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Document C:2011:344A:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CA 344, 24. November 2011


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ISSN 1977-088X

doi:10.3000/1977088X.CA2011.344.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 344A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

54. Jahrgang
24. November 2011


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2011/C 344A/01

Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts — KOM/2011/10318

1

ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2011 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

19

(PL)

24

 

35

(DE/EN/FR)

37

(PL/RO)

60

 

68

 

76

(DE/EN/FR)

82

 

91

 

98

 

114

(DA)

121

(DA)

122

 

135

 

140

(BG/ET/HU/MT/PL/SL/SV)

142

 

146

 

147

(EN/IT/MT/SV)

155

(EN/ES/ET/FR/NL/PL/PT/SK/SL/SV)

156

 

157

 

162

 

169

(EN)

177

(DE/EN/FR)

180

(BG/RO)

181

(DA)

183

(SL)

185

 

193

(BG/RO)

198

(CS/HU/LT/MT/PL/SK)

206

(CS/ES/LV/MT/SV)

208

(DE/EN/FR)

221

 

222

(BG/RO)

223

 

229

 

257

 

258

 

270

 

271

 

278

(EN)

279

(FR)

281

(DA)

284

(DE)

285

(LT)

286

(NL)

292

(RO)

294

(DE/EN/FR)

303

(DE/EN/FR)

304

(DA/EN)

307

 

309

(DE/EN/FR)

312

(DE/EN/FR)

315

 

321

(EN/FR)

324

 

330

(DE/EN/FR)

334

 

336

(EL/EN/ET/FI/FR/GA/HU/IT)

339

 

344

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

24.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 344/1


Ausschreibung der Stelle des Exekutivdirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

KOM/2011/10318

(2011/C 344 A/01)

Wir sind

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 25. Oktober 2011 auf Vorschlag der Europäischen Kommission (1) eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht („die Agentur“) angenommen. Die Verordnung (2) wurde am 1. November 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.

Die Verordnung sieht vor, dass die Agentur eine Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit sein wird. Der Agentur soll das langfristige Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (3), des Visa-Informationssystems (VIS) (4) und von Eurodac (5) übertragen werden. Des Weiteren soll der Agentur auf der Grundlage entsprechender Rechtsakte auch die Zuständigkeit für die Konzeption, Entwicklung und das Betriebsmanagement weiterer IT-Großsysteme übertragen werden können.

Die Agentur soll in erster Linie alle mit dem Betriebsmanagement der Systeme SIS II, VIS und Eurodac zusammenhängenden Aufgaben wahrnehmen, die erforderlich sind, um diese Systeme 24 Stunden am Tag und sieben Tage pro Woche betriebsbereit zu halten, und so einen effizienten, sicheren und kontinuierlichen Betrieb der IT-Systeme gewährleisten. Darüber hinaus sollen der Agentur Aufgaben übertragen werden, die den Erlass von Maßnahmen zur Gewährleistung der System- und der Datensicherheit, die Berichterstattung, Veröffentlichung, Aufsicht, die Veranstaltung von Schulungen über die technische Bedienung der Systeme, die Durchführung von Pilotprojekten auf ausdrücklichen Wunsch und nach genauen Vorgaben der Kommission sowie die Verfolgung von für den Betrieb der Systeme relevanten Forschungsarbeiten betreffen.

Sitz der Agentur soll Tallinn (Estland) werden. Die mit der Entwicklung und dem Betrieb des bestehenden Systems und künftiger Systeme verbundenen Aufgaben sollen in Straßburg (Frankreich) durchgeführt werden. Als Ausweichstandort ist Sankt Johann im Pongau (Österreich) vorgesehen.

Es wird erwartet, dass die Agentur im Jahr 2013 einen Personalbestand von etwa 120 Personen haben wird.

Für den Zeitraum 2011-2013 sind Mittelbindungen in Höhe von schätzungsweise 107,8 Mio. EUR vorgesehen. Der endgültige Betrag wird von der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt werden.

Wir bieten

Der Exekutivdirektor (6) leitet und repräsentiert die Agentur. Er ist der gesetzliche Vertreter der Agentur und vertritt diese nach außen. Er kommt seinen Aufgaben unabhängig nach und ist dem Verwaltungsrat verantwortlich. Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und zwei Vertretern der Kommission zusammen.

