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Document C:2007:301E:FULL

Amtsblatt der Europäischen Union, CE 301, 13. Dezember 2007


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ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 301E

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
13. Dezember 2007


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   (Informationen)

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

EUROPÄISCHES PARLAMENT

 

SITZUNGSPERIODE 2006-2007

 

Sitzung vom 12. März 2007

 

Montag, 12. März 2007

2007/C 301E/01

PROTOKOLL

1

ABLAUF DER SITZUNG

Wiederaufnahme der Sitzungsperiode

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Erklärung des Präsidenten

Vorlage von Dokumenten

Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO)

Mündliche Anfragen und schriftliche Erklärungen (Vorlage)

Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat

Petitionen

Mittelübertragungen

Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments

Zusammensetzung des Parlaments

Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Zusammensetzung der Fraktionen

Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden

Arbeitsplan

Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (Aussprache)

Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (Aussprache)

Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (Aussprache)

Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Aussprache)

Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I (Aussprache)

Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Aussprache)

Eine Aktie, eine Stimme — Proportionalität zwischen Eigentum und Kontrolle bei börsennotierten EU-Gesellschaften (Aussprache)

Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen)

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Schluss der Sitzung

Schluss der Sitzungsperiode

ANWESENHEITSLISTE

15

 

SITZUNGSPERIODE 2007-2008

 

Sitzungen vom 13. bis 15. März 2007

 

Dienstag, 13. März 2007

2007/C 301E/02

PROTOKOLL

17

ABLAUF DER SITZUNG

Eröffnung der Sitzungsperiode

Eröffnung der Sitzung

Vorlage von Dokumenten

Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments

Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (eingereichte Entschließungsanträge)

Jährliche Strategieplanung 2008 (Aussprache)

Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (Aussprache)

Abstimmungsstunde

Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I (Abstimmung)

Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (Abstimmung)

Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (Abstimmung)

Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Abstimmung)

Stimmerklärungen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (Aussprache)

Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder (Aussprache)

Mitteilung der Kommission — Verbraucherschutzstrategie 2007-2013

Fragestunde (Anfragen an die Kommission)

Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt * (Aussprache)

Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 * (Aussprache)

Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I (Aussprache)

Illegale Vogeljagd in Malta (Aussprache)

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Schluss der Sitzung

ANWESENHEITSLISTE

31

ANLAGE I

33

ANLAGE II

39

ANGENOMMENE TEXTE

43

P6_TA(2007)0058Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS))

43

P6_TA(2007)0059Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS))

43

P6_TA(2007)0060Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS))

44

P6_TA(2007)0061Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166 (COD))

45

P6_TC1-COD(2006)0166Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2007/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor

45

P6_TA(2007)0062Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue PartnerschaftEntschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI))

45

P6_TA(2007)0063Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI))

56

P6_TA(2007)0064Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten SchutzrechtenEntschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2006/2008(INI))

64

 

Mittwoch, 14. März 2007

2007/C 301E/03

PROTOKOLL

70

ABLAUF DER SITZUNG

Eröffnung der Sitzung

Rüge eines Abgeordneten

Berlin-Erklärung (Aussprache)

Tagung des Europäischen Rates (8./9. März 2007) (Aussprache)

Abstimmungsstunde

Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Zahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (Abstimmung)

Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I (Abstimmung)

Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt * (Abstimmung)

Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 * (Abstimmung)

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (Abstimmung) .

Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (Abstimmung)

Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (Abstimmung)

Stimmerklärungen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Beziehungen Europa-Mittelmeer — Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (Aussprache) .

Bosnien und Herzegowina (Aussprache)

Zukunft der europäischen Flugzeugindustrie (Aussprache)

Fragestunde (Anfragen an den Rat)

Benennung in die interparlamentarischen Delegationen (Vorschlag der Konferenz der Präsidenten)

Hepatitis C (schriftliche Erklärung)

Reform der handelspolitischen Instrumente der EU (Aussprache)

Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Aussprache)

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas — Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft (Aussprache)

In Zypern verschwundene Personen (Aussprache)

Tagesordnung der nächsten Sitzung

Schluss der Sitzung

ANWESENHEITSLISTE

80

ANLAGE I

82

ANLAGE II

89

ANGENOMMENE TEXTE

101

P6_TA(2007)0065Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz (KOM(2005)0375 — C6-0279/2005 — 2005/0156(COD))

101

P6_TC1-COD(2005)0156Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer

101

P6_TA(2007)0066Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen DelegationenBeschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

102

P6_TA(2007)0067Europäische Agentur für Flugsicherheit ***ILegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/2006 — 2005/0228(COD))

103

P6_TC1-COD(2005)0228Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit

104

ANHANG

121

P6_TA(2007)0068Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern (KOM(2006)0487 — C6-0330/2006 — 2006/0162(CNS))

133

P6_TA(2007)0069Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 *Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006)0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS))

139

P6_TA(2007)0070Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen UnionEntschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu den Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (2006/2134(INI))

140

P6_TA(2007)0071Abkommen EU/USA über LuftverkehrsdiensteEntschließung des Europäischen Parlaments vom 14.März 2007 zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits

143

P6_TA(2007)0072Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare AbrüstungEntschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung

146

 

Donnerstag, 15. März 2007

2007/C 301E/04

PROTOKOLL

149

ABLAUF DER SITZUNG

Eröffnung der Sitzung

Vorlage von Dokumenten

Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Aussprache)

Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Aussprache)

Abstimmungsstunde

Benennungen in die interparlamentarischen Delegationen (Abstimmung)

Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Abstimmung)

Illegale Vogeljagd in Malta (Abstimmung)

Beziehungen Europa-Mittelmeer (Abstimmung)

Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (Abstimmung)

Bosnien und Herzegowina (Abstimmung)

Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Abstimmung)

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas (Abstimmung)

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft (Abstimmung)

In Zypern verschwundene Personen (Abstimmung)

Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Abstimmung)

Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)

Stimmerklärungen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (Aussprache)

Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von Mari Ushem und Herausgeberin der Literaturzeitschrift Ontšõko (Aussprache)

Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

Guatemala

Kambodscha

Nigeria

Abstimmungsstunde

Guatemala (Abstimmung)

Kambodscha (Abstimmung)

Nigeria (Abstimmung)

Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von Mari Ushem und Herausgeberin der Literaturzeitschrift Ontšõko (Abstimmung)

Stimmerklärungen

Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates

Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 116 GO)

Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Unterbrechung der Sitzungsperiode

ANWESENHEITSLISTE

166

ANLAGE I

168

ANLAGE II

183

ANLAGE IIIINTERPARLAMENTARISCHE DELEGATIONEN

200

ANGENOMMENE TEXTE

202

P6_TA(2007)0073Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden GesundheitsleistungenEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

202

P6_TA(2007)0074Illegale Vogeljagd in MaltaEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Jagd und Fang von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta

204

P6_TA(2007)0075Beziehungen Europa-MittelmeerEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den Beziehungen Europa- Mittelmeer

206

P6_TA(2007)0076Errichtung der Freihandelszone Europa-MittelmeerEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (2006/2173(INI))

210

P6_TA(2007)0077Bosnien und HerzegowinaEmpfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu Bosnien und Herzegowina (2006/2290(INI))

224

P6_TA(2007)0078Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose ÜberwachungEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI))

229

P6_TA(2007)0079Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder MittelamerikasEmpfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits (2006/2222(INI))

233

P6_TA(2007)0080Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/AndengemeinschaftEmpfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits (2006/2221 (INI))

238

P6_TA(2007)0081Vermisste Personen in ZypernEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu vermissten Personen in Zypern

243

P6_TA(2007)0082Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der RegionalpolitikEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI))

244

P6_TA(2007)0083Lokale Gebietskörperschaften und EntwicklungszusammenarbeitEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235(INI))

249

P6_TA(2007)0084GuatemalaEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Guatemala

257

P6_TA(2007)0085KambodschaEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Kambodscha

258

P6_TA(2007)0086NigeriaEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Nigeria

260

P6_TA(2007)0087Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von Mari Ushem und Herausgeberin der Literaturzeitschrift OntšõkoEntschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Galina Kozlowa

262

Erklärung der benutzten Zeichen

*

Verfahren der Konsultation

**I

Verfahren der Zusammenarbeit: erste Lesung

**II

Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung

***

Verfahren der Zustimmung

***I

Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung

***II

Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung

***III

Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung

(Das angegebene Verfahren entspricht der von der Kommission vorgeschlagenen Rechtsgrundlage.)Hinweis zur AbstimmungsstundeFalls nicht anders angegeben, haben die Berichterstatter dem Präsidenten ihre Haltung zu den Änderungsanträgen schriftlich mitgeteilt.Abkürzungen der Ausschüsse

AFET

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten

BUDG

Haushaltsausschuss

CONT

Haushaltskontrollausschuss

LIBE

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

ECON

Ausschuss für Wirtschaft und Währung

JURI

Rechtsausschuss

ITRE

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

EMPL

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

ENVI

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

AGRI

Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

PECH

Fischereiausschuss

REGI

Ausschuss für regionale Entwicklung

CULT

Ausschuss für Kultur und Bildung

DEVE

Entwicklungsausschuss

AFCO

Ausschuss für konstitutionelle Fragen

FEMM

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

PETI

Petitionsausschuss

INTA

Ausschuss für internationalen Handel

TRAN

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

IMCO

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Abkürzungen der Fraktionen

PPE-DE

Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten

PSE

Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament

ALDE

Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

UEN

Fraktion Union für das Europa der Nationen

Verts/ALE

Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz

GUE/NGL

Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke

IND/DEM

Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie

ITS

Fraktion Identität, Tradition, Souveränität

NI

Fraktionslos

DE

 


IV (Informationen)

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

EUROPÄISCHES PARLAMENT

SITZUNGSPERIODE 2006-2007

Sitzung vom 12. März 2007

Montag, 12. März 2007

13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 301/1


PROTOKOLL

(2007/C 301 E/01)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

1.   Wiederaufnahme der Sitzungsperiode

Die Sitzung wird um 17.00 Uhr eröffnet.

2.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

Es spricht Martin Schulz, Vorsitzender der PSE-Fraktion, der bedauert, dass die Abgeordneten nicht ausreichend auf die Gedenkfeier im Rahmen des Dritten Europäischen Gedenktags für die Opfer des Terrorismus hingewiesen worden seien, weshalb einige, so auch er, nicht informiert waren (Der Präsident antwortet ihm, dass die Organisation überprüft werde und er dafür sorgen werde, dass die Veranstaltung im kommenden Jahr deutlicher angekündigt wird).

*

* *

Marian Harkin hat mitgeteilt, dass sie am 2.12.2004, 9.5.2005 und 1.12.2005 anwesend war, ihr Name aber nicht auf der Anwesenheitsliste stehe.

3.   Erklärung des Präsidenten

Der Präsident gibt anlässlich des dritten Jahrestags der Attentate von Madrid eine Erklärung ab, in der er der Opfer des Terrorismus gedenkt und Terroranschläge, gleichgültig wo in der Welt sie begangen werden, verurteilt.

Das Parlament legt eine Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer von Terrorakten ein.

4.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

Ausschüsse:

1.1)

Berichte:

* Bericht über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006) 0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS)) — EMPL-Ausschuss.

Berichterstatterin: Mary Lou McDonald (A6-0019/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/2005 — 2005/0228(COD)) — TRANAusschuss.

Berichterstatter: Jörg Leichtfried (A6-0023/2007)

Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits (2006/2221(INI)) — AFET-Ausschuss.

Berichterstatter: Luis Yañez-Barnuevo García (A6-0025/2007)

Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits (2006/2222 (INI)) — AFET-Ausschuss.

Berichterstatter: Willy Meyer Pleite (A6-0026/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/ 39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166(COD)) — ECON-Ausschuss.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0027/2007)

Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu Bosnien und Herzegowina (2006/2290(INI)) — AFET-Ausschuss.

Berichterstatterin: Doris Pack (A6-0030/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/ EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 (KOM(2005)0567 — C6-0401/2005 — 2005/ 0227(COD)) — ENVI-Ausschuss.

Berichterstatter: Miroslav Mikolášik (A6-0031/2007)

Bericht über Biotechnologie: Perspektiven und Herausforderungen für die Landwirtschaft in Europa (2006/2059(INI)) — AGRI-Ausschuss.

Berichterstatter: Kyösti Virrankoski (A6-0032/2007)

Bericht über einen Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI)) — FEMM-Ausschuss.

Berichterstatterin: Amalia Sartori (A6-0033/2007)

Bericht über die Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI)) — LIBE-Ausschuss.

Berichterstatter: Johannes Voggenhuber (A6-0034/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen (KOM(2005)0125 — C6-0440/2005 — 2005/0028(COD)) — ENVI-Ausschuss.

Berichterstatter: Horst Schnellhardt (A6-0035/2007)

Bericht über die Zukunft des Profifußballs in Europa (2006/2130(INI)) — CULT-Ausschuss.

Berichterstatter: Ivo Belet (A6-0036/2007)

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS)) — AGRI-Ausschuss.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0038/2007)

Bericht über lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235 (INI)) — DEVE-Ausschuss.

Berichterstatter: Pierre Schapira (A6-0039/2007)

* Bericht über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0419 — C6-0302/2006 — 2006/0139(CNS)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0040/2007)

* Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0669 — C6-0430/2006 — 2006/ 0224(CNS)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0041/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0657 — C6-0381/2006 — 2006/0220(COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0042/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0543 — C6-0315/2006 — 2006/0170(COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0043/2007)

Bericht über durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI)) — REGI-Ausschuss.

Berichterstatter: Francesco Musotto (A6-0044/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0556 — C6-0323/2006 — 2006/0175(COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0045/2007)

***I Bericht über den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0692 — C6-0429/2006 — 2003/0099(COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0046/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Lenkanlage von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0670 — C6-0404/2006 — 2006/0225(COD)) — JURIAusschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0047/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Ladepritschen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0667 — C6-0385/2006 — 2006/0219(COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0048/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0662 — C6-0380/2006 — 2006/0221 (COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0049/2007)

***I Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Sichtfeld und die Scheibenwischer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (kodifizierte Fassung) (KOM(2006)0651 — C6-0377/2006 — 2006/0216 (COD)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Diana Wallis (A6-0050/2007)

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS)) — AGRI-Ausschuss.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0051/2007)

Bericht über die Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI)) — JURI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Katalin Lévai (A6-0053/2007)

Bericht über die thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (2006/2210(INI)) — ENVI-Ausschuss.

Berichterstatterin: Kartika Tamara Liotard (A6-0054/2007)

* Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS)) — BUDG-Ausschuss.

Berichterstatter: Janusz Lewandowski (A6-0056/2007)

Bericht über die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (2006/2134(INI)) — EMPL-Ausschuss.

Berichterstatter: Joel Hasse Ferreira (A6-0057/2007)

2)

Abgeordnete:

2.1)

mündliche Anfragen für die Fragestunde (Artikel 109 GO) (B6-0012/2007):

an den Rat:

Andrikienė Laima Liucija, Moraes Claude, Panayotopoulos-Cassiotou Marie, Ludford Sarah, Willmott Glenis, Posselt Bernd, Karim Sajjad, Ryan Eoin, Papadimoulis Dimitrios, Henin Jacky, Beglitis Panagiotis, Matsis Yiannakis, Vanhecke Frank, Leichtfried Jörg, Bushill-Matthews Philip, Westlund Åsa, Medina Ortega Manuel, Evans Robert, Budreikaitė Danutė, Doyle Avril, Ó Neachtain Seán, Hutchinson Alain, Mitchell Gay, Coveney Simon, Lundgren Nils, Isler Béguin Marie Anne, Newton Dunn Bill, Ford Glyn, Karatzaferis Georgios, Adamou Adamos, Cashman Michael, Belet Ivo, Kratsa-Tsagaropoulou Rodi, Pafilis Athanasios, Van Hecke Johan, Czarnecki Ryszard, Toussas Georgios, Rutowicz Leopold Józef, Guerreiro Pedro, Manolakou Diamanto, Samaras Antonis, Aylward Liam, Crowley Brian

an die Kommission:

Moraes Claude, Aylward Liam, Samaras Antonis, Tarabella Marc, Posselt Bernd, Papadimoulis Dimitrios, Evans Robert, Mitchell Gay, Van Hecke Johan, Paleckis Justas Vincas, Kratsa-Tsagaropoulou Rodi, Andrikienė Laima Liucija, Budreikaitė Danutė, Riera Madurell Teresa, Ludford Sarah, Panayotopoulos-Cassiotou Marie, Willmott Glenis, Papastamkos Georgios, Coveney Simon, van Nistelrooij Lambert, Manolakou Diamanto, Mavrommatis Manolis, Lynne Elizabeth, Segelström Inger, Henin Jacky, Matsis Yiannakis, Leichtfried Jörg, Bushill-Matthews Philip, Westlund Åsa, Hasse Ferreira Joel, Medina Ortega Manuel, Hutchinson Alain, Lundgren Nils, Romeva i Rueda Raül, Newton Dunn Bill, Badia i Cutchet Maria, Holm Jens, Ford Glyn, Figueiredo Ilda, Martin David, Karatzaferis Georgios, Ortuondo Larrea Josu, Belet Ivo, Ebner Michl, Gaľa Milan, Hatzidakis Konstantinos, Dimitrov Konstantin, Podkański Zdzisław Zbigniew, Czarnecki Ryszard, Rutowicz Leopold Józef, Szejna Andrzej Jan, Březina Jan, Crowley Brian, Ó Neachtain Seán, Ryan Eoin, Toussas Georgios, Guerreiro Pedro

5.   Schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO)

Die schriftlichen Erklärungen Nr. 80, 81, 82, 83, 84/2006 haben nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften erhalten und sind somit gemäß Artikel 116 Absatz 5 GO hinfällig.

6.   Mündliche Anfragen und schriftliche Erklärungen (Vorlage)

Folgende Dokumente wurden von den Mitgliedern vorgelegt:

1)

Anfragen zur mündlichen Beantwortung (Artikel 108 GO):

(O-0002/2007) Enrique Barón Crespo im Namen des INTA-Ausschusses an die Kommission: Grünbuch der Kommission und öffentliche Konsultation über eine mögliche Reform der handelspolitischen Instrumente der EU (B6-0009/2007);

(O-0125/2006) Pervenche Berès im Namen des ECON-Ausschusses an den Rat: Weitere Konvergenz bei den Aufsichtspraktiken auf der Ebene der EU (B6-0010/2007);

(O-0001/2007) Karl-Heinz Florenz im Namen des ENVI-Ausschusses an die Kommission: Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (B6-0013/2007);

(O-0004/2007) Pervenche Berès im Namen des ECON-Ausschusses an die Kommission: Eine Aktie — eine Stimme (B6-0014/2007);

(O-0013/2007) Marcin Libicki im Namen des PETI-Ausschusses an die Kommission: Illegale Vogeljagd in Malta (B6-0015/2007);

(O-0014/2007 Giuseppe Gargani im Namen des JURI-Ausschusses an die Kommission: Proportionalität zwischen Eigentum und Kontrolle bei börsennotierten EU-Gesellschaften (B6-0016/2007).

2)

Schriftliche Erklärungen zur Eintragung ins Register (Artikel 116 GO):

Alyn Smith, Karin Resetarits, Luisa Morgantini, Marie-Arlette Carlotti und Anna Záborská zu Konfliktdiamanten und zum Kimberley-Prozess (0021/2007);

Pierre Schapira, Kader Arif, Johan Van Hecke, Luisa Morgantini und Caroline Lucas zum Gerichtsverfahren des Pharmakonzerns Novartis gegen die indische Regierung (0022/2007);

Mojca Drčar Murko, Jelko Kacin, Sepp Kusstatscher, Karin Resetarits und Csaba Sándor Tabajdi zum Brandanschlag auf eine slowenische Kinderkrippe in Triest als Angriff auf die slowenische Minderheit in Italien (0023/2007);

Elizabeth Lynne, Angelika Beer, Véronique De Keyser und Mihael Brejc zum Verbot von Streumunition (0024/2007);

Andreas Mölzer zur Anwerbung außereuropäischer Arbeitskräfte (0025/2007);

Andreas Mölzer zur Ratifizierung der EU-Verfassung (0026/2007);

Aldo Patriciello zu Morbus Huntington (0027/2007);

Marco Cappato, Gérard Onesta, Riccardo Ventre, Józef Pinior und Marco Pannella zum europäischen Referendum (0028/2007);

Caroline Lucas, Mojca Drčar Murko, Karin Scheele, Satu Hassi, Jens Holm zur Einführung eines Verbots des Verkaufs von Glühlampen in der Europäischen Union (0029/2007).

7.   Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat

Der Rat hat eine beglaubigte Abschrift des folgenden Dokuments übermittelt:

Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde).

8.   Petitionen

Folgende Petitionen, die zu den angegebenen Daten in das Register eingetragen wurden, wurden gemäß Artikel 191 Absatz 5 GO zur Prüfung an den zuständigen Ausschuss überwiesen:

01.03.2007

von (Name vertraulich) (Nr. 1/2007);

von Ingrid Schramm-Knoch (Nr. 2/2007);

von Roland Ruppert (Nr. 3/2007);

von Rudolf Bähr (Nr. 4/2007);

von Verena De Vries (Nr. 5/2007);

von Thomas Lambert (Nr. 6/2007);

von Jürgen Rahf (OY RAHF CONSULT AG) (Nr. 7/2007);

von Campbell McPherson (Nr. 8/2007);

von Kieran Buckley (The Former Irish Sugar Workers, Mallow) (Nr. 9/2007);

von Ewaen Fred Ogieriakhi (Nr. 10/2007);

von R. Butler (Nr. 11/2007);

von Silvio Debono (Nr. 12/2007);

von D. Wheeler (Nr. 13/2007);

von Kristan Tone (ZDRUŽENJE ŽRTEV OKUPATORJ 1941-1945 KRANJ) (Nr. 14/2007);

von Manuel Hernández Barrios (Nr. 15/2007);

von Sofía Vílchez López (Asociación de Vecinos Copropietarios Finca „El Aljibe“) (Nr. 16/2007);

von Manuel Gómez Costa (Asociación de Vecinos „San Miguel Arcángel“ de San Miguel de Salinas) (Nr. 17/ 2007);

von Isabel Fernández Sánchez (Amigos de las Cañadas (Proyecto 2000)) (Nr. 18/2007);

von Ramiro Pinto Cañón (Nr. 19/2007);

von Jean-Pierre Peltier (Nr. 20/2007);

von Frans Schuursma (Nr. 22/2007);

von Gérard Casanova (Collectif Anti Incinération de Port Saint Louis du Rhône) (mit 53 Unterschriften) (Nr. 23/2007);

von (Name vertraulich) (Nr. 24/2007);

von Elpidio Mancinelli (Nr. 25/2007);

von Monica Sepp (Comitato Cittadino „Campagna Nostra“) (mit 3 Unterschriften) (Nr. 26/2007);

von Andrea Pianeta (Nr. 27/2007);

von Zbigniew Tryczyński (Nr. 28/2007);

von Marek Czarnecki (mit 11 Unterschriften) (Nr. 29/2007);

von Carlos Alberto Rodrigues (Nr. 30/2007);

von Rui Marques Ramos (Comissão de Utentes da Linha de Sintra) (mit 15 Unterschriften) (Nr. 31/2007);

von Marcel C. Nicolescu (Nr. 32/2007);

von Vlasta Dykasova (Nr. 33/2007);

von Marco Dulgerow (Nr. 34/2007);

von Christian Waloszek (Nr. 35/2007);

von Manfred Pecha (Nr. 36/2007);

von (Name vertraulich) (Nr. 37/2007);

von Bernd Martens-Parrée (Nr. 38/2007);

von Anatoliy Byelashov (Nr. 39/2007);

von Georg Lang (Nr. 40/2007);

von Karl-Hermann Krog (Nr. 41/2007);

von Jens Borowski (Fachschaft Geschichte der Universität Dortmund) (mit 2 Unterschriften) (Nr. 42/2007);

von Eckhard Wannewitz (Nr. 43/2007);

von (Name vertraulich) (Nr. 44/2007);

von Grzegorz Szczupaczynski (Nr. 45/2007);

von Janusz Rekowski (Nr. 46/2007);

von Wieslaw Zaborek (Nr. 47/2007);

von Katarzyna Kaczmarek (Nr. 48/2007);

von Michal Burdrey (Nr. 49/2007);

von Ernst Dertmann (Pax Christi Bistumsstelle Münster) (Nr. 50/2007);

von Marco Kühn (Nr. 51/2007);

von Miquel Valls I Maseda (Cambra Oficial de Comerç, Industria i Navegació de Barcelona) (Nr. 52/2007);

von Michail Galanakis (Nr. 53/2007);

von B. S. Jones (Nr. 54/2007);

von Lynda Pasquire (Nr. 55/2007);

von Jesús Pons Vidal (Associació per a la protecció mediambiental de l'Atzubia — GELIBRE) (Nr. 56/2007);

von (Name vertraulich) (Nr. 57/2007);

von Rosa Álvarez Álvarez (El Tranqueru Asociación de vecinos de Xivares) (mehr als 7800 Unterschriften) (Nr. 58/2007);

von Olegario Álvarez Suárez (Asociación de Vecinos „San Felix“) (Nr. 59/2007);

von René Maillot (Nr. 60/2007);

von Vincenzo Scaduti (Nr. 61/2007);

von Michele Bertucco (Associazione Legambiente Verona) (mit 4 Unterschriften) (Nr. 62/2007);

von Maria das Dores Barrocas Fortunato (Nr. 63/2007);

von Carlos de Carvalho Vidal (Nr. 64/2007);

von Gunter Rösch (mehr als 71 Unterschriften) (Nr. 65/2007);

von Jan Sammer (Czech Coordination Office, ING) (Nr. 66/2007);

von Ioan Robu (Arhiepiscopia Romano-Cattolica Bucuresti) (mehr als 8656 Unterschriften) (Nr. 67/2007);

08.03.2007

von Peter Kostelka (ÖAFV-Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine) (mit 4 Unterschriften) (Nr. 68/2007);

von Maria Laura Asprino (Nr. 69/2007);

von dem Verband Asociación de Vecinos de Hondón de las Nieves (Nr. 70/2007);

von David Raya Fernández (Nr. 71/2007);

von (Name vertraulich) (mit 4 Unterschriften) (Nr. 72/2007);

von Manuel Carbonell Moreno (FEDE. APA. El Zahorí) (Nr. 73/2007);

von Oscar Manuel Torremocha Meléndez (Nr. 74/2007);

von Pedro de Gea Lozano (Asociación de Comerciantes de Artículos Pirotécnicos de Alicante) (Nr. 75/2007);

von (Name vertraulich) (Nr. 76/2007);

von André Bamberski (mit 14 Unterschriften) (Nr. 77/2007);

von Μαυρούδης Βορίδη (Nr. 78/2007);

von Θεόφιλος Τρουλλινός (Dimotiki Kinisi Iraklio Anthropini Poli) (mit 2 Unterschriften) (Nr. 79/2007);

von Iωάννης Ιορδανίδης (Nr. 80/2007);

von Barbara Fischer (Nr. 81/2007);

von Christopher Sansom (Nr. 82/2007);

von Ulrich Reppenhagen (Nr. 83/2007);

von Hannes Ruokokoski (Nr. 84/2007);

von Andrzej Szczesniak (Nr. 85/2007);

von Stefano Spinetti (AIGAE-Associazione Italiana Guide Ambientali Escursionistiche) (Nr. 86/2007);

von Σπυρίδων Αρβανίτης (Nr. 87/2007);

von Νικόλας Χριστοδούλου (Nr. 88/2007);

von Periclis Dionyssopoulos (Nr. 89/2007).

9.   Mittelübertragungen

Der Haushaltsausschuss hat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Mittelübertragung DEC 01/2007 (C6-0037/2007 — SEC(2007)0026) geprüft.

Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Rates hat der Ausschuss die Übertragung gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 in vollem Umfang genehmigt.

10.   Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments

Die Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der vom Parlament während seiner Tagungen vom November I und II 2006 angenommenen Standpunkte und Entschließungen ist verteilt worden.

11.   Zusammensetzung des Parlaments

Camiel Eurlings hat mitgeteilt, dass er zum Mitglied der niederländischen Regierung ernannt worden ist.

Da dieses Amt gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar ist, ist das Parlament aufgefordert, das Freiwerden dieses Sitzes mit Wirkung vom 22.2.2007 festzustellen.

Die zuständigen niederländischen Behörden haben inzwischen mitgeteilt, dass Johannes (Joop) Post mit Wirkung vom 1.3.2007 anstelle von Camiel Eurlings zum Mitglied des Europäischen Parlaments benannt worden ist.

Solange sein Mandat nicht geprüft ist oder über eine Anfechtung noch nicht befunden worden ist, nimmt Johannes Post gemäß Artikel 3 Absatz 2 GO an den Sitzungen des Parlaments und seiner Organe mit vollen Rechten teil, unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine Erklärung abgegeben hat, wonach er kein Amt innehat, das mit der Ausübung eines Mandats als Mitglied des Europäischen Parlaments unvereinbar ist.

12.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Der Präsident hat von den Fraktionen PPE-DE und PSE folgende Anträge auf Ernennung erhalten:

AFET-Ausschuss: Giorgos Dimitrakopoulos anstelle von Georgios Papastamkos

Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung: Giorgos Dimitrakopoulos anstelle von Georgios Papastamkos

JURI-Ausschuss: Othmar Karas anstelle von Charlotte Cederschiöld

Delegation für die Beziehungen zu Belarus:: Aloyzas Sakalas ist nicht mehr Mitglied.

Delegation für die Beziehungen zu dem Mercosur: Poul Nyrup Rasmussen anstelle von Achille Occhetto

Delegation für die Beziehungen zu der Parlamentarischen Versammlung der NATO: Achille Occhetto anstelle von Nicola Zingaretti

Diese Benennungen gelten als bestätigt, wenn bis zur Genehmigung des vorliegenden Protokolls kein Widerspruch eingeht.

13.   Zusammensetzung der Fraktionen

Dumitru Gheorghe Mircea Coşea hat sich mit Wirkung vom 12.03.2007 der ITS-Fraktion angeschlossen.

14.   Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden

Der Präsident teilt mit, dass er am Mittwoch gemäß Artikel 68 GO folgenden im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakt zusammen mit dem Präsidenten des Rates unterzeichnen wird:

Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (3685/12/2006 — C6-0087/2007 — 2004/0175(COD)).

15.   Arbeitsplan

Nach der Tagesordnung folgt die Festlegung des Arbeitsplans.

Der endgültige Entwurf der Tagesordnung für die Tagungen März I und II (PE 385.050/PDOJ) ist verteilt worden. Folgende Änderungen wurden beantragt (Artikel 132 GO):

Sitzungen vom 12.03.2007 bis 15.03.2007

Montag

Antrag der PSE-Fraktion, die Aussprache über die mündliche Anfrage betreffend Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (O-0001/2007 — B6-0013/2007) (Punkt 81 des Entwurfs der Tagesordnung) nicht mit der Einreichung von Entschließungsanträgen abzuschließen.

Es sprechen Robert Goebbels im Namen der PSE-Fraktion, der den Antrag begründet, Evelyne Gebhardt und John Bowis im Namen der PPE-DE-Fraktion.

Das Parlament lehnt den Antrag durch EA (61 Ja-Stimmen, 135 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen) ab.

Dienstag

Antrag der PSE-Fraktion, den Bericht Kyösti Virrankoski über Biotechnologie: Perspektiven und Herausforderungen für die Landwirtschaft in Europa (A6-0032/2007) an den Ausschuss zurückzuüberweisen (Punkt 13 des Entwurfs der Tagesordnung).

Es sprechen Marc Tarabella im Namen der PSE-Fraktion, der den Antrag begründet, und Kyösti Virrankoski, Berichterstatter.

Das Parlament gibt dem Antrag statt.

Antrag der PPE-DE-Fraktion, die Aussprache über die mündliche Anfrage betreffend die illegale Vogeljagd in Malta (O-0013/2007 — B6-0015/2007) (Punkt 94 des Entwurfs der Tagesordnung) nicht mit der Einreichung von Entschließungsanträgen abzuschließen.

Es sprechen Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion, der den Antrag begründet, David Casa und Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion.

Das Parlament lehnt den Antrag durch EA (89 Ja-Stimmen, 129 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) ab.

Mittwoch

Antrag des amtierenden Vorsitzes des Rates, die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Erklärung von Berlin (Punkt 35 des Entwurfs der Tagesordnung) nach der Aussprache über den Bericht des Europäischen Rates und die Erklärung der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates (8./9. März 2007) (Punkt 36 des Entwurfs der Tagesordnung) zu behandeln.

Es spricht Hannes Swoboda im Namen der PSE-Fraktion.

Das Parlament lehnt den Antrag ab.

Donnerstag

Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 115 GO):

Antrag der PPE-DE-Fraktion, den Punkt „Nigeria“(Punkt 88 des Entwurfs der Tagesordnung) durch einen Punkt „Verhaftungen von für die Rechte der Frau eintretenden Aktivistinnen im Iran“ zu ersetzen.

Es sprechen Michael Gahler im Namen der PPE-DE-Fraktion, der den Antrag begründet, und Hannes Swoboda im Namen der PSE-Fraktion.

Das Parlament lehnt den Antrag durch EA (87 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen) ab.

Sitzungen vom 28.03.2007 und 29.03.2007

Es liegt keine Antrag auf Änderung vor.

Der Arbeitsplan ist somit festgelegt.

16.   Ausführungen von einer Minute zu Fragen von politischer Bedeutung

Gemäß Artikel 144 GO sprechen die folgenden Abgeordneten, die die Aufmerksamkeit des Parlaments auf Fragen von politischer Bedeutung richten wollen:

Manolis Mavrommatis, Gary Titley, Pál Schmitt, Claude Turmes, Margarita Starkevičiūtė, Eoin Ryan, Gay Mitchell, Magda Kósáné Kovács, Kinga Gál, Willy Meyer Pleite, Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc, Teresa Riera Madurell, Péter Olajos, Libor Rouček, Ioannis Gklavakis, Gerard Batten, Jim Allister und Mirosław Mariusz Piotrowski.

VORSITZ: Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Vizepräsidentin

17.   Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (Aussprache)

Bericht: Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (2006/2134(INI)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatter: Joel Hasse Ferreira (A6-0057/2007)

Joel Hasse Ferreira erläutert den Bericht.

Es spricht Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Bernhard Rapkay (Verfasser der Stellungnahme ECON), Roberto Musacchio (Verfasser der Stellungnahme ENVI), Luisa Fernanda Rudi Ubeda (Verfasserin der Stellungnahme IMCO), Gabriele Stauner (Verfasserin der Stellungnahme JURI), Edit Bauer (Verfasserin der Stellungnahme FEMM), Iles Braghetto im Namen der PPE-DE-Fraktion, Jan Andersson im Namen der PSE-Fraktion und Sophia in 't Veld im Namen der ALDE-Fraktion.

VORSITZ: Manuel António dos SANTOS

Vizepräsident

Es sprechen Jean Lambert im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/ NGL-Fraktion, José Albino Silva Peneda, Anne Van Lancker, Danutė Budreikaitė, Elisabeth Schroedter, Jean Louis Cottigny, Karin Jöns, Harald Ettl, Anne Ferreira, Alexandru Athanasiu, Jean-Claude Martinez und Vladimír Špidla.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.6 des Protokolls vom 14.03.2007.

18.   Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (Aussprache)

Bericht: Die soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatter: Richard Howitt (A6-0471/2006)

Richard Howitt erläutert den Bericht.

VORSITZ: Adam BIELAN

Vizepräsident

Es sprechen Günter Verheugen (Vizepräsident der Kommission) und Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Gunnar Hökmark (Verfasser der Stellungnahme ITRE), Marie Panayotopoulos-Cassiotou (Verfasserin der Stellungnahme FEMM), Thomas Mann im Namen der PPE-DE-Fraktion, Magda Kósáné Kovács im Namen der PSE-Fraktion, Siiri Oviir im Namen der ALDE-Fraktion, Claude Turmes im Namen der Verts/ ALE-Fraktion, Jiří Maštálka im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Roger Helmer, fraktionslos, José Albino Silva Peneda, Alejandro Cercas, Jean Marie Beaupuy, Jean Lambert, Jacek Protasiewicz, Maria Matsouka, Philip Bushill-Matthews, Joan Calabuig Rull, Gábor Harangozó und Günter Verheugen.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 8.5 des Protokolls vom 13.03.2007.

19.   Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (Aussprache)

Bericht: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI)) — Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Berichterstatterin: Amalia Sartori (A6-0033/2007)

Amalia Sartori erläutert den Bericht.

VORSITZ: Luisa MORGANTINI

Vizepräsidentin

Es spricht Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Elena Valenciano Martínez-Orozco (Verfasserin der Stellungnahme DEVE), Inger Segelström (Verfasserin der Stellungnahme LIBE), Gabriele Zimmer (Verfasserin der Stellungnahme EMPL), Anna Záborská im Namen der PPE-DE-Fraktion, Pia Elda Locatelli im Namen der PSE-Fraktion, Anneli Jäätteenmäki im Namen der ALDE-Fraktion, Sebastiano (Nello) Musumeci im Namen der UEN-Fraktion, Hiltrud Breyer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Eva-Britt Svensson im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Urszula Krupa im Namen der IND/DEM-Fraktion, Angelika Niebler, Anna Hedh, Danutė Budreikaitė, Ilda Figueiredo, Zita Pleštinská, Marusya Ivanova Lyubcheva, Pál Schmitt, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg und Vladimír Špidla.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 8.6 des Protokolls vom 13.03.2007.

20.   Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Aussprache)

Bericht: Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI)) — Rechtsausschuss.

Berichterstatterin: Katalin Lévai (A6-0053/2007)

Katalin Lévai erläutert den Bericht.

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS

Vizepräsident

Es spricht Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Manolis Mavrommatis (Verfasser der Stellungnahme CULT), Hans-Peter Mayer im Namen der PPE-DE-Fraktion, Manuel Medina Ortega im Namen der PSE-Fraktion, Toine Manders im Namen der ALDEFraktion, Marek Aleksander Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ ALE-Fraktion, Daniel Strož im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEMFraktion, Vasco Graça Moura, Diana Wallis, Jacques Toubon und Klaus-Heiner Lehne.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 8.7 des Protokolls vom 13.03.2007.

21.   Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166(COD)) — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0027/2007)

Es spricht Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission).

Wolf Klinz erläutert den Bericht.

Es sprechen John Purvis im Namen der PPE-DE-Fraktion, Joseph Muscat im Namen der PSE-Fraktion, Margarita Starkevičiūtė im Namen der ALDE-Fraktion, Alexander Radwan, Antolín Sánchez Presedo und Piia-Noora Kauppi.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 8.4 des Protokolls vom 13.03.2007.

22.   Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0001/2007) von Karl-Heinz Florenz an die Kommission: Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (B6-0013/2007)

John Bowis (in Vertretung d. Verf.) erläutert die mündliche Anfrage.

Markos Kyprianou (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Françoise Grossetête im Namen der PPE-DE-Fraktion, Linda McAvan im Namen der PSE-Fraktion, Antonyia Parvanova im Namen der ALDE-Fraktion, Kartika Tamara Liotard im Namen der GUE/NGLFraktion, Urszula Krupa im Namen der IND/DEM-Fraktion, Irena Belohorská, fraktionslos, Charlotte Cederschiöld, Bernadette Vergnaud, Thomas Ulmer und Markos Kyprianou.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 108 Absatz 5 GO eingereichter Entschließungsantrag:

Karl-Heinz Florenz im Namen des ENVI-Ausschusses zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (B6-0098/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.2 des Protokolls vom 15.03.2007.

23.   Eine Aktie, eine Stimme — Proportionalität zwischen Eigentum und Kontrolle bei börsennotierten EU-Gesellschaften (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0004/2007) von Pervenche Berès im Namen des ECON-Ausschusses an die Kommission: Eine Aktie — eine Stimme (B6-0014/2007)

Mündliche Anfrage (O-0014/2007) von Giuseppe Gargani im Namen des JURI-Ausschusses an die Kommission: Proportionalität zwischen Eigentum und Kontrolle bei börsennotierten EU-Gesellschaften (B6-0016/ 2007)

Pervenche Berès erläutert die mündliche Anfrage (B6-0014/2007).

Klaus-Heiner Lehne (in Vertretung d. Verf.) erläutert die mündliche Anfrage (B6-0016/2007).

Markos Kyprianou (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündlichen Anfragen.

Es sprechen Manuel Medina Ortega im Namen der PSE-Fraktion, Wolf Klinz im Namen der ALDE-Fraktion, Ieke van den Burg, Markos Kyprianou und Pervenche Berès.

Die Aussprache wird geschlossen.

24.   Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen)

Der Präsident teilt mit, dass er den gemäß Artikel 188 GO eingereichten Vorschlag für einen Beschluss betreffend die Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen erhalten hat (B6-0100/2007).

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen: 13.03.2007, 12 Uhr.

Abstimmung: Punkt 5.2 des Protokolls vom 14.03.2007.

25.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 385.050/ OJMA).

26.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 23.10 Uhr geschlossen.

27.   Schluss der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode 2006/2007 des Europäischen Parlaments ist geschlossen.

Gemäß den Bestimmungen des Vertrags tritt das Parlament am folgenden Tag, Dienstag, dem 13.03.2007, um 9.00 Uhr zusammen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Edward McMillan-Scott

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Ali, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andria, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Bachelot-Narquin, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Beňová, Berès, van den Berg, Berlato, Berlinguer, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Booth, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, van Buitenen, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Casini, Caspary, Castex, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chervenyakov, Chichester, Chmielewski, Chruszcz, Ciornei, Cioroianu, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Costa, Cottigny, Coûteaux, Cramer, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, Degutis, De Keyser, Demetriou, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Konstantin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dîncu, Dobolyi, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ehler, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Fajmon, Falbr, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Figueiredo, Fjellner, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Gobbo, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Guardans Cambó, Guellec, Guidoni, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harms, Hassi, Hatzidakis, Haug, Heaton-Harris, Hedh, Hellvig, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Husmenova, Ibrisagic, in 't Veld, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kilroy-Silk, Kindermann, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Landsbergis, Langen, Laperrouze, La Russa, Lavarra, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Le Rachinel, Lévai, Liberadzki, Lichtenberger, Lienemann, Liotard, Lipietz, Locatelli, Losco, Louis, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maat, Maaten, McAvan, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Thomas Mann, Manolakou, Marinescu, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Moisuc, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgantini, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Musumeci, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Achille Occhetto, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Paparizov, Papastamkos, Parish, Parvanova, Patriciello, Patrie, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Polfer, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posselt, Post, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Siekierski, Sifunakis, Silaghi, Silva Peneda, Simpson, Sinnott, Siwiec, Skinner, Škottová, Sofianski, Sommer, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stoyanov, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Svensson, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Ţicău, Ţîrle, Titford, Titley, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Vakalis, Vălean, Valenciano Martínez-Orozco, Vanhecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Veraldi, Vergnaud, Vidal-Quadras, Vigenin, Vincenzi, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whittaker, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Xenogiannakopoulou, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zapałowski, Zappalà, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zvěřina, Zwiefka


SITZUNGSPERIODE 2007-2008

Sitzungen vom 13. bis 15. März 2007

Dienstag, 13. März 2007

13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 301/17


PROTOKOLL

(2007/C 301 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

1.   Eröffnung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode 2007-2008 des Europäischen Parlaments ist gemäß Artikel 196 Absatz 1 des EG-Vertrags und gemäß Artikel 127 Absatz 2 GO eröffnet.

2.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

Es spricht Ignasi Guardans Cambó, der die auf Anlage II Buchstabe A Absatz 3 GO gegründete Entscheidung, eine von ihm für die Fragestunde mit der Kommission eingereichte mündliche Anfrage für unzulässig zu erklären, anficht und beantragt, dass die Entscheidung überprüft wird (Der Präsident antwortet ihm, dass sein Antrag geprüft wird).

3.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

Rat und Kommission:

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten (KOM(2006)0820 — C6-0056/2007 — 2007/0013(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: TRAN

 

mitberatend: ENVI, ECON, IMCO, REGI

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 954/79 des Rates über die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen durch die Mitgliedstaaten oder über den Beitritt der Mitgliedstaaten zu diesem Übereinkommen (KOM(2006)0869 — C6-0059/2007 — 2006/0308(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ECON

 

mitberatend: TRAN

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von für den Straßenverkehr bestimmten Kraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG (KOM(2007)0018 — C6-0061/2007 — 2007/0019(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

 

mitberatend: AGRI, ITRE, ECON, IMCO, TRAN

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (KOM(2007)0046 — C6-0062/2007 — 2007/0020(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

 

mitberatend: EMPL

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung 3052/95/EG (KOM(2007)0036 — C6-0065/2007 — 2007/0028(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen (KOM(2006)0791 — C6-0066/2007 — 2006/0277 (CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AFCO

 

mitberatend: LIBE

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0053 — C6-0067/2007 — 2007/0030(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (KOM(2007)0037 — C6-0068/2007 — 2007/0029(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: IMCO

 

mitberatend: ENVI, ITRE, JURI, INTA

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 03/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0028 — C6-0069/2007 — 2007/2029(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 02 /2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0027 — C6-0070/2007 — 2007/2030(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 04/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0155 — C6-0071/2007 — 2007/2031(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 05/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0156 — C6-0072/2007 — 2007/2032(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC06/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0157 — C6-0073/2007 — 2007/2033(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 07/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0158 — C6-0074/2007 — 2007/2034(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen (KOM(2007)0017 — C6-0075/2007 — 2007/0012(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: INTA

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021 (CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2006)0777 — C6-0077/2007 — 2006/0259(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: INTA

 

mitberatend: AFET

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (KOM(2007)0069 — C6-0078/2007 — 2007/0032(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: EMPL

 

mitberatend: ECON, REGI

Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Finnland, der Portugiesischen Republik, Rumäniens und des Königreichs Schweden zum Erlass eines Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (06566/2007 — C6-0079/2007 — 2007/0804(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

Empfehlung des Rates zur Entlastung der von den Europäischen Gemeinschaften errichteten Einrichtungen zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (05711/2007 — C6-0080/2007 — 2006/2153(DEC))

Ausschussbefassung:

federführend: CONT

 

mitberatend: EMPL

Empfehlung des Rates zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 (05710/2007 — C6-0081/2007 — 2006/2070(DEC))

Ausschussbefassung:

federführend: CONT

 

mitberatend: PETI, FEMM, AFCO, DEVE, CULT, AFET, PECH, AGRI, ENVI, EMPL, BUDG, ITRE, JURI, ECON, LIBE, INTA, IMCO, TRAN, REGI

2)

Abgeordnete:

2.1)

Entschließungsanträge (Artikel 113 GO):

Roberta Angelilli, Vittorio Agnoletto, Alfonso Andria, Alfredo Antoniozzi, Alessandro Battilocchio, Sergio Berlato, Mario Borghezio, Iles Braghetto, Renato Brunetta, Mogens N.J. Camre, Giorgio Carollo, Carlo Casini, Giuseppe Castiglione, Giulietto Chiesa, Luigi Cocilovo, Giovanni Claudio Fava, Alessandro Foglietta, Monica Frassoni, Sepp Kusstatscher, Romano Maria La Russa, Vincenzo Lavarra, Pia Elda Locatelli, Andrea Losco, Mario Mantovani, Mario Mauro, Luisa Morgantini, Roberto Musacchio, Cristiana Muscardini, Francesco Musotto, Alessandra Mussolini, Sebastiano (Nello) Musumeci, Pasqualina Napoletano, Pier Antonio Panzeri, Aldo Patriciello, Umberto Pirilli, Lapo Pistelli, Gianni Pittella, Guido Podestà, Adriana Poli Bortone, Vittorio Prodi, Luca Romagnoli, Amalia Sartori, Luciana Sbarbati, Gianluca Susta, Antonio Tajani, Salvatore Tatarella, Patrizia Toia, Inese Vaidere, Armando Veneto, Riccardo Ventre, Donato Tommaso Veraldi, Marta Vincenzi und Stefano Zappalà: Entschließungsantrag zu einem Verbot des Verkaufs und Vertriebs des Videospiels „Rule of Rose“ in Europa und zur Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Kinder und Minderjährige (B6-0023/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: FEMM, CULT

Cristiana Muscardini: Entschließungsantrag zur Sicherheit in der Stadt und zum Freiwilligendienst (B6-0074/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: CULT

Adriana Poli Bortone: Entschließungsantrag zur häuslichen Gewalt (B6-0075/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

 

mitberatend: FEMM, EMPL

Cristiana Muscardini: Entschließungsantrag zum Schutz des Geigenbaus in Europa (B6-0099/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: INTA

 

mitberatend: IMCO

2.2)

Vorschläge für eine Empfehlung (Artikel 114 GO):

Martine Roure im Namen der PSE-Fraktion: Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat zur Entwicklung der Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (B6-0076/2007)

Ausschussbefassung:

federführend: LIBE

4.   Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments

Die Mitteilung der Kommission über die Weiterbehandlung der vom Parlament während seiner Tagung vom Dezember 2006 angenommenen Standpunkte und Entschließungen ist verteilt worden.

5.   Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (eingereichte Entschließungsanträge)

Folgende Abgeordnete oder Fraktionen haben gemäß Artikel 115 GO Entschließungsanträge mit Antrag auf eine Aussprache eingereicht:

I.

GUATEMALA

Pasqualina Napoletano, Raimon Obiols i Germà, Elena Valenciano Martínez-Orozco und Emilio Menéndez del Valle im Namen der PSE-Fraktion zu Guatemala (B6-0101/2007),

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bernd Posselt und Charles Tannock im Namen der PPE-DEFraktion zu Guatemala (Ermordung von 3 Mitgliedern des Parlacen und ihres Fahrers) (B6-0104/2007),

Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hanna Foltyn-Kubicka, Ryszard Czarnecki und Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion zu Guatemala (B6-0106/2007),

Willy Meyer Pleite, André Brie, Giusto Catania und Marco Rizzo im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Guatemala (B6-0107/2007),

Marios Matsakis, Danutė Budreikaitė, Frédérique Ries, Arūnas Degutis und Šarūnas Birutis im Namen der ALDE-Fraktion zu Guatemala (B6-0111/2007),

Raül Romeva i Rueda, Eva Lichtenberger, Alain Lipietz, Monica Frassoni und Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion zur Ermordung von salvadoranischen Abgeordneten des Parlacen in Guatemala (B6-0116/2007).

II.

KAMBODSCHA

Pasqualina Napoletano, Marc Tarabella und Harlem Désir im Namen der PSE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0102/2007),

Charles Tannock, Bernd Posselt und Ari Vatanen im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0103/2007),

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur Freiheit der Gewerkschaften in Kambodscha (B6-0108/2007),

Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Hanna Foltyn-Kubicka, Gintaras Didžiokas und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zu Kambodscha (B6-0110/2007),

Marco Pannella, Marco Cappato, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Frédérique Ries, Jules Maaten, Marios Matsakis und Ignasi Guardans Cambó im Namen der ALDE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0112/ 2007),

Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Kambodscha (B6-0117/2007).

III.

NIGERIA

Michael Gahler und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion zu Nigeria (B6 0105/2007),

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu Nigeria (B6-0109/2007),

Marco Cappato, Sophia in 't Veld, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Johan Van Hecke, Fiona Hall und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zu Nigeria (B6-0113/2007),

Pasqualina Napoletano und Elena Valenciano Martínez-Orozco im Namen der PSE-Fraktion zur menschenverachtenden Gesetzgebung in Nigeria (B6-0114/2007),

Carl Schlyter, Marie-Hélène Aubert, Margrete Auken, Frithjof Schmidt, Hélène Flautre und Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Nigeria (B6-0115/2007).

Die Redezeit wird gemäß Artikel 142 GO aufgeteilt.

6.   Jährliche Strategieplanung 2008 (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Jährliche Strategieplanung 2008

Margot Wallström (Vizepräsidentin der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Hartmut Nassauer im Namen der PPE-DE-Fraktion, Hannes Swoboda im Namen der PSE-Fraktion, Silvana Koch-Mehrin im Namen der ALDE-Fraktion, Rebecca Harms im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der GUE/NGL-Fraktion, John Whittaker im Namen der IND/DEM-Fraktion, Frank Vanhecke im Namen der ITS-Fraktion, Alessandro Battilocchio, fraktionslos, Salvador Garriga Polledo, Jan Andersson, István Szent-Iványi, Ryszard Czarnecki, Ingeborg Gräßle und Catherine Guy-Quint.

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Es sprechen Andrew Duff, Brian Crowley, Malcolm Harbour, Margrietus van den Berg, Sophia in 't Veld, Jan Tadeusz Masiel, Alexander Radwan, Genowefa Grabowska, Kyösti Virrankoski, John Bowis, Inés Ayala Sender, Diana Wallis, Robert Sturdy, Anne E. Jensen, Georg Jarzembowski, Alexander Stubb, Margot Wallström und Hannes Swoboda.

Die Aussprache wird geschlossen.

7.   Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste

Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission) gibt die Erklärung ab.

VORSITZ: Luisa MORGANTINI

Vizepräsidentin

Es sprechen Georg Jarzembowski im Namen der PPE-DE-Fraktion, Saïd El Khadraoui im Namen der PSEFraktion, Jeanine Hennis-Plasschaert im Namen der ALDE-Fraktion, Ryszard Czarnecki im Namen der UENFraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jaromír Kohlíček im Namen der GUE/NGLFraktion, Kathy Sinnott im Namen der IND/DEM-Fraktion, Reinhard Rack, Brian Simpson, Paolo Costa, Timothy Kirkhope, Inés Ayala Sender, Jim Higgins, Józef Pinior, Christine De Veyrac, Antonio López-Istúriz White, Gay Mitchell und Jacques Barrot.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichter Entschließungsantrag:

Saïd El Khadraoui im Namen des TRAN-Ausschusses zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (B6-0077/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.7 des Protokolls vom 14.03.2007.

VORSITZ: Pierre MOSCOVICI

Vizepräsident

8.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

8.1.   Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0038/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 1)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0058)

8.2.   Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatter: Neil Parish (A6-0051/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 2)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0059)

8.3.   Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin * (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS)) — Haushaltsausschuss.

Berichterstatter: Janusz Lewandowski (A6-0056/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 3)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0060)

8.4.   Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166(COD)) — Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

Berichterstatter: Wolf Klinz (A6-0027/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 4)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0061)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0061)

8.5.   Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (Abstimmung)

Bericht: Die soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatter: Richard Howitt (A6-0471/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0062)

8.6.   Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (Abstimmung)

Bericht: Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI)) — Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter.

Berichterstatterin: Amalia Sartori (A6-0033/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 6)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0063)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Raül Romeva i Rueda hat eine mündliche Änderung zu Änderungsantrag 1 vorgeschlagen, die nicht angenommen wurde, da sich mehr als 40 Abgeordnete gegen ihre Berücksichtigung ausgesprochen haben;

Amalia Sartori (Berichterstatterin) hat eine mündliche Änderung zu Ziffer 30 vorgeschlagen, die angenommen wurde.

8.7.   Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Abstimmung)

Bericht: Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI)) — Rechtsausschuss.

Berichterstatterin: Katalin Lévai (A6-0053/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0064)

9.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Janusz Lewandowski — A6-0056/2007: Andreas Mölzer

Bericht Richard Howitt — A6-0471/2006: Andreas Mölzer

Bericht Amalia Sartori — A6-0033/2007: Agnes Schierhuber, Frank Vanhecke

10.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

*

* *

Antonio Tajani hat mitgeteilt, dass sein Abstimmungsgerät bei der Abstimmung über den Bericht Neil Parish — A6-0038/2007 nicht funktioniert habe.

*

* *

Wortmeldungen zur Organisation der Abstimmungsstunde

James Nicholson (Quästor), der zu den Abstimmungen über die Berichte von Neil Parish (A6-0038/ 2007 und A6-0051/2007) beantragt, dass in Zukunft vermieden wird, namentliche Abstimmungen zu Beginn der Abstimmungsstunde anzusetzen (Der Präsident antwortet ihm, dass die beiden namentlichen Abstimmungen in den den Abgeordneten zur Einsicht ausliegenden Listen eindeutig angegeben waren).

Zahlreiche Abgeordnete haben ihr beabsichtigtes Stimmverhalten für die namentlichen Abstimmungen über die Berichte Neil Parish (A6-0038/2007 und A6-0051/2007) mitgeteilt (siehe Anhang „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“).

(Die Sitzung wird von 12.30 Uhr bis 15.05 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Edward McMILLAN-SCOTT

Vizepräsident

11.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Es spricht Richard Corbett, der Bezug nehmend auf Punkt 13, „Zusammensetzung der Fraktionen“, die Frage der Zusammensetzung der IND/DEM-Fraktion anspricht.

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

12.   Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Günter Gloser (amtierender Präsident des Rates) und Benita Ferrero-Waldner (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Stefano Zappalà im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion, Ģirts Valdis Kristovskis im Namen der UENFraktion, Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Tobias Pflüger im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Karl von Wogau, Jan Marinus Wiersma, István Szent-Iványi, Caroline Lucas, Vittorio Agnoletto, Achille Occhetto, Jill Evans, Hubert Pirker, Ana Maria Gomes, Jana Hybášková und Bogdan Klich.

VORSITZ: Marek SIWIEC

Vizepräsident

Es sprechen Günter Gloser und Benita Ferrero-Waldner.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Angelika Beer, Caroline Lucas, Jill Evans, Jean Lambert und Gisela Kallenbach im Namen der Verts/ALEFraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0078/2007);

Annemie Neyts-Uyttebroeck und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0085/2007);

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà, Karl von Wogau, Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Bogdan Klich im Namen der PPE-DE-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung: Dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis 11. Mai 2007 in Wien im Hinblick auf die für 2010 anberaumte Überprüfungskonferenz der Unterzeichnerstaaten des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (B6-0087/2007);

Ģirts Valdis Kristovskis und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung (B6-0088/2007);

André Brie, Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Tobias Pflüger, Dimitrios Papadimoulis, Esko Seppänen, Jens Holm und Pedro Guerreiro im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen (B6-0093/2007);

Martin Schulz, Jan Marinus Wiersma, Ana Maria Gomes und Achille Occhetto im Namen der PSEFraktion zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen: Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien (B6-0095/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.8 des Protokolls vom 14.03.2007.

13.   Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen für Kinder

Günter Gloser (amtierender Präsident des Rates) und Vladimír Špidla (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Marie Panayotopoulos-Cassiotou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Jan Andersson im Namen der PSE-Fraktion, Hannu Takkula im Namen der ALDE-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Eva-Britt Svensson im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Kathy Sinnott im Namen der IND/DEM-Fraktion, Irena Belohorská, fraktionslos, Edit Bauer, Zita Gurmai, Marios Matsakis, Marek Aleksander Czarnecki, Pier Antonio Panzeri, Edite Estrela, Günter Gloser und Vladimír Špidla.

Die Aussprache wird geschlossen.

14.   Mitteilung der Kommission — Verbraucherschutzstrategie 2007-2013

Meglena Kuneva (Mitglied der Kommission) macht die Mitteilung.

Es sprechen nach dem „Catch the eye“-Verfahren, um Fragen zu stellen, auf die Meglena Kuneva antwortet: Zita Pleštinská, Evelyne Gebhardt, Marianne Thyssen, Malcolm Harbour, Andreas Schwab, Béatrice Patrie, Alexander Stubb, Olle Schmidt, Christel Schaldemose, Martin Dimitrov, Toine Manders, Piia-Noora Kauppi, Barbara Weiler, Czesław Adam Siekierski und Christopher Heaton-Harris.

Der Punkt ist geschlossen.

VORSITZ: Diana WALLIS

Vizepräsidentin

15.   Fragestunde (Anfragen an die Kommission)

Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an die Kommission (B6-0012/2007).

Erster Teil

Anfrage 44 (Claude Moraes): Straßenverkehr und Emissionen.

Stavros Dimas (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Claude Moraes, Sarah Ludford und Alexander Stubb.

Anfrage 45 (Liam Aylward): Umwelterziehung für Jugendliche.

Stavros Dimas beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Liam Aylward und Laima Liucija Andrikienė.

Anfrage 46 (Antonis Samaras): Anerkennung von Hochschulabschlüssen.

Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Antonis Samaras.

Zweiter Teil

Anfrage 47 (Marc Tarabella): Nichtanwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Rechte der Fluggäste im Fall von Überbuchung, Annullierung oder Verspätung von Flügen.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Marc Tarabella, Reinhard Rack und Jörg Leichtfried.

Anfrage 48 (Bernd Posselt): Magistrale für Europa.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Bernd Posselt, Paul Rübig und Jörg Leichtfried.

Anfrage 49 (Dimitrios Papadimoulis): Gerichtsentscheidung betreffend die Verrechnung von Schulden der öffentlichen Hand Griechenlands gegenüber Olympic Airways (OA).

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Dimitrios Papadimoulis und Georgios Papastamkos.

Die Anfragen 50, 52 und 53 werden schriftlich beantwortet.

Anfrage 54 (Rodi Kratsa-Tsagaropoulou): Zusammenarbeit mit Nachbarländern im Verkehrssektor — insbesondere im Mittelmeerraum.

Jacques Barrot beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou.

Anfrage 55 wird schriftlich beantwortet.

Anfrage 56 (Danutė Budreikaitė): Neue Energiequellen.

Janez Potočnik (Mitglied der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Danutė Budreikaitė, Justas Vincas Paleckis und Paul Rübig.

Anfrage 57 (Teresa Riera Madurell): Frau und Wissenschaft.

Janez Potočnik beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Teresa Riera Madurell und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 58 (Sarah Ludford): Arzneimittelfälschung.

Günter Verheugen (Vizepräsident der Kommission) beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Sarah Ludford.

Anfrage 59 (Marie Panayotopoulos-Cassiotou): Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes in Europa.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Marie Panayotopoulos-Cassiotou und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 60 (Glenis Willmott): Technische Berufe in der EU.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Glenis Willmott.

Anfrage 61 (Georgios Papastamkos): Kohlendioxid-Emissionen von Autos.

Günter Verheugen beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Georgios Papastamkos.

Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage zum Ausführlichen Sitzungsbericht).

Der Teil der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 19.35 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Miguel Angel MARTÍNEZ MARTÍNEZ

Vizepräsident

16.   Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt * (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern (KOM(2006)0487 — C6-0330/2006 — 2006/0162(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Bernadette Bourzai (A6-0006/2007)

Es spricht Mariann Fischer Boel (Mitglied der Kommission).

Bernadette Bourzai erläutert den Bericht.

Es sprechen Duarte Freitas im Namen der PPE-DE-Fraktion, Marc Tarabella im Namen der PSE-Fraktion, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jean-Claude Martinez im Namen der ITS-Fraktion, Gábor Harangozó und Mariann Fischer Boel.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.4 des Protokolls vom 14.03.2007.

17.   Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 * (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006)0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Mary Lou McDonald (A6-0019/2007)

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Mary Lou McDonald erläutert den Bericht.

Es sprechen Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (Verfasserin der Stellungnahme TRAN), Marie Panayotopoulos- Cassiotou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Proinsias De Rossa, Robert Navarro und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.5 des Protokolls vom 14.03.2007.

18.   Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/2005 — 2005/0228(COD)) — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Jörg Leichtfried (A6-0023/2007)

Es spricht Jacques Barrot (Vizepräsident der Kommission).

Jörg Leichtfried erläutert den Bericht.

Es sprechen Zsolt László Becsey im Namen der PPE-DE-Fraktion, Robert Evans im Namen der PSE-Fraktion, Arūnas Degutis im Namen der ALDE-Fraktion, Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion, Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Vladimír Remek im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Georg Jarzembowski, Inés Ayala Sender und Marios Matsakis.

VORSITZ: Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Vizepräsidentin

Es sprechen Jaromír Kohlíček, Luís Queiró, Silvia-Adriana Ţicău, Alojz Peterle, Christine De Veyrac und Jacques Barrot.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.3 des Protokolls vom 14.03.2007.

19.   Illegale Vogeljagd in Malta (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0013/2007) von Marcin Libicki im Namen des PETI-Ausschusses an die Kommission: Illegale Vogeljagd in Malta (B6-0015/2007)

Marcin Libicki erläutert die mündliche Anfrage.

Stavros Dimas (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion, Anne Van Lancker im Namen der PSE-Fraktion, David Hammerstein Mintz im Namen der Verts/ALE-Fraktion, David Casa, Louis Grech, Joseph Muscat, John Attard-Montalto und Stavros Dimas.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 108 Absatz 5 GO eingereichter Entschließungsantrag:

David Hammerstein Mintz im Namen der Verts/ALE-Fraktion und Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion zu Fang und Jagd von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta (B6-0119/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.3 des Protokolls vom 15.03.2007.

20.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 385.050/OJME).

21.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 23.20 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Mechtild Rothe

Vizepräsidentin


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Ali, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Athanasiu, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Bachelot-Narquin, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Bonsignore, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Brunetta, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carlshamre, Carnero González, Carollo, Casa, Cashman, Caspary, Castex, Castiglione, Catania, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chervenyakov, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Christova, Chruszcz, Ciornei, Cioroianu, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Corina Creţu, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Konstantin Dimitrov, Martin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dîncu, Dobolyi, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, Ehler, Ek, El Khadraoui, Elles, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Färm, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Gobbo, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hegyi, Hellvig, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Husmenova, Hybášková, Ibrisagic, Ilchev, in 't Veld, Itälä, Iturgaiz Angulo, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karatzaferis, Karim, Kasoulides, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kilroy-Silk, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Koch-Mehrin, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lauk, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marine Le Pen, Le Rachinel, Lévai, Lewandowski, Liberadzki, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liotard, Lipietz, Locatelli, Lombardo, López-Istúriz White, Losco, Louis, Lucas, Ludford, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maat, Maaten, McDonald, McGuinness, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Mantovani, Marinescu, Markov, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mathieu, Matsakis, Matsis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Moisuc, Montoro Romero, Moraes, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Morillon, Morţun, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Mussolini, Musumeci, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Achille Occhetto, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Paasilinna, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parish, Parvanova, Paşcu, Patriciello, Patrie, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Polfer, Poli Bortone, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posdorf, Posselt, Post, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rivera, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Ryan, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samaras, Samuelsen, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Frithjof Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Shouleva, Siekierski, Sifunakis, Silaghi, Silva Peneda, Simpson, Sinnott, Siwiec, Skinner, Škottová, Smith, Sofianski, Sommer, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stoyanov, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Susta, Svensson, Swoboda, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Szymański, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Ţicău, Ţîrle, Titford, Titley, Toia, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Vaidere, Vakalis, Vălean, Valenciano Martínez-Orozco, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vidal-Quadras, Vigenin, de Villiers, Vincenzi, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Xenogiannakopoulou, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie *

Bericht: Neil PARISH (A6-0038/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

352, 29, 11

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

IND/DEM: Schlussabstimmung

2.   Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 *

Bericht: Neil PARISH (A6-0051/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

463, 4, 17

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

3.   Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin *

Bericht: Janusz LEWANDOWSKI (A6-0056/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

 

+

 

4.   Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I

Bericht: Wolf KLINZ (A6-0027/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

gesamter Text

115

ALDE, PPE-DE+ PSE

 

+

 

1-114

Ausschuss

 

 

Erw. 4

116

SANCHEZ PRESEDO u.a.

 

Z

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

5.   Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft

Bericht: Richard HOWITT (A6-0471/2006)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

nach § 1

16

GUE/NGL

 

-

 

17

GUE/NGL

 

-

 

§ 4

6

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 5

7

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 6

8

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 27

9

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 29

4

ALDE

 

-

 

1

Verts/ALE

 

-

 

§ 32

10S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 33

11S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 37

12S

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 42

13

PSE + PPE-DE

 

+

 

§ 43

14S

PSE + PPE-DE

 

+

 

5

ALDE

 

 

§ 46

2

Verts/ALE

 

-

 

§ 63

15S

PSE + PPE-DE

 

+

 

nach Erwägung A

3

ITS

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

6.   Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010

Bericht: Amalia SARTORI (A6-0033/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

5

GUE/NGL

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

-

263, 351, 10

§ 3

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 4 Spiegelstrich 1

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 4 Spiegelstrich 2

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

nach § 4

1

Verts/ALE

EA

-

315, 325, 19

§ 5

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

§ 8 Spiegelstrich 5

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

nach § 8

6

GUE/NGL

 

-

 

7

GUE/NGL

 

-

 

§ 9

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3

+

 

4

+

 

§ 10

4

PPE-DE

 

+

 

§ 11

8

GUE/NGL

 

-

 

§ 16

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 17

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

3

+

 

§ 18

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§ 20

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

437, 227, 18

§ 21

2

Verts/ALE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 23 Einleitung

3

Verts/ALE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 23 Spiegelstrich 1

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 23 Spiegelstrich 4

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

383, 268, 13

3

-

 

§ 23 Spiegelstrich 5

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 23 Spiegelstrich 6

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

§ 24

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 26

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 27

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 28

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 30

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 32

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 33

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§ 34

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 35

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 1

1. Teil: ohne die Worte „keinen einzigen neuen Gesetzesvorschlag enthält“

2. Teil: diese Worte

§ 4 Spiegelstrich 1

1. Teil: ohne die Worte „(beispielsweise Zwang zum Tragen von Burka, Nikab oder einer Maske)“

2. Teil: diese Worte

§ 18

1. Teil: bis „von Ausbeutung zu werden“

2. Teil: Rest

§ 24

1. Teil: bis „zu erwarten sind“

2. Teil: Rest

§ 33

1. Teil: ohne den Wortbestandteil „Pflicht-“ von „Pflichtbesuch“

2. Teil: der Wortbestandteil „Pflicht-“

§ 35

1. Teil: bis „zu fördern“

2. Teil: Rest

IND/DEM

§ 3

1. Teil: bis „Bewertungszyklus festzulegen“

2. Teil: Rest

§ 23 Einleitung

1. Teil: ohne die Worte „die Kommission auf, zusammen mit den“

2. Teil: diese Worte

§ 26

1. Teil: ohne die Worte „unter Heranziehung der Arbeiten ... ermittelten Fortschritte“

2. Teil: diese Worte

PPE-DE, IND/DEM

§ 8 Spiegelstrich 5

1. Teil: bis „gefördert wird“

2. Teil: Rest

§ 9:

1. Teil: bis „das Recht der Frauen auf Gesundheit“

2. Teil: bis „reproduktiver Gesundheit zu gewährleisten“

3. Teil:„bis HIV/Aids“

4. Teil: Rest

§ 17

1. Teil: bis „Effizienz von“

2. Teil: bis „Frauenquoten oder -“

3. Teil: Rest

§ 20

1. Teil: ohne die Worte „und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung“

2. Teil: diese Worte

§ 23, tiret 4

1. Teil: ohne die Worte „und männliche Mitbewohner“ und „obligatorischen“

2. Teil:„und männlichen Mitbewohnern“

3. Teil:„obligatorischen“

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: § 4 Spiegelstriche 2, 5, § 23 Spiegelstriche5 und 6, §§28 und 32

IND/DEM: §§ 5, 16, 23 Spiegelstrich 1, §§ 27, 32, 33, 34 und 35

Sonstiges

Amalia Sartori hat im Namen der PPE-DE-Fraktion folgende Änderung zu Ziffer 30 vorgeschlagen:

30. ist der Auffassung, dass die Verbreitung positiver Beispiele durch die Medien sowohl über die Rolle der Frau in der Gesellschaft als auch über ihre Leistungen in allen Bereichen, die hervorgehoben werden sollten, um ein positives Bild von Frauen zu schaffen und die Beteiligung anderer Frauen und von Männern an der Verwirklichung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu fördern, ein wirksames Instrument darstellt, um die negativen Stereotype zu bekämpfen, mit denen Frauen zu kämpfen haben; fordert daher die Kommission auf, Initiativen, beispielsweise im Rahmen des Programms Media 2007, zu fördern, durch die die Medien z.B. durch ständige Konsultationsforen mit den Medienbetreibern für die von ihnen verbreiteten Stereotypen sensibilisiert werden und die Chancengleichheit gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung junger Männer und Frauen;

7.   Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Bericht: Katalin LÉVAI (A6-0053/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

4

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 5

5

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 15

6

ALDE

 

-

 

§ 6 Spiegelstrich 18

7S

ALDE

 

-

 

§ 8

8

ALDE

 

-

 

Erwägung D

1S

ALDE

 

-

 

Erwägung N

2

ALDE

 

-

 

Erwägung W

3S

ALDE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Parish A6-0038/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 352

ALDE: Attwooll, Busk, Cappato, Ciornei, Costa, Degutis, De Sarnez, Dičkutė, Duff, Fourtou, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Matsakis, Mohácsi, Mulder, Newton Dunn, Oviir, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Manolakou, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pflüger, Remek, Seppänen, Triantaphyllides, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Louis, Lundgren

ITS: Claeys, Dillen, Lang, Mölzer, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Rivera

PPE-DE: Anastase, Audy, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Braghetto, Brepoels, Březina, Brunetta, Carollo, Casa, Castiglione, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Konstantin, Dimitrov Martin, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Fatuzzo, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Hennicot-Schoepges, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jałowiecki, Jarzembowski, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelemen, Klamt, Koch, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langendries, Lechner, López-Istúriz White, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marinescu, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, van Nistelrooij, Pack, Papastamkos, Peterle, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Spautz, Šťastný, Stevenson, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Thyssen, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Ventre, Weber Manfred, von Wogau, Wohlin, Záborská, Zaleski, Zappalà

PSE: Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, Berman, Bliznashki, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Carlotti, Chervenyakov, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, De Vits, Dîncu, El Khadraoui, Ettl, Fernandes, Ferreira Anne, Gebhardt, Goebbels, Golik, Grabowska, Grech, Groote, Hänsch, Haug, Hughes, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Lévai, Liberadzki, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mihalache, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Paasilinna, Pahor, Panzeri, Paparizov, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Sacconi, Sakalas, Salinas García, Sârbu, Scheele, Schulz, Sifunakis, Simpson, Stockmann, Swoboda, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Wiersma, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Berlato, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Krasts, Kristovskis, Kuc, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Tatarella

Verts/ALE: Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Hammerstein Mintz, Harms, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Romeva i Rueda, Schlyter, Staes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 29

ALDE: Silaghi

IND/DEM: Booth, Clark, Farage, Goudin, Knapman, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise

ITS: Le Pen Jean-Marie, Mote

NI: Allister, Helmer

PPE-DE: Atkins, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Chichester, Dover, Harbour, Jackson, Tannock

PSE: Andersson, Hedh, Schaldemose, Segelström, Westlund

UEN: Camre

Enthaltungen: 11

IND/DEM: Krupa, Tomczak

ITS: Martinez

NI: Kilroy-Silk

PPE-DE: Duchoň, Fajmon, Škottová, Strejček, Vlasák, Zahradil

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Jan Christian Ehler, Albert Deß, Eija-Riitta Korhola, John Purvis, Antolín Sánchez Presedo, Gérard Onesta, Romano Maria La Russa, Sebastiano (Nello) Musumeci, Liam Aylward, Konrad Szymański, Christa Klaß, Avril Doyle, Anja Weisgerber, Gérard Deprez, Marcin Libicki, Michał Tomasz Kamiński, Jacek Protasiewicz, Ville Itälä, Glyn Ford, Giovanni Claudio Fava, José Albino Silva Peneda, Piia-Noora Kauppi, Etelka Barsi-Pataky, Alain Lipietz, Alexander Radwan, Ria Oomen-Ruijten, Renate Sommer, Richard James Ashworth, Nirj Deva, David Martin, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Fernand Le Rachinel, Rosa Miguélez Ramos, Edite Estrela, Margrietus van den Berg, Richard Corbett, Jo Leinen, Michael Gahler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Luisa Morgantini, Alexandra Dobolyi, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Carlos Carnero González, María Sornosa Martínez, Dorette Corbey, Søren Bo Søndergaard, Ieke van den Burg, Daniel Hannan, Christopher Heaton-Harris, Lilli Gruber, Lutz Goepel, Alfredo Antoniozzi, Mario Mauro, Mario Mantovani, Amalia Sartori, Thierry Cornillet, Astrid Lulling, Lívia Járóka, Béla Glattfelder, Rainer Wieland, Maria Martens, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Bernard Poignant, Francesco Musotto, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Andreas Schwab, Christoph Konrad, Małgorzata Handzlik, Werner Langen, Evgeni Kirilov, Catherine Stihler, Zdzisław Zbigniew Podkański, Janusz Wojciechowski

Nein-Stimmen: Geoffrey Van Orden, Jens-Peter Bonde, Martin Callanan, Robert Sturdy, Nils Lundgren,

Enthaltungen: Kathy Sinnott,

2.   Bericht Parish A6-0051/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 463

ALDE: Attwooll, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cornillet, Costa, Degutis, De Sarnez, Dičkutė, Duff, Fourtou, Geremek, Gibault, Griesbeck, Hall, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, Jensen, Juknevičienė, Karim, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Matsakis, Mohácsi, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Silaghi, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Toia, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Manolakou, Markov, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pflüger, Remek, Seppänen, Svensson, Triantaphyllides, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Goudin, Lundgren, Tomczak

ITS: Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Martinez, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Giertych, Helmer, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Bauer, Becsey, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Carollo, Casa, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Konstantin, Dimitrov Martin, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Fajmon, Fatuzzo, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gyürk, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kasoulides, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, López-Istúriz White, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Marinescu, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mitchell, Montoro Romero, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Őry, Ouzký, Pack, Papastamkos, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Podestà, Posdorf, Posselt, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Schierhuber, Schmitt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Seeber, Škottová, Sofianski, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Varvitsiotis, Ventre, Vlasák, Weber Manfred, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zieleniec, Zvěřina

PSE: Andersson, Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Beglitis, Beňová, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Carlotti, Casaca, Cashman, Chervenyakov, Chiesa, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, De Vits, Díez González, Dîncu, El Khadraoui, Ettl, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gurmai, Hänsch, Haug, Hedh, Howitt, Hughes, Kindermann, Kósáné Kovács, Krehl, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Lévai, Liberadzki, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Mihalache, Mikko, Moraes, Moreno Sánchez, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Paasilinna, Pahor, Paparizov, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schulz, Segelström, Sifunakis, Simpson, Skinner, Stockmann, Swoboda, Tarabella, Tarand, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Berlato, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Libicki, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Poli Bortone, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Ryan, Speroni, Szymański, Tatarella, Zapałowski

Verts/ALE: Auken, Beer, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Harms, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lucas, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter, Schmidt Frithjof, Staes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 4

NI: Kilroy-Silk

PPE-DE: Sumberg, Zwiefka

UEN: Masiel

Enthaltungen: 17

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Krupa, Louis, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Mote

PSE: Creţu Corina

UEN: Camre

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Timothy Kirkhope, Kathy Sinnott, Geoffrey Van Orden, Jan Christian Ehler, Eija-Riitta Korhola, Margrietus van den Berg, Avril Doyle, Anja Weisgerber, Gérard Deprez, Marcin Libicki, Michał Tomasz Kamiński, Jacek Protasiewicz, Ville Itälä, Glyn Ford, Giovanni Claudio Fava, José Albino Silva Peneda, Piia-Noora Kauppi, Etelka Barsi-Pataky, Alain Lipietz, Alexander Radwan, Ria Oomen-Ruijten, Renate Sommer, Richard James Ashworth, Nirj Deva, David Martin, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Fernand Le Rachinel, Rosa Miguélez Ramos, Edite Estrela, Margrietus van den Berg, Richard Corbett, Jo Leinen, Michael Gahler, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Luisa Morgantini, Alexandra Dobolyi, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Carlos Carnero González, María Sornosa Martínez, Dorette Corbey, Søren Bo Søndergaard, Ieke van den Burg, Daniel Hannan, Christopher Heaton-Harris, Lilli Gruber, Lutz Goepel, Alfredo Antoniozzi, Mario Mauro, Mario Mantovani, Amalia Sartori, Thierry Cornillet, Astrid Lulling, Lívia Járóka, Béla Glattfelder, Rainer Wieland, Maria Martens, Antonios Trakatellis, Catherine Trautmann, Bernard Poignant, Francesco Musotto, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Andreas Schwab, Christoph Konrad, Evgeni Kirilov, Małgorzata Handzlik, Catherine Stihler, Zdzisław Zbigniew Podkański, Janusz Wojciechowski


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0058

Finanzierung der Interventionen durch den EAGFL, Abteilung Garantie *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (KOM(2007)0012 — C6-0057/2007 — 2007/0005(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0012) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0057/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0038/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0059

Konsummilch aus Estland: Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 in Bezug auf in Estland erzeugte Konsummilch (KOM(2007)0048 — C6-0076/2007 — 2007/0021(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0048) (1),

gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0076/2007),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0051/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0060

Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0448 — C6-0277/2006 — 2006/0151(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0448) (1),

gestützt auf die Artikel 37, 279 und 308 des EG-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0277/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0056/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission;

2.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0061

Aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (KOM(2006)0507 — C6-0298/2006 — 2006/0166 (COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0507) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 sowie Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 55 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0298/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6-0027/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC1-COD(2006)0166

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2007/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2002/83/EG, 2004/39/EG, 2005/68/EG und 2006/48/EG betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2007/44/EG).

