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Document 52011DC0455
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS European Agenda for the Integration of Third-Country Nationals
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen
/* KOM/2011/0455 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen /* KOM/2011/0455 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... INTEGRATION ALS MITTEL ZUR
NUTZUNG DES POTENZIALS VON MIGRATION 2 2........... INTEGRATION – EINE KOLLEKTIVE
AUFGABE.............................................. 4 A. INTEGRATION DURCH PARTIZIPATION......................................................................... 5 B. VERSTÄRKTES HANDELN AUF LOKALER EBENE........................................................ 9 C. EINBEZIEHUNG DER HERKUNFTSLÄNDER................................................................. 11 3........... DAS WEITERE VORGEHEN................................................................................. 12
1.
INTEGRATION ALS MITTEL ZUR NUTZUNG DES POTENZIALS VON MIGRATION
In den letzten Jahrzehnten hat die Migration
in den meisten EU-Mitgliedstaaten zugenommen. So machen Zuwanderer aus
Drittländern rund vier Prozent der gesamten EU-Bevölkerung aus.[1] Dadurch verändert sich die
Bevölkerungszusammensetzung der EU, und die Vielfalt der europäischen
Gesellschaft nimmt zu. Dies wiederum führt zu neuen Bedingungen für sozialen
Zusammenhalt sowie Antworten von Regierungen auf Bedenken der Öffentlichkeit. Außerdem erfährt Europa mit der
Bevölkerungsalterung, der längeren Lebenserwartung und der schrumpfenden
Erwerbsbevölkerung einen tiefgreifenden demographischen Wandel.[2] Die legale Zuwanderung kann hier ‑ neben der
maximalen Ausnutzung der vorhandenen Erwerbsbevölkerung der EU und deren
Fähigkeiten sowie einer Produktivitätssteigerung der EU-Wirtschaft ‑ Abhilfe
schaffen. Da die Bevölkerungsentwicklung von Region zu Region unterschiedlich
ist, sind allerdings Lösungen erforderlich, die auf die jeweilige Situation
zugeschnitten sind. Wenn Europa die Vorteile der Migration ausnutzen möchte,
muss es durch eine wirksamere Integration von Migranten bessere Lösungen für
ihre von Vielfalt geprägte, multikulturelle Gesellschaft finden. In der Strategie Europa 2020[3] und im Stockholmer Programm[4] wird das Potenzial, das die Migration für
den Aufbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft bedeutet, voll
anerkannt; sie geben als klares politisches Ziel die wirksame, durch die
Achtung und Förderung der Menschenrechte abzustützende Integration von legalen
Migranten vor.[5] Die Mitgliedstaaten haben ihre
Entschlossenheit bekräftigt, die Integration als Triebfeder für wirtschaftliche
Entwicklung und sozialen Zusammenhalt zu fördern, damit Migranten einen
größeren Beitrag zu Wirtschaftswachstum und kulturellem Reichtum leisten
können.[6] Mit
den gemeinsamen Grundprinzipien für die Politik der Integration von
Einwanderern in die Europäische Union, die der Rat 2004 angenommen hat, ist
bereits eine Grundlage für die Zusammenarbeit der EU im Bereich der Integration
vorhanden.[7] Diese
Grundprinzipien definieren Integration als dynamischen Prozess der Anpassung
von Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft aneinander. Die Maßnahmen der EU,
die die Kommission in ihrer Gemeinsamen Agenda für Integration von 2005
vorgestellt hat, sind allesamt abgeschlossen.[8]
Seitdem hat sich jedoch das soziale, wirtschaftliche und politische Umfeld
verändert, und nicht alle Integrationsmaßnahmen haben die Erwartungen erfüllt. Auch
können Integrationsstrategien nur dann greifen, wenn die Zuwanderer gewillt
sind und danach streben, zu einem Teil der Gesellschaft zu werden, die sie
aufgenommen hat. Die neue Bestimmung des AEU-Vertrags über die
Unterstützung der Integration der sich rechtmäßig in den Mitgliedstaaten
aufhaltenden Drittstaatsangehörigen[9]
(Artikel 79 Absatz 4) erlaubt ein weitergehendes konzertiertes Vorgehen,
schließt allerdings eine Harmonisierung aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
sich das demographische, soziale, wirtschaftliche und politische Umfeld
verändert hat. Wie die Statistiken[10] bestätigen, sind die dringlichsten
Herausforderungen Folgende: · die anhaltend niedrige Beschäftigungsquote der Migranten, besonders der
Frauen unter ihnen · die steigende Arbeitslosigkeit und die hohen Überqualifizierungsraten · das zunehmende Risiko der sozialen Ausgrenzung · der Bildungsrückstand · Bedenken der Öffentlichkeit wegen der mangelnden Integration von
Migranten. Die neue Europäische Agenda für die
Integration von Drittstaatsangehörigen ist ein Beitrag zur Debatte darüber, als
was die Integration zu verstehen ist und wie sie unterstützt werden sollte. Was
wir brauchen, ist eine breite Palette von verschiedenen Ansätzen, die auf die
besonderen Integrationsherausforderungen der jeweiligen Migrantengruppen
zugeschnitten sind, unter denen gering und hoch qualifizierte Migranten und
Menschen mit internationalem Schutzstatus sein können. Europa muss Vielfalt als
etwas Positives begreifen und braucht verlässliche Garantien für Grundrechte
und Gleichbehandlung, die auf der gegenseitigen Achtung verschiedener Kulturen
und Traditionen aufbauen. Zudem sind Maßnahmen zugunsten von besonders
schutzbedürftigen Migrantengruppen erforderlich. Ausgehend von den EU-weit gewonnenen Erfahrungen
werden in dieser Mitteilung die Integrationsherausforderungen für Europa
aufgezeigt. Es werden Empfehlungen und Aktionsschwerpunkte für die Bewältigung
dieser Herausforderungen vorgeschlagen. Zusammen mit dem dazugehörigen
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen gibt die Mitteilung einen
Überblick über EU-Initiativen zur Unterstützung der Integration von
Drittstaatsangehörigen. Der EU stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um auf
die Maßnahmen der Mitgliedstaaten Einfluss zu nehmen und Orientierungshilfe zu
geben. Allerdings kann die Europäische Agenda für Integration nicht
ausschließlich mit europäischen Instrumenten umgesetzt werden. Integration ist
ein dynamischer, langfristiger Prozess, der Anstrengungen der verschiedensten
Akteure in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen erfordert. Aus
diesem Grund sind die Empfehlungen in dieser Mitteilung an alle Akteure
gerichtet, die am Integrationsprozess beteiligt sind.
