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Document C:2010:248:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, C 248, 15. September 2010


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ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2010.248.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 248

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

53. Jahrgang
15. September 2010


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2010/C 248/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5922 — Posco/Daewoo International) ( 1 )

1

2010/C 248/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5854 — Total Group/HIPS & GPPS Business of Polimeri) ( 1 )

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2010/C 248/03

Euro-Wechselkurs

2

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Kommission

2010/C 248/04

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/20/10 — Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung — Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

3

 

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

2010/C 248/05

Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren

6

 

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2010/C 248/06

Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

7

 

SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

 

Europäische Kommission

2010/C 248/07

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

8

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5922 — Posco/Daewoo International)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 248/01

Am 3. September 2010 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32010M5922 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5854 — Total Group/HIPS & GPPS Business of Polimeri)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2010/C 248/02

Am 30. Juni 2010 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32010M5854 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/2


Euro-Wechselkurs (1)

14. September 2010

2010/C 248/03

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2850

JPY

Japanischer Yen

107,04

DKK

Dänische Krone

7,4461

GBP

Pfund Sterling

0,83430

SEK

Schwedische Krone

9,2260

CHF

Schweizer Franken

1,2911

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

7,8780

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

24,563

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

283,76

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7088

PLN

Polnischer Zloty

3,9439

RON

Rumänischer Leu

4,2355

TRY

Türkische Lira

1,9294

AUD

Australischer Dollar

1,3758

CAD

Kanadischer Dollar

1,3199

HKD

Hongkong-Dollar

9,9810

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7615

SGD

Singapur-Dollar

1,7195

KRW

Südkoreanischer Won

1 495,24

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,1879

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,6690

HRK

Kroatische Kuna

7,2830

IDR

Indonesische Rupiah

11 519,41

MYR

Malaysischer Ringgit

3,9935

PHP

Philippinischer Peso

57,051

RUB

Russischer Rubel

39,5570

THB

Thailändischer Baht

39,591

BRL

Brasilianischer Real

2,2008

MXN

Mexikanischer Peso

16,5471

INR

Indische Rupie

59,6500


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Kommission

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/3


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/20/10

Media 2007 — Entwicklung, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Unterstützung für die Fernsehausstrahlung europäischer audiovisueller Werke

2010/C 248/04

1.   Ziele und Beschreibung

Grundlage dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bildet der Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007).

Zu den Zielen des Programms gehört die Förderung der transnationalen Verbreitung europäischer audiovisueller Werke, die von unabhängigen Produktionsgesellschaften hergestellt werden, durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Sendeanstalten einerseits und unabhängigen Produktions- und Vertriebsfirmen anderseits.

2.   Förderfähige Antragsteller

Diese Aufforderung richtet sich an europäische Unternehmen, die mit ihren Tätigkeiten zur Verwirklichung der oben genannten Ziele beitragen, insbesondere an unabhängige Produktionsgesellschaften des audiovisuellen Sektors.

Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:

27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union

EWR-Länder, die Schweiz und Kroatien.

3.   Förderfähige Maßnahmen

Das angebotene audiovisuelle Werk muss eine unabhängige europäische Fernsehproduktion (Spielfilm, Trickfilm oder kreativer Dokumentarfilm) sein und unter Mitwirkung von mindestens drei Fernsehsendern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus den am Programm MEDIA 2007 teilnehmenden Ländern entstanden sein.

Die Anträge müssen frühstens sechs Monate vor dem ersten Tag der Dreharbeiten und spätestens am ersten Tag der Dreharbeiten eingereicht werden.

Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 30 bzw. 42 (für Serien und Trickfilmprojekte) Monate.

4.   Zuschlagskriterien

Die Punkte werden auf der Grundlage einer Gesamtpunktzahl von 100 nach der folgenden Gewichtung vergeben; die Aspekte, die berücksichtigt werden, sind nach den jeweiligen Kriterien aufgeführt:

Die europäische Dimension und die Finanzierung des Werks (45 Punkte):

Ursprungsland des antragstellenden Unternehmens;

Anzahl, der mit dem Werk befassten Sendeanstalten;

finanzielle Beteiligung der Sendeanstalten;

Höhe der ausländischen Finanzierung.