P6_TA(2007)0062

Soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft (2006/2133(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden“ (KOM(2006)0136),

unter Hinweis auf die beiden maßgeblichen international vereinbarten Standards für das Verhalten von Unternehmen, nämlich die zuletzt 2001 geänderte „Trilaterale Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), und die zuletzt 2000 geänderten „Leitsätze für multinationale Unternehmen“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), sowie unter Hinweis auf die unter der Schirmherrschaft anderer internationaler Organisationen wie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank vereinbarten Verhaltenskodizes und die unter der Schirmherrschaft der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) erfolgten Bemühungen im Hinblick auf die Tätigkeiten von Unternehmen in Entwicklungsländern,

unter Hinweis auf die 1998 angenommene IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sowie ihrer Übereinkommen über Kernarbeitsnormen hinsichtlich der Abschaffung der Zwangsarbeit, Übereinkommen 29 (1930) und 105 (1957), Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen, Übereinkommen 87 (1948) und 98 (1949), Abschaffung der Kinderarbeit, Übereinkommen 138 (1973) und 182 (1999), und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, Übereinkommen 100 (1951) und 111 (1958),

unter Hinweis auf die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 und insbesondere die Verkündung, dass jeder Einzelne und jedes Organ der Gesellschaft aufgefordert wird, seinen Beitrag zur Gewährleistung der allgemeine Einhaltung der Menschenrechte zu leisten, sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen von 1979, die Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten indigener Bevölkerungen von 1994 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989,

unter Hinweis auf das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung von 1997,

unter Hinweis auf die G3 Sustainability Reporting Guidelines (Leitlinien für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit von 2006) der Global Reporting Initiative (GRI),

unter Hinweis auf den im Juli 2000 ins Leben gerufenen Globalen Pakt der Vereinten Nationen,

unter Hinweis darauf, dass der Globale Pakt der Vereinten Nationen und die Global Reporting Initiative am 6. Oktober 2006 bekannt gegeben haben, dass sie ein „strategisches Bündnis“ eingegangen sind,

unter Hinweis auf den Entwurf für UN-Normen zur Verantwortung der transnationalen Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte vom Dezember 2003,

unter Hinweis auf die Ergebnisse des Weltgipfels der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung von 2002 in Johannesburg, insbesondere die Forderung nach zwischenstaatlichen Initiativen zur Rechenschaftspflicht der Unternehmen und die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. Dezember 2002 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an den Gipfel,

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zum Thema „Auf dem Weg zu globalen Partnerschaften — Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und allen in Frage kommenden Partnern, insbesondere dem Privatsektor“ vom 10. August 2005,

unter Hinweis auf die Ernennung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, dessen Zwischenbericht vom 22. Februar 2006 über Menschenrechte und transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen sowie die regionalen Konsultationen vom 27. und 28. März 2006 in Johannesburg und vom 26. und 27. Juni 2006 in Bangkok,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 1999 zu EU-Normen für in Entwicklungsländern tätige europäische Unternehmen im Hinblick auf die Entwicklung eines europäischen Verhaltenskodexes (1), worin die Schaffung eines exemplarischen europäischen Verhaltenskodexes und eines entsprechenden europäischen Überwachungsrahmens empfohlen wird,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2), die — außer im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Dänemark und anderen Mitgliedstaaten — das Brüsseler Übereinkommen von 1968 ablöst,

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 3. Dezember 2001 zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2002 zu dem Grünbuch der Kommission über die Förderung der europäischen Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Mai 2003 zu der Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung (6),

unter Hinweis auf die Empfehlung 2001/453/EG der Kommission vom 30. Mai 2001 zur Berücksichtigung von Umweltaspekten in Jahresabschluss und Lagebericht von Unternehmen: Ausweis, Bewertung und Offenlegung (7),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2002 zu der Mitteilung der Kommission „Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung“ (8),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (9),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu Governance in Entwicklungsländern (KOM(2003) 0615),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2003 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen (10),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (11),

unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Europäischen Multi-Stakeholder-CSR-Forums vom 29. Juni 2004, insbesondere die Empfehlung 7, die die Schaffung eines Rechtsrahmens für die soziale Verantwortung von Unternehmen unterstützt,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Die soziale Dimension der Globalisierung — der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens“ (KOM(2004)0383),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (12) ,

unter Hinweis auf den Europäischen Rat vom 22. und 23. März 2005, der eine Neubelebung der Lissabon-Strategie zur Folge hatte, wobei der Schwerpunkt auf der Partnerschaft zwischen den Institutionen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft im Bereich der „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze“ liegen soll,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2005 zur Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung der Kinderarbeit (13),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung — Ein Aktionsprogramm (KOM(2005)0658) und die vom Europäischen Rat am 15. und 16. Juni 2006 angenommene EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 20. Dezember 2005 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens (14),

unter Hinweis auf das neue Allgemeine Zollpräferenzsystem (APS+), das seit 1. Januar 2006 in Kraft ist und zuerst durch die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (15) umgesetzt wurde und den zollfreien Zugang bzw. Vergünstigungen für eine steigende Zahl von Produkten garantiert und außerdem neue Anreize für verletzliche Länder mit besonderem Handels-, Finanz- und Entwicklungsbedarf umfasst,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern — Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249),

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission zur Europäischen Transparenz-Initiative (KOM(2006) 0194),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und Entwicklung (16),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union — Aktionsplan“ (KOM(2003)0284) (Aktionsplan zu Corporate Governance),

unter Hinweis auf die vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten am 5. Oktober 2006 organisierte Anhörung zum Thema „Corporate Social Responsibility — is there a European approach?“ (Soziale Verantwortung der Unternehmen — gibt es einen europäischen Ansatz?),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0471/2006),

A.

in der Erwägung, dass die Unternehmen nicht als Vertreter der staatlichen Stellen betrachtet werden sollten, wenn diese es versäumen, die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards zu überwachen,

1.

ist davon überzeugt, dass wachsende soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen im Verbund mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht der Unternehmen ein wesentliches Element des europäischen Sozialmodells, der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Bewältigung der sozialen Herausforderungen der wirtschaftlichen Globalisierung darstellt;

2.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility — CSR), die der Diskussion darüber innerhalb der Europäischen Union neuen Schwung verleiht; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass einige der wichtigsten Beteiligten Besorgnis angesichts der mangelnden Transparenz und Ausgewogenheit der vor der Annahme durchgeführten Konsultationen geäußert haben;

3.

erkennt an, dass zwischen den verschiedenen Beteiligten nach wie vor über eine geeignete Definition des Begriffs der sozialen Verantwortung von Unternehmen diskutiert wird und dass der Ansatz, „über die Einhaltung der Normen hinauszugehen“, es manchen Unternehmen ermöglichen kann, sich auf soziale Verantwortung zu berufen und dabei gleichzeitig lokales oder internationales Recht nicht einzuhalten; ist der Ansicht, dass die EU-Hilfe für Regierungen von Drittstaaten, die der Umsetzung von Sozial- und Umweltregelungen dient, die im Einklang mit internationalen Übereinkommen stehen, zusammen mit wirksamen Kontrollsystemen eine notwendige Ergänzung im Hinblick auf die weltweite Förderung der sozialen Verantwortung der europäischen Unternehmen bildet;

4.

anerkennt, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen von der Kommission definiert wird als die freiwillige Integration von Umwelt- und Sozialaspekten in Unternehmensabläufe, zusätzlich zu Vorschriften und vertraglichen Verpflichtungen; glaubt, dass CSR-Maßnahmen weder einen Ersatz für angemessene Regelungen in den einschlägigen Bereichen noch einen verdeckten Ansatz zur Einführung einer solchen Gesetzgebung darstellen, sondern als eigenständige Maßnahmen gefördert werden sollten;

5.

stellt fest, dass man zu der Auffassung gelangen könnte, dass die Vielfalt freiwilliger CSR-Initiativen verhindert, dass CSR-Maßnahmen ergriffen werden, und dass sie die Unternehmen davon abschreckt, glaubhaftere oder ehrgeizigere CSR-Maßnahmen zu verfolgen, obwohl man freilich auch argumentieren könnte, dass diese Vielfalt die Unternehmen weiter inspiriert; fordert die Kommission auf, die Verbreitung bewährter Verfahren zu fördern, die sich aus freiwilligen CSR-Initiativen ergeben; ist der Auffassung, dass die Kommission auch die Erstellung eines Kriterienkatalogs in Erwägung ziehen sollte, der von den Unternehmen zu beachten ist, wenn sie sich als sozial verantwortlich bezeichnen wollen;

6.

ist der Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit freiwilliger CSR-Maßnahmen weiterhin von der Verpflichtung zur Übernahme der bestehenden, international vereinbarten Normen und Grundsätze und von einem Multi-Stakeholder-Ansatz abhängt, wie vom MSF empfohlen, sowie von der Durchführung einer unabhängigen Überwachung und Überprüfung;

7.

ist der Auffassung, dass die Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union den Punkt erreicht hat, an dem der Akzent von den „Prozessen“ hin zu den „Ergebnissen“ verschoben werden und zu einem messbaren und transparenten Beitrag der Unternehmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und der Umweltzerstörung in Europa und der ganzen Welt führen sollte;

8.

erkennt an, dass viele Unternehmen bereits große und wachsende Anstrengungen unternehmen, um ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden;

9.

stellt fest, dass Märkte und Unternehmen in Europa sich in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden; ist deshalb der Auffassung, dass der Ansatz, „eine Lösung für alle“ anwenden zu wollen und allen Unternehmen dasselbe Verhaltensmodell vorzuschreiben, nicht geeignet ist und die Akzeptanz des CSR-Konzepts bei den Unternehmen kaum erhöhen wird; ist außerdem der Auffassung, dass der Schwerpunkt auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft gelegt werden sollte, insbesondere auf das Bewusstsein der Verbraucher für verantwortungsvolle Produktion, um die Akzeptanz der sozialen Verantwortung bei den Unternehmen zu fördern, was ein langwieriges Unterfangen und für den jeweiligen nationalen oder regionalen Zusammenhang von Bedeutung ist;

10.

unterstreicht, dass sich die soziale Verantwortung von Unternehmen mit neuen Themen wie dem lebenslangen Lernen, der Arbeitsorganisation, der Chancengleichheit, der sozialen Eingliederung, der nachhaltigen Entwicklung und der Ethik befassen muss, damit sie als ergänzendes Instrument bei der Bewältigung des industriellen Wandels und der Umstrukturierungen dienen kann;

Die EU-Diskussion über CSR

11.

nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, ein Europäisches Bündnis für die soziale Verantwortung von Unternehmen (Bündnis) in Partnerschaft mit verschiedenen Unternehmensnetzen zu schaffen; empfiehlt der Kommission, selbst für eine zentrale Koordinierungsstelle zu sorgen, um das Bewusstsein von der Mitgliedschaft im Bündnis und für dessen Aktivitäten sicherzustellen und klare Ziele und Fristen sowie eine strategische Vision seiner Arbeit zu vereinbaren; ermutigt alle europäischen Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten, die in Europa tätig sind, — ob groß oder klein — sich dieser Initiative anzuschließen, damit das Bündnis durch die Mitwirkung anderer Beteiligter gestärkt wird;

12.

ist der Auffassung, dass der soziale Dialog ein wirksames Mittel gewesen ist, CSR-Initiativen zu fördern, und dass auch die europäischen Betriebsräte eine konstruktive Rolle bei der Entwicklung bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung von Unternehmen gespielt haben;

13.

schlägt vor, dass eine deutlich stärkere Übernahme von CSR-Maßnahmen durch EU-Unternehmen, die Entwicklung neuer Modelle für bewährte Verfahren von bei verschiedenen CSR-Aspekten unbestritten führenden Unternehmen und Betriebsräten sowie die Erarbeitung und Förderung einer speziellen Politik und Gesetzgebung der Europäischen Union im Hinblick auf die soziale Verantwortung von Unternehmen sowie die Bewertung der Auswirkungen dieser Initiativen auf Umwelt, Menschen- und soziale Rechte die grundlegenden Erfolgsindikatoren für das Bündnis bilden könnten; schlägt ebenfalls vor, dass für die Arbeit der unter seinem Dach eingerichteten „Labors“, wie von CSR-Europa vorgeschlagen, eine Frist von insgesamt zwei Jahren vorgesehen werden sollte;

14.

stellt fest, dass die erneute Einberufung des MSF im Rahmen der Arbeiten an der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen sehr spät erfolgt ist und dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um bei verschiedenen Beteiligten Vertrauen dafür aufzubauen, dass ein echter Dialog stattfinden kann und die Maßnahmen und Programme der Europäischen Union zur Förderung und Verwirklichung der sozialen Verantwortung innerhalb der EU-Wirtschaft auch tatsächlich Folgen haben; ist der Ansicht, dass es gilt, Lehren aus den Erfahrungen mit der Tätigkeit des MSF in den vergangenen zwei Jahren zu ziehen, die insoweit positiv war, als man die Regel „no fame, no shame“ befolgte und insbesondere auf unabhängige Berichterstatter zurückgriff; betont jedoch, dass Verbesserungen im Hinblick auf die Konsensfindung notwendig sind; spricht sich im Übrigen nachdrücklich dafür aus, dass die Vertreter der Kommission aktiver in die Diskussion eingreifen;

15.

fordert die Kommission auf, Vertreter einer Reihe nationaler, regionaler und lokaler Regierungen einzuladen, die sich verpflichtet haben, das Auftragswesen und andere staatliche Instrumente zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzusetzen, ein eigenes „Labor“ im Rahmen des Bündnisses zu bilden und seine Erkenntnisse in dessen künftige Arbeit einzubringen;

16.

unterstützt die Anstrengungen der Kommission, die Mitgliedschaft im MSF auszuweiten und Investoren, den Bildungssektor und staatliche Stellen einzubeziehen, wobei es jedoch darauf besteht, dass weiterhin die Chance für einen nachhaltigen Dialog zur Erreichung vereinbarter Ziele bestehen bleiben muss;

17.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überprüfung der Fortschritte der sozialen Verantwortung von Unternehmen die stärkere Beteiligung von Frauen am MSF sowie den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter zu fördern;

18.

unterstützt alle Forderungen nach einer Offenbarungspflicht für Unternehmens- und andere Lobbyisten und nach einem ausgewogenen Zugang von Firmenzusammenschlüssen und anderen Gruppen von Beteiligten zu den politischen Gestaltungsprozessen der Europäischen Union;

Die Verbindung zwischen CSR und Wettbewerbsfähigkeit

19.

begrüßt das Ziel der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen mit den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielsetzungen der Lissabon-Strategie zu verknüpfen, insbesondere da es der Auffassung ist, dass ein ernsthafter Ansatz von Firmen betreffend die soziale Verantwortung von Unternehmen sowohl zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen als auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern sowie zur Erforschung und Entwicklung im Hinblick auf technologische Innovation beitragen kann; unterstützt den Grundsatz des „verantwortungsvollen Wettbewerbs“ als Bestandteil des Kommissionsprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation; fordert die europäischen Unternehmen auf, in ihrer Berichterstattung auf ihren Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Ziele einzugehen;

20.

erkennt an, dass wirksame Wettbewerbsregeln innerhalb und außerhalb Europas ein wesentliches Element für ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren darstellen, indem insbesondere örtliche KMU fair behandelt werden und Zugang erhalten;

21.

bekräftigt, dass die Durchführung verantwortungsvoller, nicht diskriminierender Einstellungsverfahren im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen, die zu einer Förderung der Beschäftigung von Frauen und Menschen mit Behinderungen führen, zur Erreichung der Lissabon-Ziele beiträgt;

22.

nimmt den Widerspruch zwischen den wettbewerbsfördernden Strategien von Unternehmen, die ständige Verbesserungen in Bezug auf Flexibilität und Kosten anstreben, und den freiwilligen CSR-Verpflichtungen, die ausbeuterische Beschäftigungspraktiken vermeiden und langfristige Beziehungen mit Lieferanten fördern wollen, zur Kenntnis; begrüßt einen weiteren Dialog über dieses Thema;

23.

empfiehlt in dieser Hinsicht, Bewertung und Begleitung der als sozial verantwortlich anerkannten europäischen Unternehmen auch auf ihre Tätigkeiten und die Tätigkeiten ihrer Subunternehmen außerhalb der Europäischen Union auszuweiten, um sicherzugehen, dass die soziale Verantwortung im Einklang mit den IAO-Übereinkommen, insbesondere den Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit, zum Verbot der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit sowie speziell den Übereinkommen zu Frauen, Migranten, indigenen Völkern und Minderheitengruppen, auch Drittländern, insbesondere den Entwicklungsländern, zugute kommt;

24.

erkennt die soziale Verantwortung von Unternehmen als wichtigen Antrieb für Unternehmen an und fordert, dass die Sozialpolitik — wie die Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern, eine faire Lohn- und Gehaltspolitik, die Nichtdiskriminierung und die Förderung des lebenslangen Lernens — sowie umweltpolitische Maßnahmen, vor allem die dynamische Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, sowohl bei der Unterstützung neuer Produkte und Prozesse mittels der EU-Politik zur Förderung von Innovation und Handel einbezogen werden als auch in die Konzeption sektoraler, subregionaler und kommunaler Wettbewerbsstrategien;

25.

betont, dass Unternehmen, die soziale Verantwortung zeigen, einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung der Ungleichheiten leisten, von denen vor allem Frauen und benachteiligte Personen, darunter Menschen mit Behinderungen, auf dem Arbeitsmarkt insbesondere hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, der Sozialleistungen, der Ausbildung, des beruflichen Aufstiegs und einer gerechten Lohn- und Gehaltspolitik betroffen sind; betont, dass Unternehmen ihre Einstellungspolitik an der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (17) ausrichten sollten;

CSR-Instrumente

26.

begrüßt den in den letzten Jahren zu beobachtenden Trend größerer Unternehmen, freiwillige Sozialund Umweltberichte zu veröffentlichen; stellt fest, dass die Anzahl dieser Berichte seit 1993 kontinuierlich gestiegen ist, inzwischen jedoch ziemlich unverändert bleibt und diejenigen Berichte, die sich an international vereinbarte Standards und Grundsätze halten, die gesamte Zuliefererkette erfassen oder unabhängige Kontroll- und Prüfinstanzen einbeziehen, in der Minderheit sind;

27.

erinnert die Kommission an die Aufforderung des Parlaments, einen Vorschlag zur Änderung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrags über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (18) (4. Gesellschaftsrechtsrichtlinie) vorzulegen, um neben den Erfordernissen des Finanzaudits der Unternehmen auch eine umfassende Sozial- und Umweltberichterstattung einzubeziehen; hält es für wichtig, eine Sensibilisierung für die Bestimmungen über die Berücksichtigung der Sozial- und Umweltberichterstattung im Rahmen der oben genannten Empfehlung 2001/453/EG der Kommission zur Offenlegung von Umweltaspekten, der oben genannten Richtlinie 2003/51/EG zur Modernisierung des Jahresabschlusses und der Richtlinie 2003/71/EG (19) betreffend Prospekte zu gewährleisten; befürwortet deren zügige Umsetzung in allen Mitgliedstaaten und fordert die Durchführung von Studien über ihre effiziente Anwendung, damit eine Sensibilisierung gewährleistet werden kann;

28.

erkennt die derzeitigen Grenzen des „CSR-Sektors“ hinsichtlich Messung des Unternehmensverhaltens, Sozialaudit und Zertifizierung, insbesondere in Bezug auf Kosten, Vergleichbarkeit und Unabhängigkeit, an und ist der Auffassung, dass es notwendig sein wird, einen professionellen Rahmen mit speziellen Qualifikationen auf diesem Gebiet zu entwickeln;

29.

empfiehlt der Kommission, die Pflichten der Führungskräfte von Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten auszuweiten und ihnen aufzuerlegen, alle schädlichen ökologischen und sozialen Auswirkungen der Tätigkeiten ihres Unternehmens zu minimieren;

30.

bekräftigt seine Unterstützung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), insbesondere seine Forderung nach externer Überprüfung und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dieses System zu fördern und ist der Auffassung, dass entsprechende Systeme für den Schutz der Arbeitnehmer, Sozial- und Menschenrechte entwickelt werden müssen;

31.

unterstützt den Verhaltenskodex der Internationalen Allianz für soziale und ökologische Akkreditierung und Kennzeichnung (ISEAL) als führendes Beispiel für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen bestehenden Kennzeichnungsinitiativen, die der Schaffung neuer Soziallabels auf nationaler oder europäischer Ebene vorzuziehen ist;

32.

fordert die Kommission auf, einen Mechanismus einzuführen, in dessen Rahmen Opfer, einschließlich Drittstaatsangehörige, bei den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten gegen europäische Unternehmen klagen können;

33.

nimmt die Nichtberücksichtigung des Themas der sozial verantwortlichen Investitionen in der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen zur Kenntnis; befürwortet die volle Einbeziehung der Anleger als Beteiligte in die Diskussion über die soziale Verantwortung der Unternehmen auf EU-Ebene, einschließlich innerhalb des Rahmens des MSF; unterstützt die Forderungen der Industrie, die eher Transparenz als die verbindliche Einführung EU-weiter „Grundsätze der Offenlegung der Anlagen“ im Hinblick auf Investmentfonds wünscht;

34.

betont, dass die Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die Schaffung neuer Anreize für verantwortungsvolle Produktion und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren geht; ist jedoch der Auffassung, dass die derzeitige Situation für die Verbraucher undurchschaubar ist wegen der verwirrenden Vielfalt der verschiedenen nationalen Produktstandards und -kennzeichnungssysteme, die zur Untergrabung bestehender sozialer Gütesiegel beiträgt; weist darauf hin, dass den Unternehmen gleichzeitig erhebliche Kosten entstehen, wenn sie sich auf eine Vielzahl von jeweils unterschiedlichen nationalen Anforderungen und Standards einstellen müssen; hebt ferner hervor, dass es insbesondere für kleine Länder mit hohen Kosten verbunden ist, Überwachungsmechanismen zu schaffen, um die Vergabe sozialer Gütesiegel zu kontrollieren;

35.

unterstützt die Anstrengungen von Eurostat, im Rahmen der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung Indikatoren zur Leistungsmessung auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu entwickeln, und die Absicht der Kommission, neue Indikatoren zu entwickeln, um das Wissen über und den Verbrauch von Produkten mit EU-Umweltzeichen und den Anteil EMAS-registrierter Unternehmen an der Produktion zu messen;

36.

erinnert an frühere Überlegungen betreffend die Ernennung eines EU-Beauftragten für die soziale Verantwortung von Unternehmen, der auf Antrag von Unternehmen oder beteiligten Akteuren unabhängige Untersuchungen in diesem Bereich durchführt; fordert, in der Zukunft über diesen und ähnliche Vorschläge weiterhin nachzudenken;

Bessere Rechtsetzung und CSR

37.

ist der Auffassung, dass CSR-Maßnahmen gefördert werden können durch eine intensivere Sensibilisierung für dieses Thema und eine bessere Anwendung der bestehenden gesetzlichen Instrumente; fordert die Kommission auf, Sensibilisierungskampagnen zu organisieren und zu fördern und die Einführung der Direkthaftung im Ausland gemäß dem Brüsseler Übereinkommen sowie die Anwendung der Richtlinien 84/ 450/EWG (20) zu irreführender Werbung und 2005/29/EG zu unlauteren Handelspraktiken und die Einhaltung der freiwilligen CSR-Verhaltenskodizes durch die Unternehmen zu überwachen;

38.

bekräftigt die Notwendigkeit, eine einfache und sofort verständliche Sprache zu benutzen, um die Unternehmen zur Förderung der sozialen Verantwortung anzuspornen;

39.

bekräftigt, dass die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene größere Anstrengungen unternehmen sollten, um die Chancen, die sich durch die Überarbeitung der Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen von 2004 bieten, zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu nutzen, indem soziale und umweltpolitische Kriterien bei möglichen Zulieferern gefördert werden und gleichzeitig anerkannt wird, dass zusätzliche administrative Belastungen für die kleinen und mittleren Unternehmen vermieden werden müssen, weil dies sie davon abhalten könnte, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, und um, wo nötig, also auch im Korruptionsfall, Unternehmen auszuschließen; fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung auf, bei allen Zuschüssen und Darlehen an Privatunternehmen strikte, mit eindeutigen Klagemöglichkeiten versehene Sozial- und Umweltkriterien anzuwenden, entsprechend dem Modell, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen und der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen — wie in den Niederlanden — bzw. an den CSR-Standard SA8000 — wie in verschiedenen italienischen Provinzen — zu knüpfen; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten Schritte unternehmen sollten, um sicherzustellen, dass sämtliche Exportkreditbürgschaften die höchsten Umwelt- und Sozialkriterien erfüllen und nicht für Projekte gewährt werden sollten, die den vereinbarten politischen Zielen der Europäischen Union, beispielsweise im Hinblick auf Energie oder Rüstung, zuwiderlaufen;

Berücksichtigung von CSR in allen Politikbereichen und Programmen der Europäischen Union

40.

begrüßt die in ihrer Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen wiederholte Selbstverpflichtung der Kommission, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen in allen ihren Tätigkeitsbereichen fördern zu wollen, und fordert größere Anstrengungen, um diesen Verpflichtungen auf breiter Ebene konkrete Maßnahmen folgen zu lassen;

41.

ist der Auffassung, dass die Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen nicht getrennt von der Diskussion über die Rechenschaftspflicht von Unternehmen geführt werden darf und dass Fragen der sozialen und ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit von Unternehmen, die Beziehungen zu den Beteiligten, der Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären und die Pflichten von Unternehmensvorständen in diesem Bereich voll und ganz in den Aktionsplan der Kommission zur „Corporate Governance“ aufgenommen werden müssen; fordert, solche Fragen im Rahmen der Diskussion über die soziale Verantwortung von Unternehmen zu behandeln; fordert die Kommission auf, sich mit diesen speziellen Punkten zu befassen und konkrete Vorschläge dazu vorzulegen;

42.

begrüßt die direkte finanzielle Unterstützung von CSR-Initiativen durch die Kommission, insbesondere, um Innovationsanreize zu geben, die Einbeziehung der Beteiligten zu fördern und Vereinigungen von potentiell Geschädigten im Zusammenhang mit angeblichen Missständen, einschließlich fahrlässiger Tötung durch Unternehmen („corporate manslaughter“), zu unterstützen; ermutigt die Kommission insbesondere dazu, Mechanismen zu entwickeln, die sicherstellen, dass Gemeinschaften, die von europäischen Unternehmen geschädigt werden, Anspruch auf ein faires und leicht zugängliches Gerichtsverfahren erhalten; hebt die Bedeutung der Haushaltslinie B3-4000 (Posten 04 03 03 01) des EU-Haushaltsplans für Pilotprojekte wie das zur Beteiligung der Beschäftigten hervor, den Einsatz gebundener Mittel zur Unterstützung von der sozialen Veantwortung von Unternehmen im Rahmen des Kommissionsprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie das Vorhaben, im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms 3% der sozial- und humanwissenschaftlichen Forschung für den Bereich Unternehmen in der Gesellschaft aufzuwenden; fordert die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um über ihre Programme zur Außenhilfe die soziale Verantwortung bei EU-Unternehmen zu fördern, die in Drittstaaten tätig sind;

43.

begrüßt die Verpflichtung, Bildung als einen der acht vorrangigen Aktionsbereiche zu betrachten, fordert eine stärkere Einbeziehung des Themas der sozialen Verantwortung von Unternehmen in das Sokrates-Programm, die Bereitstellung umfangreichen Materials zur sozialen Verantwortung von Unternehmen in einem künftigen europäischen Zentrum für Lernressourcen (teaching resource centre) und die Einrichtung eines europäischen Online-Verzeichnisses der auf die soziale Verantwortung von Unternehmen und nachhaltige Entwicklung spezialisierten Wirtschaftsakademien und -hochschulen;

44.

ermutigt auf der Ebene der Europäischen Union wie der Mitgliedstaaten zu Initiativen zur Verbesserung des Lehrangebots in Bezug auf verantwortungsvolle Verwaltung und Produktion an Europas Wirtschaftsakademien;

45.

hebt hervor, dass soziale und ökologische Verantwortung sowohl für staatliche und nichtstaatliche Organisationen als auch für Unternehmen gilt, und fordert die Kommission auf, ihrer Verpflichtung, einen Jahresbericht zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer eigenen unmittelbaren Tätigkeiten zu veröffentlichen, nachzukommen und Maßnahmen zu entwickeln, um das Personal der EU-Institutionen zu ermutigen, freiwillige Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft einzugehen;

46.

ist der Auffassung, dass Unternehmen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen die Schirmherrschaft über Kultur- und Bildungsaktivitäten übernehmen könnten, die der europäischen Politik im Bereich Kultur und lebenslanges Lernen einen Mehrwert verschaffen;

47.

fordert die Kommission auf, das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen besser in ihre Handelspolitik einzubeziehen und dabei sicherzustellen, dass die WTO-Bestimmungen eingehalten werden, ohne ungerechtfertigte Handelsbarrieren zu schaffen, indem sie versucht, in alle bilateralen, regionalen oder multilateralen Übereinkommen bindende Bestimmungen im Einklang mit international vereinbarten CSRNormen wie den Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, der Trilateralen Grundsatzerklärung der IAO und den Grundsätzen von Rio sowie einen Vorbehalt in Bezug auf eine Regelungsbefugnis bei den Themen Menschenrechte sowie soziale und ökologische Verantwortung einzufügen; begrüßt die Unterstützung dieser Ziele in der Mitteilung der Kommission zu menschenwürdiger Arbeit; wiederholt seine Forderung an die Kommissionsdelegationen in Drittländern, im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Hinblick auf die Leitsätze der OECD als Kontaktstellen zu fungieren und diese Leitlinien zu propagieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeit der nationalen Kontaktstellen zu verbessern, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Berichten über angebliche Verstöße, die weltweit im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit von den europäischen Unternehmen und ihren Zulieferern begangen wurden;

48.

nimmt den Beitrag der internationalen Fair-Trade-Bewegung zur Kenntnis, die seit sechzig Jahren Pionierarbeit im Hinblick auf verantwortungsvolles Geschäftsgebaren leistet und beweist, dass solche Verhaltensweisen für die gesamte Zuliefererkette möglich und nachhaltig sind; fordert die Kommission auf, die Erfahrung der Fair-Trade-Bewegung zu berücksichtigen und systematisch zu sondieren, wie diese Erfahrung im CSR-Kontext genutzt werden könnte;

49.

fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass transnationale Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die Produktionsstätten in Drittländern haben, insbesondere solchen, die am APS+-System teilnehmen, sich an die Kernarbeitsnormen der IAO, die Sozial- und Umweltvereinbarungen und die internationalen Übereinkommen halten, um weltweit ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und hohen Sozial- und Umweltstandards zu erreichen;

50.

begrüßt die Verpflichtung des Europäischen Entwicklungskonsenses, die soziale Verantwortung von Unternehmen als vorrangige Maßnahme zu unterstützen; fordert die Generaldirektion Entwicklung der Kommission auf, eine aktive Rolle in der Debatte zu übernehmen und die Arbeitsbedingungen und die Bedingungen für die Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Entwicklungsländern zu prüfen, bei der Zusammenarbeit mit einheimischen Unternehmen sowie bei Übersee-Geschäften von EU-Unternehmen, Subunternehmen und ihren Beteiligten Missbrauch und Missstände bei Lieferketten abzustellen, die Armut zu bekämpfen und für faires Wachstum zu sorgen;

51.

empfiehlt der Kommission, die Einbeziehung der KMU in das Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen durch eine Zusammenarbeit mit zwischengeschalteten Stellen anzustreben und die Beteiligung von Genossenschaften und Unternehmen der Sozialwirtschaft durch ihre Fachverbände speziell zu unterstützen, das Netz der Europäischen Informationszentren zur direkten Förderung von CSR-Initiativen zu nutzen und die Ernennung eines CSR-Beauftragten nach dem Vorbild des KMU-Beauftragten innerhalb der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Kommission in Erwägung zu ziehen;

52.

empfiehlt der Kommission, auf europäischer Ebene eine eingehende Untersuchung durchzuführen, die sich mit den verschiedenen Möglichkeiten einer Beteiligung von KMU an CSR-Maßnahmen und den Anreizen für diese Unternehmen befasst, CSR-Grundsätze auf individueller Basis freiwillig einzuführen; empfiehlt ihr ferner, Lehren aus den Erfahrungen der Vergangenheit und den bewährten Verfahren auf diesem Gebiet zu ziehen;

53.

begrüßt die in der Mitteilung der Kommission zur sozialen Verantwortung von Unternehmen formulierte Verpflichtung, die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen zu stärken, und bekräftigt seine Forderung an die Kommission und die Sozialpartner, sich auf die erfolgreich ausgehandelten nunmehr 50 internationalen und 30 europäischen Rahmenvereinbarungen zu stützen, die sich hauptsächlich auf die grundlegenden Arbeitsnormen für Einzelunternehmen oder Sektoren beziehen und als Ansatz für die Weiterentwicklung der sozialen Verantwortung von Unternehmen in Europa und der Welt dienen können; verweist auf die europäischen Betriebsräte, die besonders geeignet sind, die soziale Verantwortung von Unternehmen voranzutreiben und insbesondere die grundlegenden Arbeitnehmerrechte in multinationalen Unternehmen zu fördern;

54.

hebt die Bedeutung der Rolle der Sozialpartner bei der Förderung der Beschäftigung von Frauen und der Bekämpfung von Diskriminierungen hervor; ermutigt die Sozialpartner, Initiativen im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen zur Förderung einer stärkeren Beteiligung von Frauen in Unternehmensvorständen, Betriebsräten und Gremien des sozialen Dialogs zu ergreifen;

55.

empfiehlt, künftige Untersuchungen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen nicht länger auf bloße „CSR-Fallstudien“ zu beschränken und die Verbindung zwischen Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiger Entwicklung auf der Makroebene (Europäische Union und Mitgliedstaaten), der Mesoebene (Industriezweige und Lieferketten) sowie der Mikroebene (KMU) und deren Wechselbeziehung sowie die Folgen bestehender CSR-Initiativen und die mögliche Verletzung von CSR-Grundsätzen in den Fokus zu nehmen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Führungsrolle der „European Academy of Business in Society“; fordert die Kommission auf, einen aussagekräftigen „CSR-Jahresbericht“ zu veröffentlichen, der in Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachleuten und Forschern erstellt wird, die vorhandene Informationen zusammentragen, neue Trends beschreiben und Empfehlungen für künftige Maßnahmen geben;

Europas Beitrag zu CSR

56.

ist der Ansicht, dass die größten potentiellen Auswirkungen von CSR-Maßnahmen bei den weltweiten Zulieferketten der Unternehmen erzielt werden können, da sie verantwortungsvolle Investitionen seitens der Unternehmen ermöglichen, um die Armut in Entwicklungsländern zu bekämpfen, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Grundsätze des fairen Handels und der verantwortungsvollen Staatsführung zu fördern und die Folgen der Verstöße gegen internationale Normen — einschließlich der Arbeitsnormen — durch Unternehmen in Ländern, in denen Regelungssysteme zu schwach sind oder fehlen, zu mindern;

57.

fordert die Kommission auf, die Auswirkungen von CSR-Maßnahmen eigens zu untersuchen und Vorschläge vorzulegen, um verantwortungsvolle Investitionen seitens der Unternehmen zu fördern und die Unternehmenshaftung auszuweiten;

58.

erkennt an, dass zahlreiche internationale CSR-Initiativen inzwischen tiefer verwurzelt sind und eine neue Qualität erlangt haben, was auch für die jüngste Veröffentlichung der G3-Leitlinien für die Berichterstattung über Nachhaltigkeit der Global Reporting Initiative, den Ausschluss von 200 Unternehmen aus der Global Compact Initiative der Vereinten Nationen und die Ernennung eines Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte gilt;

59.

äußert seine Enttäuschung darüber, dass die Kommission der Förderung globaler Initiativen in ihrer Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen keine größere Priorität eingeräumt hat, und fordert sie auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten sowohl eine strategische Vision zu entwickeln und zur Entwicklung weltweiter CSR-Initiativen beizutragen als auch größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Beteiligung von EU-Unternehmen an solchen Initiativen deutlich zu erhöhen;

60.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Einhaltung der Kernnormen der IAO als Bestandteil der sozialen Verantwortung von Unternehmen, wo auch immer sie ihre Tätigkeit ausüben, zu unterstützen und zu fördern;

61.

ist der Auffassung, dass die internationale Dimension der sozialen Verantwortung von Unternehmen Anstoß für die Ausarbeitung von Leitlinien zur Förderung der Entwicklung solcher Maßnahmen in der ganzen Welt sein sollte;

62.

fordert die Kommission auf, mit anderen relevanten Partnern zusammenzuarbeiten, um 2007 zum fünften Jahrestag der beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtung, zwischenstaatliche Initiativen auf dem Gebiet der Rechenschaftspflicht von Unternehmen auf den Weg zu bringen, eine größere internationale Initiative zu organisieren;

63.

fordert die Kommission auf, auf dem Erfolg des Transatlantischen Unternehmensdialogs (Transatlantic Business Dialogue) zum Thema der sozialen Verantwortung von Unternehmen aufzubauen, der in den 1990er Jahren stattfand, indem sie eine ähnliche Verbindung zwischen der Europäischen Union und Japan herstellt;

64.

ermutigt dazu, weitere internationale Initiativen im Hinblick auf vollständige Einkommenstransparenz bei europäischen Unternehmen in Bezug auf ihre Tätigkeiten in Drittstaaten zu entwickeln, die Menschenrechte bei ihren Geschäften in Konfliktgebieten uneingeschränkt zu wahren und Lobbytätigkeit einschließlich „Gastlandabkommen“ abzulehnen, die von Unternehmen geschlossen werden, um die gesetzlichen Anforderungen in solchen Ländern auszuhöhlen oder zu umgehen;

65.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Förderung und Stärkung der Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen beizutragen, indem insbesondere die Funktionsweise der Nationalen Kontaktstellen auf europäischer Ebene und ihre Rolle als erfolgreiche Vermittler bei Konflikten zwischen den Beteiligten überprüft wird; fordert die Entwicklung eines Modells für die Nationalen Kontaktstellen auf europäischer Ebene, einschließlich bewährter Verfahren für deren Schaffung, Sichtbarkeit und allgemeine Zugänglichkeit sowie für die Bearbeitung von Beschwerden; fordert im Rahmen der Anwendung der Leitsätze der OECD eine umfassende Auslegung der Definition des Begriffs „Investition“, um sicherzustellen, dass die Durchführungsverfahren auch das Thema Zulieferer abdecken;

66.

fordert, die Entwicklung der Global Reporting Initiative zu unterstützen, indem die führenden EUUnternehmen eingeladen werden, sich an neuen sektoralen Ansätzen für Bereiche wie Bau, Chemie und Landwirtschaft zu beteiligen; fordert, die Forschung in Bezug auf die Beteiligung von KMU zu fördern, eine gezielte Kontaktaufnahme insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern zu ermöglichen und Nachhaltigkeitsindizes in Verbindung mit den Börsen an den aufstrebenden Märkten zu entwickeln;

67.

fordert die Kommission auf, in künftige Kooperationsabkommen mit Entwicklungsländern Kapitel zu Forschung, Überwachung und Hilfe einzubeziehen, um zur Lösung der sozialen, humanitären und ökologischen Probleme bei Tätigkeiten und Zulieferern von Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union in Drittländern beizutragen;

68.

begrüßt grundsätzlich die Diskussionen innerhalb der Internationalen Organisation für Normung (ISO) zur Schaffung einer Norm für soziale Verantwortung und fordert die EU-Vertretung auf, sicherzustellen, dass jedes Ergebnis mit den internationalen Normen und Übereinkommen vereinbar ist und die Option zulässt, parallel externe Beurteilungs- und Zertifizierungsverfahren zu entwickeln;

*

* *

69.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und allen in diesem Text genannten Institutionen und Organisationen zu übermitteln.


(1)  ABl. C 104 vom 14.4.1999, S. 180.

(2)  ABl. L 12 vom 16.1.2001, S. 1.

(3)  ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1.

(4)  ABl. C 86 vom 10.4.2002, S. 3.

(5)  ABl. C 187 E vom 7.8.2003, S. 180.

(6)  ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 73.

(7)  ABl. L 156 vom 13.6.2001, S. 33.

(8)  ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 598.

(9)  ABl. C 39 vom 18.2.2003, S. 3.

(10)  ABl. L 178 vom 17.7.2003, S. 16.

(11)  ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114.

(12)  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

(13)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 84.

(14)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(15)  ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

(16)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0320.

(17)  ABl. L 39 vom 14.2.1976, S. 40. Geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG (ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15).

(18)  ABl. L 222 vom 14.8.1978, S. 11. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 224 vom 16.8.2006, S. 1).

(19)  ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 64.

(20)  ABl. L 250 vom 19.9.1984, S. 17.

P6_TA(2007)0063

Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 (2006/2132(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ (KOM(2006)0092),

in Kenntnis der Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (1) und unter Hinweis auf seine diesbezüglichen Standpunkt vom 15. November 2000 (2),

in Kenntnis der Rechtsinstrumente der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und speziell der Frauenrechte, insbesondere des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) sowie der anderen Instrumente der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Frauen, wie z.B. die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien, die von der Weltkonferenz über Menschenrechte vom 14. bis 25. Juni 1993 in Wien verabschiedet wurden, die Resolutionen vom 20. Dezember 1993 (3) über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, vom 19. Februar 2004 zur Beseitigung der häuslichen Gewalt gegen Frauen (4), vom 2. Dezember 2004 über die Wege zur Bekämpfung von Verbrechen gegen Frauen wegen verletzter Ehre (5) und vom 2. Februar 1998 zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (6),

in Kenntnis der Erklärung von Peking und der Aktionsplattform, die auf der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking am 15. September 1995 angenommen worden sind sowie unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (7) und vom 10. März 2005 zu Folgemaßnahmen zur vierten Weltfrauenkonferenz — Aktionsplattform (Peking+10) (8),

unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 6. Juli 2006 mit einer gründlichen Untersuchung aller Formen von Gewalt gegen Frauen (9),

in Kenntnis des Abschlussberichts vom März 2005 der 49. Sitzung der Frauenrechtskommission (CSW) der UN-Generalversammlung,

in Kenntnis des Protokolls zur Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker, auch als „Maputo-Protokoll“ bezeichnet, das am 25. November 2005 in Kraft getreten ist und das unter anderem auf das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung Bezug nimmt,

in Kenntnis der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 über „Frauen, Frieden und Sicherheit“ (10), die eine stärkere Einbeziehung der Frauen bei der Verhütung von bewaffneten Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung vorsieht,

in Kenntnis des Berichts des Beratenden Ausschusses der Kommission für Chancengleichheit von Frauen und Männern vom Mai 2003 über „gender budgeting“,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des außerordentlichen Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 sowie des Europäischen Rates von Stockholm vom 23. und 24. März 2001, von Barcelona vom 15. und 16. März 2002, von Brüssel vom 20. und 21. März 2003 und von Brüssel vom 25. und 26. März 2004,

in Kenntnis der Entscheidung 2005/600/EG des Rates vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2004 zur Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Februar 2004 zur Arbeitszeitgestaltung (Änderung der Richtlinie 93/104/EG) (14),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2006 zur derzeitigen Lage bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und künftige Maßnahmen (15),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind (16),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union (17),

unter Hinweis auf die ministerielle Erklärung der Konferenz der für die Gleichstellungspolitik verantwortlichen EU-Minister vom 4. Februar 2005,

unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter, der vom Europäischen Rat von Brüssel vom 23. und 24. März 2006 angenommen wurde,

in Kenntnis des Commonwealth-Aktionsplans für die Gleichstellung der Geschlechter 2005-2015,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0033/2007),

A.

in der Erwägung, dass die auf der UN-Weltmenschenrechtskonferenz am 25. Juni 1993 angenommene Wiener Erklärung festlegt, dass „Menschenrechte von Frauen und Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte“ sind und dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Recht und ein wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass trotz deutlicher Fortschritte in diesem Bereich nach wie vor viele Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern bestehen,

B.

in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen die am weitesten verbreitete Form der Menschenrechtsverletzungen ist und keine geographischen, wirtschaftlichen oder sozialen Grenzen kennt und dass trotz aller Anstrengungen auf nationaler, gemeinschaftlicher und internationaler Ebene die Zahl der Frauen, die Opfer von Gewalt sind, alarmierend hoch ist (18),

C.

in der Erwägung, dass der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ so verstanden werden muss, dass jeder Akt der geschlechtsbezogenen Gewalt, der zu physischen, sexuellen oder psychologischen Schäden oder Leid bei Frauen führt oder führen kann, einschließlich der Androhung solcher Gewaltakte, von Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, ob im öffentlichen oder im Privatleben, darunter fällt,

D.

in der Erwägung, dass Frauen, auch erwerbstätige Frauen (19), und insbesondere ältere Frauen, allein erziehende Frauen, Teenagermütter und Frauen, die in Familienunternehmen arbeiten, in stärkerem Maße von Armut bedroht sind, da Geschlechterdiskriminierung und Ungleichheiten bei der Ausbildung, den Personendienstleistungen, dem Zugang zur Arbeit, den familiären Pflichten, den Rentenansprüchen sowie dem rechtlichen Schutz bei Trennung oder Scheidung, insbesondere für wirtschaftlich abhängige Frauen, fortbestehen,

E.

in der Erwägung, dass die Gesamtheit der Grundsätze und kulturellen und sozialen Werte, auf denen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten aufgebaut sind, wie Achtung der Menschenrechte, Menschenwürde, Gleichheit, Dialog, Solidarität und Teilhabe, allen EU-Bürgern und in der Europäischen Union ansässigen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen muss und dass die Aneignung dieser Werte und Grundsätze für die Europäische Union Priorität hat und ein Emanzipations- und Integrationsfaktor insbesondere für Frauen und Mädchen ist, die auf Grund sprachlicher, kultureller oder religiöser Barrieren isoliert sind,

F.

in der Erwägung, dass Gender Budgeting in stärkerem Maße im Hinblick auf wirksame Entscheidungsstrukturen für die Politik der Chancengleichheit berücksichtigt werden müsste und dass die diesbezüglichen Kenntnisse und Erfahrungen auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene ohne weitere Verzögerungen eine Anwendung auf den Gemeinschaftshaushalt und die Gemeinschaftsprogramme in der Phase der Aufstellung, Umsetzung und Bewertung (20) ermöglichen würden,

G.

in der Erwägung, dass Artikel 3 Absatz 2 und die Artikel 13 und 152 des Vertrags die Rolle der Gemeinschaft bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit festlegen,

H.

in der Erwägung, dass für die Erreichung der Lissabon-Ziele hinsichtlich der Frauenbeschäftigung weitere Maßnahmen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und auf der Grundlage bewährter Verfahren auf nationaler oder regionaler Ebene erforderlich sind, die insbesondere der gegenseitigen Abhängigkeit der Politik im Bereich der Ausbildung und des Zugangs zur Arbeit, der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, der Dienstleistungen und der Förderung der Teilhabe von Frauen an den Entscheidungsprozessen Rechnung tragen, und in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht eine besondere Anstrengung unternommen werden sollte, um den sozioökonomischen Zusammenhalt zu gewährleisten, die digitale Geschlechterkluft zu schließen und die Rolle der Frauen in der Wissenschaft zu fördern;

I.

in der Erwägung, dass trotz der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der nationalen Bestimmungen über gleiches Entgelt das Lohn- und Gehaltsgefälle zwischen den Geschlechtern weitgehend fortbesteht, wobei die Frauen in der Europäischen Union im Durchschnitt 15 % weniger verdienen als Männer, eine Diskrepanz, die sehr viel langsamer abnimmt als der Unterschied in den Beschäftigungsquoten der beiden Geschlechter,

J.

in der Erwägung, dass Frauen häufig weniger Rentenansprüche haben als Männer, entweder aufgrund ihres niedrigeren Gehalts oder der Tatsache, dass ihre berufliche Karriere einen kürzeren Zeitraum umfasst und durch ihre umfassenden familiären Verpflichtungen unterbrochen wurde,

K.

in der Erwägung, dass die politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf sich sowohl an Frauen als auch an Männer richten müssen und daher einen Gesamtansatz erfordern, der die Diskriminierung von Frauen berücksichtigt und die neuen Generationen als einen Gewinn für die gesamte Gesellschaft betrachtet,

L.

in der Erwägung, dass Frauen 52 % der europäischen Bevölkerung ausmachen, dass sich dieser Anteil aber nicht in den Entscheidungsstrukturen weder beim Zugang noch bei der Teilhabe widerspiegelt; in der Erwägung, dass eine adäquate Vertretung der gesamten Gesellschaft dazu beiträgt, die Steuerungsmacht zu verstärken und die Politik für die Gesamtbevölkerung relevanter zu machen; ferner in der Erwägung, dass es eine Vielzahl von Lösungen auf nationaler Ebene (Gesetze, Vereinbarungen oder private Initiativen) gibt, um die Vertretung von Frauen in den Entscheidungsorganen sicherzustellen;

M.

in der Erwägung, dass der in der Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0229) vorgeschlagene strategische Rahmen „i2010“ (Eine Europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung) unter anderem auf die Verbesserung der Lebensqualität durch die Teilhabe aller an der Informationsgesellschaft abzielt,

1.

nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Strategie im Bereich der Chancengleichheit auf einer mehrjährigen Grundlage umzusetzen, zumal dies die Verfolgung einer langfristigen Strategie ermöglicht, um die Gleichstellung auf EU-Ebene zu fördern; weist jedoch darauf hin, dass der Fahrplan die Verantwortung der Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Durchführung und der Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger oder der finanziellen Mittel, die zur Umsetzung ihrer Empfehlungen bereitgestellt werden, nicht spezifiziert;

2.

anerkennt den dualen Ansatz zur Stärkung der Gleichstellung, bei dem die Gleichstellungsperspektive in alle Politikbereiche integriert wird und zugleich spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung durchgeführt werden;

3.

fordert die Kommission auf, einen Gesamtrahmen zur Bewertung der Politiken und Programme zur Unterstützung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der sich daraus ergebenden nationalen politischen Maßnahmen, auszuarbeiten; fordert insbesondere eine eingehende Bewertung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005) (21) sowie eine Analyse über die Umsetzung der Richtlinien zur Chancengleichheit, insbesondere der Richtlinien 86/613/EWG (22), 89/391/ EWG (23), 92/85/EWG (24) und 2003/41/EG (25), um für diesen Fahrplan unter Verwendung verlässlicher Daten und Statistiken einen kohärenten Programmplanungs-, Umsetzungs-, Überwachungs- und Bewertungszyklus festzulegen; ist mit diesem Ziel vor Augen der Auffassung, dass die rasche Errichtung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen für die ständige Überwachung der im Rahmen des Fahrplans erzielten Fortschritte unerlässlich ist;

4.

fordert die Kommission auf, die Politik der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als Priorität der Europäischen Union, sondern auch und vor allem als unverzichtbares Erfordernis zur Achtung der Rechte des Individuums zu behandeln; betont, dass sich ein solcher Ansatz in Anstrengungen zur Koordinierung und Stärkung der europäischen und nationalen Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von Frauen und Kindern niederschlagen müsste, insbesondere:

im Falle von Versklavung oder bei Verbrechen im Namen der Ehre oder Tradition, Gewalt, Frauenhandel, weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsehe, Polygamie sowie Maßnahmen, die Frauen ihrer Identität berauben (beispielsweise Zwang zum Tragen von Burka, Nikab oder einer Maske), worin das Ziel darin besteht, keinerlei Toleranz walten zu lassen;

und fordert die Kommission auf

Untersuchungen über die der geschlechtsbezogenen Gewalt zugrunde liegenden Ursachen durchzuführen und Indikatoren zu entwickeln, um die Anzahl der Opfer zu ermitteln und — vorausgesetzt, eine Rechtsgrundlage kann bestimmt werden — einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorzulegen;

so rasch wie möglich vergleichbare und verlässliche Daten über Menschenhandel zusammenzutragen, um die Zahl der Opfer zu verringern, sowie eine Studie über den kausalen Zusammenhang zwischen Prostitutionsgesetzen und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie Verbreitung bewährter Verfahren, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf die Nachfrageseite dieser Aktivitäten durchzuführen;

und fordert die Mitgliedstaaten auf:

eine Meldepflicht für weibliche Genitalverstümmlung, die von Angehörigen des Gesundheitswesens durchgeführt wird, einzuführen und Ärzten, die diese vornehmen, die Approbation zu entziehen;

5.

fordert die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität („Protokoll von Palermo“) sowie die Konvention des Europarates gegen Menschenhandel ohne weitere Verzögerungen zu ratifizieren und die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (26), umzusetzen;

6.

ist der Auffassung, dass die Achtung der Rechte der Frau eine den anderen Menschenrechten gleichgestellte grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit den Kandidatenländern ist; fordert die Kommission daher auf, die Daten über Diskriminierungen und Gewalt, deren Opfer Frauen in diesen Ländern sind, zu überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat mitzuteilen sowie die Teilnahme der Beitrittsländer an den Gemeinschaftsprogrammen PROGRESS und DAPHNE aktiv zu fördern;

7.

betont, dass die Achtung der Rechte der Frau eine wesentliche Voraussetzung der Nachbarschaftspolitik und der Außen- und Entwicklungspolitik der Europäischen Union sein muss; in diesem Zusammenhang:

empfiehlt im Rahmen dieser Politiken ein stärkeres Engagement der Europäischen Union für den politischen Dialog mit Drittstaaten und für die Bereitstellung von an die Entwicklung geknüpfter finanzieller Unterstützung im Hinblick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung;

hebt den besonderen Umstand der Feminisierung der Armut hervor und beharrt darauf, dass das Erreichen der Milleniums-Entwicklungsziele (MDG) von der Förderung der Geschlechtergleichstellung in allen Altersgruppen abhängt;

fordert, dass den MDG 2 und 3 und der Förderung der Bildung von Mädchen auf allen Ebenen sowie der Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu Ausbildungsprogrammen besondere Aufmerksamkeit gelten muss, wobei die weibliche Unternehmertätigkeit, insbesondere in KMU, als Mittel zur Verringerung von Armut, zur Verbesserung der Gesundheit und des Lebensstandards wie auch zur Förderung einer tatsächlichen und nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen ist;

verlangt, dass Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Frauen in Bezug auf Entwicklungsprogramme marginalisiert werden, indem ihnen der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt, zu dauerhaften und qualitativ besseren Arbeitsplätzen und zu Produktionsmitteln wie Land, Krediten und Technologie garantiert wird;

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, als Teil ihrer Politik der Entwicklungszusammenarbeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Frauen besser vertreten sind, indem gewährleistet wird, dass Frauen dieselben Chancen wie Männer haben, und indem ihre Teilnahme in Berufsverbänden sowie politischen Planungs- und Entscheidungsorganen gefördert wird;

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb ihrer Entwicklungsprogramme vorbeugende Methoden zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Betracht zu ziehen, Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu treffen und medizinische, soziale, rechtliche und psychologische Unterstützung sowohl Frauen, die infolge von Konflikten vertrieben wurden, als auch anderen Migrantinnen zu garantieren;

fordert die Kommission auf, eine quantitative und qualitative Bewertung der Entwicklungshilfeausgaben und -programme in Drittländern vorzunehmen;

8.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht der Frauen auf Gesundheit, einschließlich sexueller und reproduktiver Gesundheit, zu gewährleisten; bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, insbesondere für die Bekämpfung von HIV/Aids den Zugang zu Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie zu Gesundheitsdiensten zu verbessern;

9.

ist sich der besonderen Anfälligkeit von Mädchen für Gewalt und Diskriminierung bewusst und fordert verstärkte Anstrengungen, um Mädchen vor allen Formen der Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, sexueller Ausbeutung und Zwangsrekrutierung in Streitkräfte, zu schützen und politische Maßnahmen und Programme zur Verbesserung des Schutzes der Rechte von Mädchen in und nach Konfliktsituationen zu fördern;

10.

fordert die Kommission auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, eine Mitteilung mit dem Titel „Ein Ideenkonzept zum Thema Gleichstellung in der Entwicklungszusammenarbeit“ vorzulegen;

11.

ersucht die Kommission, für die Abstimmung zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen in Bezug auf die Politik der Chancengleichheit und die Rechte von Mädchen zu sorgen; bekräftigt, wie wichtig es ist, eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen, regionalen und/oder bilateralen Institutionen, einschließlich der Organe der Vereinten Nationen, zu fördern, um die Gleichstellungsansätze in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe insbesondere dadurch zu fördern, dass die Verbindung zwischen der Aktionsplattform von Peking und dem Aktionsprogramm von Kairo, dem Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und dessen Fakultativprotokoll sowie den Millenniumsentwicklungszielen verstärkt wird;

12.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Politik zur Unterstützung Afrikas und in den nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Länder auf die Ratifizierung und Umsetzung des Maputo-Protokolls in allen afrikanischen Ländern hingewirkt wird, wobei Artikel 5, der die Verurteilung und das Verbot aller Formen von Genitalverstümmelung vorsieht, besondere Aufmerksamkeit gelten muss;

13.

begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Umsetzung der oben genannten Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates zu fördern und Leitlinien zum Gender Mainstreaming in Ausbildungsgängen für Krisenmanagement auszuarbeiten;

14.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, konkrete Initiativen für die Emanzipation und wirtschaftliche und soziale Integration von Immigrantinnen, insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Rahmenprogramms für die Integration von Bürgern aus Drittländern, sowie Maßnahmen im Hinblick auf das Erlernen der Sprache, die Kenntnis der Rechte und Pflichten, die sich aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand, den internationalen Übereinkommen, den im Aufnahmeland geltenden Grundsätzen und Gesetzen (darunter das Verbot der Polygamie im Rahmen der Familienzusammenführung) und den Grundwerten der Europäischen Union ableiten, zu ergreifen, und zwar durch die Planung spezifischer Bildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Chancengleichheit, der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts und des Gender Mainstreaming, durch Programme zur Bekämpfung der Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und am Arbeitsplatz, durch die Unterstützung von unternehmerischen Projekten von Immigrantinnen, die die Erhaltung und die Verbreitung des kulturellen Reichtums ihrer Herkunftsländer fördern, sowie durch die Einrichtung und Unterstützung öffentlicher Räume für die Teilhabe von Immigrantinnen, in denen diese aktiv vertreten sind;

15.

empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, die Finanzierung von Programmen vorzusehen, die in den Herkunftsländern über die Einreise- und Aufenthaltsformalitäten für die Einwanderer in die Europäische Union und über die Gefahren der illegalen Einwanderung informieren;

16.

fordert die Kommission auf, die ersten Pilotprojekte über die Einbeziehung des Gender Mainstreaming in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und die Gemeinschaftsprogramme, insbesondere die Strukturfonds, das Siebte Rahmenprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (2007-2013), das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit und des Verbraucherschutzes (2007-2013) und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) einzuleiten; ist der Auffassung, dass diese Pilotprojekte die Auswirkungen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union auf die Gleichstellung (Querschnittsansatz), die Effizienz spezifischer Beiträge oder Reserven für Frauen oder die von Frauen vorgeschlagenen Projekte berücksichtigen müssten, und eine Analyse der Schwierigkeiten von Frauen bei der Teilnahme an diesen Programmen (spezifischer Ansatz) umfassen sollten;

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Integration Maßnahmen aufzunehmen bzw. die Maßnahmen zu verstärken, durch die der gleichberechtigte Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und Unternehmertum von Frauen gefördert werden, sowie neue Arbeitsmöglichkeiten im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen sowie im Bereich der Personen- und Familiendienstleistungen, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, zu ermitteln und zu fördern und dabei den wirtschaftlichen und sozialen Wert dieser Tätigkeiten hervorzuheben und einen Rechtsrahmen vorzusehen, durch den die Qualität der Dienstleistungen, die Anerkennung der sozialen Rechte sowie die Würde derjenigen, die sie erbringen, gewährleistet wird, wie auch dazu beizutragen, das Armutsrisiko zu verringern; ist der Ansicht, dass Frauen aufgrund ihrer ungünstigeren Position im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, die durch die im Vergleich zu Männern höhere Arbeitslosenquote und eine niedrigere Entlohnung gekennzeichnet ist, einem größeren Risiko ausgesetzt sind, Opfer von Ausbeutung zu werden;

18.

fordert die Mitgliedstaaten auf, konkrete Strategien zur Förderung des weiblichen Unternehmertums durchzuführen, unter Nutzung z.B. der von den IKT gebotenen Chancen, und Maßnahmen, mit denen von Frauen geführten Unternehmen der Zugang zu Bankkrediten und Dienstleistungen sowie insbesondere zu Kleinkrediten erleichtert wird, sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmerinnen-Netzwerken zu ergreifen;

19.

stellt fest, dass die Schwierigkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten und die Europäische Union im Bereich der Geschlechtergleichstellung konfrontiert sind, infolge des verstärkten globalen wirtschaftlichen Wettbewerbs und der daraus resultierenden Nachfrage nach immer flexibleren und mobileren Arbeitskräften zunehmen; betont, dass Frauen weiterhin Opfer von sozialer Diskriminierung, Diskriminierung am Arbeitsplatz und anderen Formen der Diskriminierung sind und sie von diesen Anforderungen in der Regel stärker betroffen sind als Männer; weist darauf hin, dass diese Situation die Gleichstellung und das Recht der Frau auf ihre Reproduktionsentscheidung nicht beeinträchtigen darf;

20.

fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Umsetzung der Lissabon-Strategie eine nationale Gleichstellungsbeauftragte zu benennen, deren Aufgabe es ist, an der Ausarbeitung und Überprüfung der jeweiligen nationalen Pläne sowie an der Überwachung ihrer Umsetzung teilzunehmen, um die Einbeziehung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in die in diesen Plänen festgelegten politischen Maßnahmen und Ziele zu fördern;

21.

bedauert, dass das Lohngefälle von Frauen und Männern weiterhin 15 % beträgt; fordert die Kommission auf, vorrangig die Richtlinie 75/117/EWG (27) zu überarbeiten, und zwar insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitsaufsicht und die bei Diskriminierung zur Verfügung stehenden Rechtsmittel; fordert auch die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen so umgesetzt wird, dass Frauen nicht mehr diskriminiert werden, wenn sie aufgrund der Kindererziehungszeiten über eine geringere Berufserfahrung verfügen;

22.

fordert die Kommission auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern die Einführung einer Politik im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf zu fördern, durch die

sichergestellt wird, dass für die Kosten der Mutter- bzw. Vaterschaft die Allgemeinheit aufzukommen hat, um diskriminierende Verhaltensweisen am Arbeitsplatz auszumerzen, zu einer Steigerung der Geburtenrate beizutragen und die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern;

Sensibilisierungskampagnen durchgeführt und Pilotprojekte gestartet werden, um die ausgewogene Teilhabe von Männern und Frauen am Berufs- und Familienleben zu erleichtern;

im Rahmen der Barcelona-Ziele die Zugänglichkeit und Flexibilität der Pflege- und Betreuungsdienste für pflegebedürftige Personen (Kinder, Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sowie ältere Menschen) verbessert werden, indem Mindestvorgaben für Pflege und Betreuung, auch nachts geöffnete Einrichtungen, festgelegt werden, um den Erfordernissen von Beruf und Familienleben gerecht zu werden;

Väter und männliche Mitbewohner ermutigt werden, bestehende flexible Arbeitszeitmodelle zu nutzen und Pflichten im Haushalt und in der Familie wahrzunehmen, beispielsweise durch die Festschreibung einer Anfangsform des Vaterschaftsurlaubs und durch Einleitung der erwarteten Überarbeitung der Richtlinie 96/34/EG (28);

alternative Methoden festgelegt werden, um zu garantieren, dass die Renten von Frauen sichergestellt sind, wenn ihre berufliche Laufbahn keine angemessene Rente bietet, weil sie zu kurz war oder aufgrund umfassenderer Familienpflichten unterbrochen wurde;

23.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Analyse der geschlechterbezogenen Auswirkungen bei der Überarbeitung oder der Ausarbeitung von EG-Rechtsakten, wie z.B. bei der Richtlinie 93/104/EG, angemessen berücksichtigt wird, und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn wie im Falle dieser Richtlinie nachteilige geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten sind; fordert den Rat auf, opt-out-Vereinbarungen in Bezug auf diese Richtlinie zu beenden, da diese für Frauen nachteiliger sind als für Männer und eine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben erschweren;

24.

fordert die Kommission auf, das Ergebnis der Konferenz über Männer und Geschlechtergleichstellung, die vom finnischen EU-Ratsvorsitz organisiert wurde, sowie die Rolle der Männer bei der Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung zu berücksichtigen;

25.

fordert die Kommission auf, unter Heranziehung der Arbeiten des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen und auf der Grundlage der von der Datenbank Entscheidungsfindung (29) ermittelten Fortschritte bewährte Verfahren auf internationaler, nationaler oder regionaler Ebene zu bewerten, die die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen ermöglichen, und deren Verbreitung und Anwendung zu fördern, insbesondere durch Unterstützung eines Netzwerks von Frauen in Beschlussfassungsprozessen;

26.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, klare Ziele und Zeitpläne zu formulieren und auch umzusetzen, um die Teilhabe der Frauen an allen Formen der Beschlussfassung zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie im politischen Leben stärker vertreten sind;

27.

hält es für die wichtig, die Beteiligung von Frauen an Wissenschaft und Forschung zu fördern; hält es daher für notwendig, politische Maßnahmen und Instrumente vorzusehen, durch deren Zusammenwirken ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Spitzenleistungen in wissenschaftlichen Laufbahnen sichergestellt werden;

28.

ist der Auffassung, dass die Präsenz von Frauen in wissenschaftlichen Karrieren auch dadurch gefördert werden soll, dass vertragliche Vereinbarungen wie Stipendien oder Teilzeitarbeit zur Förderung der Vereinbarkeit von Privat- und Familienleben und Beruf vorgesehen werden;

29.

ist der Auffassung, dass die Verbreitung positiver Beispiele durch die Medien sowohl über die Rolle der Frau in der Gesellschaft als auch über ihre Leistungen in allen Bereichen, die hervorgehoben werden sollten, um ein positives Bild von Frauen zu schaffen und die Beteiligung anderer Frauen und von Männern an der Verwirklichung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu fördern, ein wirksames Instrument darstellt, um die negativen Stereotype zu bekämpfen, mit denen Frauen zu kämpfen haben; fordert daher die Kommission auf, Initiativen, beispielsweise im Rahmen des Programms Media 2007, zu fördern, durch die die Medien z.B. durch ständige Konsultationsforen mit den Medienbetreibern für die von ihnen verbreiteten Stereotypen sensibilisiert werden und die Chancengleichheit gefördert wird, insbesondere im Hinblick auf Information und Sensibilisierung junger Männer und Frauen;

30.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Eliminierung der Geschlechtsstereotypen zu ergreifen, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, und die Präsenz von Männern in Sektoren und Positionen voranzutreiben, die hauptsächlich von Frauen eingenommen werden, wie beispielsweise in Grundschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen;

31.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich im Sinne der jüngsten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Fahrplan auch mit den Rechten und Problemen von Transsexuellen zu befassen;

32.

fordert die Kommission auf, für Kommissionsmitglieder und hochrangige Beamte und im Rahmen von Managementtrainings für europäische Beamte den Besuch eines Seminars zum Thema Gender Mainstreaming und allgemeine Sensibilisierung für Geschlechterfragen vorzusehen;

33.

fordert die Kommission auf, in allen offiziellen Dokumenten und für die Verdolmetschung in alle Amtssprachen der Europäischen Union die Verwendung von nicht nach Geschlecht diskriminierenden Formulierungen zu fördern, die in der Lage sind, alle betroffenen Kulturen einzuschließen;

34.

fordert die europäischen Institutionen und Agenturen auf, die Gleichstellung der Geschlechter auf Verwaltungsebene zu fördern und Parität zwischen Männern und Frauen bei Personaleinstellungen und Ernennungen, vor allem bei hochrangigen Posten, anzustreben;

35.

ersucht die Kommission, im Jahresbericht über Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Europäischen Union dem Fahrplan ein Extrakapitel zu widmen und darin über die Fortschritte bezüglich des Fahrplans zu berichten;

36.

fordert die Kommission auf, den zuständigen Ausschuss bzw. die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments u.a. durch öffentliche Länderberichte über die Überwachung der Fortschritte des Fahrplans zu informieren;

37.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den für Chancengleichheit auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zuständigen ausführenden und gewählten Gremien zu übermitteln.


(1)  ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.

(2)  ABl. C 223 vom 8.8.2001, S. 149.

(3)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/48/104.

(4)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/58/147.

(5)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/59/165.

(6)  Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/52/86.

(7)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 258.

(8)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 247.

(9)  A/61/122/Add.1.

(10)  Resolution des Sicherheitsrats 1325(2000).

(11)  ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.

(12)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 323.

(13)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 492.

(14)  ABl. C 97 E vom 22.4.2004, S. 566.

(15)  ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 66.

(16)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 75.

(17)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0437.

(18)  Daten des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für Frauen (UNIFEM) zufolge hat mindestens jede dritte Frau im Laufe ihre Lebens in irgendeiner Form Gewalt erlitten.

(19)  Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in 85 % der Fälle das Familienoberhaupt in Einelternfamilien eine Frau ist.

(20)  Siehe u.a. die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des UNIFEM, der Weltbank, des Commonwealth-Sekretariats für Chancengleichheit sowie die Studien und Projekte des Europarats, des Nordischen Ministerrats oder des Ministeriums für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Niederlande.

(21)  Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) (ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22).

(22)  Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern von Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit — auch in der Landwirtschaft — ausüben, sowie über Mutterschutz (ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56).

(23)  Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).

(24)  Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1).

(25)  Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (ABl. L 235 vom 23.9.2003, S. 10).

(26)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 19.

(27)  Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45 vom 19.12.1975, S. 19).

(28)  Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4).

(29)  Projekt der GD Beschäftigung und Soziales der Kommission, in dessen Rahmen Daten betreffend die Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen (politische Institutionen, öffentliche Verwaltungen, Sozialpartner und wichtigste Nichtregierungsorganisationen) gesammelt und analysiert werden.

Url-Adresse: http://ec.europa.eu/employment_social/women_men_stats/index_en.htm.