2.
INTEGRATION – EINE KOLLEKTIVE AUFGABE
Integrationsstrategien
sollten also darauf abzielen, durch die Schaffung günstiger Voraussetzungen für
eine wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe der
Zuwanderer die Vorteile von Migration zu nutzen. Für jede
Situation muss je nach nationalen und örtlichen Gegebenheiten eine wirksame
Lösung für die Integrationsherausforderungen gefunden werden. Doch haben viele
Mitgliedstaaten die gleichen Probleme, so dass sie ihre Erfahrungen austauschen
könnten. Die EU ist nicht befugt, Integrationsstrategien vorzugeben, doch kann
sie einen Rahmen für Monitoring, Vergleich und Austausch bewährter Praktiken
bieten und durch europäische Finanzierungsinstrumente Anreize schaffen. Beispiele
für bewährte Praktiken und den Erfahrungsaustausch sind dem beigefügten
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. Die Integrationsbemühungen fügen sich in einen
auf EU-Ebene definierten und koordinierten Rechts‑ und Strategierahmen ein.[11] So umfassen die EU-Maßnahmen zur Förderung
der Integration u. a. die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die
Gleichbehandlung und die Garantie von angemessenen Rechten für Migranten. Die
vorrangigen Integrationsbelange sollten in allen relevanten Bereichen
Berücksichtigung finden, damit die Bewältigung der
Integrationsherausforderungen mit anderen wichtigen politischen Zielen in
Einklang gebracht werden kann. Integration ist ein dynamischer Prozess, der
ein genaues Monitoring, stete Anstrengungen, innovative Konzepte und mutige
Ideen erfordert. Es ist nicht einfach, Lösungen zu finden. Gelingt die
Integration der Zuwanderer in der EU, wird dies ihr helfen, die Ziele, die sie
sich in der Strategie Europa 2020 gesetzt hat, – Erhöhung der
Beschäftigungsquote auf 75 % bis 2020, Verringerung der
Schulabbrecherquoten auf weniger als 10 %, Erhöhung des Anteils der
Bevölkerung mit Hochschulabschluss und Verringerung der Zahl der von Armut oder
sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen um 20 Millionen – zu erreichen.[12] Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren
sich auf folgende Schwerpunktbereiche: A. Integration durch Partizipation B. Verstärktes Handeln auf lokaler Ebene C. Einbeziehung der Herkunftsländer A. INTEGRATION DURCH PARTIZIPATION Integration beginnt im lokalen Umfeld der
Migranten. Daher sollte die Integrationspolitik wirklich an der Basis,
möglichst auf lokaler Ebene, ansetzen. Das beinhaltet Hilfe bei der
Spracherlernung, Einführungsmaßnahmen, Zugang zur Beschäftigung sowie zur
allgemeinen und beruflichen Bildung und Maßnahmen gegen Diskriminierung, also
Maßnahmen, die die Teilhabe der Zuwanderer an der Gesellschaft fördern. Integration erfordert auch die
Aufnahmebereitschaft der Aufnahmegesellschaft, die die Rechte und die Kultur
der Zuwanderer achten und sie über ihre Pflichten aufklären muss. Zugleich
müssen Migranten ihre Bereitschaft unter Beweis stellen, sich zu integrieren
und die Gesetze und Werte der Gesellschaft, in der sie leben, zu achten. 1. Der
sozioökonomische Beitrag der Migranten 1.1. Erlernung
der Landessprache Es besteht allgemein Einvernehmen darüber,
dass die Erlernung der Landessprache eine wesentliche Voraussetzung für die
Integration ist. Gute Sprachkenntnisse verbessern die Arbeitsmarktaussichten,
machen die Zuwanderer unabhängiger und fördern die Berufstätigkeit von
Migrantinnen. Sprachunterricht und Einführungsprogramme
müssen erschwinglich und auch in geographischer Hinsicht zugänglich sein. Je
nach Vorkenntnissen der Teilnehmer und den Lernbedingungen müssen Sprachkurse
auf unterschiedlichem Niveau angeboten werden. Die Sprachkompetenzen könnten
auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
bewertet werden, den der Europarat für die Einstufung der Sprachkenntnisse im
Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung aufgestellt hat[13]. 1.2. Berufstätigkeit Die Kluft zwischen der Beschäftigungsquote von
Drittstaatsangehörigen und derjenigen von Staatsangehörigen von
EU-Mitgliedstaaten ist in manchen Mitgliedstaaten sehr groß. 2010 lag die
Beschäftigungsquote von Drittstaatsangehörigen der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen
zehn Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der gleichen Altersgruppe der
gesamten Bevölkerung der EU.[14] Vor
allem die Beschäftigungsquote von Migrantinnen liegt weit unter dem
Durchschnitt und auch unter der Beschäftigungsquote männlicher Migranten.[15] Da die Berufstätigkeit eine der besten und
greifbarsten Möglichkeiten zur Integration in die Gesellschaft ist, müssen
Maßnahmen zur Schließung dieser Kluft sowohl für Arbeitsmigranten als auch für
Migranten, die zwecks Familienzusammenführung in die EU kommen oder internationalen
Schutz genießen, ergriffen werden. In allen Mitgliedstaaten, zu denen Daten
vorliegen, ist eine Überqualifikation der Drittstaatsangehörigen, besonders bei
Frauen[16],