Dem Exekutivdirektor fällt eine zentrale Rolle bei der Einrichtung der Agentur zu. Er ist verantwortlich für die Schaffung der notwenigen administrativen, operativen und finanziellen Strukturen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur, einschließlich der Besetzung der wichtigsten Stellen.

Unbeschadet der Befugnisse des Verwaltungsrats trägt der Exekutivdirektor die volle Verantwortung für die der Agentur übertragenen Aufgaben und unterliegt dem Verfahren der jährlichen Entlastung, die das Europäische Parlament zur Ausführung des Haushaltsplans erteilt. Das Europäische Parlament oder der Rat können den Exekutivdirektor auffordern, über die Durchführung seiner Aufgaben Bericht zu erstatten.

Der Exekutivdirektor hat insbesondere die Aufgabe,

die laufenden Geschäfte der Agentur zu führen;

den Betrieb der Agentur nach Maßgabe ihrer Gründungsverordnung zu gewährleisten;

die vom Verwaltungsrat zu beschließenden Verfahren, Beschlüsse, Strategien, Programme und Tätigkeiten innerhalb der in der Gründungsverordnung sowie in den Durchführungsbestimmungen und sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften festgelegten Grenzen vorzubereiten und nach ihrer Annahme durchzuführen;

ein leistungsfähiges System einzurichten und anzuwenden, das eine regelmäßige Kontrolle und Bewertung der IT-Systeme sowie der Agentur und die Erstellung von Statistiken im Hinblick auf eine effiziente und wirksame Verwirklichung der Ziele der Agentur ermöglicht;

an Sitzungen des Verwaltungsrates ohne eigenes Stimmrecht teilzunehmen;

gegenüber den Bediensteten der Agentur die in der Gründungsverordnung niedergelegten Befugnisse auszuüben und Personalangelegenheiten zu regeln (insbesondere Neueinstellungen und Aufsicht) und gleichzeitig eine effiziente, motivierende, teamorientierte Personalverwaltung zu gewährleisten;

Geheimhaltungsvorschriften festzulegen, um den Anforderungen der geltenden Rechtsvorschriften für IT-Systeme nachzukommen;

mit den Regierungen der Sitzmitgliedstaaten ein Sitzabkommen sowie Abkommen über die technischen Standorte und die Ausweichstandorte auszuhandeln und diese nach ihrer Genehmigung durch den Verwaltungsrat zu unterzeichnen;

eine effiziente Mittelbewirtschaftung gemäß den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sicherzustellen;

dem Verwaltungsrat unter anderem folgende Entwürfe zur Annahme vorzulegen:

den Entwurf der Finanzregelung der Agentur,

den Entwurf des Haushaltsplans für das folgende Jahr und den Entwurf des mehrjährigen Personalentwicklungsplans,

den Entwurf des Jahresarbeitsprogramms und des Jahrestätigkeitsberichts der Agentur sowie die Modalitäten der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms;

mit maßgeblich Beteiligten, einschließlich der breiten Öffentlichkeit, über in den Tätigkeitsbereich der Agentur fallende Themen zu kommunizieren.

Nähere Einzelheiten können der Verordnung entnommen werden.

Wir suchen

Bewerber sollten über folgende Qualifikationen verfügen:

nachgewiesene solide Verwaltungs- und Managementfähigkeiten, insbesondere Erfahrung in der Verwaltung von Haushalts- und Finanzmitteln sowie Humanressourcen in einem nationalen, europäischen und/oder internationalen Umfeld;

die Fähigkeit, eine Agentur der Europäischen Union mit rund 120 Bediensteten sowohl auf strategischer als auch auf interner Verwaltungsebene zu errichten und zu leiten;

gründliche Kenntnisse des EU-Kontexts und des Zusammenwirkens von nationalen Verwaltungen und EU-Organen; gründliche Kenntnisse der einschlägigen EU-Vorschriften über den Informationsaustausch und IT-Großsysteme auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wären von Vorteil;

umfassende, idealerweise bei einer nationalen, europäischen oder internationalen öffentlichen Verwaltung erworbene Berufserfahrung mit IT-Großsystemen;

Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes;

Befähigung zur Führung und Motivierung eines großen Teams in einem europäischen, multikulturellen und mehrsprachigen Umfeld;

Fähigkeit, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und gute Arbeitsbeziehungen zu Interessengruppen (europäische, internationale, nationale und kommunale Behörden, internationale Organisationen usw.) aufzubauen;

ausgezeichnete schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit und großes Verhandlungsgeschick.