P6_TA(2007)0064

Online-Musikdienste: länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2006/2008(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Empfehlung 2005/737/EG der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (1) (im Folgenden „die Empfehlung“),

unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 95 und 151,

unter Hinweis auf die Artikel II-77 und II-82 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

unter Hinweis auf Artikel III-181 des Vertrags über eine Verfassung für Europa,

in Kenntnis der bestehenden internationalen Abkommen, die für Musikrechte gelten, d.h. des Abkommens von Rom vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996, des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger vom 20. Dezember 1996 und des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vom 15. April 1994,

unter Hinweis auf den Besitzstand des EG-Rechts im Bereich der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die für Musikrechte gelten, d.h. die Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (2), die Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (3), die Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (4) und die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (5),

in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (KOM(1995)0382,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Mai 2003 zum Schutz von audiovisuellen Darstellern (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2004 zu einem Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte (7),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. April 2004 — Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt (KOM(2004)0261),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation — In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet (9),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0053/2007),

A.

in der Erwägung, dass es die Kommission versäumt hat, vor Annahme der Empfehlung mit den Betroffenen und dem Parlament umfassende und gründliche Konsultationen abzuhalten; in der Erwägung, dass alle Kategorien von Rechteinhabern bei allen zukünftigen Regulierungsmaßnahmen in diesem Bereich konsultiert werden müssen, um eine faire und ausgewogene Vertretung ihrer Interessen zu gewährleisten,

B.

in der Erwägung, dass die Tatsache, dass die Kommission es unterlassen hat, das Parlament förmlich zu beteiligen, insbesondere mit Blick auf dessen genannte Entschließung vom 15. Januar 2004, nicht hingenommen werden kann, da die Empfehlung über eine bloße Auslegung und Ergänzung bestehender Vorschriften eindeutig hinausgeht,

C.

in der Erwägung, dass es nicht hingenommen werden kann, dass als Ansatz „nicht zwingendes Recht“ gewählt wurde, ohne dass vorher eine Konsultation stattfand oder das Parlament und der Rat förmlich beteiligt wurden, wodurch der demokratische Prozess umgangen wurde, insbesondere da die Initiative bereits Entscheidungen auf dem Markt mit potentiell negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die kulturelle Vielfalt beeinflusst hat,

D.

in der Erwägung, dass die Empfehlung lediglich beabsichtigt, den Online-Verkauf von Musikaufnahmen zu regeln, aufgrund des unbestimmten Wortlauts jedoch auch auf andere Online-Dienste (wie z.B. Rundfunkdienste), die Musikaufnahmen enthalten, Anwendung finden könnte; in der Erwägung, dass die hieraus resultierende Unklarheit in Bezug auf die Anwendbarkeit unterschiedlicher Lizenzierungsregime zu Rechtsunsicherheit führt und Nachteile insbesondere für Online- Rundfunkdienste mit sich bringt,

E.

in der Erwägung, dass ein Risiko besteht, dass Rechteinhaber, die der Empfehlung hinsichtlich ihrer interaktiven Online-Rechte folgen würden, den lokalen Verwertungsgesellschaften auch andere (z.B. den Rundfunk betreffende) Rechte entziehen und somit den Nutzern dieser Rechte die Möglichkeit nehmen, Nutzungsrechte für ein breit gefächertes Repertoire von ein- und derselben Verwertungsgesellschaft zu erwerben,

F.

in der Erwägung, dass es nicht hingenommen werden kann, dass die Kommission beabsichtigt, eine Empfehlung zum gegenwärtigen System eines gerechten Ausgleichs für Vervielfältigungen zu privaten Zwecken nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2001/29/EG anzunehmen, und so erneut das demokratische Verfahren zur Regelung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten umgeht,

G.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, mögliche Risiken zu vermeiden und für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen der verschiedenen Beteiligten zu sorgen,

H.

in der Erwägung, dass Musik keine Ware ist, dass die Verwertungsgesellschaften größtenteils nichtkommerzielle Organisationen sind und dass die Einführung eines Systems, das auf kontrolliertem Wettbewerb aufbaut, den Interessen aller Rechteinhaber und der Förderung der kulturellen Vielfalt und Kreativität dient,

I.

in der Erwägung, dass nationale Verwertungsgesellschaften weiterhin eine wichtige Rolle bei der Unterstützung zur Förderung von neuen Rechteinhabern und Minderheitenrechteinhabern, kultureller Vielfalt, Kreativität und lokalen Repertoires spielen sollten, was voraussetzt, dass das Recht der nationalen Verwertungsgesellschaften zum Einbehalt fortgesetzter kultureller Abschläge aufrechterhalten bleibt,

J.

in der Erwägung, dass das bestehende Netz der nationalen Verwertungsgesellschaften eine wichtige Rolle bei der finanziellen Unterstützung zur Förderung von neuen Repertoires und von Minderheitenrepertoires in Europa spielt, und dass dies nicht verloren gehen sollte,

K.

in der Erwägung, dass ein stärkerer, dabei aber kontrollierter Wettbewerb bei der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Online-Musikbranche allen Parteien nützen und die kulturelle Vielfalt stärken kann, sofern er fair und transparent ist, und dass der Wettbewerb nur die Qualität und die Kosten für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen betrifft, ohne Auswirkungen auf den Wert der Rechte zu haben,

L.

in der Erwägung, dass die Sorge besteht, dass einige Bestimmungen der Empfehlung möglicherweise negative Auswirkungen auf lokale Repertoires und die kulturelle Vielfalt haben, da die Gefahr besteht, dass eine Konzentration von Rechten bei größeren Verwertungsgesellschaften gefördert wird, und in der Erwägung, dass die Auswirkungen jeder Initiative zur Eröffnung des Wettbewerbs zwischen Verwertungsgesellschaften mit dem Ziel, die gewinnträchtigsten Rechteinhaber anzuziehen, geprüft und gegenüber den nachteiligen Auswirkungen eines solchen Ansatzes auf kleine Rechteinhaber, kleine und mittlere Verwertungsgesellschaften und die kulturelle Vielfalt abgewogen werden muss,

M.

in der Erwägung, dass die Möglichkeit für Rechteinhaber und Nutzer, eine Verwertungsgesellschaft unabhängig von dem Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, frei zu wählen,

von geeigneten Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen begleitet sein muss, besonders indem den Nutzern — über ein und dieselbe Verwertungsgesellschaft

umfangreiche und diversifizierte Repertoires, einschließlich lokaler und Nischen-Repertoires und insbesondere eines weltweiten Repertoires für Sendeanstalten, angeboten werden,

gewährleisten muss, dass alle Rechteinhaber, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz oder ihrem Geschäftsmodell, auf möglichst direktem und fairem Wege einen gerechten Anteil an Nutzungsgebühren sowie umfassende demokratische Rechte der Beteiligung an Verwaltungsfragen in den betroffenen Verwertungsgesellschaften erhalten, und

nicht dazu führen darf, dass es den kommerziell erfolgreichsten Rechteinhabern gestattet wird, ihre vorherrschende Stellung zum Nachteil weniger profitträchtiger Rechteinhaber oder zum Nachteil von Rechteinhabern, die ihre Werke mit kostenlosen und Open-content-Lizenzen veröffentlichen, auszubauen,

nicht die Gleichbehandlung aller Rechteinhaber beeinträchtigen darf, und in der Erwägung, dass der Aufstieg neuer Technologien die Gesellschaft bereichert, da neue Möglichkeiten zur Nutzung und zur Verteilung von Musik und anderen Inhalten online geboten werden, und in der Erwägung, dass deshalb eine Regelung herbeigeführt werden muss, die die Interessen aller Beteiligten, einschließlich der Endnutzer, widerspiegelt und berücksichtigt,

N.

in der Erwägung, dass das bestehende System der Gegenseitigkeitsverträge und der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren beibehalten werden sollte, indem ein Wettbewerb eingeführt wird auf der Grundlage der Effizienz und Qualität der von den Verwertungsgesellschaften angebotenen Dienstleistungen sowie dem prozentualen Anteil der administrativen Kosten und indem den Nutzern, die Musikaufnahmen online zum Verkauf anbieten, Lizenzen gewährt werden auf der Grundlage der Tarife, die in dem Land gelten, in dem die Konsumtion des Urheberrechts durch den individuellen Nutzer stattfinden wird, und in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in vollem Einklang mit der in der Kabel- und Satellitenrichtlinie 93/83/EWG festgeschriebenen Regelung für grenzüberschreitenden Rundfunk Rechtssicherheit für Anbieter von anderen Online-Diensten als dem Online-Verkauf von Musik schaffen und es ermöglichen sollten, dass solche anderen Nutzer die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen beantragen und die Gebühren ordnungsgemäß entsprechend der jeweiligen Nutzung an alle Kategorien von Rechteinhabern unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen entrichten,

O.

unter Hinweis darauf, dass das System der Gegenseitigkeitsvereinbarungen beibehalten werden sollte, da es unterschiedslos allen gewerblichen und individuellen Nutzern die Möglichkeit des Zugangs zum weltweiten Repertoire gibt, den Rechteinhabern einen besseren Schutz bietet, echte kulturelle Vielfalt gewährleistet und den fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt fördert,

P.

in der Erwägung, dass es Verwertungsgesellschaften freistehen sollte, gewerblichen Nutzern von allen Orten in der Europäischen Union europaweite und Multirepertoirelizenzen für grenzübergreifende und Online-Nutzung und für die Nutzung in der Mobiltelefonie und in anderen digitalen Netzen zu erteilen, wenn sie in der Lage sind, die Rechte, für die eine Lizenz erteilt wurde, in angemessener Weise zu verwalten, und in der Erwägung, dass solche Mehrgebietslizenzen unter fair ausgehandelten Bedingungen ohne Diskriminierung zwischen den Nutzern und bei Gewährleistung von Interoperabilität zwischen verschiedenen Technologien gewährt werden sollten, damit die Praktiken der Lizenzvergabe durch die Verwertungsgesellschaften nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschiedenen Nutzern von Rechten und verschiedenen nicht-interoperablen technologischen Mitteln der Verbreitung führen,

Q.

in der Erwägung, dass die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, in denen gewerbliche Nutzer eine Lizenz für das weltweite Repertoire für das Gebiet, das sie brauchen, erwerben können, gemeinsam mit einem hohen Schutzniveau für die Rechteinhaber im Mittelpunkt der engen Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften stehen sollten, um das Phänomen des „Forum-Shopping“ (Nutzer, die nach Verwertungsgesellschaften suchen, die die billigsten Lizenzen anbieten) zu unterbinden; in der Erwägung, dass zur Beibehaltung einer einzigen Anlaufstelle das bestehende System der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren in Verbindung mit einem hohem Schutzniveau für Rechteinhaber beibehalten werden sollte, um negative Auswirkungen auf die Einkünfte zu vermeiden und gleichzeitig sicherzustellen, dass unerwünschte ausschließliche Mandate, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen, nicht erteilt werden dürfen,

R.

in der Erwägung, dass es — insbesondere mit Blick auf einen möglichen Missbrauch von Monopolen — besserer Regeln für einige Verwertungsgesellschaften im Wege einer verbesserten Solidarität, Transparenz, Nicht-Diskriminierung einer fairen und ausgewogenen Vertretung einer jeden Kategorie von Rechteinhabern und besserer Vorschriften über die Rechenschaftspflicht zusammen mit geeigneten Kontrollmechanismen in den Mitgliedstaaten bedarf; in der Erwägung, dass Verwertungsgesellschaften ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der drei Schlüsselprinzipien von Effizienz, Gerechtigkeit und Transparenz erbringen sollen,

S.

in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten immer dann, wenn Rechte kollektiv wahrgenommen werden, faire und wirksame Streitbeilegungsmechanismen eingeführt werden sollten, mit denen gewährleistet wird, dass Rechteinhaber und Nutzer gleichermaßen Zugang zu einer Möglichkeit der Streitbeilegung haben, unbeschadet des Rechts aller Beteiligter auf eine gerichtliche Überprüfung; und in der Erwägung, dass deshalb in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage klarer und schlüssiger Kriterien faire, unparteiische und wirksame Streitbeilegungsmechanismen für alle Beteiligten eingeführt werden sollten,

T.

in der Erwägung, dass die Kommission auf der Grundlage korrekter und vollständiger Daten eine genaue Abschätzung der Entwicklung und Umsetzung von Abkommen und Vereinbarungen zur Stärkung der möglichen Ergebnisse und zur Beurteilung der Risiken von Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für Onlinedienste unter Berücksichtigung der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Dimension vornehmen sollte,

U.

in der Überzeugung, dass es gemeinsamer Instrumente und vergleichbarer Parameter sowie der Abstimmung der Tätigkeitsbereiche von Verwertungsgesellschaften bedarf, um die Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaften zu verbessern und die Entwicklung der Informationsgesellschaft zu berücksichtigen,

V.

in der Erwägung, dass alle Anstrengungen zur Stimulierung des Wettbewerbs im Binnenmarkt und zur internationalen Verbreitung europäischer musikalischer Werke zu begrüßen sind, unabhängig davon, welche Verwertungsgesellschaft für die Urheberrechte zuständig ist, unter Berücksichtigung des Prinzips, wonach jedes Repertoire unabhängig davon, ob es allgemein bekannt ist oder nicht, gleich behandelt werden sollte,

W.

in der Erwägung, dass die Empfehlung zwar nur den Online-Verkauf von Musikaufnahmen betreffen soll, dass der Wortlaut im weiteren Sinne jedoch auch andere Online-Dienste (wie Rundfunkdienste), wozu auch derartige Musikaufnahmen gehören können, einschließt, die durch die Rechtsunsicherheit beeinträchtigt wären, die diese Empfehlung in der Frage bewirkt, welches Lizenzverfahren für diese Dienste anzuwenden wäre und in der Erwägung, dass die für den Binnenmarkt anwendbaren technischen Lösungen den Kriterien für die Öffnung und die Interoperabilität entsprechen müssen, die den Schutz der Rechteinhaber sowie der Verbraucher gewährleisten sollen,

X.

in der Erwägung, dass ein stärkerer Wettbewerb bei der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in der Musikindustrie, sofern er fair und transparent ist und unter den richtigen Voraussetzungen stattfindet, die Stellung der Autoren in Europa (auch der lokalen Autoren und der Minderheitenrepertoires) schützen und der kulturellen Vielfalt in Europa förderlich sein kann,

Y.

in der Erwägung, dass die Kommission geeignete Initiativen prüfen sollte, um einen ständigen breiten öffentlichen Zugang zu Repertoires zu gewährleisten, wozu auch kleinere oder lokale Repertoires gehören, unter Beachtung des Übereinkommens der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, angesichts der Besonderheit des digitalen Zeitalters, aber ebenfalls unter Berücksichtigung der direkten und indirekten Folgen für die allgemeine Stellung der Autoren und der kulturellen Vielfalt,

1.

ersucht die Kommission, klarzustellen, dass die Empfehlung von 2005 ausschließlich auf den Online-Verkauf von Musikaufnahmen Anwendung findet, und so bald wie möglich — nach eingehender Konsultation der betroffenen Parteien — unter Berücksichtigung der Besonderheit des digitalen Zeitalters und der Notwendigkeit, die europäische kulturelle Vielfalt, kleine Beteiligte und lokale Repertoires auf der Grundlage des Prinzips der Gleichbehandlung zu schützen, einen Vorschlag vorzulegen für eine flexible Rahmenrichtlinie zur Regelung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für grenzübergreifende Online-Musikdienste, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmen ist;

2.

betont, dass die Kommission die Konsultation der betroffenen Parteien so breit wie möglich anlegen sollte und über die in der Empfehlung und dem Arbeitspapier der Kommission „Studie über eine Initiative der Gemeinschaft über die grenzüberschreitende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten“ vom 7. Juli 2005 dargelegten Optionen hinaus alle weiteren Modelle in die Diskussion einbeziehen sollte;

3.

hat Verständnis für und befürwortet die Bestimmungen betreffend die für Rechteinhaber bestehende Möglichkeit, eine Verwertungsgesellschaft zu wählen, die übertragenen Online-Rechte und den territorialen Umfang dieser Rechte festzulegen, und das Recht, einer Verwertungsgesellschaft diese Rechte zu entziehen oder diese Rechte einer anderen Verwertungsgesellschaft zu übertragen und betont die Notwendigkeit, die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Verwertungsgesellschaften zu berücksichtigen, um auch die Interessen kleinerer und lokaler Rechteinhaber zu schützen und damit die kulturelle Vielfalt zu wahren;

4.

vertritt ferner die Ansicht, dass den Interessen der Autoren und damit einer kulturellen Vielfalt in Europa am besten durch die Einführung eines fairen und transparenten wettbewerbsbasierten Systems gedient ist, mit dem negative Auswirkungen auf die Einkünfte der Autoren vermieden werden können;

5.

fordert die Mitgliedstaaten und die Verwertungsgesellschaften auf, eine gerechte Vertretung aller Gruppen von Rechteinhabern in den Verwertungsgesellschaften und somit ihre ausgewogene Teilhabe am internationalen Beschlussfassungsprozess sicherzustellen;

6.

betont, dass die vorgeschlagene Richtlinie die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden kreativen Unternehmen, die Effektivität der von den Verwertungsgesellschaften erbrachten Dienstleistungen oder die Wettbewerbsfähigkeit der kommerziellen Nutzer — insbesondere kleiner Rechteinhaber und Nutzer — auf keinen Fall untergraben darf, und sie sollte

den Rechteinhabern ein hohes Schutzniveau sowie Gleichbehandlung bieten,

sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften als Teil des europäischen Rechtsrahmens bzw. des gemeinschaftlichen Besitzstandes für Rechte am geistigen Eigentum wirkliche, spürbare und angemessene Auswirkungen auf den effizienten Schutz aller Kategorien von Rechteinhabern haben und einer regelmäßigen Prüfung und gegebenenfalls Überarbeitung unterzogen werden,

sich auf Solidarität und ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis zwischen den Rechteinhabern innerhalb der Verwertungsgesellschaften stützen,

betonen, dass alternative Streitbeilegungsverfahren angewandt werden sollten, damit alle Beteiligten die Möglichkeit haben, langwierige und kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden, wobei eine Gleichbehandlung von Eigentümern und Nutzern zu gewährleisten ist,

für eine demokratische, transparente und verantwortungsvolle Leitung der Verwaltungsgesellschaften sorgen, u.a. durch die Festlegung von Mindeststandards für die Organisationsstrukturen, die Transparenz, die Vertretung, die Regeln für die Verteilung der Rechte, die Rechenschaftspflicht und die Rechtsmittel,

für umfassende Transparenz in den Verwertungsgesellschaften sorgen, insbesondere was die Grundlagen der Berechnungen der Tarife, die Verwaltungskosten und Angebotsstruktur betrifft, sowie zu diesem Zwecke gegebenenfalls Regeln für die Regulierung und Aufsicht der Verwertungsgesellschaften festlegen,

Kreativität und kulturelle Vielfalt fördern,

nur fairen und kontrollierten Wettbewerb ohne territoriale Beschränkungen, aber mit den notwendigen und geeigneten qualitativen Kriterien für die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und die Wahrung des Werts der Rechte zulassen,

negative Auswirkungen auf das Niveau der Nutzungsgebühren vermeiden, indem gewährleistet wird, dass den Nutzern die Lizenzen auf der Grundlage der Tarife des Landes erteilt werden, in dem das dem Urheberrecht unterworfene Werk genutzt wird (dem sogenannten Bestimmungsland) und dabei dazu beitragen, ein angemessenes Niveau der Nutzungsgebühren für die Rechteinhaber zu gewährleisten,

die kulturelle und soziale Rolle der Verwertungsgesellschaften erhalten, wobei sicherzustellen ist, dass die Verwertungsgesellschaften bei der Verwaltung der Mittel der Rechteinhaber und bei der Erbringung von Dienstleistungen für Rechtenutzer und Rechteinhaber so vorgehen, dass deren Schutz maximal gewährleistet ist,

im Dienste der Effizienz den Austausch von Informationen fördern und eine Verpflichtung für gewerbliche Nutzer und Produzenten festlegen, wonach diese den Verwertungsgesellschaften freien Zugang zu vollständigen und korrekten Informationen gewähren, die diese benötigen, um die Rechteinhaber festzustellen und deren Rechte ordnungsgemäß zu verwalten,

den Nutzern ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten und die Verfügbarkeit des Weltrepertoires durch Lizenzen beibehalten, die innerhalb der Europäischen Union und durch interoperable technische Plattformen von jeder Verwertungsgesellschaft erworben werden können,

die Interessen der Nutzer und des Marktes berücksichtigen und insbesondere sicherstellen, dass kleine und mittelständische Nutzer über einen ausreichenden Rechtsschutz verfügen und bei Streitigkeiten wirksame Streitbeilegungsmechanismen zur Verfügung stehen, die kostengünstig sind und die Nutzer nicht mit unangemessenen Kosten belasten,

die Möglichkeit von Rechteinhabern fördern, EU-weit eine neue Generation von Modellen für Sammellizenzen für Musik für Online-Zwecke zu entwickeln, die besser zu der Online-Umgebung passen, und zwar auf der Grundlage von Gegenseitigkeitsverträgen und der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsgebühren, während sichergestellt wird, dass Rechteinhaber ihre Position nicht dahingehend missbrauchen, einen „one-stop-shop“ für den kollektiven Rechteerwerb des weltweiten Repertoires zu unterbinden,

den Einsatz von Maßnahmen und offenen und interoperablen technischen Plattformen auf diesem Markt aufwerten, die den Schutz der Rechteinhaber, die normale Nutzung von rechtmäßig erworbenen Inhalten durch die Verbraucher sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Informationsgesellschaft ermöglichen,

den künftigen Bedarf an einem gestrafften Online-Markt befriedigen, ohne den fairen Wettbewerb und die kulturelle Vielfalt oder den Wert der Musik auf irgendeine Weise aufs Spiel zu setzen,

die verschiedenen Formen legaler Online-Musikdienste berücksichtigen und spezielle Vorschriften enthalten, um ihre Entwicklung zu fördern,

die Effizienz und Kohärenz von Lizenzierungsregimen gewährleisten (z.B. indem sie Rundfunkveranstaltern die Möglichkeit zum Rechteerwerb im Einklang mit der Urheberrechtsgesetzgebung des Mitgliedstaates, in dem die jeweilige Sendung ihren Ursprung hat, eröffnet) und die Ausweitung bereits bestehender kollektiver Vereinbarungen vereinfachen, um auch interaktive Online-Verwertungsformen existierender Inhalte (wie z.B. Podcasting) abzudecken,

eine übermäßige Zentralisierung der Märkte und der Repertoires verhindern, indem gewährleistet wird, dass nicht einer einzigen oder sehr wenigen Verwertungsgesellschaften eine exklusive Vertretungsmacht durch die großen Rechteinhaber erteilt wird, womit garantiert wird, dass das Weltrepertoire für alle Verwertungsgesellschaften zur Erteilung von Lizenzen an die Nutzer verfügbar bleibt,

es den Nutzern ermöglichen, gesamteuropäische Lizenzen von jeder Verwertungsgesellschaft zu erhalten, die das Weltrepertoire abdeckt,

das System der gegenseitigen Einziehung von Nutzungsrechten durch Verwertungsgesellschaften für ihre Mitglieder bewahren,

Wettbewerb auf der Grundlage der Effizienz und Qualität der Dienste schaffen, die die Verwertungsgesellschaften anbieten können, nicht aber auf der Grundlage der Vergütung der Rechteinhaber;

7.

ist außerdem der Ansicht, dass es zur Gewährleistung der uneingeschränkten und umfassenden Funktionsfähigkeit des Systems der Gegenseitigkeit zum Vorteil aller Rechteinhaber von entscheidender Bedeutung ist, jede Form des ausschließlichen Mandats zwischen größeren Rechteinhabern und Verwertungsgesellschaften für die direkte Einziehung von Nutzungsgebühren in allen Mitgliedstaaten zu untersagen, da diese zum raschen Aussterben der nationalen Verwertungsgesellschaften und zur Untergrabung der Stellung des Minderheitenrepertoires und der kulturellen Vielfalt in Europa führen würde;

8.

unterstützt den Gedanken, dass es Verwertungsgesellschaften frei stehen sollte, gewerblichen Nutzern von allen Orten in der Europäischen Union unter fairen und für den jeweiligen Einzelfall ausgehandelten Bedingungen und ohne Diskriminierung zwischen den Nutzern europaweite und Multi-Repertoire-Lizenzen für Online-Nutzung (einschließlich der Nutzung in der Mobiltelefonie) ihres Repertoires zu erteilen; fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Auswirkungen globaler Lizenzen auf Online-Dienste und ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Lage der Autoren durchzuführen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 276 vom 21.10.2005, S. 54.

(2)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 28.

(3)  ABl. L 248 vom 6.10.1993, S. 15.

(4)  ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 12.

(5)  ABl. L 167 vom 22.6.2001, S. 10.

(6)  ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 293.

(7)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 425.

(8)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0301.

(9)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0324.


Mittwoch, 14. März 2007

13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 301/70


PROTOKOLL

(2007/C 301 E/03)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.

2.   Rüge eines Abgeordneten

Der Präsident teilt mit, dass er gemäß Artikel 9 und Artikel 147 Absatz 3 GO ein Verfahren gegen Maciej Marian Giertych eingeleitet hat und dass er, nachdem er in Anwesenheit des Generalsekretärs den betroffenen Abgeordneten gestern angehört hat, gegen diesen eine Rüge ausgesprochen hat, weil er eine Broschüre mit dem Logo des Europäischen Parlaments veröffentlicht hat, die fremdenfeindliche Äußerungen enthält, die bereits am 1. März 2007 vom Präsidium verurteilt worden waren.

Anschließend liest er einen Teil des Schreibens vor, das er dem betroffenen Abgeordneten übermittelt hat, und gibt bekannt, dass er an das Präsidium, an die Fraktionsvorsitzenden und an die Gremien, in denen dieser Abgeordnete Mitglied ist, d.h. an den AFET-Ausschuss und an die Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, eine diesbezügliche Mitteilung gerichtet hat.

3.   Berlin-Erklärung (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Berlin-Erklärung

Der Präsident legt zunächst dar, dass ihm die Konferenz der Präsidenten das Mandat erteilt hat, das Parlament bei den Verhandlungen über die Erklärung von Berlin zu vertreten, und eröffnet anschließend die Aussprache, indem er vor allem die Bedeutung dieser Erklärung für die Zukunft Europas hervorhebt.

Frank-Walter Steinmeier (amtierender Präsident des Rates) und Margot Wallström (Vizepräsidentin der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Jo Leinen (Vorsitzender des AFCO-Ausschusses), Joseph Daul im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion, Cristiana Muscardini im Namen der UEN-Fraktion, Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Nigel Farage im Namen der IND/DEM-Fraktion, Bruno Gollnisch im Namen der ITS-Fraktion, Roger Helmer, fraktionslos, Proinsias De Rossa, der sich zu den bisherigen Wortmeldungen äußert, Frank-Walter Steinmeier und Margot Wallström.

Die Aussprache wird geschlossen.

4.   Tagung des Europäischen Rates (8./9. März 2007) (Aussprache)

Bericht des Europäischen Rates und Erklärung der Kommission: Tagung des Europäischen Rates (8./9. März 2007)

Frank-Walter Steinmeier (amtierender Präsident des Rates) erläutert den Bericht. und Günter Verheugen (Vizepräsident der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Marianne Thyssen im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Alexander Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion, Michał Tomasz Kamiński im Namen der UEN-Fraktion, Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Nils Lundgren im Namen der IND/DEM-Fraktion, Andreas Mölzer im Namen der ITS-Fraktion, Jim Allister, fraktionslos, Werner Langen, Linda McAvan, Karin Riis-Jørgensen, Guntars Krasts, Claude Turmes, Umberto Guidoni, Johannes Blokland, Timothy Kirkhope, Poul Nyrup Rasmussen, Chris Davies, Mario Borghezio, Ian Hudghton, Vladimír Remek, Georgios Karatzaferis, Antonio Tajani, Harlem Désir, Bronisław Geremek, Zbigniew Zaleski, Gianni Pittella, Anneli Jäätteenmäki, Markus Ferber, Adrian Severin, Elizabeth Lynne, Othmar Karas, Riitta Myller, Françoise Grossetête, Marek Siwiec, Malcolm Harbour, Marianne Mikko, Josef Zieleniec, Frank-Walter Steinmeier und Günter Verheugen.

Die Aussprache wird geschlossen.

5.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

5.1.   Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ***I (Artikel 131 GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz (KOM(2005)0375 — C6-0279/2005 — 2005/0156 (COD)) — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatterin: Ewa Klamt (A6-0004/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 1)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Ewa Klamt (Berichterstatterin) gibt eine Erklärung gemäß Artikel 131 Absatz 4 GO ab.

Angenommen durch einzige Abstimmung (P6_TA(2007)0065)

*

* *

Es spricht Geoffrey Van Orden zur Lage in Simbabwe.

5.2.   Zahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (Abstimmung)

Vorschlag für einen Beschluss, eingereicht gemäß Artikel 188 GO von den Abgeordneten Joseph Daul im Namen der PPE-DE-Fraktion, Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion, Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion, Brian Crowley im Namen der UEN-Fraktion, Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALEFraktion, Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEM-Fraktion und Bruno Gollnisch im Namen der ITS-Fraktion über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (B6-0100/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 2)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen (P6_TA(2007)0066)

5.3.   Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/ 2005 — 2005/0228(COD)) — Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

Berichterstatter: Jörg Leichtfried (A6-0023/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 3)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0067)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0067)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Jörg Leichtfried (Berichterstatter) nimmt eine technische Änderung von Änderungsantrag 10 vor;

Jaromír Kohlíček stellt einen Änderungsantrag zu Anhang II, der berücksichtigt wird.

5.4.   Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern (KOM(2006)0487 — C6-0330/2006 — 2006/0162(CNS)) — Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Berichterstatterin: Bernadette Bourzai (A6-0006/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 4)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0063)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0068)

5.5.   Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006)0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Mary Lou McDonald (A6-0019/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 5)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P6_TA(2007)0069)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0069)

5.6.   Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (Abstimmung)

Bericht: Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (2006/2134(INI)) — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Berichterstatter: Joel Hasse Ferreira (A6-0057/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 6)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0070)

5.7.   Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0077/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0071)

5.8.   Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0078/2007, B6-0085/2007, B6-0087/2007, B6-0088/2007, B6-0093/2007 und B6-0095/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 8)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0078/2007

(ersetzt B6-0078/2007, B6-0085/2007, B6-0087/2007, B6-0088/2007, B6-0093/2007 und B6-0095/ 2007):

eingereicht von den Abgeordneten:

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Stefano Zappalà, Karl von Wogau, Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Bogdan Klich im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Martin Schulz, Jan Marinus Wiersma, Ana Maria Gomes und Achille Occhetto im Namen der PSEFraktion,

Annemie Neyts-Uyttebroeck und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion,

Ģirts Valdis Kristovskis, Ryszard Czarnecki und Hanna Foltyn-Kubicka im Namen der UEN-Fraktion,

Angelika Beer, Jill Evans und Caroline Lucas im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

André Brie, Luisa Morgantini, Vittorio Agnoletto, Tobias Pflüger, Dimitrios Papadimoulis, Esko Seppänen und Jens Holm im Namen der GUE/NGL-Fraktion.

Angenommen (P6_TA(2007)0072)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Monica Frassoni im Namen der Verts/ALE-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung über Ziffer 1, 2. Teil, und Ziffer 9 (Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen diesen Antrag gibt);

Vytautas Landsbergis stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 2, der berücksichtigt wird.

6.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Jörg Leichtfried — A6-0023/2007: Hubert Pirker

Bericht Joel Hasse Ferreira — A6-0057/2007: Zita Pleštinská und Andreas Mölzer

Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste (B6-0077/2007): Robert Evans

Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung (RC B6-0078/2007): Hubert Pirker

7.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

Abstimmungen vom 13.03.2007:

Luisa Morgantini und Małgorzata Handzlik haben mitgeteilt, dass sie sich nicht an den Abstimmungen über die beiden Berichte Parish (A6-0038/2007 und A6-0051/2007) beteiligt haben,

Catherine Stihler und Werner Langen haben mitgeteilt, dass ihr Abstimmungsgerät bei den Abstimmungen über die beiden Berichte Parish (A6-0038/2007 und A6-0051/2007) nicht funktioniert hat,

Evgeni Kirilov hat mitgeteilt, dass er sich an den Abstimmungen beteiligt hat, dass jedoch sein Name nicht in der Anlage mit den namentlichen Abstimmungen erscheint.

(Die Sitzung wird von 13.10 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Mechtild ROTHE

Vizepräsidentin

8.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

9.   Beziehungen Europa-Mittelmeer — Errichtung der Freihandelszone Europa- Mittelmeer (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Konferenz der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer (Tunesien)

Bericht: Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (2006/2173(INI)) — Ausschuss für internationalen Handel.

Berichterstatter: Kader Arif (A6-0468/2006)

Gernot Erler (amtierender Präsident des Rates) und Peter Mandelson (Mitglied der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Kader Arif erläutert den Bericht.

Es sprechen Antonio Tajani (Verfasser der Stellungnahme AFET), Jean-Claude Fruteau (Verfasser der Stellungnahme AGRI), Vito Bonsignore im Namen der PPE-DE-Fraktion, Pasqualina Napoletano im Namen der PSEFraktion, Philippe Morillon im Namen der ALDE-Fraktion, Adriana Poli Bortone im Namen der UEN-Fraktion, Hélène Flautre im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Derek Roland Clark im Namen der IND/DEM-Fraktion, Philip Claeys im Namen der ITS-Fraktion, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Carlos Carnero González, Gianluca Susta, Tokia Saïfi, Jamila Madeira, Ignasi Guardans Cambó, Edward McMillan-Scott, Béatrice Patrie und Francisco José Millán Mon.

VORSITZ: Miguel Angel MARTÍNEZ MARTÍNEZ

Vizepräsident

Es sprechen Panagiotis Beglitis, Simon Busuttil, John Attard-Montalto, Gernot Erler und Peter Mandelson.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Bruno Gollnisch, Philip Claeys und Petre Popeangă im Namen der ITS-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0041/2007);

Philippe Morillon, Thierry Cornillet und Marco Cappato im Namen der ALDE-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0080/2007);

Hélène Flautre, David Hammerstein Mintz, Raül Romeva i Rueda und Cem Özdemir im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0084/2007);

Roberta Angelilli, Adriana Poli Bortone, Salvatore Tatarella und Marek Aleksander Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0090/2007);

Luisa Morgantini und Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGL-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0092/2007);

Vito Bonsignore, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Tokia Saïfi und Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0094/2007);

Pasqualina Napoletano und Carlos Carnero González im Namen der PSE-Fraktion zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer (B6-0096/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.4 des Protokolls vom 15.03.2007 und Punkt 5.5 des Protokolls vom 15.03.2007.

10.   Bosnien und Herzegowina (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu Bosnien und Herzegowina (2006/2290(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Doris Pack (A6-0030/2007)

Doris Pack erläutert den Bericht.

Es sprechen Gernot Erler (amtierender Präsident des Rates) und Olli Rehn (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Alojz Peterle im Namen der PPE-DE-Fraktion, Libor Rouček im Namen der PSE-Fraktion, Philippe Morillon im Namen der ALDE-Fraktion, Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion, Gisela Kallenbach im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Erik Meijer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Bastiaan Belder im Namen der IND/DEM-Fraktion, Bernd Posselt, Hannes Swoboda, Jelko Kacin, Bernd Posselt zur Einhaltung der Redezeit, Bogusław Rogalski, Roberta Alma Anastase, Justas Vincas Paleckis, Alexander Lambsdorff, Brian Crowley, Csaba Sándor Tabajdi, Dimitar Stoyanov im Namen der ITS-Fraktion und Olli Rehn.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.6 des Protokolls vom 15.03.2007.

VORSITZ: Manuel António dos SANTOS

Vizepräsident

11.   Zukunft der europäischen Flugzeugindustrie (Aussprache)

Erklärungen des Rates und der Kommission: Zukunft der europäischen Flugzeugindustrie

Peter Hintze (amtierender Präsident des Rates) und Günter Verheugen (Vizepräsident der Kommission) geben die Erklärungen ab.

Es sprechen Christine De Veyrac im Namen der PPE-DE-Fraktion, Matthias Groote im Namen der PSE-Fraktion, Anne Laperrouze im Namen der ALDE-Fraktion, Gérard Onesta im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jacky Henin im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Paul Marie Coûteaux im Namen der IND/DEM-Fraktion, Gunnar Hökmark, Karin Jöns, Gabriele Zimmer, Kader Arif, Inés Ayala Sender, Peter Hintze und Günter Verheugen.

Die Aussprache wird geschlossen.

12.   Fragestunde (Anfragen an den Rat)

Das Parlament prüft eine Reihe von Anfragen an den Rat (B6-0012/2007).

Anfrage 1 (Laima Liucija Andrikienė): Weitere Ratifizierung der Verfassung für Europa.

Gernot Erler (amtierender Präsident des Rates) beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Laima Liucija Andrikienė, Philip Bushill-Matthews und Danutė Budreikaitė.

Anfrage 2 (Claude Moraes): Fortschritte beim Rahmenbeschluss über die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Emine Bozkurt (in Vertretung d. Verf.), Jörg Leichtfried und Laima Liucija Andrikienė.

Anfrage 3 (Marie Panayotopoulos-Cassiotou): Altersgrenze für elektronische Spiele mit Gewaltszenen.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Marie Panayotopoulos-Cassiotou und Inger Segelström.

Es spricht Marie Panayotopoulos-Cassiotou zur Übersetzung des Titels ihrer Anfrage.

Gernot Erler beantwortet eine Zusatzfrage von Paul Rübig.

Anfrage 4 (Sarah Ludford): Korruptionsbekämpfung.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Chris Davies (in Vertretung d. Verf.) und Justas Vincas Paleckis.

Anfrage 5 (Glenis Willmott): Europäische Erklärung zum Gebärmutterhalskrebs.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie eine Zusatzfrage von Glenis Willmott.

Anfrage 6 (Bernd Posselt): Beitrittsverhandlungen mit Kroatien.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Bernd Posselt, Reinhard Rack und Justas Vincas Paleckis.

Anfrage 7 (Sajjad Karim): Simbabwe.

Anfrage 8 (Eoin Ryan): Beziehungen der EU zu Simbabwe.

Gernot Erler beantwortet die Anfragen sowie die Zusatzfragen von Fiona Hall (in Vertretung d. Verf.), Brian Crowley (in Vertretung d. Verf.) und Jim Allister.

Anfrage 9 (Dimitrios Papadimoulis): Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzbuchs.

Gernot Erler beantwortet die Anfrage sowie die Zusatzfragen von Kyriacos Triantaphyllides (in Vertretung d. Verf.) und Panagiotis Beglitis.

Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage zum Ausführlichen Sitzungsbericht).

Der Teil der Fragestunde mit Anfragen an den Rat ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 19.05 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Luigi COCILOVO

Vizepräsident

13.   Benennung in die interparlamentarischen Delegationen (Vorschlag der Konferenz der Präsidenten)

Der Präsident teilt mit, dass er den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten betreffend die Benennungen in die Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens, die Delegation für die Beziehungen zu Indien und die Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan erhalten hat.

Abstimmung: Donnerstag,15.03.2007, 12 Uhr.

Fristen für die Einreichung von Änderungsanträgen: Donnerstag, 15.03.2007, 10 Uhr.

14.   Hepatitis C (schriftliche Erklärung)

Die von den Abgeordneten Jolanta Dičkutė, John Bowis, Stephen Hughes, Frédérique Ries und Thomas Ulmer eingereichte Erklärung 87/2006 zu Hepatitis C hat die Unterschriften der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments erhalten und wird daher gemäß Artikel 116 Absatz 4 GO an die angegebenen Empfänger übermittelt und mit Angabe der Namen der Unterzeichner mit den angenommenen Texten im Protokoll der Sitzung vom 29.03.2007 veröffentlicht.

15.   Reform der handelspolitischen Instrumente der EU (Aussprache)

Mündliche Anfrage (O-0002/2007) vonEnrique Barón Crespo im Namen des INTA-Ausschusses an die Kommission: Grünbuch der Kommission und öffentliche Konsultation über eine mögliche Reform der handelspolitischen Instrumente der EU (B6-0009/2007)

Ignasi Guardans Cambó (in Vertretung d. Verf.) erläutert die mündliche Anfrage.

Peter Mandelson (Mitglied der Kommission) beantwortet die mündliche Anfrage.

Es sprechen Christofer Fjellner im Namen der PPE-DE-Fraktion, David Martin im Namen der PSE-Fraktion, Gianluca Susta im Namen der ALDE-Fraktion, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk im Namen der UEN-Fraktion, Carl Schlyter im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Béla Glattfelder, Kader Arif, Leopold Józef Rutowicz, Daniel Caspary, Panagiotis Beglitis, Danutė Budreikaitė, Francisco Assis, Benoît Hamon und Peter Mandelson.

Die Aussprache wird geschlossen.

16.   Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Aussprache)

Bericht: Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI)) — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatter: Johannes Voggenhuber (A6-0034/2007)

Johannes Voggenhuber erläutert den Bericht.

Es spricht Peter Mandelson (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Riccardo Ventre (Verfasser der Stellungnahme AFCO), Kinga Gál im Namen der PPE-DE-Fraktion, Claudio Fava im Namen der PSE-Fraktion, Sophia in 't Veld im Namen der ALDE-Fraktion, Sylvia- Yvonne Kaufmann im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Johannes Blokland im Namen der IND/DEM-Fraktion, Daniel Hannan, Ignasi Guardans Cambó, Giusto Catania, Maria da Assunção Esteves und Paul Rübig.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.7 des Protokolls vom 15.03.2007.

17.   Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas — Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits (2006/2222(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Willy Meyer Pleite (A6-0026/2007)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2006/2221(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Luis Yañez-Barnuevo García (A6-0025/2007)

Luis Yañez-Barnuevo García erläutert den Bericht.

VORSITZ: Mario MAURO

Vizepräsident

Willy Meyer Pleite erläutert den Bericht.

Es spricht Peter Mandelson (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Miguel Angel Martínez Martínez (Verfasser der Stellungnahme DEVE), Małgorzata Handzlik (Verfasserin der Stellungnahme INTA), Gianluca Susta (Verfasser der Stellungnahme INTA), José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra im Namen der PPE-DE-Fraktion, Raimon Obiols i Germà im Namen der PSEFraktion, Leopold Józef Rutowicz im Namen der UEN-Fraktion, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Jens Holm im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Gerard Batten im Namen der IND/DEMFraktion, Marcello Vernola, Józef Pinior, Ryszard Czarnecki, Willy Meyer Pleite und Bogusław Sonik.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.8 des Protokolls vom 15.03.2007 und Punkt 5.9 des Protokolls vom 15.03.2007.

18.   In Zypern verschwundene Personen (Aussprache)

Erklärung der Kommission: In Zypern verschwundene Personen

Der Präsident begrüßt Herrn Christophe Girod, Präsident des Komitees der Vereinten Nationen für in Zypern verschwundene Personen, sowie Herrn Elias Georgiadis und Frau Gülden Plümer Küçük, Mitglieder dieses Komitees, auf der Ehrentribüne.

Peter Mandelson (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Panayiotis Demetriou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Panagiotis Beglitis im Namen der PSEFraktion, Ignasi Guardans Cambó im Namen der ALDE-Fraktion, Cem Özdemir im Namen der Verts/ALEFraktion, Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Françoise Grossetête, Marios Matsakis und Karin Resetarits.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichter Entschließungsantrag:

Panayiotis Demetriou im Namen der PPE-DE-Fraktion, Mechtild Rothe im Namen der PSE-Fraktion, Ignasi Guardans Cambó und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion, Seán Ó Neachtain im Namen der UEN-Fraktion, Joost Lagendijk, Monica Frassoni und Cem Özdemir im Namen der Verts/ ALE-Fraktion, Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der GUE/NGL-Fraktion und Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEM-Fraktion zu vermissten Personen in Zypern (B6-0118/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.10 des Protokolls vom 15.03.2007.

19.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wird festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 385.050/ OJJE).

20.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 23.40 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Adam Bielan

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Ali, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Antoniozzi, Arif, Arnaoutakis, Ashworth, Assis, Athanasiu, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Baco, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Barón Crespo, Barsi-Pataky, Batten, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Beňová, Berend, Berès, van den Berg, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Bonsignore, Booth, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Budreikaitė, van Buitenen, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carnero González, Carollo, Casa, Casaca, Cashman, Casini, Caspary, Castex, Castiglione, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chatzimarkakis, Chervenyakov, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Christova, Chruszcz, Ciornei, Cioroianu, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Costa, Cottigny, Coûteaux, Coveney, Cramer, Corina Creţu, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, Degutis, Dehaene, De Keyser, Demetriou, De Michelis, Deprez, De Rossa, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Díez González, Dillen, Dimitrakopoulos, Konstantin Dimitrov, Martin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dîncu, Dobolyi, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Dührkop Dührkop, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, Ehler, Ek, El Khadraoui, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Färm, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Fjellner, Flasarová, Flautre, Florenz, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Gobbo, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Gottardi, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Graefe zu Baringdorf, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guellec, Guerreiro, Guidoni, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hänsch, Hall, Hammerstein Mintz, Hamon, Handzlik, Hannan, Harangozó, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedh, Hegyi, Hellvig, Helmer, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herczog, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Hökmark, Holm, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Husmenova, Hutchinson, Ibrisagic, Ilchev, in 't Veld, Itälä, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Joan i Marí, Jöns, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Karatzaferis, Karim, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Knapman, Koch, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kósáné Kovács, Koterec, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kudrycka, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Landsbergis, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, Lauk, Lechner, Le Foll, Lehne, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Jean-Marie Le Pen, Marine Le Pen, Le Rachinel, Lévai, Lewandowski, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liese, Liotard, Lipietz, Locatelli, Lombardo, López-Istúriz White, Losco, Louis, Lucas, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maat, Maaten, McAvan, McDonald, McGuinness, McMillan-Scott, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Matsouka, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mölzer, Mohácsi, Moisuc, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Morillon, Morţun, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscardini, Muscat, Musotto, Mussolini, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Navarro, Newton Dunn, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Achille Occhetto, Öger, Özdemir, Olajos, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parish, Parvanova, Paşcu, Patriciello, Patrie, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Piskorski, Pistelli, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Polfer, Poli Bortone, Pomés Ruiz, Popeangă, Portas, Posdorf, Posselt, Prets, Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Riis-Jørgensen, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salafranca Sánchez-Neyra, Salinas García, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Sartori, Saryusz-Wolski, Savary, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Frithjof Schmidt, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schroedter, Schulz, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Shouleva, Siekierski, Sifunakis, Silaghi, Silva Peneda, Simpson, Siwiec, Skinner, Škottová, Smith, Sofianski, Søndergaard, Sonik, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stoyanov, Strejček, Strož, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Susta, Svensson, Swoboda, Szabó, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Tabajdi, Tajani, Takkula, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Ţicău, Ţîrle, Titford, Titley, Tomczak, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Tzampazi, Uca, Ulmer, Väyrynen, Vaidere, Vakalis, Vălean, Vanhecke, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Vaugrenard, Veneto, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras, Vigenin, de Villiers, Vincenzi, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Manfred Weber, Weiler, Weisgerber, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, von Wogau, Wohlin, Bernard Piotr Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Xenogiannakopoulou, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem.Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ***I

Bericht: Ewa KLAMT (A6-0004/2007)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abstimmung

NA

+

544, 19, 56

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

2.   Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Vorschlag für einen Beschluss: B6-0100/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Vorschlag für einen Beschluss B6-0100/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL, IND/DEM, ITS)

Abstimmung: Vorschlag für einen Beschluss (insgesamt)

 

+

 

3.   Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I

Bericht: Jörg LEICHTFRIED (A6-0023/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

2-9

11-14

16

18-19

23-26

28-29

Ausschuss

 

+

 

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — gesonderte Abstimmung

1

Ausschuss

ges.

+

 

15

Ausschuss

ges./ EA

+

432, 236, 8

17

Ausschuss

ges./ EA

+

358, 321, 9

20

Ausschuss

ges.

+

 

21

Ausschuss

ges.

+

 

22

Ausschuss

ges.

+

 

27

Ausschuss

ges.

+

 

Artikel 2 § 3, nach Buchstabe d

33

COTTIGNY et al.

 

-

 

Artikel 3 Buchstabe j Punkt ii

30

PPE-DE

 

+

 

Artikel 6b § 4

34

COTTIGNY et al.

 

-

 

10

Ausschuss

getr.

 

 

1

+

mündlich geändert

2/EA

+

333, 331, 24

Anhang II Buchst. e Punkt vii (neu)

 

KOHLÍČEK

 

+

mündlicher Änd.

Anhang IV, Punkt 6b

31

GUE/NGL

 

-

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Änderungsantrag 113 wurde annulliert.

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PSE: Änd. 1, 20, 21, 27

PPE-DE: Änd. 1, 15, 17, 22

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

Änd. 10

1. Teil: Text bis „... (EU OPS)“

2. Teil: Rest

Sonstiges:

Jörg Leichtfried (Berichterstatter) hat eine technische Änderung an Änderungsantrag 10 vorgenommen:

4. Im Rahmen des gewerblichen Flugbetriebs eingesetzte Flugbegleiter müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, wie sie ursprünglich in den OPS 1.1005 gemäß Anhang III Abschnitt O Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt1 (EU OPS) beschrieben ist; nach Ermessen des Mitgliedstaats kann diese Bescheinigung von zugelassenen Betreibern oder Ausbildungseinrichtungen ausgestellt werden.

Jaromír Kohlíček hat einen mündlichen Änderungsantrag zu Anhang II Buchstabe e gestellt:

vii) (neu) 600 kg im Fall nicht gewerblicher Tätigkeit mit einem Ultraleicht-Luftfahrzeug;

4.   Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt *

Bericht: Bernadette BOURZAI (A6-0006/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-7

9

11

13-25

Ausschuss

 

+

 

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — gesonderte Abstimmungen

8

Ausschuss

ges.

+

 

12

Ausschuss

ges./ EA

+

381, 306, 9

Artikel 3

10

Ausschuss

 

+

 

26

ALDE

 

-

 

27

ALDE

 

-

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PSE: Änd. 8 und 12

5.   Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 *

Bericht: Mary Lou McDONALD (A6-0019/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des federführenden Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-3

Ausschuss

 

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

6.   Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union

Bericht: Joel HASSE FERREIRA (A6-0057/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

nach § 1

3

GUE/NGL

 

-

 

§ 5

4

GUE/NGL

 

-

 

§ 6

5

GUE/NGL

 

-

 

nach § 7

9

GUE/NGL

 

-

 

§ 9

1

Verts/ALE

 

-

 

§ 10

6

GUE/NGL

 

-

 

§ 13

7

GUE/NGL

 

-

 

nach § 16

2

Verts/ALE

 

-

 

Bezugsvermerk 4

§

ursprünglicher Text

NA

+

572, 97, 34

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Änderungsantrag 8 wurde annulliert.

Anträge auf namentliche Abstimmung

IND/DEM: Bezugsvermerk 4

7.   Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste

Entschließungsantrag: B6-0077/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0077/2007

(TRAN-Ausschuss)

§ 2

3

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN + BLOKLAND

 

+

 

§ 3

4

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 4

5

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 5

6

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 6

7S

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 8

8

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 9

9

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 11

10

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 12

11

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 15

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§ 16

12

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

§ 19

13S

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN + BLOKLAND

 

+

 

§ 21

14

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

nach § 22

17

Verts/ALE

EA

-

311, 375, 9

nach § 24

15

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

18

Verts/ALE

 

-

 

§ 27

19

Verts/ALE

 

-

 

§ 28

16

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

nach Bezugsvermerk 1

1

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

Erw. E

2

PSE, PPE-DE, ALDE, Verts/ALE, UEN, GUE/NGL + BLOKLAND

 

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 15

1. Teil: Text bis „... Risikobewertung beruhen“

2. Teil: Rest

8.   Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Entschließungsanträge: B6-0078/2007, B6-0085/2007, B6-0087/2007, B6-0088/2007, B6-0093/2007, B6-0095/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0078/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

§ 1

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/NA

+

601, 90, 7

§2

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 5

6

GUE/NGL

 

-

 

§ 8

3

PSE, Verts/ALE

 

-

 

7

GUE/NGL

 

-

 

nach § 8

4

PSE, Verts/ALE

 

-

 

5

PSE, Verts/ALE

 

-

 

8

GUE/NGL

 

-

 

9

GUE/NGL

NA

-

135, 545, 16

§ 9

§

ursprünglicher Text

NA

+

528, 134, 42

nach § 9

10

GUE/NGL

NA

-

296, 364, 40

Bezugsvermerk 4

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Erw. B

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Erw. D

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

nach Erw. D

1

Verts/ALE

getr.

 

 

1/EA

-

278, 345, 60

2

 

Erw. E

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

nach Erw. E

2

Verts/ALE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0078/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0085/2007

 

ALDE

 

 

B6-0087/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0088/2007

 

UEN

 

 

B6-0093/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0095/2007

 

PSE

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

GUE/NGL: Änd. 9, 10

Verts/ALE: §§ 1 (2. Teil), 9

Anträge auf gesonderte Abstimmung

GUE/NGL: § 9

PPE-DE: Erw. D und E

Verts/ALE: § 9

Anträge auf getrennte Abstimmung

GUE/NGL

Bezugsvermerk 4

1. Teil: Text ohne die Worte „Umsetzung der ... insbesondere der“

2. Teil: diese Worte

Erwägung B

1. Teil: Text ohne die Worte „die Europäische Sicherheitsstrategie“

2. Teil: diese Worte

Verts/ALE, GUE/NGL

§ 1

1. Teil: Text ohne die Worte „der Eckstein ... Nuklearenergie bildet und“

2. Teil: diese Worte

PSE

Änd. 1

1. Teil: Text bis „... Atomwaffenarsenale zu modernisieren“

2. Teil: Rest

Sonstiges:

Vytautas Landsbergis hat einen mündlichen Änderungsantrag zu § 2 gestellt, der berücksichtigt wurde:

2. fordert alle Staaten auf, deren Aktivitäten gegen das Nichtverbreitungssystem verstoßen, ihr unkluges und verantwortungsloses Verhalten zu beenden und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags umfassend gerecht zu werden; wiederholt seine Forderung an alle Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, freiwillig den Vertrag zu beachten und ihm beizutreten;


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Klamt A6-0004/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 544

ALDE: Ali, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Chatzimarkakis, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Karatzaferis

ITS: Buruiană-Aprodu, Moisuc, Mussolini

NI: De Michelis, Martin Hans-Peter, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Buzek, Cabrnoch, Caspary, Castiglione, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fajmon, Ferber, Fernández Martín, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Lombardo, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Marinescu, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Olajos, Olbrycht, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Veneto, Ventre, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wijkman, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Badia i Cutchet, Batzeli, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Goebbels, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Kreissl-Dörfler, Laignel, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Sifunakis, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Thomsen, Ţicău, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 19

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, de Villiers, Wise, Železný

ITS: Mote

NI: Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

Enthaltungen: 56

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Holm, Kohlíček, Liotard, McDonald, Manolakou, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Bonde

ITS: Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Mihăescu, Mölzer, Popeangă, Romagnoli, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Baco, Belohorská, Helmer

Verts/ALE: van Buitenen, Schlyter

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Neena Gill, Rainer Wieland, Poul Nyrup Rasmussen

2.   Bericht Hasse Ferreira A6-0057/2007

Spiegelstrich 4

Ja-Stimmen: 572

ALDE: Ali, Alvaro, Andrejevs, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Busk, Cappato, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Ilchev, Jäätteenmäki, Jensen, Kacin, Kazak, Klinz, Koch-Mehrin, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Piskorski, Pistelli, Polfer, Prodi, Ries, Samuelsen, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Bonde, Karatzaferis

ITS: Buruiană-Aprodu, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Pen Jean-Marie, Le Pen Marine, Le Rachinel, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Belohorská, De Michelis, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Berend, Böge, Bonsignore, Braghetto, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Casa, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lombardo, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Strejček, Stubb, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Veneto, Ventre, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Hasse Ferreira, Haug, Hazan, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lévai, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, Sârbu, Savary, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Sifunakis, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Borghezio, Crowley, Didžiokas, Foglietta, Gobbo, Krasts, Kristovskis, Libicki, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pirilli, Poli Bortone, Speroni, Tatarella, Vaidere, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt Frithjof, Schroedter, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 97

ALDE: Bowles, Budreikaitė, Chatzimarkakis, Hennis-Plasschaert, Husmenova, in 't Veld, Juknevičienė, Maaten, Manders, Mulder, Resetarits, Riis-Jørgensen

GUE/NGL: Figueiredo, Guerreiro, Henin, Holm, Liotard, Manolakou, Maštálka, Meijer, Pafilis, Seppänen, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Goudin, Knapman, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, de Villiers, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Mote

NI: Allister, Giertych, Helmer, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Ashworth, Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Casini, Chichester, Deva, Dover, Elles, Evans Jonathan, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Jackson, Kamall, Kirkhope, McMillan-Scott, Nicholson, Parish, Purvis, Stevenson, Sturdy, Tannock, Van Orden, Wohlin

UEN: Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Kuc, Kuźmiuk, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Verts/ALE: Lucas, Schlyter, Smith

Enthaltungen: 34

ALDE: Lynne, Savi, Starkevičiūtė

0GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Flasarová, Guidoni, Kohlíček, McDonald, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Strož, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

ITS: Claeys, Vanhecke

NI: Baco, Martin Hans-Peter

UEN: Bielan

Verts/ALE: van Buitenen, Hudghton

3.   RC-B6-0078/2007 — Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Ziffer 1/2

Ja-Stimmen: 601

ALDE: Ali, Alvaro, Andrejevs, Andria, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Chatzimarkakis, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Koch-Mehrin, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Piskorski, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Figueiredo, Guerreiro, Maštálka, Musacchio, Wurtz

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Coûteaux, Goudin, Karatzaferis, Louis, Lundgren, de Villiers

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Belohorská, De Michelis, Giertych, Helmer, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lombardo, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Veneto, Ventre, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lévai, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schulz, Segelström, Severin, Sifunakis, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Nein-Stimmen: 90

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Flasarová, Guidoni, Henin, Holm, Kohlíček, Liotard, McDonald, Meijer, Morgantini, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Zimmer

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Farage, Knapman, Krupa, Nattrass, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Železný

NI: Baco, Martin Hans-Peter

PSE: Christensen, Corbey, De Rossa, Schaldemose, Scheele

UEN: Berlato, Foglietta, Kuźmiuk, Podkański, Poli Bortone

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 7

GUE/NGL: Adamou, Meyer Pleite, Remek

ITS: Mote, Stănescu

UEN: Bielan

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Roberto Musacchio, Poul Nyrup Rasmussen, Britta Thomsen

4.   RC-B6-0078/2007 — Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Änderungsantrag 9

Ja-Stimmen: 135

ALDE: Andria, Resetarits

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Holm, Kohlíček, Liotard, McDonald, Manolakou, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Bonde, Goudin, Karatzaferis

ITS: Mussolini

NI: De Michelis, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Böge, Fajmon, Hennicot-Schoepges, Mantovani, Zahradil

PSE: Arif, Arnaoutakis, Batzeli, Beglitis, Berès, Bösch, Borrell Fontelles, Carlotti, Castex, Chiesa, Corbett, De Keyser, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, El Khadraoui, Ferreira Anne, Ford, Fruteau, Gomes, Guy-Quint, Hamon, Hazan, Hegyi, Hutchinson, Laignel, Lambrinidis, Leichtfried, Lienemann, McAvan, Martin David, Matsouka, Muscat, Navarro, Obiols i Germà, Patrie, Peillon, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Poignant, Reynaud, Rocard, Roure, Scheele, Sifunakis, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud

UEN: Foglietta

Verts/ALE: Aubert, Auken, Breyer, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Graefe zu Baringdorf, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 545

ALDE: Ali, Alvaro, Andrejevs, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Budreikaitė, Busk, Cappato, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, Jäätteenmäki, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Koch-Mehrin, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Maaten, Manders, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Piskorski, Pistelli, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Booth, Clark, Farage, Knapman, Krupa, Lundgren, Nattrass, Titford, Tomczak, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Allister, Baco, Giertych, Helmer, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lombardo, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Stubb, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Veneto, Ventre, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Andersson, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bono, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, van den Burg, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carnero González, Casaca, Cashman, Cercas, Chervenyakov, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Rossa, Díez González, Dîncu, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Hänsch, Harangozó, Haug, Hedh, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Kreissl-Dörfler, Leinen, Lévai, Locatelli, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Myller, Napoletano, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Piecyk, Pittella, Podgorean, Prets, Rapkay, Rasmussen, Riera Madurell, Rosati, Roth-Behrendt, Rouček, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Schulz, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarand, Thomsen, Ţicău, Vigenin, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Poli Bortone, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Beer, Bennahmias, Buitenweg

Enthaltungen: 16

ALDE: Bowles, Chatzimarkakis, Davies, Hall, in 't Veld, Lynne, Matsakis, Starkevičiūtė, Väyrynen

IND/DEM: Coûteaux, Louis, de Villiers

NI: Belohorská

PPE-DE: Wijkman

PSE: Tarabella

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Fiona Hall, Inger Segelström, Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Åsa Westlund

Nein-Stimmen: Linda McAvan

Enthaltungen: Manolis Mavrommatis, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Graham Watson, Erika Mann

5.   RC-B6-0078/2007 — Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Ziffer 9

Ja-Stimmen: 528

ALDE: Ali, Alvaro, Andrejevs, Bărbuleţiu, Birutis, Bowles, Budreikaitė, Cappato, Chatzimarkakis, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Degutis, Deprez, Dičkutė, Drčar Murko, Duff, Ek, Fourtou, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kazak, Klinz, Koch-Mehrin, Krahmer, Laperrouze, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts- Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Piskorski, Pistelli, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Väyrynen, Vălean, Van Hecke, Virrankoski, Wallis

GUE/NGL: Adamou, Brie, Flasarová, Guidoni, Kohlíček, Manolakou, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Pflüger, Remek, Seppänen, Strož, Triantaphyllides, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Goudin, Karatzaferis, Krupa, Lundgren, Tomczak

ITS: Mihăescu, Mussolini

NI: De Michelis, Giertych, Rivera, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Berend, Böge, Bonsignore, Braghetto, Brepoels, Březina, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrakopoulos, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Handzlik, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stubb, Sudre, Surján, Szájer, Tajani, Thyssen, Ţîrle, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Veneto, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, Wijkman, von Wogau, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Busquin, Carlotti, Carnero González, Casaca, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hänsch, Hamon, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kósáné Kovács, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lévai, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Paleckis, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pittella, Poignant, Prets, Rapkay, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth- Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Sifunakis, Simpson, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Aylward, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Didžiokas, Gobbo, Krasts, Kristovskis, Kuc, Maldeikis, Muscardini, Ó Neachtain, Pirilli, Roszkowski, Speroni, Tatarella, Vaidere, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Horáček, Lagendijk, Lichtenberger, Özdemir, Onesta, Smith, Staes

Nein-Stimmen: 134

ALDE: Andria, Busk, Christova, Gentvilas, Kacin, Kułakowski, Lambsdorff, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Veraldi, Watson

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Catania, de Brún, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Holm, Liotard, McDonald, Musacchio, Portas, Rizzo, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Coûteaux, Farage, Knapman, Louis, Nattrass, Titford, de Villiers, Whittaker, Železný

ITS: Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Mölzer, Mote, Popeangă, Romagnoli, Vanhecke

NI: Baco, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Atkins, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Cabrnoch, Callanan, Dimitrov Martin, Doorn, Esteves, Fajmon, Freitas, Gyürk, Hannan, Hennicot-Schoepges, Hybášková, Jackson, Kamall, Kónya-Hamar, Liese, Lombardo, Nicholson, Parish, Pinheiro, Reul, Roithová, Strejček, Sumberg, Szabó, Wohlin, Wortmann-Kool, Zahradil

PSE: Calabuig Rull, Capoulas Santos, Harangozó, Kirilov, Koterec, Mikko, Morgan, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Rasmussen, Siwiec, Stockmann, Ţicău

UEN: Angelilli, Berlato, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Kuźmiuk, Libicki, Masiel, Pęk, Podkański, Poli Bortone, Rogalski, Rutowicz, Wojciechowski Janusz, Zapałowski

Verts/ALE: Bennahmias, Evans Jill, Hammerstein Mintz, Hassi, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lambert, Lipietz, Lucas, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 42

ALDE: Starkevičiūtė

GUE/NGL: Morgantini, Pafilis, Papadimoulis, Uca

IND/DEM: Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Lang, Le Rachinel, Moisuc, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Allister, Belohorská, Helmer

PPE-DE: Ashworth, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Chichester, Deva, Dover, Duchoň, Elles, Evans Jonathan, Harbour, Heaton-Harris, Kirkhope, McMillan-Scott, Purvis, Škottová, Stevenson, Sturdy, Tannock, Van Orden, Ventre, Vlasák, Zvěřina

UEN: Piotrowski

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Poul Nyrup Rasmussen

Nein-Stimmen: Adamos Adamou, Bart Staes, Tobias Pflüger, Kyriacos Triantaphyllides, Sahra Wagenknecht, Roberto Musacchio, Thomas Wise

6.   RC-B6-0078/2007 — Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Änderungsantrag 10

Ja-Stimmen: 296

ALDE: Cocilovo, Harkin, Ortuondo Larrea, Resetarits

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Guidoni, Henin, Holm, Kohlíček, Liotard, McDonald, Manolakou, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Portas, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Strož, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Bonde, Coûteaux, Goudin, Karatzaferis, Krupa, Louis, Lundgren, Tomczak, de Villiers

NI: De Michelis, Giertych, Martin Hans-Peter, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Dimitrakopoulos, Itälä, Kauppi, Kónya-Hamar, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Stubb, Trakatellis, Vakalis, Vatanen, Wijkman

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, van den Berg, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, van den Burg, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Cashman, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Corina, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Díez González, Dîncu, Dobolyi, Douay, Dührkop Dührkop, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Gottardi, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Harangozó, Haug, Hazan, Hedh, Hegyi, Herczog, Honeyball, Howitt, Hughes, Hutchinson, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Kósáné Kovács, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lévai, Lienemann, Locatelli, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Matsouka, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Navarro, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pittella, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Roth- Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Sakalas, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Sârbu, Savary, Schaldemose, Scheele, Schulz, Segelström, Severin, Sifunakis, Simpson, Siwiec, Skinner, Sornosa Martínez, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Trautmann, Tzampazi, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Vigenin, Vincenzi, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Joan i Marí, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Schroedter, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 364

ALDE: Ali, Alvaro, Andrejevs, Andria, Bărbuleţiu, Beaupuy, Birutis, Budreikaitė, Busk, Cappato, Chatzimarkakis, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cornillet, Degutis, Deprez, Dičkutė, Duff, Ek, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Koch-Mehrin, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Losco, Maaten, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Parvanova, Piskorski, Pistelli, Polfer, Prodi, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Starkevičiūtė, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Takkula, Vălean, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Železný

ITS: Mote, Mussolini

NI: Allister, Belohorská, Helmer, Rivera

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Antoniozzi, Ashworth, Atkins, Audy, Ayuso, Bachelot-Narquin, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bonsignore, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Chichester, Chmielewski, Coelho, Coveney, Daul, De Blasio, Dehaene, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Dombrovskis, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Elles, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Fjellner, Florenz, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Galeote, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gaubert, Gauzès, Gawronski, Gewalt, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Guellec, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Heaton-Harris, Hennicot- Schoepges, Herranz García, Herrero-Tejedor, Hieronymi, Higgins, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jackson, Jałowiecki, Járóka, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kelam, Kelemen, Kirkhope, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kudrycka, Kušķis, Lamassoure, Landsbergis, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lehne, Lewandowski, Liese, Lombardo, López-Istúriz White, Lulling, Maat, McGuinness, McMillan-Scott, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mayer, Mayor Oreja, Méndez de Vigo, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, Niebler, van Nistelrooij, Novak, Olajos, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Parish, Patriciello, Peterle, Petre, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pirker, Pleštinská, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schöpflin, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Stevenson, Strejček, Sturdy, Sudre, Sumberg, Surján, Szabó, Szájer, Tajani, Tannock, Thyssen, Ţîrle, Ulmer, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Veneto, Ventre, Vlasák, Vlasto, Weber Manfred, Weisgerber, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Casaca

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foglietta, Foltyn-Kubicka, Gobbo, Grabowski, Janowski, Kamiński, Krasts, Kristovskis, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Maldeikis, Masiel, Muscardini, Ó Neachtain, Pęk, Piotrowski, Pirilli, Podkański, Poli Bortone, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Tatarella, Vaidere, Wojciechowski Janusz, Zapałowski, Zīle

Enthaltungen: 40

ALDE: Bowles, Costa, Davies, Drčar Murko, Hall, in 't Veld, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Väyrynen

IND/DEM: Batten, Booth, Clark, Farage, Knapman, Nattrass, Titford, Whittaker, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Gollnisch, Lang, Le Rachinel, Mihăescu, Mölzer, Moisuc, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov, Vanhecke

NI: Baco

PSE: Hänsch, Hamon, Mann Erika

Verts/ALE: van Buitenen

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Fiona Hall, Koenraad Dillen

Nein-Stimmen: Britta Thomsen


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0065

Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz (KOM(2005)0375 — C6-0279/2005 — 2005/0156(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005) 0375) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0279/2005),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0004/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TC1-COD(2005)0156

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 862/2007.)

P6_TA(2007)0066

Anzahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 188 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. März 2004 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen (1),

unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 14. September 2004 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen (2),

1.

beschließt, die Mitgliederzahl der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt zu ändern:

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas

25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Belarus

19 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Israel

25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat

25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb (einschließlich Libyen)

25 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern

23 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Golfstaaten, einschließlich Jemen

19 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Iran

21 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten

42 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Kanada

22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas

26 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der Andengemeinschaft

20 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu dem Mercosur

28 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Japan

28 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China

39 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN)

22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel

17 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland

24 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Südafrika

17 Mitglieder

2.

beschließt, die Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) in drei Delegationen aufzuspalten und die Mitgliederzahl jeder Delegation wie folgt festzulegen:

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens

20 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Indien

22 Mitglieder

Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan

16 Mitglieder

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 635.

(2)  ABl. C 140 E vom 9.6.2005, S. 49.

P6_TA(2007)0067

Europäische Agentur für Flugsicherheit ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2005)0579 — C6-0403/ 2006 — 2005/0228(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005) 0579) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0403/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0023/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

ist der Auffassung, dass der im Legislativvorschlag enthaltene als Richtschnur dienende finanzielle Bezugsrahmen mit der Obergrenze von Rubrik 1a des Finanzrahmens und den Vorschriften von Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom 17. Mai 2006 (2) im Einklang stehen muss,

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

P6_TC1-COD(2005)0228

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2007 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. .../2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 80 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags  (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der zweiten Erwägung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (3) wird unter anderem dargelegt, dass angemessene grundlegende Anforderungen für den Betrieb von Luftfahrzeugen, für die Zulassung der Flugbesatzung und für die Anwendung jener Verordnung auf Drittlandluftfahrzeuge erarbeitet werden sollten. Nach Artikel 7 jener Verordnung ist die Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat so bald wie möglich Vorschläge hinsichtlich der Grundsätze, der Anwendbarkeit und der grundlegenden Anforderungen für die Festlegung von Vorschriften für Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen befasst sind, vorzulegen.

(2)

Die Gemeinschaft sollte im Einklang mit den Normen des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt („Abkommen von Chicago“) grundlegende Anforderungen an Personen und Organisationen, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen befasst sind, sowie an Personen und Erzeugnisse, die an der Ausbildung und der flugmedizinischen Untersuchung von Luftfahrzeugführern beteiligt sind, festlegen. Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu erarbeiten.

(3)

Die Kommission sollte prüfen, inwieweit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) zukünftig auch Befugnisse bei der Kontrolle der Einhaltung der gemeinsamen Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt übertragen werden sollten.

(4)

Die europäischen Bürger sollten sich jederzeit auf ein hohes und einheitliches Schutzniveau verlassen können. Deshalb sollten Luftfahrzeuge aus Drittländern, die in das und aus dem Hoheitsgebiet oder innerhalb des Hoheitsgebiets eingesetzt werden, in dem der Vertrag gilt, im Rahmen des Abkommens von Chicago einer angemessenen Aufsicht auf Gemeinschaftsebene unterstellt werden.

(5)

Es ist nicht sinnvoll, gemeinsame Vorschriften für sämtliche Luftfahrzeuge festzulegen, insbesondere nicht für Luftfahrzeuge, die einfach aufgebaut sind oder hauptsächlich lokal betrieben werden, oder Luftfahrzeuge die selbstgebaut oder besonders selten oder nur in geringer Anzahl vorhanden sind. Solche Luftfahrzeuge sollten auch weiterhin der gesetzlichen Kontrolle der Mitgliedstaaten unterliegen. Dennoch sollten angemessene Maßnahmen getroffen werden, um das allgemeine Sicherheitsniveau im Leichtflugzeugbetrieb anzuheben.

(6)

Besondere Berücksichtigung gilt dabei Flugzeugen und Hubschraubern mit einer geringen höchstzulässigen Startmasse, deren Leistung ständig zunimmt, die überall in der Gemeinschaft verkehren dürfen und industriell hergestellt werden, weil diese möglicherweise besser auf Gemeinschaftsebene reguliert werden könnten, um das erforderliche einheitliche Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.

(7)

Der Anwendungsbereich der Gemeinschaftsmaßnahmen sollte klar bestimmt sein, damit Personen, Organisationen und Erzeugnisse, die dieser Verordnung und ihren Durchführungsvorschriften unterliegen, eindeutig bestimmbar sind. Der Anwendungsbereich sollte daher durch die Bezugnahme auf eine Liste von Luftfahrzeugen, die von dieser Verordnung ausgenommen werden, eindeutig festgelegt werden.

(8)

Luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen und Betreiber, die am gewerblichen Luftverkehr beteiligt sind, sowie Luftfahrzeugführer und Personen, Erzeugnisse und Organisationen, die an deren Ausbildung und flugmedizinischen Untersuchung beteiligt sind, sollten zugelassen oder lizenziert werden, sobald die Übereinstimmung mit grundlegenden Anforderungen festgestellt wird, die von der Gemeinschaft im Einklang mit den durch das Abkommen von Chicago gesetzten Normen festgesetzt wurden. Die Kommission sollte ermächtigt werden, die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erarbeiten.

(9)

Entsprechend zugelassene Bewertungsstellen sollten zur Erteilung von Lizenzen für Luftfahrzeugführer im Leichtflugzeugbetrieb berechtigt sein.

(10)

Die Agentur sollte befugt sein, selbst Zulassungen oder Lizenzen für Personen, Organisationen und Erzeugnisse nach Maßgabe dieser Verordnung zu erteilen, wenn dies auf zentraler Ebene effizienter ist als eine Zulassung durch die Mitgliedstaaten. Aus dem gleichen Grund sollte es der Agentur gestattet sein, die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf den Flugbetrieb, die Befähigung der Besatzung oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittländern zu treffen, wenn es sich dabei um die beste Möglichkeit handelt, für Einheitlichkeit zu sorgen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu fördern.

(11)

Damit ein gemeinschaftliches Sicherheitssystem für die Zivilluftfahrt in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen wirksam funktioniert, ist eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Agentur erforderlich, um Sicherheitsmängel festzustellen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

(12)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 (4) wird die Agentur verpflichtet, alle Informationen, die für die Aktualisierung der Liste von Luftfahrtunternehmen, gegen die aus Sicherheitsgründen eine Betriebsuntersagung in der Gemeinschaft erlassen wurde, von Bedeutung sein können, zu übermitteln. Verweigert die Agentur einem Luftfahrtunternehmen die Ausstellung einer Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002, muss sie alle Informationen zur Begründung dieser Verweigerung übermitteln, damit der Name dieses Luftfahrtunternehmens, falls erforderlich, in die genannte Liste aufgenommen wird.

(13)

Die Förderung einer Sicherheitskultur und das ordnungsgemäße Funktionieren eines Regelungssystems in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen machen es notwendig, dass Zwischenfälle und Vorfälle spontan von Zeugen gemeldet werden. Derartige Meldungen würden erleichtert, wenn damit keine Sanktionen verbunden wären; die Mitgliedstaaten sollten daher geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Informationen und ihrer Überbringer ergreifen .

(14)

Mit dieser Verordnung wird ein angemessener und umfassender Rahmen für die Festlegung und Umsetzung gemeinsamer technischer Bestimmungen und Verwaltungsverfahren im Bereich der Zivilluftfahrt geschaffen. Der Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (5) sowie die Richtlinie 91/670/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen für Luftfahrtpersonal zur Ausübung von Tätigkeiten in der Zivilluftfahrt (6) sollten daher unbeschadet der gemäß diesen Rechtsvorschriften bereits erteilten Zulassungen, Zeugnisse oder Lizenzen für Erzeugnissen, Personen und Organisationen zu gegebener Zeit vollständig aufgehoben werden.

(15)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen beruhen auf der Stellungnahme der Agentur  (7) gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1592/ 2002.

(16)

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert darauf zu achten, dass die Budgets der nationalen Behörden und die von ihnen erhobenen Gebühren und Entgelte entsprechend der Übertragung von Zuständigkeiten an die Agentur reduziert werden.

(17)

Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Kapitel I

Änderungen an der Grundverordnung

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 2 Absatz 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:

f)

die Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten im Luftverkehrsbinnenmarkt.

2.

Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe f erhält folgende Fassung:

f)

„qualifizierte Stelle“ eine Stelle , die Zulassungsaufgaben unter der Kontrolle und Zuständigkeit der Agentur oder einer nationalen Luftfahrtbehörde wahrnehmen darf;

b)

Folgende Buchstaben h bis o werden angefügt:

„h)

„Betreiber“ eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt oder zu betreiben plant.

i)

„gewerbliche Tätigkeit“ eine entgeltliche, durch einen Vertrag zwischen einem Betreiber und einem Kunden geregelte Luftverkehrstätigkeit, bei der der Kunde weder direkt noch indirekt Eigentümer des für die Zwecke dieses Vertrages genutzten Luftfahrzeugs und der Betreiber weder direkt noch indirekt Angestellter des Kunden ist;

j)

„technisch kompliziertes motorgetriebenes Luftfahrzeug“:

i)

ein Flächenflugzeug

mit einer höchstzulässigen Startmasse über 5 700 kg oder

mit einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 19 oder

zugelassen für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens 2 Luftfahrzeugführern, oder

ii)

ein Hubschrauber

mit einer höchstzulässigen Startmasse über 3 175 kg oder

mit einer höchsten genehmigten Fluggastsitzanzahl von mehr als 9 oder

zugelassen für den Betrieb mit einer Flugbesatzung von mindestens 2 Luftfahrzeugführern, oder

iii)

ein Kipprotor-Luftfahrzeug;

k)

„Leichtflugzeug“ ein Luftfahrzeug:

mit einer höchstzulässigen Startmasse von höchstens 2000 kg;

mit höchstens 5 Fluggastsitzen;

l)

„Leichtflugzeugbetrieb“ eine nicht gewerbliche Tätigkeit mit einem Leichtflugzeug ;

m)

„Bewertungsstelle“ eine zugelassene Stelle, die die Konformität juristischer oder natürlicher Personen mit den Vorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen bewerten und entsprechende Zulassungen bzw. Zeugnisse ausstellen darf;

n)

„synthetisches Flugübungsgerät“ jede Art von Gerät, mit dem Flugbedingungen am Boden simuliert werden; dazu gehören Flugsimulatoren, Flugübungsgeräte, Flugnavigations- und Verfahrenübungsgeräte sowie Basisinstrumentenübungsgeräte;

o)

„Berechtigung“ ein Vermerk in einer Luftfahrzeugführerlizenz, der besondere Bedingungen, Rechte oder Einschränkungen im Zusammenhang mit dieser Lizenz festlegt;“

3.

Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)

Buchstabe b erhält folgende Fassung:

„b)

in einem Mitgliedstaat registriert sind, es sei denn, die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür wurde an ein Drittland delegiert und sie werden nicht von einem Gemeinschaftsbetreiber eingesetzt, oder“

ii)

Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

in einem Drittland registriert sind und von einem Betreiber eingesetzt werden, über den ein Mitgliedstaat die Betriebsaufsicht ausübt, oder auf Strecken in die, innerhalb der oder aus der Gemeinschaft von einem Betreiber, der in der Gemeinschaft niedergelassen oder ansässig ist, eingesetzt werden, oder“

iii)

Folgender Buchstabe d wird angefügt:

„d)

in einem Drittland registriert sind oder in einem Mitgliedstaat registriert sind, der die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür an ein Drittland delegiert hat, und von einem Drittlandbetreiber auf Strecken in die, innerhalb der oder aus der Gemeinschaft eingesetzt werden;“

iv)

In Absatz 1 wird folgender Satzteil gestrichen: „es sei denn, die behördliche Sicherheitsaufsicht hierfür wurde an ein Drittland delegiert und sie werden nicht von einem Gemeinschaftsbetreiber eingesetzt“.

b)

Folgende Absätze 1a und 1b werden eingefügt:

„(1a)   Personen, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Absatz 1 Buchstabe b oder c befasst sind, müssen dieser Verordnung nachkommen.

(1b)   Der Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Absatz 1 Buchstabe b, c oder d muss dieser Verordnung entsprechen.“

c)

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Absätze 1, 1a und 1b gelten nicht für die in Anhang II aufgeführten Luftfahrzeuge.“

4.

Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)

Im Einleitungssatz werden die Worte„in einem Mitgliedstaat registrierte Luftfahrzeuge“ durch „Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b“ersetzt.

ii)

In Buchstabe d werden die Worte„den Entwurf, die Herstellung und die Instandhaltung von Erzeugnissendurch„die Instandhaltung von Erzeugnissen“ersetzt.

iii)

Folgender Buchstabe da wird eingefügt:

da)

Für den Entwurf und die Herstellung von Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen zuständige Organisationen müssen nachweisen, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit ihren Sonderrechten verbunden sind. Sofern nichts anderes gestattet wurde, werden diese Befähigung und diese Mittel durch das Ausstellen einer Organisationszulassung anerkannt. Die der zugelassenen Organisation gewährten Sonderrechte und der Geltungsbereich der Zulassung werden in den Zulassungsbedingungen aufgeführt.“

b)

Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

„(2a)   Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a und daran angebrachte Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen müssen Absatz 2 Buchstaben a, b und da entsprechen.“

c)

Absatz 4 wird wie folgt geändert:

i)

In Buchstabe e werden folgende Ziffern iv, v und vi angefügt:

„iv)

den Mindestlehrplan für die Ausbildung des Personals, das berechtigt ist, die Instandhaltung zu bescheinigen, um die Einhaltung von Absatz 2 Buchstabe e sicherzustellen;

v)

den Mindestlehrplan für den Erwerb einer Luftfahrzeugführerlizenz, um die Einhaltung von Artikel 6a sicherzustellen;

vi)

die entsprechende Basis-Mindestausrüstungsliste und zusätzliche Spezifikationen für die Lufttüchtigkeit für die jeweilige Art des Flugbetriebs, um die Einhaltung von Artikel 6b sicherzustellen.“

ii)

Buchstabe f erhält folgende Fassung:

„f)

Bedingungen für die Erteilung, Beibehaltung, Änderung, Aussetzung oder den Widerruf von Zulassungen für Organisationen, die nach Absatz 2 Buchstaben d, da und f erforderlich sind, und die Voraussetzungen, unter denen diese Zulassungen nicht verlangt zu werden brauchen;“

iii)

Folgender Buchstabe j wird angefügt:

„j)

die Art und Weise, in der bei Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c und d die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen nachgewiesen wird.“

d)

In Absatz 5 wird folgender Buchstabe d angefügt:

„d)

Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c und d keine Anforderungen auferlegen, die mit den ICAO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten unvereinbar wären.“

5.

Nach Artikel 6 werden folgende Artikel 6a und 6b eingefügt:

„Artikel 6a

Lizenzierung von Luftfahrzeugführern

(1)   Luftfahrzeugführer, die mit dem Führen von Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b und c befasst sind, sowie Organisationen, synthetische Flugübungsgeräte und Personen, die mit deren Ausbildung, Prüfung, Kontrolle und flugmedizinischen Untersuchung befasst sind, müssen den in Anhang III aufgeführten grundlegenden Anforderungen genügen.

(2)   Ein Luftfahrzeugführer darf ein Luftfahrzeug nur führen, wenn er im Besitz einer Lizenz und eines ärztlichen Zeugnisses ist, die der ausgeführten Tätigkeit entsprechen.

Einem Luftfahrzeugführer wird eine Lizenz erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass er die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und Sprachkenntnisse erlassen wurden, einhält. Diese Lizenz darf von einer Bewertungsstelle erteilt werden, wenn die damit gewährten Sonderrechte auf den Leichtflugzeugbetrieb beschränkt sind.

Einem Luftfahrzeugführer wird ein ärztliches Zeugnis erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass er die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an die flugmedizinische Tauglichkeit erlassen wurden, einhält. Dieses ärztliche Zeugnis wird von flugmedizinischen Sachverständigen oder flugmedizinischen Zentren erteilt; bei Luftfahrzeugführern im Leichtflugzeugbetrieb bei kann es aber auch von einem Arzt für Allgemeinmedizin ausgestellt werden.

Die dem Luftfahrzeugführer gewährten Sonderrechte sowie der Geltungsbereich der Lizenz und des ärztlichen Zeugnisses sind darin zu vermerken.

Die Anforderungen der Unterabsätze 2 und 3 können durch die Anerkennung von Lizenzen und ärztlichen Zeugnissen erfüllt werden, die von einem Drittland oder in dessen Namen erteilt wurden, sofern es sich um Luftfahrzeugführer handelt, die mit dem Führen von Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c befasst sind.

(3)   Die Befähigung der Bewertungsstellen, der Ausbildungseinrichtungen für Luftfahrzeugführer und der für die Bewertung der flugmedizinischen Tauglichkeit von Luftfahrzeugführern zuständigen Stellen, die mit ihren Sonderrechten verbundenen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Ausstellung von Lizenzen und ärztlichen Zeugnissen wahrzunehmen, wird durch Ausstellung einer Zulassung anerkannt.

Eine Organisationszulassung wird erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass die Organisation die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang III erlassen wurden, einhält.

Die durch die Zulassung gewährten Sonderrechte sind darin zu vermerken.

(4)   Ein für die Ausbildung von Luftfahrzeugführern verwendetes synthetisches Flugübungsgerät muss zugelassen sein. Diese Zulassung wird erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass das Gerät die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang III erlassen wurden, einhält.

(5)   Eine Person, die für die Ausbildung von Luftfahrzeugführern oder die Bewertung ihrer Fähigkeiten oder flugmedizinischen Tauglichkeit verantwortlich ist, muss im Besitz eines entsprechenden Zeugnisses sein.

Dieses Zeugnis wird erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass der Antragsteller die Vorschriften, die zur Sicherstellung der Erfüllung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang III erlassen wurden, einhält.

Die durch das Zeugnis gewährten Sonderrechte sind darin zu vermerken.

(6)   Die Kommission erlässt nach dem in Artikel 54 Absatz 3 genannten Verfahren die Durchführungsbestimmungen für diesen Artikel. Darin legt sie insbesondere fest:

a)

die verschiedenen Berechtigungen für Luftfahrzeugführerlizenzen und die für die unterschiedlichen Arten von Tätigkeiten angemessenen ärztlichen Zeugnisse;

b)

die Bedingungen für die Erteilung, Beibehaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder den Widerruf der Lizenzen, die Berechtigungen für Lizenzen, ärztlichen Zeugnisse, Zulassungen für Organisationen und Bewertungsstellen und Personalzeugnisse;

c)

die Sonderrechte und Verantwortlichkeiten der Inhaber der Lizenzen, Berechtigungen für Lizenzen, ärztlichen Zeugnisse, Organisationszulassungen und Personalzeugnisse.

(7)   Beim Erlass der in Absatz 6 genannten Durchführungsbestimmungen achtet die Kommission besonders darauf, dass diese dem Stand der Technik, bewährten Verfahren und dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt auf dem Gebiet der Ausbildung von Luftfahrzeugführern entsprechen und dass sie eine unmittelbare Reaktion auf erwiesene Ursachen von Unfällen und ernsten Zwischenfällen ermöglichen.

Artikel 6b

Flugbetrieb

(1)   Der Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b, c und d muss den in Anhang IV aufgeführten grundlegenden Anforderungen genügen.

(2)   Betreiber, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen nachweisen, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit ihren Sonderrechten verbunden sind.

Diese Befähigung und diese Mittel werden durch das Ausstellen einer Zulassung anerkannt.

Die dem Betreiber gewährten Sonderrechte sowie der Umfang des Betriebs sind in der Zulassung zu vermerken.

Die Anforderungen dieses Absatzes können durch die Anerkennung von Zulassungen erfüllt werden, die von einem Drittland oder in dessen Namen erteilt wurden, sofern es sich um Betreiber handelt, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d befasst sind.

(3)   Betreiber, die mit dem nicht gewerblichen Betrieb von technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen befasst sind, müssen eine Erklärung vorlegen, aus der sich ihre Befähigung und ihre Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten, die mit dem Betrieb der Luftfahrzeuge verbunden sind , ergeben .

(4)   Flugbegleiter, die mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben b und c befasst sind, müssen den in Anhang IV aufgeführten grundlegenden Anforderungen genügen. Im Rahmen des gewerblichen Flugbetriebs eingesetzte Flugbegleiter müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, wie sie ursprünglich in Buchstabe d der OPS 1.1005 gemäß Anhang III Abschnitt O der Verordnung (EG) Nr. 1899/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zur Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (EU OPS) beschrieben ist; nach Ermessen des Mitgliedstaats kann diese Bescheinigung von zugelassenen Betreibern oder Ausbildungseinrichtungen ausgestellt werden.

(5)   Die Kommission erlässt nach dem in Artikel 54 Absatz 3 genannten Verfahren die Durchführungsbestimmungen für diesen Artikel. Darin legt sie insbesondere fest:

a)

die Bedingungen für den Betrieb eines Luftfahrzeugs gemäß den in Anhang IV aufgeführten grundlegenden Anforderungen;

b)

die Bedingungen für die Erteilung, Beibehaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder Widerruf der in Absatz 2 genannten Betreiberzulassung;

c)

die Sonderrechte und Verantwortlichkeiten der Inhaber von Zulassungen bzw. Zeugnissen;

d)

den Inhalt und die Art der Ausstellung der von den in Absatz 3 genannten Betreibern abzugebenden Erklärungen und die Bedingungen und Verfahren für die Beaufsichtigung und Inspektion im Zusammenhang mit den in der Erklärung beschriebenen spezifischen Tätigkeiten ;

e)

die Bedingungen für die Erteilung, gegenseitige Anerkennung, Beibehaltung, Änderung, Einschränkung, Aussetzung oder Widerruf der in Absatz 4 genannten Flugbegleiterzeugnisse;

f)

die Bedingungen für die Anordnung eines Betriebsverbots, einer Betriebseinschränkung oder bestimmter Betriebsauflagen aus Sicherheitsgründen gemäß Artikel 15b Absatz 2.

(6)   Die in Absatz 5 genannten Durchführungsbestimmungen sollen dem Stand der Technik und den bestbewährten Verfahren auf dem Gebiet des Flugbetriebs entsprechen.

Ferner sollen die Durchführungsbestimmungen den weltweiten Erfahrungen im Flugbetrieb sowie dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung tragen.

Sie sollen eine unmittelbare Reaktion auf erwiesene Ursachen von Unfällen und ernsten Zwischenfällen ermöglichen.

Sie sollen Luftfahrzeugen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben c und d keine Anforderungen auferlegen, die mit den ICAO-Verpflichtungen der Mitgliedstaaten unvereinbar wären.

6.

Artikel 7 erhält folgende Fassung:

„Artikel 7

Gemeinsame Aufsicht

(1)   Die Mitgliedstaaten und die Agentur arbeiten zusammen, um durch eine geeignete Erfassung von Informationen, unter anderem durch Vorfeld-Inspektionen, und einen geeigneten Informationsaustausch sicherzustellen, dass die Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen tatsächlich angewandt werden.

(2)     Erhält ein Mitgliedstaat oder die Agentur Informationen, durch die nachgewiesen wird, dass eine durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellte Bescheinigung dieser Verordnung oder ihren Durchführungsbestimmungen in einer Weise nicht entspricht, die eine ernste Gefahr für die Sicherheit darstellt, teilen sie ihre Erkenntnisse unverzüglich den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mit.

(3)   Die Kommission erlässt nach dem in Artikel 54 Absatz 3 genannten Verfahren die Durchführungsbestimmungen für Absatz 1 und legt darin insbesondere Folgendes fest:

a)

die Bedingungen für die Erhebung, den Austausch und die Verbreitung von Informationen;

b)

die Bedingungen für die Durchführung von Vorfeld-Inspektionen, einschließlich systematischer Vorfeld- Inspektionen;

c)

die Bedingungen für die Anordnung eines Startverbots für Luftfahrzeuge, die den Anforderungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsbestimmungen nicht genügen.“

7.

Artikel 8 Absatz 2 wird durch folgende Absätze ersetzt:

„(2)    Die Kommission kann von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedstaats oder einer nationalen Luftfahrtbehörde das in Artikel 54 Absatz 4 genannte Verfahren einleiten, um zu entscheiden, ob nach dieser Verordnung erteilte Zulassungen bzw. Zeugnisse tatsächlich mit der Verordnung und ihren Durchführungsbestimmungen im Einklang stehen.

Im Fall der Nichteinhaltung oder der nicht wirksamen Einhaltung verlangt die Kommission vom Aussteller der Zulassung bzw. des Zeugnisses, geeignete Abhilfemaßnahmen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, z.B. die Einschränkung oder Aussetzung der Zulassung bzw. des Zeugnisses. Darüber hinaus gilt Absatz 1 ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung der Kommission den Mitgliedstaaten mitgeteilt wird, nicht mehr für diese Zulassung bzw. dieses Zeugnis.

(3)     Hat die Kommission ausreichende Nachweise, dass geeignete Abhilfemaßnahmen im Sinne des Absatzes 2 vom Aussteller ergriffen worden sind, um den Fall der Nichteinhaltung oder der nicht wirksamen Einhaltung anzugehen, und dass die Schutzmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind, so entscheidet sie, dass Absatz 1 für diese Zulassung bzw. dieses Zeugnis gilt. Diese Bestimmungen gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung den Mitgliedstaaten mitgeteilt wird.

(4)     Bis zum Erlass der erforderlichen Durchführungsbestimmungen nach Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 6a Absatz 6 und unbeschadet des Artikels 57 Absatz 2 können Zulassungen bzw. Zeugnisse, die nicht gemäß dieser Verordnung erteilt werden können, auf der Grundlage geltender einzelstaatlicher Vorschriften erteilt werden.

(5)     Bis zum Erlass der Durchführungsbestimmungen nach Artikel 6b Absatz 5 und unbeschadet des Artikels 57 Absatz 2 können Zulassungen bzw. Zeugnisse, die nicht gemäß dieser Verordnung erteilt werden können, auf der Grundlage geltender einzelstaatlicher Vorschriften oder gegebenenfalls auf der Grundlage der einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 erteilt werden.

(6)     Dieser Artikel gilt unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 und ihrer Durchführungsbestimmungen .“

8.

Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Abweichend von dieser Verordnung und ihren Durchführungsbestimmungen erteilt die Agentur im Rahmen ihrer Zuständigkeit Zulassungen bzw. Zeugnisse auf der Grundlage von Zulassungen bzw. Zeugnissen, die von Luftfahrtbehörden eines Drittlands erteilt wurden, gemäß dem zwischen der Gemeinschaft und dem betreffenden Land geschlossenen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung.“

9.

Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

„Artikel 9a

Qualifizierte Stellen

Die Agentur bzw. die betreffende nationale Luftfahrtbehörde stellen bei der Übertragung einer bestimmten Zulassungsaufgabe an eine qualifizierte Stelle sicher, dass diese Stelle die Kriterien des Anhangs V erfüllt.“

10.

Artikel 10 erhält folgende Fassung:

„Artikel 10

Flexibilitätsbestimmungen

(1)   Unbeschadet dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen kann ein Mitgliedstaat bei einem unvorhergesehenen Sicherheitsproblem, das dieser Verordnung unterliegende Erzeugnisse, Personen oder Organisationen betrifft, unverzüglich tätig werden.

Der Mitgliedstaat teilt der Agentur, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten unverzüglich die getroffenen Maßnahmen und die Gründe hierfür mit.

(2)   Gemäß Artikel 16 Absatz 3 kann die Agentur binnen eines Monats, nachdem sie die Mitteilung gemäß Absatz 1 erhalten hat, feststellen, dass das Sicherheitsproblem im Rahmen dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen behoben werden kann, sofern die Kommission innerhalb des gleichen Zeitraums keinen Einspruch erhebt. Die Agentur erlässt dann die betreffende Entscheidung und leitet der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten eine Kopie davon zu.

Stellt die Agentur dagegen fest, dass das Sicherheitsproblem auf einen Mangel in der Verordnung oder ihren Durchführungsbestimmungen oder auf ein sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergebendes unzureichendes Sicherheitsniveau zurückzuführen ist, so erarbeitet und gibt sie eine Stellungnahme darüber ab, ob diese Verordnung und ihre Durchsetzungsbestimmungen geändert und ob die Maßnahmen aufgehoben oder beibehalten werden sollten. Gemäß dem in Artikel 54 Absatz 3 genannten Verfahren kann die Kommission auf der Grundlage dieser Stellungnahme eine Entscheidung erlassen. Sollen die Maßnahmen fortgeführt werden, so erfolgt deren Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten und Artikel 8 findet darauf Anwendung.

(3)   Die Mitgliedstaaten können im Fall unvorhergesehener und dringender betrieblicher Umstände oder betrieblicher Bedürfnisse von beschränkter Dauer Freistellungen von den grundlegenden Anforderungen dieser Verordnung ihrer Durchführungsbestimmungen erteilen, sofern hierdurch keine Beeinträchtigung des Sicherheitsniveaus eintritt. Der Agentur, der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten sind derartige Freistellungen mitzuteilen, wenn sie wiederholt oder für Zeiträume von mehr als zwei Monaten erteilt werden.

(4)   Innerhalb eines Monats, nachdem sie die Mitteilung gemäß Absatz 3 erhalten hat, stellt die Agentur gemäß Artikel 16 Absatz 3 fest, ob die Freistellungen den allgemeinen Sicherheitszielen dieser Verordnung oder anderer Gemeinschaftsvorschriften entsprechen. Die Agentur übermittelt der Kommission hierzu eine Stellungnahme.

Auf der Grundlage dieser Stellungnahme kann die Kommission nach dem in Artikel 54 Absatz 4 genannten Verfahren eine Entscheidung zur Aufhebung dieser Freistellungen erlassen.

(5)   Lässt sich ein Schutzniveau, das dem durch die Anwendung der Durchführungsbestimmungen erreichten Niveau gleichwertig ist, mit anderen Mitteln erreichen, kann ein Mitgliedstaat ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit Genehmigungen in Abweichung von den Durchführungsbestimmungen erteilen.

In diesen Fällen teilt der betreffende Mitgliedstaat der Agentur und der Kommission mit, dass er beabsichtigt, eine solche Genehmigung zu erteilen, und legt die Gründe für die Notwendigkeit einer Abweichung von der betreffenden Bestimmung sowie die Bedingungen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus dar.

(6)   Gemäß Artikel 16 Absatz 3 nimmt die Agentur binnen zwei Monaten, nachdem sie die Mitteilung gemäß Absatz 5 dieses Artikels erhalten hat, dazu Stellung, ob die vorgesehene Genehmigung den Bedingungen in Absatz 5 entspricht.

Binnen eines Monats nach Eingang der Stellungnahme der Agentur kann die Kommission das in Artikel 54 Absatz 3 genannte Verfahren einleiten, um zu entscheiden, ob die vorgesehene Genehmigung erteilt werden kann oder abgelehnt werden muss. Kann die Genehmigung erteilt werden, übermittelt die Kommission ihre Entscheidung allen Mitgliedstaaten, die dann ebenfalls zur Anwendung der betreffenden Maßnahme berechtigt sind. Artikel 8 findet auf die betreffende Maßnahme Anwendung.“

11.

Artikel 11 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

(4)   Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über das allgemeine Sicherheitsniveau veröffentlicht die Agentur jährlich einen Sicherheitsbericht. Ab Inkrafttreten der in Artikel 7 Absatz 3 genannten Durchführungsbestimmungen muss dieser Sicherheitsbericht eine Auswertung aller gemäß Artikel 7 eingegangenen Informationen enthalten. Diese Auswertung muss einfach und verständlich abgefasst sein und deutlich machen, ob ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Fluggäste besteht. In dieser Auswertung werden die Informationsquellen unkenntlich gemacht.“

12.

Nach Artikel 11 wird folgender Artikel 11a eingefügt:

„Artikel 11a

Schutz der Informationsquellen

(1)   Werden Hinweise nach Artikel 11 Absatz 1 von einer natürlichen Person der Kommission oder der Agentur freiwillig gegeben, so wird die Quelle dieser Informationen nicht offen gelegt. Werden die Hinweise einer nationalen Behörde gegeben, so wird die Quelle dieser Informationen im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht geschützt.

(2)   Unbeschadet der geltenden strafrechtlichen Vorschriften verzichten die Mitgliedstaaten auf die Einleitung von Verfahren in Fällen eines nicht vorsätzlichen oder versehentlichen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften, von denen sie ausschließlich aufgrund einer Meldung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsbestimmungen Kenntnis erlangen.

Dies gilt nicht für Fälle grober Fahrlässigkeit.

(3)    Unbeschadet der geltenden strafrechtlichen Vorschriften und entsprechend ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften und ihrer Rechtspraxis stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass Beschäftigte, die in Anwendung dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen Hinweise geben, keine Nachteile seitens ihres Arbeitgebers erfahren. Dies gilt nicht für Fälle grober Fahrlässigkeit.

(4)   Dieser Artikel gilt unbeschadet der innerstaatlichen Vorschriften über den Zugang der Justizbehörden zu Informationen.“

13.

Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe c erhält folgende Fassung:

c)

Sie trifft die angemessenen Entscheidungen zur Anwendung der Artikel 9a, 15, 15a, 15b und 46.

b)

Folgender Buchstabe d wird angefügt:

d)

Sie legt Berichte über die gemäß Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 45 durchgeführten Inspektionen zur Kontrolle der Normung vor.

14.

In Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a werden die Worte

a)

„Zulassungsspezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren“ durch „Zulassungsspezifikationen und annehmbare Nachweisverfahren“ ersetzt.

15.

Artikel 15 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

i)

Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung:

In Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen nimmt die Agentur gegebenenfalls und nach den Vorgaben des Abkommens von Chicago oder seiner Anhänge im Namen der Mitgliedstaaten die Funktionen und Aufgaben des Entwurfs-, Herstellungs- oder Eintragungsstaats wahr, soweit diese die Entwurfsgenehmigung betreffen. Sie wird hierzu insbesondere wie folgt tätig:

ii)

Buchstabe e erhält folgende Fassung:

e)

Die Agentur führt selbst oder durch nationale Luftfahrtbehörden oder qualifizierte Stellen technische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen durch.

iii)

Buchstabe i erhält folgende Fassung:

i)

Die Agentur ändert oder widerruft die einschlägigen Zeugnisse oder setzt diese aus, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie von der Agentur ausgestellt wurden, nicht mehr gegeben sind oder wenn die juristische oder natürliche Person, die Inhaber des Zeugnisses ist, ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung oder deren Durchführungsbestimmungen nicht nachkommt.

iv)

Folgende Buchstaben k und l werden angefügt:

„k)

Für jedes Luftfahrzeug, für das eine Fluggenehmigung für einen Einzelflug beantragt wird, legt die Agentur die geeigneten Beschränkungen fest.

l)

Die Agentur erteilt Fluggenehmigungen für Luftfahrzeuge, wenn diese Genehmigungen für die Durchführung einer Folge von Flügen verlangt werden.“

b)

Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i)

Buchstabe b Ziffer ii erhält folgende Fassung:

„ii)

im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige Produktions- und Instandhaltungsorganisationen, wenn dies von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragt wird, oder“

ii)

Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

Sie ändert oder widerruft die einschlägigen Zeugnisse von Organisationen oder setzt diese aus, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie von der Agentur ausgestellt wurden, nicht mehr gegeben sind oder wenn die betreffende Organisation ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung oder deren Durchführungsbestimmungen nicht nachkommt.“

16.

Nach Artikel 15 werden folgende Artikel 15a und 15b eingefügt:

„Artikel 15a

Zulassung von Personal

(1)   In Bezug auf die in Artikel 6a Absatz 1 genannten Personen und Organisationen wird die Agentur wie folgt tätig:

a)

Sie führt selbst oder durch nationale Luftfahrtbehörden oder qualifizierte Stellen Inspektionen und Überprüfungen (Audits) der von ihr zugelassenen Organisationen und Bewertungsstellen durch.

b)

Sie sorgt für die Ausstellung und Verlängerung der Zeugnisse für:

i)

im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige Personalschulungsorganisationen und flugmedizinische Zentren, wenn dies von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragt wird, oder

ii)

außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ansässige Personalschulungsorganisationen und flugmedizinische Zentren, oder

iii)

Bewertungsstellen, wenn von diesen Stellen beantragt.

c)

Sie ändert, beschränkt oder widerruft die einschlägigen Zeugnisse von Organisationen oder setzt diese aus, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie von der Agentur ausgestellt wurden, nicht mehr gegeben sind oder wenn die juristische oder natürliche Person, die Inhaber des Zeugnisses ist, ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung oder deren Durchführungsbestimmungen nicht nachkommt.

(2)   In Bezug auf die in Artikel 6a Absatz 1 genannten synthetischen Flugübungsgeräte wird die Agentur wie folgt tätig:

a)

Sie nimmt selbst oder durch nationale Luftfahrtbehörden oder qualifizierte Stellen technische Inspektionen der von ihr zugelassenen Geräte vor.

b)

Sie sorgt für die Ausstellung und Verlängerung der Zeugnisse für:

i)

synthetische Flugübungsgeräte, die von durch die Agentur zugelassenen Schulungsorganisationen eingesetzt werden;

ii)

im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befindliche synthetische Flugübungsgeräte, wenn dies von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragt wird;

iii)

außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten befindliche synthetische Flugübungsgeräte.

c)

Sie ändert, beschränkt oder widerruft die einschlägigen Zeugnisse oder setzt diese aus, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie von der Agentur ausgestellt wurden, nicht mehr gegeben sind oder wenn die juristische oder natürliche Person, die Inhaber des Zeugnisses ist, ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung oder deren Durchführungsbestimmungen nicht nachkommt.

Artikel 15b

Zulassung von Luftverkehrsbetreibern

(1)   In Bezug auf Betreiber, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wird die Agentur wie folgt tätig:

a)

Sie führt selbst oder über nationale Luftfahrtbehörden oder qualifizierte Stellen Inspektionen und Überprüfungen (Audits) der von ihr zugelassenen Betreiber durch.

b)

Sie sorgt für die Ausstellung und Verlängerung der Zeugnisse für:

i)

im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige Betreiber, wenn dies von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragt wird;

ii)

außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ansässige Betreiber, sofern kein Mitgliedstaat die Funktionen und Aufgaben des Betreiberstaats für diese Betreiber wahrnimmt.

c)

Sie ändert, beschränkt oder widerruft die einschlägigen Betreiberzeugnisse oder setzt diese aus, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie von der Agentur ausgestellt wurden, nicht mehr gegeben sind oder wenn die betreffende Organisation ihren Verpflichtungen aus dieser Verordnung oder deren Durchführungsbestimmungen nicht nachkommt.

(2)   Die Agentur kann aus Sicherheitsgründen durch eine betriebliche Anweisung ein Betriebsverbot oder eine Betriebseinschränkung oder Betriebsauflagen anordnen.

(3)   In Bezug auf die Begrenzung der Flugzeit wird die Agentur wie folgt tätig:

a)

Sie erarbeitet die einschlägigen Zulassungsspezifikationen, um die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen sicherzustellen, sowie gegebenenfalls die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Insbesondere für die gewerbliche Frachtbeförderung mit Flugzeugen legt die Agentur bis zum Erlass der in Artikel 6b Absatz 5 genannten Durchführungsbestimmungen die einschlägigen Zulassungsspezifikationen fest, um die Übereinstimmung mit Abschnitt Q des Anhangs III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 sicherzustellen.

b)

Sie genehmigt einzelne Flugzeitspezifikationspläne von Betreibern, wenn diese Pläne nicht im Rahmen einer einschlägigen Zulassungsspezifikation genehmigt werden können.“

17.

In Artikel 16 erhalten die Absätze 1 und 2 folgende Fassung:

„(1)   Die Agentur führt Inspektionen zur Kontrolle der Normung in den von Artikel 1 Absatz 1 erfassten Bereichen durch, um zu überprüfen, ob die zuständigen nationalen Behörden diese Verordnung und ihre Durchführungsbestimmungen anwenden, und erstattet der Kommission darüber Bericht.

(2)   Die Agentur führt technische Untersuchungen von Unternehmen durch, um die Anwendung dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen zu überprüfen; dabei trägt sie den in Artikel 2 genannten Zielen Rechnung.“

18.

Folgender Artikel 16a wird eingefügt:

Artikel 16a

Geldbußen

(1)     Wenn die Agentur Entscheidungen nach Artikel 13 Buchstabe c trifft, kann sie:

a)

gegen die Personen und Unternehmen, denen sie selbst eine Zulassung bzw. ein Zeugnis ausgestellt hat, Geldbußen verhängen, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen verstoßen haben;

b)

gegen die Personen und Unternehmen, denen sie selbst eine Zulassung bzw. ein Zeugnis ausgestellt hat, Zwangsgelder verhängen, die sich ab dem in der Entscheidung festgesetzten Zeitpunkt berechnen, um sie zu veranlassen, die Bestimmungen dieser Verordnung oder ihrer Durchführungsbestimmungen einzuhalten.

(2)     Die Geldbußen und Zwangsgelder nach Absatz 1 müssen abschreckend sein und der Schwere des Falles und der Wirtschaftskraft des betreffenden Inhabers der Zulassung bzw. des Zeugnisses angemessen sein, wobei die Frage, in welchem Ausmaß die Sicherheit beeinträchtigt wurde, besonders berücksichtigt wird.

(3)     Entscheidungen nach Absatz 1 sind nicht strafrechtlicher Art.

(4)     Der Betrag der von der Agentur verhängten Geldbußen und Zwangsgelder wird von dem in Artikel 48 Absatz 1 Buchstabe a genannten Beitrag abgezogen.

(5)     Die Kommission nimmt nach dem in Artikel 54 Absatz 3 genannten Verfahren die Bestimmungen für die Umsetzung dieses Artikels an und bestimmt insbesondere:

a)

die Vorschriften für Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen, die zur Verhängung einer Geldbuße und eines Zwangsgeldes führen;

b)

die Höchstbeträge für Geldbußen und Zwangsgelder;

c)

die Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern, einschließlich der Kriterien für die Festsetzung des Betrags.

(6)     Bei der Aufstellung der Kriterien für die Festlegung des Betrags der Geldbußen und Zwangsgelder berücksichtigt die Kommission die Einnahmen der Personen bzw. Unternehmen, gegen die sie verhängt werden.

19.

Dem Artikel 18 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

Die Arbeitsvereinbarungen müssen dem Gemeinschaftsrecht entsprechen und der gemeinschaftlichen Außenpolitik gegenüber Drittländern gebührend Rechnung tragen. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kommission.

20.

In Artikel 20 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

(1a)     Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 82 Absatz 3 Buchstabe e der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften finden erst 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Einstellung der Bediensteten auf Zeit und der Vertragsbediensteten Anwendung.

21.

Artikel 24 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe b erhält folgende Fassung:

„b)

nimmt den Jahresbericht über die Tätigkeit der Agentur an und übermittelt ihn spätestens am 15. Juni dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof und den Mitgliedstaaten; im Namen der Agentur übermittelt er der Haushaltsbehörde jährlich alle einschlägigen Informationen zu den Ergebnissen der Bewertungsverfahren , und insbesondere Informationen in Verbindung mit den Auswirkungen oder Folgen von Änderungen bei den der Agentur übertragenen Aufgaben ;“

b)

Buchstabe c erhält folgende Fassung:

c)

legt nach Stellungnahme der Kommission vor dem 30. September jeden Jahres das Arbeitsprogramm der Agentur für das darauf folgende Jahr fest und übermittelt es dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten; das Arbeitsprogramm wird unbeschadet des jährlichen Haushaltsverfahrens der Gemeinschaft und ihres Gesetzgebungsprogramms in den einschlägigen Bereichen der Flugsicherheit festgelegt; die Stellungnahme der Kommission wird dem beschlossenen Arbeitsprogramm der Agentur beigefügt;

c)

Buchstabe d erhält folgende Fassung:

„d)

legt im Benehmen mit der Kommission Leitlinien für die Übertragung von Zulassungsaufgaben an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen fest ;“

22.

Artikel 25 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission zusammen , die auf der Grundlage ihrer anerkannten Erfahrungen im Bereich der Zivilluftfahrt und ihrer Führungskompetenzen ausgewählt werden . Hierzu ernennt der Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat sowie je einen Stellvertreter, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt , und der nicht an der Umsetzung dieser Verordnung und der zu ihrer Durchführung angenommenen Bestimmungen beteiligt ist . Die Kommission ernennt ebenfalls ihren Vertreter und dessen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wiederernennung ist einmal zulässig.“

b)

Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3)   Im Interesse der Transparenz nehmen vier Vertreter der interessierten Kreise als Beobachter an den Beratungen des Verwaltungsrats teil. Sie werden von der Kommission aufgrund einer von dem in Artikel 24 Absatz 4 genannten beratenden Gremium aufgestellten Liste benannt und sollen eine möglichst breite Vertretung der unterschiedlichen Interessengruppen in diesem beratenden Gremium gewährleisten. Ihre Amtszeit beträgt dreißig Monate und kann einmal verlängert werden.“

23.

Artikel 26 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden endet, wenn der Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende nicht mehr dem Verwaltungsrat angehört. Unbeschadet dieser Bestimmung beträgt die Amtszeit des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden drei Jahre. Die Wiederwahl ist einmal zulässig.

24.

Artikel 28 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Jedes nach Artikel 25 Absatz 1 ernannte Mitglied hat eine Stimme. Der Vertreter der Kommission hat eine Anzahl von Stimmen , die 25% der Gesamtzahl der vom Rat ernannten Mitglieder entspricht . Die Vertreter der interessierten Kreise und der Exekutivdirektor nehmen an Abstimmungen nicht teil. Bei Abwesenheit eines Mitglieds ist sein Stellvertreter berechtigt, dessen Stimmrecht auszuüben.

25.

Artikel 29 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)

Er billigt die Maßnahmen der Agentur gemäß Artikel 13 innerhalb der in dieser Verordnung, ihren Durchführungsbestimmungen und in sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften festgelegten Grenzen.

b)

Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)

Er organisiert Inspektionen und Untersuchungen gemäß den Artikeln 45 und 46.

c)

Folgende Buchstaben k und l werden angefügt:

„k)

Er sorgt für die Ausarbeitung und Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms.

l)

Er beantwortet die Anfragen der Kommission um Unterstützung.“

26.

Artikel 30 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)   Der Exekutivdirektor der Agentur wird vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt oder entlassen; Kriterien hierfür sind Leistung und nachgewiesene, für die Zivilluftfahrt relevante Befähigung und Erfahrung. Der Verwaltungsrat fasst seinen Beschluss mit der Dreiviertelmehrheit seiner Mitglieder. Der vom Verwaltungsrat ausgewählte Kandidat kann vor der Ernennung aufgefordert werden, eine Erklärung vor den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments abzugeben und Fragen dieser Ausschüsse oder ihrer Mitglieder zu beantworten.“

b)

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

„(4)   Die Amtszeit des Exekutivdirektors und der Direktoren beträgt fünf Jahre. Auf Vorschlag der Kommission kann ihre Amtszeit im Anschluss an eine Bewertung einmal um höchstens fünf Jahre verlängert werden. Bei der Bewertung berücksichtigt die Kommission insbesondere:

die im Verlauf der ersten Amtszeit erzielten Ergebnisse sowie die Art und Weise, wie diese erreicht wurden;

die Aufgaben der Agentur und deren Anforderungen in den nächsten Jahren.“

27.

Artikel 35 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Gegen Entscheidungen der Agentur gemäß den Artikeln 9a, 15, 15a, 15b, 46 und 53 kann Beschwerde eingelegt werden.“

28.

Artikel 41 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Beim Gerichtshof können Klagen eingereicht werden, um die Nichtigerklärung etwaiger von der Agentur getroffener, für Dritte rechtsverbindlicher Entscheidungen zu erwirken, um eine ungerechtfertigte Untätigkeit feststellen zu lassen oder um für Schäden, die die Agentur in Ausübung ihrer Tätigkeiten verursacht hat, Schadenersatz zu erlangen.“

b)

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2)   Nichtigkeitsklagen beim Gerichtshof gegen Entscheidungen der Agentur gemäß den Artikeln 9a, 15, 15a, 15b, 46 oder 53 sind erst zulässig, nachdem der interne Rechtsweg der Agentur ausgeschöpft wurde.“

29.

In Artikel 45 Absatz 1 erhält der Einleitungsteil folgende Fassung:

„(1)   Unbeschadet der der Kommission durch den Vertrag übertragenen Durchführungsbefugnisse unterstützt die Agentur die Kommission bei der Überwachung der Anwendung dieser Verordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen, indem sie bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Inspektionen zur Kontrolle der Normung gemäß Artikel 16 Absatz 1 durchführt. Zu diesem Zweck sind die nach dieser Verordnung bevollmächtigten Bediensteten in Abstimmung mit den einzelstaatlichen Behörden und im Einklang mit den Rechtsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats befugt,“

30.

Artikel 46 wird wie folgt geändert:

a)

Der Einleitungssatz von Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)   In Anwendung der Artikel 15, 15a und 15b kann die Agentur selbst alle notwendigen Untersuchungen der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Unternehmen durchführen oder die nationalen Luftfahrtbehörden oder qualifizierte Stellen damit betrauen. Die Untersuchungen erfolgen im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, in denen sie durchzuführen sind. Zu diesem Zweck sind die nach dieser Verordnung bevollmächtigten Personen befugt,“

b)

Folgender Absatz 1a wird eingefügt:

„(1a)   In Anwendung von Artikel 9a kann die Agentur selbst alle notwendigen Untersuchungen der in Artikel 16 Absatz 2 genannten qualifizierten Stellen durchführen oder die nationalen Luftfahrtbehörden damit betrauen.“

31.

Nach Artikel 46 werden folgende Artikel 46a und 46b eingefügt:

„Artikel 46a

Jährliches Arbeitsprogramm

Das jährliche Arbeitsprogramm trägt dem Auftrag, den Zielen und den Aufgaben, die in dieser Verordnung festgelegt sind, Rechnung. Es wird klar angegeben, welche Aufträge und Aufgaben der Agentur im Vergleich zum Vorjahr hinzugefügt, geändert oder zurückgenommen worden sind.

Bei der formalen und inhaltlichen Gestaltung des jährlichen Arbeitsprogramms wird die Methode zugrunde gelegt, die von der Kommission im Rahmen des maßnahmenbezogenen Managements (ABM) entwickelt wurde.

Artikel 46b

Jahresbericht

Im Jahresbericht wird dargelegt, wie die Agentur ihr jährliches Arbeitsprogramm umgesetzt hat. Die Auswirkungen oder Folgen von Veränderungen bei den der Agentur zugewiesenen Aufgaben werden eindeutig beschrieben.

Darin werden die von der Agentur durchgeführten Maßnahmen aufgezeigt und deren Ergebnisse im Hinblick auf die vorgegebenen Ziele und den dafür festgelegten Zeitplan, die mit den durchgeführten Maßnahmen verbundenen Risiken, den Ressourceneinsatz und die allgemeine Arbeitsweise der Agentur bewertet.“

32.

In Artikel 47 wird folgender Absatz 6 angefügt:

„(6)   Die Informationen, die die Agentur im Einklang mit dieser Verordnung Kenntnis erhält, unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr  (9).“

33.

Artikel 48 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die Einnahmen der Agentur setzen sich zusammen aus:

a)

einem Beitrag der Gemeinschaft,

b)

einem Beitrag jedes europäischen Drittlands, mit dem die Gemeinschaft Übereinkünfte gemäß Artikel 55 geschlossen hat,

c)

den Gebühren, die Antragsteller und Inhaber von Zulassungen bzw. Zeugnissen und Genehmigungen der Agentur zahlen,

d)

Entgelten für Veröffentlichungen, Schulungen und sonstige von der Agentur erbrachten Dienstleistungen.

Die Agentur darf keine Finanzbeiträge von Mitgliedstaaten, Drittländern oder anderen Einrichtungen erhalten.“

(b)

Folgender Absatz 5a wird eingefügt:

(5a)     Der Haushalt für Regelungsaufgaben und die für Zertifizierungstätigkeiten erhobenen und eingezogenen Gebühren müssen getrennt festgelegt und im Haushalt der Agentur getrennt ausgewiesen werden.

34.

In Artikel 53 erhalten die Absätze 2 bis 4 folgende Fassung:

(2)     Die Gebührenordnung bestimmt insbesondere die Tatbestände, für die nach Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben c und d Gebühren und Entgelte zu entrichten sind, die Höhe der Gebühren und Entgelte und die Art der Entrichtung.

(3)     Gebühren und Entgelte werden erhoben für

a)

die Ausstellung und Verlängerung von Zulassungen bzw. Zeugnissen sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten der Organisationen, der fortlaufenden Aufsicht mit Ausnahme der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Erzeugnissen;

b)

die Erbringung von Dienstleistungen; dabei sind die tatsächlichen Kosten der Erbringung im Einzelfall zugrunde zu legen;

c)

die Bearbeitung von Beschwerden.

Alle Gebühren und Entgelte werden in Euro ausgedrückt und bezahlt.

(4)     Die Höhe der Gebühren und Entgelte ist so zu bemessen, dass die Einnahmen hieraus grundsätzlich die vollen Kosten der erbrachten Leistungen decken .“

35.

Artikel 56 Absatz 3 erhält folgende Fassung :

3.     Gebühren für Musterzulassungen und andere Gebühren dürfen nicht unverhältnismäßig höher als vor der Errichtung der Agentur sein.

36.

Anhang II wird durch den entsprechenden Wortlaut in Nummer 1 des Anhangs der vorliegenden Verordnung ersetzt.

37.

Die Anhänge III, IV und V in Nummer 2 des Anhangs der vorliegenden Verordnung werden angefügt.

Kapitel II

Schlussbestimmungen

Artikel 2

Aufhebung

(1)   Die Richtlinie 91/670/EWG wird mit Wirkung ab dem Inkrafttreten der in Artikel 6a Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 genannten Durchführungsbestimmungen aufgehoben.

(2)   Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 wird mit Wirkung ab dem Inkrafttreten der in Artikel 6b Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 genannten Durchführungsbestimmungen gestrichen.

(3)   Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 gilt für Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen, Organisationen und Personen, deren Zulassung gemäß der Richtlinie 91/670/EWG und dem Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 erteilt oder anerkannt worden ist.

Artikel 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu ..., am ...

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)   ABl. C 185 vom 8.8.2006, S. 106 .

(2)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007.

(3)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1701/2003 der Kommission (ABl. L 243 vom 27.9.2003, S. 5).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 15).

(5)  ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 4. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1900/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 377 vom 27.12.2006, S. 176).

(6)  ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 21.

(7)  Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Nr. 3/2004.

(8)  ABl. L 377 vom 27.12.2006, S. 1.“

(9)  ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.

ANHANG

1.

Anhang II zur Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 erhält folgende Fassung:

„ANHANG II

Luftfahrzeuge im Sinne von Artikel 4 Absatz 2

Artikel 4 Absätze 1, 1a und 1b gelten nicht für Luftfahrzeuge, die zu mindestens einer der nachfolgend in diesem Anhang aufgeführten Kategorien gehören:

a)

historische Luftfahrzeuge, die folgende Kriterien erfüllen:

i)

technisch weniger komplizierte Luftfahrzeuge,

deren ursprüngliche Auslegung vor dem 1.1.1955 festgelegt wurde und

deren Produktion vor dem 1.1.1975 eingestellt wurde;

oder

ii)

Luftfahrzeuge von eindeutiger historischer Bedeutung

aufgrund der Teilnahme an einem bemerkenswerten historischen Ereignis oder

für die Entwicklung der Luftfahrt oder

aufgrund einer wichtigen Rolle innerhalb der Streitkräfte eines Mitgliedstaats;

b)

speziell für Forschungszwecke, Versuchszwecke oder wissenschaftliche Zwecke ausgelegte oder veränderte Luftfahrzeuge, die wahrscheinlich in sehr begrenzten Stückzahlen produziert werden;

c)

Luftfahrzeuge, die zu mindestens 51 % von einem Amateur oder einer Amateurvereinigung ohne Gewinnzweck für den Eigengebrauch ohne jegliche gewerbliche Absicht gebaut werden;

d)

militärisch genutzte Luftfahrzeuge, sofern es sich nicht um Muster handelt, für die eine Musterbauart von der Agentur angenommen wurde;

e)

Flächenflugzeuge, Hubschrauber und Motorgleitschirme mit höchstens zwei Sitzen und einer von den Mitgliedstaaten erfassten höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von nicht mehr als

i)

300 kg im Fall von einsitzigen Landflugzeugen/-hubschraubern oder

ii)

450 kg im Fall von zweisitzigen Landflugzeugen/-hubschraubern oder

iii)

330 kg im Fall von einsitzigen Amphibienflugzeugen oder Schwimmerflugzeugen/-hubschraubern oder

iv)

495 kg im Fall von zweisitzigen Amphibienflugzeugen oder Schwimmerflugzeugen/-hubschraubern, sofern sie jeweils beide MTOM-Grenzwerte nicht überschreiten und sowohl als Schwimmerflugzeuge/-hubschrauber als auch als Landflugzeuge/-hubschrauber betrieben werden;

v)

472,5 kg im Fall von zweisitzigen Landflugzeugen mit an der Zelle montiertem Fallschirm- Gesamtrettungssystem;

vi)

315 kg im Fall von einsitzigen Landflugzeugen mit an der Zelle montiertem Fallschirm- Gesamtrettungssystem;

vii)

600 kg im Fall nicht gewerblicher Tätigkeit mit einem Ultraleicht-Luftfahrzeug

und, bei Flächenflugzeugen, mit einer Abreißgeschwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit im stationären Flug in Landekonfiguration von höchstens 35 Knoten CAS (Calibrated Air Speed — berichtigte Fluggeschwindigkeit);

f)

einsitzige und zweisitzige Tragschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von nicht mehr als 560 kg;

g)

Segel- und Gleitflugzeuge mit einer höchstzulässigen Leermasse von weniger als 80 kg im Fall von einsitzigen bzw. 100 kg im Fall von zweisitzigen Flugzeugen, einschließlich fußstartfähiger Flugzeuge;

h)

Nachbildungen von Luftfahrzeugen gemäß Buchstabe a bis d, deren Konstruktion dem Original- Luftfahrzeug ähnlich ist;

i)

unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Betriebsmasse von weniger als 150 kg;

j)

sonstige Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Leermasse (einschließlich Kraftstoff) von weniger als 70 kg.“

2.

Folgende Anhänge III, IV und V werden der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 angefügt:

ANHANG III

Grundlegende Anforderungen für die Lizenzierung von Luftfahrzeugführern gemäß Artikel 6a

1.   Ausbildung

1.a   Allgemeines

1.a.1. Wer sich zum Führen eines Luftfahrzeuges ausbilden lässt, muss vom Bildungsstand sowie von der körperlichen und geistigen Verfassung her die notwendigen Voraussetzungen aufweisen, um die entsprechenden theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erwerben, aufrechtzuerhalten und nachzuweisen.

1.b   Theoretische Kenntnisse

1.b.1. Ein Luftfahrzeugführer muss Kenntnisse erwerben und aufrechterhalten, die in Art und Umfang den im Luftfahrzeug ausgeübten Aufgaben angemessen sind und zu den mit der Art der Tätigkeit verbundenen Risiken im Verhältnis stehen. Diese Kenntnisse müssen mindestens Folgendes umfassen:

i)

Luftrecht,

ii)

allgemeine Flugzeugkunde,

iii)

technische Fragen im Zusammenhang mit der Luftfahrzeugkategorie,

iv)

Flugleistung und Flugplanung,

v)

menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen,

vi)

Meteorologie,

vii)

Navigation,

viii)

betriebliche Verfahren einschließlich Ressourcenmanagement,

ix)

Grundlagen des Fliegens und

x)

Sprechfunkverkehr.

1.c.   Nachweis und Aufrechterhaltung theoretischer Kenntnisse

1.c.1. Der Erwerb und das Vorhandensein theoretischer Kenntnisse müssen durch eine ständige Bewertung während der Ausbildung und gegebenenfalls durch Prüfungen nachgewiesen werden.

1.c.2. Die theoretischen Kenntnisse müssen in angemessenem Umfang aufrechterhalten werden. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch regelmäßige Bewertungen, Prüfungen, Tests oder Kontrollen nachzuweisen. Die Häufigkeit von Prüfungen, Tests oder Kontrollen muss im Verhältnis zu dem mit der Tätigkeit verbundenen Risiko stehen.

1.d   Praktische Fertigkeiten

1.d.1. Ein Pilot muss die praktischen Fertigkeiten erwerben und aufrechterhalten, die der Ausübung seiner Aufgaben im Luftfahrzeug angemessen sind. Diese Fertigkeiten müssen im Verhältnis zu dem mit der Art der Tätigkeit verbundenen Risiko stehen und den Aufgaben im Luftfahrzeug entsprechend Folgendes umfassen:

i)

Flugvorbereitung und -durchführung, einschließlich Luftfahrzeugleistung, Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Wartung des Luftfahrzeugs, Kraftstoffplanung, Wetterbeurteilung, Streckenplanung, Luftraumbeschränkungen und Verfügbarkeit der Start- und Landebahn;

ii)

Flugplatzbetrieb und Platzrundenverfahren;

iii)

Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen;

iv)

Führen des Luftfahrzeugs mit Sicht nach außen;

v)

Flugmanöver, einschließlich kritischer Situationen und damit zusammenhängender „Upset“-Manöver, soweit technisch durchführbar;

vi)

Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind;

vii)

Führen des Luftfahrzeugs ausschließlich nach Instrumenten, entsprechend der Art der Tätigkeit;

viii)

Betriebsverfahren, einschließlich Teamfähigkeit und Ressourcenmanagement je nach Art des Betriebs (Alleinbetrieb oder Flugbesatzung mit mehreren Mitgliedern);

ix)

Navigation und Anwendung der Luftverkehrsregeln und verwandter Verfahren, mit Sicht nach außen oder unter Einsatz von Navigationshilfen;

x)

außergewöhnliche und Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Luftfahrzeugausrüstung;

xi)

Einhaltung von Flugverkehrs- und Sprechfunkverkehrsverfahren;

xii)

Besonderheiten der Luftfahrzeugmuster oder Luftfahrzeugklassen;

xiii)

zusätzliche Schulung praktischer Fertigkeiten, die gegebenenfalls zur Minderung der Risiken bei bestimmten Tätigkeiten erforderlich sind.

1.e.   Nachweis und Aufrechterhaltung praktischer Fertigkeiten

1.e.1. Ein Pilot muss die Fähigkeit zur Durchführung der Verfahren und Übungen mit einem Kompetenzgrad nachweisen, der den im Luftfahrzeug ausgeführten Aufgaben angemessen ist. Es sind folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

(i)

Führen des Luftfahrzeugs innerhalb seiner Betriebsgrenzen;

ii)

gleichmäßige und exakte Durchführung sämtlicher Flugmanöver;

iii)

gutes Urteilsvermögen und ordnungsgemäße Flugzeugführung;

(iv)

Anwendung der Luftfahrtkenntnisse;

(v)

Beherrschung des Luftfahrzeugs zu jedem Zeitpunkt des Fluges, sodass die erfolgreiche Durchführung der Verfahren oder Flugmanöver jederzeit gewährleistet ist.

1.e.2. Die praktischen Fertigkeiten müssen in angemessenem Umfang aufrechterhalten werden. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch regelmäßige Bewertungen, Prüfungen, Tests oder Kontrollen nachzuweisen. Die Häufigkeit von Prüfungen, Tests oder Kontrollen muss im Verhältnis zu dem mit der Tätigkeit verbundenen Risiko stehen.

1.f.   Sprachkenntnisse

Sofern das entsprechende Sicherheitsrisiko nicht durch andere Mittel gemindert werden kann, muss ein Luftfahrzeugführer Kenntnisse der englischen Sprache in folgendem Umfang nachweisen:

i)

die Fähigkeit zum Verstehen von Wetterinformationsunterlagen,

ii)

die Benutzung von Strecken-, An- und Abflugkarten und zugehörigen luftfahrttechnischen Informationsunterlagen und

iii)

die Fähigkeit zur Verständigung mit anderen Besatzungsmitgliedern und Flugnavigationsdiensten in englischer Sprache in allen Flugphasen einschließlich Flugvorbereitung.

1.g.   Synthetische Flugübungsgeräte

Wird ein synthetisches Flugübungsgerät (FSTD) zur Ausbildung oder zum Nachweis erworbener bzw. aufrechterhaltener praktischer Fertigkeiten verwendet, muss dieses FSTD für ein bestimmtes Leistungsniveau in den Bereichen zugelassen sein, die für die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben relevant sind. Insbesondere die Nachbildung der Konfiguration, der Handhabungseigenschaften, der Luftfahrzeugleistung und des Systemverhaltens muss dem Luftfahrzeug in angemessener Weise entsprechen.

1.h.   Ausbildungslehrgang

1.h.1. Die Ausbildung muss in Form eines Ausbildungslehrgangs erfolgen.

1.h.2. Ein Ausbildungslehrgang muss folgende Bedingungen erfüllen:

i)

für jede Art von Ausbildungslehrgang ist ein Lehrplan zu erstellen und

ii)

der Ausbildungslehrgang muss eine übersichtliche Darstellung der vermittelten theoretischen Kenntnisse und gegebenenfalls der praktischen Flugausbildung (einschließlich Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten) umfassen.

1.i.   Lehrberechtigte

1.i.1. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung muss durch entsprechend qualifizierte Lehrer erfolgen. Sie müssen

i)

über ausreichende Kenntnisse auf dem Ausbildungsgebiet verfügen und

ii)

eine geeignete Lehrmethodik anwenden können.

1.i.2 Flugpraktische Ausbildung und Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten

Die flugpraktische Ausbildung und die Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten müssen durch entsprechend qualifizierte Lehrer erfolgen. Sie müssen

i)

die für die zu vermittelnde Ausbildung angemessenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen besitzen,

ii)

eine geeignete Lehrmethodik anwenden können,

iii)

über Erfahrungen in der Vermittlung der Flugmanöver und -verfahren verfügen, für die die praktische Ausbildung erfolgen soll,

iv)

die Fähigkeit zur Vermittlung von Kenntnissen in den entsprechenden flugpraktischen Bereichen nachweisen, einschließlich Flugvor- und -nachbereitung sowie theoretischer Unterricht,

v)

regelmäßig an Auffrischungsschulungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass die zu vermittelnden Kenntnisse immer dem aktuellen Stand entsprechen.

Fluglehrer müssen zudem berechtigt sein, ein Luftfahrzeug, für das die Ausbildung erfolgt, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu führen, sofern es sich nicht um die Ausbildung an neuen Luftfahrzeugmustern handelt.

1.j.   Prüfer

1.j.1. Für die Beurteilung der Befähigung von Luftfahrzeugführern verantwortliche Personen müssen

i)

die Anforderungen für Fluglehrer erfüllen oder erfüllt haben,

ii)

befähigt sein, die Leistung eines Luftfahrzeugführers zu beurteilen und Flugprüfungen und Kontrollen durchzuführen.

2.   Ausbildungseinrichtungen

2.a.   Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen

2.a.1. Eine Einrichtung zur Ausbildung von Luftfahrzeugführern muss folgende Anforderungen erfüllen:

i)

Sie muss über alle Mittel verfügen, die für das mit ihrer Tätigkeit verbundene Aufgabenspektrum erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem: Einrichtungen, Personal, Ausrüstungen, Werkzeuge und Material, schriftlich festgelegte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahren, Zugang zu einschlägigen Daten und Führung von Aufzeichnungen.

ii)

Sie führt ein Managementsystem in Bezug auf die Sicherheit und die Ausbildungsstandards ein, erhält das System aufrecht und strebt seine fortlaufende Verbesserung an.

iii)

Sie trifft gegebenenfalls Vereinbarungen mit anderen einschlägigen Organisationen, um die dauerhafte Einhaltung der oben genannten Anforderungen zu gewährleisten.

3.   Flugmedizinische Tauglichkeit

3.a.   Medizinische Kriterien

3.a.1. Alle Luftfahrzeugführer müssen in regelmäßigen Abständen ihre flugmedizinische Tauglichkeit für die Ausführung ihrer Aufgaben unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit nachweisen. Die Einhaltung der Anforderungen wird anhand einer geeigneten Beurteilung auf der Grundlage der besten flugmedizinischen Praxis nachgewiesen, wobei die Art der Tätigkeit und eine mögliche altersbedingte geistige und körperliche Leistungsminderung berücksichtigt wird.

Flugmedizinische Tauglichkeit umfasst die körperliche und geistige Tauglichkeit und bedeutet, dass der Luftfahrzeugführer nicht an einer Krankheit oder Behinderung leidet, aufgrund derer er nicht in der Lage ist,

i)

die zum Führen eines Luftfahrzeugs notwendigen Aufgaben auszuführen oder

ii)

die ihm zugewiesenen Aufgaben jederzeit zu erfüllen oder

iii)

seine Umgebung richtig wahrzunehmen.

3.a.2 Kann die flugmedizinische Tauglichkeit nicht in vollem Umfang nachgewiesen werden, dürfen ausgleichende Maßnahmen ergriffen werden, die eine gleichwertige Flugsicherheit gewährleisten.

3.b   Flugmedizinische Sachverständige

3.b.1. Ein flugmedizinischer Sachverständiger muss

i)

die Befähigung und Approbation als Arzt besitzen,

ii)

eine flugärztliche Ausbildung haben und regelmäßig an Auffrischungskursen der Flugmedizin teilnehmen, um sicherzustellen, dass die Beurteilungsstandards eingehalten werden,

iii)

über praktische Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die Bedingungen verfügen, unter denen Luftfahrzeugführer ihre Aufgaben erfüllen.

3.c.   Flugmedizinische Zentren

3.c.1. Flugmedizinische Zentren müssen folgende Bedingungen erfüllen:

i)

Sie verfügen über alle Mittel, die für das mit ihren Sonderrechten verbundene Aufgabenspektrum erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem: Einrichtungen, Personal, Ausrüstungen, Werkzeuge und Material, schriftlich festgelegte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahren, Zugang zu einschlägigen Daten und Führung von Aufzeichnungen.

ii)

Sie führen ein Managementsystem in Bezug auf die Sicherheit und die flugmedizinischen Beurteilungsstandards ein, erhalten das System aufrecht und streben seine fortlaufende Verbesserung an.

iii)

Sie treffen gegebenenfalls Vereinbarungen mit anderen einschlägigen Organisationen, um die dauerhafte Einhaltung dieser Anforderungen zu gewährleisten.

ANHANG IV

Grundlegende Anforderungen an den Flugbetrieb gemäß Artikel 6b

1.   Allgemeines

1.a. Ein Flug darf nur dann durchgeführt werden, wenn die Besatzungsmitglieder und gegebenenfalls das gesamte sonstige an der Vorbereitung und Durchführung des Fluges beteiligte Betriebspersonal mit den Gesetzen, Vorschriften und Verfahren vertraut sind, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben maßgebend sind und für die zu überfliegenden Gebiete, die für den Anflug vorgesehenen Flugplätze und die damit zusammenhängenden Luftverkehrseinrichtungen gelten.

1.b. Ein Flug muss so durchgeführt werden, dass die im Flughandbuch oder erforderlichenfalls im Betriebshandbuch spezifizierten Betriebsverfahren für die Vorbereitung und Durchführung des Fluges befolgt werden. Hierzu müssen Prüflisten vorliegen, die von den Besatzungsmitgliedern je nach Gegebenheit in allen Betriebsphasen des Luftfahrzeugs unter normalen und außergewöhnlichen Bedingungen sowie in Notfällen benutzt werden. Für alle nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Notfälle müssen Verfahren festgelegt werden.

1.c. Vor jedem Flug sind die Aufgaben und Pflichten jedes Besatzungsmitglieds festzulegen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer ist für den Betrieb und die Sicherheit des Luftfahrzeugs sowie für die Sicherheit aller an Bord befindlichen Besatzungsmitglieder, Fluggäste und Frachtstücke verantwortlich.

1.d. Gegenstände oder Stoffe, die eine wesentliche Gefährdung für die Gesundheit, die Sicherheit, Sachwerte oder die Umwelt darstellen können, wie zum Beispiel gefährliche Güter, Waffen und Munition, dürfen in keinem Luftfahrzeug mitgeführt werden, sofern nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen und -anweisungen zur Minderung der damit verbundenen Risiken zur Anwendung kommen.

1.e. Alle Daten, Dokumente, Unterlagen und Informationen, die zur Aufzeichnung der Einhaltung der in Ziffer 5.c genannten Bedingungen benötigt werden, sind für jeden Flug bereitzustellen und für einen der Art des Betriebs angemessenen Mindestzeitraum aufzubewahren.

2.   Flugvorbereitung

2.a. Ein Flug darf nur angetreten werden, wenn mit allen verfügbaren Mitteln festgestellt worden ist, dass alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

2.a.1. Für die Durchführung des Fluges sind unter Berücksichtigung der vorhandenen AIS-Unterlagen alle geeigneten Einrichtungen vorhanden, die unmittelbar für den Flug und für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs erforderlich sind, einschließlich Sprechfunkeinrichtungen und Navigationshilfen.

2.a.2. Die Besatzung muss mit der Unterbringung und dem Gebrauch der jeweiligen Sicherheits- und Notausrüstung vertraut sein, und die Fluggäste müssen darüber unterrichtet sein. Mithilfe konkreter Angaben müssen der Besatzung und den Fluggästen ausreichende weitergehende Informationen zu Notverfahren und zum Gebrauch der Sicherheitsausrüstung bereitgestellt werden.

2.a.3. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer muss sich davon überzeugt haben, dass

i)

das Luftfahrzeug gemäß Ziffer 6 lufttüchtig ist,

ii)

das Luftfahrzeug, sofern erforderlich, ordnungsgemäß registriert ist und sich die entsprechenden Zeugnisse an Bord befinden,

iii)

die gemäß Ziffer 5 für die Durchführung des Fluges erforderliche Instrumentierung und Ausrüstung im Luftfahrzeug installiert und betriebsbereit ist, sofern in der geltenden Mindestausrüstungsliste oder gleichwertigen Dokumenten keine Ausnahme geregelt ist,

iv)

die Masse des Luftfahrzeugs und die Schwerpunktlage so sind, dass der Flug innerhalb der in den Lufttüchtigkeitsunterlagen vorgeschriebenen Grenzen durchgeführt werden kann,

v)

das gesamte Handgepäck, das gesamte aufgegebene Gepäck und die gesamte Fracht ordnungsgemäß verteilt und gesichert sind,

vi)

die in Ziffer 4 genannten Betriebsgrenzen des Luftfahrzeuges während des Fluges zu keiner Zeit überschritten werden.

2.a.4. Die Flugbesatzung muss über Informationen zu den Wetterbedingungen am Startflugplatz, am Bestimmungsflugplatz und gegebenenfalls an Ausweichflugplätzen sowie entlang der Flugstrecke verfügen. Besondere Aufmerksamkeit ist unter Umständen gefährlichen atmosphärischen Bedingungen zu schenken.

2.a.5. Bei Flügen in bekannte oder zu erwartende Vereisungsbedingungen muss das Luftfahrzeug für den sicheren Betrieb unter diesen Bedingungen zugelassen, ausgerüstet und/oder vorbereitet sein.

2.a.6. Für einen Flug nach Sichtflugregeln müssen die Wetterbedingungen entlang der Flugstrecke eine Einhaltung dieser Flugregeln ermöglichen. Für einen Flug nach Instrumentenflugregeln müssen ein Bestimmungsflugplatz und gegebenenfalls ein oder mehrere Ausweichflugplätze ausgewählt werden, auf denen das Luftfahrzeug landen kann, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Wettervorhersagen, der Verfügbarkeit einer Flugnavigationsausrüstung, der Verfügbarkeit von Bodeneinrichtungen sowie der Instrumentenflugverfahren, die von dem Staat zugelassen sind, in dem sich der Bestimmungsund/ oder Ausweichflugplatz befindet.

2.a.7. Die an Bord mitgeführte Kraftstoff- und Ölmenge muss ausreichen, um den beabsichtigten Flug sicher durchführen zu können, wobei die Wetterbedingungen, etwaige die Leistung des Luftfahrzeugs beeinflussende Elemente sowie erwartete Verzögerungen während des Fluges zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus muss für unvorhergesehenen Mehrverbrauch eine Kraftstoffreserve mitgeführt werden. Gegebenenfalls sind Verfahren für das Kraftstoffmanagement während des Fluges festzulegen.

3.   Flugbetrieb

3.a. In Bezug auf den Flugbetrieb müssen alle folgenden Bedingungen eingehalten werden:

3.a.1. Je nach Luftfahrzeugmuster muss jedes Besatzungsmitglied bei Start und Landung, und wenn es der verantwortliche Luftfahrzeugführer aus Sicherheitsgründen für notwendig hält, auf seinem Platz sitzen und je nach Luftfahrzeugmuster mit dem vorhandenen Haltesystem angeschnallt sein.

3.a.2. Alle Flugbesatzungsmitglieder, die für den Dienst im Cockpit erforderlich sind, müssen mit angelegtem Sicherheitsgurt auf ihrem Platz verbleiben, es sei denn, eine Abwesenheit ist während des Fluges aus physiologischen oder operativen Gründen erforderlich.

3.a.3. Je nach Luftfahrzeugmuster muss der verantwortliche Luftfahrzeugführer bei Start und Landung, während des Rollens und wenn er es aus Sicherheitsgründen für notwendig hält, dafür sorgen, dass jeder Fluggast an Bord einen Sitz oder eine Liege einnimmt und ordnungsgemäß durch den Anschnallgurt gesichert ist.

3.a.4. Ein Flug ist so durchzuführen, dass in allen Flugphasen ein ausreichender Abstand zu anderen Luftfahrzeugen aufrechterhalten wird und eine angemessene Hindernisfreiheit sichergestellt ist. Dieser Abstand muss mindestens der in den geltenden Luftverkehrsregeln festgelegten Staffelung entsprechen.

3.a.5. Ein Flug darf nur dann fortgesetzt werden, wenn die bekannten Bedingungen weiterhin mindestens den in Ziffer 2 genannten Bedingungen entsprechen. Bei einem Flug nach Instrumentenflugregeln darf zudem ein Anflug auf einen Flugplatz unterhalb bestimmter Höhen oder über eine bestimmte Position hinaus nicht fortgesetzt werden, wenn die vorgeschriebenen Sichtkriterien nicht erfüllt sind.

3.a.6. Bei einem Notfall muss der verantwortliche Luftfahrzeugführer dafür sorgen, dass alle Fluggäste den Umständen entsprechende Notanweisungen erhalten.

3.a.7. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer muss alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen eines renitenten Verhaltens von Fluggästen für den Flug auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

3.a.8. Ein Luftfahrzeug darf nur dann auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes gerollt werden bzw. sein Rotor darf nur dann laufen, wenn die das Luftfahrzeug führende Person ausreichend qualifiziert ist.

3.a.9. Das vorgeschriebene Kraftstoffmanagement während des Fluges ist gegebenenfalls anzuwenden.

4.   Flugzeugleistung und Betriebsgrenzen

4.a. Ein Luftfahrzeug ist in Übereinstimmung mit seinen Lufttüchtigkeitsunterlagen und allen damit zusammenhängenden Betriebsverfahren und Betriebsgrenzen zu betreiben, wie sie im genehmigten Flughandbuch bzw. gleichwertigen Unterlagen aufgeführt sind. Das Flughandbuch bzw. gleichwertige Unterlagen müssen der Besatzung zur Verfügung stehen und für jedes Luftfahrzeug auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

4.b. Das Luftfahrzeug muss in Übereinstimmung mit den geltenden Umweltschutzvorschriften betrieben werden.

4.c. Ein Flug darf nur dann angetreten oder fortgesetzt werden, wenn bei der geplanten Betriebsmasse und unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren, die die Leistung des Luftfahrzeugs wesentlich beeinflussen, die für das Luftfahrzeug geplante Leistung die Durchführung aller Flugphasen innerhalb der entsprechenden Entfernungen/Gebiete und Hindernisfreiheiten zulässt. Zu den Leistungsfaktoren, die Start, Reiseflug und Landeanflug/Landung wesentlich beeinflussen, zählen insbesondere:

i)

Betriebsverfahren,

ii)

Druckhöhe am Flugplatz,

iii)

Temperatur,

iv)

Wind,

v)

Größe, Neigung und Zustand des Start-/Landebereichs,

vi)

Zustand der Zelle, der Triebwerke oder der Bordanlagen unter Berücksichtigung möglicher Defekte.

4.c.1. Diese Faktoren sind direkt als Betriebsparameter oder indirekt durch Toleranzen oder Spannen zu berücksichtigen, die bei der Planung von Leistungsdaten je nach Betriebsart bereitgestellt werden.

5.   Instrumente, Daten und Ausrüstung

5.a. Ein Luftfahrzeug muss unter Berücksichtigung der für die jeweilige Flugphase geltenden Luftverkehrsregeln und Luftverkehrsvorschriften mit allen für den beabsichtigten Flug notwendigen Navigations-, Kommunikations- und sonstigen Ausrüstungen ausgestattet sein.

5.b. Gegebenenfalls muss ein Luftfahrzeug unter Berücksichtigung der mit den Fluggebieten, den zu fliegenden Strecken, der Flughöhe und der Flugdauer verbundenen Risiken mit allen erforderlichen Sicherheits-, medizinischen, Räumungs- und Überlebensausrüstungen ausgestattet sein.

5.c. Alle für die Durchführung des Fluges durch die Besatzung erforderlichen Daten müssen unter Berücksichtigung der geltenden Luftverkehrsvorschriften, Luftverkehrsregeln, Flughöhen und Fluggebiete auf dem neuesten Stand und an Bord des Luftfahrzeugs verfügbar sein.

6.   Erhaltung der Lufttüchtigkeit

6.a. Das Luftfahrzeug darf nur dann betrieben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

i)

das Luftfahrzeug befindet sich in einem lufttüchtigen Zustand,

ii)

die für den beabsichtigten Flug erforderliche Betriebs- und Notausrüstung ist betriebsbereit,

iii)

das Lufttüchtigkeitszeugnis des Luftfahrzeugs ist gültig und

iv)

die Instandhaltung des Luftfahrzeugs wurde in Übereinstimmung mit dem Instandhaltungsprogramm durchgeführt.

6.b. Vor jedem Flug ist durch eine Vorflugkontrolle festzustellen, ob das Luftfahrzeug für den beabsichtigten Flug tauglich ist.

6.c. Das Instandhaltungsprogramm muss insbesondere Instandhaltungsarbeiten und -abstände enthalten, vor allem diejenigen, die in den Anweisungen für die Erhaltung der Lufttüchtigkeit vorgeschrieben sind.

6.d. Das Luftfahrzeug darf nur betrieben werden, wenn es von entsprechend qualifizierten Personen oder Organisationen instand gehalten und zum Betrieb freigegeben wurde. Die Freigabebescheinigung muss insbesondere die wesentlichen Angaben zu der durchgeführten Instandhaltung enthalten.

6.e. Alle Unterlagen zum Nachweis der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs sind so lange aufzubewahren, bis auf die darin enthaltenen Informationen neue Informationen mit gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Tiefe gefolgt sind, jedoch nicht weniger als ein Jahr lang bei ausführlichen Instandhaltungsaufzeichnungen. Wird ein Luftfahrzeug auf Dauer außer Betrieb gestellt, so gilt eine Mindestaufbewahrungszeit von 90 Tagen. Bei einem angemieteten Luftfahrzeug sind alle Unterlagen zum Nachweis der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs mindestens für die Dauer des Mietverhältnisses aufzubewahren.

6.f. Alle Änderungen und Reparaturen müssen die grundlegenden Anforderungen für die Lufttüchtigkeit erfüllen. Die Nachweisdaten für die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsanforderungen sind aufzubewahren.

7.   Besatzungsmitglieder

7.a. Bei der Festlegung der Anzahl und Zusammensetzung der Besatzung ist Folgendes zu berücksichtigen:

i)

die Zulassungsbeschränkungen des Luftfahrzeugs, gegebenenfalls einschließlich der entsprechenden Vorführung der Noträumung,

ii)

die Auslegung des Luftfahrzeugs und

iii)

die Art und Dauer des Betriebs.

7.b. Flugbegleiter müssen

i)

regelmäßig geschult und geprüft werden, damit sie eine angemessene Befähigung zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Sicherheitsaufgaben erlangen und aufrechterhalten und

ii)

in regelmäßigen Abständen auf ihre flugmedizinische Tauglichkeit zur sicheren Ausführung ihrer Sicherheitsaufgaben hin untersucht werden. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine geeignete Beurteilung auf der Grundlage der besten flugmedizinischen Praxis nachzuweisen.

7.c. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer muss befugt sein, alle erforderlichen Anweisungen für die Gewährleistung des Betriebs und der Sicherheit des Luftfahrzeugs sowie der an Bord befindlichen Personen und/oder Sachen zu geben und die dafür geeigneten Maßnahmen zu treffen.

7.d. In einem Notfall, der den Betrieb oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs und/oder der Personen an Bord gefährdet, muss der verantwortliche Luftfahrzeugführer alle Maßnahmen ergreifen, die er im Interesse der Sicherheit für notwendig erachtet. Werden dabei örtliche Vorschriften oder Verfahren verletzt, muss der verantwortliche Luftfahrzeugführer für eine entsprechende unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen örtlichen Behörden sorgen.

7.e. Außergewöhnliche Notsituationen dürfen nicht simuliert werden, wenn sich Fluggäste oder Fracht an Bord befinden.

7.f. Ein Besatzungsmitglied darf nicht zulassen, dass die Erfüllung seiner Aufgaben/seine Entscheidungsfähigkeit aufgrund der Auswirkungen von Müdigkeit, Ermüdungserscheinungen, Schlafmangel, Anzahl der Flugsektoren, Nachtarbeit usw. so beeinträchtigt wird, dass die Flugsicherheit gefährdet ist. Die Ruhezeiten müssen den Besatzungsmitgliedern ausreichend Zeit zur Erholung von den Auswirkungen des vorangegangenen Dienstes geben, so dass sie zu Beginn des darauf folgenden Flugdienstzeitraums gut ausgeruht sind.

7.g. Ein Besatzungsmitglied darf den zugeteilten Dienst an Bord eines Luftfahrzeugs nicht antreten, wenn es unter Einwirkung psychoaktiver Substanzen oder Alkohol steht oder wenn es aufgrund einer Verletzung, Ermüdung, der Wirkung von Medikamenten, einer Erkrankung oder ähnlichen Ursachen dienstuntauglich ist.

