden angenommen wurde.

(9)

     Die am 21. September erbetene Hilfe umfasste unter anderem Fahrzeuge, Kraftstoff, Hygieneartikel, Betten, Matratzen und Lebensmittel. Ungarn hat bislang 50 000 Schutzmasken angeboten.

(10)

     Der Einsatz an der griechisch-türkischen Grenze begann am 2. November 2010 und endete am 2. März 2011 (als Frontex die Fortsetzung des gemeinsamen Landeinsatzes Poseidon übernahm).

(11)

     JOIN(2015) 40 vom 9. September 2015.

(12)

     An dem Gipfel werden die EU-Mitgliedstaaten, die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union, die afrikanischen Länder, die an den Prozessen von Rabat und Khartum beteiligt sind, das UNHCR und die Internationale Organisation für Migration teilnehmen. Der Gipfel in Valletta folgt auf die gemeinsame Sitzung der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union, die am 21. April 2015 in Brüssel stattfand.

(13)

     Finanzüberwachungsdienst des Büros der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (OCHA).

(14)

     Der arabische Name des Treuhandfonds lautet „Madad“, was so viel bedeutet wie „gemeinsam mit anderen Hilfe leisten“.

(15)

     Frankreich und Spanien (Beträge noch zu bestimmen).

(16)

     Verordnung (EU) Nr. 604/2013 vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung).

(17)

     COM(2015) 450 vom 9. September 2015.

(18)

     COM(2015) 453 vom 9. September 2015.

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Brüssel, den 23.9.2015

COM(2015) 490 final

ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG I

Vorrangige Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda in den nächsten sechs Monaten

Operative Maßnahmen

Die Kommission und die EU-Agenturen werden folgende Maßnahmen ergreifen:

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei allen notwendigen Schritten zur Durchführung der Umverteilungsbeschlüsse, Organisation der Koordinierung vor Ort und Einrichtung eines Netzes nationaler Kontaktstellen. Weiterverfolgung der in dieser Woche in der Sitzung mit den Mitgliedstaaten zum Thema Umverteilung vereinbarten Aktionsschwerpunkte.

Beitrag zur Einsatzfähigkeit der Unterstützungsteams für die Hotspots noch in dieser Woche. Aufgabe der Agenturen wird es sein, Expertise in Bereichen wie der korrekten Identifizierung von Migranten direkt zur Verfügung zu stellen. Die Kommission wird ihrerseits für die Koordinierung der verschiedenen Akteure sorgen.

Innerhalb der nächsten zwei Wochen sollen die Mitgliedstaaten und das UNHCR an einen Tisch gebracht werden, um die praktischen Modalitäten der Neuansiedlungsregelung festzulegen.

Mitgliedstaaten, die hohem Migrationsdruck ausgesetzt sind, sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

Fertigstellung und Beginn der Umsetzung ihrer Fahrpläne für die Umverteilungsmaßnahmen und Hotspot-Unterstützungsteams noch in dieser Woche; Nennung von Verbindungsbeamten für alle relevanten lokalen und nationalen Regierungsstellen bis Ende dieser Woche.

Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens oder Anforderung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, um von der EU und anderen EU-Mitgliedstaaten sofortige praktische Unterstützung zu erhalten.

Alle Mitgliedstaaten sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

Nennung nationaler Kontaktstellen für die Umverteilung noch in dieser Woche, damit die für eine Umverteilung in Frage kommenden Personen rasch ermittelt und überstellt werden können; Entsendung von Verbindungsbeamten nach Italien und nach Griechenland zur Unterstützung der Überprüfung vor Ort; Angabe der Aufnahmekapazitäten für umverteilte Personen.

Innerhalb einer Woche nach Fertigstellung der nationalen Fahrpläne für die Hotspot-Unterstützungsteams Mitteilung an Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), welche nationale Expertise zur Verfügung gestellt wird.

Bestimmung von Notfallreserven für Grenzschutzressourcen, die in diesem Jahr in den Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke genutzt werden könnten, und entsprechende Meldung an Frontex bis Ende September.

Meldung bei der Kommission bis Ende September von Katastrophenschutzressourcen, die in diesem Jahr im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens auf Anforderung bereitgestellt werden können.

Einrichtung eines Systems für die Notfallplanung für einen etwaigen Anstieg der Asylanträge in diesem Jahr.

Bestätigung der fortdauernden Unterstützung der gemeinsamen Frontex-Operation Triton und umgehende Reaktion auf die Anforderung von Einsatzmitteln für die Operation Poseidon.

Antrag an Frontex auf die in diesem Jahr noch verfügbare finanzielle Unterstützung und Koordinierungshilfe für gemeinsame Rückführungsflüge und Unterstützungsmaßnahmen vor der Rückführung.

Aufstockung der budgetären Unterstützung

Die Kommission wird die entsprechenden Vorschläge in der nächsten Woche dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen: Die beiden Organe werden aufgefordert, die Vorschläge für 2015 im beschleunigten Verfahren anzunehmen:

Aufstockung der Soforthilfemittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds um 80 Mio. EUR und des Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen) um 20 Mio. EUR. Die Mittel sind für dringend benötigte zusätzliche Aufnahmekapazitäten, zusätzliche Verwaltungskapazitäten für die Bearbeitung von Asylanträgen und für zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung des Drucks an den Außengrenzen bestimmt.

Ausstattung der drei wichtigsten EU-Agenturen mit 120 zusätzlichen Stellen ab 2015: 60 Stellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol.

Aufstockung der humanitären Hilfe um 200 Mio. EUR, für die sofortige Bereitstellung von Ressourcen auf Anfragen des UNHCR, des Welternährungsprogramms oder anderer Organisationen, um Soforthilfe für Flüchtlinge zu leisten.