Anforderungen an die Bewerber

Bewerber, die an der Auswahlphase teilnehmen möchten, müssen vor Ablauf der Bewerbungsfrist die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen;

Hochschulabschluss:

entweder ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsabschluss, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung entspricht (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die weiter unten geforderte, nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden);

Berufserfahrung: nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung;

einschlägige Berufserfahrung: Von den 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre in einem für die Tätigkeit der Agentur unmittelbar relevanten Bereich erworben worden sein, vorzugsweise auf dem Gebiet des Informationsaustausches oder von IT-Großsystemen;

Managementerfahrung: mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer höheren Managementposition (7);

Sprachkenntnisse: gründliche Kenntnisse einer der Amtssprachen der Europäischen Union und gute Kenntnisse einer weiteren Amtssprache;

Altersbeschränkung: Wahrnehmung der gesamten fünfjährigen Amtszeit vor Erreichen des Pensionsalters. Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Der Exekutivdirektor muss eine Erklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln. Ferner muss er alle Interessen angeben, die seine Unabhängigkeit in Frage stellen. Die Bewerber müssen in ihrer Bewerbung bestätigen, dass sie hierzu bereit sind.

Der erfolgreiche Bewerber hat sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

Auswahl und Ernennung

Die Einleitung des Auswahlverfahrens erfolgt je nach Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel der Agentur und der entsprechenden Stellen in ihrem Stellenplan.

Für das Auswahlverfahren wird ein Vorauswahlausschuss einberufen. Dieses Gremium lädt die Bewerber mit dem besten Anforderungsprofil zu einem Gespräch ein. Die Auswahl erfolgt anhand der oben genannten Kriterien entsprechend der Eignung für diese Position. Die vom Vorauswahlgremium in die engere Wahl gezogenen Bewerber werden dann zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen und in ein von externen Personalberatern geleitetes Assessment Center eingeladen. Bewerber, die vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen in die engere Wahl genommen wurden, werden anschließend zu einem Gespräch mit den zuständigen Kommissionsmitgliedern gebeten.

Nach diesen Gesprächen stellt die Kommission eine Auswahlliste erfolgreicher Bewerber auf, die dem Verwaltungsrat der Agentur übermittelt wird. Dieser führt mit den Bewerbern Gespräche und ernennt letztendlich den Exekutivdirektor. Aus der Aufnahme in die Liste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung. Die Bewerber können aufgefordert werden, neben den oben genannten Gesprächen noch weitere Gespräche und/oder Tests zu durchlaufen. Der Verwaltungsrat kann das Auswahlverfahren wiederholen lassen, wenn er keinen der in der Liste aufgeführten erfolgreichen Bewerber als hinreichend geeignet betrachtet.

Vor seiner Ernennung wird der vom Verwaltungsrat ausgewählte Bewerber aufgefordert, vor dem/den zuständigen Ausschuss/Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Nach dieser Erklärung kann das Europäische Parlament eine Stellungnahme abgeben, in der es seine Meinung zu dem ausgewählten Bewerber äußert. Der Verwaltungsrat unterrichtet das Europäische Parlament darüber, inwieweit dieser Stellungnahme Rechnung getragen wurde. Die Stellungnahme ist bis zur Ernennung des Exekutivdirektors als persönlich und vertraulich zu behandeln.

Der Verwaltungsausschuss trifft die endgültige Entscheidung über die Ernennung des Exekutivdirektors.