für die Tätigkeit, der sie nachgehen, festzustellen. Arbeitslose Migranten oder
Migranten, die für ihre Arbeitsstelle überqualifiziert sind, sind schlecht
eingesetzte Ressourcen und eine Arbeitskraftverschwendung. Außerdem empfinden
die betroffenen Migranten ihre Situation manchmal als Erniedrigung. Es sollten Dienste eingerichtet werden, die
helfen, die im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen
anzuerkennen, und so den Zuwanderern die Möglichkeit geben, eine ihren
Fähigkeiten entsprechende Arbeit zu finden. Ein erster
Schritt wäre, die Methoden zu verbessern, mit denen der Bildungsweg und die
Berufserfahrung erfasst sowie die Vergleichbarkeit von Diplomen und Abschlüssen
und gegebenenfalls der Ausbildungsbedarf festgestellt werden. Zweitens sind auch transparente Informationen
über das Arbeitsplatzangebot und die Unterstützung durch die öffentlichen
Arbeitsämter wichtig. Arbeitgebern und Sozialpartnern fällt die maßgebende
Aufgabe zu, sich für Vielfalt einzusetzen und gegen Diskriminierung vorzugehen.
Zudem sollte den Migranten, die als Unternehmer sowie als Triebfeder der Kreativität
und Innovation eine wichtige Rolle spielen können, eine entsprechende Tätigkeit
erleichtert werden[17],
indem die Behörden ihnen Informationen zur Unternehmensgründung zur Verfügung
stellen. Drittens sollten zur Unterstützung des
Eintritts von Neuzuwanderern in ein Beschäftigungsverhältnis und ihrer
Einführung in andere wichtige Bereiche der Aufnahmegesellschaft
Einführungsprogramme angeboten werden. Es
können vertragliche Vereinbarungen über Einführungsmaßnahmen geschlossen
werden, in denen für beide Seiten Rechte und Pflichten festgelegt werden, um
die beiderseitige Verantwortung deutlich zu machen. 1.3. Bildungsanstrengungen In den meisten EU-Ländern haben immer mehr
Schüler und Studenten einen Migrationshintergrund.[18] Bildungssysteme müssen so verändert werden,
dass sie der zunehmenden Vielfalt der Schüler und Studenten gerecht werden,
hohen Bildungsansprüchen genügen und das Potenzial der Vielfalt nutzen. Um eine
erfolgreiche Spracherlernung zu fördern, sind frühkindliche Maßnahmen im
Vorschulalter zu empfehlen. Das Bildungsniveau von Drittstaatsangehörigen
liegt im Durchschnitt unter dem von EU-Staatsangehörigen.[19] Auch ist das Risiko größer, dass junge
Leute mit Migrationshintergrund Schulen und Ausbildungseinrichtungen ohne einen
höheren Sekundarschulabschluss verlassen. Um zu verhindern, dass jugendliche
Migranten ihre Schulausbildung abbrechen, sind zusätzliche Anstrengungen nötig.[20] Lehrkräfte und anderes schulisches Personal
sollten gezielt im Umgang mit Vielfalt geschult werden. Die Einstellung von
Lehr‑ oder Kinderbetreuungskräften mit Migrationshintergrund könnte sich
positiv auf die Lernsituation in Klassen mit einem hohen Migrantenanteil
auswirken und die nationalen Bildungssysteme stärker für andere europäische und
nichteuropäische Kulturen öffnen. Sprachunterricht für Eltern in Verbindung mit
einer Schulberatung und Betreuung ihrer Kinder durch Mentoren oder Tutoren sind
Beispiele nützlicher Maßnahmen. Für Schulen in besonders benachteiligten
Gebieten mit einem hohen Anteil von jugendlichen Migranten könnten spezielle
Programme, Mentorsysteme und Ausbildungsmaßnahmen entwickelt werden, um
Wettbewerbsvorteile zu schaffen. 1.4. Bessere
Lebensbedingungen Maßnahmen zur Eingliederung von Migranten in
die Gesellschaft sollten auf die Beseitigung etwaiger Barrieren, die den Zugang
zur Sozial‑ und Gesundheitsfürsorge erschweren, und auf die Bekämpfung von
Armut und Ausgrenzung der besonders Schutzbedürftigen angelegt sein.[21] Die Integration von Menschen mit
internationalem Schutzstatus verdient besondere Berücksichtigung. Sie haben oft
traumatische Erlebnisse durchgemacht und brauchen daher eine besondere soziale
und psychologische Betreuung. Daher ist bei der Konzipierung der Maßnahmen
darauf zu achten, dass die Isolierung dieser Menschen und die Beschränkung
ihrer Rechte minimiert und eine wirksame Spracherlernung gefördert wird, des
Weiteren dass für die Unterbringung und den Zugang zu einem Gesundheitssystem
gesorgt wird, das die Integration und an deren Kultur angepasste
Gesundheitsförderungsprogramme begünstigt. Auch sollten gezielte Maßnahmen für
die Berufsausbildung und die Hilfe bei der Arbeitsuche ergriffen werden. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die
Situation der legal in der EU lebenden Roma. 1.5. Bessere
Nutzung der Finanzierungsinstrumente der EU Die EU-Finanzierungsinstrumente sollten daher
verstärkt dazu verwendet werden, die Partizipation der Migranten und an der
Basis ansetzende Integrationsmaßnahmen zu unterstützen. Mit Mitteln des
Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen und des
Europäischen Flüchtlingsfonds werden Maßnahmen unterstützt wie Aufnahme‑ und
Einführungspläne und die Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
und an der Bürgergesellschaft sowie des gleichberechtigten Zugangs zu Diensten.