8.   Zusätzliche Anforderungen für den gewerblichen Betrieb und für den Betrieb technisch komplizierter motorgetriebener Luftfahrzeuge

8.a. Der gewerbliche Betrieb und der Betrieb technisch komplizierter motorgetriebener Luftfahrzeuge dürfen nur erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

8.a.1. Der Betreiber verfügt durch Verträge direkt oder indirekt über die für den Umfang und das Spektrum des Betriebs erforderlichen Mittel. Hierzu zählen unter anderem: Luftfahrzeuge, Einrichtungen, Personal, Ausrüstung, schriftlich festgelegte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahren, Zugang zu einschlägigen Daten und Führung von Aufzeichnungen.

8.a.2. Der Betreiber setzt nur entsprechend befähigtes und geschultes Personal ein und führt ständig Schulungs- und Überprüfungsprogramme für die Besatzungsmitglieder und anderes einschlägiges Personal durch.

8.a.3. Der Betreiber erstellt eine Mindestausrüstungsliste (MEL) oder ein gleichwertiges Dokument unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen:

i)

das Dokument muss Anweisungen für den Betrieb des Luftfahrzeugs unter spezifizierten Bedingungen enthalten, unter denen bestimmte Instrumente, Ausrüstungsteile oder Funktionen bei Antritt des Fluges abgeschaltet sind,

ii)

das Dokument muss für jedes einzelne Luftfahrzeug unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebsund Instandhaltungsbedingungen des Betreibers erstellt werden und

iii)

die Mindestausrüstungsliste (MEL) muss auf der Grundlage der Basis-Mindestausrüstungsliste (MMEL), sofern diese vorhanden ist, erstellt werden und darf nicht weniger einschränkend sein als die MMEL.

8.a.4. Der Betreiber führt ein Managementsystem ein und erhält es aufrecht, um die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für den Betrieb zu gewährleisten, und strebt die fortlaufende Verbesserung dieses Systems an.

8.a.5. Der Betreiber legt ein Unfallverhütungs- und Sicherheitsprogramm einschließlich einer Regelung für die Meldung von Vorfällen fest, die im Rahmen des Managementsystems zu verwenden ist, um einen Beitrag zur ständigen Verbesserung der Betriebssicherheit zu leisten.

8.b. Der gewerbliche Betrieb und der Betrieb technisch komplizierter motorgetriebener Luftfahrzeuge dürfen nur gemäß einem Betriebshandbuch des Betreibers erfolgen. Dieses Handbuch muss alle erforderlichen Anweisungen, Informationen und Verfahren für sämtliche betriebene Luftfahrzeuge enthalten, die für das Betriebspersonal zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Beschränkungen hinsichtlich Flugzeit, Flugdienstzeiträumen und Ruhezeiten für die Besatzungsmitglieder sind auszuweisen. Das Betriebshandbuch und seine überarbeiteten Fassungen müssen mit dem genehmigten Flughandbuch im Einklang stehen und gegebenenfalls geändert werden.

8.c. Der Betreiber muss gegebenenfalls Verfahren festlegen, um die Folgen eines renitenten Verhaltens von Fluggästen für den sicheren Flugbetrieb auf ein Mindestmaß zu begrenzen.

8.d. Der Betreiber muss an das Luftfahrzeug und die Art des Betriebs angepasste Sicherheitsprogramme erarbeiten und aufrechterhalten, die insbesondere Folgendes umfassen:

i)

Sicherheit des Cockpits,

ii)

Prüfliste zur Durchsuchung des Luftfahrzeugs,

iii)

Schulungsprogramme,

iv)

Schutz von elektronischen und Computersystemen zur Verhinderung eines vorsätzlichen Eingriffs in das System und seiner Zerstörung und

v)

Meldeverfahren bei widerrechtlichen Eingriffen.

Wenn Sicherheitsmaßnahmen die technische Betriebssicherheit beeinträchtigen können, sind die Risiken zu bewerten und geeignete Verfahren zur Minderung der Sicherheitsrisiken zu entwickeln; dazu ist unter Umständen der Einsatz einer Spezialausrüstung erforderlich.

8.e. Der Betreiber muss einen Luftfahrzeugführer aus der Flugbesatzung als verantwortlichen Luftfahrzeugführer benennen.

8.f. Um Ermüdungen zu verhindern, ist ein Dienstplansystem aufzustellen. Für einen Flug oder eine Abfolge von Flügen sind im Rahmen dieses Dienstplansystems die Flugzeit, Flugdienstzeiträume, Dienstzeiträume und angepasste Ruhezeiten vorzusehen. Bei innerhalb des Dienstplansystems festgelegten Beschränkungen sind alle wichtigen Faktoren zu berücksichtigen, die zu Ermüdung beitragen, wie insbesondere die Anzahl der Flugsektoren, eine Überschreitung von Zeitzonen, Schlafmangel, die Unterbrechung des 24-Stunden-Rhythmus, Nachtstunden, Standorte, kumulative Dienstzeit für bestimmte Zeiträume, Teilung zugewiesener Aufgaben zwischen Besatzungsmitgliedern sowie auch die Bereitstellung aufgestockter Besatzungen.

8.g. Die in den Ziffern 6.a., 6.d. und 6.e. angeführten Aufgaben müssen von einer für die Erhaltung der Lufttüchtigkeit zuständigen Organisation kontrolliert werden, die neben den in Anhang I Ziffer 3.a genannten Anforderungen folgende Bedingungen erfüllen muss:

i)

Sie muss zur Instandhaltung von Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen unter ihrer Verantwortung befähigt sein oder einen Vertrag mit einer befähigten Organisation für diese Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen abgeschlossen haben.

ii)

Sie muss ein Organisationshandbuch erstellen, in dem für den Gebrauch durch das betreffende Personal und dessen Anleitung eine Beschreibung aller Verfahren der Organisation zur Erhaltung der Lufttüchtigkeit enthalten sind, gegebenenfalls einschließlich einer Beschreibung der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Organisation und der zugelassenen Instandhaltungsorganisation.

8.h. Die Durchführungsbestimmungen für die Anforderungen nach den Ziffern 8.a bis 8.f müssen auf einer Risikobewertung beruhen und der Größe sowie dem Umfang des Flugbetriebs angemessen sein.

ANHANG V

Kriterien für qualifizierte Stellen gemäß Artikel 9a

1. Die Stelle, ihr Leiter und das mit der Durchführung der Prüfungen beauftragte Personal dürfen weder unmittelbar noch als Bevollmächtigte weder an Entwurf, Herstellung, Vertrieb oder Instandhaltung der Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen, Komponenten oder Systeme, noch an deren Betrieb, Leistungserbringung oder Nutzung beteiligt sein. Ein Austausch technischer Informationen zwischen den beteiligten Organisationen und der qualifizierten Stelle wird dadurch nicht ausgeschlossen.

2. Die Stelle und das Personal, die für die Zulassungen zuständig sind, müssen ihre Aufgaben mit der größtmöglichen beruflichen Integrität und fachlichen Kompetenz wahrnehmen und dürfen keinerlei Druck oder Anreiz, insbesondere finanzieller Art, ausgesetzt sein, der ihr Urteil oder die Ergebnisse ihrer Untersuchungen beeinträchtigen könnte, insbesondere von Personen oder Personengruppen, die von den Ergebnissen der Zulassung betroffen sind.

3. Die Stelle muss ausreichendes Personal beschäftigen und über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben, die mit dem Zulassungsverfahren verbunden sind, wahrzunehmen. Sie muss auch Zugang zu der Ausrüstung haben, die für außergewöhnliche Prüfungen benötigt wird.

4. Das mit den Untersuchungen betraute Personal muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

eine umfassende fachliche und berufliche Ausbildung,

eine ausreichende Kenntnis der Vorschriften für die von ihm durchgeführten Zulassungsaufgaben und eine ausreichende praktische Erfahrung auf diesem Gebiet,

die nötige Befähigung zur Erstellung der Erklärungen, Unterlagen und Berichte, mit denen die Durchführung der Untersuchungen nachgewiesen wird.

5. Die Unparteilichkeit des Untersuchungspersonals muss gewährleistet sein. Seine Vergütung darf weder von der Zahl der durchgeführten Untersuchungen noch von deren Ergebnis abhängen.

6. Die Stelle muss haftpflichtversichert sein, sofern nicht der Mitgliedstaat nach innerstaatlichem Recht für die Stelle haftet.

7. Das Personal der Stelle ist hinsichtlich aller Informationen, von denen es in Durchführung seiner Aufgaben gemäß dieser Verordnung Kenntnis erlangt, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

P6_TA(2007)0068

Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern (KOM(2006)0487 — C6-0330/2006 — 2006/0162(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2006)0487) (1),

gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0330/2006),

gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0006/2007),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 5

(5) Um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, sollte die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern so transparent wie möglich geregelt werden. Auf diese Weise kann auch die Erzeugung besser organisiert werden. Zu diesem Zweck sind in allen Sprachen der Mitgliedstaaten die Verkehrsbezeichnungen festzulegen, unter denen Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern zu vermarkten ist. Dies wird auch die Information der Verbraucher verbessern.

(5) Um das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, sollte die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern so transparent wie möglich geregelt werden. Auf diese Weise kann auch die Erzeugung besser organisiert werden. Zu diesem Zweck sind in allen Sprachen der Mitgliedstaaten die Verkehrsbezeichnungen festzulegen, unter denen Fleisch oder für den menschlichen Verzehr bestimmte Fleischzubereitungen von höchstens zwölf Monate alten Rindern zu vermarkten ist. Dies wird auch die Information der Verbraucher verbessern.

Abänderung 2

Erwägung 12

(12) Es sollte vorgesehen werden, dass bei Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern der ihrer Alterskategorie entsprechende Buchstabe und das Schlachtalter auf dem Etikett angegeben werden.

(12) Es sollte vorgesehen werden, dass bei Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern der ihrer Alterskategorie entsprechende Buchstabe , ihre Verkehrsbezeichnung und das Schlachtalter auf dem Etikett angegeben werden. Diese Angaben sollten auch in allen Handelsdokumenten erscheinen.

Abänderung 3

Erwägung 13

(13) Wenn Marktteilnehmer die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Verkehrsbezeichnungen durch freiwillige Zusatzangaben ergänzen wollen, müssen sie hierzu nach dem Verfahren des Artikels 16 oder 17 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates die Möglichkeit haben.

(13) Wenn Marktteilnehmer die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Verkehrsbezeichnungen durch freiwillige Zusatzangaben , wie beispielsweise die Art der Ernährung, ergänzen wollen, sollten sie hierzu nach dem Verfahren des Artikels 16 oder 17 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates die Möglichkeit haben.

Abänderung 4

Erwägung 14

(14) Um die vorschriftsmäßige Verwendung der Angaben auf den Etiketten gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, ist vorzusehen, dass die Daten, mit deren die Richtigkeit der Angaben auf allen Stufen der Erzeugung und Vermarktung garantiert werden kann, aufgezeichnet werden.

(14) Um die vorschriftsmäßige Verwendung der Angaben auf den Etiketten gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, ist vorzusehen, dass die Daten, mit denen die Richtigkeit der Angaben auf allen Stufen der Erzeugung und Vermarktung garantiert werden kann, aufgezeichnet werden. Einige dieser Angaben können jedoch auf der Stufe der Abgabe an den Endverbraucher entfallen.

Abänderung 5

Erwägung 15 a (neu)

 

(15a) Die Mitgliedstaaten sollten die bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung anwendbaren Sanktionen festlegen und für ihre Durchführung sorgen. Diese Sanktionen sollten verhältnismäßig, aber ausreichend abschreckend sein. Sie könnten von der Neuetikettierung oder Rücksendung bis zur völligen Vernichtung reichen.

Abänderung 6

Artikel 1 Absatz 1 Unterabsatz 2

Sie gilt für Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern, das in der Gemeinschaft erzeugt oder aus Drittländern eingeführt wird.

Sie gilt für Fleisch von höchstens zwölf Monate alten, nach dem ... (2) geschlachteten Rindern, das in der Gemeinschaft erzeugt oder aus Drittländern eingeführt wird.

Abänderung 7

Artikel 1 Absatz 2

(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 1208/81 des Rates (3).

(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1183/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (4) .

Abänderung 8

Artikel 1 Absatz 3

(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern, für das eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingetragen wurde .

(3) Diese Verordnung gilt nicht für Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern, für das eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingetragen wird .

Abänderung 9

Artikel 2

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet das Wort „Fleisch“ ganze Schlachtkörper, entbeintes oder nicht entbeintes Fleisch sowie abgetrennte oder nicht abgetrennte Schlachtnebenerzeugnisse von höchstens zwölf Monate alten Rindern, frisch, gefroren oder tiefgefroren, mit oder ohne Umhüllung oder Verpackung.

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet das Wort „Fleisch“ ganze Schlachtkörper, entbeintes oder nicht entbeintes Fleisch sowie für den menschlichen Verzehr bestimmte abgetrennte oder nicht abgetrennte Schlachtnebenerzeugnisse von höchstens zwölf Monate alten Rindern, frisch, gefroren oder tiefgefroren, mit oder ohne Umhüllung oder Verpackung. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten auch für hergestellte, verarbeitete oder gekochte fleischhaltige Erzeugnisse.

Abänderung 10

Artikel 3

Bei der Schlachtung teilen die Marktteilnehmer alle höchstens zwölf Monate alten Rinder unter Aufsicht der zuständigen Behörde gemäß Artikel 8 Absatz 1 in eine der in Anhang I festgelegten Kategorien ein.

Bei der Schlachtung teilen die Marktteilnehmer alle höchstens zwölf Monate alten Rinder unter Aufsicht der zuständigen Behörde gemäß Artikel 8 Absatz 1 in eine der in Anhang I festgelegten Kategorien ein. Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um die Einhaltung dieser Bestimmung sicherzustellen.

Abänderung 11

Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1

(1) Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern wird in den Mitgliedstaaten nur unter den für den jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten und in Anhang II aufgeführten Verkehrbezeichnungen vermarktet.

(1) Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern wird in den Mitgliedstaaten nur unter den für den jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten und in Anhang II aufgeführten Verkehrsbezeichnungen vermarktet. Die Verkehrsbezeichnung muss in allen Handelsdokumenten erscheinen.

Abänderung 12

Artikel 4 Absatz 2 a (neu)

 

(2a) Diese Verordnung gilt für das Fleisch von über acht Monate alten Rindern nur, wenn es anders als unter der Bezeichnung „Rindfleisch“ (oder der entsprechenden Bezeichnung für Rindfleisch von ausgewachsenen Rindern in anderen Sprachen der Gemeinschaft) vermarktet wird.

Abänderung 13

Artikel 5 Absatz 1 Einleitung

(1) Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Artikel 13, 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 kennzeichnen die Markteilnehmer das Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern auf jeder Stufe der Erzeugung und der Vermarktung mit den nachstehenden Angaben:

(1) Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Artikel 13, 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 kennzeichnen die Marktteilnehmer das Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern mit den nachstehenden Angaben:

Abänderung 14

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a

a)

Kennbuchstabe der Kategorie gemäß der Definition in Anhang I der vorliegenden Verordnung,

a)

Kennbuchstabe der Kategorie gemäß der Definition in Anhang I der vorliegenden Verordnung auf jeder Stufe der Erzeugung und der Vermarktung mit Ausnahme der Stufe der Abgabe an den Endverbraucher,

Abänderung 15

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b

b)

Verkehrsbezeichnung gemäß Artikel 4 der vorliegenden Verordnung,

b)

Verkehrsbezeichnung gemäß Artikel 4 der vorliegenden Verordnung auf jeder Stufe der Erzeugung und der Vermarktung ,

Abänderung 16

Artikel 5 Absatz 1 a (neu)

 

(1a) Die Angaben gemäß Absatz 1 Buchstaben a, b und c erscheinen auch in allen Handelsdokumenten.

Abänderung 17

Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2

Sie dürfen darauf verzichten, die Angabe der Informationen nach Absatz 1 Buchstabe a als obligatorisch vorzuschreiben, wenn die Richtigkeit der Informationen für den Käufer gewährleistet ist.

entfällt

Abänderung 18

Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a

a)

die Angabe der Kennnummer und des Geburtsdatums der Tiere;

a)

die Angabe der Kennnummer und des Geburtsdatums der Tiere nur auf der Ebene des Schlachtbetriebs ;

Abänderung 19

Artikel 8 Absatz 1

(1) Die Mitgliedstaaten benennen vor dem [1. Juli 2007] die zuständigen Behörden, die die Durchführung der vorliegenden Verordnung zu kontrollieren haben, und unterrichten die Kommission hierüber.

(1) Die Mitgliedstaaten benennen vor dem ... (5) die zuständigen Behörden, die die Durchführung der vorliegenden Verordnung amtlich zu kontrollieren haben, und unterrichten die Kommission hierüber.

Abänderung 20

Artikel 9 a (neu)

 

Artikel 9a

Sanktionen

Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die anzuwenden sind, wenn die durchgeführten Kontrollen ergeben, dass die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen nicht eingehalten werden. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Bestimmungen spätestens bis zum ... (6) sowie alle diesbezüglichen späteren Änderungen umgehend mit.

Abänderung 21

Artikel 10 Absatz 2

(2) Die Anhänge I und II können nach dem Verfahren des Artikels 43 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 geändert werden.

entfällt

Abänderung 22

Anhang I Absatz 1 Buchstabe A

A) Kategorie X : Rinder von bis zu acht Monaten

A) Kategorie V : Rinder von bis zu acht Monaten

Kennbuchstabe der Kategorie: X

Kennbuchstabe der Kategorie: V;

Abänderung 23

Anhang I Absatz 1 Buchstabe B

B)

Kategorie Y : Rinder von mehr als acht, aber höchstens zwölf Monaten

B)

Kategorie Z : Rinder von mehr als acht, aber höchstens zwölf Monaten.

Kennbuchstabe der Kategorie: Y .

Kennbuchstabe der Kategorie: Z .

Abänderung 24

Anhang II Buchstabe A Einleitung

A) Für Fleisch von Rindern der Kategorie X :

A) Für Fleisch von Rindern der Kategorie V :

Abänderung 25

Anhang II Buchstabe B Einleitung

B) Für Fleisch von Rindern der Kategorie Y :

B) Für Fleisch von Rindern der Kategorie Z :


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)   Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

(3)   ABl. L 123 vom 7.5.1981, S. 3.

(4)   ABl. L 214 vom 4.8.2006, S. 1.

(5)   Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

(6)   Zwölf Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

P6_TA(2007)0069

Ratifizierung des IAO-Seearbeitsübereinkommens von 2006 *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren (KOM(2006)0288 — C6-0241/2006 — 2006/0103(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates (KOM(2006)0288) (1),

gestützt auf Artikel 42 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0241/2006),

gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0019/2007),

1.

billigt den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates in der geänderten Fassung;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Titel

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2006 im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation im Interesse der Europäischen Gemeinschaft zu ratifizieren

Abänderung 2

Erwägung 1

(1) Das Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) von 2006 wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war.

(1) Das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (nachstehend IAO) wurde am 23. Februar 2006 von der Seeverkehrstagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen, die von der IAO nach Genf einberufen worden war.

Abänderung 3

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Konsolidierte Seearbeitsübereinkommen der IAO aus dem Jahr 2006 zu ratifizieren.

Die Mitgliedstaaten werden hiermit ermächtigt, das am 23. Februar 2006 angenommene Seearbeitsübereinkommen 2006 der IAO zu ratifizieren.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P6_TA(2007)0070

Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zu den Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union (2006/2134(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon: die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union“ (KOM(2006)0177) und des beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2006)0516),

unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 2, 5, 16, 86 und 136, Artikel 137 Absatz 1 Buchstaben j und k sowie die Artikel 143, 144 und 145,

unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1), insbesondere Artikel 36,

unter Hinweis auf den Vertragsentwurf über eine Verfassung für Europa (2), insbesondere Artikel II-94 und III-122,

unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (3),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 23. und 24. März 2006,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2004 zu dem Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2006 zu dem Weißbuch der Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (7),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0057/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse einen der Grundpfeiler bilden, auf die sich das europäische Sozialmodell stützt, ein wesentliches Element für den sozialen Frieden und für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union sind sowie eines der Instrumente darstellen, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen,

B.

überdies in der Erwägung, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zum Ziel haben, die auf europäischer Ebene geteilten Werte zu verwirklichen, wie u.a. soziale Gerechtigkeit, Gleichheit, Solidarität, Entwicklung von Demokratie und Freiheit, und in der Erwägung, dass der letztendliche Zweck der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse die Garantie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und die Achtung der menschlichen Würde ist,

C.

in der Erwägung, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht als eine Belastung für die öffentliche Hand gesehen werden dürfen, weil sie im Gegenteil eine Quelle positiver externer Effekte in Form von Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sind,

D.

in der Erwägung, dass die Bereitstellung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem sich verändernden Umfeld stattfindet, an das sie sich ständig anpassen müssen, um hohe Qualitäts- und Effizienzstandards aufrecht zu erhalten,

E.

in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von zentralen Sozialdienstleistungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich schwankt; nichtsdestoweniger in der Erwägung, dass diese Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union gewährleistet sein müssen, um deren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu garantieren,

F.

in der Erwägung, dass im Hinblick auf bestimmte Grundbegriffe auf diesem Gebiet, wie „gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen“, „Leistung der Daseinsvorsorge“, „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“, „Sozialdienstleistung von allgemeinem Interesse“, eine gewisse Begriffsverwirrung besteht und dass diese Unklarheit in den jüngsten Rechtsakten der Gemeinschaft fortbesteht, was zu der Rechtsunsicherheit beiträgt, die in diesem Bereich zu beobachten ist,

G.

in der Erwägung, dass das Fehlen von einschlägigen Rechtsvorschriften zu einer umfangreichen und nicht immer kohärenten Auslegung durch die Gerichte geführt hat; in der Erwägung, dass alle interessierten Sektoren einen eindeutigen operationellen Rahmen fordern, der den Bedarf nach Auslegung durch die Gerichte auf ein Mindestmaß beschränkt, damit eine größtmögliche Rechtssicherheit erreicht wird,

H.

folglich in der Erwägung, dass eine Klärung der einschlägigen Begriffe und des Rechtsrahmens, in dem die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse erbracht werden, dringend erforderlich und unerlässlich ist, insbesondere eine Klarstellung des Grundsatzes des „allgemeinen Interesses“ und der Rechtsvorschriften in den Bereichen Wettbewerb und staatliche Beihilfen,

I.

in der Erwägung, dass die Sozialdienstleistungen auf keinen Fall auf eine Restkategorie reduziert werden dürfen, die dadurch bestimmt wird, dass sie nicht mit kommerziellen Dienstleistungen oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gleichgesetzt werden können; vielmehr in der Erwägung, dass sie aufgrund des Bevölkerungsteils, an den sie sich richten, und wegen ihrer Besonderheiten, was Organisation, Finanzierung und Auftrag anbelangt, als eine eigenständige Kategorie von Dienstleistungen betrachtet werden müssen, die für die Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist,

J.

in der Erwägung, dass der Sektor der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse immer mehr Menschen Arbeit gibt, dass die Zunahme der Beschäftigung in diesem Sektor — mit einer großen Zahl von in diesem Sektor beschäftigten Frauen — über dem Durchschnitt anderer Erwerbssektoren liegt und dass der Sektor interessante Modelle beruflicher Flexibilität, wie Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten oder ehrenamtliche Tätigkeit beinhaltet, die gefördert werden und einen angemessenen arbeitsrechtlichen Schutz genießen müssen; ferner in der Erwägung, dass es im Sektor der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse Besorgnis erregende Fälle prekärer Arbeitsverhältnisse gibt, die es zu vermeiden gilt,

K.

in der Erwägung, dass die Gesundheitsdienstleistungen, die aus der Mitteilung der Kommission über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse ausgeklammert wurden, ebenfalls Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse sind und daher dieselben Merkmale und Ziele wie diese aufweisen, jedoch unter Anerkennung ihrer Besonderheiten, was die komplexe Organisation und die finanzielle Belastung für die öffentliche Hand der Mitgliedstaaten betrifft,

1.

begrüßt die Initiative der Kommission, die sich in den Rahmen der Umsetzung des Weißbuches zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse einfügt und dazu dient, diesen Dienstleistungen einen Begriffsund Rechtsrahmen zu verschaffen; ist dennoch der Auffassung, dass die genannte Mitteilung der Kommission in den Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse keine ausreichenden Erklärungen zur Klassifizierung und Definition der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse gibt und dass sie eine Entscheidung über den Rechtsrahmen, der für sie gelten sollte, vertagt;

2.

bekräftigt erneut sein Engagement für moderne und qualitativ hochwertige Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die auf den Werten Gleichheit, Solidarität, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der menschlichen Würde sowie auf den Grundsätzen Zugänglichkeit, Universaldienst, Effizienz, sparsame Ressourcenverwaltung, Kontinuität, Bürgernähe und Transparenz beruhen, die zur Verwirklichung der Aufgaben der Gemeinschaft beitragen, wie sie in den Artikeln 2 und 3 des Vertrags festgelegt sind;

3.

ist davon überzeugt, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse ein geeignetes Mittel darstellen, um die soziale Dimension der Lissabon-Strategie zu stärken, die Ziele der sozialpolitischen Agenda zu erreichen und Herausforderungen zu bewältigen, wie Globalisierung, industrieller Wandel, technologischer Fortschritt, demografischer Wandel, Migrationsbewegungen oder die Änderung der Sozial- und Arbeitsmodelle, und dadurch zur Entwicklung eines sozialen Europas beitragen;

4.

begrüßt, dass die Kommission den besonderen Charakter der wichtigsten Elemente, die die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse ausmachen und die sie von anderen Dienstleistungsarten unterscheiden, anerkennt; ist jedoch der Ansicht, dass die Organisationskriterien, die der Mitteilung der Kommission über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zufolge die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse charakterisieren, nur vorläufig und als Anhaltspunkte akzeptiert werden können, solange endgültigere Schlussfolgerungen noch ausstehen, die aus dem Konsultationsprozess zu erwarten sind, zu dem sich die Kommission mit den Mitgliedstaaten und den Erbringern und Nutzern der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse verpflichtet hat;

5.

hält ein Konzept der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse für verfehlt, das von einem künstlichen Nebeneinander zwischen den Vorschriften für den Wettbewerb, den staatlichen Beihilfen und dem Binnenmarkt einerseits und den Begriffen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung, des allgemeinen Interesses und des sozialen Zusammenhalts andererseits ausgeht; hält es im Gegenteil für notwendig, sie miteinander in Einklang zu bringen, indem eine positive Synergie zwischen wirtschaftlichen und sozialen Aspekten gefördert wird; bekräftigt nichtsdestoweniger, dass im Fall der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse die Vorschriften für Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Binnenmarkt mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen vereinbar sein müssen und nicht umgekehrt;

6.

anerkennt, dass im Rahmen der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zwei Faktoren miteinander rivalisieren, die unbedingt in Einklang gebracht werden müssen: auf der einen Seite der Grundsatz der Subsidiarität, der die Freiheit der Behörden der Mitgliedstaaten bekräftigt, die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse nach ihrem eigenen Verständnis zu definieren, zu organisieren und zu finanzieren, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auf der anderen Seite die Mitverantwortung der Gemeinschaft laut Vertrag, insbesondere aufgrund des Artikels 16, und das Vorhandensein von Werten und grundlegenden Prinzipien, die Europa gemeinsam sind und die von allen geachtet werden müssen, indem gewährleistet wird, dass die Vorschriften über die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse die Menschenrechte und die Würde des Menschen achten;

7.

ist jedoch der Auffassung, dass aufgrund der besonderen Merkmale der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in Bezug auf die Art dieser Dienstleistungen und die Lage ihrer Nutzer wie auch die Gemeinwohlaufgabe, die ihnen obliegt, und angesichts der Unfähigkeit des Marktes, bestimmte Anforderungen im Bereich der Sozialdienstleistungen erfüllen zu können, der Schutz des Gemeinwohls, des charakteristischen und vorrangigen Elements der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, im Falle eines Konflikts den Ausschlag geben sollte;

8.

nimmt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis die jüngsten Versuche zur Kenntnis, auf bestimmte Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse eine Regelung und Prinzipien anzuwenden, die für Dienstleistungen und für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gelten, ohne Elemente und Grundsätze zu berücksichtigen, die die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse von anderen Dienstleistungen unterscheiden;

9.

begrüßt die Absicht der Kommission, den Konsultationsprozess vertiefend fortzusetzen, um die Anwendung bestimmter Gemeinschaftsbestimmungen für Sozialdienstleistungen zu klären; ist ferner der Ansicht, dass der vorgeschlagene erweiterte Konsultationsprozess Mitte 2007 abgeschlossen sein sollte, und ersucht die Kommission, einen Beschluss darüber zu entwerfen, wie dieser Prozess weiterverfolgt werden kann, und festzulegen, welches Konzept am besten verfolgt werden sollte, einschließlich der Berücksichtigung der Notwendigkeit und der Berechtigung eines sektorspezifischen Legislativvorschlags;

10.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die im Sektor der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse reichlich vorhandenen Beschäftigungsmodelle, wie Frauenerwerbstätigkeit, Flexibilität bei der Organisation der Arbeitszeit, Teilzeitarbeit und der Rückgriff auf ehrenamtliche Arbeit, zu schützen und zu fördern, dabei jedoch betrügerische und prekäre Situationen zu verhindern, ohne dass es zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer des Sektors oder zu einem Einsatz von nicht qualifiziertem oder gering qualifiziertem Personal kommt; fordert die Kommission ebenfalls auf, Gender Mainstreaming in den gesamten Konsultationsprozess und in ihren Bericht einzubeziehen;

11.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Erbringer der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse auf, angesichts von Stress, Arbeitszeiten (Schicht- oder Nachtarbeit) und der für bestimmte soziale Tätigkeiten typischen Gefährlichkeit oder Mühsamkeit Maßnahmen der beruflichen Bildung zu entwickeln, die auf die Anpassung an diese Umstände und auch auf die Fähigkeit, sie zu bewältigen, ausgerichtet sind und auf eine bessere Qualität der Leistung und bessere Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer dieses Sektors abzielen; ist gleichfalls der Auffassung, dass die spätere Entwicklung des Bedarfs an Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse von den staatlichen Behörden verlangt, einen hohen Berufsbildungsstandard des Beschäftigten im Sektor der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zu gewährleisten;

12.

beglückwünscht die Kommission zu ihrer Entscheidung, alle interessierten Akteure im Rahmen der Definition und Organisation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zu konsultieren; ist der Ansicht, dass solch ein Dialog zu einer größeren Transparenz und zu einer besseren Qualität dieser Dienstleistungen wie auch zur Stärkung der Prinzipien und Werte, auf denen sie beruhen, führen wird;

13.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterschiedlichkeit der Organisations- und Verwaltungsmethoden der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Finanzressourcen und -methoden dieser Dienste zu achten; fordert ferner zur Schaffung von öffentlich-privaten Partnerschaften auf, die diese Dienste erbringen, in dem Bemühen, für das Gemeinwohl und für effiziente und qualitativ hochwertige Leistungen Sorge zu tragen;

14.

ist der Auffassung, dass es den einzelnen zuständigen staatlichen Behörden der Mitgliedstaaten freisteht zu entscheiden, ob die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse von Gegenseitigkeitsgesellschaften, anderen sozialen Organisationen oder Privatunternehmen in den Fällen erbracht werden, in denen die Erbringung durch den Privatsektor mit der Achtung des Grundsatzes des Gemeinwohls vereinbar ist; ist jedoch der Ansicht, dass die staatliche Behörde jederzeit überprüfen können muss, ob die Erbringer der Dienstleistungen die Prinzipien und Werte, die für die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse gelten, achten und ob diese im Einklang mit den zuvor von den staatlichen Behörden gestellten Anforderungen erfolgen;

15.

begrüßt es, wenn die Unternehmen im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung sich an der Finanzierung, an der Unterstützung und an der Erbringung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse beteiligen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Gebräuchlichkeiten jedes Mitgliedstaats die Sozialpartner stärker in die Ausarbeitung derartiger Konzepte einzubinden;

16.

stellt fest, dass in einigen Mitgliedstaaten die Dezentralisierung der Befugnisse zugunsten der regionalen oder lokalen Behörden für die Erbringung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht mit der Zuweisung von ausreichenden Haushaltsmitteln einherging, die quantitativ und qualitativ den höchsten Standard für diese Leistungen ermöglichen; appelliert aus diesem Grund an die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass jegliche Übertragung von Befugnissen zugunsten von regionalen oder lokalen Behörden für die Erbringung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse von einer angemessenen Mittelausstattung flankiert wird;

17.

empfiehlt die Einberufung eines Forums unter der Schirmherrschaft des Europäischen Parlaments, auf dem europäische soziale Organisationen und Vertreter des Rates und der Kommission zusammentreffen und die Steuerung dieses Prozesses begleiten könnten;

18.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

(2)  ABl. C 310 vom 16.12.2004, S. 1.

(3)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

(4)  ABl. C 92 E vom 16.4.2004, S. 294.

(5)  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 304.

(6)  ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 141.

(7)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0380.

P6_TA(2007)0071

Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.März 2007 zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (KOM(2006)0169),

in Kenntnis des von den Delegationen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten am 2. März 2007 in Brüssel vereinbarten Textes für einen neuen Entwurf eines Abkommens („Entwurf eines Abkommens vom 2. März 2007“),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2006 zur Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft (1),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass verschiedene bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den USA gegen Grundsätze des EU-Rechts verstoßen und dass ein Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA die beste Möglichkeit darstellt, dem EU-Recht umfassend Rechnung zu tragen,

B.

in der Erwägung, dass die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen und dass ein Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für die Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantik von Nutzen ist und weltweit beispielgebend für die weitere Liberalisierung und die Annäherung der Rechtsvorschriften sein kann,

C.

in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union der Auffassung war, dass der im November 2005 fertiggestellte Entwurf des Abkommens keine ausreichende Chancengleichheit bietet, wenn die USA den Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union nicht mehr Möglichkeiten auf Zugang zum inländischen Markt der USA durch Investitionen in und Beteiligungen an US-Luftfahrtunternehmen einräumen,

D.

in der Erwägung, dass das Verkehrsministerium der USA daraufhin einen Regelungsvorschlag (Notice of Proposed Rule Making) vorgelegt hat, in dem es seine Interpretation der Vorschrift, dass sich US-Luftfahrtunternehmen unter der „tatsächlichen Kontrolle“ von US-Bürgern befinden müssen, weiter fasste, jedoch im Dezember 2006 beschloss, diesen Vorschlag zurückzuziehen, nachdem zahlreiche Anmerkungen der Öffentlichkeit sowie des US-Kongresses geprüft worden waren,

E.

in der Erwägung, dass dies zu einer neuen Verhandlungsrunde geführt hat, deren Ergebnis der Entwurf für ein Abkommen vom 2. März 2007 ist,

F.

in der Erwägung, dass bei einem solchen Abkommen die Annäherung der Vorschriften von besonderer Bedeutung ist, vor allem was die Vorschriften über die Sicherheit und Gefahrenabwehr, über die Umwelt und die sozialen Rechte der Beschäftigten betrifft,

Allgemeine Grundsätze

1.

erkennt an, welche Bedeutung das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA nicht nur für sich genommen, sondern auch als Beispiel für künftige Abkommen hat;

2.

begrüßt daher den am 2. März 2007 vereinbarten neuen Entwurf für ein Abkommen als einen wichtigen Schritt zu einem integrierten transatlantischen Luftverkehrsmarkt, von dem die Verbraucher profitieren werden;

3.

hätte den Abschluss eines ausgewogenen umfassenden Abkommens, das alle Aspekte der Marktöffnung und der Annäherung der Rechtsvorschriften umfasst, einem abgestuften Ansatz in Form von Teilabkommen vorgezogen;

4.

begrüßt daher Artikel 21 des Entwurfs eines Abkommens vom 2. März 2007, der eine Agenda und einen klaren Zeitplan für Verhandlungen über ein weiterführendes Abkommen einschließlich Bestimmungen enthält, die den Vertragsparteien ermöglichen, in dem Ausgangsabkommen festgelegte Rechte auszusetzen, wenn 30 Monate nach Beginn der Verhandlungen über ein weiterführendes Abkommen kein solches Abkommen erreicht wurde;

5.

fordert die Verkehrsminister auf, den Entwurf des Abkommens vom 2. März 2007 auf der Tagung des Rates am 22. und 23. März 2007 zu billigen;

Marktöffnung

6.

betont, dass ein neues Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA einen ausgewogenen Marktzugang vorsehen und auch Fragen der Kabotage, des Niederlassungsrechts, des Eigentums und der De-facto-Kontrolle sowie staatlicher Beihilfen berücksichtigen sollte;

7.

begrüßt daher u.a. die Klauseln in dem Entwurf eines Abkommens vom 2. März 2007 betreffend Eigentumsrechte, Investitionen und Kontrolle (Anhang 4) sowie Franchising und Branding (Anhang 5) und die Öffnung des ’Fly America Programme’ für EU-Luftverkehrsunternehmen;

8.

bedauert jedoch, dass keine Fortschritte gemacht wurden im Hinblick auf Kabotage und dass die Möglichkeiten für EU-Luftverkehrsunternehmen, tatsächliche Kontrolle über eine US-amerikanische Fluggesellschaft auszuüben, trotz der erweiterten Eigentumsklauseln noch immer eingeschränkt sind;

9.

betont, dass staatliche Beihilfen für Fluggesellschaften den Wettbewerb verzerren können, und fordert beide Seiten auf, möglichst wenig Beihilfen zu gewähren, begrüßt jedoch gleichzeitig Verfahren, in deren Rahmen die Parteien einander informieren und die von der jeweils anderen Seite getroffenen Maßnahmen erörtern können;

Annäherung der Rechtsvorschriften

10.

stellt fest, dass die Entwicklung der Annäherung der Rechtsvorschriften nur teilweise in dem Entwurf des Abkommens vom 2. März 2007 behandelt wird und vielmehr zu einem Großteil dem Gemeinsamen Ausschuss überlassen bleibt;

11.

stellt ferner fest, dass die Punkte in dem Entwurf des Abkommens vom 2. März 2007, in denen es um die Annäherung der Rechtsvorschriften geht, vor allem Bestimmungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr betreffen und nur in sehr geringem Maße ökologische und soziale Aspekte;

Sicherheit und Gefahrenabwehr

12.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Europäischen Union und der USA im Bereich der Flugsicherheit, sowohl auf EU-Ebene und — in den USA — auf föderaler Ebene als auch auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten und US-Bundesstaaten;

13.

verweist auf die Bedeutung der Schwarzen Liste unsicherer Fluggesellschaften, die die Europäische Union herausgegeben hat, sowie des US-Systems zur Kontrolle der Standards, nach denen Fluggesellschaften arbeiten, und fordert beide Seiten auf, diesbezügliche Informationen auszutauschen;

14.

verweist auf die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen für die Luftfahrt, warnt jedoch vor übertriebenen oder unkoordinierten Maßnahmen, die nicht auf einer ordnungsgemäßen Risikobewertung beruhen;

15.

fordert die Kommission und die USA auf, die Effizienz der seit 2001 in Kraft befindlichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen, um Überschneidungen und Schwachstellen in der Sicherheitskette zu beseitigen;

16.

betont, dass die Privatsphäre der Bürger der Europäischen Union und der USA respektiert werden sollte, wenn Fluggastdaten zwischen der Europäischen Union und den USA ausgetauscht werden, wie in den Entschließungen des Parlaments vom 13. März 2003 (2) und vom 7. September 2006 (3) gefordert; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dringend weltweite Standards für Datenschutz und Privatsphäre erlassen werden müssen;

17.

spricht sich für das Konzept der einmaligen Sicherheitskontrolle aus, wonach Fluggäste und Gepäck nur am Beginn der Reise und nicht erneut bei jedem Transfer kontrolliert werden;

Umwelt

18.

räumt ein, dass der Flugverkehr verschiedene negative Auswirkungen auf die Umwelt hat, vor allem indem er Lärm verursacht und, ebenso wie andere Verkehrsträger, erheblich zum Klimawandel beiträgt, und dass sich diese Folgen mit der Zunahme des Flugverkehrs verstärken werden;

19.

stellt fest, dass in Artikel 15 des Entwurfs des Abkommens vom 2. März 2007 vor allem hervorgehoben wird, dass Umweltmaßnahmen möglicherweise nachteilige Auswirkungen haben und dass diese abgeschwächt werden müssen, statt zu betonen, dass ökologische Maßnahmen im Luftverkehr erforderlich sind;

20.

betont deshalb, dass sowohl die Europäische Union als auch die USA effiziente Maßnahmen ergreifen müssen, um die negativen ökologischen Folgen des Flugverkehrs zu reduzieren, wobei kein ordnungspolitisches, finanzielles oder anderes Instrument zur Erreichung dieses Ziels von Vornherein ausgeschlossen werden sollte;

21.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Luftverkehr in das europäische System des Emissionshandels einzubeziehen, damit die Auswirkungen des Flugverkehrs auf den Klimawandel reduziert werden können; weist darauf hin, dass zu einem frühen Zeitpunkt Gespräche mit den USA geführt werden müssen, damit der transatlantische Flugverkehr spätestens 2012 im europäischen System des Emissionshandels berücksichtigt wird und der Luftverkehr somit in den festgelegten Zeitrahmen mit aufgenommen werden kann;

22.

fordert beide Seiten auf, bewährte Verfahren zur Lärmbekämpfung auszutauschen, wobei den unterschiedlichen lokalen Bedingungen Rechnung zu tragen ist;

23.

begrüßt die Ziffern 34 und 35 des Memorandum of Consultations, das dem Entwurf des Abkommens vom 2. März 2007 beigefügt ist, worin die USA und die EU eine Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der G8 zur Verringerung des Lärms und der Emissionen durch den Luftverkehr vereinbaren; begrüßt die Absicht der zuständigen amerikanischen und gemeinschaftlichen Behörden, die technische Zusammenarbeit im Bereich der Klimawissenschaft, der Forschung und der technologischen Entwicklung, der Treibstoffeffizienz und der Emissionsverringerung im Luftverkehr zu verbessern;

Sozialpolitik

24.

fordert die Interessengruppen im Luftverkehr in den USA und der Europäischen Union auf, in einen kontinuierlichen Dialog über soziale Standards einzutreten, um das gegenseitige Verständnis zu fördern und Chancengleichheit sowie gleichzeitig hohe soziale Standards anzustreben;

25.

fordert die Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass Verweise auf die einschlägigen internationalen Vorschriften zu sozialen Rechten in das Abkommen aufgenommen werden, insbesondere die Arbeitsnormen, die in den grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO 1930-1999), den Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen (1976, geändert 2000) und dem Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (1980) niedergelegt sind;

26.

fordert nachdrücklich, dass die Sozialvorschriften der Europäischen Union auf die Beschäftigten angewandt werden, die in den EU-Mitgliedstaaten eingestellt wurden und/oder dort arbeiten, insbesondere die Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer (2002/14/EG, 98/59/EG und 80/987/EWG), der Richtlinie über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (2000/79/EG) und der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (96/71/EG);

Verhandlungsführung

27.

fordert die Kommission auf, vor den und während der weiterführenden Verhandlungen für die umfassende Information und Konsultation des Europäischen Parlaments und aller einschlägig Betroffenen zu sorgen;

28.

begrüßt den Vorschlag, regelmäßige Treffen zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des US-Kongresses zur Erörterung aller im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA wichtigen Fragen abzuhalten;

*

* *

29.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem US-Kongress zu übermitteln.


(1)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 84.

(2)  ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 381.

(3)  ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 250.

P6_TA(2007)0072

Nichtverbreitung von Kernwaffen und atomare Abrüstung

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2007 zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die dritte Tagung des Vorbereitungsausschusses (2005) zur Überprüfungskonferenz der Parteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen („Atomwaffensperrvertrag“), die vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien stattfinden wird,

unter Hinweis auf den Konsens innerhalb der Europäischen Union, den Atomwaffensperrvertrag in der Zeit von heute bis zur kommenden Überprüfungskonferenz für diesen Vertrag im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,

unter Hinweis auf die Resolutionen des UN-Sicherheitsrats 1540 (2004) und 16734 (2006) über die Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,

unter Hinweis auf die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und insbesondere der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat angenommen wurde,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Atomwaffensperrvertrag, insbesondere seine am 10. März 2005 angenommene weitreichende Entschließung zur Konferenz zur Überprüfung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen 2005 und den Atomwaffen in Nordkorea und im Iran (1),

unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP des Rates vom 25. April 2005 betreffend die im Jahr 2005 vorgesehene Überprüfungskonferenz der Vertragsparteien des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (2),

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

unter Hinweis auf den breiten Konsens innerhalb der Europäischen Union, den Atomwaffensperrvertrag in der Zeit von heute bis zur kommenden Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,

B.

unter Betonung der Tatsache, dass die Europäische Sicherheitsstrategie, die EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Resolution 1540 (2004) des UN-Sicherheitsrates auf die Bedeutung der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der atomaren Abrüstung hinweisen, wobei sie die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme als eine der größten Bedrohungen des internationalen Friedens und der Sicherheit einstufen,

C.

unter Hinweis auf die in dem Bericht der Hochrangigen Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel des UN-Generalsekretärs „Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: unsere gemeinsame Verantwortung“ enthaltene Aussage, derzufolge „wir uns auf einen Punkt zubewegen, bei dem der Verfall des Nichtverbreitungssystems unumkehrbar werden und zu einer Kaskade der Verbreitung führen könnte“,

D.

unter Hinweis auf den größer werdenden internationalen Konsens über die dringende Notwendigkeit atomarer Abrüstung, wie er von der „New Agenda Coalition“ (Koalition für atomare Abrüstung) und in der Erklärung von Rom des Weltgipfels der Friedensnobelpreisträger (einberufen von Michael Gorbatschow und dem Bürgermeister Roms, Walter Veltroni) vom 30. November 2006 vorangetrieben wird,

E.

unter Betonung der Rolle der Parlamente und der Parlamentarier, die Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu fördern, und vor diesem Hintergrund unter Begrüßung der Anstrengungen des weltweiten Parlamentarischen Netzwerks für nukleare Abrüstung,

1.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass der Atomwaffensperrvertrag der Eckstein des weltweiten atomaren Nichtverbreitungssystems ist, eine wesentliche Grundlage zur Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie bildet und ein wichtiges Element zur Förderung des Ziels einer nuklearen Abrüstung und einer allgemeinen Abrüstung nach Maßgabe von Artikel VI des Vertrags darstellt;

2.

fordert alle Staaten auf, deren Aktivitäten gegen das Nichtverbreitungssystem verstoßen, ihr unkluges und verantwortungsloses Verhalten zu beenden und ihren Verpflichtungen im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags umfassend gerecht zu werden; wiederholt seine Forderung an alle Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben, freiwillig den Vertrag zu beachten und ihm beizutreten;

3.

fordert den Rat und die Kommission eindringlich auf, sich aktiv an den in Wien anstehenden Gesprächen im Rahmen der Tagung des Vorbereitungsausschusses zum Atomwaffensperrvertrag zu beteiligen und einen koordinierten, substanziellen und sichtbaren Beitrag im Hinblick auf ein positives Ergebnis der für 2010 vorgesehenen Überprüfungskonferenz zu leisten;

4.

fordert den Rat und die Kommission auf, zu klären, welche Schritte sie zu unternehmen gedenken, um den Atomwaffensperrvertrag zu stärken und einen wirksamen Multilateralismus zu verfolgen, wie dies in der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Dezember 2003 erklärt wurde;

5.

ist der Ansicht, dass, im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung multilateraler Anstrengungen, diese in eine fundierte Vision, eine atomwaffenfreie Welt zum frühest möglichen Zeitpunkt zu erreichen, eingebunden werden müssen;

6.

fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, in den Jahren bis zur Überprüfungskonferenz 2010 regelmäßige Fortschrittsberichte über die Umsetzung jeder einzelnen der 43 Maßnahmen vorzulegen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2005/329/GASP angenommen wurden, wie auch eine Liste der neuen Verpflichtungen, die der Rat hofft, bei der Überprüfungskonferenz 2010 zu erreichen;

7.

fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, im Vorbereitungsausschuss eine Reihe von Abrüstungsinitiativen voranzubringen, die sich auf die „Erklärung zu Grundsätzen und Zielen“, die auf der Überprüfungskonferenz 1995 vereinbart wurden, und auf die „13 praktischen Schritte“ stützen, die auf der Überprüfungskonferenz 2000 einstimmig vereinbart wurden und die verbessert und durchgeführt werden sollten, damit sich Fortschritte ergeben (um Rückschritt oder Stillstand zu verhindern);

8.

fordert den Ratsvorsitz insbesondere auf, aus der Sackgasse herauszufinden und einen überprüfbaren Vertrag über das Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper einzuführen, die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) durch alle Länder zu beschleunigen, insbesondere durch diejenigen, die mit Blick auf das Inkrafttreten des Verbots erforderlich sind, und ein vollständiges Verbot aller Atomwaffentests in der Erwartung zu beschleunigen, dass der CTBT in Kraft tritt, und der Risikobegrenzung von atomarem Terrorismus Vorrang einzuräumen, indem wirksame Export- und Grenzkontrollen für sensible Materialien, Ausrüstung und/oder Technologien in Verbindung mit Massenvernichtungswaffen entwickelt und verstärkt werden;

9.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, Initiativen im Hinblick auf ein internationales multilaterales Verfahren der Urananreicherung unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu fördern;

10.

empfiehlt, dass das Parlament eine Delegation nach Wien entsendet, um an den Veranstaltungen des Vorbereitungsausschusses zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags teilzunehmen; ersucht den Ratsvorsitz, Vertreter des Parlaments in die EU-Delegation aufzunehmen (ein Präzedenzfall wurde durch die Delegation zur UN-Überprüfungskonferenz 2006 in New York geschaffen);

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation, dem Parlamentarischen Netzwerk für nukleare Abrüstung, den „Mayors for Peace“ und den anderen Veranstaltern der für den 19. April 2007 im Parlament geplanten Internationalen Konferenz zur atomaren Abrüstung zu übermitteln.


(1)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 253.

(2)  ABl. L 106 vom 27.4.2005, S. 32.


Donnerstag, 15. März 2007

13.12.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 301/149


PROTOKOLL

(2007/C 301 E/04)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Pierre MOSCOVICI

Vizepräsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.

*

* *

Es spricht Carl Schlyter, der sich auf seine Wortmeldung vom Vortag bezieht (Punkt 15 des Protokolls vom 14.03.2007) und eine sprachliche Präzisierung der schwedischen Fassung des im Oktober 2006 angenommenen Berichts Muscardini (P6_TA(2006)0450) vornimmt.

2.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind vom Rat und von der Kommission eingegangen:

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM(2007)0051 — C6-0063/2007 — 2007/0022(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: JURI

 

mitberatend: ENVI, LIBE

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung (KOM(2007)0058 [[01]] — C6-0083/2007 — 2007/0025(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: ENVI

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (KOM(2007)0058 [[02]] — C6-0084/2007 — 2007/0026(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: ENVI

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch (KOM(2007)0058 [[03]] — C6-0085/2007 — 2007/0027(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AGRI

 

mitberatend: ENVI

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (KOM(2007)0093 — C6-0088/2007 — 2007/0036(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: ENVI

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft (KOM(2007)0076 — C6-0090/2007 — 2007/0033 (COD))

Ausschussbefassung:

federführend: EMPL

 

mitberatend: BUDG, ECON

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) aufgrund des Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (KOM(2007)0095 — C6-0091/2007 — 2007/0038(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: REGI

Vorschlag für eine Mittelübertragung DEC 08/2007 — Einzelplan III — Kommission (SEK(2007)0159 — C6-0092/2007 — 2007/2045(GBD))

Ausschussbefassung:

federführend: BUDG

3.   Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Aussprache)

Bericht: Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI)) — Ausschuss für regionale Entwicklung.

Berichterstatter: Francesco Musotto (A6-0044/2007)

Francesco Musotto erläutert den Bericht.

Es spricht Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion, Stavros Arnaoutakis im Namen der PSE-Fraktion, Elspeth Attwooll im Namen der ALDE-Fraktion, Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UENFraktion, Alyn Smith im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGLFraktion, Derek Roland Clark im Namen der IND/DEM-Fraktion, Luca Romagnoli im Namen der ITS-Fraktion, Nikolaos Vakalis, Catherine Stihler, Alfonso Andria, Pedro Guerreiro, Margie Sudre, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Giusto Catania, Rolf Berend, Paulo Casaca und Sérgio Marques.

VORSITZ: Luigi COCILOVO

Vizepräsident

Es sprechen Andrzej Jan Szejna, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Antonio López-Istúriz White, Giuseppe Castiglione und Neelie Kroes.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.11 des Protokolls vom 15.03.2007.

4.   Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Aussprache)

Bericht: Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235(INI)) — Entwicklungsausschuss.

Berichterstatter: Pierre Schapira (A6-0039/2007)

Pierre Schapira erläutert den Bericht.

Es spricht Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Manolis Mavrommatis im Namen der PPE-DE-Fraktion, Atanas Paparizov im Namen der PSEFraktion, Jean Marie Beaupuy im Namen der ALDE-Fraktion, Wiesław Stefan Kuc im Namen der UEN-Fraktion, Luisa Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Alessandro Battilocchio, Gay Mitchell, Józef Pinior, Thierry Cornillet, Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, Sylwester Chruszcz, Roberta Alma Anastase, Danutė Budreikaitė und Neelie Kroes.

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5.12 des Protokolls vom 15.03.2007.

(Die Sitzung wird von 12.00 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 12.05 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Hans-Gert PÖTTERING

Präsident

5.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“ zu diesem Protokoll enthalten.

5.1.   Benennungen in die interparlamentarischen Delegationen (Abstimmung)

Vorschlag der Konferenz der Präsidenten: Benennungen in die interparlamentarischen Delegationen (Punkt 13 des Protokolls vom 14.03.2007)

Der Vorschlag wird angenommen.

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 1)

Das Verzeichnis mit diesen Benennungen ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

5.2.   Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0098/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 2)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0073)

5.3.   Illegale Vogeljagd in Malta (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0119/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 3)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0074)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Louis Grech stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 7, der nicht berücksichtigt wird, da sich mehr als 40 Abgeordnete gegen seine Berücksichtigung aussprechen;

Simon Busuttil im Namen der PPE-DE-Fraktion beantragt eine namentliche Abstimmung über Änderungsantrag 12; Der Präsident stellt fest, dass es hierzu keine Einwände gibt.

5.4.   Beziehungen Europa-Mittelmeer (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0041/2007, B6-0080/2007, B6-0084/2007, B6-0090/2007, B6-0092/2007, B6-0094/2007 und B6-0096/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 4)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B6-0041/2007

Abgelehnt

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0080/2007

(ersetzt B6-0080/2007, B6-0084/2007, B6-0090/2007, B6-0092/2007, B6-0094/2007 und B6-0096/2007)

eingereicht von den Abgeordneten:

Vito Bonsignore und Tokia Saïfi im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano, Carlos Carnero González und Véronique De Keyser im Namen der PSE-Fraktion,

Philippe Morillon, Thierry Cornillet im Namen der ALDE-Fraktion,

Ryszard Czarnecki, Adriana Poli Bortone, Roberta Angelilli, Mieczysław Edmund Janowski und Eugenijus Maldeikis im Namen der UEN-Fraktion,

Hélène Flautre, David Hammerstein, Raül Romeva i Rueda und Cem Özdemir im Namen der Verts/ALEFraktion,

Luisa Morgantini und Miguel Portas im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0075)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Pasqualina Napoletano (Mitverfasserin) stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 21 und macht darauf aufmerksam, dass Änderungsantrag 1 ihrer Meinung nach zurückgezogen wurde;

Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion bestreitet, Änderungsantrag 1 zurückgezogen zu haben, und stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu dem mündlichen Änderungsantrag von Pasqualina Napoletano (keiner der beiden mündlichen Änderungsanträge wird berücksichtigt, da sich mehr als 40 Abgeordnete gegen ihre Berücksichtigung aussprechen).

5.5.   Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (Abstimmung)

Bericht: Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (2006/2173(INI)) — Ausschuss für internationalen Handel.

Berichterstatter: Kader Arif (A6-0468/2006)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 5)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0076)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Gianluca Susta im Namen der ALDE-Fraktion stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 58, der berücksichtigt wird.

5.6.   Bosnien und Herzegowina (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu Bosnien und Herzegowina (2006/2290(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatterin: Doris Pack (A6-0030/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 6)

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0077)

5.7.   Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Abstimmung)

Bericht: Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI)) — Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Berichterstatter: Johannes Voggenhuber (A6-0034/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0078)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Johannes Voggenhuber (Berichterstatter) stellt einen mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 15, der berücksichtigt wird.

5.8.   Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits (2006/2222(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Willy Meyer Pleite (A6-0026/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 8)

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0079)

5.9.   Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2006/2221(INI)) — Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten.

Berichterstatter: Luis Yañez-Barnuevo García (A6-0025/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 9)

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG

Angenommen (P6_TA(2007)0080)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Luis Yañez-Barnuevo García (Berichterstatter) stellt mündliche Änderungsanträge zu Ziffer 1 Buchstaben b, s, u, v und x, die berücksichtigt werden.

5.10.   In Zypern verschwundene Personen (Abstimmung)

Entschließungsantrag B6-0118/2007

(Karin Resetarits im Namen der ALDE-Fraktion und Kyriacos Triantaphyllides im Namen der GUE/NGL-Fraktion haben den Entschließungsantrag ebenfalls unterzeichnet.)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 10)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0081)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Panayiotis Demetriou macht darauf aufmerksam, dass Herr Christophe Girod, Präsident des Komitees der Vereinten Nationen für in Zypern verschwundene Personen, sowie Herr Elias Georgiadis und Frau Gülden Plümer Küçük, Mitglieder dieses Komitees, die Sitzung auf der Ehrentribüne verfolgen.

5.11.   Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Abstimmung)

Bericht: Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI)) — Ausschuss für regionale Entwicklung.

Berichterstatter: Francesco Musotto (A6-0044/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 11)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0082)

5.12.   Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)

Bericht: Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235(INI)) — Entwicklungsausschuss.

Berichterstatter: Pierre Schapira (A6-0039/2007)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 12)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P6_TA(2007)0083)

6.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Illegale Vogeljagd in Malta (B6-0119/2007): Simon Busuttil, Karin Scheele, Marcin Libicki

Bericht Johannes Voggenhuber — A6-0034/2007: Koenraad Dillen

Bericht Willy Meyer Pleite — A6-0026/2007 und Bericht Luis Yañez-Barnuevo García — A6-0025/2007: Daniel Hannan

Bericht Pierre Schapira — A6-0039/2007: Czesław Adam Siekierski

7.   Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten sind der Website „Séance en direct (Tagungsinformationen)“, „Résultats des votes (appels nominaux) / Results of votes (roll-call votes)“ und der gedruckten Fassung der Anlage „Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen“ zu entnehmen.

Die elektronische Fassung auf Europarl wird während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen nach dem Tag der Abstimmung regelmäßig aktualisiert.

Nach Ablauf dieser Frist wird die Liste der Berichtigungen des Stimmverhaltens und des beabsichtigten Stimmverhaltens zu Zwecken der Übersetzung und der Veröffentlichung im Amtsblatt geschlossen.

*

* *

Daniel Hannan hat mitgeteilt, dass sein Abstimmungsgerät bei der Abstimmung über den Bericht Willy Meyer Pleite — A6-0026/2007 nicht funktioniert habe.

(Die Sitzung wird von 12.55 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Adam BIELAN

Vizepräsident

8.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

9.   Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (Aussprache)

Erklärung der Kommission: Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union

Stavros Dimas (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen John Bowis im Namen der PPE-DE-Fraktion, Paulo Casaca im Namen der PSE-Fraktion, Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion, Carl Schlyter im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Erik Meijer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Stavros Dimas und Christopher Beazley, der eine Frage an die Kommission richtet, die Stavros Dimas beantwortet.

Die Aussprache wird geschlossen.

10.   Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“(Aussprache)

Erklärung der Kommission: Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“

Neelie Kroes (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Tunne Kelam im Namen der PPE-DE-Fraktion, Csaba Sándor Tabajdi im Namen der PSE-Fraktion, István Szent-Iványi im Namen der ALDE-Fraktion, Leopold Józef Rutowicz im Namen der UEN-Fraktion, Erik Meijer im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Laima Liucija Andrikienė, Józef Pinior und Neelie Kroes.

Zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 GO eingereichte Entschließungsanträge:

Toomas Savi, István Szent-Iványi, Paavo Väyrynen und Henrik Lax im Namen der ALDE-Fraktion zu dem Angriff auf Galina Kozlowa, Mitglied der nationalen Organisation „Marij Uschem“ und Herausgeberin der Zeitschrift „Ontšõko“ (B6-0081/2007);

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Charles Tannock, Tunne Kelam und Vytautas Landsbergis im Namen der PPE-DE-Fraktion zu dem Angriff auf Galina Kozlowa, Vorstandsmitglied von „Marij Uschem“ und Chefredakteurin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (B6-0086/2007);

Roberta Angelilli, Ģirts Valdis Kristovskis, Inese Vaidere, Hanna Foltyn-Kubicka und Ryszard Czarnecki im Namen der UEN-Fraktion zu dem Angriff auf Galina Kozlowa, Mitglied der nationalen Organisation „Marij Uschem“ und Herausgeberin der Zeitschrift „Ontšõko“ (B6-0089/2007).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 12.4 des Protokolls vom 15.03.2007.

11.   Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

(Titel und Verfasser der Entschließungsanträge siehe Punkt 5 des Protokolls vom 13.03.2007)

11.1.   Guatemala

Entschließungsanträge B6-0101/2007, B6-0104/2007, B6-0106/2007, B6-0107/2007, B6-0111/2007 und B6-0116/2007

Józef Pinior, Bernd Posselt, Ryszard Czarnecki, Tobias Pflüger und Marios Matsakis erläutern die Entschließungsanträge.

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Raül Romeva i Rueda erläutert einen Entschließungsantrag.

Es sprechen Bogusław Sonik im Namen der PPE-DE-Fraktion, Leopold Józef Rutowicz im Namen der UENFraktion und Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 12.1 des Protokolls vom 15.03.2007.

11.2.   Kambodscha

Entschließungsanträge B6-0102/2007, B6-0103/2007, B6-0108/2007, B6-0110/2007, B6-0112/2007 und B6-0117/2007

Marc Tarabella, Bernd Posselt, Erik Meijer, Ryszard Czarnecki und Marco Cappato erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion und Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 12.2 des Protokolls vom 15.03.2007.

11.3.   Nigeria

Entschließungsanträge B6-0105/2007, B6-0109/2007, B6-0113/2007, B6-0114/2007 und B6-0115/2007

Michael Gahler, Erik Meijer, Sophia in 't Veld, Józef Pinior und Carl Schlyter erläutern die Entschließungsanträge.

Es sprechen Lidia Joanna Geringer de Oedenberg im Namen der PSE-Fraktion, Marco Cappato im Namen der ALDE-Fraktion, Marcin Libicki im Namen der UEN-Fraktion, Raül Romeva i Rueda im Namen der Verts/ ALE-Fraktion, Marios Matsakis und Neelie Kroes (Mitglied der Kommission).

Die Aussprache wird geschlossen.

Abstimmung: Punkt 12.3 des Protokolls vom 15.03.2007.

12.   Abstimmungsstunde

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in der Anlage „Abstimmungsergebnisse“ zu diesem Protokoll enthalten.

12.1.   Guatemala (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0101/2007, B6-0104/2007, B6-0106/2007, B6-0107/2007, B6-0111/2007 und B6-0116/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 13)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0101/2007

(ersetzt B6-0101/2007, B6-0104/2007, B6-0106/2007, B6-0107/2007, B6-0111/2007 und B6-0116/ 2007):

eingereicht von den Abgeordneten:

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bernd Posselt und Charles Tannock im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano, Raimon Obiols i Germà, Elena Valenciano Martínez-Orozco und Emilio Menéndez del Valle im Namen der PSE-Fraktion,

Marios Matsakis, Danutė Budreikaitė, Frédérique Ries und Arūnas Degutis im Namen der ALDE-Fraktion,

Michał Tomasz Kamiński, Adam Bielan, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hanna Foltyn-Kubicka, Marek Aleksander Czarnecki, Mieczysław Edmund Janowski, Eugenijus Maldeikis und Wojciech Roszkowski im Namen der UEN-Fraktion,

Raül Romeva i Rueda, Eva Lichtenberger, Alain Lipietz, Monica Frassoni und Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Willy Meyer Pleite, André Brie, Giusto Catania und Marco Rizzo im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0084)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Marios Matsakis (Mitverfasser) stellt mündliche Änderungsanträge zu den Erwägungen B und C, die berücksichtigt werden.

12.2.   Kambodscha (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0102/2007, B6-0103/2007, B6-0108/2007, B60110/2007, B6-0112/2007 und B6-0117/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 14)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0102/2007

(ersetzt B6-0102/2007, B6-0103/2007, B6-0108/2007, B60110/2007, B6-0112/2007 und B6-0117/ 2007):

eingereicht von den Abgeordneten:

Charles Tannock, Bernd Posselt und Ari Vatanen im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Pasqualina Napoletano, Marc Tarabella und Harlem Désir im Namen der PSE-Fraktion,

Marco Pannella, Marco Cappato, Marios Matsakis, Frédérique Ries, Jules Maaten, Ignasi Guardans Cambó und Annemie Neyts-Uyttebroeck im Namen der ALDE-Fraktion,

Michał Tomasz Kamiński, Hanna Foltyn-Kubicka, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan und Gintaras Didžiokas im Namen der UEN-Fraktion,

Frithjof Schmidt im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0085)

12.3.   Nigeria (Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0105/2007, B6-0109/2007, B6-0113/2007, B6-0114/2007 und B6-0115/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 15)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG B6-0105/2007

Angenommen (P6_TA(2007)0086)

(Die Entschließungsanträge RC-B6-0109/2007, B6-0109/2007, B6-0113/2007, B6-0114/2007 und B6-0115/2007 sind hinfällig.)

12.4.   Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“(Abstimmung)

Entschließungsanträge B6-0081/2007, B6-0086/2007 und B6-0089/2007

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage „Abstimmungsergebnis“, Punkt 16)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG RC-B6-0081/2007

(ersetzt B6-0081/2007, B6-0086/2007 und B6-0089/2007):

eingereicht von den Abgeordneten:

José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Charles Tannock, Tunne Kelam und Vytautas Landsbergis im Namen der PPE-DE-Fraktion,

Jan Marinus Wiersma im Namen der PSE-Fraktion,

Toomas Savi, István Szent-Iványi, Paavo Väyrynen und Henrik Lax im Namen der ALDE-Fraktion,

Michał Tomasz Kamiński, Roberta Angelilli, Hanna Foltyn-Kubicka, Ryszard Czarnecki, Adam Bielan, Ģirts Valdis Kristovskis und Inese Vaidere im Namen der UEN-Fraktion,

Satu Hassi, Bart Staes im Namen der Verts/ALE-Fraktion,

André Brie, Vittorio Agnoletto und Esko Seppänen im Namen der GUE/NGL-Fraktion

Angenommen (P6_TA(2007)0087)

13.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 163 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (RC-B6-0081/2007): Laima Liucija Andrikienė

*

* *

Es sprechen Marcin Libicki zur Abstimmung über Nigeria (B6-0105/2007) und Zbigniew Zaleski zu dieser Wortmeldung.

14.   Beschlüsse über bestimmte Dokumente

Ausschussbefassung

PETI-Ausschuss

Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts 2005 — 23. Jahresbericht (2006/2271(INI))

Ausschussbefassung:

federführend: JURI

 

mitberatend: PETI

15.   Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

Es spricht Marios Matsakis zum Verfahren.

Der Präsident hat von den Fraktionen PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL, ITS und IND/DEM sowie von den fraktionslosen Mitgliedern folgende Anträge auf Benennung erhalten:

ECON-Ausschuss: Joop Post anstelle von Renato Brunetta

EMPL-Ausschuss: Edit Bauer anstelle von Ria Oomen-Ruijten

TRAN-Ausschuss: Marian-Jean Marinescu anstelle von Corien Wortmann-Kool

LIBE-Ausschuss: Ria Oomen-Ruijten anstelle von Edit Bauer

Unterausschuss Menschenrechte: György Schöpflin ist nicht mehr Mitglied

Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU:

Luciana Sbarbati

Zita Gurmai anstelle von Alexandra Dobolyi

Josep Borrell Fontelles anstelle von Elena Valenciano Martínez-Orozco

Olle Schmidt anstelle von Lena Ek

Gabriele Zimmer anstelle von Francis Wurtz

Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer:

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg anstelle von Eluned Morgan

Cem Özdemir anstelle von Daniel Cohn-Bendit

Adamos Adamou anstelle von Kyriacos Triantaphyllides

Dimitar Stoyanov anstelle von Jean-Claude Martinez

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien:

Daniel Strož

Kinga Gál anstelle von András Gyürk

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei:

Tchetin Kazak anstelle von Gérard Deprez

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko:

András Gyürk anstelle von Ioannis Gklavakis

Gian Paolo Gobbo anstelle von Francesco Enrico Speroni

Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile:

Daniela Buruiană-Aprodu

Giusto Catania anstelle von André Brie

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas:

Ovidiu Victor Ganţ, Jean-Paul Gauzès, Ioannis Gklavakis, Marcello Vernola, Georgi Bliznashki, Jan Marinus Wiersma, Jeanine Hennis-Plasschaert, Tiberiu Bărbuleţiu und Elly de Groen-Kouwenhoven.

Sarah Ludford ist nicht mehr Mitglied.

Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Russland:

Ria Oomen-Ruijten

Jean-Marie Cavada anstelle von Gianluca Susta

Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk anstelle von Bogusław Rogalski

Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Ukraine:

Gábor Harangozó anstelle von Edit Herczog

Marek Siwiec anstelle von Bernhard Rapkay

Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Moldau:

Dan Mihalache, Cristian Stănescu

Maria Petre anstelle von Giorgio Carollo

Delegation für die Beziehungen zu Belarus:

Stefan Sofianski, Claire Gibault

Andres Tarand anstelle von Andrzej Jan Szejna

Alessandra Mussolini anstelle von Carl Lang

Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan und EU-Usbekistan sowie für die Beziehungen zu Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei:

Jas Gawronski anstelle von Albert Jan Maat

Marusya Ivanova Lyubcheva anstelle von Adam Gierek

Fausto Correia ist nicht mehr Mitglied

Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Armenien, EUAserbaidschan und EU-Georgien:

Evgeni Kirilov

Marian-Jean Marinescu anstelle von Frieda Brepoels

Delegation für die Beziehungen zu Israel:

Gabriele Albertini, Philip Dimitrov Dimitrov, Giorgio Carollo, Vasile Dîncu, Andrzej Jan Szejna und Lydia Shouleva

Antonio Tajani ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen Legislativrat:

Frieda Brepoels, Hannes Swoboda und Mario Borghezio

Kyriacos Triantaphyllides anstelle von Adamos Adamou

Delegation für die Beziehungen zu den Mahgreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb (einschließlich Libyen):

Ioannis Varvitsiotis, Iratxe García Pérez, Alfonso Andria und Dumitru Gheorghe Mircea Coşea

Inés Ayala Sender anstelle von Luis Yañez-Barnuevo García

Hélène Flautre ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern:

Martin Dimitrov und Hélène Flautre

Dimitar Stoyanov anstelle von Alessandra Mussolini

Delegation für die Beziehungen zu den Golfstaaten, einschließlich Jemen:

Eugen Mihăescu

Roberta Alma Anastase anstelle von Nicole Fontaine

Joost Lagendijk ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu Iran:

Radu Podgorean, Georgios Karatzaferis und Carl Lang

Giusto Catania und Hans-Peter Martin sind nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten:

Radu Ţîrle, Christoph Konrad, Konstantin Dimitrov, Atanas Paparizov, Corina Creţu, Karin Riis-Jørgensen, Sarah Ludford, Salvatore Tatarella und Pierre Jonckheer

Adrian-Mihai Cioroianu anstelle von Karin Resetarits

Alfonso Andria ist nicht mehr Mitglied.

Delegation für die Beziehungen zu Kanada:

Károly Ferenc Szabó, Manfred Weber, Christel Schaldemose, Mladen Petrov Chervenyakov, Urszula Krupa und Petre Popeangă

Edit Herczog anstelle von Zita Gurmai

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas:

David Casa, Marie-Noëlle Lienemann, Jan Jerzy Kułakowski und Wiesław Stefan Kuc

Maria Badia i Cutchet anstelle von Inés Ayala Sender

Gianluca Susta anstelle von Lapo Pistelli

Delegation für die Beziehungen zur Andengemeinschaft:

Fausto Correia, Ovidiu Ioan Silaghi und Jean-Claude Martinez

Gabriela Creţu anstelle von Margrietus van den Berg

Delegation für die Beziehungen zu Japan:

Dieter-Lebrecht Koch, Ioan Mircea Paşcu, Karin Resetarits und Umberto Pirilli

Elena Valenciano Martínez-Orozco anstelle von Maria Badia i Cutchet

Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China:

Monica Maria Iacob-Ridzi, Daciana Octavia Sârbu, Eluned Morgan, Stavros Arnaoutakis, Eduard Raul Hellvig, Antonyia Parvanova und Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc

Jorgo Chatzimarkakis anstelle von Karin Riis-Jørgensen

Hans-Peter Martin anstelle von Gianni De Michelis

Jacky Henin anstelle von Gabriele Zimmer

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens:

Christian Ehler

Delegation für die Beziehungen zu Indien:

Christopher Beazley anstelle von Christian Ehler

Delegation für die Beziehungen zu den Mitgliedsländern der ASEAN, Südostasien und der Republik Korea:

Kristian Vigenin und Alexandru-Ioan Morţun

Athanasios Pafilis ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zur Koreanischen Halbinsel:

Vincenzo Aita

Alexandra Dobolyi anstelle von Andres Tarand

Umberto Bossi anstelle von Francesco Enrico Speroni

Philip Claeys anstelle von Fernand Le Rachinel

Gérard Onesta ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland:

Françoise Grossetête, Alexandru Athanasiu, Evangelia Tzampazi und Paavo Väyrynen

Adamos Adamou anstelle von Kyriacos Triantaphyllides

Fernand Le Rachinel anstelle von Philip Claeys

Leopold Józef Rutowicz ist nicht mehr Mitglied

Delegation für die Beziehungen zu Südafrika:

Atilla Béla Ladislau Kelemen, Adam Gierek, Catherine Guy-Quint und Georgios Toussas

Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gibt. Diese Benennungen sind somit bestätigt.

16.   Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates

Der Präsident teilt gemäß Artikel 57 Absatz 1 GO mit, dass der folgende Gemeinsame Standpunkt des Rates, die dazugehörige Begründung und der jeweilige Standpunkt der Kommission eingegangen sind:

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 5. März 2007 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007-2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (DAPHNE III) als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ (16367/1/2006 — C6-0089/2007 — 2005/0037A(COD))

Ausschussbefassung:

federführend: FEMM

Die Dreimonatsfrist, über die das Parlament verfügt, um Stellung zu nehmen, beginnt somit am folgenden Tag, dem 16.03.2007.