Aufstockung des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) um 300 Mio. EUR im Jahr 2015, um die Mittel des Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“) zu erhöhen und Drittländer bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien zu unterstützen. Zusammen mit einer Neuausrichtung des Heranführungsinstruments werden die EU-Mittel für den Treuhandfonds in dieser Phase mehr als 500 Mio. EUR erreichen.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat in den kommenden Wochen folgende Änderungen an ihrem Vorschlag für den Haushalt 2016 vorlegen:

Ein neues Paket von 600 Mio. EUR zur Aufstockung der Soforthilfemittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen) sowie zur Aufstockung der Mittel für Frontex, das EASO und Europol, um sich auf einen etwaigen sofortigen Bedarf in den Bereichen Migrationssteuerung, Aufnahme, Rückführung, Rückkehr und Grenzkontrollen einstellen zu können.

Aufstockung der humanitären Hilfe um 300 Mio. EUR für den Grundbedarf von Flüchtlingen wie Nahrung und Unterkunft.

Die EU sollte die Zuweisung von EU-Mitteln an die Türkei neu ordnen, so dass 2015-16 insgesamt 1 Mrd. EUR für flüchtlingsbezogene Maßnahmen zur Verfügung stünden.

Die Mitgliedstaaten sollten sich umgehend dazu verpflichten,

die Mittel für die Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Welternährungsprogramms auf den Stand von 2014 zu bringen, um die Versorgung der syrischen Flüchtlinge zu stabilisieren;

den Beitrag aus dem EU-Haushalt zum Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Fonds“), mit dem syrische Flüchtlinge (in Ländern außerhalb der EU) unterstützt werden, mit einem ebenso hohen eigenen Beitrag zu ergänzen, damit ein Gesamtbetrag von mindestens 1 Mrd. EUR erreicht wird;

den Beitrag aus dem EU-Haushalt in Höhe von 1,8 Mrd. EUR für den Nothilfe-Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Binnenvertreibungen in Afrika mit einem ebenso hohen eigenen Beitrag zu ergänzen;

die Vorfinanzierungsmittel (über 300 Mio. EUR), die den Mitgliedstaaten jetzt für die Durchführung nationaler Programme im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit (Grenzen) zur Verfügung gestellt werden, unmittelbar zu nutzen;

ihre derzeitigen Strukturfondsprogramme darauf zu überprüfen, ob sie nicht für die Förderung migrationsbezogener Maßnahmen genutzt werden könnten, und der Kommission diesbezügliche Änderungen vorzuschlagen.

Anwendung des EU-Asylrechts

Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, dringende Maßnahmen zur Umsetzung und vollständigen Anwendung der EU-Vorschriften im Bereich des europäischen Asylsystems (Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, Asylberechtigte) zu ergreifen.

Nächste legislative Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat sollten die folgenden bereits vorliegenden Kommissionsvorschläge im beschleunigten Verfahren beraten:

Sichere Herkunftsstaaten einschließlich der Türkei

Änderung der Dublin-Verordnung durch Einführung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen

Die Kommission wird folgende neue Vorschläge vorlegen:

Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems und Ausweitung des Frontex-Mandats (Dezember 2015)

Maßnahmenpaket zur legalen Migration einschließlich Überarbeitung der Blue-Card-Richtlinie (März 2016)

Reform der Dublin-Verordnung (März 2016)

Vorschlag für ein strukturiertes Neuansiedlungssystem (März 2016)

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ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG II

Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung an Hotspots

I    EINLEITUNG

In der aktuellen Flüchtlingskrise ist die EU mit Situationen konfrontiert, in denen allein schon die Anzahl der Personen, die die Außengrenze eines Mitgliedstaates überschreiten, die Kapazitäten dessen überschreiten, was für die ordnungsgemäße Bewältigung der Ankunft von Migranten erforderlich ist. In solchen Situationen muss die Union diejenigen Mitgliedstaaten unterstützen, die einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck an ihren Außengrenzen ausgesetzt sind. In einer Union, die nach dem Grundsatz der Solidarität handelt, ist dies zwingend geboten. Diese Unterstützung wird es den betreffenden Mitgliedstaaten ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß den EU-Rechtsvorschriften nachzukommen, zu denen auch die Identifizierung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken der einzelnen Personen bei ihrer Ankunft zählt. Für diese Krisensituationen hat die Kommission ein Konzept entwickelt, nach dem in so genannten „Hotspots“ Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung eingesetzt werden.

Wie sieht das Konzept im Einzelnen aus?

Ein Hotspot ist ein Bereich an der Außengrenze, der mit einem unverhältnismäßigen Migrationsdruck konfrontiert ist. Beispiele hierfür sind Sizilien und Lampedusa (Italien) oder Lesbos und Kos (Griechenland). An diesen Hotspots gelangen die meisten Migranten in die Union. Hier muss die EU operative Unterstützung leisten, um sicherzustellen, dass die ankommenden Migranten registriert werden, und um zu verhindern, dass sie unkontrolliert in andere Mitgliedstaaten weiterreisen. Über die EU-Agenturen Frontex, EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen) und Europol unterstützt die EU die Mitgliedstaaten operativ, wobei die umfassende Kontrolle beim Einsatzmitgliedstaat liegt. Mit diesem operativen Konzept soll sichergestellt werden, dass die Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung einen möglichst großen Mehrwert erbringen können. Dieser operative Rahmen ermöglicht es den Agenturen, ihre Unterstützung auf den Ort zu konzentrieren, an dem sie am meisten gebraucht wird, ihre Maßnahmen zu koordinieren und eng mit den Behörden des Einsatzmitgliedstaates zusammenzuarbeiten. Das Konzept wird derzeit in Italien und Griechenland eingeführt.

Welche Unterstützung seitens der EU-Agenturen sieht das Konzept vor?