Ergänzend dazu werden aus dem Europäischen Sozialfonds Maßnahmen zur Förderung
des Zugangs zum und der Integration in den Arbeitsmarkt finanziert. Mit Mitteln
des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung können im Rahmen der
regionalen Entwicklung zudem die verschiedensten Integrationsmaßnahmen
unterstützt werden. Empfehlungen Aufgaben
der Mitgliedstaaten: · Angebot von Sprachkursen für Zuwanderer, die ihnen helfen, sich
bedarfsgerecht in verschiedenen Situationen und in verschiedenen Phasen ihres
Integrationsprozesses zurechtzufinden; · Organisation von Einführungsprogrammen für Neuzuwanderer, die
beispielsweise Sprach‑ und Staatsbürgerkurse umfassen; diese Programme sind auf
die besonderen Bedürfnisse von Migrantinnen auszurichten, damit deren Berufstätigkeit
und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit gefördert werden; · Maßnahmen zur Ermittlung und Beurteilung des individuellen Bedarfs und
zur Validierung der Qualifikationen und Berufserfahrung; · stärkere Integration der Migranten in den Arbeitsmarkt durch aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen; · Anstrengungen im Bildungsbereich, beispielsweise Schulung von
Lehrkräften und Schulleitern im Umgang mit der Vielfalt, Einstellung von
Lehrkräften mit Migrationshintergrund und Einbindung der Migrantenkinder in die
frühkindliche Erziehung, wobei · die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Migrantengruppen speziell
Berücksichtigung finden sollten. Aufgaben
der Kommission: · Unterstützung des Austausches bewährter Verfahren und Koordinierung der
Strategien in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Soziales; · bessere Verwendung der EU-Finanzierungsinstrumente zur Förderung der
Partizipation von Migranten. 2. Rechte und Pflichten–
Gleichbehandlung und Zugehörigkeitsgefühl Die Achtung universeller Werte und
grundlegender Menschenrechte ist im EU-Vertrag verankert. Es sollten verstärkt
Maßnahmen ergriffen werden, die auf die Bekämpfung von Diskriminierung angelegt
sind und den Migranten die Mittel geben, um sich mit den Grundwerten der EU und
ihrer Mitgliedstaaten vertraut zu machen. Die Beteiligung von Migranten am
demokratischen Prozess ist wichtig für ihre Integration. Es gilt, legislative
und strukturelle Hindernisse für die politische Partizipation weitestgehend zu
beseitigen. Vertreter von Migranten, darunter auch Frauen, sollten stärker in
die Konzipierung und Umsetzung von Integrationsstrategien
und ‑programmen einbezogen werden. Sensibilisierungsprogramme und Praktika können
dazu beitragen, Kapazitäten in Migrantenorganisationen aufzubauen und die
Partizipation dieser Organisationen auf lokaler Ebene, wie in
Elternvertretungen, Hausverwaltungen usw., anzuregen und zu unterstützen. Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der
Beteiligung am demokratischen Prozess sind: Schulungen und Betreuung,
Stimmrecht für Migranten bei Lokalwahlen, Schaffung von lokalen, regionalen und
nationalen Konsultativgremien, Förderung von beruflicher Selbstständigkeit,
Kreativität und Innovation.[22] Empfehlungen Aufgaben
der Mitgliedstaaten: · Maßnahmen zur praktischen Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
und zur Prävention der institutionellen Diskriminierung sowie der alltäglichen
Diskriminierung; · Anstrengungen zur Beseitigung der Hindernisse für die Beteiligung am
politischen Prozess; Vertreter der
Migranten sollten noch stärker in die Konzipierung und Umsetzung von Integrationsstrategien und ‑programmen einbezogen werden. Aufgabe der
Kommission: · Gewährleistung der vollständigen und
ordnungsgemäßen Umsetzung der vorhandenen Richtlinien zum
Diskriminierungsverbot und zur legalen Zuwanderung. B. VERSTÄRKTES HANDELN AUF LOKALER EBENE Örtliche Behörden sollten in die Formulierung
und Umsetzung von Integrationsstrategien einbezogen werden. Ihnen untersteht
eine breite Palette von Diensten und Aktivitäten und sie prägen die Interaktion
zwischen den Migranten und der Aufnahmegesellschaft maßgeblich. 1. Maßnahmen
für besonders benachteiligte Stadtviertel Viele Migranten
lassen sich in Städten nieder und sind dort mit besonderen
Integrationsschwierigkeiten konfrontiert. Integrationsstrategien müssen die
Herausforderungen benachteiligter Stadtviertel angehen, um dort wirtschaftliche
und kulturelle Aktivitäten zu fördern und zum sozialen Zusammenhalt
beizutragen. In mehreren
Mitgliedstaaten ist es gelungen, Verträge oder andere Arten von Vereinbarungen