17.   Schriftliche Erklärungen im Register (Artikel 116 GO)

Anzahl der Unterschriften, die folgende in das Register eingetragene schriftliche Erklärungen erhalten haben (Artikel 116 Absatz 3 GO):

Nr. Dokument

Verfasser(in)

Unterschriften

85/2006

Jacky Henin, Marco Rizzo und Helmuth Markov

25

86/2006

Adriana Poli Bortone

31

87/2006

Jolanta Dičkutė, John Bowis, Stephen Hughes, Frédérique Ries und Thomas Ulmer

463

88/2006

Daniel Strož

40

89/2006

Ignasi Guardans Cambó, Panayiotis Demetriou, Ana Maria Gomes, Gérard Onesta und Sylvia-Yvonne Kaufmann

166

90/2006

Caroline Lucas, Jillian Evans, Luigi Cocilovo und Jean Lambert

54

91/2006

Daniel Strož

1

1/2007

Philip Claeys, Frank Vanhecke und Koenraad Dillen

13

2/2007

Robert Evans, Mojca Drčar Murko, Gitte Seeberg und Carl Schlyter

176

3/2007

Bogusław Rogalski

30

4/2007

Konrad Szymański, Charles Tannock und Marek Siwiec

76

5/2007

Eugenijus Gentvilas, Arūnas Degutis, Gintaras Didžiokas und Eugenijus Maldeikis

18

6/2007

Adriana Poli Bortone

13

7/2007

Oldřich Vlasák

11

8/2007

Jo Leinen, Frédérique Ries, Erik Meijer und Bernat Joan i Marí

38

9/2007

Jim Higgins, Dan Jørgensen, John Bowis und Linda McAvan

105

10/2007

Elmar Brok, Nicole Fontaine, Bronislaw Geremek, Jo Leinen und Iñigo Méndez de Vigo

181

11/2007

Michael Cashman, Sophia in 't Veld, Raül Romeva i Rueda, Alexander Stubb und John Bowis

139

12/2007

Graham Watson, Joseph Daul, Martin Schulz, Cristiana Muscardini und Daniel Cohn-Bendit

188

13/2007

Daniel Strož

12

14/2007

Jamila Madeira

25

15/2007

Adriana Poli Bortone

26

16/2007

Zita Gurmai, Anders Wijkman, Vittorio Prodi, Umberto Guidoni und ClaudeTurmes

172

17/2007

Véronique Mathieu, Anne Van Lancker, Sophie in't Veld, Luisa Morgantini und Hiltrud Breyer

115

18/2007

Urszula Krupa und Witold Tomczak

9

19/2007

Daniel Strož, Athanasios Pafilis und Tobias Pflüger

34

20/2007

Gianni Pittella, Lapo Pistelli, Luciana Sbarbati, Lilli Gruber und Claudio Fava

67

21/2007

Alyn Smith, Karin Resetarits, Luisa Morgantini, Marie-Arlette Carlotti und Anna Záborská

27

22/2007

Pierre Schapira, Kader Arif, Johan Van Hecke, Luisa Morgantini und Caroline Lucas

47

23/2007

Mojca Drčar Murko, Jelko Kacin, Sepp Kusstatscher, Karin Resetarits und Csaba Sándor Tabajdi

14

24/2007

Elizabeth Lynne, Angelika Beer, Véronique De Keyser und Mihael Brejc

90

25/2007

Andreas Mölzer

8

26/2007

Andreas Mölzer

5

27/2007

Aldo Patriciello

17

28/2007

Marco Cappato, Gérard Onesta, Riccardo Ventre, Józef Pinior und Marco Pannella

50

29/2007

Caroline Lucas, Mojca Drčar Murko, Karin Scheele, Satu Hassi und Jens Holm

38

30/2007

Adrian-Mihai Cioroianu und Alexandru-Ioan Morţun

8

18.   Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte

Das Protokoll dieser Sitzung wird dem Parlament gemäß Artikel 172 Absatz 2 GO zu Beginn der nächsten Sitzung zur Genehmigung unterbreitet.

Mit Zustimmung des Parlaments werden die angenommenen Texte umgehend den Adressaten übermittelt.

19.   Zeitpunkt der nächsten Sitzungen

Die nächsten Sitzungen finden am 28.03.2007/29.03.2007 statt.

20.   Unterbrechung der Sitzungsperiode

Die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments ist unterbrochen.

Die Sitzung wird um 17.05 Uhr geschlossen.

Harald Rømer

Generalsekretär

Hans-Gert Pöttering

Präsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Adamou, Agnoletto, Aita, Albertini, Ali, Allister, Alvaro, Anastase, Andersson, Andrejevs, Andria, Andrikienė, Angelilli, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Atkins, Attard-Montalto, Attwooll, Aubert, Audy, Auken, Ayala Sender, Aylward, Ayuso, Badia i Cutchet, Bărbuleţiu, Batten, Battilocchio, Batzeli, Bauer, Beaupuy, Beazley, Becsey, Beer, Beglitis, Belder, Belet, Belohorská, Bennahmias, Berend, Berès, Berlato, Berlinguer, Berman, Bielan, Birutis, Bliznashki, Blokland, Böge, Bösch, Bonde, Bono, Borghezio, Borrell Fontelles, Bourlanges, Bourzai, Bowis, Bowles, Bozkurt, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Breyer, Březina, Brie, Brok, Budreikaitė, Buitenweg, Bulfon, Bullmann, Buruiană-Aprodu, Bushill-Matthews, Busk, Busquin, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Calabuig Rull, Callanan, Camre, Capoulas Santos, Cappato, Carlotti, Carnero González, Casa, Casaca, Caspary, Castex, Castiglione, del Castillo Vera, Catania, Cavada, Cederschiöld, Cercas, Chervenyakov, Chichester, Chiesa, Chmielewski, Christensen, Christova, Chruszcz, Ciornei, Cioroianu, Claeys, Clark, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Corbett, Corbey, Cornillet, Correia, Coşea, Paolo Costa, Cottigny, Cramer, Gabriela Creţu, Crowley, Marek Aleksander Czarnecki, Ryszard Czarnecki, Daul, Davies, De Blasio, de Brún, De Keyser, Demetriou, Deprez, De Rossa, Descamps, Désir, Deß, Deva, De Veyrac, De Vits, Díaz de Mera García Consuegra, Dičkutė, Didžiokas, Dillen, Dimitrakopoulos, Martin Dimitrov, Philip Dimitrov Dimitrov, Dobolyi, Dombrovskis, Doorn, Douay, Dover, Doyle, Drčar Murko, Duchoň, Duff, Duka-Zólyomi, Dumitrescu, Ebner, Ehler, El Khadraoui, Esteves, Estrela, Ettl, Jill Evans, Jonathan Evans, Robert Evans, Färm, Fajmon, Falbr, Farage, Fatuzzo, Fava, Fazakas, Ferber, Fernandes, Fernández Martín, Anne Ferreira, Elisa Ferreira, Figueiredo, Flasarová, Flautre, Foltyn-Kubicka, Fontaine, Ford, Fourtou, Fraga Estévez, Frassoni, Freitas, Friedrich, Fruteau, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, García Pérez, Gargani, Gauzès, Gebhardt, Gentvilas, Geremek, Geringer de Oedenberg, Gewalt, Gibault, Gierek, Giertych, Gill, Gklavakis, Glante, Glattfelder, Goebbels, Goepel, Golik, Gollnisch, Gomes, Gomolka, Goudin, Grabowska, Grabowski, Graça Moura, Gräßle, de Grandes Pascual, Grech, Griesbeck, de Groen-Kouwenhoven, Groote, Grosch, Grossetête, Gruber, Guardans Cambó, Guerreiro, Gurmai, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Gyürk, Hall, Hammerstein, Hamon, Handzlik, Hannan, Harbour, Harkin, Harms, Hasse Ferreira, Hassi, Haug, Hedh, Hegyi, Hellvig, Helmer, Henin, Hennicot-Schoepges, Hennis-Plasschaert, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Holm, Honeyball, Hoppenstedt, Horáček, Howitt, Hudacký, Hudghton, Hughes, Hyusmenova, Hybášková, Ibrisagic, Ilchev, in 't Veld, Isler Béguin, Itälä, Jackson, Jäätteenmäki, Jałowiecki, Janowski, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Jöns, Jonckheer, Jordan Cizelj, Juknevičienė, Kacin, Kaczmarek, Kallenbach, Kamall, Kamiński, Karas, Kaufmann, Kauppi, Kazak, Tunne Kelam, Kelemen, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Klamt, Klaß, Klich, Klinz, Koch, Kohlíček, Konrad, Kónya-Hamar, Kósáné Kovács, Koterec, Krahmer, Krasts, Kratsa-Tsagaropoulou, Kreissl-Dörfler, Kristovskis, Krupa, Kuc, Kułakowski, Kušķis, Kusstatscher, Kuźmiuk, Lagendijk, Laignel, Lamassoure, Lambert, Lambrinidis, Lambsdorff, Lang, Langen, Langendries, Laperrouze, La Russa, Lauk, Lechner, Le Foll, Lehideux, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lewandowski, Libicki, Lichtenberger, Lienemann, Liese, Lipietz, López-Istúriz White, Losco, Louis, Lucas, Lulling, Lundgren, Lynne, Lyubcheva, Maaten, McAvan, McDonald, McGuinness, Madeira, Maldeikis, Manders, Maňka, Erika Mann, Thomas Mann, Manolakou, Mantovani, Marques, Martens, David Martin, Hans-Peter Martin, Martinez, Martínez Martínez, Masiel, Maštálka, Mastenbroek, Mathieu, Mato Adrover, Matsakis, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Medina Ortega, Meijer, Menéndez del Valle, Meyer Pleite, Miguélez Ramos, Mihăescu, Mihalache, Mikko, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Mohácsi, Moisuc, Moreno Sánchez, Morgan, Morgantini, Morillon, Morţun, Moscovici, Mote, Mulder, Musacchio, Muscat, Musotto, Mussolini, Myller, Napoletano, Nassauer, Nattrass, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, van Nistelrooij, Novak, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Özdemir, Olbrycht, Ó Neachtain, Onesta, Onyszkiewicz, Oomen-Ruijten, Ortuondo Larrea, Őry, Ouzký, Oviir, Pack, Pafilis, Pahor, Paleckis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pannella, Panzeri, Papadimoulis, Paparizov, Papastamkos, Parish, Parvanova, Paşcu, Patrie, Peillon, Pęk, Alojz Peterle, Petre, Pflüger, Piecyk, Pieper, Pīks, Pinheiro, Pinior, Piotrowski, Pirilli, Pirker, Pleguezuelos Aguilar, Pleštinská, Podestà, Podgorean, Podkański, Pöttering, Poignant, Polfer, Poli Bortone, Pomés Ruiz, Popeangă, Posdorf, Posselt, Prets, Vittorio Prodi, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Rapkay, Rasmussen, Remek, Resetarits, Reul, Reynaud, Riera Madurell, Ries, Riis-Jørgensen, Rizzo, Rocard, Rogalski, Roithová, Romagnoli, Romeva i Rueda, Rosati, Roszkowski, Roth-Behrendt, Rothe, Rouček, Roure, Rudi Ubeda, Rübig, Rühle, Rutowicz, Sacconi, Saïfi, Sakalas, Saks, Salinas García, Samaras, Samuelsen, Sánchez Presedo, dos Santos, Sartori, Saryusz-Wolski, Savi, Sbarbati, Schaldemose, Schapira, Scheele, Schenardi, Schierhuber, Schlyter, Olle Schmidt, Frithjof Schmidt, Schnellhardt, Jürgen Schröder, Schuth, Schwab, Seeber, Seeberg, Segelström, Seppänen, Şerbu, Severin, Shouleva, Siekierski, Silaghi, Silva Peneda, Simpson, Siwiec, Skinner, Škottová, Smith, Sofianski, Sommer, Søndergaard, Sonik, Spautz, Speroni, Staes, Stănescu, Staniszewska, Starkevičiūtė, Šťastný, Stauner, Sterckx, Stevenson, Stihler, Stockmann, Stoyanov, Strejček, Strož, Sudre, Surján, Susta, Svensson, Swoboda, Szájer, Szejna, Szent-Iványi, Tabajdi, Tannock, Tarabella, Tarand, Tatarella, Thomsen, Thyssen, Ţicău, Titley, Tomczak, Toubon, Trakatellis, Trautmann, Triantaphyllides, Trüpel, Turmes, Uca, Ulmer, Vaidere, Vălean, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Vaugrenard, Ventre, Veraldi, Vergnaud, Vernola, Vidal-Quadras, Virrankoski, Vlasák, Vlasto, Voggenhuber, Wagenknecht, Wallis, Walter, Watson, Henri Weber, Weiler, Westlund, Whittaker, Wieland, Wiersma, Wijkman, Willmott, Wise, Wohlin, Bernard Wojciechowski, Janusz Wojciechowski, Wortmann-Kool, Wurtz, Yáñez-Barnuevo García, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zapałowski, Zappalà, Zatloukal, Ždanoka, Železný, Zieleniec, Zīle, Zimmer, Zingaretti, Zvěřina, Zwiefka


ANLAGE I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmung

ges.

gesonderte Abstimmung

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem.

Entschl.antr. gemeinsamer Entschließungsantrag

geh.

geheime Abstimmung

1.   Benennungen in die interparlamentarischen Delegationen

Vorschlag der Konferenz der Präsidenten

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

 

 

 

 

+

 

2.   Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Entschließungsantrag: B6-0098/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0098/2007

(Ausschuss ENVI)

§ 2

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

+

250, 243, 9

3

+

 

nach § 3

12

ALDE

 

-

 

§ 4

14

Verts/ALE

 

-

 

§ 5

4

ALDE

 

-

 

13

ALDE

 

-

 

8

PPE-DE

 

+

 

nach § 5

2

GUE/NGL

 

+

 

3

GUE/NGL

 

+

 

§ 6

9

PPE-DE

 

+

 

5

ALDE

 

-

 

§ 8

15

Verts/ALE

 

-

 

nach § 8

6

ALDE

EA

+

342, 223, 10

§ 9

10

PPE-DE

 

+

 

nach § 9

7

ALDE

EA

+

349, 222, 4

11

PPE-DE

 

+

 

nach Erwägung A

1

GUE/NGL

 

-

 

16

PSE

 

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

IND/DEM, UEN

§ 2

1. Teil: ohne die Worte „verweist ferner ... zu schaffen“

2. Teil: die Worte „verweist ferner ... Gesundheitsbereich bildet“

3. Teil: die Worte „hält es daher für notwendig, ... zu schaffen“

3.   Illegale Vogeljagd in Malta

Entschließungsantrag: B6-0119/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0119/2007

(Verts/ALE, UEN)

§ 1

4

PSE

 

Z

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 2

5

PSE

 

+

 

nach § 2

6

PSE

 

+

 

7

PSE

 

-

 

8

PSE

 

+

 

§ 3

9

PSE

 

-

 

§ 4

10S

PSE

NA

+

282, 269, 33

nach § 4

11

PSE

 

+

 

12

PPE-DE

NA

+

317, 249, 22

13

PPE-DE

 

+

 

14

PPE-DE

EA

-

247, 344, 5

Erw. C

1

PSE

 

+

 

Erw. D

2

PSE

EA

+

359, 208, 19

Erw. F

3

PSE

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

300, 253, 35

Anträge auf namentliche Abstimmung

Verts/ALE: Änd. 10 und Schlussabstimmung

PPE-DE: Änd. 12

Anträge auf getrennte Abstimmung

PSE

§ 1

1. Teil: Text bis „untersucht hat“

2. Teil: Rest

4.   Beziehungen Europa-Mittelmeer

Entschließungsanträge: B6-0041/2007, B6-0080/2007, B6-0084/2007, B6-0090/2007, B6-0092/2007, B6-0094/2007, B6-0096/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0041/2007 (ITS)

B6-0041/2007

 

ITS

 

-

 

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC- B6-0080/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE /NGL)

§ 7

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

1

PPE-DE

EA

+

304, 271, 12

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0080/2007

 

ALDE

 

 

B6-0084/2007

 

Verts/ALE

 

 

B6-0090/2007

 

UEN

 

 

B6-0092/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0094/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0096/2007

 

PSE

 

 

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 7

1. Teil: Text ohne die Worte „nämlich ohne Vorbedingungen“

2. Teil: diese Worte

5.   Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Bericht: Kader ARIF (A6-0468/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

nach § 14

3

PPE-DE

 

+

 

§ 17

1

ALDE

 

Z

 

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

§ 22

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

3/EA

+

318, 257, 4

§ 46

2

ALDE

 

-

 

§ 51

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 54

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

nach § 56

4

PPE-DE

 

+

 

§ 58

5

PPE-DE

getr.

 

 

1

+

 

2

-

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 97

9

ITS

 

-

 

§ 98

10S

ITS

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 100

11

PSE

 

+

 

§ 101

6

UEN

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Die Änderungsanträge 7 und 8 wurden annulliert.

Anträge auf gesonderte Abstimmung

ALDE: § 17

Anträge auf getrennte Abstimmung

ALDE

Änd. 5

1. Teil: Änderungsantrag ohne die Streichung

2. Teil: die Streichung

PPE-DE

§ 22

1. Teil: Text ohne die Worte „ist zutiefst ... Freihandelszone anbelangt“ sowie „welche nach ... notwendig sind“

2. Teil: die Worte „ist zutiefst ... Freihandelszone anbelangt“

3. Teil: die Worte „welche nach ... notwendig sind“

§ 51

1. Teil: Text ohne die Worte „— wobei der ... einzuräumen ist-“

2. Teil: diese Worte

§ 54

1. Teil: Text bis „... Rechnung zu tragen“

2. Teil: Rest

§ 98

1. Teil: Text bis „... zu berücksichtigen sind“

2. Teil: Rest

Sonstiges

Gianluca Susta hat im Namen der ALDE-Fraktion folgende mündliche Änderung zu § 58 vorgeschlagen:

58. fordert die Kommission auf, die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum nicht unter Druck zu setzen, ihre Dienstleistungsmärkte über ihre im Rahmen des GATS-Übereinkommens eingegangenen Verpflichtungen hinaus zu öffnen, und auf positive Angebote mit der Erwägung gemeinschaftlicher Bestimmungen über verbesserte Möglichkeiten zur Freizügigkeit der Angehörigen der Dienstleistungsberufe zu reagieren (Modus 4 des GATS-Übereinkommens);

6.   Bosnien und Herzegowina

Bericht: Doris PACK (A6-0030/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1

7

PPE-DE

 

+

 

§ 2

8

PPE-DE

 

+

 

§ 3

9S

PPE-DE

 

+

 

§ 4

15

Verts/ALE

 

Z

 

§ 8

5

PPE-DE

 

+

 

nach § 13

17

GUE/NGL

getr.

 

 

1

-

 

2

-

 

nach § 14

18

GUE/NGL

 

-

 

nach § 20

10

PPE-DE

 

+

 

§ 21

11

PPE-DE

 

+

 

§ 26

14

PPE-DE

 

+

 

§ 29

12

PPE-DE

 

+

 

§

ursprünglicher Text

 

 

§ 32

16

Verts/ALE

getr.

 

 

1

-

 

2

+

 

13

PPE-DE

 

+

Zusatz zu Änd. 16 2. Teil

§ 33

20

PPE-DE

 

+

 

§ 34

1

PSE

 

+

 

Erw. C

2

PPE-DE

 

+

 

Erw. D

3

PPE-DE

 

+

 

Erw. E

4

PPE-DE

 

+

 

Erw. G

§

ursprünglicher Text

ges.

-

 

Erwägung M

19

GUE/NGL

 

-

 

6

PPE-DE

 

+

 

Abstimmung: Empfehlung (insgesamt)

 

+

 

Anträge auf gesonderte Abstimmungen

PPE-DE: Erw. G

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE, Verts/ALE

Änd. 16

1. Teil: Text bis „... Verantwortung zu übertragen“

2. Teil: Rest

Verts/ALE

Änd. 17

1. Teil: Text bis „... möglich einzuleiten“

2. Teil: Rest

7.   Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung

Bericht: Johannes VOGGENHUBER (A6-0034/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 2

1

ITS

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1/NA

+

468, 93, 35

2/NA

+

455, 115, 21

§ 6

5

ITS

 

-

 

§ 8

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 13

6S

PPE-DE

 

-

 

§ 15

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

7S

PPE-DE

 

 

nach Erwägung D

8

GUE/NGL

getr.

 

 

1

-

 

2

-

 

nach Erw. H

2

ITS

 

-

 

nach Erw. L

3

ITS

 

-

 

nach Erw. M

4

ITS

 

-

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

485, 87, 29

Anträge auf namentliche Abstimmung

IND/DEM: § 2 und Schlussabstimmung

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

§ 8

1. Teil: bis „konzentriert wird“

2. Teil: Rest

PSE

Änd. 8

1. Teil: bis „Europäischen Sozialcharter“

2. Teil: Rest

IND/DEM

§ 2

1. Teil: ohne die Worte „die zentralen Errungenschaften der Verfassung zu erhalten“

2. Teil: diese Worte

Sonstiges

Johannes Voggenhuber, Berichterstatter, hat folgenden mündlichen Änderungsantrag zu § 15 gestellt:

15. erwägt dazu Artikel 34 seiner Geschäftsordnung abzuändern, um den für bürgerliche Freiheiten zuständigen Ausschuss mit der Prüfung der Auswirkungen von grundrechtsrelevanten Rechtsetzungsvorschlägen, Maßnahmen und Vorschriften zu betrauen, und die Artikel 91 und 115 seiner Geschäftsordnung so zu ändern, dass Entschließungen des Parlaments sich auch auf Verhältnisse in Mitgliedstaaten beziehen können, um seine Verantwortung im Rahmen der Artikel 6 und 7 des EU-Vertrags frühzeitig wahrnehmen zu können;

8.   Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas

Bericht: Willy MEYER PLEITE (A6-0026/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1 Buchstabe b

2

PSE

 

-

 

§ 1 Buchstabe d

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 1 Buchstabe t

3S

PSE

 

Z

 

18

Verts/ALE

 

-

 

12

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

§ 1 Buchstabe u

4

PSE

 

Z

 

19

Verts/ALE

 

-

 

13

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

§ 1 Buchstabe v

20S

Verts/ALE

 

-

 

14

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

5

PSE

 

Z

 

§ 1 Buchstabe y

6S=

PSE

Verts/ALE

 

Z

 

21S=

PSE

Verts/ALE

 

-

 

15

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

§ 1 Buchstabe z

7S

PSE

 

R

 

22

Verts/ALE

 

-

 

16

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

§ 1 Buchstabe aa

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 1 Buchstabe ab

23

Verts/ALE

 

-

 

8

PSE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe ac

24

Verts/ALE

 

-

 

§ 1 Buchstabe ad

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe ae

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe ag

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe ah

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe aj

9

PSE

 

-

 

25

Verts/ALE

 

-

 

Bezugsvermerk 2

11

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE, Verts/ALE

 

+

 

Erw. C

10

GUE/NGL, PPE-DE, PSE, ALDE

 

+

 

17

Verts/ALE

 

 

Abstimmung: Empfehlung (insgesamt)

NA

+

472, 30, 75

Änderungsantrag 1 wurde annulliert.

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Anträge auf gesonderte Abstimmungen

GUE/NGL: §§ 1ab, 1ad, 1ae, 1ag und 1ah

Anträge auf getrennte Abstimmung

GUE/NGL

§ 1 Buchstabe d

1. Teil: ohne die Worte „Bekämpfung des Terrorismus“

2. Teil: diese Worte

§ 1 Buchstabe aa

1. Teil: bis „eine wirksame Zollunion zu erzielen“

2. Teil: Rest

9.   Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft

Bericht: Luis YAÑEZ-BARNUEVO GARCÍA (A6-0025/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 1 Buchstabe b

1

PSE

 

Z

 

12

GUE/NGL

 

-

 

15

Verts/ALE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 1 Buchstabe d

2

PSE

 

-

 

§

ursprünglicher Text

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 1 nach Buchst. e

14

GUE/NGL

getr.

 

 

1

+

 

2/EA

-

228, 323, 4

§ 1 Buchstabe s

4

PSE

 

Z

 

17

Verts/ALE

 

Z

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 1 Buchstabe t

5S=

18S=

PSE

Verts/ALE

 

-

 

§ 1 Buchstabe u

6=

19=

PSE

Verts/ALE

 

Z

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 1 Buchstabe v

7S=

20S=

PSE

Verts/ALE

 

Z

 

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 1 Buchstabe x

8S

PSE

 

Z

 

21

Verts/ALE

 

Z

 

13

GUE/NGL

 

-

 

§

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

§ 1 Buchstabe y

9

PSE

 

Z

 

22

Verts/ALE

 

-

 

§ 1 Buchstabe aa

23

Verts/ALE

 

-

 

§ 1 Buchstabe ab

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 1 Buchstabe ac

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

nach Bezugsvermerk 7

10

GUE/NGL

 

-

 

Erw. D

11

GUE/NGL

 

-

 

16

Verts/ALE

 

-

 

Abstimmung: Empfehlung (insgesamt)

NA

+

470, 29, 65

Änderungsantrag 3 wurde annulliert.

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Anträge auf gesonderte Abstimmungen

GUE/NGL: §§ 1ab und 1ac

Anträge auf getrennte Abstimmung

GUE/NGL

§ 1 Buchstabe d

1. Teil: ohne die Worte „und Terrorismus, insbesondere des Drogenterrorismus“

2. Teil: diese Worte

PPE-DE

Änd. 14

Teil: bis „Gesundheitswesen“

Teil: Rest

Sonstiges

Luis Yañez-Barnuevo García, Berichterstatter, hat folgende mündliche Änderungen vorgeschlagen:

§ 1 Buchstabe b

„1 (b) empfiehlt, im Verhandlungsmandat auszuführen, dass eines der Ziele des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft in absehbarer Zeit in der Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone, dem politischen Dialog und der Zusammenarbeit und darüber hinaus in der Förderung der nachhaltigen menschlichen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts, der Stärkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, und nicht zu vergessen der kulturellen und umweltpolitischen Dimension dieser Rechte besteht;“

§ 1 Buchstabe s

„1 (s) empfiehlt, in den Verhandlungsrichtlinien die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels unter den Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität, vorzusehen, damit das künftige Abkommen die bestehenden Ungleichgewichte zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft sowie zwischen den Ländern der Andengemeinschaft verringert; empfiehlt deshalb, um je nach den Verpflichtungen zur regionalen Integration und den Verbesserungen in der Wettbewerbsfähigkeit, die von den Andenländern erreicht wurden, eine besondere, differenzierte und flexible Behandlung in vorgeschriebenen Fristen vorzusehen; es besteht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Unterstützung der gewerblichen Verarbeitung und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaften der Andenstaaten mittels Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit sowie mittels Technologietransfer, der Aufnahme von Anforderungen an den inländischen Anteil bei den Ursprungsbestimmungen und der Auflage von Programmen zur Zusammenarbeit und technischen Unterstützung, wobei dies alles unter gleichzeitiger Schaffung eines stabilen rechtlichen Umfelds geschieht, das die Sicherheit der Investitionen und der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Vertragsparteien gewährleistet, und die Wettbewerbsfähigkeit und der freie Markt durch eine Politik der Liberalisierung garantiert werden, die im Einklang mit den Zielsetzungen des künftigen Assoziierungsabkommens steht;“

§ 1 Buchstabe u

„1 (u) empfiehlt zu berücksichtigen, dass der Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Andengemeinschaft, mit dem eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft geschaffen wird, ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der Europäischen Union in einem internationalen Kontext ist, der von einer stärkeren gegenseitigen Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum, dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte und einer Reihe globaler Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausreichen, wie Sicherheit, Gestaltung der Weltwirtschaft, Umwelt und Verminderung der Armut gekennzeichnet ist;“

§ 1 Buchstabe v

„1 (v) empfiehlt, sich zur Schaffung einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft in völliger Übereinstimmung mit dem neuen Transparenzmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des GATT und Artikel V des GATS, zu bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beizutragen;“

§1 Buchstabe x

„1 (x) empfiehlt, ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen auszuhandeln, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht, das in einer Übergangszeit, welche den Anforderungen der WTO genügt, eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft schafft und das, ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist;“

10.   Vermisste Personen in Zypern

Entschließungsantrag: B6-0118/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag B6-0118/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL, IND/DEM)

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

11.   Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik

Bericht: Francesco MUSOTTO (A6-0044/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

§ 25

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

§ 26

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erw. E

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Erw. F

§

ursprünglicher Text

ges.

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

473, 26, 35

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Anträge auf gesonderte Abstimmungen

Verts/ALE: § 25

GUE/NGL: §§ 25, 26 sowie Erwägungen E und F

12.   Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit

Bericht: Pierre SCHAPIRA (A6-0039/2007)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

13.   Guatemala

Entschließungsanträge: B6-0101/2007, B6-0104/2007, B6-0106/2007, B6-0107/2007, B6-0111/2007, B6-0116/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0101/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

Erw. B

 

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

Erw. C

 

ursprünglicher Text

 

+

mündlich geändert

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

57, 0, 1

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0101/2007

 

PSE

 

 

B6-0104/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0106/2007

 

UEN

 

 

B6-0107/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0111/2007

 

ALDE

 

 

B6-0116/2007

 

Verts/ALE

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Sonstiges:

Marios Matsakis hat im Namen der ALDE-Fraktion mündliche Änderungen vorgeschlagen zu:

Erw. B

„B. in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Täter (Luis Arturo Herrera López, José Estuardo López, José Adolfo Gutiérrez und Marvin Escobar Méndez), die verantwortliche Positionen in der Abteilung Kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei der Polizeibehörde Guatemalas bekleideten, später in dem Hochsicherheitsgefängnis, wo sie inhaftiert waren, unter seltsamen Umständen, die immer noch nicht geklärt wurden, getötet wurden,“

Erw. C

Betrifft nicht die deutsche Fassung.

14.   Kambodscha

Entschließungsanträge: B6-0102/2007, B6-0103/2007, B6-0108/2007, B6-0110/2007, B6-0112/2007, B6-0117/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag RC-B6-0102/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

nach Erw. G

1

ALDE

NA

-

11, 46, 2

2

ALDE

NA

+

40, 16, 0

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

59, 0, 0

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0102/2007

 

PSE

 

 

B6-0103/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0108/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0110/2007

 

UEN

 

 

B6-0112/2007

 

ALDE

 

 

B6-0117/2007

 

Verts/ALE

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

ALDE: Änd. 1 und 2

15.   Nigeria

Entschließungsanträge: B6-0105/2007, B6-0109/2007, B6-0113/2007, B6-0114/2007, B6-0115/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0105/2007

 

PPE-DE

NA

+

36, 24, 1

Gemeinsamer Entschließungsantrag RC-B6-0109/2007

(PSE, ALDE, Verts/ALE, GUE/NGL)

Abstimmung : Entschließung (gesamter Text)

 

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0109/2007

 

GUE/NGL

 

 

B6-0113/2007

 

ALDE

 

 

B6-0114/2007

 

PSE

 

 

B6-0115/2007

 

Verts/ALE

 

 

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung B6-0105/2007

16.   Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“

Entschließungsanträge: B6-0081/2007, B6-0086/2007, B6-0089/2007

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Entschließungsantrag RC-B6-0081/2007

(PPE-DE, PSE, ALDE, UEN, Verts/ALE, GUE/NGL)

Abstimmung : Entschließung (gesamter Text)

 

+

 

Entschließungsanträge der Fraktionen

B6-0081/2007

 

ALDE

 

 

B6-0086/2007

 

PPE-DE

 

 

B6-0089/2007

 

UEN

 

 


ANLAGE II

ERGEBNIS DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   B6-0119/2007 — Illegale Vogeljagd in Malta

Änderungsantrag 10

Ja-Stimmen: 282

ALDE: Costa, Ortuondo Larrea

IND/DEM: Batten, Clark, Farage, Krupa, Louis, Nattrass, Tomczak, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez, Mihăescu, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Battilocchio, Chruszcz, Giertych, Helmer, Martin Hans-Peter, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hökmark, Hudacký, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Petre, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Attard-Montalto, Beglitis, Bono, Bourzai, Bozkurt, Creţu Gabriela, De Keyser, Douay, Dumitrescu, Estrela, Fazakas, Geringer de Oedenberg, Goebbels, Golik, Grech, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Honeyball, Howitt, Kirilov, Koterec, Laignel, Le Foll, Lehtinen, Mann Erika, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Muscat, Napoletano, Piecyk, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Simpson, Skinner, Tarand, Thomsen, Titley, Willmott

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, La Russa, Ó Neachtain, Pirilli, Poli Bortone, Speroni

Verts/ALE: Turmes

Nein-Stimmen: 269

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Davies, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, Kaufmann, McDonald, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Belder, Goudin, Lundgren

NI: Allister

PPE-DE: Belet, Brepoels, Doyle, Seeberg, Thyssen, Wijkman, Wohlin

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Batzeli, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Borrell Fontelles, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, Désir, De Vits, Dobolyi, El Khadraoui, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Gill, Glante, Gomes, Groote, Haug, Hedh, Hegyi, Hughes, Kindermann, Kreissl-Dörfler, Leichtfried, Leinen, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Myller, Öger, Panzeri, Paşcu, Patrie, Pinior, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rothe, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Siwiec, Stihler, Stockmann, Ţicău, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kuc, Kuźmiuk, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Roszkowski, Rutowicz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 33

ALDE: Newton Dunn

GUE/NGL: Manolakou, Pafilis

IND/DEM: Blokland, Bonde

ITS: Mote

PPE-DE: Hoppenstedt, McGuinness, Mitchell, Stauner

PSE: Capoulas Santos, Ferreira Elisa, Ford, Gierek, Grabowska, Gruber, Jöns, Lambrinidis, Lienemann, Martin David, Pahor, Paparizov, Peillon, Rosati, Rouček, Severin, Tabajdi, Wiersma, Zingaretti

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki, Rogalski

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Hans-Peter Martin, Claude Turmes

2.   B6-0119/2007 — Illegale Vogeljagd in Malta

Änderungsantrag 12

Ja-Stimmen: 317

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Bonde, Goudin, Krupa, Louis, Lundgren, Tomczak, Železný

ITS: Coşea, Dillen, Mihăescu, Mussolini, Popeangă

NI: Allister, Battilocchio, Belohorská, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Bradbourn, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hannan, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hökmark, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Petre, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Cottigny, De Rossa, Lehtinen, dos Santos

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Borghezio, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Kuźmiuk, La Russa, Libicki, Ó Neachtain, Pirilli, Poli Bortone, Speroni, Zīle

Nein-Stimmen: 249

ALDE: Drčar Murko

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Henin, Holm, Kaufmann, McDonald, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Remek, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Farage, Nattrass, Whittaker, Wise

NI: Chruszcz, Giertych, Martin Hans-Peter, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: De Veyrac, Mathieu, Seeberg, Wijkman, Wohlin

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Creţu Gabriela, De Keyser, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Pinior, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Trautmann, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Bielan, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Kamiński, Kuc, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Zapałowski

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Enthaltungen: 22

ALDE: Newton Dunn

GUE/NGL: Manolakou, Pafilis

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Gollnisch, Lang, Martinez, Moisuc, Mote, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

PPE-DE: Esteves, Hoppenstedt, Schierhuber, Stauner

PSE: Goebbels, Peillon

UEN: Camre, Janowski

3.   B6-0119/2007 — Illegale Vogeljagd in Malta

Entschließung

Ja-Stimmen: 300

ALDE: Andria, Busk, Cavada, Christova, Cornillet, Costa, Drčar Murko, Duff, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Hall, Hellvig, Jäätteenmäki, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Morillon, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Pannella, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Sbarbati, Staniszewska, Susta, Veraldi

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Flasarová, Henin, Holm, Kaufmann, McDonald, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Goudin, Lundgren

ITS: Mihăescu

NI: Allister, Belohorská, Chruszcz, Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Bowis, Brepoels, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Doyle, Grosch, Gyürk, Jackson, Kelemen, Kónya-Hamar, Parish, Seeberg, Stauner, Thyssen, Wijkman, Wohlin

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Gomes, Grabowska, Groote, Gruber, Gurmai, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Trautmann, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Bielan, Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Kamiński, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Masiel, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Isler Béguin, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 253

ALDE: Ali, Alvaro, Attwooll, Bărbuleţiu, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Cappato, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Davies, Deprez, Guardans Cambó, Harkin, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morţun, Mulder, Neyts-Uyttebroeck, Ortuondo Larrea, Oviir, Parvanova, Polfer, Riis-Jørgensen, Savi, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Silaghi, Sterckx, Szent-Iványi, Van Hecke, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Maštálka

IND/DEM: Batten, Clark, Farage, Krupa, Louis, Nattrass, Tomczak, Whittaker, Wise

ITS: Coşea, Mussolini

NI: Battilocchio, Helmer

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Berend, Böge, Bradbourn, Braghetto, Březina, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Dover, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Handzlik, Hannan, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, López-Istúriz White, Lulling, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Petre, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sommer, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina, Zwiefka

PSE: Golik, Lehtinen, Myller, Van Lancker

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, La Russa, Ó Neachtain, Pęk, Pirilli, Poli Bortone

Enthaltungen: 35

ALDE: Fourtou, Hennis-Plasschaert, Newton Dunn

GUE/NGL: Adamou, Manolakou, Pafilis

IND/DEM: Železný

ITS: Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

PPE-DE: Gál, Glattfelder, Liese, Mitchell, Schierhuber, Seeber

PSE: Attard-Montalto, Cottigny, Grech, Guy-Quint, Muscat, Peillon, Piecyk

UEN: Borghezio, Janowski, Speroni

4.   Bericht Voggenhuber A6-0034/2007

Ziffer 2/1

Ja-Stimmen: 468

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Brie, Kaufmann, Meyer Pleite, Remek, Uca, Zimmer

IND/DEM: Železný

ITS: Claeys, Dillen, Moisuc, Popeangă, Stănescu

NI: Battilocchio, Belohorská, Chruszcz, Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Berend, Böge, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Busuttil, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vidal-Quadras, Vlasto, Wieland, Wijkman, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fazakas, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hegyi, Jöns, Kindermann, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Siwiec, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Camre, Czarnecki Ryszard, Kuźmiuk, Libicki, Pęk, Rogalski

Verts/ALE: Aubert, Auken, Bennahmias, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber

Nein-Stimmen: 93

ALDE: Mohácsi, Polfer, Savi

GUE/NGL: Adamou, Figueiredo, Guerreiro, Holm, Manolakou, Maštálka, Meijer, Pafilis, Seppänen, Søndergaard, Svensson

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Clark, Farage, Goudin, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Tomczak, Whittaker, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Gollnisch, Lang, Mihăescu, Mote, Mussolini, Romagnoli, Schenardi, Stoyanov

NI: Allister, Helmer

PPE-DE: Atkins, Belet, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, Chichester, Dover, Duchoň, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Jackson, Kamall, Nicholson, Ouzký, Parish, Petre, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Vernola, Vlasák, von Wogau, Zahradil, Zvěřina

UEN: Aylward, Borghezio, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kuc, Masiel, Ó Neachtain, Piotrowski, Podkański, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Beer, Breyer, Harms, Kusstatscher, Lagendijk, Özdemir, Ždanoka

Enthaltungen: 35

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Catania, de Brún, McDonald, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Pflüger, Rizzo, Wagenknecht

ITS: Coşea, Martinez

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Buzek

PSE: Evans Robert, Hedh, Honeyball, Howitt, Hughes, Kinnock, McAvan, Mann Erika, Morgan, Simpson, Skinner, Stihler, Titley, Willmott

UEN: Angelilli, Berlato, Bielan, La Russa, Pirilli, Poli Bortone

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Tatjana Ždanoka, Marcin Libicki

Nein-Stimmen: Koenraad Dillen

5.   Bericht Voggenhuber A6-0034/2007

Ziffer 2/2

Ja-Stimmen: 455

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Davies, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Kaufmann

ITS: Coşea, Mussolini

NI: Battilocchio

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Fatuzzo, Ferber, Fontaine, Fraga Estévez, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Petre, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Samaras, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Sudre, Surján, Szájer, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wortmann-Kool, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zwiefka

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Färm, Falbr, Fava, Fazakas, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Jöns, Kindermann, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Moscovici, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Prets, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Siwiec, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Crowley, Didžiokas, La Russa, Ó Neachtain, Pirilli, Poli Bortone, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, de Groen-Kouwenhoven, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 115

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, de Brún, Figueiredo, Flasarová, Guerreiro, Henin, Holm, McDonald, Manolakou, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Pafilis, Papadimoulis, Pflüger, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wagenknecht, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Clark, Farage, Goudin, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Tomczak, Whittaker, Wise, Železný

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Mihăescu, Moisuc, Mote, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Allister, Chruszcz, Giertych, Helmer, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Cabrnoch, Callanan, Chichester, Dover, Duchoň, Evans Jonathan, Fajmon, Gargani, Hannan, Harbour, Jackson, Nicholson, Ouzký, Parish, Purvis, Škottová, Stevenson, Strejček, Tannock, Vlasák, Wohlin, Záborská, Zahradil, Zvěřina

PSE: Ferreira Anne

UEN: Bielan, Borghezio, Camre, Czarnecki Marek Aleksander, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Masiel, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni

Verts/ALE: Lucas, Schlyter

Enthaltungen: 21

GUE/NGL: Maštálka

ITS: Martinez

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Kamall

PSE: Corbett, Corbey, Evans Robert, Gill, Hedh, Honeyball, Howitt, Hughes, Kinnock, McAvan, Morgan, Muscat, Simpson, Skinner, Stihler, Titley, Willmott

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Joseph Muscat

6.   Bericht Voggenhuber A6-0034/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 485

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

GUE/NGL: Brie, Kaufmann

NI: Battilocchio, Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Busuttil, Buzek, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chmielewski, Coelho, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Fatuzzo, Ferber, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Itälä, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Petre, Pieper, Pirker, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posdorf, Posselt, Protasiewicz, Queiró, Rack, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stauner, Sudre, Surján, Szájer, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fernandes, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, García Pérez, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Golik, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rocard, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stihler, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Crowley, Czarnecki Marek Aleksander, Didžiokas, Masiel, Ó Neachtain, Pirilli, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

Nein-Stimmen: 87

ALDE: Davies

GUE/NGL: Adamou, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Holm, Manolakou, Meijer, Pafilis, Pflüger, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Wagenknecht

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Bonde, Clark, Farage, Goudin, Krupa, Louis, Lundgren, Nattrass, Tomczak, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez, Mihăescu, Moisuc, Mote, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Allister, Chruszcz, Giertych, Helmer, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Atkins, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Dover, Evans Jonathan, Fajmon, Hannan, Harbour, Jackson, Kamall, Nicholson, Parish, Purvis, Stevenson, Tannock, Záborská

UEN: Bielan, Borghezio, Camre, Czarnecki Ryszard, Foltyn-Kubicka, Grabowski, Janowski, Kamiński, Kuc, Kuźmiuk, Libicki, Pęk, Piotrowski, Podkański, Rogalski, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Zapałowski

Enthaltungen: 29

GUE/NGL: Agnoletto, Aita, Catania, de Brún, Flasarová, McDonald, Maštálka, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Remek, Rizzo, Uca, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Železný

PPE-DE: Cabrnoch, Ouzký, Peterle, Strejček, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

PSE: Ferreira Anne, Hedh

UEN: Berlato, La Russa, Poli Bortone

7.   Bericht Meyer Pleite A6-0026/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 472

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Krahmer, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Krupa, Lundgren, Tomczak

ITS: Coşea

NI: Battilocchio, Belohorská, Chruszcz, Giertych, Helmer, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Dover, Doyle, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Goepel, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lechner, Lewandowski, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mathieu, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Petre, Pieper, Pleštinská, Podestà, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Saïfi, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Stauner, Stevenson, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasto, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Hasse Ferreira, Haug, Hedh, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Kirilov, Koterec, Kreissl-Dörfler, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Peillon, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García, Zingaretti

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kuc, La Russa, Libicki, Ó Neachtain, Pęk, Pirilli, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Cohn-Bendit

Nein-Stimmen: 30

ALDE: Jensen

GUE/NGL: Brie, Manolakou, Pafilis, Pflüger, Uca, Wagenknecht, Zimmer

IND/DEM: Batten, Clark, Farage, Goudin, Nattrass, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Mihăescu, Moisuc, Mote, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

PPE-DE: Pomés Ruiz

Verts/ALE: Hammerstein Mintz

Enthaltungen: 75

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Catania, de Brún, Flasarová, Henin, Holm, Kaufmann, McDonald, Maštálka, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Wurtz

IND/DEM: Bonde, Železný

ITS: Martinez

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Cabrnoch, Duchoň, Fajmon, Lauk, Ouzký, Škottová, Šťastný, Strejček, Vlasák, Zahradil, Zvěřina

UEN: Kamiński

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Voggenhuber, Ždanoka

8.   Bericht Yáñez-Barnuevo García A6-0025/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 470

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Cornillet, Costa, Deprez, Drčar Murko, Duff, Fourtou, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Samuelsen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Belder, Blokland, Bonde, Lundgren, Tomczak, Železný

ITS: Coşea

NI: Battilocchio, Belohorská, Chruszcz, Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Atkins, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Bowis, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Bushill-Matthews, Busuttil, Buzek, Cabrnoch, Callanan, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, del Castillo Vera, Cederschiöld, Chichester, Chmielewski, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Dover, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Harbour, Hennicot-Schoepges, Herranz García, Hieronymi, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jackson, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Kamall, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Koch, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Langendries, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Mikolášik, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Olbrycht, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Parish, Peterle, Petre, Pieper, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Šťastný, Stevenson, Strejček, Sudre, Surján, Szájer, Tannock, Thyssen, Toubon, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbett, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, De Vits, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Fava, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grabowska, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Haug, Hedh, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kirilov, Koterec, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, Madeira, Maňka, Mann Erika, Martin David, Martínez Martínez, Mastenbroek, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Mikko, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Myller, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Pahor, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Patrie, Piecyk, Pinior, Pleguezuelos Aguilar, Podgorean, Poignant, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rosati, Rothe, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Salinas García, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Aylward, Berlato, Bielan, Borghezio, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Kuc, La Russa, Libicki, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Pirilli, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Zapałowski, Zīle

Nein-Stimmen: 29

ALDE: Maaten

GUE/NGL: Brie, Figueiredo, Guerreiro, Manolakou, Maštálka, Pafilis, Pflüger, Wagenknecht, Zimmer

IND/DEM: Batten, Clark, Farage, Goudin, Wise

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Dillen, Gollnisch, Lang, Mihăescu, Moisuc, Mote, Mussolini, Popeangă, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

Verts/ALE: Hammerstein Mintz

Enthaltungen: 65

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Catania, de Brún, Flasarová, Henin, Holm, Kaufmann, McDonald, Meijer, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Remek, Rizzo, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Triantaphyllides, Uca, Wurtz

IND/DEM: Krupa

ITS: Martinez, Romagnoli

NI: Martin Hans-Peter

PPE-DE: Hannan

UEN: Camre

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Cramer, Evans Jill, Flautre, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Lucas, Özdemir, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Trüpel, Turmes, Ždanoka

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Ja-Stimmen: Jules Maaten

9.   Bericht Musotto A6-0044/2007

Entschließung

Ja-Stimmen: 473

ALDE: Ali, Alvaro, Andria, Attwooll, Bărbuleţiu, Beaupuy, Bourlanges, Bowles, Budreikaitė, Busk, Cappato, Cavada, Christova, Ciornei, Cioroianu, Cocilovo, Costa, Deprez, Drčar Murko, Duff, Gentvilas, Geremek, Gibault, Griesbeck, Guardans Cambó, Hall, Harkin, Hellvig, Hennis-Plasschaert, Husmenova, Ilchev, in 't Veld, Jäätteenmäki, Jensen, Juknevičienė, Kacin, Kazak, Klinz, Kułakowski, Lambsdorff, Laperrouze, Lehideux, Losco, Lynne, Maaten, Manders, Matsakis, Mohácsi, Morillon, Morţun, Mulder, Newton Dunn, Neyts-Uyttebroeck, Nicholson of Winterbourne, Onyszkiewicz, Ortuondo Larrea, Oviir, Pannella, Parvanova, Piskorski, Polfer, Prodi, Resetarits, Ries, Riis-Jørgensen, Savi, Sbarbati, Schmidt Olle, Schuth, Şerbu, Shouleva, Silaghi, Staniszewska, Sterckx, Susta, Szent-Iványi, Van Hecke, Veraldi, Virrankoski, Wallis, Watson

IND/DEM: Bonde

ITS: Buruiană-Aprodu, Claeys, Coşea, Dillen, Gollnisch, Lang, Martinez, Moisuc, Mussolini, Popeangă, Romagnoli, Schenardi, Stănescu, Stoyanov

NI: Battilocchio, Belohorská, Martin Hans-Peter

PPE-DE: Albertini, Anastase, Andrikienė, Audy, Ayuso, Barsi-Pataky, Bauer, Beazley, Becsey, Belet, Berend, Böge, Braghetto, Brepoels, Březina, Brok, Busuttil, Cabrnoch, Casa, Casini, Caspary, Castiglione, Cederschiöld, Chmielewski, Daul, De Blasio, Demetriou, Descamps, Deß, Deva, De Veyrac, Díaz de Mera García Consuegra, Dimitrov Martin, Dimitrov Philip Dimitrov, Doorn, Doyle, Duchoň, Duka-Zólyomi, Ebner, Ehler, Esteves, Evans Jonathan, Fajmon, Fatuzzo, Ferber, Fraga Estévez, Freitas, Friedrich, Gahler, Gál, Gaľa, Ganţ, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gauzès, Gewalt, Gklavakis, Glattfelder, Gomolka, Graça Moura, de Grandes Pascual, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Gyürk, Handzlik, Hennicot-Schoepges, Hökmark, Hoppenstedt, Hudacký, Hybášková, Ibrisagic, Jałowiecki, Jarzembowski, Jeggle, Jordan Cizelj, Kaczmarek, Karas, Kauppi, Kelam, Kelemen, Klamt, Klaß, Klich, Konrad, Kónya-Hamar, Kratsa-Tsagaropoulou, Langen, Lauk, Lechner, Liese, López-Istúriz White, Lulling, McGuinness, Mann Thomas, Mantovani, Marinescu, Marques, Martens, Mato Adrover, Mauro, Mavrommatis, Mayer, Mayor Oreja, Millán Mon, Mitchell, Musotto, Nassauer, Nicholson, van Nistelrooij, Novak, Oomen-Ruijten, Őry, Ouzký, Pack, Panayotopoulos-Cassiotou, Papastamkos, Peterle, Petre, Pieper, Pleštinská, Podestà, Pomés Ruiz, Posselt, Protasiewicz, Purvis, Queiró, Radwan, Reul, Roithová, Rudi Ubeda, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Sartori, Saryusz-Wolski, Schierhuber, Schnellhardt, Schröder, Schwab, Seeber, Seeberg, Siekierski, Silva Peneda, Škottová, Sofianski, Sommer, Sonik, Spautz, Sudre, Surján, Szájer, Thyssen, Trakatellis, Ulmer, Vakalis, Varela Suanzes-Carpegna, Vatanen, Ventre, Vernola, Vidal-Quadras, Vlasák, Vlasto, Wieland, von Wogau, Wohlin, Wortmann-Kool, Záborská, Zahradil, Zaleski, Zappalà, Zatloukal, Zieleniec, Zvěřina

PSE: Andersson, Arif, Arnaoutakis, Athanasiu, Attard-Montalto, Ayala Sender, Badia i Cutchet, Batzeli, Beglitis, Berès, Berlinguer, Berman, Bliznashki, Bösch, Bono, Borrell Fontelles, Bourzai, Bozkurt, Bulfon, Bullmann, Busquin, Calabuig Rull, Capoulas Santos, Carlotti, Carnero González, Casaca, Castex, Cercas, Chervenyakov, Chiesa, Christensen, Corbey, Correia, Cottigny, Creţu Gabriela, De Keyser, De Rossa, Désir, Dobolyi, Douay, Dumitrescu, El Khadraoui, Estrela, Ettl, Evans Robert, Färm, Falbr, Fava, Fernandes, Ferreira Anne, Ferreira Elisa, Ford, Fruteau, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Gierek, Gill, Glante, Goebbels, Gomes, Grech, Groote, Gruber, Gurmai, Guy-Quint, Hamon, Haug, Hedh, Hegyi, Honeyball, Howitt, Hughes, Jöns, Kindermann, Kinnock, Koterec, Laignel, Lambrinidis, Le Foll, Lehtinen, Leichtfried, Leinen, Lienemann, Lyubcheva, McAvan, Madeira, Maňka, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Mihalache, Moreno Sánchez, Morgan, Moscovici, Muscat, Napoletano, Obiols i Germà, Occhetto, Öger, Panzeri, Paparizov, Paşcu, Piecyk, Pinior, Podgorean, Poignant, Rapkay, Rasmussen, Reynaud, Riera Madurell, Rosati, Rouček, Roure, Sacconi, Saks, Sánchez Presedo, dos Santos, Schaldemose, Schapira, Scheele, Segelström, Severin, Simpson, Siwiec, Skinner, Stockmann, Szejna, Tabajdi, Tarabella, Tarand, Thomsen, Ţicău, Titley, Van Lancker, Vaugrenard, Vergnaud, Walter, Weber Henri, Weiler, Westlund, Wiersma, Willmott, Yáñez-Barnuevo García

UEN: Angelilli, Berlato, Bielan, Borghezio, Camre, Crowley, Czarnecki Ryszard, Didžiokas, Foltyn-Kubicka, Janowski, Kamiński, Kuc, Libicki, Masiel, Ó Neachtain, Pęk, Pirilli, Poli Bortone, Roszkowski, Rutowicz, Speroni, Zapałowski, Zīle

Verts/ALE: Aubert, Auken, Beer, Bennahmias, Breyer, Buitenweg, Cohn-Bendit, Evans Jill, Frassoni, de Groen-Kouwenhoven, Hammerstein Mintz, Harms, Hassi, Horáček, Hudghton, Isler Béguin, Jonckheer, Kallenbach, Kusstatscher, Lagendijk, Lambert, Lichtenberger, Lipietz, Onesta, Romeva i Rueda, Rühle, Schlyter, Schmidt Frithjof, Smith, Staes, Turmes, Ždanoka

Nein-Stimmen: 26

GUE/NGL: de Brún, Flasarová, Holm, McDonald, Manolakou, Maštálka, Meijer, Pafilis, Pflüger, Seppänen, Søndergaard, Svensson, Wagenknecht

IND/DEM: Batten, Belder, Blokland, Clark, Goudin, Krupa, Lundgren, Tomczak, Wise

NI: Chruszcz, Giertych, Wojciechowski Bernard Piotr

PPE-DE: Strejček

Enthaltungen: 35

GUE/NGL: Adamou, Agnoletto, Aita, Brie, Catania, Figueiredo, Guerreiro, Henin, Kaufmann, Meyer Pleite, Morgantini, Musacchio, Papadimoulis, Remek, Rizzo, Triantaphyllides, Uca, Wurtz, Zimmer

IND/DEM: Železný

ITS: Mote

PPE-DE: Atkins, Bowis, Bushill-Matthews, Buzek, Chichester, Dover, Hannan, Harbour, Jackson, Kamall, Parish, Stevenson, Tannock

PSE: Corbett

10.   RC-B6-0101/2007 — Guatemala

Entschließung

Ja-Stimmen: 57

ALDE: Bowles, Cappato, in 't Veld, Matsakis

GUE/NGL: Meijer, Pflüger

NI: Giertych

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Březina, Caspary, Chichester, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gahler, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Mauro, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Saryusz-Wolski, Siekierski, Sofianski, Sonik, Sudre, Záborská, Zaleski

PSE: Ayala Sender, Beglitis, Bourzai, Casaca, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Pinior, Roure, Scheele, Tarabella

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki, Rutowicz

Verts/ALE: Lambert, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Enthaltungen: 1

ITS: Stănescu

11.   RC-B6-0102/2007 — Kambodscha

Änderungsantrag 1

Ja-Stimmen: 11

ALDE: Bowles, Cappato, in 't Veld, Matsakis

GUE/NGL: Meijer

NI: Giertych

PSE: Casaca

Verts/ALE: Lambert, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Nein-Stimmen: 46

GUE/NGL: Pflüger

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Březina, Caspary, Chichester, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gahler, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Mauro, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Saryusz-Wolski, Schwab, Siekierski, Sofianski, Sonik, Sudre, Záborská, Zaleski

PSE: Ayala Sender, Beglitis, Bourzai, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Pinior, Roure, Scheele, Tarabella

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki

Enthaltungen: 2

ITS: Stănescu

UEN: Rutowicz

12.   RC-B6-0102/2007 — Kambodscha

Änderungsantrag 2

Ja-Stimmen: 40

ALDE: Bowles, Cappato, in 't Veld, Matsakis

GUE/NGL: Meijer, Pflüger

ITS: Stănescu

NI: Giertych

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Březina, Chichester, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gahler, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Mauro, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Saryusz-Wolski, Siekierski, Sofianski, Sonik, Sudre, Záborská, Zaleski

PSE: Casaca

Verts/ALE: Lambert, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Nein-Stimmen: 16

PSE: Ayala Sender, Beglitis, Bourzai, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Pinior, Roure, Scheele, Tarabella

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki

Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten

Nein-Stimmen: Tobias Pflüger

13.   RC-B6-0102/2007 — Kambodscha

Entschließung

Ja-Stimmen: 59

ALDE: Bowles, Cappato, in 't Veld, Matsakis

GUE/NGL: Meijer, Pflüger

ITS: Stănescu

NI: Giertych

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Březina, Caspary, Chichester, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gahler, Gauzès, Grossetête, Kaczmarek, Mauro, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Saryusz-Wolski, Schwab, Siekierski, Sofianski, Sonik, Sudre, Záborská, Zaleski

PSE: Ayala Sender, Beglitis, Bourzai, Casaca, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Pinior, Roure, Scheele, Tarabella

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki, Rutowicz

Verts/ALE: Lambert, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

14.   RC-B6-0105/2007 — Nigeria

Entschließung

Ja-Stimmen: 36

NI: Giertych

PPE-DE: Andrikienė, Audy, Bauer, Bowis, Březina, Caspary, Chichester, Daul, Deß, Dover, Duka-Zólyomi, Gahler, Gauzès, Grossetête, Hannan, Kaczmarek, Mauro, Mavrommatis, Panayotopoulos-Cassiotou, Pleštinská, Posselt, Purvis, Roithová, Saryusz-Wolski, Schwab, Siekierski, Sofianski, Sonik, Sudre, Záborská, Zaleski

UEN: Bielan, Kamiński, Libicki, Rutowicz

Nein-Stimmen: 24

ALDE: Bowles, Cappato, in 't Veld, Matsakis

GUE/NGL: Meijer, Pflüger

PSE: Ayala Sender, Beglitis, Bourzai, Casaca, Ettl, Gebhardt, Geringer de Oedenberg, Martin David, Martínez Martínez, Medina Ortega, Pinior, Roure, Scheele, Tarabella

Verts/ALE: Lambert, Onesta, Romeva i Rueda, Schlyter

Enthaltungen: 1

ITS: Stănescu


ANLAGE III

INTERPARLAMENTARISCHE DELEGATIONEN

Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens

(20 Mitglieder)

Ordentliche Mitglieder

PPE-DE

BELET Ivo

BUSHILL-MATTHEWS Philip

DEVA Nirj

JÁRÓKA Lívia

MANN Thomas

NICHOLSON James

...

PSE

BULFON Wolfgang

EVANS Robert

GERINGER de OEDENBERG Lidia Joanna

GOEBBELS Robert

GOLIK Bogdan

LEINEN Jo

ALDE

LYNNE Elizabeth

MULDER Jan

...

UEN

MASIEL Jan Tadeusz

Verts/ALE

LAMBERT Jean

GUE/NGL

KOHLÍČEK Jaromír

IND/DEM

...


Delegation für die Beziehungen zu Indien

(22 Mitglieder)

Ordentliche Mitglieder

PPE-DE

BAUER Edit

DEMETRIOU Panayiotis

EHLER Jan Christian

IBRISAGIC Anna

LAMASSOURE Alain

LECHNER Kurt

McGUINNESS Mairead

VAKALIS Nikolaos

PSE

CHRISTENSEN Ole

DE VITS Mia

ETTL Harald

GILL Neena

ŢICĂU Silvia-Adriana

VAUGRENARD Yannick

ALDE

CIORNEI Silvia

COSTA Paolo

DUQUESNE Antoine

UEN

RYAN Eoin

Verts/ALE

LAMBERT Jean

GUE/NGL

PAFILIS Athanasios

IND/DEM

BELDER Bastiaan

ITS

MOTE Ashley


Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan

(16 Mitglieder)

Ordentliche Mitglieder

PPE-DE

FONTAINE Nicole

HÖKMARK Gunnar

PODESTÀ Guido

TAJANI Antonio

...

...

PSE

ATTARD-MONTALTO John

CHIESA Giulietto

MENÉNDEZ del VALLE Emilio

...

...

ALDE

JUKNEVIČIENĖ Ona

MORILLON Philippe

UEN

ANGELILLI Roberta

Verts/ALE

BEER Angelika

GUE/NGL

BRIE André


ANGENOMMENE TEXTE

 

P6_TA(2007)0073

Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Konsultation zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen“ (SEC(2006)1195/4),

unter Hinweis auf Artikel 152 des EG-Vertrags,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften („Europäischer Gerichtshof“) in den Rechtssachen Decker (C-120/95, 28. April 1998), Kohll (C-158/96, 28. April 1998), Geraets-Smits & Peerbooms (C-157/99, 12. Juli 2001), Vanbraekel (C-368/98, 12. Juli 2001), IKA (C-326/00, 25. Februar 2003), Müller-Fauré & van Riet (C-385/99, 13. Mai 2003), Inizan (C-56/01, 23. Oktober 2003), Leichtle (C-8/02, 18. März 2004) und Watts (C-327/04, 16. Mai 2005),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu der Patientenmobilität und zu den Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union (1),

unter Hinweis auf die mündliche Anfrage des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung an die Kommission (B6-0013/2007),

gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Gesundheitsdienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (2) ausgenommen sind,

B.

in der Erwägung, dass im Europäischen Parlament gegenwärtig über den Entwurf eines Berichts über die Auswirkungen und Folgen der Ausnahme der Gesundheitsdienste von der Richtlinie 2006/123/EG beraten wird;

C.

in der Erwägung, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit 1998 eine Reihe von Urteilen erlassen hat, wonach Patienten sich zum Zweck der ärztlichen Behandlung und Gesundheitsversorgung frei bewegen können und somit den Grundsatz der Freizügigkeit auf die Erstattung von im Ausland erbrachten Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung angewandt hat,

D.

in der Erwägung, dass der EuGH zunächst feststellte, dass die Auflage, wonach die in einem anderen Mitgliedstaat angefallenen Kosten nur nach vorheriger Erteilung der entsprechenden Genehmigung erstattet werden, als Hindernis für die Erbringung von Dienstleistungen betrachtet werden müsse, in der Folge jedoch den Grundsatz der Rückerstattung nach vorheriger Erteilung der entsprechenden Genehmigung weiterentwickelte,

E.

in der Erwägung, dass die Gesundheitssysteme in der Europäischen Union auf den Grundsätzen Solidarität, Gleichheit und Universalität beruhen, um zu gewährleisten, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, sozialem Status und Alter, in den Genuss einer angemessenen hochwertigen Versorgung kommen,

F.

in der Erwägung, dass die Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung von Land zu Land unterschiedlich sind,

1.

begrüßt die Initiative der Kommission, eine Konsultation zu dem Thema einzuleiten, wie die Gemeinschaft im Hinblick auf die Bereitstellung eines Rahmens für die grenzüberschreitenden Aspekte der Gesundheitsversorgung am besten tätig werden sollte;

2.

verweist auf die vertraglich verankerte Verpflichtung, bei allen Gemeinschaftsmaßnahmen beim Schutz der menschlichen Gesundheit ein hohes Niveau zu gewährleisten; verweist ferner auf Artikel 95 Absatz 3 des Vertrags, der die Rechtsgrundlage für Binnenmarktmaßnahmen im Gesundheitsbereich bildet; hält es daher für notwendig, einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Bestimmungen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu schaffen, der den rechtzeitigen Zugang der Patienten zu angemessenen und hochwertigen Diensten der Gesundheitsversorgung, die Entwicklung von Bestimmungen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und die Nachhaltigkeit der Finanzierung dieser Versorgung auf die bestmögliche Art und Weise gewährleistet;

3.

weist darauf hin, dass die grenzüberschreitenden Aspekte der Gesundheitsversorgung sowohl die Mobilität der Patienten als auch die Mobilität der Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie die Bereitstellung von Diensten der Gesundheitsversorgung von einem anderen Land aus umfassen; weist ferner darauf hin, dass die Urteile des EuGH insbesondere das Recht der Patienten betreffen, sich im Ausland behandeln zu lassen und dann von ihrer nationalen Krankenversicherung eine Kostenerstattung zu erhalten;

4.

ist daher der Auffassung, dass die Schaffung von Rechtssicherheit im Hinblick auf die Kostenerstattung bei einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ein vorrangiges Anliegen sowohl für die Patienten als auch für die nationalen Krankenversicherungen und die Erbringer von Diensten der Gesundheitsversorgung ist; betont, dass die Verfahren und die Bedingungen für die Rückerstattung in verschiedenen Fällen geklärt werden müssen;

5.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, gemeinsame Grundsätze und Leitlinien für die Gesundheitsversorgung auszuarbeiten, um die Patientensicherheit zu gewährleisten; ist ferner der Auffassung, dass die Entwicklung harmonisierter Gesundheitsindikatoren (wie etwa Blutuntersuchungsnormen) auf Gemeinschaftsebene für die Entwicklung des Austauschs der besten Praxis, insbesondere zwischen den im Gesundheitswesen Tätigen, von großer Bedeutung ist;

6.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Versorgung der Patienten mit Informationen über grenzüberschreitende Mobilität durch Koordinierung der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten spielen muss;

7.

ist der Auffassung, dass die Patientenmobilität immer in das freie Belieben des Patienten gestellt sein muss und die Freiheit der Wahl des Patienten keinerlei Druck unterliegen darf;

8.

betont, dass die Sicherheit der Patienten unter allen Umständen sichergestellt werden muss, unabhängig davon, wo und wie die Dienstleistungen der Gesundheitsversorgung erbracht werden; fordert Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten der einzelnen Behörden bei der Überwachung der Dienstleistungserbringer im Bereich der Gesundheitsversorgung und fordert einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den einzelstaatlichen Behörden über die Registrierung und den disziplinarrechtlichen Status der im Gesundheitswesen Tätigen; hält es für notwendig, einen Mechanismus für Widersprüche in Bezug auf Missstände bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung einzurichten;

9.

weist darauf hin, dass die gesundheitliche Versorgung und die medizinische Behandlung in fast allen Fällen Folgemaßnahmen erfordern, die unter Umständen sehr lange andauern können; erkennt an, dass klare Vorschriften über die Teilung der Aufgaben und der Zuständigkeiten zwischen den Dienstleistungserbringern im Bereich der Gesundheitsversorgung in den verschiedenen Stadien der Behandlung und Versorgung notwendig sind;

10.

hält die Einführung eines Rechtsrahmens auf gemeinschaftlicher Ebene für die beste Möglichkeit, Rechtssicherheit für die Patienten, die nationalen Gesundheitssysteme und die privaten Dienstleistungserbringer im Bereich der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten; hält diesen Rahmen auch für optimal, um die Ausschöpfung der Ressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu optimieren und den Zugang zu Behandlungen zu beschleunigen;

11.

hält die Aufnahme einer gemeinsamen Charta der Patientenrechte in den künftigen gemeinschaftlichen Rahmen für erforderlich, um deren Wahrung in der Praxis grenzübergreifend und im Inland zu gewährleisten;

12.

hält es für notwendig, einen Mechanismus für die Erhebung von Daten und den Austausch von Informationen über Erbringer von gesundheitlichen Versorgungsdiensten, deren Registrierung und disziplinarrechtlichen Status und deren Sachkenntnis zwischen nationalen Behörden in den Rechtsrahmen aufzunehmen; ist ferner der Meinung, dass die Schaffung eines Netzes Europäischer Referenzzentren erheblichen Nutzen für die Behandlung von Krankheiten bringen würde;

13.

hält es im Interesse der Sicherheit der Patienten für notwendig, in den Rechtsrahmen die Verpflichtung einzubeziehen, dass die einzelstaatlichen Stellen Informationen über die Registrierung und den disziplinarrechtlichen Status im Hinblick auf die im Gesundheitswesen grenzüberschreitend Tätigen austauschen;

14.

fordert die Mitgliedstaaten auf, eine zentrale Anlaufstelle für die Behandlung von Patientenklagen einzuführen.

15.

fordert die Kommission auf, der Aufklärung der Patienten über ihre Rechte und Pflichten besonderes Augenmerk zu widmen und entsprechende Bestimmungen in ihren Legislativvorschlag aufzunehmen;

16.

ist der Auffassung, dass der einzurichtende gemeinschaftliche Rahmen eine Gelegenheit bieten kann, die Patientenrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Mitgliedstaaten zu ermuntern, ihre Gesundheitssysteme weiterzuentwickeln;

17.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 543.

(2)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

P6_TA(2007)0074

Illegale Vogeljagd in Malta

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Jagd und Fang von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Petitionen 794/2004, 334/2005 und 886/2005,

in Kenntnis des Berichts der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses vom 9. bis 12. Mai 2006 auf Malta,

unter Hinweis auf die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (1) („die Vogelschutzrichtlinie“),

unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (2) („die Habitat-Richtlinie“),

unter Hinweis auf die Artikel 10, 226 und 242 des EG-Vertrags,

unter Hinweis auf die mündliche Anfrage B6-0015/2007,

gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass bei ihm mehrere Petitionen gegen die Praxis der Jagd und des Fangs von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta eingegangen sind, einschließlich einer von 300 000 Bürgern in Europa, darunter mehr als 4 000 Unterschriften aus Malta, unterzeichneten Petition der Königlichen Gesellschaft Belgiens zum Schutz der Vogelarten, sowie in der Erwägung, dass 115 000 Bürger in Europa überwiegend aus dem Vereinigten Königreich im Februar 2007 mit Hilfe einer an die maltesische Regierung gerichteten Petition gegen den Frühjahrsvogelfang protestiert haben,

B.

in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die in den Petitionen dargelegten Angaben prüfte und gemäß Artikel 192 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments eine Delegation nach Malta entsandt hat, um vor Ort ein Bild über die Sachlage einzuholen,

C.

in der Erwägung, dass der Bericht der Vor-Ort-Mission zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die zuständigen maltesischen Behörden zwar einige Anstrengungen unternommen haben, um zu versuchen, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und deren Anwendung mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen, dass aber die Nachhaltigkeit und das Überleben ganzer Populationen verschiedener Arten von Zugvögeln nach wie vor ernsthaften Bedrohungen aufgrund rechtswidriger und unterschiedsloser Jagd- und Fangpraktiken ausgesetzt sind, wenn sie im Zuge ihrer Frühjahrswanderung Malta überfliegen,

D.

in der Erwägung, dass der Bericht der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses ebenfalls die Frage aufwirft, inwieweit Malta der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie nachkommt, ebenso wie die Frage nach der rechtswidrigen Jagd und dem Fang geschützter Arten, insbesondere von Raubvögeln,

E.

in der Erwägung, dass Frühjahrsjagd und Frühjahrsfang von den maltesischen Jägern als Teil ihrer kulturellen Tradition verteidigt werden; in der Erwägung jedoch, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der urbanen Entwicklung der vorhandene Erholungsraum für Zugvögel erheblich zurückgegangen ist und neue Fangmethoden und -waffen die Vogeljagd wesentlich effizienter haben werden lassen, wodurch ganze Populationen von Zugvögeln intensiv geschädigt werden und dadurch Vögel wie der Wanderfalke und die Schleiereule örtlich ausgerottet werden,

F.

in der Erwägung, dass Meinungsumfragen offensichtlich zeigen, dass eine große Mehrheit der maltesischen Gesellschaft die derzeitigen Jagdpraktiken ablehnt,

G.

in der Erwägung, dass die maltesische Regierung beschlossen hat, für die Zeit vom 10. April bis 20. Mai 2007 eine Frühjahrsjagdsaison auf Turteltauben und Sumpfhühner, zwei gefährdete Vogelarten, und vom 26. März bis 20. Mai 2007 eine Fangperiode zu eröffnen,

H.

in der Erwägung, dass Malta eine der Hauptdurchgangsstationen für Zugvögel ist, die zwischen Europa und Afrika unterwegs sind; in der Erwägung ferner, dass eine kürzlich durchgeführte Untersuchung den Nachweis erbracht hat, dass in 35 Ländern, überwiegend europäischen Staaten, Vögel geschossen und in 19 Ländern Vögel gefangen wurden, wobei viele dieser Vögel zu seltenen oder gefährdeten Arten gehören,

I.

in der Erwägung, dass die Kommission derzeit untersucht, inwieweit die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie durch Malta den Erfordernissen der Richtlinie entspricht und inwieweit die entsprechenden Rechtsvorschriften korrekt angewendet werden, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet hat, da Malta Artikel 9 der Richtlinie nicht vollständig nachkommt,

J.

in der Erwägung, dass die Kommission der maltesischen Regierung empfohlen hat, in diesem Jahr keine Frühjahrsvogeljagd zu genehmigen, und sie darauf hingewiesen hat, dass sie im Falle einer Genehmigung von Frühjahrsjagden im Jahr 2007 beabsichtigt, im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung die in den Jahren 2004, 2005 und 2006 ebenfalls genehmigten Frühjahrsjagden zu untersuchen und Malta diesbezüglich eine mit Gründen versehene Stellungnahme zukommen zu lassen,

K.

in der Erwägung, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit der Kommission, wenn diese im Rahmen ihrer Befugnisse nach Artikel 226 des EG-Vertrags tätig wird, aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 10 des EG-Vertrags erwächst,

1.

nimmt den Bericht der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses zur Kenntnis, die in der Zeit vom 9. bis 12. Mai 2006 die Vorgänge vor Ort untersucht hat, und unterstützt die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen;

2.

teilt die in dem Bericht der Vor-Ort-Mission geäußerten Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Genehmigung von Frühjahrsjagden auf rastende Zugvögel sowie das Fangen und das rechtswidrige Jagen geschützter Vogelarten auch in Gebieten, die nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts geschützt sind;

3.

verurteilt alle Arten rechtswidriger Jagd in allen Mitgliedstaaten;

4.

fordert die maltesische Regierung und die Kommission auf, ihre technischen Standpunkte zu diesem Thema vollständig zu veröffentlichen;

5.

begrüßt die Entscheidung der Kommission, zu untersuchen, inwieweit die maltesischen Rechtsvorschriften und deren Anwendung der Vogelschutzrichtlinie gerecht werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um die maltesischen Behörden davon zu überzeugen, den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umfassend nachzukommen;

6.

fordert die maltesische Regierung auf, der Richtlinie über wild lebende Vogelarten, den einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und den Bestimmungen des von der maltesischen Regierung unterzeichneten Beitrittsvertrags umfassend Rechnung zu tragen;

7.

begrüßt den Beschluss der maltesischen Regierung, Fälle von Missbrauch u.a. durch eine Anhebung der Geldbußen auf höchstens 14 000 EUR und durch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren sowie durch den dauerhaften Entzug des Jagdscheins im Falle von Wiederholungstätern zu bekämpfen;

8.

begrüßt den Beschluss der maltesischen Regierung, den Finkenfang und die Seejagd auf Vögel im Frühjahr zu verbieten;

9.

erinnert an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 10 des EG-Vertrags, demzufolge die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, mit den Gemeinschaftsorganen umfassend zusammenzuarbeiten;

10.

stellt fest, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung ist, wenn die Kommission in ihrer Rolle als „Hüterin der Verträge“ tätig wird und überprüft, inwieweit die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 226 des EG-Vertrags den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nachkommen;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament von Malta zu übermitteln.


(1)  ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.