Das Konzept sieht vor, dass die EU-Agenturen Frontex, EASO und Europol den Einsatzmitgliedstaat gemäß ihrem Mandat und ihrem Fachwissen gezielt unterstützten. Hierfür entsenden die Agenturen Teams mit Experten aus anderen Mitgliedstaaten direkt an die Hotspots im Einsatzmitgliedstaat. Die Zusammensetzung und das Fachwissen der Unterstützungsteams ist auf die jeweilige Situation und den Bedarf am Hotspot, von wo aus die Behörden des Einsatzmitgliedstaates unterstützt werden, gezielt abgestimmt. Frontex stellt Experten für die Überprüfung der Migranten (Screening) sowie mobile Büros zur Verfügung, um den Einsatzmitgliedstaat dabei zu unterstützen, die Migranten bei ihrer Ankunft zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Darüber hinaus entsendet Frontex Expertenteams, um Migranten nach ihren Routen nach Europa zu befragen (Debriefing) und Informationen über die Vorgehensweise von Schleusern zu erlangen. Sofern erforderlich leisten die Frontex-Experten auch Unterstützung bei der Vorbereitung der Rückführung und koordinieren Rückführungsflüge. Die Experten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen unterstützen die Einsatzmitgliedstaaten bei der Registrierung von Asylbewerbern und dem Anlegen der jeweiligen Akten. Europol und Eurojust entsenden Teams von Untersuchungsbeauftragten, die bei der Informationserhebung helfen, um Schleusernetze zu zerschlagen.

In jedem Einsatzmitgliedstaat gibt es ein gemeinsames operatives Hauptquartier mit Vertretern aller drei Agenturen (Regionale Taskforce der Europäischen Union – EURTF). Es koordiniert die Arbeiten der Unterstützungsteams an den Hotspots und stellt die enge Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden des Einsatzmitgliedstaates sicher. Ein solches gemeinsames operatives Hauptquartier wurde in Catania (Sizilien) zur Koordinierung der Arbeiten in Italien eingerichtet. Ein ähnliches Hauptquartier für die Hotspots in Griechenland soll in Piräus eingerichtet werden.

Das Konzept wird auch die Umsetzung der Beschlüsse erleichtern, wonach Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden sollen. Die Identifizierung, Registrierung und Abnahme von Fingerabdrücken der Migranten bei ihrer Ankunft ist eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Umverteilung. Das Konzept bietet die hierfür nötige Unterstützung. Allerdings funktioniert das Konzept unabhängig von der Umverteilung, und die Kommission ist bereit, es in weiteren Mitgliedstaaten, die mit einem unverhältnismäßig hohen Migrationsdruck konfrontiert sind, anzuwenden.

Das Unterstützungsteam betreibt keine Aufnahmezentren. Damit das Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann, muss der Einsatzmitgliedstaat gut funktionierende Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stellen, in denen die von den EU-Agenturen entsandten Expertenteams arbeiten können. Dazu zählen sowohl Erstaufnahmeeinrichtungen als auch Abschiebehafteinrichtungen. Ferner sind ausreichende Aufnahmeeinrichtungen auch eine grundlegende Voraussetzung für die Umverteilung. Die EU stellt den Mitgliedstaaten umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um diese Infrastruktur zu schaffen.

2.    AKTUELLER STAND: ITALIEN

Fachsitzungen mit Vertretern der Kommission, der EU-Agenturen und der italienischen Behörden (u. a. Teilnahme der Kommission an einer Sitzung in Rom am 23. Juli, Videokonferenzen am 6. Juli und 10. September, von der Kommission veranstaltete Sitzung in Brüssel am 2. September). Während dieses Zeitraums fanden mehrere bilaterale Sitzungen und Kontakte zwischen den italienischen Behörden und den Agenturen statt.

Übermittlung des Fahrplans zur Umverteilung an die Kommission am 15. September im Einklang mit dem Ratsbeschluss über die Umverteilung, der eine Analyse des Unterstützungsbedarfs bei der Festlegung der Hotspots umfasst. Der Fahrplan, zu dem die Kommission bereits Stellung genommen hat, wird derzeit überarbeitet. Eine neue Version soll in Kürze vorliegen.

Workshop zur Umverteilung am 21. September, auf dem Italien seinen Fahrplan zur Umverteilung vorgestellt hat.

Einrichtung einer regionalen Taskforce der EU in Catania am 26. Juni 2015, die sich aus Vertretern von Frontex, EASO, Europol, EUNAVFORMED und nationalen Behörden zusammensetzt. Die Taskforce soll Maßnahmen der Unterstützungsteams koordinieren und sicherstellen, dass verschiedene Ausschiffungshäfen abgedeckt sind. Unterstützung des operativen regionalen Frontex-Teams durch Eurojust in Catania sowie intensive Zusammenarbeit mit dem für die Provinz Catania zuständigen Vertreter der nationalen Stelle für Mafia- und Terrorismusbekämpfung („Direzione nazionale antimafia e antiterrorismo – DNA)“.

Teilnahme der Agentur Frontex an der gemeinsamen Operation Triton.

Verstärkung seitens Frontex durch Entsendung von 18 Debriefing-Experten, 16 Kulturmittlern und 12 Screening-Experten.

Einrichtung von Erstaufnahmezentren an vier Hotspots (Pozzallo, Porto Empedocle und Trapani auf Sizilien sowie die Insel Lampedusa) mit einer Gesamtkapazität von rund 1500 Personen. Zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen sollen bis Ende des Jahres in Augusta und Taranto eingerichtet werden.

Vereinbarung zwischen dem EASO und Italien über einen operativen Plan für Hotspots. Italien hat der Unterstützung durch das EASO (Bereitstellung von Informationen, u. a. zum Umverteilungsverfahren, Unterstützung bei der Umverteilung selbst sowie Verstärkung der Dublin-Einheit) zugestimmt.

Das EASO kann unmittelbar 45 Experten bereitstellen, die von den Mitgliedstaaten zugesagt wurden.

Pilotprojekt unter Beteiligung der Asylbehörden und des EASO.

Regelmäßige Präsenz von Europol an den Ausschiffungshäfen: direkte Bereitstellung von Tools für den Datenabgleich sowie forensische Unterstützung in Abstimmung mit der italienischen Europol-Stelle.

Offene Punkte

Unterstützung durch Frontex-Mitarbeiter bei der Abnahme von Fingerabdrücken.

Entsendung von EASO-Experten nach Italien.

Übermittlung des zusätzlichen Unterstützungsbedarfs in Bezug auf Rückführungen durch die italienischen Behörden an Frontex.

Übermittlung des überarbeiteten Fahrplans zur Umverteilung (einschließlich Bedarfsanalyse).