zwischen nationalen, regionalen und örtlichen Behörden im Bereich der
Stadtentwicklung zu schließen. Es ist sehr wichtig, Vertreter lokaler
Organisationen und Einwohner in solche Vereinbarungen einzubeziehen. Außerdem
setzt eine gelungene Integration voraus, dass im Rahmen eines integrierten, der
Segregation vorbeugenden Ansatzes auch unterstützende Maßnahmen zur
Bereitstellung einer sozialen Infrastruktur und zur Stadterneuerung ergriffen
werden. 2. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen Zwar sind vor
allem die örtlichen Behörden für Integrationsmaßnahmen zuständig, doch ist für
die Koordinierung des Angebots, der Finanzierung und der Bewertung von Diensten
eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen wichtig. Integration
kann nur gelingen, wenn sie auf der Partnerschaft zwischen allen beteiligten
Akteuren, wie den europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den nationalen,
regionalen und lokalen Akteuren, aufbaut. Die EU kann einen Rahmen für Monitoring,
Vergleich und Austausch bewährter Praktiken zwischen den verschiedenen
Verwaltungsebenen aufstellen und Anreize für die Förderung bewährter lokaler
und regionaler Modelle bieten. „Territoriale Pakte“ zwischen den Beteiligten
auf verschiedenen Ebenen sollten allen Betroffenen den nötigen Spielraum bei
der Wahl der Mittel zur Erreichung bestimmter strategischer Ziele lassen, ihnen
jedoch die Möglichkeit geben, die Instrumente, Finanzierungskanäle und
–verfahren zu bündeln. Dabei könnte dem Ausschuss der Regionen eine Rolle
zukommen. Beispiele: Mit dem Projekt INTI-Cities sollten die lokalen
Integrationsstrategien, ‑praktiken und –regelungen bewertet werden. Das Projekt
wurde in den Städten Helsinki, Rotterdam, Malmö, Düsseldorf, Genua und Lyon
erfolgreich getestet. Zudem wurde das DIVE-Projekt entwickelt. Ziel war
es zu bewerten, inwieweit Städte als Arbeitgeber, Abnehmer von Gütern und
Dienstleistungen, Entscheidungsträger und Dienstanbieter die Grundsätze der
Vielfalt und der Gleichbehandlung beherzigen. In den DIVE-Vergleich wurden
Amsterdam, Leeds, Berlin und Rom einbezogen. Die Städte, die an DIVE
teilgenommen haben, unterzeichneten die Integrationscharta „Charter on
Integrating Cities“[23]. Die Region Valencia hat sich einen Rechtsrahmen
gegeben, der die aktive Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren
vorsieht, die an der Integration von Neuzuwanderern beteiligt sind. Darüber
hinaus unterzeichneten die regionale Regierung, die Gewerkschaften und der
Arbeitgeberverband einen „Zuwanderungspakt“, der den Umgang mit der Vielfalt am
Arbeitsplatz erleichtern und die aktive Beteiligung von zugewanderten
Arbeitnehmern fördern soll. Ein „Lokalpakt für Integration“ zwischen den
Behörden auf örtlicher, provinzieller und regionaler Ebene soll die
Zusammenarbeit intensivieren und die Maßnahmen der verschiedenen Ebenen
zugunsten der Integration koordinieren. 3. EU-Mittel für örtliche Maßnahmen Mit dem Europäischen Fonds für die Integration
von Drittstaatsangehörigen konnten Mitgliedstaaten sinnvoll unterstützt werden,
Drittstaatsangehörigen zu helfen, die Aufenthaltsbedingungen zu erfüllen, und
ihre Integration fördern.[24] Für
den neuen mehrjährigen Finanzrahmen schlägt die Kommission vor, die Struktur
der Ausgabeninstrumente zu vereinfachen, indem sämtliche Programme zu einer
doppelsäuligen Struktur zusammengefasst werden, zu der ein Migrations‑ und
Asylfonds gehört.[25] Eine
Komponente werden Maßnahmen zur Förderung der Integration von
Drittstaatsangehörigen sein. Die Finanzierungsmaßnahmen werden auch eine
externe Dimension haben. So ist eine Unterstützung von Maßnahmen sowohl in
EU-Staaten als auch in Drittländern vorgesehen. Beim Einsatz von EU-Mitteln für
Integrationsmaßnahmen sollte in Zukunft auf einen gezielteren, lokalen Ansatz
geachtet werden. Es sollten kohärente Strategien unterstützt werden, die die
Integration auf örtlicher Ebene fördern. Diese Strategien sollten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Situation hauptsächlich von örtlichen oder
regionalen Behörden und nichtstaatlichen Akteuren umgesetzt werden. Ihr Beitrag
zum Gesamtziel der verstärkten Partizipation wäre anhand folgender Kriterien zu
bewerten: 1. höhere Beschäftigungsquote, 2. höherer Bildungsstand, 3. bessere
soziale Integration und 4. aktive Beteiligung als Bürger. Empfehlungen Aufgabe der
Mitgliedstaaten: · Entwicklung und Umsetzung umfassender Integrationsstrategien unter
wirksamer Einbeziehung aller örtlichen und regionalen Akteure nach dem