Beteiligung internationaler Vertriebsfirmen (10 Punkte):

Anzahl und nachweisliche Erfolgsbilanz der an dem Werk beteiligten Vertriebsfirmen;

Höhe der Beteiligung der Vertriebsfirma;

Bestehen eines Vertriebsarms in der antragstellenden Produktionsgesellschaft.

Internationals Potenzial des Werks (25 Punkte):

Qualität des Werks;

internationales Absatzpotenzial;

internationale Marketingstrategie.

Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in Europa (7 Punkte):

Anzahl der berücksichtigten Sprachräume;

Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa.

Förderung des europäischen audiovisuellen Erbes (3 Punkte):

Begutachtung des verwendeten Archivmaterials.

Nachweisliche Erfolgsbilanz des internationalen Vertriebs (10 Punkte):

von dem antragstellenden Unternehmen/Produzenten in den vergangenen 5 Jahren im Rahmen des internationalen Vertriebs erzielte Erlöse.

5.   Mittelausstattung

Insgesamt stehen 10,4 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Finanzhilfe wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Höchstbetrag der gewährten Finanzhilfe liegt bei 500 000 EUR pro Werk für Spiel- und Animations- und bei 300 000 EUR pro Werk für Dokumentarfilme. Die Finanzhilfe kann keinesfalls 12,5 % der vom Produzenten vorgelegten anrechenbaren Kosten für einen Spiel- oder Animations- bzw. 20 % der anrechenbaren Kosten für einen Dokumentarfilm übersteigen.

6.   Frist für die Einreichung der Anträge

Die Anträge müssen bei der Exekutivagentur (EACEA) bis spätestens 15. November 2010, 28. Februar 2011 und 20. Juni 2011 unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) — MEDIA

Constantin Daskalakis

BOUR 3/30

Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1

1140 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Berücksichtigt werden ausschliéßlich Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular gestellt werden, vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Organisation unterzeichnet worden sind und alle im vollständigen Text der Aufforderung vorgesehenen Informationen und Anhänge enthalten.

Per Fax oder E-Mail eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.

7.   Ausführliche Informationen

Der vollständige Text der Leitlinien und die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:

http://ec.europa.eu/culture/media/programme/producer/tv/detail/index_en.htm

Die Anträge müssen unter Einhaltung der in den Leitlinien genannten Bedingungen auf den vorgesehenen Formularen gestellt werden.


Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/6


BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN

2010/C 248/05

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet folgende allgemeine Auswahlverfahren:

EPSO/AD/192/10 — Rechts- und Sprachsachverständige dänischer Sprache (DA)

EPSO/AD/193/10 — Rechts- und Sprachsachverständige deutscher Sprache (DE)

EPSO/AD/194/10 — Rechts- und Sprachsachverständige englischer Sprache (EN)

EPSO/AD/195/10 — Rechts- und Sprachsachverständige litauischer Sprache (LT)

EPSO/AD/196/10 — Rechts- und Sprachsachverständige niederländischer Sprache (NL)

EPSO/AD/197/10 — Rechts- und Sprachsachverständige rumänischer Sprache (RO)

Die Bekanntmachung der Auswahlverfahren wird ausschließlich in dänischer, deutscher, englischer, litauischer, niederländischer und rumänischer Sprache im Amtsblatt C 248 A vom 15. September 2010 veröffentlicht.

Weitere Informationen befinden sich auf der EPSO-Website http://eu-careers.eu


VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

Europäische Kommission

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/7


Bekanntmachung des Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen

2010/C 248/06

Da nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens der nachstehend genannten Antidumpingmaßnahme (1) kein Antrag auf Überprüfung einging, gibt die Kommission bekannt, dass diese Maßnahme in Kürze außer Kraft tritt.

Diese Bekanntmachung wird nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (2) veröffentlicht.

Ware

Ursprungs- oder Ausfuhrland/-länder

Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Zeitpunkt des Außerkrafttretens

Bestimmte veredelte Gewebe aus Polyester-Filamenten

Volksrepublik China

Antidumpingzoll

Verordnung (EG) Nr. 1487/2005 des Rates (ABl. L 240 vom 16.9.2005, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 364/2010 des Rates (ABl. L 107 vom 29.4.2010, S. 6)

17.9.2010


(1)  ABl. C 104 vom 23.4.2010, S. 14.