3.    AKTUELLER STAND: GRIECHENLAND

Fachsitzungen mit Vertretern der Kommission, der EU-Agenturen und der griechischen Behörden (u. a. Teilnahme der Kommission an einer Sitzung in Piräus am 26. August, Videokonferenzen am 10. Juli und 11. September, von der Kommission veranstaltete Sitzung in Brüssel am 2. September). Während dieses Zeitraums fanden mehrere bilaterale Sitzungen und Kontakte zwischen den griechischen Behörden und den Agenturen statt.

Besuch des Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, und von Kommissar Avramopoulos in Griechenland (u. a. auf Kos) am 3./4. September.

Übermittlung des Fahrplans zur Umverteilung an die Kommission am 14. September im Einklang mit dem Ratsbeschluss über die Umverteilung, der eine Analyse des Unterstützungsbedarfs bei der Festlegung der Hotspots umfasst. Der Fahrplan, zu dem die Kommission bereits Stellung genommen hat, wird derzeit von den griechischen Behörden überarbeitet. Eine neue Version soll in Kürze vorliegen.

Workshop zur Umverteilung am 21. September, auf dem Griechenland seinen Fahrplan zur Umverteilung vorgestellt hat.

Bestimmung des Frontex-Verbindungsbüros in Piräus als Gebäude der Regionalen Taskforce der Europäischen Union.

Teilnahme der Agentur Frontex an der gemeinsamen Operation Poseidon.

Verstärkung seitens Frontex durch Entsendung von 33 Experten (u. a. griechische Beamte) und Einrichtung sieben mobiler Büros auf den Ägäischen Inseln (Samos, Lesbos, Chios, Kos und Leros). Griechenland hat das Angebot von Frontex über den Einsatz 30 weiterer Screening- und Debriefing-Experten angenommen.

Laufende Diskussionen zwischen dem EASO und Griechenland über einen operativen Plan für Hotspots. Griechenland hat der Unterstützung durch das EASO bei folgenden Maßnahmen zugestimmt: Registrierung von Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, Weiterleitung ausgehender Dublin-Aufnahmeersuchen sowie vorläufige Umverteilungsmaßnahmen. Das EASO hat die Entsendung von 28 Experten vorgeschlagen. Sobald eine Einigung über den operativen Plan erzielt ist, wird das EASO eine Aufforderung zur Interessenbekundung für Experten veröffentlichen.

Laufendes Eurodac-Pilotprojekt, das gemeinsam mit Frontex, dem EASO und eu-LISA durchgeführt wird; ein Fachbesuch auf Lesbos zum Pilotprojekt ist für Ende dieser Woche geplant.

Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung sowie einer Screening-Einrichtung auf Lesbos mit einer Gesamtkapazität von 480 Personen sowie jeweils einer Screening-Einrichtung auf Chios und auf Samos mit einer Gesamtkapazität von 393 Personen.

Einrichtung von zwei Registrierstellen auf Lesbos; eine weitere Registrierstelle soll in Kürze eingerichtet werden.

Offene Punkte

Vorlage der überarbeiteten Fassung des Fahrplans zur Umverteilung (einschließlich Bedarfsanalyse).

Einrichtung der regionalen Taskforce der Europäischen Union, über die die Agenturen ihre Maßnahmen vor Ort sowie mit den nationalen Behörden koordinieren können.

Griechenland muss klar festlegen, nach welcher Methode/welchem Verfahren die systematische Identifizierung und Registrierung von Migranten sowie die Abnahme von deren Fingerabdrücken in Eurodac erfolgt.

Deutlicher Ausbau der Erstaufnahmekapazität für neu auf den Ägäischen Inseln ankommende Personen (gemischte Migration); die Kommission hat hierfür kürzlich 4,1 Mio. EUR bereitgestellt. Auf Kos, wo die meisten Drittstaatsangehörigen ankommen und es derzeit keine Aufnahmeeinrichtung gibt, muss dringend eine Erstaufnahmeeinrichtung geschaffen werden.

Griechenland sollte das Katastrophenschutzverfahren einleiten, damit für die auf den Inseln ankommenden Migranten sofortige Hilfe (u. a. in Form von Unterkünften) bereitgestellt werden kann.

Vereinbarung mit dem EASO über den operativen Plan für Hotspots sowie über die Aufgaben und die Zahl der zu entsendenden Experten.

Griechenland sollte wieder Rückführungsentscheidungen ergreifen und ausführen.

Griechenland sollte Frontex (hinsichtlich Rückführungsmaßnahmen) und Europol (in Bezug auf Untersuchungen über Schleuseraktivitäten) seinen zusätzlichen Bedarf übermitteln.

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ANHANG

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG III

Der Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (Rapid Border Intervention Teams, RABIT)

Der Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) wurde 2007 eingerichtet. 1 Er bietet einem Mitgliedstaat, der an bestimmten Stellen der Außengrenzen einem plötzlichen und außergewöhnlichen Druck durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen, die versuchen, illegal in sein Hoheitsgebiet einzureisen, ausgesetzt ist, eine rasche operative und zeitlich befristete Unterstützung.

Seine Hauptelemente sind:

Es ist ein Ersuchen eines Mitgliedstaates erforderlich. Das Ersuchen wird der Agentur Frontex übermittelt, die binnen fünf Tagen eine Einschätzung der Lage vornimmt und entscheidet, ob sie dem Ersuchen stattgibt

Wird dem Gesuch stattgegeben, wird sofort ein Einsatzplan erstellt, in dem die Dauer der Entsendung der Teams sowie ihre Aufgaben und Zusammensetzung festgelegt sind

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, auf Anforderung Grenzschutzbeamte zur Verfügung zu stellen, es sei denn, sie befinden sich selbst in einer außergewöhnlichen Situation

Der Einsatzmitgliedstaat hat die Befehlsgewalt über das Team. Die Teammitglieder können Grenzübertrittskontrollen und Grenzüberwachungen im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex durchführen. Sie haben weitgehend dieselben Befugnisse wie die Grenzschutzbeamten des Einsatzmitgliedstaats: Der Einsatzmitgliedstaat kann die Anwendung von Gewalt und den Einsatz von Dienstwaffen genehmigen (falls der Herkunftsmitgliedstaat ebenfalls zustimmt)

Alle Kosten im Zusammenhang mit Ausbildung, Übungen und Entsendung werden von Frontex getragen (jedoch nicht das Grundgehalt). Dies umfasst Kosten für Reise und Unterbringung sowie Tagegelder

Obwohl der RABIT-Mechanismus seit 2010 nicht ausgelöst wurde, werden jährliche Übungen abgehalten, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten.