Bottom-up-Konzept. Aufgabe der
Akteure auf allen Verwaltungsebenen: · Unterstützung „territorialer Pakte”, die als Rahmen für die
Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten auf verschiedenen Ebenen bei der
Konzipierung und Umsetzung von Integrationsstrategien dienen. Aufgaben
der Kommission: · Einbeziehung örtlicher und regionaler Akteure in die Festlegung der
Integrationsstrategien im Rahmen der EU-Programme durch eine strategische
Partnerschaft mit dem Ausschuss der Regionen und europäischen Netzwerken der
Städte und Regionen; · bessere Koordinierung der Programmplanung für die bestehenden
EU-Finanzierungsinstrumente – Europäischer Fonds für die Integration von
Drittstaatsangehörigen, Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Sozialfonds
und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – im Hinblick auf deren
Ausrichtung auf örtliche Maßnahmen. C. EINBEZIEHUNG
DER HERKUNFTSLÄNDER Die Herkunftsländer können den
Integrationsprozess in dreierlei Hinsicht unterstützen: 1. durch die
Vorbereitung von Migranten auf die Integration vor ihrer Abwanderung, 2. durch
die Unterstützung der Migranten, die sich bereits in der EU aufhalten,
beispielsweise über ihre Botschaften, 3. durch die Vorbereitung der
vorübergehenden oder endgültigen Rückkehr der Migranten, die im Ausland
Erfahrung gesammelt und sich Kenntnisse angeeignet haben. 1. Vorbereitende Maßnahmen zur Unterstützung der Integration Herkunftsländer könnten Migranten vor ihrer
Abreise Informationen etwa über die Visum‑ und Arbeitserlaubnisbestimmungen an
die Hand geben, ihnen aber auch Sprachkurse oder berufliche Schulungen
anbieten, um ihnen zusätzliche Qualifikationen mitzugeben. Im Hinblick darauf
sollten die Drittländer, die Maßnahmen zur Vorbereitung der Migration
durchführen und die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen und
Fähigkeiten verbessern, Unterstützung erhalten. Die Kommission wird noch in diesem Jahr das
EU-Zuwanderungsportal freischalten. Darüber können sich Personen, die sich in
der EU niederlassen möchten, über die Antragsverfahren informieren. 2. Nützliche Kontakte zwischen Diaspora-Gruppen und ihren Herkunftsländern Indem Migranten Geld in ihre Herkunftsländer
überweisen oder Kompetenzen, Innovationen und Wissen dorthin tragen, können sie
einen Beitrag zu nachhaltigen Investitionen und zur Entwicklung ihrer
Heimatländer leisten. Die Unterstützung transnationaler Unternehmen
durch eine dynamischere Strategie wird sowohl in EU-Staaten als auch in
Partnerländern tätigen Unternehmern zugute kommen. Solche Unternehmen können
Arbeitsplätze in ihren Heimatländern schaffen und sowohl die Integration der
Migranten als auch den Handel zwischen den Ländern stimulieren. 3. Zirkuläre Migration und Entwicklung in Herkunftsländern Migranten auf Zeit and zirkuläre Migranten
sollten sich auf einen auf Rechten basierenden Rahmen stützen können, der ihnen
einen klaren Rechtsstatus gibt und Mobilität erleichtert. Mobilitätspartnerschaften
mit Partnerländern könnten einen geeigneten Rahmen für Integrationsinitiativen
in den EU-Mitgliedstaaten bieten, die auch den Herkunftsländern zugute kommen. Positive
politische Botschaften von beiden Seiten könnten günstigere Bedingungen für
Integration schaffen, aber auch Migration auf Zeit und zirkuläre Migration
fördern. Empfehlungen Aufgabe der
Mitgliedstaaten und der Herkunftsländer: · Einbeziehung vor der Abwanderung ansetzender Maßnahmen, die Migranten
die Integration erleichtern sollen, in den Dialog und die Strukturen der
Zusammenarbeit zwischen der EU und
den Partnerländern; sehr wichtig sind hierbei bessere Verfahren für die
Anerkennung der Qualifikationen und Fähigkeiten von Migranten.
3.
DAS WEITERE VORGEHEN
Eine wirksame Integrationspolitik ist eine
wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Potenzial der Migration zugunsten der
Migranten wie auch der EU voll ausgeschöpft werden kann. Wirksame
Integrationsstrategien sind wichtig, um Wirtschaftswachstum mit sozialem
Zusammenhalt zu verbinden und die zunehmende Vielfalt der europäischen
Gesellschaft meistern zu können. Dazu muss
eine strukturierte, sachliche Debatte geführt werden. Wir brauchen kohärente
Strategien, um Zuwanderer verstärkt an der Gesellschaft, in der sie leben, zu beteiligen.
3.1.
Mehr Zusammenarbeit, Konsultation und Abstimmung
Zur Lösung der
Herausforderungen der Integration müssen sich die nationalen Regierungen,
regionalen und örtlichen Behörden zu Partnerschaften zusammenschließen.