(2)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51.


SONSTIGE RECHTSHANDLUNGEN

Europäische Kommission

15.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 248/8


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2010/C 248/07

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„MIÓD DRAHIMSKI“

EG-Nr.: PL-PGI-0005-0619-09.07.2007

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name:

„Miód drahimski“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland:

Polen

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels:

3.1   Erzeugnisart:

Klasse 1.4:

Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs und Honig

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt:

Unter der geschützten Ursprungsbezeichnung für Honig „Miód drahimski“ können fünf verschiedene Honigsorten verkauft werden, nämlich: Buchweizenhonig, Heidehonig, Rapshonig, Lindenhonig und Mischblütenhonig.

1.

Buchweizenhonig „Miód drahimski“ stammt von der Tracht des Buchweizens (Fagopyrum). Dieser Honig ist dunkelbraun, beinahe schwarz. Kristallisiert hat er eine goldbraune Farbe. Seine langsame Kristallisation verleiht ihm eine grobkörnige, uneinheitliche Konsistenz. An der Honigoberfläche kann eine flüssige Schicht verbleiben. Der Honig besitzt einen sehr ausgeprägten, angenehmen Geruch von Buchweizenblüten und ist im Geschmack kräftig, süß und etwas brennend.

2.

Heidehonig „Miód drahimski“ stammt von der Tracht der Besenheide (Calluna vulgaris), auch Heidekraut genannt. Dieser Honig ist bernstein- bis teefarben und tritt in helleren wie dunkleren Farbschattierungen auf. Vor der Kristallisation hat er eine Bernsteinfarbe oder sogar einen rötlichen Bernsteinton. Nach der Kristallisation reicht seine Färbung von gelblich-orange bis zu einem Braunton. Heidehonig ist von dickflüssiger, geleeartiger Konsistenz. Er kristallisiert mittelkörnig und hat einen ausgeprägten Geruch von Heidekraut. Im Geschmack ist er schwach süß, aber kräftig mit einer bitteren Note.

3.

Rapshonig „Miód drahimski“ stammt von der Tracht der Rapses (Brassica napus var. arvensis). Dieser Honig ist nahezu farblos, d. h. leicht strohfarben mit einer grünlichen Schattierung je nach den Pflanzen, deren Nektar gesammelt wurde. Kristallisiert ist er weiß oder grau bis cremefarben. Seine rasche Kristallisation führt zu einer feinkristallinen Struktur und verleiht dem Honig damit eine schmalzige Konsistenz. Dem Geschmack nach ist er mild, unaufdringlich und leicht bitter.

4.

Lindenhonig „Miód drahimski“ stammt von der Tracht der Linden (Tilia). In flüssigem Zustand ist dieser Honig grünlich-gelb bis hell bernsteinfarben. Nach der Kristallisation zeigt er eine Färbung von weißlich-gelb bis goldgelb. Flüssiger Lindenhonig erinnert an Rizinusöl. Er kristallisiert feinkörnig und grießig. Sein Geschmack ist recht kräftig und häufig leicht bitter.

5.

Mischblütenhonig „Miód drahimski“ stammt von der Tracht zahlreicher verschiedener Pflanzen. Je nach dem Erntezeitpunkt kann die Farbe dieses Honigs unterschiedlich aussehen, von hell creme- bis teefarben. Kristallisiert hat er eine Färbung von hellgrau bis zu einem hellen Braun. Seine Konsistenz hängt ebenfalls vom Erntezeitpunkt ab und ist flüssig, viskös oder aber teilweise oder ganz kristallisiert. Der Honig hat gewöhnlich einen ausgeprägten Wachsgeruch. Im Geschmack ist er je nach Nektarzusammensetzung unterschiedlich, gemeinhin jedoch mild und süß. Bisweilen dominiert der Geschmack eines bestimmten Nektars.