Beispiel: Anwendung des RABIT Mechanismus in den Jahren 2010 und 2011

Im Jahr 2010 ersuchte Griechenland um die Entsendung von Soforteinsatzteams an die griechisch-türkische Grenze. Der Einsatz dauerte vom November 2010 bis zum März 2011. Er war Folge eines erheblich verstärkten Zustroms von Drittstaatsangehörigen, der im Rahmen des Einsatzes erfolgreich reduziert werden konnte, denn die festgestellten illegalen Einreisen gingen von ihrem Höchststand im Oktober (7607) Monat für Monat zurück, so dass im Februar nur noch 1632 gezählt wurden.

Im Einsatzzeitraum unterstützten jede Woche an die 200 gut ausgebildete abgestellte Beamte aus 26 Mitgliedstaaten ihre griechischen Kollegen bei der Kontrolle der Grenzgebiete sowie bei der Identifizierung der aufgegriffenen irregulären Zuwanderer. Der Einsatz trug auch dazu bei, dass die griechischen Behörden Informationen über die Migrationsrouten und die Schleusernetze sammeln konnten, die sich die verzweifelte Lage irregulärer Zuwanderer zunutze machen. Zusammen mit dem Team wurden sieben Wärmebildfahrzeuge, 24 Patrouillenfahrzeuge, zwei sogenannte Schengenbusse mit IT-Ausstattung, drei Minibusse, ein Transportbus und ein Hubschrauber in das Einsatzgebiet entsandt. Außerdem wurden drei mobile Bürocontainer aufgestellt.

Seit Beginn des RABIT-Einsatzes Anfang November 2010 wurde eine allmähliche Abnahme des Zustroms irregulärer Zuwanderer an den betroffenen Abschnitten der griechisch-türkischen Grenze beobachtet. Im Oktober, d. h. vor dem Einsatz, wurden an der griechisch-türkischen Landgrenze insgesamt 7607 Personen aufgegriffen. Im November wurden im Rahmen des Einsatzes insgesamt 4616 Aufgriffe gemeldet, im Dezember war diese Zahl auf 3413 gesunken. Sie verringerte sich in der Folge auf 2266 im Januar und 1632 im Februar 2011. Nach der Entsendung der Soforteinsatzteams nahm die Zahl der irregulären Grenzübertritte um etwa 75 % ab. Um diese Zahlen in den richtigen Kontext zu stellen, sei vermerkt, dass die Gesamtzahl der Aufgriffe im Jahr 2010 laut den von den griechischen Behörden über das Frontex-Risikoanalysenetz mitgeteilten Zahlen 47 706 betrug.

(1)

Verordnung (EG) Nr. 863/2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten.

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ANHANG

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MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG IV

Finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit

Langfristig verfügbare Mittel 2014-2020

Erste Auszahlung der langfristig verfügbaren Mittel 2015

Soforthilfe

 

AMIF-Zuweisung

ISF-Grenzen-Zuweisung

ISF-Polizei-Zuweisung

AMIF + ISF-Zuweisungen GESAMT

Erste AMIF-Vorfinanzierungs-zahlung (Grün/Fettdruck = Ausgezahlt)

Erste ISF-Vorfinanzierungs-zahlung (Grün/Fettdruck = Ausgezahlt)

AMIF-Soforthilfe – angefordert und erhalten

ISF(Grenzen)-Soforthilfe – angefordert und erhalten

Österreich

64.533.977 EUR

14.162.727 EUR

12.162.906 EUR

90.859.610 EUR

4.937.378,39 EUR

1.858.229,31 EUR

5.030.000 EUR

Belgien

89.250.977 EUR

17.519.321 EUR

17.903.270 EUR

124.673.568 EUR

6.878.531,95 EUR

2.745.441,37 EUR

Bulgarien

10.006.777 EUR

40.366.130 EUR

32.002.293 EUR

82.375.200 EUR

700.474,39 EUR

5.093.194,61 EUR

4.150.000 EUR

Kroatien

17.133.800 EUR

35.609.771 EUR

19.095.426 EUR

71.838.997 EUR

1.199.366,00 EUR

3.829.363,79 EUR

Zypern

32.308.677 EUR

34.507.030 EUR

8.117.257 EUR

74.932.964 EUR

2.261.607,39 EUR

2.983.700,09 EUR

940.000 EUR

Tschechische Republik

26.185.177 EUR

14.381.484 EUR

17.029.012 EUR

57.595.673 EUR

1.937.962,39 EUR

2.252.914,72 EUR

Dänemark

10.322.133 EUR

10.322.133 EUR

722.549,31 EUR

Estland

10.156.577 EUR

21.781.752 EUR

13.480.269 EUR

45.418.598 EUR

406.263,08 EUR

2.468.341,47 EUR

Finnland

23.488.777 EUR

36.934.528 EUR

15.682.348 EUR

76.105.653 EUR

3.089.714,39 EUR

3.708.381,32 EUR

Frankreich

265.565.577 EUR

84.999.342 EUR

70.114.640 EUR

420.679.559 EUR

20.061.340,39 EUR

12.401.478,74 EUR

8.980.000 EUR

Deutschland

208.416.877 EUR

51.753.437 EUR

79.504.401 EUR

339.674.715 EUR

15.499.181,39 EUR

9.411.698,66 EUR

7.030.000 EUR

noch ausstehende Anträge

Griechenland

259.348.877 EUR

166.814.388 EUR

20.489.650 EUR

446.652.915 EUR

18.154.421,39 EUR

15.039.082,66 EUR

1.180.000 EUR

noch ausstehende Anträge

7.500.000 EUR

Ungarn

23.713.477 EUR

40.829.197 EUR

20.663.922 EUR

85.206.596 EUR

1.687.943,39 EUR

4.304.518,33 EUR

5.210.000 EUR

1.490.000 EUR

Irland

19.519.077 EUR

9.243.080 EUR

28.762.157 EUR

1.587.535,39 EUR

647.015,60 EUR

Italien

310.355.777 EUR

156.306.897 EUR

56.631.761 EUR

523.294.435 EUR

22.074.904,39 EUR

17.142.206,06 EUR

13.660.000 EUR

5.460.000 EUR

Langfristig verfügbare Mittel 2014-2020

Erste Auszahlung der langfristig verfügbaren Mittel 2015

Soforthilfe

 