(2)  ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

P6_TA(2007)0075

Beziehungen Europa-Mittelmeer

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Vorbereitung der Tagung der Außenminister der Partnerschaft Europa-Mittelmeer in Tampere (KOM (2006)0620),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 8. Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister vom 27. und 28. November 2006 in Tampere,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)0726),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfels Europa-Mittelmeer von Barcelona vom 27. und 28. November 2005 anlässlich des 10. Jahrestags der Partnerschaft Europa-Mittelmeer,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der Konferenz der Handelsminister der Partnerschaft Europa-Mittelmeer am 24. März 2006 in Marrakesch,

unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Bürgerforums, das vom 4. bis 7. November 2006 in Marrakesch stattfand,

unter Hinweis auf die Konferenz Europa-Afrika vom 10. und 11. Juli 2006 in Rabat und die Konferenz von Tripolis vom 22. und 23. November 2006 zum Thema Einwanderung und Entwicklung,

in Kenntnis des Programms des amtierenden Ratsvorsitzes,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum und der Nahe Osten für die Europäische Union von strategischer Bedeutung sind und dass eine solidarische Mittelmeerpolitik erforderlich ist, um die zahlreichen gemeinsamen Herausforderungen zu bewältigen und um das Ziel, einen Raum des Friedens, der Stabilität und des gemeinsamen Wohlstands zu schaffen, zu verwirklichen,

B.

in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs am 28. November 2005 ein Fünfjahres-Arbeitsprogramm verabschiedet haben, um den Prozess von Barcelona wiederzubeleben,

C.

in der Erwägung, dass es keine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden, Stabilität, Solidarität und ohne eine verantwortliche Staatsführung geben kann und dass die nachhaltige Entwicklung im Zentrum der Partnerschaft Europa-Mittelmeer stehen muss,

D.

in der Erwägung, dass sich der israelisch-palästinensische Konflikt, der zu einer drastischen Verschlechterung der humanitären Lage im Gazastreifen und im Westjordanland mit äußerst nachteiligen Auswirkungen auf die Sicherheit in der gesamten Region geführt hat, in den letzten Jahren verschärft hat,

E.

in der Erwägung, dass die Außenminister der Partnerschaft Europa-Mittelmeer in Tampere den Beschluss gefasst haben, im Jahre 2007 eine Konferenz über die Achtung der Menschenrechte im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit dem Völkerrecht als eine Maßnahme zur Anwendung des Euromed-Verhaltenskodexes, der im November 2005 auf dem Gipfel von Barcelona angenommen wurde, zu veranstalten,

F.

in der Erwägung, dass die Europäische Union noch immer nicht über eine gemeinsame Einwanderungspolitik verfügt und dass in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche nationale Vorschriften gelten,

G.

in der Erwägung, dass illegale Einwanderung der Ausbeutung von Menschen, der Zwangsarbeit und dem Menschenhandel Tür und Tor öffnet,

H.

unter nachdrücklichem Hinweis auf die Tatsache, dass die Integration der Frau in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben ein Schlüsselelement der Entwicklung für die Gesellschaften darstellt,

I.

unter Hinweis auf die negativen Auswirkungen des Schuldenproblems und des Handelsdefizits gegenüber der Europäischen Union auf die Entwicklung der meisten Länder am südlichen Rand des Mittelmeeres,

J.

unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die namentlich Vorschläge beinhaltet, die darauf abzielen, die Wirkung der Partnerschaftspolitik deutlich zu verbessern, neue Möglichkeiten zur Vertiefung der gemeinsamen Beziehungen zu eröffnen, den politischen Dialog zu intensivieren und die Partnerländer intensiver in die Politikbereiche der Europäischen Union zu integrieren,

K.

in der Erwägung, dass die von der Europäischen Union für die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum vorgesehenen Mittelzuweisungen für den Zeitraum 2007-2013 entsprechend dem handelspolitischen, wirtschaftlichen und strategischen Gewicht dieser Region in ihren Beziehungen zur Europäischen Union aufrechterhalten werden müssen,

L.

unter nachdrücklichem Hinweis auf die enormen Vorteile, die die Schaffung eines durch die Ausdehnung und die Integration der Energiemärkte in der Europa-Mittelmeer-Region und in der Subsahara- Region sowie durch den Abschluss der erforderlichen Energieinfrastrukturprojekte vollständig vernetzten und integrierten Energiemarktes Europa-Mittelmeer für alle Partner hat,

M.

in der Erwägung, dass es sich als nützlich erweisen könnte, die Ziele der Politik Europa-Mittelmeer, insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Dimension, mit den Zielen der Beziehungen der Europäischen Union zu den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates zu verknüpfen,

N.

in der Erwägung, dass die Umwandlung des Parlamentarischen Forums Europa-Mittelmeer in eine Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer mit drei Ausschüssen eine Stärkung der parlamentarischen Dimension des Europa-Mittelmeer-Prozesses darstellt, der auf diese Weise mit einer verstärkten demokratischen Verantwortung ausgestattet wird; in der Erwägung ferner, dass dieses neue Gremium zu einer Intensivierung des allgemeinen Dialogs zwischen den beiden Regionen beitragen dürfte,

1.

hält es für angezeigt, die politische Dimension der Nachbarschaft nach Süden hin angesichts der steigenden Komplexität der Beziehungen zum Mittelmeerraum, für die der Prozess von Barcelona eine entscheidende Etappe gewesen ist, zu stärken; stellt fest, dass die Ziele, mit denen diese Politik auf den Weg gebracht wurde, um stabile Beziehungen herzustellen, die auf mit den neuen Nachbarn des erweiterten Europas gemeinsamen und geteilten Werten beruhen, noch lange nicht verwirklicht sind;

2.

vertritt die Auffassung, dass sich die Entwicklung der ENP nicht auf die Aktualisierung der Assoziierungs- und Kooperationsabkommen mit jedem der betroffenen Länder beschränken darf, wobei lediglich die bilaterale Dimension betont wird, und fordert alle Partner auf, die strategischen und politischen Ziele des Barcelona-Prozesses, einschließlich der Schaffung von Kooperationsnetzen und der Förderung der regionalen Nord-Süd- und Süd-Süd-Integration, mit neuem Leben zu erfüllen und zu aktualisieren;

3.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, der ENP eine thematische Dimension zu geben, die Vertiefung der Handelsabkommen weiterzuverfolgen und die Unterstützung der Reformen, die das ordnungspolitische Umfeld und das Investitionsklima verbessern, zu verstärken;

4.

fordert die Kommission und die Partnerstaaten auf, das Verhältnis zwischen der ENP und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer stärker zu konkretisieren, indem sie neue multilaterale Abkommen und Programme in den Bereichen Energie und Verkehr einbeziehen und die bestehenden verstärken; unterstreicht insbesondere die Verwundbarkeit der Region Europa-Mittelmeer unter ökologischem Gesichtspunkt, vor allem im Hinblick auf den Klimawandel, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Aktionsplan zu den erneuerbaren Energien für diese Region vorzuschlagen;

5.

bekräftigt die Notwendigkeit, den Friedensprozess im Nahen Osten wiederzubeleben und dabei gleichzeitig der Bedrohlichkeit der politischen und humanitären Lage Rechnung zu tragen; macht auf die Grenzen des TIM (Temporary International Mechanism) aufmerksam; vertritt die Auffassung, dass die Wiederaufnahme der Verhandlungen auf der Grundlage der Roadmap unzureichend wäre ohne Berücksichtigung sonstiger Vorschläge, wie etwa des arabischen Plans von 2002, und ohne die Beteiligung aller Akteure der Region an den Verhandlungen; unterstützt den Vorschlag zur Einberufung einer internationalen Konferenz, die eine regionale und endgültige Beilegung des Konflikts ermöglicht;

6.

verfolgt mit Interesse die angekündigte Bildung einer neuen palästinensischen Koalitionsregierung und begrüßt die saudi-arabische Initiative mit dem am 8. Februar 2007 in Mekka unterzeichneten Abkommen;

7.

bekräftigt, dass der Konflikt im Nahen Osten nur durch die Aushandlung eines unumstößlichen und endgültigen Friedensabkommens geregelt werden kann, so wie dies in der Road Map vorgesehen ist, nämlich ohne Vorbedingungen und auf der Grundlage der Existenz zweier demokratischer, souveräner und lebensfähiger Staaten, die innerhalb sicherer und anerkannter internationaler Grenzen friedlich Seite an Seite existieren;

8.

bekräftigt seine Besorgnisse über das gravierende Ausmaß der systematischen Zerstörung der natürlichen Ressourcen und des Potentials an Humanressourcen, die durch die verschiedenen bestehenden Konflikte hervorgerufen worden ist; fordert eine verstärkte Anwendung politischer und wirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer und des Fünfjahres-Arbeitsprogramms, um ihr entgegenzuwirken;

9.

verweist nachdrücklich auf die Bedeutung des Dialogs zwischen den Kulturen und den Religionen und bekräftigt die Notwendigkeit, die gemeinsamen Werte zu achten und die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Menschenrechte weiterzuentwickeln; erinnert alle Regierungen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer an ihre in der Erklärung von Barcelona im Jahre 1995 eingegangene Verpflichtung, die Vielfalt sowie andere Überzeugungen und Kulturen zu achten, die Toleranz zu fördern und die Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu achten;

10.

vertritt die Ansicht, dass es keine Umstände gibt, die einen terroristischen Akt rechtfertigen würden, dass kein terroristischer Akt mit der Verfolgung politischer oder religiöser Ziele gerechtfertigt werden kann und dass der Kampf gegen den Terrorismus keine Rechtfertigung für eine Stigmatisierung einer Kultur, Zivilisation oder Religion sein darf; fordert alle Länder auf, ihrer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, im Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten;

11.

fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um Ausschüsse für die Demokratie und die Menschenrechte mit allen Unterzeichnerstaaten von Aktionsplänen der ENP einzusetzen, und fordert die Partnerstaaten auf, ihre diesbezüglichen Zusagen einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf Einzelfälle; bekräftigt seinen an sämtliche Vertragsstaaten der Assoziierungsabkommen Europa-Mittelmeer gerichteten Aufruf, die Menschenrechtsklausel in ein Aktionsprogramm zur Stärkung und Förderung der Achtung der Menschenrechte umzusetzen und einen Mechanismus für die regelmäßige Bewertung der Einhaltung von Artikel 2 des jeweiligen Assoziierungsabkommens zu schaffen, um ihn effektiver und verbindlicher zu machen;

12.

betont die Notwendigkeit, im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Dialogs die Rechte von Frauen anzusprechen, und unterstreicht die Bedeutung legislativer Reformen für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen; betont die Bedeutung der Teilhabe von Frauen am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie ihrer Präsenz in den Medien; fordert einen verbesserten Zugang von Frauen zu Bildung und Gesundheitsversorgung, insbesondere in den Partnerländern im Süden; betont ferner die Notwendigkeit der Unterstützung staatlicher wie nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung der Rechte der Frau und der Umsetzung des in Tampere verabschiedeten Aktionsplans für die Frauen;

13.

bekräftigt die Bedeutung einer Sozialpolitik, die Arbeitsplätze schafft, insbesondere für junge Menschen, vor allem durch Schaffung eines für die Ausweitung ausländischer Direktinvestitionen günstigen Klimas und die Ermutigung junger Menschen, neue Unternehmen vor Ort zu gründen, indem geeignete Instrumente wie Mikrokredite verfügbar gemacht werden;

14.

vertritt die Ansicht, dass eine Politik in den Bereichen Bildung und Ausbildung für die Entwicklung der südlichen Anrainerländer des Mittelmeers, den Kampf gegen die Armut und eine uneingeschränkte Integration der jungen Menschen weiterhin von wesentlicher Bedeutung ist; ruft zur Entwicklung des kulturellen, universitären und wissenschaftlichen Austauschs in der Region Europa-Mittelmeer auf;

15.

fordert die Institutionen der Europäischen Union und die der Partnerländer im Mittelmeerraum auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre strategischen, politischen und wirtschaftlichen Grundsätze den Zielen der Strategien von Lissabon und von Göteborg zur nachhaltigen Entwicklung und denen der Mittelmeerstrategie für die nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen, und gleichzeitig den erforderlichen Abbau der Ungleichheiten und Disparitäten zwischen den beiden Ufern des Mittelmeeres zu berücksichtigen;

16.

fordert den Rat und die Kommission sowie die Regierungen der Partnerländer auf, den Umweltproblemen eine größere Bedeutung beizumessen und insbesondere die Folgen städtischer Ballungsräume und der Konzentration der industriellen und gewerblichen Tätigkeiten an den beiden Ufern des Mittelmeeres anzugehen;

17.

fordert die Kommission und Mitgliedstaaten auf, bei der Bereitstellung ihrer finanziellen und technischen Hilfe für die Partnerländer die Achtung der sozialen und gewerkschaftlichen Rechte zu fördern; fordert die Kommission auf, ein regionales Programm für die Schaffung eines Sozialraumes Europa-Mittelmeer aufzulegen, das auf einem sozialen Dialog zwischen allen Partnern beruht und dessen vorrangiges Ziel die Beschäftigung ist; befürwortet die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für menschenwürdige Arbeitsplätze und für eine soziale Verantwortung der Unternehmen in der Region Europa-Mittelmeer;

18.

fordert, dass im Rahmen der europäischen Strategie für die Region — was Politikbereiche und finanzielle Mittel betrifft — erhebliche Investitionen in die regionale und intraregionale Dimension der Partnerschaft, die den Mehrwert dieser Strategie darstellt, getätigt werden; ersucht die Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass — wie im angenommenen EU-Haushalt für 2007 beschlossen — bei der Erstellung der entsprechenden Strategiepapiere und der diesbezüglichen Programme die verfügbaren Gesamtmittel für die regionalen und multilateralen Maßnahmen auf dem Stand des Zeitraums 2000-2006 beibehalten werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Höhe der Kommission zufolge 20 % des Gesamtbetrags erreicht hat;

19.

unterstreicht die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik und einer verstärkten Steuerung der Migrationsströme auf umfassende und ausgewogene Weise zum Nutzen der Bevölkerung im Mittelmeerraum; unterstreicht, dass es wichtig ist, in einem Geist der Partnerschaft und auf der Grundlage des Fünfjahres-Arbeitsprogramms von Barcelona effektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung zu eröffnen, gleichzeitig jedoch die illegale Einwanderung zu bekämpfen und die Grundrechte der Einwanderer und Asylbewerber zu schützen; fordert, dass Ausbeutung und Menschenhandel bekämpft werden; ruft die Mitgliedstaaten des Prozesses von Barcelona und insbesondere die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, unverzüglich das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Wanderarbeitnehmern zu ratifizieren;

20.

fordert mit Nachdruck eine Aufstockung der Finanzmittel für die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) und die einwanderungspolitischen Projekte im Mittelmeerraum sowie eine Stärkung ihrer Kapazitäten, für die Einhaltung der Menschenrechte Sorge zu tragen;

21.

verweist darauf, dass die europäischen Staaten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf keinen Fall — ohne vorher diplomatische Zusicherungen des Herkunftslandes eingeholt zu haben — eine Person in einen Staat abschieben dürfen, wo ihr die Gefahr droht, Folter oder einer grausamen, erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung — einschließlich der Todesstrafe — unterworfen zu werden;

22.

fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Mittelmeer-Partnerländer auf, die notwendigen Untersuchungen im Hinblick auf eine Umwandlung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) in eine Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer durchzuführen und dabei die Bedeutung dieser Bank für die Förderung des Privatsektors und den Ausbau der Investitionen in dieser Region zu berücksichtigen;

23.

fordert den Rat und die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, insbesondere im finanziellen und wirtschaftlichen Bereich, zwischen sämtlichen Partnerländern und den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrats überprüft wird;

24.

fordert den Rat, die Kommission und die Partnerländer auf, weiterhin auf eine schrittweise Integration der Energiemärkte Europa-Mittelmeer, auf die Durchführung der Energieprogramme von gemeinsamem Interesse und auf die Entwicklung von nachhaltigen Energiequellen im Einklang mit den nationalen Plänen und Programmen und in Absprache mit der Bevölkerung vor Ort hinzuarbeiten;

25.

unterstreicht das Erfordernis, die Zusammenarbeit für die Energieversorgungssicherheit im Mittelmeerraum durch Maßnahmen zu verstärken, die sich auf die Diversifizierung der inländischen Energiequellen, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, die Förderung der Energieeffizienz, vor allem auf der dezentralen Ebene, der Methoden der Energieeinsparung, die Entwicklung der neuen Technologien ohne Gefährdung der Bevölkerung und der Umwelt sowie Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung konzentrieren, sowie durch die Stärkung der finanziellen Möglichkeiten für die Vorhaben im Bereich der nachhaltigen Energien;

26.

bekräftigt die Notwendigkeit, dem Prozess der Partnerschaft vor allem durch eine Wiederbelebung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer als dem demokratischen Rahmen für die parlamentarische Tätigkeit neuen Auftrieb zu verleihen; bekräftigt ferner, dass diese Versammlung mit den erforderlichen Mitteln und Verwaltungsstrukturen ausgestattet werden muss, damit ihre Sichtbarkeit gewährleistet und ihre gute Funktionsfähigkeit sichergestellt werden kann; begrüßt die Tagung der ersten Versammlung der Jugend des Mittelmeerraums;

27.

fordert den Rat auf, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer unter den zu den Tagungen und Ministerkonferenzen von Euromed Geladenen eine aktive Rolle zu reservieren;

28.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidium der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer und den Parlamenten und Regierungen aller Mitgliedstaaten und der Länder der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu übermitteln.

P6_TA(2007)0076

Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (2006/2173(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona vom 28. November 1995, mit der die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ins Leben gerufen wurde, sowie das auf dieser Konferenz beschlossene Arbeitsprogramm,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 zu „Der Barcelona-Prozess — neu aufgelegt“ (1),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 12. April 2005 mit dem Titel „10. Jahrestag der Partnerschaft Europa-Mittelmeer — Ein Arbeitsprogramm für die Herausforderungen der nächsten fünf Jahre“ (KOM(2005)0139) sowie ihrer Anhänge (SEK(2005)0482 und SEK(2005)0483),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. März 2003 mit dem Titel „Größeres Europa — Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn“ (KOM(2003)0104), des Strategiepapiers der Kommission vom 12. Mai 2004 über die europäische Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0373), der Mitteilung der Kommission an den Rat vom 9. Dezember 2004 über die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0795), der Aktionspläne für Israel, Jordanien, den Libanon, Marokko, die Palästinensische Behörde und Tunesien sowie die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) (2),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der seit der Einleitung des Barcelona-Prozesses abgehaltenen Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenzen und sektorbezogenen Ministerkonferenzen, insbesondere die Schlussfolgerungen der siebten Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister am 30. und 31. Mai 2005 in Luxemburg,

gestützt auf die Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Tunesien (3), Israel (4), Marokko (5), Jordanien (6), Ägypten (7), dem Libanon (8) und Algerien (9) andererseits, das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (10) sowie den Beschluss 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Durchführung der Endphase der Zollunion (96/142/EG) (11),

gestützt auf das am 25. Februar 2004 geschlossene Freihandelsabkommen (Agadir-Abkommen) zwischen Jordanien, Ägypten, Tunesien und Marokko,

unter Hinweis auf die im Juni 2004 vom Europäischen Rat gebilligte strategische Partnerschaft mit den Ländern des Mittelmeers und des Nahen Ostens,

unter Hinweis auf das regionale Strategiepapier 2002-2006 und das regionale Richtprogramm 2005- 2006 der Partnerschaft Europa-Mittelmeer MEDA,

in Kenntnis der vom Institut für Entwicklungspolitik und -management der Universität Manchester durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 1995 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des Mittelmeerraums (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. März 2000 zur Mittelmeerpolitik (13),

in Kenntnis der auf dem Gipfeltreffen von Barcelona am 27. und 28. November 2005 angenommenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen einschließlich des von der Kommission ausgearbeiteten fünfjährigen Arbeitsprogramms,

unter Hinweis auf die Entschließung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen, soziale Angelegenheiten und Bildung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer vom 11. Mai 2006 zu den Bedingungen der Umwandlung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) in eine Europa-Mittelmeer-Entwicklungsbank,

unter Hinweis auf die Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer,

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 14. Dezember 2004 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen (MEDA) zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer (kodifizierte Fassung) (14),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0468/2006),

A.

in der Erwägung, dass das Gipfeltreffen von Barcelona am 27. und 28. November 1995 ein äußerst ehrgeiziges und einzigartiges Vorhaben ins Leben gerufen hat, nämlich die Schaffung neuer und geregelterer politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Beziehungen zwischen dem nördlichen und dem südlichen Mittelmeerraum, was erhebliche Fortschritte in dieser Region gebracht hat, aber noch längst nicht abgeschlossen ist,

B.

in der Erwägung, dass sich die politischen Verhältnisse (Osloer Abkommen), welche die Einleitung des Barcelona-Prozesses begünstigt haben, mittlerweile grundlegend geändert haben und die Chancen für einen Kompromissfrieden im Nahen Osten geringer denn je sind,

C.

in der Erwägung, dass es im Interesse der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten liegt, dass sich der Mittelmeerraum zum beiderseitigen Nutzen zu einem wirtschaftlich und sozial integrierten Raum entwickelt,

D.

in der Erwägung, dass das starke Bevölkerungswachstum in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ohne weitere Verzögerungen die Einleitung wirtschaftlicher und sozialer Strategien und Maßnahmen gebietet,

E.

in der Erwägung, dass es im gemeinsamen Interesse der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und der Europäischen Union ist, die Arbeitslosigkeit in dieser Region zu senken und der dortigen Bevölkerung, insbesondere jungen Menschen und den Bewohnern ländlicher Gebiete, akzeptable Lebensperspektiven zu bieten und dass 35 Millionen neue Arbeitsplätze zwischen 2000 und 2015 geschaffen werden müssen, um die Arbeitslosenquoten auf ihrem derzeitigen Stand zu halten,

F.

in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum stark vom Außenhandel abhängig sind und dass der Gesamtwert der Aus- und Einfuhren rund zwei Drittel ihres BIP entspricht; in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil dieser Handelsströme in die Europäische Union fließt, dass diese dagegen nur 4% des Außenhandels der Gemeinschaft ausmachen, dass die Struktur der Ausfuhren der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sehr wenig diversifiziert ist und dass der Schwerpunkt dieser Ausfuhren nach wie vor auf wenig wachstumsträchtigen Sektoren liegt,

G.

in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum gegenüber anderen Wirtschaftszonen, insbesondere in den südostasiatischen Ländern, wichtige Positionen in Bezug auf relative Wettbewerbsfähigkeit, industrielle Entwicklung und soziale Entwicklungsperspektiven eingebüßt haben, dass ihr Anteil am Welthandel trotz eines relativ stetigen Wirtschaftswachstums seit 1980 deutlich zurückgegangen ist und dass eine derartige Entwicklung ein Grund zur Sorge für die Europäische Union und ihre Nachbarschaftspolitik ist, insbesondere angesichts der möglichen Auswirkungen auf die soziale und politische Stabilität an ihren Außengrenzen,

H.

in der Erwägung, dass sich die Handelsstrukturen zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeer- Partnerländern seit der Einleitung des Barcelona-Prozesses sehr wenig entwickelt haben und dass die Assoziationsabkommen noch nicht alle erhofften Ergebnisse gezeitigt haben,

I.

in der Erwägung, dass eine Freihandelszone notwendig ist, die auf Beseitigung der Armut, Vollbeschäftigung, Stärkung der Demokratie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung gerichtet ist; in der Erwägung, dass diese Freihandelszone auf ausgewogenen, gezielten Regeln beruhen muss, die unerlässlich sind, um eine bessere Eingliederung der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum in den Welthandel zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Diversifizierung sicherzustellen, die Herausforderungen der Globalisierung zu bewältigen und eine gerechte Verteilung der Vorteile der Globalisierung zu gewährleisten,

J.

in der Erwägung, dass eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit im Mittelmeerraum auch gute Aussichten für die Wirtschaft der südlichen Mitgliedstaaten und somit ihre bessere Integration in den Binnenmarkt bietet;

K.

in der Erwägung, dass es nach wie vor ein riesiges wirtschaftliches, soziales und demografisches Gefälle zwischen den zwei Seiten des Mittelmeers gibt und dass auch zwischen den einzelnen Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum große Entwicklungsunterschiede bestehen,

L.

in der Erwägung, dass die fortbestehende politische und wirtschaftliche Aufsplitterung der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und das Fehlen eines echten Integrationsprozesses sehr nachteilige Auswirkungen auf das Barcelona-Programm und insbesondere auf die Errichtung der Freihandelszone dadurch haben könnte, dass die polarisierende Wirkung des Handels und damit die Abhängigkeit einiger Länder im südlichen und östlichen Mittelmeer vom Gemeinschaftsmarkt zunimmt,

M.

in der Erwägung, dass die Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer langfristig insgesamt positive Auswirkungen haben wird, aber kurz- und mittelfristig auch negative Auswirkungen auf die EUMittelmeerländer und auf die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum haben kann,

N.

in der Erwägung, dass wirksame Begleitmaßnahmen im gemeinsamen Interesse sind, damit die negativen Auswirkungen des gegenwärtigen Liberalisierungsprozesses für alle betroffenen Regionen und Länder abgeschwächt und ausgeglichen werden;

O.

in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum wegen des immer rascheren Wandels unserer von den Informationstechnologien geprägten Gesellschaft größere Anstrengungen im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Forschung in quantitativer und qualitativer Hinsicht unternehmen sollten, um die technologische Kluft zu überwinden, die sie von den am weitesten entwickelten Ländern in diesem Bereich trennt, was langfristig ein stetigeres und nachhaltigeres Wirtschaftswachstum ermöglichen würde,

P.

in der Erwägung, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum beachtliche Fortschritte im Bereich des Grundschulwesens erzielt haben, indem sie die Analphabetenrate erheblich verringert haben, die aber dennoch in einigen Ländern dieser Region noch sehr hoch ist; in der Erwägung, dass der Zugang zu Hochschulen und Universitäten auf einen geringen Teil der Bevölkerung beschränkt ist und dass das Schulsystem nach wie vor nicht über die Mittel für die Ausbildung hoch qualifizierter Fachkräfte oder Techniker verfügt, um Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt aufeinander abzustimmen,

Q.

in der Erwägung, dass neben dem auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums ausgerichteten Prozess die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums die bestehenden politischen und wirtschaftlichen Hindernisse beseitigen müssen, die den Integrationsprozess in dem gesamten Raum verlangsamen, damit eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen ihnen erwachsen kann,

Ein neuer Impuls für den Barcelona-Prozess

1.

bedauert, dass die drei Hauptziele von Barcelona (Schaffung eines gemeinsamen Raumes von Frieden und Stabilität; Schaffung einer Zone allgemeinen Wohlstands durch eine wirtschaftliche Partnerschaft sowie die Errichtung einer Freihandelszone; Entwicklung einer Partnerschaft im sozialen, kulturellen und zwischenmenschlichen Bereich zur Förderung der Verständigung zwischen den Kulturen im Mittelmeerraum) nicht einmal annähernd erreicht wurden;

2.

weist darauf hin, dass diese drei Ziele unbedingt gleichzeitig verfolgt werden müssen, um den Erfolg des Integrationsprozesses Europa-Mittelmeer und die Verringerung des Entwicklungsgefälles zwischen den zwei Seiten des Mittelmeers zu gewährleisten;

3.

betont, dass die Verstärkung des Barcelona-Prozesses zur Verbreitung der Werte und des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells beiträgt; erinnert daran, dass dieser Prozess zeitlich früher eingeleitet wurde und einen höheren Institutionalisierungsgrad aufweist als andere regionale Initiativen aus jüngerer Zeit; betont, dass diese Initiative zur Stabilität und zur Förderung des Dialogs beiträgt;

4.

betont, dass der Erfolg des Barcelona-Prozesses und insbesondere der Freihandelszone einen beständigen und auf das gleiche Ziel gerichteten Willen aller Partner und eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung auf beiden Seiten des Mittelmeers erforderlich macht;

5.

fordert eine klarere Definition der Ziele der europäischen Nachbarschaftspolitik, die, ohne die osteuropäischen Länder zu vernachlässigen, weder den Barcelona-Prozess schwächen noch die bilateralen Beziehungen auf Kosten des multilateralen regionalen Ansatzes bevorzugen darf; vertritt die Ansicht, dass eine effizientere Nutzung des Nachbarschaftsinstruments für regionale Vorhaben eine Besserung der Lage im Hinblick auf die Förderung eines echten integrierten regionalen Wirtschaftsraums ermöglichen würde; ist der Auffassung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit den am meisten entwickelten Partnern unter Wahrung ihrer politischen, kulturellen, religiösen und sozialen Besonderheiten angestrebt werden muss, aber dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auch weiterhin als Einheit zu betrachten sind;

6.

ist der Auffassung, dass den aufgetretenen Verzögerungen und Schwierigkeiten zwar entschieden begegnet werden muss, dass aber die Errichtung der Freihandelszone vermutlich auf einen späteren Zeitraum als ursprünglich geplant (2010) verschoben werden muss, um den zahlreichen strukturellen Veränderungen in der Weltwirtschaft seit 1995 und der notwendigen vorsichtigeren Einstellung gegenüber dem Freihandel angesichts ungleicher Partner Rechnung zu tragen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, den Barcelona-Prozess fortzuführen und sich dabei auf die Schaffung eines sozioökonomischen Raums Europa-Mittelmeer, in dem die sozialen und ökologischen Aspekte stärker in die wirtschaftlichen Aspekte der Partnerschaft einbezogen werden, zu fokussieren;

7.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, die Chance für nachhaltiges Wachstum nicht zu versäumen, das es ihnen ermöglichen würde, den wachsenden Bedürfnissen ihrer Bürger und der Notwendigkeit besser zu entsprechen, die Herausforderungen der Globalisierung effizient zu bewältigen;

8.

bedauert es, dass die von der Europäischen Union gewährte technische und finanzielle Hilfe, wenngleich sie nicht gering war, den Zielen und Ansprüchen von Barcelona nicht entsprochen hat, insbesondere hinsichtlich der sozialen und kulturellen Kapitel der Erklärung von Barcelona und der Unterstützung der lokalen Wirtschaft;

9.

ist der Auffassung, dass die Freihandelszone nur dann eine echte Wachstumschance für die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum bietet, wenn sie im Rahmen einer zweckmäßigen und vorhersehbaren Partnerschaft schrittweise in gegenseitiger Abstimmung errichtet wird, den sozioökonomischen Gegebenheiten dieser Länder angepasst ist und so die wirtschaftliche Entwicklung und eine stärkere regionale Integration fördert; weist nachdrücklich auf die Bedeutung einer stärkeren Beteiligung der Partnerländer und den Anreizcharakter der Partnerschaft hin; erinnert daran, dass die Eigenverantwortung für die Ziele der Partnerschaft für beide Seiten des Mittelmeers gilt; weist nachdrücklich darauf hin, dass den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum das Recht eingeräumt werden muss, die Kontrolle über das Tempo der Öffnung des Handels und ihre nationalen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu behalten;

10.

vertritt die Ansicht, dass die Verdichtung der institutionellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ein wichtiger Trumpf für den Erfolg des Barcelona-Prozesses ist; spricht sich für eine deutliche Zunahme der formellen und informellen Treffen zwischen den Gemeinschaftsstellen, den Mitgliedstaaten, den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und den zuständigen lokalen Behörden aus; wünscht, dass die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum als Beobachter an den Arbeiten der europäischen Fachagenturen und -programme von gemeinsamem Interesse teilnehmen;

11.

betont, wie wichtig die regionale Integration der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und die Stärkung des Süd-Süd-Handels sind; begrüßt die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens von Agadir vom 25. Februar 2004 zwischen Marokko, Tunesien, Ägypten und Jordanien; hält diesen Schritt für unerlässlich für die Errichtung einer echten Freihandelszone und fordert die übrigen Länder der Region auf, sich anzuschließen; hält es jedoch für wichtig, dass der Prozess der wirtschaftlichen Integration vertieft wird und dass die Hemmnisse, die den Handel zwischen diesen Ländern beeinträchtigen, rasch beseitigt werden, um die Entwicklungsmöglichkeiten des Süd-Süd-Handels voll zu nutzen;

12.

fordert die Europäische Union auf, die Mittel für technische und finanzielle Hilfe für die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums aufzustocken im Einklang mit den ehrgeizigen Zielen von Barcelona und in Funktion der tatsächlichen Fortschritte, die in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums im Sinne der Achtung der Menschenrechte, des Arbeitnehmerschutzes, des Umweltschutzes, der regionalen Integration, der Verbesserung der Qualität der lokalen öffentlichen Dienste und der Bildungs- und Kulturdienstleistungen z verzeichnen sind;

13.

weist darauf hin, dass die Schaffung einer Wirtschafts- und Freihandelszone im Mittelmeerraum untrennbar verknüpft ist mit einem politischen Einsatz zur Gewährleistung des Friedens, der Demokratisierung, der Achtung der Menschenrechte, der Gleichheit der Geschlechter und der Förderung des interreligiösen Dialogs sowie mit ernsthaften Bemühungen darum, dass der politische Dialog und das Vertrauen zwischen den Parteien wirklich zur Schaffung von Demokratie in der Region beitragen können;

Handels- und Zollpolitik

14.

weist darauf hin, dass die Zölle immer noch einen beträchtlichen Teil der Steuereinnahmen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ausmachen; ist deshalb der Auffassung, dass der Zeitplan des künftigen Zollabbaus den wirtschaftlichen Fortschritten dieser Länder sowie der benötigten Zeit für gerechte Steuerreformen zum Ausgleich des Verlusts an Zolleinnahmen Rechnung tragen muss;

15.

ist der Auffassung, dass gleichzeitig auch die nichttarifären Handelshemmnisse wirksam angegangen werden müssen, wobei es in dieser Hinsicht die Bedeutung hervorhebt, die der Gewährung einer ausreichenden technischen Hilfe zukommt;

16.

fordert die Kommission auf, einer möglichen Erosion der Zollpräferenzen für die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum infolge der zwischen der Gemeinschaft und einigen Drittländern geschlossenen Freihandelsabkommen Rechnung zu tragen sowie der Verbesserung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zugunsten der Entwicklungsländer sowie der bestimmten asiatischen Ländern — die gefährliche Konkurrenten für die Industrie der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sind — eingeräumten Ursprungskumulierung Aufmerksamkeit zu schenken;

17.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des Barcelona-Prozesses und unter Wahrung der Normen der WTO ein Ausgleichsverfahren einzuführen, um die nachteiligen Auswirkungen zu verringern, die diese Erosion der Zollpräferenzen auf die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und voraussichtlich auf die Errichtung der Freihandelszone haben könnte;

18.

begrüßt die Fortschritte, die hinsichtlich der „Erleichterung des Handels“ erzielt wurden, insbesondere im Zollbereich mit der Harmonisierung und Vereinfachung der Zollverfahren, der Automatisierung und Beschleunigung der Verfahren, der Verbesserung der Transparenz, der Nutzung elektronischer Informationsund Zahlungssysteme und mit dem Abbau einiger nicht tarifärer Handelshemmnisse, die heute zunehmend an die Stelle der herkömmlichen tarifären Hemmnisse treten, insbesondere im Bereich der Normung und der Zertifizierung;

19.

bekräftigt seine Ansicht, dass es in Anbetracht des zunehmenden internationalen Wettbewerbs entscheidend darauf ankommt, den politischen Willen zu stärken, eine substanziellere wirtschaftliche und soziale Agenda aufzustellen, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der wissensgestützten Wirtschaft, zur Förderung von Wachstum, Ausbildung, Innovation und Forschung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Förderung des Wohlstands unter dem Aspekt der Entwicklungszusammenarbeit beiträgt;

20.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, ein System der verstärkten Zusammenarbeit und der Partnerschaften einzuführen, um zur Reform des Verwaltungs- und Geschäftsumfelds im Zeichen der verantwortungsvollen Staatsführung beizutragen;

21.

betont, dass Zollkontrollen verstärkt und strenger durchgeführt werden müssen, damit Schmuggel, Fälschungen und Produktpiraterie bekämpft werden können, die nicht nur Einnahmeverluste verursachen, sondern auch Gefahren für die Gesundheit der Bewohner der Region mit sich bringen;

Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone Europa-Mittelmeer

22.

begrüßt die Veröffentlichung des zweiten Teils der oben genannten von der Universität Manchester durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone; ist zutiefst besorgt über die Ergebnisse dieser Nachhaltigkeitsprüfung, was die zu erwartenden kurz- und mittelfristigen negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen der Freihandelszone anbelangt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Empfehlungen dieser Studie in die künftigen Verhandlungen über die Errichtung der Freihandelszone einzubeziehen sowie den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung, welche nach Ansicht der Verfasser der Studie notwendig sind, in den Verhandlungen stärker zu berücksichtigen;

23.

betont außerdem, dass die Entwicklung eines Systems zur Steuerung der Partnerschaft wichtig ist, um die durchgeführten Maßnahmen anhand der angestrebten Ziele bewerten zu können; ist der Ansicht, dass diese Steuerung zur Einführung eines Analyse- und Bewertungsinstruments für den Mittelmeerraum führen könnte;

24.

fordert alle Teilnehmer der Partnerschaft Europa-Mittelmeer nachdrücklich auf, die Ergebnisse der oben genannten Nachhaltigkeitsprüfung der Auswirkungen der Freihandelszone auf Ministerebene zu diskutieren und daraus die Konsequenzen für die laufenden Verhandlungen über die Freihandelszone zu ziehen;

Finanzielle und technische Unterstützung

MEDA und europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

25.

bedauert, dass die Europäische Union nicht in der Lage war, angemessene Finanzmittel für die Umsetzung der Ziele des Barcelona-Prozesses bereitzustellen, was einer der Gründe für die Verzögerung der Errichtung der Freihandelszone ist;

26.

stellt die positiven Ergebnisse des Programms MEDA II im Zeitraum 2004-2006 gegenüber MEDA I fest, speziell hinsichtlich der verstärkten Aufnahmekapazität der Empfängerländer und der Flexibilität bei der Programmplanung und der Durchführung der MEDA-Vorhaben seit dem Jahr 2000;

27.

begrüßt mit Interesse die Schaffung des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, das die finanziellen Aspekte der europäischen Nachbarschaftspolitik abdecken soll, sowie den Vorschlag der Kommission, die Finanzmittel auf 14 930 000 000 EUR aufzustocken, um den Bedürfnissen der förderfähigen Länder besser gerecht zu werden; ist allerdings der Auffassung, dass dieses Instrument ein echtes Konvergenzinstrument sein und Hilfen zur Abfederung des Verlusts an Zolleinnahmen der Partnerländer im Mittelmeerraum und anderer Kosten der Marktliberalisierung umfassen muss;

28.

hält den vom Rat am 17. Oktober 2006 beschlossenen Mittelansatz von 11 181 000 EUR für unzureichend; fordert, dass anlässlich der Halbzeitüberprüfung des Finanzrahmens 2008/09 mehr Finanzmittel bereitgestellt werden, damit die Ziele des Integrationsprozesses erreicht werden können;

29.

wünscht, dass dieses Finanzierungsinstrument effizienter gestaltet wird, indem einer sachdienlicheren und gezielteren Programmplanung und der Beteiligung („Eigenverantwortung“) der Partner und der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Verwaltung des Projektzyklus mehr Bedeutung beigemessen wird; fordert die Regierungen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, alles zu tun, um eine bessere Nutzung der Gemeinschaftsmittel zu ermöglichen, insbesondere der Mittel für Forschung, Berufsausbildung, Ausbau der Infrastrukturen und der lokalen öffentlichen Dienstleistungen sowie für die Neuordnung des industriellen und des landwirtschaftlichen Produktionssystems; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den östlichen und den südlichen Nachbarländern zu achten und regionalen und insbesondere Süd-Süd-Finanzierungen Priorität einzuräumen;

30.

bekräftigt seine Ansicht, dass es für die Errichtung der Freihandelszone und generell für den Erfolg des Barcelona-Prozesses wichtig ist, dass die europäische Nachbarschaftspolitik die legitimen Erwartungen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum nicht enttäuscht, insbesondere hinsichtlich der geografischen Verteilung der europäischen Finanzhilfe und ihrer Vergabebedingungen;

Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP)

31.

begrüßt die seit der Schaffung der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer erzielten guten Ergebnisse und ist der Auffassung, dass der Ausbau dieses Instruments wesentlich für den Erfolg des Barcelona-Prozesses ist, und wünscht sich seine Umwandlung in eine echte Investitions- und Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer;

32.

stellt fest, dass sich die Aktivitäten des MEDA-Programms und der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer weitgehend ergänzen; fordert die Kommission und die EIB auf, ein Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung einzuführen, mit dem die Tätigkeit der Gemeinschaft im strategischen Bereich sowie bei der Verwaltung der konkreten Vorhaben effizienter gestaltet werden kann;

33.

vertritt in der Erwartung einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Ansicht, dass das Vorhaben der Schaffung einer Europa-Mittelmeer-Investitions- und Entwicklungsbank bereits auf den Weg gebracht werden kann, wobei in einer ersten Stufe die betreffenden Länder sowohl auf der europäischen als auch auf der Südseite des Mittelmeers einbezogen würden;

Ausländische Direktinvestitionen

34.

stellt fest, dass die mangelnde finanzielle Attraktivität ausländische Direktinvestitionen in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum stark einschränkt, was sich negativ auf das Wirtschaftswachstum in dieser Region auswirkt;

35.

erinnert daran, dass die induzierten Auswirkungen der Investitionen (15) sehr wichtig sind, was Subunternehmertum, Weitergabe von Know-how, den zu deckenden Ausbildungsbedarf in einer insgesamt unterindustrialisierten Region und die Schaffung von Arbeitsplätzen anbelangt;

36.

hält es für notwendig, dass diese Länder eine Handelspolitik betreiben, mit der die Nutzung inländischer privater Investitionen gefördert werden kann, insbesondere durch Modernisierung des Finanz- und Bankensystems und durch Erleichterung des Zugangs zu Krediten für die breite Bevölkerung;

37.

betont, dass der Dialog zwischen den Unternehmen auf beiden Seiten des Mittelmeers wichtig ist für die Erhöhung des Handels und der Investitionen;

Ursprungsregeln und Ursprungskumulierung

38.

begrüßt die Ausdehnung des paneuropäischen Systems der Ursprungskumulierung auf alle Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und ist der Auffassung, dass das System diesen Ländern Zugang zu einem riesigen Wirtschaftsraum, der nicht nur die Europa-Mittelmeer-Region, sondern auch die EFTA-Staaten und mittel- und osteuropäische Länder umfasst, bieten kann; fordert die volle Berücksichtigung der Forderung der Palästinensischen Behörde, dass die in den besetzten Gebieten erzeugten Produkten gemäß den Ursprungsregeln identifiziert werden können;

39.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum daher auf, umgehend die Paneuropa-Mittelmeer-Protokolle über die Ursprungsregeln im Rahmen der betreffenden Abkommen mit der Europäischen Union und den übrigen Pan-Euro-Mittelmeer-Partnern anzunehmen, damit die Paneuropa-Mittelmeer-Ursprungskumulierung durch ihre Anwendung auf die gesamte Zone ihre volle Wirksamkeit entfalten kann;

40.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, rasch Ausbildungs-, Informationsund Aufklärungsprogramme über die Ursprungsregeln einzuführen und mit Hilfe der Kommission eine angemessene Ausbildung der Wirtschaftsteilnehmer und der Zollbediensteten zu gewährleisten;

41.

fordert die Kommission auf, nach den in ihrer Mitteilung „Die Ursprungsregeln im Rahmen der Präferenzhandelsregelungen — Künftige Ausrichtungen“ (KOM(2005)0100) vorgesehenen Kriterien und unter Berücksichtigung der beiden im Auftrag der GD Handel und der GD Entwicklung seit der Veröffentlichung des Grünbuchs von 2005 durchgeführten Studien eine Reform (Vereinfachung und Lockerung) der Ursprungsregeln sowie die Frage eingehend zu prüfen, ob eine effizientere Kontrolle ihrer Anwendung notwendig ist, um einen Missbrauch der Präferenzen zu verhindern; wünscht vor allem, dass die neue Regelung gewährleistet, dass die Ursprungsregeln beachtet und die gegenüber der Zone Europa-Mittelmeer eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden;

Landwirtschaft

42.

betont, dass die Öffnung der Agrarmärkte gemeinsam festgelegt werden, schrittweise und asymmetrisch durchgeführt werden und eine Auswahl von möglichen Ausnahmeregelungen und Zeitplänen umfassen muss, wobei den der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum gemeinsamen Perspektiven des Agrarsektors sowie den Unterschieden und jeweiligen Besonderheiten dieses Sektors in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen ist; betont die wirtschaftliche und soziale Bedeutung dieses Sektors für die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie die Notwendigkeit, eine Verarmung der Landbevölkerung zu verhindern, welche zur Landflucht und Konzentration der Bevölkerung in bereits überbevölkerten städtischen Ballungszentren, insbesondere Küstenstädten, führt;

43.

fordert die Kommission und die Regierungen der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, allen Initiativen zur Modernisierung des Primärsektors im Mittelmeerraum und zu seiner nachhaltigen Entwicklung Priorität einzuräumen, um eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die Schaffung neuer landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu ermöglichen;

44.

fordert die Einführung eines integrierten Systems der technischen Hilfe und der Ausbildung von Humanressourcen; betont, dass die agrarpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union in der Region zur Festlegung einer durchführbaren Wasserpolitik, zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung der Böden und ihrer Fruchtbarkeit, zur Sicherung der Ernährungssouveränität und zur Valorisierung der typischen regionalen Erzeugnisse beitragen müssen; bekräftigt seine Unterstützung für die von den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum betriebene Politik zur Diversifizierung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugung;

45.

ist der Ansicht, dass die Förderung einer an die örtlichen Bedingungen angepassten vorwiegend kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die eine Verbesserung der Umwelt und damit der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Lage der Landbevölkerung zur Folge hat, durch eine einfache Liberalisierung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht erreicht werden kann,

46.

ist daher der Ansicht, dass jede Öffnung der Märkte zwischen der Europäischen Union und den südlichen und östlichen Mittelmeerländern schrittweise, qualitätsorientiert und maßvoll erfolgen muss, wobei den Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe und den auf beiden Seiten des Mittelmeers durchgeführten Agrarpolitiken und Reformen Rechnung getragen werden muss; betont außerdem, dass die Verhandlungen über den Zugang zu den Märkten auf keinen Fall global, sondern von Fall zu Fall, Produkt für Produkt, zu führen sind und dass dabei die Notwendigkeit des Schutzes empfindlicher Waren berücksichtigt werden muss, die von einer vollständigen Liberalisierung ausgenommen bleiben sollten, um nicht wieder gutzumachende Schäden für die lokalen Erzeuger zu vermeiden;

47.

erinnert daran, dass viele Mittelmeerländer den Wunsch geäußert haben, ihre Handelspräferenzen gegenüber dem Gemeinschaftsmarkt zu behalten; ist der Auffassung, dass die Beibehaltung dieses präferenziellen und asymmetrischen Systems mit einer allgemeinen Liberalisierung des Agrarsektors unvereinbar ist; betont außerdem, dass alle Mittelmeerländer ein gegenseitiges Interesse daran haben, bestimmte Instrumente zur Steuerung des Angebots auf ihren jeweiligen Märkten beizubehalten;

48.

fordert alle Berufsverbände im Agrarsektor Europa-Mittelmeer auf, die Zusammenarbeit in einander ergänzenden Sektoren zu fördern, durch Förderung der wechselseitigen Ergänzung der Erzeugnisse, sowohl zwischen den nördlichen und südlichen sowie östlichen Mittelmeeranrainern als auch zwischen den südlichen und östlichen Mittelmeerländern untereinander; hebt als Beispiele den Weinbausektor sowie den Obstund Gemüsesektor hervor, deren Erzeugnisse auf beiden Seiten des Mittelmeers zu einem umfassenderen und attraktiveren Angebot für die Verbraucher beitragen können;

49.

betont in dieser Hinsicht das Interesse, zusammen eine gemeinsame Kennzeichnungspolitik Europa-Mittelmeer auf der Grundlage der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen zu entwickeln, die entsprechend vereinbar ist mit den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf der Grundlage der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen und der Öko-Zertifizierung, und die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz der Produktionsverfahren zu gewährleisten;

50.

ist davon überzeugt, dass in den südlichen und östlichen Mittelmeerländern die Liberalisierung der Märkte in erster Linie den mechanisierten Großbetrieben zugute kommen würde, die bereits das System der Ausgleichskassen in vollem Umfang nutzen; fordert die institutionellen Akteure der Partnerschaft Europa-Mittelmeer auf, für kleine Produktionsbetriebe den Zugang zu Darlehen zu verbessern und ein System zur Gewichtung der Finanzhilfen zugunsten der Inhaber landwirtschaftlicher Kleinbetriebe einzuführen, die die überwältigende Mehrheit der landwirtschaftlichen Bevölkerung in diesen Ländern ausmachen und die am meisten unter dem Wettbewerb mit der Europäischen Union zu leiden haben werden, und langfristig die alte Regelung über Ausgleichszahlungen und Beihilfen durch eine neue Regelung zur Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft und von Investitionen in kleine, Nahrungsmittel verarbeitende Industriebetriebe zu ersetzen, um die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Wirtschaft durch Diversifizierung, örtliche Vermarktung und Erzeugung besonderer Qualitätsprodukte zu verbessern;

51.

fordert, eingehende Überlegungen über die Einführung einer wirklich integrierten Agrarpolitik zwischen den zwei Seiten des Mittelmeers — wobei der Verbesserung der Nahrungsmittelsicherheit in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum Vorrang gegenüber Handelsbelangen einzuräumen ist — sowie die Koordinierung des Fischereimanagements und der Wasserbewirtschaftung anzustellen;

Normen und technische Vorschriften, geistiges Eigentum sowie Wettbewerb

52.

ist der Auffassung, dass ein harmonisierter ordnungspolitischer Rahmen zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum die Handelsbeziehungen dank einer geregelten Grundlage stärken und ausbauen und insbesondere die Transparenz und ein faireres Wettbewerbsumfeld fördern würde; ist ferner der Auffassung, dass eine Harmonisierung oder zumindest eine gegenseitige Abstimmung der Normen auch den Süd-Süd-Handel ankurbeln würde;

53.

hebt es als wichtig hervor, den KMU, denen es schwer fällt, die Kosten der Harmonisierung von in den Assoziierungsabkommen enthaltenen Normen zu internalisieren, in geeigneter Weise wirtschaftliche Anreize und technische Unterstützung zu bieten;

54.

fordert die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums auf, Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum zu schaffen und anzuwenden, die den internationalen Maßstäben genügen, Innovation und Kreativität begünstigen und flexibel genug sind, um den Bedürfnissen und Besonderheiten der genannten Länder Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, im Fall der Rechtsvorschriften über geistiges Eigentum nicht von den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums zu verlangen, dass sie über die in den gegenwärtigen TRIPs vorgesehenen Verpflichtungen hinausgehen;

Dienstleistungen

55.

ist der Auffassung, dass jedwede Liberalisierung der Dienstleistungen im Rahmen der Errichtung der Freihandelszone nur in Abstimmung mit den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum erfolgen darf und dass diesen Ländern das Recht eingeräumt werden muss, die Öffnung ihre sensiblen und anfälligen Wirtschaftssektoren schrittweise und eigenverantwortlich vorzunehmen;

56.

betrachtet den Dienstleistungssektor als wesentlich für den Erfolg der Europa-Mittelmeer-Freihandelszone; weist darauf hin, dass der Dienstleistungssektor für die Volkswirtschaften der Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums entscheidende Bedeutung hat und rund 50 % des BIP von Ägypten, Marokko und Syrien, 60 % des BIP von Tunesien und über 70 % des BIP von Jordanien und des Libanon ausmacht;

57.

weist gleichzeitig darauf hin, dass die schrittweise Liberalisierung der Dienstleistungen, d.h. eines Sektors, der auch für die Volkswirtschaften der Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums von besonderer Bedeutung ist, von Nutzen für deren wirtschaftliche Entwicklung sein wird, indem sie zur Verbesserung der Infrastrukturen, zum Transfer von Technologie und Know-how sowie zur Verbesserung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen im Interesse ihrer Bürger beitragen wird; ist deshalb der Auffassung, dass die Verhandlungen über den Dienstleistungssektor parallel zu denen über den Warenverkehr erfolgen müssen;

58.

begrüßt die offizielle Einleitung der Verhandlungen über eine Liberalisierung des Handels in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen während der 5. Euromed-Handelsministerkonferenz der Europäischen Union mit bestimmten Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum im März 2006;

59.

fordert die Kommission auf, die in Marrakesch eingeleiteten Verhandlungen fortzuführen und sie im Bereich der Dienstleistungen mit einigen Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums zum Abschluss zu bringen, und zwar unter Einbeziehung aller Modi und Sektoren und gemäß dem von ihnen im Rahmen des GATS-Übereinkommens der WTO eingegangenen Verpflichtungen, und auf positive Angebote mit der Erwägung gemeinschaftlicher Bestimmungen über verbesserte Möglichkeiten zur Freizügigkeit der Angehörigen der Dienstleistungsberufe zu reagieren (Modus 4 des GATS-Übereinkommens);

60.

ist der Auffassung, dass ein Unterschied zwischen den gewerblichen und den öffentlichen Diensten gemacht werden muss; betont, dass die öffentlichen Dienste nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfen, insbesondere jene Dienste, die den Grundbedarf der Bevölkerung decken, grundlegende öffentliche Aufgaben wie Gesundheitswesen, Bildung, Trinkwasser- und Energieversorgung erfüllen sowie die kulturelle Identität prägen, wie etwa die audiovisuellen Dienste;

Verkehr

61.

ist der Auffassung, dass der Aufbau eines auf modernen Infrastrukturen basierenden Verkehrsnetzes Europa-Mittelmeer sowie eine Strategie für eine bessere Zusammenarbeit, Koordinierung und Entwicklung grundlegende Voraussetzungen für den Erfolg der Freihandelszone sind; ist ferner der Auffassung, dass die Interoperabilität der transeuropäischen Verkehrsnetze mit den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum unbedingt verbessert werden muss und dass diese Länder an der Auswahl und Umsetzung der künftigen vorrangigen Vorhaben teilhaben können müssen; fordert in diesem Zusammenhang, eine umgehende Verbesserung der Seeverkehrslinien und eine Senkung der Kosten der Seefrachtdienste in Erwägung zu ziehen;

62.

fordert die Kommission und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, genügend Finanzmittel für die Modernisierung von Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, wobei logistische Infrastrukturen besonders wichtig sind, und in Anbetracht der besonderen geografischen Lage dieses Raums, der für den Warenverkehr im natürlichen Übergangsbereich zwischen Europa und Asien (besonders China und Indien) liegt, die Reformen vorzunehmen, die nötig sind, damit der genannte Sektor wettbewerbsfähiger und dynamischer wird;

63.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission den Straßengüterverkehrs- und den Hafensektor effizienter zu machen, damit die überaus hohen Kosten für Logistik und Beförderung sinken, die die Ausfuhr der Industrie- und Agrarprodukte dieses Raums weniger wettbewerbsfähig machen; verlangt, zusätzlich Überlegungen über den Luftverkehr, besonders die Luftfrachtdienste, anzustellen;

64.

sieht mit Interesse der für die nächste Zeit bevorstehenden Verabschiedung einer Mitteilung an den Rat über die Ausdehnung der großen transeuropäischen Verkehrsachsen in Richtung der Mittelmeerstaaten entgegen, in Anbetracht der Notwendigkeit, auf eine Neuaustarierung der Verkehrsströme zugunsten dieses Raums hinzuarbeiten;

Energie

65.

stellt fest, dass die Abhängigkeit der meisten am Prozess von Barcelona beteiligten Länder von ausländischen Quellen in Sachen Energie, namentlich bei Erdöl und Gas, ständig zunimmt und die Zunahme der diesbezüglichen Nachfrage zusätzlichen Druck auf die derzeitigen Versorgungswege ausüben wird; in diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mittelmeerländern im Energieversorgungssektor zu aufzubauen;

66.

fordert, dass dem Aufbau eines echten Energiemarktes Europa-Mittelmeer ein zentraler Platz eingeräumt wird; ist angesichts des vor kurzem erfolgten Anstiegs der Erdöl- und Gaspreise der Auffassung, dass die Europäische Union und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ohne eigene Energieressourcen dem Dialog mit den Energieerzeugerländern in Absprache untereinander und unter möglichst weitgehender Vermeidung von bilateralen Abkommen, die für die Europäische Union und die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums von Nachteil sind, unbedingt einen neuen Elan geben müssen; begrüßt die von der Kommission anlässlich des Forums über die Energie-Außenpolitik vom 20./21. November 2006 geäußerte Absicht, Nordafrika und dem Nahen Osten in ihrer Energie-Außenpolitik einen besonderen Platz zuzuweisen, und wünscht, dass auf diese Absichtserklärung konkrete Maßnahmen folgen;

67.

begrüßt die praktische Umsetzung der unter der Bezeichnung „Rome Euro-Mediterranean Energy Platform“ (REMEP) bekannte energiepolitische Zusammenarbeit im Mittelmeerraum; betrachtet diese Plattform als geeigneten Schwerpunkt für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum bei der Durchführung wichtiger regionaler Initiativen und in Bezug auf weitere mögliche Aktionen von gemeinsamem Interesse;

68.

begrüßt die Einleitung wichtiger subregionaler Projekte wie der stufenweisen Integration des Elektrizitätsmarkts der Maghreb-Staaten mit dem der Europäischen Union, der Integration der Erdgasmärkte im Maschrik-Raum und des Baus der Erdgasfernleitung Medgaz und der arabischen Erdgasfernleitung;

69.

fordert die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, neue Formen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit auf dem Energiesektor zu sondieren, besonders bei der Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz; fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, Maßnahmen durchzuführen, die den Ausbau der erneuerbaren Energieträger und den Schutz der Umwelt fördern (Raffinagetätigkeiten und Risiken der Beförderung von Mineralölen im Mittelmeer);

70.

hält es für unabdingbar, dass die Europäische Union und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum ohne Energieressourcen einen strategischen Dialog über die Möglichkeiten der Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien in großem Maßstab führen und dass den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum das Recht eingeräumt wird, an Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien teilzunehmen;

71.

betont den wichtigen Stellenwert der Biokraftstoffe erster Generation als alternativer Energiequelle sowie ihre gestiegene kommerzielle Wettbewerbsfähigkeit auf den Energiemärkten;

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

72.

begrüßt die auf dem Gipfeltreffen von Barcelona im Jahr 2005 ins Leben gerufene Initiative „Horizont 2020“ zur Verringerung der Umweltverschmutzung im Mittelmeerraum, wobei die Hauptursachen der Verschmutzung bis zum Jahr 2020 zu eruieren und zu bekämpfen sind; betont, dass diese Initiative die 1995 verabschiedete Mittelmeer-Strategie für nachhaltige Entwicklung wiederbeleben und ergänzen könnte;

73.

fordert die Kommission und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, sich auf die Unterbindung der Verschmutzung des Mittelmeers als umweltpolitisches Hauptziel zu konzentrieren (besonders Eindämmung der Industrieemissionen und des Abfallaufkommens in den Städten), indem sie eine bessere Form der politischen und finanziellen Zusammenarbeit schaffen, an der die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Vertreter der Bürgergesellschaft und des privaten Sektors besser beteiligt sind; fordert im Übrigen die Kommission auf, regelmäßig Bewertungen der Fortschritte auf diesem Gebiet vorzunehmen;

74.

fordert die Kommission auf, sich auf die vollständige Umsetzung des Protokolls von Barcelona über den Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung vom Lande aus in allen Mittelmeerländern zu fokussieren, wobei insbesondere die Mittel für das technische Hilfsprogramm für die Mittelmeerländer (METAP) erhöht werden sollten;

75.

ist der Auffassung, dass diese Initiative in möglichst großem Umfang publik gemacht zu werden verdient und vom Europäischen Parlament voll und ganz unterstützt werden sollte, wegen ihrer wesentlichen Auswirkungen nicht nur auf die nachhaltige Entwicklung dieses Raums (Tourismus, Fischerei, Landwirtschaft, Wasserversorgung), sondern auch auf die Lebensqualität in den Küstenregionen;

Industrie

76.

stellt besorgt fest, dass die Industrie der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf Low- Tech-Produkte mit geringem Mehrwert ausgerichtet ist, was sie gegenüber der auswärtigen Konkurrenz schwächt; ist der Auffassung, dass die Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit dieser Länder eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg der Freihandelszone ist, und fordert die betreffenden Länder auf, direkte Maßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber europäischen und asiatischen Erzeugern zu unterstützen;

77.

fordert, dass der Zeitplan der Liberalisierung des Industriesektors der Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse (insbesondere der Arbeitslosigkeit) im jeweils betroffenen Land im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie den diesbezüglichen Umweltauswirkungen angepasst wird;

78.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, regionale industriepolitische Maßnahmen zu treffen, durch die mehr größenbedingte Kosteneinsparungen möglich werden, ebenso eine bessere entwicklungspolitische Strategie, in der die Rolle der Kleinstunternehmen und der KMU in diesem Raum berücksichtigt wird; fordert die Kommission und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, Kleinstunternehmen und KMU durch Schaffung leistungsfähiger Finanzdienste und durch Gewährung technisch-administrativer Hilfe zu fördern, durch die sie ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können;

79.

fordert die Kommission und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, mit gemeinsamen Maßnahmen auf a) die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, b) die Erhöhung der Repräsentativität von Berufs-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, c) Zugang zu Wirtschaftsinformationen, d) technische Unterstützung und Dienstleistungen für Unternehmen und e) ständige Weiterbildung hinzuarbeiten;

Textilsektor

80.

ist nach wie vor besorgt angesichts der Auswirkungen des Endes des Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung am 1. Januar 2005 und der Beseitigung der Einfuhrkontingentierung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungssektors in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und in der Europäischen Union; weist darauf hin, dass dieser Sektor von wesentlicher Bedeutung für die Wirtschaft zahlreicher Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und bestimmter europäischer Länder ist; ist der Auffassung, dass mit Unterstützung der Kommission ein Programm zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors umgesetzt werden sollte;

81.

ist der Auffassung, dass die erheblichen Schwierigkeiten des Textilsektors unabwendbare nachteilige Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft der EU-Mitgliedstaaten und der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und indirekt auf die Schaffung der Freihandelszone haben können; ist der Auffassung, dass bei der Festlegung der neuen handels- und investitionspolitischen Strategie der Europäischen Union gegenüber China und allgemein in der europäischen Handelspolitik gegenüber Asien die möglichen Auswirkungen auf die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und die EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden sollten;

82.

fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor Ad-hoc-Hilfsprogramme einzuleiten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Textilindustrie in den genannten Ländern zu verbessern und ihre traditionellen Beziehungen mit den Herstellern in der Gemeinschaft zu stärken;

83.

ist der Auffassung, dass die gegenwärtigen Schwierigkeiten überwunden werden könnten durch eine Umorganisation dieses Sektors, bei der unter Ausnutzung der räumlichen Nähe zu den europäischen Märkten der Schwerpunkt auf eine Produktion mittlerer und hoher Qualität mit kürzeren Lieferzeiten (und Zeiträumen zur Wiederauffüllung der Lager) und mit wettbewerbsgerechten Preisen gelegt wird;

84.

befürwortet die Bildung eines Produktionsraumes Europa-Mittelmeer, der die einzige Möglichkeit für den Süden, aber auch den Norden des Mittelmeerraums ist, im Wettbewerb mit wettbewerbsstarken Räumen zu bestehen und Industrieproduktion und Beschäftigung auf ihrem Stand zu halten; hält es für notwendig, EU-Finanzmittel gezielt dafür bereitzustellen, diesbezügliche Forschungs-, Innovations- oder Kooperationsprogramme zu flankieren;

85.

befürwortet eine Europa-Mittelmeer-Partnerschaft, die die Zusammenarbeit und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors durch eine gezielte Politik der Unterstützung von Ausbildung, Forschung und Entwicklung, technologischer Innovation, Verbreitung bewährter Praxis und marktbezogenem Informationsaustausch begünstigt; empfiehlt die Schaffung eines Europa-Mittelmeer-Netzes von Schulen, Ausbildungseinrichtungen und technischen Facheinrichtungen auf dem Sektor Textil und Bekleidung zum Zweck der Förderung der technischen Partnerschaft, der Ausbildung und gemeinsamer Forschungsprogramme;

86.

weist darauf hin, dass die Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln und die Unzulänglichkeit bestimmter Finanzierungsinstrumente noch immer erhebliche Hemmnisse für die KMU dieses Sektors sind; fordert die Kommission auf, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die geeignet sind, diesen Mängeln abzuhelfen, aber auch Maßnahmen, die Anreize dafür schaffen, einen Teil der Produktionskette in den Ländern der Euromed-Zone zu halten;

Wissenschaft und Technologie

87.

ist besorgt angesichts des Rückstands der meisten Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum im Bildungswesen und im Bereich der wissenschaftlichen Forschung; stellt trotz des merklichen Anstiegs der Einschulungsquote einen chronischen Mangel an Wechselwirkungen zwischen dem Arbeitsmarkt und dem schulischen Bildungssystem fest, was sich äußerst ungünstig auf die Produktivität, die Qualifizierung der Arbeitskräfte und ganz allgemein die Entwicklungsaussichten in der Region auswirkt;

88.

fordert die Kommission und die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, Initiativen zur Verbesserung des Bildungssystems insgesamt zu ergreifen, die Rolle junger Menschen stärker zu berücksichtigen und den Ausbau des Austauschs zwischen Hochschulen und die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt mit gezielten didaktischen Maßnahmen zu fördern; betont, dass die stärkere Einbeziehung von Frauen in den Arbeitsmarkt ein Schlüsselfaktor der Wirtschaftsentwicklung ist; begrüßt die Initiativen der Anna-Lindh-Stiftung zugunsten des Dialogs zwischen den Kulturen, die sich auf Euromed-Schulen, Euromed- Jungforschergruppen, Sommeruniversitäten und Austauschprogramme beziehen und durch die sich der Dialog in Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Partnerschaft Europa-Mittelmeer vertiefen lässt;

89.

fordert die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum auf, einem Entwicklungsmodell, das sich auf die wissensbasierte Wirtschaft stützt, noch mehr Vorrang zu geben und den Prozentanteil am BIP, der für wissenschaftliche Forschung aufgewendet wird, wesentlich zu erhöhen; fordert die Kommission auf, hier finanzielle und technische Unterstützung zu leisten;

90.

fordert die Kommission auf, den Hochschulenverbund Euromesco zu unterstützen, die Institutionalisierung von Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Labors und Spezialeinrichtungen für Postgraduierte zu fördern und die Mobilität der Forscher, Lehrkräfte und Doktoranden dieser Einrichtungen und die Intensivierung von gemeinsamen Forschungsprogrammen zu begünstigen;

91.

fordert die Kommission auf, die bestehenden Finanzierungs- und Planungsmechanismen zu bewerten im Hinblick auf die Förderung von gemeinsamen Vorhaben der Europäischen Union und der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum und darauf, dass die genannten Länder sich stärker an den gemeinschaftlichen Forschungsrahmenprogrammen beteiligen können;

92.

hebt die Bedeutung der beruflichen Bildung als Schlüsselfaktor für die Entwicklung von Unternehmen hervor und ist der Auffassung, dass diese Bedeutung ihren Niederschlag in der Durchführung von Programmen finden muss, die den von den Unternehmen aufgezeigten Problemen und Bedürfnissen angepasst sind;

Handel und Entwicklung

93.

fordert die Europäische Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre Handelspolitik in Einklang mit den Zielen ihrer Entwicklungspolitik und der Armutsbekämpfung zu bringen, so dass die Erstere die Letztere ergänzt statt zu hintertreiben; weist darauf hin, dass 30 % der Bevölkerung der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum mit weniger als 2 USD pro Tag auskommen müssen; fordert die Europäische Union auf, einen Aktionsplan zur Bekämpfung der absoluten und relativen Armut im Mittelmeerraum zu verabschieden (eine Mittelmeerversion der Milleniumsziele) und parallel zu Armutsbekämpfungsprogrammen eine Entwicklung durch den Handel zu bewirken (eine Mittelmeerversion von „aid for trade“);

94.

betont, dass der Kleinkredit, besonders für Inhaber kleiner Agrarbetriebe, ein wesentliches Instrument für die Bekämpfung der Armut und die nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung anhand der Millenniumsziele ist und dass er zudem ein wichtiges Mittel ist, Emanzipation, besonders von Frauen, zu fördern; ist der Auffassung, dass diese neuen mikroökonomischen Aspekte im Zusammenhang mit der Freihandelszone und allgemein in der Europäischen Nachbarschaftspolitik und im Barcelona-Prozess zur Geltung kommen sollten; fordert den Rat und die Kommission auf, Initiativen zur Förderung des Mikrofinanzwesens in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum stärker zu unterstützen, die bisherigen Programme wesentlich zu verstärken und neue Systeme, die möglichst vielen Menschen leichteren Zugang zu Krediten verschaffen, auszubauen und zu begünstigen;

95.

betont die Bedeutung grundlegender Arbeitsnormen und annehmbare Arbeitsbedingungen für die Entwicklung der Freihandelszone; weist darauf hin, dass Handel, der der Entwicklung und der Verringerung der Armut dient, auch Handel ist, der zu sozialem Fortschritt und zu annehmbaren Arbeitsbedingungen beiträgt, dass die den Handel bestimmenden Regeln nicht auf Kosten der sozialen Normen und der ILORahmenübereinkommen gehen darf und dass die Bekämpfung der Ausbeutung am Arbeitsplatz in allen Formen und die Achtung der gewerkschaftlichen Freiheiten wesentliche Elemente der Gestaltung eines fairen Handels im Interesse aller sind; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation auf dieses Ziel hinzuarbeiten, vor allem mit Blick auf die Durchführung der Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik;

96.

fordert die Kommission auf, nichthandelsbezogene Aspekte in den künftigen Verhandlungen zu berücksichtigen, so dass die Steigerung des Handels nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen der örtlichen Bevölkerung erfolgt; ist der Auffassung, dass mit der Errichtung der Freihandelszone auch eine besonders an die Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum angepasste Strategie verfolgt werden sollte, annehmbare Arbeitsplätze zu schaffen; fordert die Europäische Union auf, der Umsetzung dieses Ziels die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen;

97.

sieht es als notwendig an, die bei multinationalen Unternehmen ausgehandelten Verhaltenskodizes zu fördern, wobei Ziele in Bezug auf annehmbare Arbeitsbedingungen darin aufzunehmen sind; empfiehlt den Unternehmen, die ihren Sitz in Europa und Tochterunternehmen in den Ländern im südlichen und östlichen Mittelmeerraum haben, die Einhaltung der genannten Verhaltenskodizes durch die Tochterunternehmen regelmäßig zu bewerten; verlangt, dass jedes neu angeschlossene Unternehmen die Verhaltenskodizes übernimmt und die entsprechenden Informationen allgemein bekannt gibt;

Abschließende Erwägungen

98.

verweist auf den auf dem Gipfeltreffen von Barcelona 2005 gefassten Beschluss, einen Raum der Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, soziale Integration, Justiz und Sicherheit zu schaffen; betrachtet diesen Raum als unverzichtbares Begleitelement der Schaffung einer echten Europa-Mittelmeer-Freihandelszone;

99.

ist der Auffassung — obwohl die erforderlichen Bedingungen zurzeit noch nicht erfüllt sind — dass die Freihandelszone dadurch entwickelt werden sollte, dass den Arbeitnehmern schrittweise und unter bestimmten Bedingungen Freizügigkeit gewährt wird, wobei die Lage des europäischen Arbeitsmarkts sowie die gegenwärtigen Überlegungen der internationalen Gemeinschaft über den Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung zu berücksichtigen sind; hebt die Senkung der Kosten für die Überweisungen der Ersparnisse durch die Migranten als unbedingt notwendig hervor, damit diese Gelder der Wirtschaft vor Ort den größtmöglichen Nutzen bringen; ist der Auffassung, dass dringend der rechtliche und administrative Rahmen für Visumserleichterungen geschaffen werden muss, insbesondere für die Akteure der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, Studenten, wissenschaftliches Hochschulpersonal sowie sozioökonomische Akteure;

100.

ist nach wie vor besorgt angesichts des Fehlens einer klaren Definition der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union sowie einer langfristig angelegten strategischen Vision der Entwicklung und Stabilisierung dieser Region; betont, dass der Integrationsprozess Europa-Mittelmeer wieder eine Priorität der politischen Agenda der Europäischen Union werden muss;

101.

bedauert, dass das Wirtschaftssystem und die Infrastrukturen im Libanon während des neuen Konflikts mit Israel systematisch zerstört worden sind, was die Entwicklung dieses Landes und die Verwirklichung der Freihandelszone verzögert; nimmt die Ergebnisse der Wiederaufbaukonferenz für den Libanon vom 25. Januar 2007 zur Kenntnis und unterstützt die Bemühungen darum, die internationale Hilfe für dieses Land langfristig zu organisieren; fordert die Europäische Union auf,, im laufenden Friedensprozess weiterhin angemessene Finanzhilfen zu leisten, um den Bürgern des Libanon dabei zu helfen, sich den Herausforderungen des wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbaus ihres Landes im Anschluss an den Konflikt vom Juli 2006 zu stellen; ist zutiefst beunruhigt über die Lage in den palästinensischen Gebieten und fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft die für die palästinensische Bevölkerung lebenswichtige humanitäre Hilfe zu leisten, nimmt zur Kenntnis, dass Israel einen Teil der einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen herausgegeben hat, und fordert die israelische Regierung auf, unverzüglich den Transfer der restlichen eingefrorenen Mittel vorzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf der Einhaltung der Klauseln im Zusammenhang mit dem Barcelona-Prozess zu beharren, insbesondere der Menschenrechtsklausel, die Bestandteil der Assoziierungsabkommen und der verschiedenen Aktionspläne ist, so dass schließlich ein echter Raum der Freiheit und Sicherheit in der Region geschaffen werden kann;

102.

vertritt die Auffassung, dass das Ziel der Außenpolitik der Europäischen Union im Mittelmeerraum, namentlich unter Hinweis auf die jüngsten Maßnahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik und auch angesichts der neuen Präsenz Chinas in Afrika, darin besteht, die politischen, demokratischen und sozioökonomischen Reformen in den Partnerländern zu unterstützen und zu fördern, um zusammen einen Raum des gemeinsamen Wohlstands zu schaffen;

103.

hebt die Rolle hervor, die die Parlamentarische Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft für diese Partnerschaft als demokratische Instanz gespielt hat, in der Abgeordnete von beiden Seiten des Mittelmeers auf der Grundlage der drei Säulen des Barcelona-Prozesses zusammenkommen; ruft zu einer Stärkung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Parlamentarischen Versammlung, der Kommission und dem Rat der Europäischen Union auf;

*

* *

104.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Staats- und Regierungschefs und den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie der Parlamentarischen Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zu übermitteln.


(1)  ABl. C 272 E vom 9.11.2006, S. 570.

(2)  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 97 vom 30.3.1998, S. 2.

(4)  ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3.

(5)  ABl. L 70 vom 18.3.2000, S. 2.

(6)  ABl. L 129 vom 15.5.2002, S. 3.

(7)  ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 39.

(8)  ABl. L 143 vom 30.5.2006, S. 2.

(9)  ABl. L 265 vom 10.10.2005, S. 2.

(10)  ABl. L 187 vom 16.7.1997, S. 3.

(11)  ABl. L 35 vom 13.2.1996, S. 1.

(12)  ABl. C 323 vom 4.12.1995, S. 5.

(13)  ABl. C 378 vom 29.12.2000, S. 71.

(14)  ABl. C 226 E vom 15.9.2005, S. 42.

(15)  Vor allem der so genannten Greenfield-Investitionen oder Investitionen „auf der grünen Wiese“.