Kenngröße

Buchweizenhonig

Heidehonig

Rapshonig

Lindenhonig

Mischblütenhonig

Zulässiger Wassergehalt

< 18 %

< 21 %

< 18 %

< 18 %

< 18 %

Gehalt an reduzierenden Zuckern (Glucose und Fructose)

> 67 %

> 67 %

> 67 %

> 67 %

> 67 %

HMF-Gehalt

< 25 mg/kg

< 25 mg/kg

< 25 mg/kg

< 25 mg/kg

< 25 mg/kg

Freie Säuren

< 40 mval/kg

< 40 mval/kg

< 40 mval/kg

< 40 mval/kg

< 40 mval/kg

Saccharosegehalt

< 4 %

< 4 %

< 4 %

< 4 %

< 4 %

Prolingehalt

> 25 mg/100 g

> 25 mg/100 g

> 25 mg/100 g

> 25 mg/100 g

>25 mg/100 g

Leitpollenanteil

> 45 % Buchweizenpollen (Fagopyrum)

> 45 % Heidekrautpollen (Calluna vulgaris)

> 45 % Rapspollen (Brassica napus var. arvensis)

> 20 % Lindenpollen (Tilia)

< 35 % Anteil eines bestimmten Pflanzenpollens

Tabelle 1Charakteristische Merkmale des Honigs „Miód drahimski“ (Zeichenerklärung: „<“ bedeutet „weniger als“; „>“ bedeutet „mehr als“)

Zum Verkaufszeitpunkt kann der Honig „Miód drahimski“ flüssig (patoka), kremig oder kristallisiert (krupiec) sein. Bei der Ursprungsbezeichnung „Miód drahimski“ handelt es sich um Bienenhonig aus Blütennektar. Der Honig kann geringe Mengen Honigtau enthalten, doch darf dies nicht zu einer Veränderung des Geschmacks, des Geruchs oder der charakteristischen Merkmale führen. Das Erzeugnis „Miód drahimski“ kann auch als Wabenhonig verkauft werden.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse):

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs):

Während der Gewinnungsperiode des Honigs „Miód drahimski“ ist jede Zufütterung der Bienen unzulässig. Nur in Ausnahmefällen, wenn die normale Entwicklung der Bienenschwärme gefährdet ist, dürfen die Bienen vor Beginn der Gewinnungsperiode ein Zusatzfutter erhalten, doch sollte diese Zufütterung spätestens 14 Tage vor der geplanten Honigernte beendet sein. Die Dosierung darf den zweitägigen Futterbedarf der Bienen nicht überschreiten. Den Bienen darf als Zusatzfutter nur Weißzucker aus Rüben oder aber fertiger Sirup (Bienenfutter) mit einem Zuckergehalt (Glucose, Fructose, Saccharose) von mindestens 73 % verabreicht werden. Der Rübenweißzucker und der Zuckersirup können von außerhalb des Erzeugungsgebiets des Honigs „Miód drahimski“ stammen. Die Honigqualität wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen:

Alle Stufen des Erzeugungsprozesses — von der Aufstellung der Bienenstöcke bis hin zur Endabfüllung des Honigs — müssen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden. Gegen Ende der Gewinnungsperiode werden aus den Beuten die Wabenrahmen mit dem reifen Honig (die Honigwaben sollten mindestens zu 3/4 verdeckelt sein) entnommen. Der Honig wird in den Imkereibetrieben mithilfe von Honigschleudern, die die Zentrifugalkraft nutzen, kalt geschleudert. Zulässig ist auch, dass der Honig mittels mechanischer Pressen aus dem Entdeckelungswachs kalt gepresst wird. Der abgeschleuderte Honig läuft durch ein Sieb und gelangt dann in einen Absetzbehälter. Unzulässig sind jedoch ein Herausfiltern der Pollen und die Pasteurisierung des Honigs „Miód drahimski“. Auf keiner Erzeugungsstufe darf eine Temperatur von 42 °C überschritten werden. In der Gewinnungsperiode des Honigs ist es verboten, Arzneimittel an die Bienen zu verabreichen oder chemische Stoffe und sonstige Bienenvertreibungsmittel in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand einzusetzen. Für die Erzeugung des Honigs „Miód drahimski“ werden ausschließlich die folgenden Bienenrassen und ihre Kreuzungen verwendet: Apis mellifera carnica (Kärntner Honigbiene) und Apis mellifera mellifera (Dunkle West- bzw. Mitteleuropäische Honigbiene).