AMIF-Zuweisung

ISF-Grenzen-Zuweisung

ISF-Polizei-Zuweisung

AMIF + ISF-Zuweisungen GESAMT

Erste AMIF-Vorfinanzierungs-zahlung (Grün/Fettdruck = Ausgezahlt)

Erste ISF-Vorfinanzierungs-zahlung (Grün/Fettdruck = Ausgezahlt)

AMIF-Soforthilfe – angefordert und erhalten

ISF(Grenzen)-Soforthilfe – angefordert und erhalten

Lettland

13.751.777 EUR

15.521.704 EUR

16.941.431 EUR

46.214.912 EUR

962.624,39 EUR

2.303.919,45 EUR

Litauen

9.632.277 EUR

178.704.873 EUR

16.120.656 EUR

204.457.806 EUR

674.259,39 EUR

13.716.537,03 EUR

Luxemburg

7.160.577 EUR

5.400.129 EUR

2.102.689 EUR

14.663.395 EUR

557.240,39 EUR

525.197,26 EUR

Malta

17.178.877 EUR

53.098.597 EUR

8.979.107 EUR

79.256.581 EUR

1.202.521,39 EUR

5.227.439,28 EUR

Niederlande

94.419.077 EUR

30.609.543 EUR

31.540.510 EUR

156.569.130 EUR

8.940.685,39 EUR

4.596.203,71 EUR

2.150.000 EUR

Polen

63.410.477 EUR

49.113.133 EUR

39.294.220 EUR

151.817.830 EUR

4.857.553,48 EUR

6.188.514,71 EUR

Portugal

32.776.377 EUR

18.900.023 EUR

18.693.124 EUR

70.369.524 EUR

2.369.946,39 EUR

2.705.442,04 EUR

Rumänien

21.915.877 EUR

61.151.568 EUR

37.150.105 EUR

120.217.550 EUR

1.710.161,39 EUR

6.893.717,11 EUR

Slowakei

10.980.477 EUR

10.092.525 EUR

13.891.478 EUR

34.964.480 EUR

915.353,39 EUR

1.678.880,21 EUR

Slowenien

14.725.477 EUR

30.669.103 EUR

9.882.037 EUR

55.276.617 EUR

1.030.783,39 EUR

2.883.032,60 EUR

Spanien

257.101.877 EUR

195.366.875 EUR

54.227.207 EUR

506.695.959 EUR

18.179.131,39 EUR

18.348.545,74 EUR

Schweden

118.536.877 EUR

11.518.706 EUR

21.057.201 EUR

151.112.784 EUR

10.790.281,39 EUR

2.280.313,49 EUR

Vereinigtes Königreich

370.425.577 EUR

Entfällt

Entfällt

370.425.577 EUR

27.483.790,39 EUR

Entfällt

INSGESAMT

2.392.000.002 EUR

1.207.730.043 EUR

662.000.000 EUR

4.440.434.918 EUR

180.150.956,48 EUR

151.955.858,67 EUR

48.330.000 EUR

14.450.000,00 EUR

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ANHANG

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG V

Beiträge der Mitgliedstaaten und der Kommission zum Welternährungsprogramm

in Tausend EUR

31.12.2014

13.9.2015

5-Jahres-Schnitt

Abweichung 2014-2015 in %

 

 

 

 

Österreich

946

0

653

-100 %

Belgien

20 436

9 253

19 223

-54,7 %

Bulgarien

111

101

73

-9,3 %

Zypern

8

4

4

-50 %

Kroatien

0

0

6

0 %

Tschechische Republik

121

90

169

-25,6 %

Dänemark

54 770

40 428

41 684

-26,2 %

Estland

151

0

104

-100 %

Finnland

27 892

17 345

22 232

-37,8 %

Frankreich

18 392

14 164

20 588

-23 %

Deutschland

240 947

117 315

158 172

-51,3 %

Griechenland

30

0

51

-100 %

Ungarn

41

0

30

-100 %

Irland

17 069

13 869

16 766

-18,7 %

Italien

25 311

19 734

18 458

-22 %

Lettland

0

0

4

0 %

Litauen

32

10

16

-69,5 %

Luxemburg

9 709

8 487

8 806

-12,6 %

Malta

0

0

0

0 %

Niederlande

70 969

75 099

61 637

+5,8 %

Polen

0

0

219

0 %

Portugal

8

0

18

-100 %

Rumänien

0

0

6

0 %

Slowakei

12

0

10

-100 %

Slowenien

33

28

48

-14,5 %

Spanien

6 174

3 653

14 790

-40,8 %

Schweden

74 770

3 775

60 800

-95 %

Vereinigtes Königreich

327 453

230 733

231 297

-29,5 %

 

 

 

 

INSGESAMT

895 386

554 087

675 863

-38,1 %

EU

297 340

157 190

238 933

-47,1 %

EU + Mitgliedstaaten

1 192 726

711 277

914 796

-40,4 %



(2014 und 2015, bis 13.9.2015) [Quelle: WFP-Website]

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ANHANG

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Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG VI

Der Regionale Treuhandfonds der EU („MADAD-Treuhandfonds“) als Reaktion auf die Syrien-Krise

Spezialisierte EU-Treuhandfonds sind Instrumente zur weitestmöglichen Verbesserung der Effizienz, der Kohärenz, der öffentlichen Wahrnehmbarkeit, der Flexibilität und der zügigen Abwicklung von EU-Unterstützung/-Maßnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen Finanzierungsinstrumenten und Ländern. Diese Erwägungen führten dazu, dass die EU-Gesetzgeber die Haushaltsordnung der EU geändert haben; sie ermöglicht es der Kommission nunmehr, EU-Treuhandfonds einzurichten und zu verwalten. Diese Vorgehensweise hat folgende Vorteile:

Effizienz und Kohärenz: Während andere bereits bestehende Treuhandfonds lediglich auf die nationale oder sub-nationale Ebene abzielen, ist der EU-Treuhandfonds als Reaktion auf die Syrien-Krise („Madad-Treuhandfonds“) das einzige Finanzierungsinstrument der EU von wirklich regionaler Reichweite, mit dem auf eine regionale Krise reagiert wird. Er deckt nicht nur Syrien ab, sondern auch die Türkei, den Libanon, Jordanien, Irak, Ägypten sowie ebenfalls betroffene Länder des westlichen Balkans. Die EU-Unterstützung kann damit zielgerichteter und kohärenter erfolgen und die ineffiziente Fragmentierung, unter der internationale Hilfsmaßnahmen oft leiden, wird vermieden.

Öffentlichkeitswirkung Europas: Der EU-Treuhandfonds, zu dem die Mitgliedstaaten und Dritte beitragen können, verbessert die Öffentlichkeitswirkung der EU und der Mitgliedstaaten erheblich, die bei von der EU entrichteten Großbeiträgen an die Vereinten Nationen, die Weltbank oder andere Treuhandfonds oft nicht gegeben ist. Indem durch den EU-Treuhandfonds das Ansehen Europas im Krisenfall verbessert wird, erhalten die Mitgliedstaaten und die EU-Organe vor Ort mehr politisches Gewicht. Für die Begünstigten und andere Akteure ist der Fonds ein wichtiges Instrument der öffentlichen Diplomatie („einheitliche Flagge“).

Koordinierung: Der Treuhandfonds erleichtert die Bemühungen anderer erheblich. In ihm können Beiträge aus dem EU-Haushalt, der Mitgliedstaaten und anderer öffentlicher oder privater Geber zusammengeführt und so die Finanzkraft zugunsten der Empfänger erhöht werden. Die Leitungsstruktur des Fonds spiegelt die geleisteten Beiträge weitgehend wider. Bilaterale und andere Geber können bei der Festsetzung der Prioritäten des Treuhandfonds mitreden. 1

Flexibilität: Der Treuhandfonds ist ein Mix unterschiedlicher Finanzierungsmodalitäten (Zuschüsse, Budgethilfe, delegierte Zusammenarbeit usw.), der auf die Gegebenheiten des jeweiligen Landes und Sektors abgestimmt ist. Der Treuhandfonds kann auf Ersuchen der Geber und vorbehaltlich der Billigung durch seinen Vorstand gesonderte Finanzierungsmöglichkeiten einrichten und so etwa die geografische Zweckbindung von Mitteln ermöglichen (z. B. für die Türkei oder ein Land des westlichen Balkans). Außerdem kann der Vorstand des Treuhandfonds in dem Maße, wie sich diese beispiellose Krise entwickelt, Finanzmittel schneller zwischen und innerhalb von Ländern umschichten als es bei den regulären „vorprogrammierten“ EU-Instrumenten der Fall ist.

Zügige Abwicklung: Schließlich stellt der Treuhandfonds durch beschleunigte Vertragsvergabe und Auszahlungen im Sinne der Vorschriften der EU-Haushaltsordnung über eine Krisensituation eine zügige Abwicklung sicher. Anstelle von langwierigen Vergabeverfahren und Ausschreibungen werden Partner direkt verpflichtet und legen fundierte Projekte vor, die vom Vorstand jederzeit angenommen werden können. Die Arbeiten zu den ersten, bei der Vorstandssitzung am 29. Mai 2015 angenommenen Programmen sind bereits in Auftrag gegeben und angelaufen. Diese Liste der geplanten Projekte, die finanziert werden können, sobald die Mittel bereitgestellt werden, hat ein Volumen von 440 Mio. EUR.



HINTERGRUND:

Noch nicht gedeckter Bedarf: Nach neun Monaten sind erst 40 % der Finanzierungsaufrufe der Vereinten Nationen für die syrische Flüchtlingskrise abgedeckt. Insgesamt beläuft sich die Finanzierungslücke 2015 auf rund 4 Mrd. EUR; davon entfallen 1,5 Mrd. EUR auf den Bedarf für längerfristige Resilienz, Bildung und Lebensunterhalt und der Rest auf den kurzfristigen humanitären Bedarf. Die EU und ihre Mitgliedstaaten dürften die Hälfte dieser Lücke decken (das entspricht unserem „traditionellen“ Anteil an der weltweiten Hilfe).

Gegenwärtige Finanzierung des EU-Treuhandfonds: Als Startfinanzierung hat die EU 38 Mio. EUR zu dem Fonds beigetragen, und sie plant weitere größere Beiträge noch in diesem Jahr und darüber hinaus. Italien hat 3 Mio. EUR. beigetragen. Deutschland hat 5 Mio. EUR zugesagt. Die EU bereitet zurzeit weitere Beiträge in Höhe von insgesamt 100 Mio. EUR bis Ende 2015 vor. Somit werden also allein im ersten Jahr rund 150 Mio. EUR für den Treuhandfonds bereitgestellt werden. Angesichts des Bedarfs vor Ort und einer beeindruckenden Liste geplanter Projekte mit einem Gesamtwert von bereits 440 Mio. EUR sind jedoch noch viel mehr Mittel erforderlich.

Komplementarität mit anderen EU-Maßnahmen: In den Empfängerländern liegt der Schwerpunkt des EU-Treuhandfonds auf der Deckung des Bedarfs für längerfristige Resilienz, Bildung und Lebensunterhalt (etwa Arbeitsplätze, Schulunterricht und grundlegende Infrastruktur) und nicht auf unmittelbarer humanitärer Hilfe (z. B. Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Wasser). Humanitäre Hilfe durch das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), das Welternährungsprogramm (WFP), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und Nichtregierungsorganisationen soll von ECHO verwaltet und bilateral finanziert werden, allerdings in enger Zusammenarbeit zwischen ECHO und dem EU-Treuhandfonds.