Gleichzeitig muss auf allen Verwaltungsebenen ein Dialog mit den jeweiligen
Interessengruppen geführt werden. Zudem muss die Zusammenarbeit mit den
Herkunftsländern vertieft werden. Der Ansatz eines die drei Stränge Migranten,
Aufnahmegesellschaft und Herkunftsländer umfassenden Prozesses könnte ausgebaut
werden. Die EU sollte diesen Prozess unterstützen. Der Kommission kommt die wichtige Aufgabe zu,
die verschiedenen Akteure zu einem Dialog über die wichtigsten
Integrationsherausforderungen zusammenzubringen. Im Netz der nationalen Kontaktstellen
für Integration, das durch Fachtagungen und Benchmarkingmaßnahmen weiter
ausgebaut werden könnte, tauschen die Mitgliedstaaten Kenntnisse und bewährte
Praktiken aus. Durch die Koordinierung und Überwachung der politischen
Konzeptarbeit im Rahmen der bereits bestehenden politischen Programme der
EU-Organe können die Integrationsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten wirksamer und effizienter gestaltet werden. Im Europäischen
Integrationsforum, das die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Wirtschafts‑ und Sozialausschuss eingerichtet hat, kommen Vertreter der
Bürgergesellschaft aus den Mitgliedstaaten und Vertreter der EU zusammen. Durch
strategische Treffen, beispielsweise mit dem Ausschuss der Regionen und
Städteverbänden, sollte die Konsultation verbessert werden. Das Forum könnte
durch nationale, regionale oder örtliche Fora unterstützt werden. Auf der
europäischen Website für Integration werden wichtige Informationen von
verschiedenen Interessengruppen zusammengetragen. Sie bietet ein interaktives
Instrument für den Austausch von Informationen, das durch Online-Profile
weiterentwickelt werden sollte.
3.2.
Entwicklung eines flexiblen europäischen „Werkzeugkastens“
Zur Verbesserung
der Koordinierung und des Wissensaustausches wird ein flexibler europäischer „Werkzeugkasten“
entwickelt, aus dem die Behörden der Mitgliedstaaten die Maßnahmen auswählen
können, die in der jeweiligen Situation am meisten Erfolg versprechen. Zur Unterstützung von Strategien und Praktiken
werden sogenannte „europäische Module“ entwickelt. In diese Module sind die
Erfahrungen der Mitgliedstaaten und anderer Akteure eingeflossen. Sie lassen
sich an die Gegebenheiten der Mitgliedstaaten, Regionen und Städte anpassen[26] und werden einen europäischen Bezugsrahmen
für die Konzipierung und Umsetzung von Integrationspraktiken in den
Mitgliedstaaten bilden. Module sind für folgende drei Themenbereiche
vorgesehen: 1. Einführungs- und Sprachkurse, 2. festes Engagement der
Aufnahmegesellschaft und 3. aktive Teilhabe der Zuwanderer an allen Bereichen
des Zusammenlebens.
3.3.
Monitoring der Ergebnisse
Migrations‑ und Integrationsstrategien müssen
mit soliden Statistiken untermauert werden, auf die sich die
Strategieentwicklung und das Monitoring von Ergebnissen stützen können. Die
EU-Organe und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam an einem Konzept für die
Zusammenlegung von Migrationstatistiken arbeiten und die Kapazitäten zur
Erfassung und Veröffentlichung von Daten über Migranten und ihre
sozioökonomische Lage ausbauen. In vier integrationsrelevanten Bereichen
wurden gemeinsame europäische „Indikatoren“ entwickelt: Beschäftigung, Bildung,
soziale Integration und aktive Teilhabe der Bürger.[27] Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten und
verstärkt aus Erfahrungen lernen zu können, werden diese Indikatoren zum Monitoring
der Ergebnisse von Integrationsstrategien verwendet. Dank gemeinsamer
Indikatoren werden die Anstrengungen zur Integrationsförderung im Hinblick auf
europäische Zielvorgaben in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale
Integration bewertet werden können, was zu einer besseren Abstimmung der
Strategien der Mitgliedstaaten und der EU führen sollte. Die Kommission
wird die Entwicklungen verfolgen und im Dialog mit den Mitgliedstaaten
Empfehlungen formulieren. Empfehlungen Aufgaben
der Kommission: · Förderung der Nutzung und Koordinierung
der europäischen Plattformen für Konsultation und Wissensaustausch (darunter
die nationalen Kontaktstellen für Integration, das Europäische Integrationsforum und die europäische Website für Integration), so
dass die Ergebnisse bei der Politikgestaltung, dem Monitoring und der Koordinierung
von Maßnahmen verstärkt Berücksichtigung finden; · Förderung der Weiterentwicklung eines
flexiblen „Werkzeugkastens“ von Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen und
lokalen Strategien und Praktiken, darunter „europäische Module“; dieser „Werkzeugkasten“
findet in einer strategischen Allianz mit dem Ausschuss
der Regionen durch die nationalen,
regionalen und örtlichen Behörden und die Bürgergesellschaft seine Anwendung; · Förderung der Verwendung gemeinsamer
europäischer Indikatoren zum Monitoring der Ergebnisse der
Integrationsstrategien in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale
Integration und aktive Teilhabe der Bürger und als Grundlage für ein
systematisches Follow-up. [1] Aus der Bevölkerungsstatistik für 2010 ergibt sich
folgendes Bild der Bevölkerungszusammensetzung: 6,5 % der
Gesamtbevölkerung der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Ausländer (32,4 Millionen),
davon sind 12,3 Millionen Bürger eines der 27 Mitgliedstaaten, die in
einem anderen Mitgliedstaat wohnhaft sind, und 20,1 Millionen sind
Staatesangehörige eines Drittlands (4 % der Gesamtbevölkerung). http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/population/introduction.