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.:

Mit der Verpflichtung, dass die Abfüllung des Honigs in Einzelhandelsgefäße ebenfalls in dem (unter Punkt 4 abgegrenzten) Erzeugungsgebiet geschehen muss, soll die Wahrung der besonderen Produktqualität gewährleistet werden. Diese Auflage ermöglicht es, eine verstärkte Überwachung und Kontrolle hinsichtlich des Ursprungs des Honigs mit der geschützten Bezeichnung durchzuführen und dadurch auszuschließen, dass der Honig „Miód drahimski“ mit anderem Honig vermischt wird. Dank der obligatorischen Abfüllung im Erzeugungsgebiet genießt das Kontrollsystem hohe Vertrauenswürdigkeit und werden Risikofaktoren für die Honigqualität ausgeschaltet.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung:

Alle Imker sowie Betriebe, die Honig zwecks Abfüllung und Aufmachung unter der geschützten Bezeichnung ankaufen, sind verpflichtet, ein einheitliches Etikett zu verwenden. Ausgegeben werden die Etiketten durch den Erzeugerverband Stowarzyszenie Producentów Miodu Drahimskiego, der der zuständigen Kontrollstelle auch die detaillierten Grundsätze für die Etikettenausgabe mitteilt. Mit der einheitlichen Etikettierung sollen die zu erwartende Qualität des Produkts gewährleistet und seine Rückverfolgung erleichtert werden. Diese Grundsätze und Verfahren dürfen Erzeuger, die dem Verband nicht angehören, keinesfalls diskriminieren.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets:

Der Honig „Miód drahimski“ wird innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt- und Landgemeinden Czaplinek, Wierzchowo, Barwice und Borne Sulinowo sowie des Forstamtsbezirks Borne Sulinowo, gelegen im pommerschen Seengebiet Pojezierze Drawskie, gewonnen. Die Ursprungsbezeichnung „Miód drahimski“ ist von dem Namen der mittelalterlichen Starostenburg „Drahim“ und ihrer Burgsiedlung abgeleitet; heute heißt diese Ortschaft Stare Drawsko, wonach auch die ganze Seenplatte mit dem Erzeugungsgebiet benannt ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im amtlichen Namensgebrauch und in der Verwaltungsgliederung der alte Dorfname Drahim nicht wiederaufgenommen, und es wurde stattdessen der neue Ortsname Stare Drawsko (ehem. Alt Draheim) gewählt. Trotz des veränderten Amtsgebrauchs sind Bezugnahmen auf den historischen Burg- und Ortsnamen „Drahim“ traditionell weiterhin sehr gängig und haben große emotionale Aussagekraft.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets:

Das unter Punkt 4 abgegrenzte Gebiet gehört von seinem Klima her gesehen zum Ostseeraum und unterliegt im Vergleich zu anderen Regionen in Polen sehr viel stärkeren maritimen Einflüssen. Die Nähe zur Ostsee sorgt hier für mildere Winter und kühlere Sommer. Ein wichtiges Klimamerkmal sind auch die eng mit den topografischen Gegebenheiten zusammenhängenden Temperaturverhältnisse. Die relative Höhenlage des Erzeugungsgebiets hat nämlich niedrigere Temperaturwerte zur Folge. Die Durchschnittstemperatur in den Monaten Mai-Juni beträgt 14,4 °C, während der Jahresdurchschnitt im Bereich von 7,0-7,3 °C liegt. Die Böden des Erzeugungsgebiets entstanden hauptsächlich aus den Ablagerungen eiszeitlicher Gletscher und ihrer Schmelzwässer. Es handelt sich vorwiegend um Podsolböden aus losem, tonarmem Sand, aber auch aus Geschiebelehm sowie Sand über tonigen und lehmigen Unterböden. Das Erzeugungsgebiet des Honigs „Miód drahimski“ liegt zu einem großen Teil im Naturpark Drawski Park Krajobrazowy und verdankt seinen naturbelassenen Charakter dem Fehlen umweltverschmutzender Industrieanlagen. Innerhalb des Naturparks wurden sieben Naturschutzgebiete ausgewiesen, die sich durch ihre vielfältige Fauna und Flora auszeichnen und in deren Ökosysteme der Mensch kaum eingegriffen hat. Die äußerst abwechslungsreiche und ausgedehnte Seen- und Flusslandschaft trägt ihrerseits zu der außergewöhnlichen Vielfalt der örtlichen Pflanzenwelt bei. An kristallklaren Seen mit Lobelienvegetation finden sich Reliktpflanzen, wie z. B. die Dickblättrige Sternmiere (Stellaria crassifolia), die Schwarze Krähenbeere (Empetrum nigrum ssp. nigrum) und das Moor-Reitgras (Calamagrostis stricta). Ein bedeutender Teil der hiesigen Flora besteht ferner aus anderen geschützten Pflanzenarten, wie der Gemeinen Akelei (Aquilegia vulgaris), dem Echten Seidelbast (Daphne mezereum) und dem Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris).