Die Tätigkeit des Treuhandfonds wird eng mit den bereits bestehenden Hilfsprogrammen und Mechanismen zur Bündelung von Hilfsmaßnahmen verzahnt, um Überschneidungen und einen Wettbewerb um Finanzmittel zu verhindern, was insbesondere den in Gaziantep (einer 60 km von Aleppo entfernten türkischen Stadt) ansässigen Fonds für den Wiederaufbau Syriens (Syria Recovery Trust Fund), den Treuhandfonds der Weltbank für den Libanon sowie von der Weltbank und den VN unterhaltene Mechanismen in Jordanien betreffen könnte. Der Treuhandfonds stimmt seine Beschlüsse außerdem mit den Orientierungshilfen anderer multilateraler Rahmenwerke, etwa dem VN-Hilfsplan „Regional Refugee and Resilience Plan“, sowie den Ergebnissen anderer internationaler Foren und Konferenzen (Konferenzen in Kuwait, G7 usw.) ab.

(1)

Beschlüsse über EU-Beiträge werden nach den „Komitologie“-Regeln der jeweiligen Finanzierungsinstrumente getroffen.

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ANHANG

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Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda


ANHANG VII

Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Seit 1999 arbeitet die EU an einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und an der Verbesserung des Rechtsrahmens.

Die Vorschriften der EU wurden nach und nach verbessert und gestärkt, wobei das Ziel verfolgt wurde, gemeinsame hohe Standards festzulegen und eine engere Zusammenarbeit zu etablieren, um zu gewährleisten, dass Asylbewerber in einem offenen und gerechten System gleich behandelt werden – unabhängig davon, wo sie ihren Antrag stellen. Das System umfasst folgende Hauptbestandteile:

die Asylverfahrensrichtlinie, die die Asylverfahren vereinheitlicht und auf gerechtere, schnellere und hochwertigere Asylentscheidungen abzielt;

die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen, die sicherstellt, dass in der gesamten EU humane materielle Aufnahmebedingungen für Asylsuchende herrschen (zum Beispiel in Bezug auf Unterkünfte) und die Grundrechte der Betroffenen uneingeschränkt gewahrt werden;

die Anerkennungsrichtlinie, in der die Gründe für die Gewährung internationalen Schutzes präzisiert werden;

die Dublin-Verordnung, die Regeln zur Bestimmung des Staates enthält, die für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist;

die Eurodac-Verordnung über die Einrichtung des Eurodac-Systems, das den Abgleich von Fingerabdruckdaten im Hinblick auf eine wirksamere Anwendung der Dublin-Verordnung ermöglichen soll.

Diese Vorschriften werden durch Rechtsakte über die legale und die irreguläre Migration ergänzt:

die Rückführungsrichtlinie, die gemeinsame Regeln für die Rückführung und Abschiebung irregulärer Migranten enthält;

die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt, die die Bedingungen enthält, wonach einem Nicht-EU-Bürger die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt werden kann.

Im Einklang mit den Grundsätzen der Solidarität und der Verantwortung müssen die Mitgliedstaaten Personen, die internationalen Schutz benötigen, dasselbe Schutzniveau garantieren. Außerdem müssen sie eine wirksame Rückkehrpolitik verfolgen. Systematische Defizite in einem oder mehreren Mitgliedstaaten wirken sich auf die gesamte Union aus.

Die Kommission hat 37 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 Mitgliedstaaten eingeleitet, die die neuen EU-Richtlinien zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem nicht bis Juli 2015 in innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Kommission hat außerdem beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren fortzusetzen, die sie gegen zwei Mitgliedstaaten wegen Nichtumsetzung der Anerkennungsrichtlinie eingeleitet hatte. Die betreffenden Rechtsvorschriften bilden ein kohärentes System, das eine faire und konsequente Umsetzung der Asylvorschriften in allen Mitgliedstaaten gewährleisten soll.

Die mangelhafte Umsetzung dieser Rechtsvorschriften wirkt sich negativ auf die Gesamteffizienz des Systems aus. Die Kommission hat daher beschlossen, die Vertragsverletzungsverfahren fortzusetzen, die sie gegen einen Mitgliedstaat wegen unsachgemäßer Anwendung der Asylvorschriften eingeleitet hatte.

Des Weiteren hat die Kommission unlängst in acht Fällen Auskunftsersuchen an Mitgliedstaaten gesandt, und sie wird die Vertragsverletzungsverfahren erforderlichenfalls zügig und effektiv weiterführen, um die vollständige Einhaltung der Asylvorschriften, der Verordnung betreffend Fingerabdruckdaten und der Rückführungsrichtlinie sicherzustellen.    

 

Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU

Richtlinie 2013/33/EU über die Aufnahmebedingungen

Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU

Eurodac-Verordnung (EU) Nr. 603/2013

Rückführungsrichtlinie 2008/115/EU

 

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Stufe des Verfahrens

Österreich

 

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

 

Belgien

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

 

Bulgarien

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

RO wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Zypern

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

 

Kroatien

 

 

 

 

Tschechische Republik

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Dänemark

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Estland

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Finnland

 

 

 

 

Frankreich

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Deutschland

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Griechenland

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Zweites LFN wegen unsachgemäßer Anwendung

 

Ungarn

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

 

Irland

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Entfällt

Italien

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Verwaltungsschreiben mit der Aufforderung zur Klarstellung hinsichtlich der Anwendung

Lettland

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Litauen

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Luxemburg

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Malta

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Niederlande

 

 

 

 

Polen

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Portugal

 

 

 

 

Rumänien

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Slowakei

 

 

 

 

Slowenien

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

Spanien

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

RO wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

Schweden

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

LFN wegen Nichtmitteilung der Umsetzung

 

 

 

Vereinigtes Königreich

Entfällt

Entfällt

Entfällt

 

Entfällt

40 neue Beschlüsse

LFN = Letter of Formal Notice = Aufforderungsschreiben

RO = Reasoned Opinion = Mit Gründen versehene Stellungnahme

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