Amtszeit

Der Exekutivdirektor wird gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (8) vom Verwaltungsrat zum Bediensteten auf Zeit in der Besoldungsgruppe AD 14 für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. In den letzten neun Monaten vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist nimmt der Verwaltungsrat in enger Absprache mit der Kommission eine Bewertung vor. Dabei prüft der Verwaltungsrat insbesondere die in der ersten Amtszeit erreichten Ergebnisse und die Art und Weise, wie sie erreicht wurden.

Der Verwaltungsrat kann unter Berücksichtigung des Bewertungsberichts und nur in Fällen, in denen die Aufgaben und Anforderungen der Agentur dies rechtfertigen, die Amtszeit des Exekutivdirektors einmal um höchstens drei Jahre verlängern. In diesem Fall unterrichtet der Verwaltungsrat das Europäische Parlament über seine Absicht, die Amtszeit des Exekutivdirektors zu verlängern. Innerhalb eines Monats vor der Verlängerung der Amtszeit kann der Exekutivdirektor aufgefordert werden, vor dem/den zuständigen Ausschuss/Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine Erklärung abzugeben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Der Exekutivdirektor legt dem Verwaltungsrat Rechenschaft ab.

Amtsenthebung

Der Exekutivdirektor kann vom Verwaltungsrat seines Amtes enthoben werden. Der Verwaltungsrat trifft eine solche Entscheidung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner stimmberechtigten Mitglieder.

Chancengleichheit

Die Agentur betreibt eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Statuts (8).

Beschäftigungsbedingungen

Dienstort ist Tallinn, der vorgesehene Sitz der Agentur.

Der Amtsantritt des Exekutivdirektors ist für Herbst 2012 vorgesehen.

Bewerbungsverfahren

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:

1.

ein Begleitschreiben,

2.

einen formlosen Lebenslauf; dieser ist nach Möglichkeit unter Verwendung des Europass-Formats (9) zu erstellen. Die Bewerber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und Know-how zu geben und detaillierte Angaben zur Größe, der Zahl der Mitarbeiter, dem verwalteten Etat und der Art der Abteilungen zu machen, die sie früher geleitet haben.

Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen einzureichen.

Bewerbungen, vorzugsweise auf Englisch, Französisch oder Deutsch, sind per E-Mail zu richten an:

HOME-selections-IT-AGENCY-ED@ec.europa.eu

Bewerbern, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, ist es gestattet, sie per Einschreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift zu senden:

Europäische Kommission

Generaldirektion „Inneres“

Gemeinsame Direktion Verwaltungsdienstleistungen, Referat 02 (Personal)

1049 Brüssel

Belgien

Die Bewerber werden gebeten, die Kommission über Adressenänderungen unverzüglich durch einen schriftlichen Hinweis an die oben genannte Adresse zu informieren.

Ansprechpartner für weitere Auskünfte:

Ioan-Dragos Tudorache

Referatsleiter

Referat C 2 — IT-Projekte: Infrastruktur und Rechtsfragen

Generaldirektion „Inneres“

Europäische Kommission

Ioan-Dragos.Tudorache@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungen sind per E-Mail oder per Einschreiben bis spätestens Donnerstag, 22. Dezember 2011 (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels) einzureichen.

Bewerbungen, die per Eilkurier zugestellt werden, müssen bis zum oben genannten Bewerbungsschluss vor 17.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) bei der oben genannten Stelle eingegangen sein.

Die Kommission behält sich das Recht vor, die Bewerbungsfrist — ausschließlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union — zu verlängern.

Wichtige Hinweise für die Bewerber

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlgremien sind vertraulich. Den Bewerbern ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission und die Agentur werden dafür Sorge tragen, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (10) verarbeitet werden.


(1)  Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (KOM(2010) 93 endg.).

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4) und Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60).

(5)  Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1).

(6)  Jeder Hinweis in dieser Ausschreibung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.

(7)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, mit kurzer Beschreibung der Zuständigkeiten; 2. Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter; 3. Höhe des verwalteten Etats; 4. Platz in der Hierarchie (Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen sowie der Führungskräfte auf gleicher Ebene).

(8)  ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1.

(9)  Der europäische Lebenslauf kann unter http://europass.cedefop.europa.eu/htm/index.htm heruntergeladen werden.

(10)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.


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