Beziehung zwischen dem geografischen Gebiet und den hier vorkommenden Trachtpflanzen

Buchweizen

Die geringe Fruchtbarkeit der Podsolböden, der ausgeglichene Wasserhaushalt und die Klimabedingungen in dem geografischen Gebiet begünstigen den Anbau von Buchweizen. Besonders wichtig ist dabei die hohe Luftfeuchtigkeit (von bis zu 81 %). Buchweizen wird hier deshalb von etwa 400 Öko-Bauernhöfen angebaut, deren Buchweizenanbauflächen sich auf insgesamt etwa 1 120 ha erstrecken.

Linden

In dem abgegrenzten Gebiet finden sich zahlreiche als Naturdenkmal eingestufte Linden. So sind im Erzeugungsgebiet des Honigs „Miód drahimski“ die Ränder von rund 90 % der Straßen zwischen den Dörfern, der Nebenstraßen und Wege mit alten Linden bepflanzt und bilden ganze Lindenalleen. Diese allgemeine Verbreitung der Linden hängt mit den für sie günstigen Bodenverhältnissen und der intakten Umwelt zusammen. Herausragendes Merkmal der Umwelt dieses Gebiets ist nämlich, dass es hier keine durch Industriebetriebe verursachte Luftverschmutzung gibt, auf die Linden besonders empfindlich reagieren.

Raps

Der Rapsanbau in dem abgegrenzten Gebiet ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass er auf mehrere Hektar großen Feldern betrieben wird, die durch zahlreiche Wälder unterteilt sind. Vor Windböen geschützt, finden die Bienen somit ausgezeichnete Bedingungen für ihre Entwicklung und für das Nektarsammeln. In dem beschriebenen Gebiet dienen nahezu 1 400 ha dem Anbau von Raps.

Heidekraut

Im Forstamtsbezirk Borne Sulinowo liegt eine der größten typischen Heidelandschaften in Europa. Die Heidekrautvegetation nimmt hier insgesamt rund 6 000 ha ein, und es finden sich von der Besenheide geprägte Pflanzengesellschaften (Polio-Callunetum) sowie Heideformationen mit Färberginster (Scabiosa canescentisGenistetum tinctoriae). Das große Heidevorkommen in diesem Gebiet erklärt sich durch geeignete Bodenverhältnisse und eine hohe Sonneneinstrahlung auf ausgedehnten unbewaldeten Flächen.

Handwerkliches Können der Imker

Im Zuge der langen Tradition der Imkerei in dem abgegrenzten Gebiet konnten die örtlichen Imker hohe handwerkliche Fähigkeiten ausbilden und spezifische Methoden bei der Bienenzucht und der Honigernte entwickeln, die sich unmittelbar in der chemischen Zusammensetzung des Honigs widerspiegeln. Ein Grundprinzip ist, dass für die Honiggewinnung nur Wabenrahmen mit mindestens zu 3/4 verdeckelten Honigwaben ausgewählt werden, so dass gewährleistet ist, dass nur reifer Honig geerntet wird. Ferner darf auf keiner Erzeugungsstufe eine Temperatur von 42 °C überschritten werden.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses:

Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Miód drahimski“ steht für einen Honig von hoher Qualität, der einerseits durch einen niedrigen HMF-Gehalt sowie andererseits durch einen hohen Gehalt an reduzierenden Zuckern gekennzeichnet ist. Ganz spezifisches Merkmal des Honigs „Miód drahimski“ ist, wie unter Punkt 3.2 zu ersehen, sein hoher Leitpollenanteil. Darüber hinaus unterscheidet sich dieser Honig auch noch grundlegend durch den Pollenanteil einzigartiger Reliktpflanzen, die im Erzeugungsgebiet endemisch vorkommen. Der Mischblütenhonig „Miód drahimski“ hat als besonderes Merkmal eine sehr differenzierte Pollenzusammensetzung, bei der keine der Pollenarten einen Anteil von 35 % überschreitet, so dass dieser Honig ein reiches Geschmacksbukett zu bieten hat.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.):

Der Honig „Miód drahimski“ ist mit seinem Erzeugungsgebiet eng verbunden, denn unter dieser Ursprungsbezeichnung werden Honigsorten vertrieben, die dank der charakteristischen Pflanzen dieser Region gewonnen werden. Dabei handelt es sich um Buchweizenhonig, Rapshonig, Heidehonig, Lindenhonig und Mischblütenhonig. Kennzeichnend für das unter Punkt 5.1 beschriebene Gebiet sind eine vergleichsweise geringe Niederschlagsmenge, äußerst zahlreiche Oberflächengewässer, eine hohe relative Luftfeuchtigkeit sowie gemäßigte Windbewegungen, was eine entscheidende Voraussetzung für das Vorkommen und die Qualität der einzelnen Trachten ist, von denen die Sortenhonige „Miód drahimski“ stammen. Die Vielfalt der Ökosysteme in einer sauberen und naturbelassenen Umwelt sorgt ferner für die äußerst differenzierte Pollenzusammensetzung, die für den Mischblütenhonig „Miód drahimski“ so charakteristisch ist. Vom Reichtum der hiesigen Pflanzenwelt zeugt dabei die Tatsache, dass keine der Pollenarten in diesem Mischblütenhonig einen Anteil von 35 % überschreitet. In die Zusammensetzung sowohl der Sortenhonige als auch des Mischblütenhonigs unter der Ursprungsbezeichnung „Miód drahimski“ geht außer dem Pollen von Kulturpflanzen gleichfalls der Pollen der im Erzeugungsgebiet endemisch vorkommenden und anderer geschützter Pflanzen ein. Solche Bienenweiden sind eine Besonderheit des Erzeugungsgebiets, in dem ein Naturpark mit mehreren Naturschutzgebieten liegt, so dass es unmöglich wäre, den Honig „Miód drahimski“ andernorts zu erzeugen. Dank des bei der Honigernte angewendeten Verfahrens (bei dem nur Wabenrahmen mit mindestens zu 3/4 verdeckelten Honigwaben ausgewählt werden) wird ein reifer Honig mit einem hohen Gehalt an den reduzierenden Zuckern Glucose und Fructose gewonnen, wobei zugleich die Frische des Naturprodukts durch den niedrigen HMF-Gehalt belegt wird. Das Verbot einer Erhitzung des Honigs auf Temperaturen über 42 °C gewährleistet, dass die zahlreichen in diesem Honig natürlich vorhandenen Enzyme nicht zerstört werden. Die unter Punkt 3.2 beschriebenen Geschmackseigenschaften, die für die einzelnen Sorten des Honigs „Miód drahimski“ typisch sind und von den Verbrauchern sehr geschätzt werden, ergeben sich aus der Kombination einer intakten natürlichen Umwelt, einer reichen Pflanzenvielfalt sowie der auf Tradition beruhenden, hohen handwerklichen Fähigkeiten der örtlichen Erzeuger, deren untrennbarer Bestandteil die über viele Imkergenerationen hinweg gepflegten und vervollkommneten Methoden für die Gewinnung und Ernte des Honigs „Miód drahimski“ sind.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation:

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

http://www.minrol.gov.pl/DesktopDefault.aspx?TabOrgId=1620&LangId=0


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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