[2] Das Bevölkerungswachstum in der EU war in den letzten
Jahren insgesamt vorwiegend auf die Nettozuwanderung zurückzuführen. Gleichzeitig
entwickelte sich die Zuwanderung rückläufig. Siehe Eurostat, Statistics in
focus, 1/2011, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-SF-11-001/EN/KS-SF-11-001-EN.PDF. [3] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010, EUCO 7/10, CO EUR 4, CONCL 1. [4] Das Stockholmer Programm - Ein offenes und sicheres
Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, ABl. C 115 vom 4.5.2010,
S. 1. [5] Der Jahreswachstumsbericht 2011 beschreibt
verschiedene Maßnahmen, die die EU ergreifen muss, wenn sie ihren Europa-2020-Zielen
näher kommen will. Er hat deutlich gemacht, wie dringend Maßnahmen zur
Förderung von fachlichen Qualifikationen und zur Schaffung von Arbeitsanreizen
sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für die Migranten sind. KOM(2011)
11 endg., Anhang 2, Makroökonomischer Bericht. [6] Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der
Regierungen der Mitgliedstaaten zur Integration als Triebfeder für Entwicklung
und sozialen Zusammenhalt, Ratsdokument 9248/10. [7] Ratsdokument 14615/04 vom 19.11.2004. [8] KOM(2005) 389 endg.; SEK
(2010) 357 endg. [9] Drittstaatsangehörige, die aus Ländern außerhalb der EU
zuwandern und nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes haben, werden als
Migranten bezeichnet. Dazu zählen nicht nur Personen, die außerhalb der EU
geboren sind, sondern auch in der EU geborene Personen, die nicht die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats haben. [10] Siehe beigefügtes Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen. [11] Das beiliegende Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen enthält einen Überblick über die jüngsten
EU-Initiativen zur Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen. [12] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25./26. März 2010, EUCO 7/10, CO EUR 4, CONCL 1. [13] Siehe CEFR, http://www.coe.int/t/dg4/linguistic/cadre_en.asp.
[14] 2010 betrug die durchschnittliche Beschäftigungsquote der
Altergruppe der 20- bis 64-Jährigen für die Gesamtbevölkerung 68,6 %
(gegenüber 69,1 % 2009) und die der Drittstaatsangehörigen gleichen Alters
58,5 % (gegenüber 59,1 % 2009). [15] In der Altergruppe der 25- bis 54-Jährigen, für die die
Erwerbsquote in der Regel am höchsten ist, lag die Beschäftigungsquote der
Frauen aus Drittländern 2010 fast 20 Prozentpunkte unter der durchschnittlichen
Beschäftigungsquote aller Frauen dieser Altersgruppe. Eurostat,
EU-Arbeitskräfteerhebung, vierteljährliche Erhebungsergebnisse zur
Erwerbstätigenquote nach Geschlecht, Altersgruppen und Staatsangehörigkeit –
Vergleich der Erwerbstätigenquoten der EU-Bürger und von Staatsangehörigen von
Ländern, die nicht der EU-27 angehören: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/employment_unemployment_lfs/data/database.
[16] „Ethnic minority and Roma women in Europe: A case for
gender equality?“ Zusammenfassender Bericht 2009 für die
Europäische Kommission. [17] Aus jüngsten Statistiken der Handelskammer der Region
Lombardei geht hervor, dass 60 % der neuen Unternehmen der Region von
Migranten gegründet wurden, www.lom.camcom.it. [18] Fortschrittsbericht, SEK(2011) 526. Der Ausländeranteil in
der Altersgruppe der 6- bis 17- Jährigen beträgt 5,7 %, in der
Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen 7,9 %. In Deutschland und Österreich
sind mehr als 9 % der 6- bis 17-Jährigen Ausländer, in Spanien und Irland
mehr als 11 %, in Luxemburg mehr als 45 %. [19] Der EU-Arbeitskräfteerhebung ist zu entnehmen, dass
Migranten auf der mittleren Bildungsebene deutlich unterrepräsentiert und auf
der niedrigsten Bildungsebene sehr stark überrepräsentiert sind. Gleichzeitig
lag die Überqualifizierungsquote der Drittstaatsangehörigen 2009 bei 45 %
gegenüber 29 % für EU-Bürger, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/employment_unemployment_lfs/data/database.
[20] KOM(2010) 296; KOM(2011) 18. [21] KOM(2010) 758. [22] Zusammenfassender Bericht der vierten Tagung des
Europäischen Integrationsforums, 6./7. Dezember 2010, http://ec.europa.eu/ewsi/UDRW/images/items/static_38_812142537.pdf.
[23] Siehe Integrating Cities Website, http://www.integratingcities.eu. [24] Entscheidung des Rates vom 25. Juni 2007 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von
Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen
Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (2007/435/EG). Für den
gesamten Zeitraum stehen 825 Mio. EUR zur Verfügung. [25] KOM(2011) 500 endg. [26] Die Module ergaben sich aus dem „Integrationshandbuch für
politische Entscheidungsträger und Praktiker“, (die 3. Ausgabe des
Handbuchs wurde auf der europäischen Website für Integration veröffentlicht: http://ec.europa.eu/ewsi/en/resources/detail.cfm?ID_ITEMS=12892). [27] Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom 3./4. Juni 2010, Ratsdokument 9248/10, „Eurostat Methodologies and Working
Papers, Indicators of Immigrant Integration - A Pilot Study,“
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-SF-11-030.