P6_TA(2007)0077

Bosnien und Herzegowina

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu Bosnien und Herzegowina (2006/2290(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Doris Pack im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten zu Bosnien und Herzegowina (B6-0615/2006),

unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen Vertretern des Staates und der selbstständigen Entitäten von Bosnien und Herzegowina vom 5. Oktober 2005, welche die von der Kommission für die Umstrukturierung des Polizeiapparats festgelegten wesentlichen Grundsätze unterstützt,

in Kenntnis des anschließenden Beschlusses des Rates vom 22. November 2005, die Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufzunehmen,

unter Hinweis auf die am 18. März 2006 zwischen den Spitzenpolitikern der Mehrheit der wichtigsten politischen Parteien in Bosnien und Herzegowina erzielte Einigung über eine Reihe verfassungsrechtlicher Änderungen,

unter Hinweis auf den Beschluss des Lenkungsausschusses des Rates vom 23. Juni 2006 zur Umsetzung des Friedens (PIC), das Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) zu ersuchen, unverzüglich mit den Vorbereitungen für dessen Schließung am 30. Juni 2007 zu beginnen,

unter Hinweis darauf, dass der Rat zur Umsetzung des Friedens die Schließung des OHR Anfang 2007 unter Berücksichtigung der allgemeinen Lage im Land und in der Region überprüfen und gegebenenfalls bestätigen wird,

unter Hinweis auf die jüngsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Bosnien und Herzegowina,

unter Hinweis auf der Fortschrittsbericht 2006 der Kommission über Bosnien und Herzegowina (SEK (2006)1384),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 11. Dezember 2006 zum westlichen Balkan,

gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 90 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0030/2007),

A.

in der Erwägung, dass Bosnien und Herzegowina der Übergang von der Umsetzung des Abkommens von Dayton von 1995, eines Abkommens, das in einem einstmals friedlichen und multi-ethnischen Land den blutigsten Krieg in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs beendet hat, zur europäischen Integration gelungen ist, wozu Verfassungsänderungen erforderlich waren,

B.

in der Erwägung, dass die Vertreter des Staates und der zwei Entitäten übereingekommen waren, dass die vorgeschlagene Reform des Polizeiapparates die Übertragung sämtlicher Legislativ- und Haushaltsbefugnisse an den Staat, die Beseitigung jeglicher politischer Einmischung in die Tätigkeit der Polizei und die Festlegung der territorialen Einheiten nach rein technischen und funktionalen Kriterien umfassen würde,

C.

in der Erwägung, dass die in der Vereinbarung die Schaffung einer Direktion vorgesehen war, deren Aufgabe darin bestehen sollte, die Umstrukturierung des Polizeiapparates unter Beteiligung von Vertretern aller behördlichen Ebenen (Staat, Entität und Kanton) zu bewerkstelligen und einen Vorschlag zur Umsetzung der Reform vorzulegen, wozu auch Vorschläge zur Festlegung der neuen polizeilichen Gebietseinheiten gehören würden,

D.

in der Erwägung, dass diese Direktion dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 22. Dezember 2006 einen Entwurf für einen Plan zur Umsetzung einer Strukturreform der Polizei unterbreitet hat,

E.

in der Erwägung, dass dieser Entwurf den Rahmen für die Erfüllung der von der Kommission festgelegten Voraussetzungen für den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union bildet,

F.

in der Erwägung, dass die politische Führung der Republika Srpska während des jüngsten Wahlkampfs wiederholt Erklärungen abgegeben hat, in denen die Vereinbarung über die vorgeschlagene Reform der Polizei, die sie zuvor unterstützt hatte, in Frage gestellt wurde,

G.

in der Erwägung, dass das Mandat der Vertreter der Republika Srpska jetzt durch Wahlen bestätigt wurde und ihre Parteien sowohl auf der Ebene der Entität als auch auf staatlicher Ebene stark vertreten sind,

H.

in der Erwägung, dass das von Vertretern der meisten der größten Parteien in Bosnien und Herzegowina unterstützte Paket mit Verfassungsänderungen eine Reihe von Vorschlägen enthält, welche die staatliche Macht stärken und mit denen einige Missstände bei der Legislative und der Exekutive in Bosnien und Herzegowina angegangen werden sollen,

I.

in der Erwägung, dass diese Vorschläge keine Reform des Entitätsvetomechanismus vorsehen, obwohl dieser Mechanismus die Arbeit des Parlaments von Bosnien und Herzegowina ernsthaft behindern kann,

J.

in der Erwägung, dass sich die verschiedenen Teile der Gesellschaft von Bosnien und Herzegowina in nächster Zeit gründlich mit der Frage auseinandersetzen sollten, wie die strikte ethnische Teilung des Landes überwunden werden kann, um seine Strukturen zu reformieren und es flexibler und besser vereinbar mit den europäischen Demokratien zu machen,

K.

in der Erwägung, dass das oben genannte Paket mit Änderungsanträgen von einer Mehrheit im Parlament von Bosnien und Herzegowina unterstützt wurde, die Annahme der Verfassungsänderungen jedoch um nur zwei Stimmen verfehlt wurde,

L.

in der Erwägung, dass der Beschluss, das die verfrühte Aufgabe des Amtes des Hohen Repräsentanten, die auf dem legitimen Wunsch beruht, zur Entwicklung eines Bewusstseins der Verantwortung für den politischen Prozess sowie zur Beschleunigung des Versöhnungsprozesses zwischen den drei größten Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina beizutragen, sich auf die Stabilität des Landes und das Tempo und das Ergebnis der Verwaltungs- und Verfassungsreformen auswirken würde,

M.

in der Erwägung, dass in Bosnien und Herzegowina die Volksgruppen immer noch stark voneinander abgeschottet sind, und dass das Land deshalb ein besser integriertes, die Trennung nach Ethnien überwindendes, modernes Bildungssystem braucht,

N.

in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang den Erfahrungen von volksgruppenübergreifenden Bildungseinrichtungen, die erfolgreich ein Modell umsetzen, das nicht auf Ausgrenzung beruht, z.B. der Einrichtungen, die von der Katholischen Kirche in Bosnien und Herzegowina betrieben werden, Rechnung getragen werden sollte,

1.

stellt mit Sorge fest, dass die Gewinner der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die ehemals gemäßigte Parteien waren, während der Wahlkampagne auf einen provokativen und Zwietracht säenden Sprachgebrauch zurückgegriffen haben; fordert die Parteien, vor allem jene, die die Wahlen gewonnen haben, ungeachtet diverser negativer Maßnahmen und Erklärungen in letzter Zeit, mit Nachdruck auf, rasch die Grundlage für ein gestärktes Bosnien und Herzegowina zu schaffen, das sich darauf vorbereitet, die Kriterien für den Abschluss und die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zu erfüllen und zu gegebener Zeit die Aufnahme in die Europäische Union zu beantragen;

2.

begrüßt die Bildung einer Regierung auf staatlicher Ebene und weist die führenden Politiker in Bosnien und Herzegowina auf die dringenden und wichtigen Reformen hin, die sie durchführen müssen, insbesondere was die Verfassung des Staates, die Justiz, die öffentliche Verwaltung, die Rahmenbedingungen für das Geschäftsumfeld, den Bildungssektor, den Veterinärbereich und den Pflanzenschutz und die Umwelt betrifft;

3.

ist der Auffassung, dass der vor kurzem vorgelegte Entwurf für einen Plan zur Umsetzung einer Strukturreform der Polizei in Bosnien und Herzegowina eine klare und ausgewogene Zuteilung der Befugnisse zwischen staatlicher und lokaler Ebene enthält, indem es ermöglicht, dass der Staat einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Polizeiverwaltung festlegt, Haushaltsmittel bereitstellt und deren Verwendung kontrolliert, unterstützende Dienste zur Verfügung stellt, die Tätigkeiten zwischen den verschiedenen Organen und Ebenen koordiniert und eine strategische Führung leistet, ohne die erforderliche Eigenständigkeit der lokalen Polizeieinheiten zu beeinträchtigen;

4.

begrüßt darüber hinaus die in diesem Plan vorgesehenen Mechanismen zur Gewährleistung von Transparenz bei der Auswahl und Ernennung der Polizeichefs und Polizeibeamten sowie zur Kontrolle der Tätigkeit der Polizeikräfte auf nationaler und lokaler Ebene;

5.

ist der Auffassung, dass die rechtlichen Bestimmungen zur Schaffung einer Polizeistruktur, die die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina widerspiegelt, durch einen wirksamen Kontrollmechanismus flankiert werden sollten;

6.

begrüßt die Tatsache, dass die Kriterien für die Festlegung der lokalen Zuständigkeitsgebiete der Polizei auf den Grundsätzen der Effizienz der Operationen und der Nachhaltigkeit sowie auf demografischen, sozialen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Faktoren beruhen und nicht nur den Verwaltungsgrenzen folgen;

7.

fordert den Rat mit Nachdruck auf, Druck auf die betreffenden Behörden in Bosnien und Herzegowina auszuüben, damit diese alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die in dem genannten Plan enthaltenen Vorschläge umzusetzen und alle Beteiligten daran zu erinnern, dass die Reform des Polizeiapparates eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union ist;

8.

begrüßt die Tatsache, dass die bosnischen Regierungen und Polizeikräfte im allgemeinen mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten, indem sie u.a. die Militärarchive zur Verfügung gestellt haben; verurteilt jedoch die Tatsache, dass nicht alle Kriegsverbrecher, die sich im Gebiet des Landes aufhalten, festgenommen wurden, und dass Dokumente, die für die Ermittlungen von Nutzen sein könnten, in vielen Fällen verschwunden sind;

9.

fordert die politische Führung von Bosnien und Herzegowina auf, ihre Anstrengungen zur umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien fortzusetzen und Netze, die angeklagte Kriegsverbrecher unterstützen, zu zerschlagen;

10.

begrüßt die Entscheidung der Staatsorgane der Republika Srpska, ein spezielles Gremium zu schaffen, das die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit mit dem ICTY zu verbessern, damit der Ad-hoc-Aktionsplan umgesetzt werden kann; erwartet in diesem Zusammenhang, dass bald konkrete Ergebnisse im Hinblick auf die Ergreifung der wichtigsten flüchtigen Personen vorliegen;

11.

fordert Bosnien und Herzegowina auf, die Anstrengungen zur Verbesserung seiner Wirtschafts- und Finanzpolitik fortzusetzen und vor allem die finanzpolitische Koordinierung zu verbessern, um zur finanzpolitischen Stabilität beizutragen;

12.

fordert die Führung von Bosnien und Herzegowina auf, alle noch nicht gelösten Grenzkonflikte mit den Nachbarländern beizulegen und vor allem das Abkommen über die Festlegung von Land- und Flussgrenzen zu respektieren und zu ratifizieren;

13.

fordert die politische Führung von Bosnien und Herzegowina auf, ihre Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung der vereinbarten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortzusetzen;

14.

fordert die zuständigen Stellen in Bosnien und Herzegowina auf, die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft rasch umzusetzen; bekräftigt, dass die gesamte Politik der Europäischen Union gegenüber Bosnien und Herzegowina sowie dem gesamten Westbalkan eindeutig auf der Perspektive der europäischen Integration basiert, wie in der Agenda von Thessaloniki vom Juni 2003 niedergelegt;

15.

ist der Auffassung, dass die Verfassungsdebatte unverzüglich wieder eingeleitet werden sollte, und zwar auf der Grundlage der bisher erzielten Ergebnisse, jedoch unter Einbeziehung

einer gründlichen Überprüfung des Entitätsvetomechanismus, der nur bei Fragen anwendbar sein sollte, die der gemeinsamen Verantwortung des Staates und der Entitäten unterliegen,

einer deutlichen, erschöpfenden und gleichzeitig engen Auslegung des Begriffs der „wesentlichen nationalen Interessen“, um jeden ethnisch begründeten Missbrauch des einschlägigen Vetoinstruments für rein obstruktionistische Zwecke zu verhindern,

einer mutigeren Anpassung der Verwaltungsstrukturen in Bosnien und Herzegowina mit dem Ziel, den Beschlussfassungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen;

16.

ist der Auffassung, dass diese Debatte öffentlich geführt werden sollte, unter Beteiligung der Bürgergesellschaft und nationaler und internationaler Experten; ist der Auffassung, dass die Öffentlichkeit in diesen Prozess einbezogen werden sollte, damit das endgültige Ergebnis von allen anerkannt und als rechtmäßig erachtet wird;

17.

fordert das Parlament Bosniens und Herzegowinas auf, die Einrichtung eines Ausschusses in Erwägung zu ziehen, der mit der besonderen Aufgabe befasst werden soll, umfassende Vorschläge für eine Verfassungsreform auszuarbeiten;

18.

ist der Auffassung, dass die Europäische Union unter der Ägide des Sonderbeauftragten der Europäischen Union eine führende Rolle bei der Wiederaufnahme der Verfassungsdebatte spielen sollte, insbesondere indem sie den Dialog zwischen den Parteien fördert, Initiativen zur Förderung der öffentlichen Debatte unterstützt und technische Hilfe in Form von Fachwissen an die Abgeordneten in Bosnien und Herzegowina leistet, die unmittelbar an der Debatte beteiligt sind;

19.

ist besorgt über die andauernde ethnische Abschottung in Bosnien und Herzegowina, die die Entwicklung einer nationalen Identität beeinträchtigt; ist der Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Vereinbarungen im Abkommen von Dayton die Beseitigung dieser Abschottung erschweren; weist darauf hin, dass die Erfahrung in der Europäischen Union lehrt, dass eine gemeinsame Identität mit der Achtung vor den kulturellen und religiösen Traditionen der in dem betreffenden Gebiet lebenden Völker voll und ganz vereinbar ist;

20.

begrüßt daher die Erklärung, die der Premierminister der Republik Srpska vor kurzem abgegeben hat, in der er für die Regierung dieser Entität die Zusage gegeben hat, jegliche Störung im Zusammenhang mit der Regelung der Kosovo-Frage zu verhindern;

21.

ist der Auffassung, dass im Rahmen der Unterstützung der Europäischen Union, die nach der Phase des Wiederaufbaus darauf ausgerichtet war, die Übernahme von EU-Normen und -Rechtsvorschriften zu erleichtern, der Bewältigung der Vergangenheit, einschließlich der Frage von Personen, die während des blutigen Konflikts verschollen sind, sowie der Förderung eines alle einbeziehenden, nicht diskriminierenden Bildungssystems in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage von Toleranz und Achtung der Vielfalt zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte

22.

verweist darauf, dass dies in der Praxis bedeutet, dass die Trennung von Angehörigen verschiedener Volksgruppen, die dieselbe Schule besuchen, aufgehoben wird, dass eine Diskussion über die Schaffung gemeinsamer Lehrprogramme für die Pflichtschulzeit eingeleitet wird, dass der Art der Geschichtsvermittlung und einer verbesserten Fortbildung für den Lehrkörper besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden;

23.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des neuen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt ausreichend Mittel für die beiden oben genannten Ziele bereitzustellen, nicht zuletzt durch Unterstützung der Internationalen Kommission zur Suche Vermisster (ICMP), und fordert den Rat mit Nachdruck auf, Initiativen auf diesem Gebiet durch den EU-Sonderbeauftragten zu fördern; ist der Auffassung, dass das derzeitige Bildungssystem eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit des Landes darstellen kann;

24.

ist der Auffassung, dass es den Interessen der Bürger Bosniens und Herzegowinas entsprechen sowie ihren Wunsch, künftige Konflikte zu vermeiden, widerspiegeln würde, wenn eine nationale Kommission für Wahrheit und Versöhnung eingerichtet würde, die die Verbrechen der Vergangenheit untersucht und darüber Bericht erstattet sowie Empfehlungen dazu ausarbeitet, was getan werden kann, um diese schmerzliche Vergangenheit zu bewältigen und zu verhindern, dass es noch einmal zu solch unmenschlichen Taten kommt;

25.

weist darauf hin, dass Bildung das Mittel schlechthin ist, um eine Versöhnung herbeizuführen; ist der Auffassung, dass die junge Generation in Bosnien und Herzegowina sich mit der Vergangenheit auseinandersetzen und daraus lernen sollte, wie die jungen Leute in Europa es damals nach dem zweiten Weltkrieg getan haben, dass es für die Zukunft wichtig ist, Trennungen zu überwinden, sich gegenseitig besser zu verstehen und die Werte der Solidarität, der Toleranz, der Demokratie, der Menschenrechte und der Gleichheit der Bürger des Landes zu fördern;

26.

verweist in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung interethnischer Mediationskurse für Schüler an Schulen und auf Integrationsklassen als Weg zur Überwindung der formalen und informellen Trennung im Bildungswesen der Föderation von Bosnien und Herzegowina;

27.

warnt daher vor jedem Versuch, in Bosnien und Herzegowina monoethnische Gebiete abzustecken; erinnert die Politiker in Bosnien und Herzegowina daran, dass die internationale Gemeinschaft keine Maßnahme oder Politik tolerieren wird, die den multiethnischen Charakter, die territoriale Integrität, die Stabilität und die Einheit von Bosnien und Herzegowina und dessen Entitäten direkt oder indirekt untergräbt; fordert den Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina auf, in diesem Zusammenhang besonders wachsam zu bleiben und die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen im gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina, insbesondere in der Republika Srpska, die im Hinblick auf die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen eine enttäuschende Bilanz vorzuweisen hat, energischer zu fördern;

28.

begrüßt die Eröffnung der ersten Verhandlungsrunde zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über Visaerleichterungen und erwartet den Abschluss der Verhandlungen bis Juni 2007, damit das Abkommen 2008 in Kraft treten kann; betont, dass das eigentliche Ziel darin bestehen muss, für alle Einwohner der Länder des westlichen Balkans Reisen in die Europäische Union zu erleichtern und fordert die Kommission auf, gezielt Hilfe zu leisten, um diesen Prozess zu fördern, vor allem durch Maßnahmen für eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Polizei und der Grenzkontrollen;

29.

begrüßt die Rolle, die die EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR) bei der Schaffung eines sicheren Umfeldes in Bosnien und Herzegowina gespielt hat; ist der Auffassung, dass der jüngst vom Staat beschlossene Abbau der Truppen ein deutliches Signal für eine größere Stabilität in der Region ist;

30.

lobt die von der Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina geleistete Arbeit zur Förderung der Entwicklung einer modernen und effizienten Polizei in Bosnien und Herzegowina; ist der Auffassung, dass die Zukunft dieser Mission auch im Lichte der bei der Reform des Polizeiapparates erzielten Fortschritte betrachtet werden sollte;

31.

begrüßt die Tatsache, dass Bosnien und Herzegowina zahlreiche internationale Übereinkommen unterzeichnet und Gesetze verabschiedet hat, mit denen die Rechte der Frau gewährleistet und gefördert werden sollen; fordert die Regierung von Bosnien und Herzegowina jedoch mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf eine konkrete Umsetzung der in diesen nationalen und internationalen Instrumenten verankerten Grundsätze fortzuführen;

32.

unterstützt angesichts der Unsicherheiten, die in Bezug auf die Zukunft von Bosnien und Herzegowina noch bestehen, den Beschluss des Rates zur Umsetzung des Friedens, seinen Beschluss vom 23. Juni 2006 zu überprüfen und das OHR mit all seinen Vorrechten bis Juni 2008 beizubehalten; ist der Ansicht, dass diese Verlängerung auch dazu genutzt werden sollte, den lokalen Behörden mehr Verantwortung zu übertragen; begrüßt, dass der Rat der Europäischen Union eine gemeinsame Aktion für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina beschlossen hat, mit der die Bedingungen seines Mandats ausgeweitet werden, damit der Sonderbeauftragte bei der Förderung der Verfassungsreformen in Bosnien-Herzegowina eine klar abgesteckte Rolle bekommt;

33.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die internationale Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina mit einer Stimme sprechen muss; bedauert die jüngste Bekanntmachung des amtierenden Hohen Vertreters/Sonderbeauftragten der Europäischen Union, in der er seine Absicht mitgeteilt hat, im Juni 2007 zurückzutreten, und lobt die Arbeit die er während seines Mandates geleistet hat; fordert den Rat mit Nachdruck auf, eine ausführliche und gründliche Aussprache über die Art, die Tragweite und die Dauer der internationalen Präsenz in Bosnien und Herzegowina zu führen;

34.

ist ferner der Auffassung, dass die Europäische Union nach der endgültigen Schließung des OHR so schnell und gründlich wie möglich nachdrückliche und koordinierte Unterstützung leisten muss, um Bosnien und Herzegowina dabei zu helfen, sein langfristiges Ziel, nämlich die europäische Integration, zu erreichen; ist der Auffassung, dass der Sonderbeauftragte im Namen der Europäischen Union entschlossen auftreten muss, u.a. bei der Koordinierung aller Institutionen und Agenturen der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina;

35.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, und, zur Information, der Kommission, dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union/Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina sowie den Regierungen und Parlamenten von Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und der Föderation von Bosnien und Herzegowina zu übermitteln.

P6_TA(2007)0078

Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zur Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (2005/2169(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Berücksichtigung der Charta der Grundrechte in den Rechtsetzungsvorschlägen der Kommission (KOM(2005)0172),

gestützt auf die Artikel 6 und 7 des EU-Vertrags,

in Kenntnis der am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1),

in Kenntnis des am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrags über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag), der die Bestimmungen der Charta der Grundrechte enthält, wodurch ihnen Rechtsverbindlichkeit verliehen werden soll,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. April 2004 zu der Mitteilung der Kommission zu Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union: Wahrung und Förderung der Grundwerte der Europäischen Union (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte: die Rolle der nationalen und der europäischen Institutionen, einschließlich der Agentur für Grundrechte (3),

in Kenntnis des von dem Netz unabhängiger Sachverständiger der Europäischen Union erstellten Jahresberichts 2005 über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (4) und der Erklärung des Rates zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen,

in Kenntnis der Rede von José Manuel Barroso in seiner Eigenschaft als designierter Präsident der Kommission während der Plenartagung des Parlaments am 17. November 2004,

gestützt auf die Artikel 45, 34 und 91 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6-0034/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Union auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beruht und dass diese Grundsätze allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind (Artikel 6 des EU-Vertrags),

B.

in der Erwägung, dass dem Parlament als der direkt gewählten Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Union bei der Verwirklichung dieser Grundsätze eine herausgehobene Verantwortung zukommt,

C.

in der Erwägung, dass diese Verantwortung umso größer ist, als beim gegenwärtigen Stand der Verträge

das Recht von Einzelpersonen auf direkte Anrufung eines europäischen Gerichts sehr begrenzt bleibt (5),

Verbandsklagen („collective action“) nicht möglich sind,

in mehreren Bereichen sogar die Zuständigkeit des Gerichtshofs begrenzt ist (siehe Titel IV des EGVertrags und Artikel 35 des EU-Vertrags) oder gar nicht existiert (zweite Säule — Titel V des EUVertrags (6)),

so dass der europäische Gesetzgeber beim Erlass von Rechtsvorschriften in Bereichen, die den Schutz der Grundrechte beeinträchtigen können, umso vorsichtiger handeln muss,

D.

in der Erwägung, dass ein Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit aller Rechtsetzungsvorschläge mit der Charta der Grundrechte eine der Konsequenzen darstellt, die sich zwingend aus der Anerkennung der Charta durch Parlament, Rat und Kommission und durch alle Mitgliedstaaten sowie aus ihrer feierlichen Proklamierung vor den Bürgerinnen und Bürgern der Union am 7. Dezember 2000 in Nizza ergeben,

E.

in Erinnerung rufend, dass die wirkliche Tragweite der Grundrechte, wie sie sich aus der Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags ergibt, noch heute vor allem das Ergebnis gerichtlicher Auslegung ist, dass der europäische Gesetzgeber jedoch auch deutlich machen sollte, wie diese Rechte ausgelegt werden sollten,

F.

in Erinnerung rufend, dass das Parlament, der Rat und die Kommission bei der Proklamierung der Charta der Grundrechte Definitionen dieser Rechte vereinbart haben und dass sie aus offensichtlichen Gründen der Kohärenz und des guten Glaubens künftig bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften der Union auf diese Bezug nehmen müssen (siehe die oben genannte Mitteilung der Kommission (KOM(2005)0172),

G.

zur Kenntnis nehmend, dass die in der Charta verankerten Rechte, sobald sie in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen werden, über die europäischen Rechtsvorschriften, die von ihnen geprägt sind, einen verbindlichen Charakter annehmen,

H.

in der Erwägung, dass der Systematik, der Gründlichkeit, der Objektivität, der Offenheit und Transparenz des Verfahrens zur Achtung der Grundrechte in Rechtsetzungsvorschlägen eine umso größere Bedeutung zukommt, als der Charta der Grundrechte bedauerlicherweise bis heute keine Rechtsverbindlichkeit zukommt; jedoch unter Hinweis darauf, dass die Charta der Grundrechte im Laufe der Jahre für die europäischen Gerichte, wie das Gericht erster Instanz, den Gerichtshof (7), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sowie für viele Verfassungsgerichte zu einem Referenzdokument geworden ist,

I.

in der Erwägung, dass der europäische Gesetzgeber bei der vorherigen Abschätzung der Auswirkungen neuer europäischer Rechtsvorschriften auf die Grundrechte in seine Überlegungen sowohl den nationalen Gesetzgeber als auch die Bürgergesellschaft, akademische Kreise und den Sachverstand anderer internationaler Organisationen wie den des Europarates und der Vereinten Nationen einbeziehen muss; unter Hinweis darauf, dass der europäische Gesetzgeber auf diese Weise die Herausbildung einer sich immer mehr verbreitenden Kultur der Grundrechte begünstigen würde, wie dies bereits bei der Ausarbeitung einiger Rechtsakte im Bereich des Schutzes der Privatsphäre, des Familienrechts und des Rechts auf Transparenz der Fall gewesen ist,

J.

in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission zur Vertiefung und besseren öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens zur Achtung der Grundrechte in ihren Rechtsetzungsvorschlägen, das seit 2001 zur Anwendung kommt, einen deutlichen Fortschritt in ihrem Vorhaben darstellt, in der Union eine echte „Grundrechte-Kultur“ zu entfalten,

K.

in der Erwägung, dass dieses Verfahren allerdings einen zu internen Charakter aufweist, die Kriterien zu restriktiv sind und die Rolle des Europäischen Parlaments ungenügend ist und dass Vorschläge zur Einbindung der Parlamente der Mitgliedstaaten, wie die des Britischen Oberhauses (8), ebenso unberücksichtigt blieben wie der notwendige ständige Dialog zwischen den europäischen Institutionen und die Heranziehung unabhängiger Organisationen zur Stärkung der Objektivität,

L.

in der Erwägung, dass eine echte „Grundrechte-Kultur“ der Union es erforderlich macht, ein Gesamtsystem von Grundrechtskontrollen zu entwickeln, das den Rat und die Beschlüsse im Bereich der Regierungszusammenarbeit einbezieht,

M.

in der Erwägung, dass eine echte „Grundrechte-Kultur“ nicht nur in der passiven Einhaltung der Regelungen besteht, sondern auch in der aktiven Förderung der Grundrechte und der Intervention in Fällen von Verstößen oder des nicht zufrieden stellenden Schutzes der Grundrechte durch die Mitgliedstaaten,

N.

in der Erwägung, dass das Gesamtsystem von Grundrechtskontrollen eine jährliche Debatte vorsehen muss, die die drei Organe und die nationalen Parlamente einbezieht, insbesondere wenn das Europäische Parlament eine Bilanz der Fortschritte und der Probleme bei der Entwicklung der Europäischen Union als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zieht,

O.

in der Erwägung, dass es anlässlich dieser Debatte möglich wäre, Folgendes gleichzeitig zu prüfen:

den Jahresbericht der Grundrechteagentur,

einen spezifischen Bericht der Kommission im Rahmen ihres allgemeinen Berichts über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts,

einen Bericht des Rates über die Aspekte, die er im abgelaufenen Jahr als erheblich im Hinblick auf die Achtung der Grundrechte in der Union und durch ihre Mitgliedstaaten betrachtet,

P.

in Erinnerung rufend, dass die Organe bei diesen jährlichen Debatten die Zweckmäßigkeit prüfen sollten, die Rechtsvorschriften zu überarbeiten, die die Ausübung der Freiheiten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglicherweise eingeschränkt haben,

Q.

in der Erwägung, dass die Existenz von geheimen Gefängnissen und die von der CIA im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus durchgeführten Entführungen, die schleppende Aufklärung und die mangelnde Kooperation mehrerer Regierungen oder auch die Weitergabe von Fluggastdaten und von Bankkontodaten durch SWIFT ohne gesetzliche Grundlage geeignet sind, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeit und den Willen der europäischen Institutionen, die Grundrechte zu schützen und Verstöße zu ahnden, zu erschüttern,

1.

verweist auf die historische Aufgabe, bei der „Verwirklichung einer immer engeren Union“ (Artikel 1 des EU-Vertrags) neben der Entwicklung von Instrumenten der Sicherheit und des Rechts, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts auch Instrumente der Freiheit zu schaffen;

2.

betont die Notwendigkeit, die Krise im Verfassungsprozess zu überwinden, die zentralen Errungenschaften des Verfassungsvertrags zu erhalten und die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte zu verankern;

3.

begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Vertiefung und besseren Sichtbarkeit des Verfahrens zur Achtung der Grundrechte in ihren Rechtsetzungsvorschlägen und sieht darin ein erstes positives Ergebnis der von Kommissionspräsident José Manuel Barroso am 17. November 2004 im Parlament angekündigten ambitionierten Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und der von ihm dazu eingerichteten Arbeitsgruppe;

4.

fordert die Kommission auf, den Monitoringprozess transparenter zu gestalten und die relevanten Akteure in der Bürgergesellschaft zu konsultieren, insbesondere diejenigen, die potenziell von dem jeweiligen Kommissionsvorschlag betroffen sind;

5.

betont, dass die von der Kommission vorgeschlagene „systematische“ Kontrolle es unbedingt erfordert, dass tatsächlich jeder Rechtsetzungsvorschlag gründlich geprüft wird und das Ergebnis begründet wird;

6.

fordert die Kommission auf, nicht nur zu prüfen, ob die Rechtsetzungsvorschläge die Charta der Grundrechte einhalten, sondern auch, ob sie alle die Grundrechte betreffenden europäischen und internationalen Rechtsinstrumente und die Rechte einhalten, die sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des europäischen Rechts ergeben;

7.

unterstreicht, dass eine wirklich systematische und rigorose Grundrechtsüberwachung mehr verlangt als ausschließlich eine Prüfung auf mögliche Rechtsfehler bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Erfordernissen des Allgemeininteresses, sondern darüber hinaus auch stets einer politischen Analyse bedarf, um unter den verschiedenen abwägungsfehlerfreien Lösungen diejenige zu identifizieren, die das beste Verhältnis zwischen Zielbestimmung und Grundrechtsbeschränkung herstellt (grundrechtspolitische Optimierung);

8.

hält es für sinnvoll, dass die Überwachung auf die jeweils spezifisch betroffenen Grundrechte konzentriert wird, und hält es für unabdingbar, diese jeweils ausdrücklich und einzeln in den Erwägungsgründen zu benennen;

9.

hofft, dass das methodische Vorgehen, das die Kommission zur Berücksichtigung der Charta der Grundrechte bei ihren Rechtsetzungsvorschlägen an den Tag legen will, auch tatsächlich im konkreten Fall praktiziert wird;

10.

hält es für überaus wichtig, dass die systematische interne Kontrolle der Achtung der Grundrechte in der Phase der Ausarbeitung von Rechtsetzungsvorschlägen Gegenstand eines eigenen Berichts ist, in dem dargelegt wird, wie die Achtung dieser Rechte juristisch zu begründen ist;

11.

fordert die Kommission auf, ihren Beschluss, in der Folgenabschätzung die Erwägungen zu den Grundrechten in die drei bestehenden Kategorien — wirtschaftliche, soziale und Umweltauswirkungen — einzuordnen, zu überdenken und eine spezifische Kategorie „Auswirkungen auf die Grundrechte“ zu schaffen, da nur so gewährleistet ist, dass alle Aspekte der Grundrechte bedacht werden;

12.

unterstreicht das Recht der Kommission, während des gesamten Rechtsetzungsverfahrens bei Änderungen, durch die ein Grundrecht verletzt wird, ihren Vorschlag vor Annahme durch den Rat zurückzuziehen;

13.

weist den Vorbehalt der Kommission zurück, Nichtigkeitsklagen „nach politischer Prüfung des Einzelfalls“ zu erheben, und betont nachdrücklich den unbedingten Vorrang der Verteidigung der Grund- und Freiheitsrechte vor jeglichen politischen Erwägungen;

14.

hält es für notwendig, das Verfahren zur Berücksichtigung der Charta der Grundrechte auf das gesamte Rechtsetzungsverfahren wie auch auf die Komitologie auszudehnen, die Stellung des Parlaments zu stärken, die Rolle der Grundrechteagentur zu präzisieren und deren Unterstützung stärker in Anspruch zu nehmen;

15.

erwägt dazu, Artikel 34 seiner Geschäftsordnung abzuändern, um den für bürgerliche Freiheiten zuständigen Ausschuss mit der Prüfung der Auswirkungen von grundrechtsrelevanten Rechtsetzungsvorschlägen, Maßnahmen und Vorschriften zu betrauen, und die Artikel 91 und 115 seiner Geschäftsordnung so zu ändern, dass Entschließungen des Parlaments sich auch auf Verhältnisse in Mitgliedstaaten beziehen können, um seine Verantwortung im Rahmen der Artikel 6 und 7 des EU-Vertrags frühzeitig wahrnehmen zu können;

16.

hält trotz des Vorhandenseins allgemeiner Konsultationsmechanismen eine größere Beteiligung der unabhängigen und externen Organisationen und Einrichtungen, die sich eigens mit Problemen im Zusammenhang mit den Grundrechten befassen, für wichtig; fordert daher die Kommission auf, einen spezifischen Mechanismus zur Konsultation dieser Organisationen und Einrichtungen bei der Ausarbeitung von Rechtsetzungsvorschlägen, die sich auf die Grundrechte auswirken, vorzusehen;

17.

fordert den Rat auf, die systematische Grundrechtsprüfung auch in den Bereichen der Regierungszusammenarbeit zu verstärken, die Ergebnisse offen zu legen und sich ebenfalls der Unterstützung der Grundrechteagentur zu versichern;

18.

bekräftigt, dass das Parlament und die anderen Organe der Europäischen Union innerhalb des Rechtsetzungsverfahrens gegebenenfalls und auf freiwilliger Basis vom Sachverstand der Grundrechteagentur im Bereich der Grundrechte sowie im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit profitieren könnten;

19.

erinnert daran, dass weder die Verträge noch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 die Möglichkeit ausschließen, dass das Parlament die Grundrechteagentur bei der Umsetzung von Artikel 7 des EU-Vertrags um Unterstützung ersucht; erwartet, dass die Kommission und die Grundrechteagentur im Mehrjahresrahmen sowie im Jahresarbeitsprogramm die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen vorsehen werden, um die Grundrechteagentur in die Lage zu versetzen, Ersuchen des Parlaments bei der Ausübung seiner Befugnisse gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags in angemessener Weise nachzukommen;

20.

hält es für außerordentlich wichtig, dass angemessene Modalitäten zur Verfügung stehen, mit denen die Bürger und die europäischen Institutionen über die interne Kontrolle der Achtung der Grundrechte informiert und aufgeklärt werden, u.a. durch regelmäßige diesbezügliche Berichte;

21.

ersucht die Parlamente der Mitgliedstaaten, vor allem in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, alle Beschlüsse und Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte zu prüfen, damit die Unteilbarkeit der Grundrechte gewahrt und in allen Politiken der Union eine systematische und gründliche Grundrechtsprüfung gewährleistet ist;

22.

fordert den Rat und die Kommission auf, gemäß Artikel 4 des EU-Vertrags bzw. nach den Artikeln 200 und 212 des EG-Vertrags dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten einen jährlichen Bericht über die Grundrechtepolitik der Union vorzulegen und in einen systematischen, offenen und permanenten Dialog über die Wahrung der Grundrechte in der Union einzutreten;

23.

fordert die Kommission und den Rat auf, das Parlament über die Weiterverfolgung der Berichte durch das Netz nationaler Sachverständiger zu unterrichten;

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Bewerberländer zu übermitteln.


(1)  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.

(2)  ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 408.

(3)  ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 242.

(4)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(5)  Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat der Europäischen Union, Slg. 2002, I-6677.

(6)  Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 7. Juni 2004 in der Rechtssache T-338/02, Segi und andere/Rat der Europäischen Union, Slg. 2004, II-1647.

(7)  Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 2006 in der Rechtssache C-540/03, Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union zum Recht minderjähriger Kinder von Drittstaatsangehörigen auf Familienzusammenführung (Richtlinie 2003/86/EG).

(8)  Britisches Oberhaus, EU-Ausschuss, 16. Sitzungsbericht 2005-06, „Human Rights proofing EU Legislation“, 29. November 2005, Absatz 149.

P6_TA(2007)0079

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu dem Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Ländern Mittelamerikas andererseits (2006/2222(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Willy Meyer Pleite im Namen der GUE/ NGL-Fraktion zu den Verhandlungsleitlinien für ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika (B6-0417/2006),

in Kenntnis der Ziffer 31 der Erklärung von Wien, in der auf den im Rahmen des IV. Gipfeltreffens Europäische Union-Lateinamerika/Karibik am 12. Mai 2006 in Wien von der Europäischen Union und Mittelamerika gefassten Beschluss verwiesen wird, Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, das einen politischen Dialog, Kooperationsprogramme und ein Handelsabkommen beinhaltet, aufzunehmen,

gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (2),

gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0026/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen, wie in Wien beschlossen, Grundvoraussetzungen für die Entwicklung der Partnerschaft zwischen beiden Parteien sind,

B.

in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Gültigkeit der Grundrechte für alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für benachteiligte Menschen, wie die Mitglieder indigener Völker, und der Ausbau ihrer gesellschaftlichen und politischen Beteiligung Kernelemente des Abkommens sind,

C.

in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit dem in Ziffer 31 der Erklärung von Wien bekundeten Wunsch der Parteien entsprechen müssen, ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, d.h ein Abkommen, in dem die Überzeugung erneut bekräftigt wird, dass im Rahmen der Beziehungen zu Mittelamerika eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit der Region und ihren einzelnen Ländern Voraussetzung ist, die der Asymmetrie und den Unterschieden Rechnung trägt, die zwischen beiden Regionen und zwischen den einzelnen mittelamerikanischen Ländern existieren, und deshalb entscheidende Bestimmungen zur Entwicklungszusammenarbeit und zum sozialen Zusammenhalt umfasst und mit der der Freihandel angestrebt wird,

D.

in der Erwägung, dass die Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) ein entscheidender Schritt zur Stärkung der demokratischen Legitimität und der politischen Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika war, insbesondere zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika, und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen darstellen wird,

E.

in der Erwägung, dass die Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die in den meisten mittelamerikanischen Ländern bestehen, und die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen sowie die prägenden Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen in Mittelamerika (Konzentration des regionalen Handels auf wenige Länder, hohe Exportabhängigkeit bei traditionellen Produkten und geringer Umfang ausländischer Direktinvestitionen aus der Europäischen Union in die Region usw.) berücksichtigen müssen,

1.

richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)

Das Verhandlungsmandat sollte ausdrücklich die Rechtsgrundlage beinhalten, auf der das neue Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden soll, wobei diese Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz erster Satz sowie Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz des EG-Vertrags sein muss.

b)

In dem Verhandlungsmandat sollte angegeben werden, dass das Ziel des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika in der allmählichen Liberalisierung des Handels im Geiste der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, basierend auf Komplementarität und Solidarität, im politischen Dialog und in der Zusammenarbeit sowie in der Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, in der uneingeschränkten Achtung der bürgerlichen und politischen Menschenrechte, im sozialen Zusammenhalt, in der nachhaltigen menschlichen Entwicklung und in den wirtschaftlichen und sozialen Rechten besteht, ohne dass dabei die kulturelle Dimension und die Umweltdimension dieser Rechte außer Acht gelassen werden.

c)

Die Verhandlungsrichtlinien müssen die notwendigen Verfahren vorsehen, um zu gewährleisten, dass die Bestimmungen des künftigen Abkommens voll und ganz dem Mandat des Vertrags über die Europäische Union entsprechen, wonach der Beitrag zur nachhaltigen menschlichen Entwicklung, wie sie im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen von 1996 festgelegt wurde, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Festigung der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte grundlegende Ziele der Union sind.

d)

Die Verhandlungsrichtlinien müssen angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung Mittelamerikas in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt und Demokratie gefährdet ist, die zentralen Themen festlegen, um die sich die Agenda und der politische Dialog drehen werden, einschließlich der Aktualisierung der Ziele und Schwerpunkte von Themen wie demokratische Regierungsführung, Bekämpfung des Terrorismus, Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit und Konfliktmanagement. Sie müssen andere neue Themen enthalten, wie die Verringerung der Armut, die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts, Migration und Kontakte zwischen den Menschen, die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität (illegaler Handel mit Drogen, mit leichten Waffen und mit Menschen sowie Machenschaften organisierter Banden wie der Maras), usw., und sie müssen konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Annahme von gemeinsamen Standpunkten in internationalen Gremien und in den Vereinten Nationen vorsehen, damit eine wirkliche politische Abstimmung auf internationaler Ebene zwischen beiden Regionen erreicht werden kann.

e)

Es sollte die Benennung der Mitglieder des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Mittelamerika, der mit dem neuen Assoziierungsabkommen gegründet wird, aus den Reihen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Zentralamerikanischen Parlaments, der nationalen Parlamente, die noch keiner regionalen Versammlung angehören, und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika (EuroLat) als konkreter Ausdruck der Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika und der biregionalen strategischen Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik vorgesehen werden.

f)

Es sollten in die Verhandlungsrichtlinien spezifische Verweise auf die angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft am neuen politischen Dialog aufgenommen werden, wobei die Organisation regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in Mittelamerika vorgeschlagen, diesen Vertretern bei Ministerkonferenzen Beobachterstatus eingeräumt und ihre aktive Teilnahme an den Foren, Ausschüssen und entsprechenden sektorbezogenen Unterausschüssen in allen Diskussions-, Verhandlungs- und Weiterverfolgungsphasen erleichtert werden sollte.

g)

Der Unterstützung der Bekämpfung der Straffreiheit und der Korruption sollte ferner eine Schlüsselrolle eingeräumt werden, und es sollten Maßnahmen und Programme für die Stärkung der demokratischen Institutionen in Mittelamerika vorgesehen werden.

h)

In den Verhandlungsrichtlinien sollte vorgesehen werden, dass die von der Europäischen Union geleistete Unterstützung für die Integration Mittelamerikas und für die Reform und Stärkung ihres Rechtssystems und ihrer Institutionen — einschließlich des Generalsekretariats, des Zentralamerikanischen Parlaments und des Zentralamerikanischen Gerichtshofs — zur Verbesserung ihrer Effizienz, Repräsentativität und Legitimität verstärkt wird, insbesondere in Bezug auf die Zollunion, den freien Personenverkehr, die gemeinsamen Politikbereiche, die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Einrichtung einer eigenen Fazilität für Finanzierungen.

i)

Die auf die Unterstützung der regionalen Integration ausgerichteten Ziele — insbesondere die Integration der materiellen Infrastrukturen, des Verkehrs, des Kommunikationswesens und der Energie — sollten in die Ziele des nächsten Mandats für Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank in Lateinamerika einbezogen werden, damit die Maßnahmen dieser Institution eine wirksame Ergänzung des neuen Abkommens darstellen.

j)

Der Rat sollte mit den Ländern Mittelamerikas zusammenarbeiten, indem er ihre Bemühungen gegen die rechtswidrige Produktion und den illegalen Handel mit Drogen unterstützt. Dazu sollte das Angebot von Hilfsprogrammen für Landwirte gehören, damit sie sich alternativen Anbauprodukten zuwenden, bei denen die Europäische Union wirksam dazu beitragen kann, dass ihre Vermarktung sichergestellt wird.

k)

Es sollte für die Aufnahme der Demokratieklausel in die Leitlinien des Assoziierungsabkommens und für ihre Geltung Sorge getragen werden, und es sollten Verfahren eingerichtet werden, die die Aufrechterhaltung arbeitsrechtlicher und ökologischer Anreize des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) (3), einschließlich des APS Plus, über Sozial- oder Umweltklauseln gewährleisten. Es sollte ausdrücklich auf die konkreten Verfahren verwiesen werden, die deren Anwendung sicherstellen, und es sollte insbesondere ein jährlicher Bericht über die diesbezüglich von der Kommission durchgeführten Kontrollen an das Europäische Parlament vorgesehen werden.

l)

Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass das APS, einschließlich des APS Plus, ein eigenständiges Gemeinschaftssystem ist, das den mittelamerikanischen Ländern unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Entwicklungsstands zugute kommt.

m)

Bei den Bestimmungen über die Entwicklungszusammenarbeit des neuen Abkommens sollten die Besonderheiten der zentralamerikanischen Region und die Erreichung der Milleniums-Entwicklungsziele in der Region berücksichtigt werden, und es sollte von der Prämisse ausgegangen werden, dass die Bildung des Humankapitals und der Kultur- und Bildungsaustausch vorrangig für die Überwindung der Armut in der Region sind, damit der Bildung, der Forschung, der Wissenschaft und der Technologie sowie der Kultur besondere Bedeutung beigemessen wird, wobei darüber hinaus die Intensivierung des Austausches in diesen Bereichen gefördert werden sollte.

n)

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mittelamerika einerseits auf die Verwirklichung der Milleniums-Entwicklungsziele und andererseits auf Maßnahmen zur Ausmerzung der Armut und zur Verminderung der Ungleichheiten als von der Union festgelegte Prioritäten im Bereich der Zusammenarbeit stützen muss.

o)

Es sollte gewährleistet sein, dass die Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Instrumente, über die die Europäische Union verfügt, auch für die Förderung und den Schutz der Umwelt in Mittelamerika eingesetzt werden.

p)

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Fremdenverkehrsprojekten in Mittelamerika geschenkt werden um sicherzustellen, dass sie sich nachhaltig entwickeln, da der Fremdenverkehr das Wirtschaftswachstum anregt.

q)

Nach dem Inkrafttreten das Assoziierungsabkommens sollte auch die dreiseitige und biregionale Zusammenarbeit — vor allem mit der Karibik — gefördert und die Politik von Süd-Süd-Abkommen verstärkt praktiziert werden.

r)

Es sollte ein Rahmen für die angemessene Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und für ihre Gründung als Kernelement der Wirtschaftsentwicklung, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des gesellschaftlichen Wohlstands konzipiert werden. Es sollte überdacht werden, mit welchen Maßnahmen die Arbeitslosigkeit im Bereich der KMU (einschließlich steuerlicher Maßnahmen) bekämpft werden kann, und es sollten Förderprogramme für diese Unternehmen im Bereich der Forschung entwickelt werden.

s)

Die kleinen Erzeuger und die KMU sollten im Allgemeinen unterstützt werden, und es sollten Investitionen in kleine Unternehmen getätigt werden, denn die Öffnung der europäischen Märkte kommt im Wesentlichen den größeren Erzeugern zugute, die in der Lage sind, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen (SPS) zu erfüllen.

t)

Es sollte ein umfassendes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen geschlossen werden, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Intensivierung des demokratischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit, einem Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel zur Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone in absehbarer Zeit, die eine weit reichende Agenda umfasst, die sich neben der schrittweisen und beidseitigen Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen auch auf Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich sowie auf handelspolitische Schutzinstrumente, Handelserleichterungen und einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus erstreckt.

u)

Die Verhandlungsrichtlinien müssen die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels unter den Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität, den allmählichen Zugang zu den europäischen Märkten für mittelamerikanische Produkte unter Wettbewerbsbedingungen vorsehen, wobei zu vermeiden ist, dass das künftige Abkommen die bestehenden Asymmetrien verschärft. Die Verhandlungsrichtlinien sollten daher eine differenzierte und bezüglich der Fristen, die eingeräumt werden, flexible Sonderbehandlung gemäß den Verpflichtungen und Verbesserungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, die von den mittelamerikanischen Ländern erreicht wird, vorsehen, einschließlich Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union, darunter Technologietransfer, Einbeziehung von Auflagen nationalen Inhalts in die Ursprungsregeln und Auflegung von Programmen für die Zusammenarbeit und technische Hilfe zur Förderung des Umbaus der Produktionsstrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit der mittelamerikanischen Volkswirtschaften, all dies zur gleichzeitigen Förderung eines stabilen Rechtsrahmens und von klaren Spielregeln, die die Sicherheit der Investitionen und der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gewährleisten.

v)

Eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft muss als ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der Europäischen Union in einem internationalen Kontext betrachtet werden, der von zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum und dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte gekennzeichnet ist.

w)

Zusammen mit dem Parlament sollte die Kommission ersucht werden, dringend eine handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung einzuleiten, die eine Vorstufe für die Aushandlung eines Handelsabkommens darstellen sollte, und gefordert werden, dass die Kommission das P^rlament von den diesbezüglich ergriffenen Initiativen unterrichtet.

x)

Es darf vor allem keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Klausel aufgenommen werden, die den Abschluss des künftigen Abkommens EU-Mittelamerika von dem vorherigen Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig macht, unbeschadet dessen, dass zu gegebener Zeit die Ergebnisse des Arbeitsprogramms von Doha, die mit dem Endziel der Assoziierung EU-Mittelamerika vereinbar sind, in dieses Abkommen einbezogen werden. All dies soll ein Zeichen für die greifbare und entschlossene Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses in Mittelamerika sein.

y)

Der Rat sollte sich zur Schaffung einer europäisch-lateinamerikanischen Zone umfassender interregionaler Partnerschaft in völliger Übereinstimmung mit dem neuen Transparenzmechanismus der WTO und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beitragen.

z)

Ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen sollte ausgehandelt werden, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht und nach einer Übergangszeit, die mit den WTO-Anforderungen im Einklang steht, eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft schafft und, ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist.

aa)

Als ein sehr wichtiger Schritt zu einem erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen ist zu berücksichtigen, dass Mittelamerika Anstrengungen unternommen hat, um seine Verpflichtungen, die auf dem oben genannten Gipfeltreffen in Wien bestätigt wurden, zu erfüllen, die von den Staatschefs von Panama, Belize, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und der Dominikanischen Republik am 9. März 2006 in Panama gefassten Beschlüsse planmäßig mit dem Ziel umzusetzen, eine wirksame Zollunion zu erzielen, die Ratifizierung des Investitions- und Dienstleistungsabkommens zwischen den mittelamerikanischen Ländern anzustreben und einen Rechtsprechungsmechanismus zu entwickeln, der gewährleistet, dass das regionale Wirtschaftsrecht in der gesamten Region durchgesetzt wird.

ab)

Der Tatsache ist gebührend Rechnung zu tragen, dass aus der gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration Mittelamerikas durch die Europäische Union und Mittelamerika eine Reihe von wichtigen konkreten Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen (in Bezug auf den institutionellen Rahmen, die Wirtschaftsintegration, die Zollunion, die technischen Handelshemmnisse, die gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, die regionale Liberalisierung der Dienstleistungen und Investitionen, das öffentliche Auftragswesen, die Rechte des geistigen Eigentums, das geografische Informationssystem, den Wettbewerb und das handelspolitische Schutzinstrument) im Hinblick auf die Stärkung, Weiterentwicklung und Vollendung der mittelamerikanischen Zollunion und des gemeinsamen Binnenmarktes zu ziehen sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Aushandlung und Schaffung einer echten Freihandelszone zwischen den beiden Regionen sind.

ac)

Es sollte berücksichtigt werden, dass die Festigung und Stärkung des mittelamerikanischen gemeinsamen Marktes zunächst durch die Vollendung der Zollunion und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes, u.a. durch die Konzipierung einer Außenhandelspolitik und eines wirklich freien Verkehrs importierter Waren, es ermöglichen werden, die Hemmnisse für die Wirtschaftsakteure zu vermindern und den Handel und die Investitionen zwischen beiden Regionen zu fördern.

ad)

Bedeutende neue Möglichkeiten des Marktzugangs im Bereich der Landwirtschaft, die ein wichtiger Wirtschaftsbereich für die Entwicklung Mittelamerikas ist, unabhängig von den Fortschritten in anderen Bereichen, wie dem Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse (NAMA) und Dienstleistungen, sowie von anderen Agrarfragen, die nicht den Marktzugang betreffen, müssen angeboten werden.

ae)

Bei den NAMA-Verhandlungen ist für ein weit reichendes und ausgewogenes Ergebnis Sorge zu tragen, das neue und reale Möglichkeiten des Marktzugangs für den gesamten Handelsverkehr mit dem erforderlichen Maß an Flexibilität beim Zeitplan für die Aufhebung der Zölle durch Mittelamerika gewährleistet und die Aufrechterhaltung und Ausweitung der mit dem Fischfang verbundenen Tätigkeiten ermöglicht.

af)

In gebührender Weise sollte der Bedeutung und Sensibilität Rechnung getragen werden, die der Fischfang für die Europäische Union sowie für Mittelamerika als Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hat, wobei gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Fischbestände über einen verantwortungsvollen Fischfang gewahrt werden muss.

ag)

Der Bedeutung der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu wesentlichen Diensten und des einzelstaatlichen Rechts zur Regulierung sollte Rechnung getragen und daher bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V des GATS umsichtig verfahren werden, um tatsächliche Verbesserungen in Bezug auf die bislang vereinbarten und umgesetzten Zusagen zur Liberalisierung zu erzielen. Auch muss die Notwendigkeit, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, gesehen werden. Es sollte davon Abstand genommen werden, in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung Angebote zu machen oder Ersuchen zu akzeptieren.

ah)

Das ständig wachsende Potenzial des Fremdenverkehrs für Investitionen und die Wirtschaftsentwicklung in den mittelamerikanischen Ländern sowie die Bedeutung der Förderung des Fremdenverkehrs zwischen beiden Regionen ist zu berücksichtigen.

ai)

Als eine allgemeine Bestimmung die Notwendigkeit aufgenommen werden, dass die Europäische Union und Mittelamerika grundsätzlich eine eventuelle Konvergenz der verschiedenen Abkommen anstreben, die bereits in Kraft sind oder zwischen den beiden Regionen ausgehandelt werden.

aj)

Zu berücksichtigen ist, dass die in ähnlichen Handelsabkommen, die die Gemeinschaft bereits mit Drittstaaten geschlossen hat, enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen nicht wirksam genutzt werden. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, neue Vorschläge zu unterbreiten, um ein wirksameres Streitbeilegungsinstrument zu konzipieren, mit dem Konflikte beigelegt werden können, die in den Bereichen auftreten, die das Freihandelsabkommen umfasst.

ak)

Die Kommission sollte das Parlament — erforderlichenfalls vertraulich — umfassend sowohl über die Entwürfe für die Verhandlungsrichtlinien als auch über die endgültig angenommenen Verhandlungsrichtlinien informieren.

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Staaten Mittelamerikas zu übermitteln.


(1)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.

(2)  ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen,ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

P6_TA(2007)0080

Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Andengemeinschaft

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 an den Rat zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits (2006/2221 (INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Luis Yáñez-Barnuevo García im Namen der PSE-Fraktion zu den Richtlinien zur Verhandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern andererseits (B6-0374/2006),

unter Hinweis auf Absatz 31 der Erklärung von Wien, die die von der Europäischen Union und der Andengemeinschaft auf dem IV. Gipfeltreffen Europäische Union/Lateinamerika und Karibik vom 12. Mai 2006 in Wien getroffene Entscheidung enthält, im Laufe des Jahres 2006 einen Prozess in Gang zu setzen, der zur Aushandlung eines Assoziierungsabkommens führt, das einen politischen Dialog, Kooperationsprogramme und ein Handelsabkommen enthält,

gestützt auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2001 zu einer globalen Partnerschaft und einer gemeinsamen Strategie für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (1),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 31. März 2004 über den Abschluss eines Abkommens über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedsländern, der Republik Bolivien, der Republik Ecuador, der Republik Kolumbien, der Republik Peru und der Bolivarischen Republik Venezuela andererseits (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. April 2006 zu einer festeren Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika (3),

unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (SEK(2006)1625),

gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0025/2007),

A.

in der Erwägung, dass die Achtung der Demokratie, des Rechtsstaats und die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle Menschen sowie die uneingeschränkte Achtung der zivilen und politischen Rechte der Bürger beider Regionen grundlegende Bedingungen für den Ausbau der Partnerschaft zwischen den Parteien darstellen,

B.

in der Erwägung, dass die Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrnehmung der Grundrechte für alle Bürger, insbesondere die benachteiligten Personen wie z.B. die Angehörigen indigener Völker, und die Stärkung ihrer sozialen und politischen Teilnahme grundlegende Elemente des Abkommens sind,

C.

in Anbetracht der Bemühungen und der Bereitschaft der Andengemeinschaft im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union trotz der internen Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert war,

D.

in der Erwägung, dass aus den Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen eindeutig hervorgehen muss, dass es darum geht, zwischen beiden Seiten ein umfassendes Assoziierungsabkommen zu schließen, das also den politischen Dialog mit einschließt, wie er zu einer echten Partnerschaft gehört, sowie Programme zur Zusammenarbeit und die Schaffung einer Freihandelszone, die der Gesamtheit der Bürger beider Regionen zugute kommen soll,

E.

unter Hinweis darauf, dass am 13. Juni 2006 die Präsidenten Boliviens, Kolumbiens, Ecuadors und Perus in Quito zusammentrafen, dass sie positiv auf die in der genannten Erklärung in Wien ausgesprochenen Forderungen reagierten und vereinbarten, ihre Bereitschaft zur Integration zu verstärken und den Prozess zu fördern, der zur Einleitung der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der Andengemeinschaft und der Europäischen Union führt,

F.

in der Erwägung, dass die Schaffung der Transatlantischen Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat) einen entscheidenden Schritt für die Stärkung der demokratischen Legitimierung und für die politische Dimension der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika und insbesondere der Europäischen Union und der Andengemeinschaft darstellte und dass diese Versammlung ein ständiges Forum für den politischen Dialog zwischen den beiden Regionen sein wird,

G.

in der Erwägung, dass in den Verhandlungsrichtlinien für das künftige Abkommen weder das in den meisten Andenländern bestehende schwere wirtschaftliche, politische und soziale Defizit übergangen noch die Entwicklungsunterschiede zwischen beiden Regionen und die Merkmale der Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der Andengemeinschaft selbst außer Acht gelassen werden dürfen,

H.

in der Erwägung, dass vorgesehen werden muss, dass die Mehrjahresinstrumente für die Finanzplanung der Europäischen Union mit der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele in der Andenregion vereinbar sind,

1.

richtet an den Rat die folgenden Empfehlungen:

a)

empfiehlt, in das Verhandlungsmandat ausdrücklich die Rechtsgrundlage einzubeziehen, auf der das neue Assoziierungsabkommen ausgehandelt wird, die aus Artikel 310 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags bestehen muss;

b)

empfiehlt, im Verhandlungsmandat auszuführen, dass das Ziel des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft unter anderem in der Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone in absehbarer Zeit, dem politischen Dialog und der Zusammenarbeit und darüber hinaus in der Förderung der nachhaltigen menschlichen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts, der Stärkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und nicht zu vergessen der kulturellen und umweltpolitischen Dimension dieser Rechte besteht;

c)

empfiehlt, in die Verhandlungsrichtlinien deutliche Hinweise einer Unterstützung der Partner aus den Anden bei ihren Bemühungen einzubeziehen, die regionale Integration in allen ihren Bereichen zu vertiefen, indem ein Abkommen zwischen regionalen Blöcken bevorzugt wird, das jedoch nicht die differenzierte Behandlung ausschließt, die der Verlauf des Integrationsprozesses innerhalb der Andengemeinschaft erfordert;

d)

empfiehlt, in diesen Richtlinien die zentralen Themen festzulegen, um die sich die Agenda und der politische Dialog drehen, einschließlich der Aktualisierung der Ziele und Schwerpunkte zu Themen wie Regierungsführung und demokratische Stabilisierung, Bekämpfung von Korruption, Straffreiheit und Terrorismus, insbesondere des Drogenterrorismus und seiner Verbindungen zur organisierten Kriminalität, Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit und Konfliktmanagement; weitere Themen wie die Verringerung der Armut, die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts sowie Migration und Austausch von Menschen einzubeziehen und konkrete Aktionen zu Themen wie der Annahme gemeinsamer Standpunkte in internationalen Gremien und in den Vereinten Nationen vorzusehen;

e)

empfiehlt, als konkreten Ausdruck der Unterstützung für den Prozess der regionalen Integration in der Andenregion und die Biregionale Strategische Partnerschaft EU-Lateinamerika/Karibik die Benennung der Mitglieder des im neuen Assoziierungsabkommen zu gründenden gemischten parlamentarischenAusschusses EU/Andengemeinschaft aus dem Kreis der Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Andenparlaments vorzusehen, die auch der Eurolat angehören;

f)

empfiehlt, Maßnahmen der Europäischen Union Priorität beizumessen, besonders im Bildungs- und Gesundheitswesen;

g)

empfiehlt, die strukturierte Beteiligung der sozialen Organisationen der Zivilgesellschaft an den Bereichen des Assoziationsabkommens und am Prozess seiner Aushandlung zu fördern und dabei Konsultationsmechanismen festzulegen, die Transparenz und den angezeigten Zugang zur Information zu gewährleisten, die Abhaltung regelmäßiger Konferenzen mit den Vertretern der sozialen Organisationen und der Zivilgesellschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in der Andengemeinschaft und die Einräumung des Beobachterstatus für diese Vertreter bei interministeriellen Treffen vorzuschlagen und ihre aktive Beteiligung an den entsprechenden fachspezifischen Foren, Ausschüssen und Unterausschüssen zu erleichtern;

h)

empfiehlt, dafür zu sorgen, dass das Verhandlungsmandat insbesondere den Konsens zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft über die gemeinsame Verantwortung bei der Bekämpfung des Drogenhandels, die Stärkung des auf die Drogenbekämpfung spezialisierten politischen Dialogs wie auch die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt, insbesondere derjenigen zur Förderung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Anbaukulturen, für deren Zugang zum Markt und zu den spezifischen Kontrollmechanismen, die darauf abzielen, die damit zusammenhängenden Straftaten der Geldwäsche und des Waffenhandels einzudämmen und schrittweise zu verringern;

i)

empfiehlt sicherzustellen, dass in das künftige Assoziierungsabkommen die so genannte Demokratieklausel und weitere Klauseln sozialer Art (im Hinblick auf die in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation enthaltenen Arbeitnehmerrechte mit besonderem Hinweis auf das Übereinkommen 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, den Schutz würdiger Arbeitsbedingungen, die Nichtdiskriminierung und Gleichstellung im Bereich der Beschäftigung von Männern und Frauen und die Beseitigung der Kinderarbeit) und Umweltklauseln aufgenommen werden; empfiehlt, ausdrücklich auf die konkreten Mechanismen Bezug zu nehmen, die seine Funktionsfähigkeit sicherstellen, und insbesondere die Kontinuität und Verbesserung der Regelung der Arbeits- und Umweltanreize des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (4) (APS), einschließlich des APS+, zu gewährleisten und dabei konkret einen Jahresbericht an das Europäische Parlament über die diesbezüglich von der Kommission durchgeführte Beobachtung vorzusehen;

j)

empfiehlt, sich in den Verhandlungsrichtlinien hinsichtlich der Bestimmungen des neuen Abkommens zur Entwicklungszusammenarbeit, die auf die Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele ausgerichtet sind, die Besonderheiten der Andenregion vor Augen zu halten und davon auszugehen, dass die Ausbildung des Humankapitals vorrangig ist, um die Armut in der Region zu überwinden, sodass der Bildung, der Forschung, der Wissenschaft und Technologie sowie der Kultur, dem Schutz der Volksgesundheit und dem Schutz der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

k)

empfiehlt, auf der Notwendigkeit zu beharren, die Kohärenz der entwicklungspolitischen Strategien gemäß dem in Artikel 178 des EG-Vertrags, der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: Der Europäische Konsens (5) und den Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Berücksichtigung entwicklungspolitischer Aspekte bei der Beschlussfassung im Rat (6) verankerten Grundsatz zu gewährleisten;

l)

empfiehlt, die Notwendigkeit zu unterstreichen, dass die Verhandlungsrichtlinien das vorrangige Ziel, die Armut, die Ungleichheit, die soziale Ausgrenzung und alle Formen von Diskriminierung, insbesondere die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, zu beseitigen, umfassend berücksichtigen und dass eine allgemeine Strategie für eine integrierte Entwicklung und eine Politik verfolgt werden muss, die gleiche Chancen auf Arbeit und bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle einschließlich der wirtschaftlichen und kulturellen Rechte der indigenen Völker, sowie eine hohe Priorität für Zugang zu Bildung und Gesundheit gewährleisten;

m)

fordert, die internen Mechanismen und die gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der Assoziierung zu verstärken, damit die Entwicklungsstrategien ihr Potenzial maximal ausschöpfen, indem Projekte zur Mitwirkung an der Entwicklung, insbesondere mit der in der Europäischen Union ansässigen Einwandererbevölkerung, auf den Weg gebracht werden;

n)

empfiehlt zu betonen, dass ausländische Investitionen ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung beider Regionen darstellen, und zu unterstreichen, dass man erwarten sollte, dass die europäischen Unternehmen mit Investitionen in der Andengemeinschaft dieselben Standards für Arbeitsund Investitionsbedingungen wie in der Europäischen Union anlegen und dass die Rechtssicherheit der Investoren auf der Grundlage des internationalen Privatrechts und unter umfassender Achtung des Grundsatzes der nationalen Souveränität über die nationalen Ressourcen garantiert wird;

o)

empfiehlt, in das künftige Abkommen im Zusammenhang mit der Migration Bestimmungen zur Stärkung der Grundrechte, der Arbeitnehmerrechte und der Bürgerrechte der legalen Zuwanderer, vor allem ihrer sozialen Sicherheit, aufzunehmen, ganz gleich, wo sie sich befinden, und Mechanismen festzulegen, um Geldüberweisungen zu erleichtern, zu verbilligen und transparenter und sicherer zu machen und sich gleichzeitig mit den grundlegenden Ursachen der Migration zu befassen;

p)

empfiehlt, die Ziele der Unterstützung für die Integration der Andenregion — insbesondere die Integration der materiellen Infrastrukturen, der Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastruktur — als Teil der Ziele des kommenden Mandats für die Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank in Lateinamerika und Asien in Betracht zu ziehen, damit die Maßnahmen dieser Bank das neue Abkommen wirksam ergänzen;

q)

empfiehlt, in den Verhandlungsrichtlinien im Interesse ihrer höheren Effizienz, Repräsentativität und Legitimität insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Hindernissen für den Handel, die Freizügigkeit, die gemeinsamen politischen Strategien und die Harmonisierung von Rechtsvorschriften die Verstärkung der von der Union für die Integration der Andenregion und die Reform und die Stärkung ihres rechtlichen Rahmens und ihrer Organe geleisteten Unterstützung zu berücksichtigen, wobei auch auf die europäische Erfahrung mit den Struktur-, Regional- und Kohäsionsfonds Bezug genommen werden sollte;

r)

empfiehlt, im Verhandlungsmandat festzulegen, dass die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie zu Beginn der Verhandlungen vorgelegt und als Bezugsdokument der Verhandlungsagenda aufgenommen werden muss;

s)

empfiehlt, ein umfassendes und ausgewogenes Assoziierungsabkommen mit der Andengemeinschaft zu schließen, das auf drei Säulen beruht: einem politischen und institutionellen Kapitel zur Verstärkung des demokratischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit, einem Kapitel über die Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und einem handelspolitischen Kapitel, das den spezifischen Entwicklungszielen der Länder der Andengemeinschaft Rechnung trägt;

t)

empfiehlt, in den Verhandlungsrichtlinien die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung des Handels unter den Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität, vorzusehen, damit das künftige Abkommen die bestehenden Ungleichgewichte zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft sowie zwischen den Ländern der Andengemeinschaft verringert; empfiehlt deshalb, um je nach den Verpflichtungen zur regionalen Integration und den Verbesserungen in der Wettbewerbsfähigkeit, die von den Andenländern erreicht wurden, eine besondere, differenzierte und flexible Behandlung in vorgeschriebenen Fristen vorzusehen; es besteht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Unterstützung der gewerblichen Verarbeitung und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaften der Andenstaaten mittels Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit sowie mittels Technologietransfer, der Aufnahme von Anforderungen an den inländischen Anteil bei den Ursprungsbestimmungen und der Auflage von Programmen zur Zusammenarbeit und technischen Unterstützung, wobei dies alles unter gleichzeitiger Schaffung eines stabilen rechtlichen Umfelds geschieht, das die Sicherheit der Investitionen und der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Vertragsparteien gewährleistet;

u)

empfiehlt, die Aushandlung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft als von herausragender Bedeutung für die Stärkung der Rolle der Europäischen Union als der Handels- und Investitionspartner Lateinamerikas und für die Festigung der Integration zwischen den Kontinenten zu betrachten und zu erkennen, dass sie angesichts des Ausbaus der US-amerikanischen bilateralen Handelsabkommen und dem Vorschlag zur Schaffung einer Freihandelszone unter der Führung der USA dringend zum Abschluss gebracht werden muss;

v)

empfiehlt zu berücksichtigen, dass der Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Andengemeinschaft, mit dem eine europäisch-lataeinamerikanische Zone umfasender interregionaler Partnerschaft geschaffen wird, ein prioritäres strategisches Ziel für die Außenbeziehungen der Europäischen Union in einem internationalen Kontext ist, der von einer stärkeren gegenseitigen Abhängigkeit, Wirtschaftswachstum, dem Entstehen neuer Wirtschaftsmächte und einer Reihe globaler Herausforderungen, die über die nationalen Grenzen hinausreichen, wie Sicherheit, Gestaltung der Weltwirtschaft, Umwelt und Verminderung der Armut gekennzeichnet ist;

w)

empfiehlt, sich zur Schaffung einer europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft in völliger Übereinstimmung mit dem neuen Transparenzmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) und den Rechten und Pflichten, die sich aus der WTO ergeben, insbesondere aus Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), zu bekennen und dadurch zur Stärkung des multilateralen Handelssystems beizutragen;

x)

empfiehlt, vor allem keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Klausel aufzunehmen, die den Abschluss des künftigen Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Andengemeinschaft von dem vorherigen Abschluss der Verhandlungen der WTO-Runde abhängig macht, unbeschadet dessen, dass zu gegebener Zeit die Ergebnisse des Arbeitsprogramms von Doha, die mit dem Endziel der Assoziierung EU—Andengemeinschaft vereinbar sind, in dieses Abkommen einbezogen werden; all dies soll ein Zeichen für die greifbare und entschlossene Unterstützung des regionalen Integrationsprozesses der Anden sein;

y)

empfiehlt, ein einheitliches und unteilbares Handelsabkommen auszuhandeln, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht, das in einer Übergangszeit, welche den Anforderungen der WTO genügt, eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft schafft und das, ohne einen Sektor auszuklammern, der Entwicklungsdimension und der besonderen Sensibilität bestimmter Produkte in einer Weise Rechnung trägt, die so wenig restriktiv wie möglich ist;

z)

empfiehlt, der gemeinsamen Bewertung der regionalen Wirtschaftsintegration der Andengemeinschaft durch die Europäische Union und die Andengemeinschaft besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die auf eine Reihe von wichtigen konkreten Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Stärkung, Weiterentwicklung und Vollendung der Zollunion und des gemeinsamen Binnenmarktes der Andengemeinschaft, die beide für die Aushandlung und den Abschluss einer Freihandelszone zwischen den beiden Regionen von wesentlicher Bedeutung sind, hinweist;

aa)

empfiehlt, den von der Andengemeinschaft geplanten Initiativen zur Vertiefung der regionalen Wirtschaftsintegration und insbesondere den Initiativen betreffend die für Produkte aus der Europäischen Union geltenden Zölle, die Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren sowie der Bereiche Dienstleistungen und grenzüberschreitender Straßenverkehr als einem sehr wichtigen Schritt für den erfolgreichen Verhandlungsverlauf besondere Beachtung zu schenken;

ab)

empfiehlt, sinnvolle, neue Möglichkeiten des Marktzugangs im Bereich der Landwirtschaft anzubieten, der ein wichtiger Wirtschaftsbereich für die Entwicklung der Andengemeinschaft ist, jedoch zu berücksichtigen, dass der Grad der Flexibilität der Europäischen Union im Bereich der Landwirtschaft auch von den Fortschritten in anderen Bereichen wie dem Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen sowie in anderen Agrarfragen, die nicht den Marktzugang betreffen, abhängen sollte;

ac)

empfiehlt, der Bedeutung der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen und dem Recht zur nationalen Regulierung Rechnung zu tragen und daher bei den Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Einklang mit Artikel V des GATS umsichtig zu verfahren, um tatsächliche Verbesserungen in Bezug auf die bislang vereinbarten und umgesetzten Verpflichtungen im Hinblick auf die Liberalisierung zu erzielen und die Notwendigkeit, einen klaren und vorhersehbaren Rechtsrahmen zu schaffen, zu berücksichtigen; empfiehlt, davon Abstand zu nehmen, in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung Angebote zu machen oder Ersuchen zu akzeptieren;

ad)

empfiehlt, die Kommission zu ersuchen, angesichts der Tatsache, dass die in ähnlichen von der Gemeinschaft bereits mit Drittstaaten geschlossenen Handelsabkommen enthaltenen Streitbeilegungsverfahren nicht wirksam genutzt werden, neue Vorschläge zu unterbreiten, um für eventuell in den Bereichen, die von der Freihandelszone erfasst sind, aufkommende Konflikte ein wirksameres Streitbeilegungsinstrument zu entwickeln;

ae)

empfiehlt, sorgfältig zu prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, dass sowohl die Europäische Union als auch Lateinamerika grundsätzlich die mögliche Konvergenz verschiedener Abkommen anstreben, die in Kraft sind oder derzeit zwischen den beiden Regionen ausgehandelt werden, um zu vermeiden, dass die zahlreichen, sich zunehmend überschneidenden bilateralen, regionalen und multilateralen Verpflichtungen zur Liberalisierung und Regelungen in Lateinamerika zu unbeabsichtigten Hindernissen für die Handelsströme und für Investitionen führen;

af)

empfiehlt, bei den Verhandlungsrichtlinien die Förderung eines Systems vorzusehen, das die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen als grundlegendem Element für die wirtschaftliche Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das soziale Wohl verstärkt; empfiehlt, als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen durch das Instrument des Vorzugskredits in Betracht zu ziehen und Programme zur Unterstützung der Unternehmen im Bereich der Innovation zu entwickeln;

ag)

empfiehlt, das Parlament seitens der Kommission umfassend - nötigenfalls vertraulich - sowohl über die Entwürfe von Verhandlungsrichtlinien als auch über die letztlich verabschiedeten Verhandlungsrichtlinien zu unterrichten;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Andengemeinschaft zu übermitteln.


(1)  ABl. C 140 E vom 13.6.2002, S. 569.

(2)  ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 543.

(3)  ABl. C 296 E vom 6.12.2006, S. 123.

(4)  Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1).

(5)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(6)  Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 16. und 17. Oktober 2006. Dokument Nr. 13735/06.

P6_TA(2007)0081

Vermisste Personen in Zypern

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu vermissten Personen in Zypern

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 1995 zu dem Problem der vermissten Personen in Zypern (1),

in Kenntnis der einschlägigen Entschließungen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Bezug auf Zypern und der internationalen Initiativen, die ergriffen wurden, um das Schicksal der vermissten Personen in Zypern aufzuklären,

in Kenntnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 10. Mai 2001 (2) betreffend vermisste Personen in Zypern,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass es bei dem Problem der vermissten Personen (griechische Zyprer, türkische Zyprer, Griechen, Türken und andere) um eine ausschließlich humanitäre Angelegenheit geht, die eng mit dem Recht der Angehörigen der vermissten Personen zusammenhängt, zu wissen, was mit den vermissten Personen passiert ist,

B.

in der Erwägung, dass der große Schmerz und das Leid der Familien der vermissten Personen, die das ungewisse Schicksal der vermissten Personen seit Jahrzehnten erdulden, nicht mehr länger andauern können und endlich ein Ende haben müssen,

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für die Vermissten (CMP) in Zypern unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wiederbelebt wurde und bei der Exhumierung und Identifizierung der menschlichen Überreste Fortschritte, wenn auch langsame, erzielt wurden,

D.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den griechisch-zyprischen und den türkisch-zyprischen Mitgliedern des CMP begrüßt,

1.

fordert die betroffenen Parteien auf, aufrichtig und ehrlich zusammenzuarbeiten, um die entsprechenden Nachforschungen über das Schicksal aller vermissten Personen in Zypern rasch beendigen zu können und das Urteil des EGMR vom 10. Mai 2001 lückenlos umzusetzen;

2.

ersucht die Parteien und all diejenigen, die aufgrund von persönlichen Kenntnissen oder Archiven oder Berichten über Kampfstätten oder Dokumenten über Internierungsorte oder Gefängnisse über etwaige Informationen oder Beweise verfügen oder verfügen können, diese unverzüglich dem CMP zur Verfügung zu stellen;

3.

fordert den Rat und die Kommission auf, sich dieses Problems aktiv anzunehmen und u.a. den CMP finanziell zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das oben genannte Urteil des EGMR und die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen sowie die einschlägigen Entschließungen des Europäischen Parlaments umzusetzen;

4.

fordert, dass sein zuständiger Ausschuss mit diesem Problem befasst wird, damit dieser in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiter verfolgt; ersucht darum, dass der Ausschuss beauftragt wird, regelmäßig Bericht zu erstatten, wobei der erste Bericht innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden sollte;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen Zyperns, der Türkei, Griechenlands und des Vereinigten Königreichs zu übermitteln.


(1)  ABl. C 109 vom 1.5.1995, S. 166.

(2)  Zypern./. Türkei [GK], Nr. 25781/94, ECHR 2001-IV.

P6_TA(2007)0082

Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Bestimmungen der Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013,

in Kenntnis der Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (1),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Sevilla vom 21. und 22. Juni 2002,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 14. und 15. Dezember 2006,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. September 2003 zu den strukturell benachteiligten Regionen (Inseln, Berggebiete, dünn besiedelte Gebiete) im Rahmen der Kohäsionspolitik und ihrer institutionellen Perspektiven (2),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 13. März 2002 zu den Problemen der Inselregionen in der Europäischen Union und ihren Perspektiven im Kontext der Erweiterung (3),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. Juli 2005 zu der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (4),

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0044/2007),

A.

in der Erwägung, dass es wiederholt auf die problematische Lage von Inseln hingewiesen hat, die unter einer Anhäufung von Benachteiligungen leiden, und die Notwendigkeit hervorgehoben hat, ihnen dabei zu helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden und regionale Diskrepanzen zu verringern,

B.

in der Erwägung, dass die Begriffe der äußersten Randlage und der Insellage nicht miteinander verwechselt werden sollten, selbst wenn es sich bei vielen Regionen in äußerster Randlage gleichzeitig auch um Inseln handelt; in der Erwägung, dass die spezifischen Bestimmungen von Artikel 299 des EG-Vertrags, die eine solide Rechtsgrundlage für Maßnahmen darstellen, durch die ein wirksamer Ausgleich zur Unterstützung der Regionen in äußerster Randlage erfolgen soll, zu unterscheiden sind von den Bestimmungen von Artikel 158 des EG-Vertrags und von der im Vertrag von Amsterdam enthaltenen Erklärung zu den Inselgebieten, die zu keiner Zeit Gegenstand von Durchführungsbestimmungen waren, so dass es in der Folge zu einem Ungleichgewicht in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen dem Kern der Union einerseits und den Inseln an ihrer Peripherie andererseits gekommen ist,

C.

in der Erwägung, dass Kohäsion als eines der Schlüsselziele der Europäischen Union darauf abzielt, durch die Verringerung regionaler Ungleichheiten und durch die Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung, einschließlich von Hindernissen, die mit natürlichen oder geografischen Gegebenheiten zusammenhängen, eine polyzentrische und harmonische Entwicklung zu gewährleisten,

D.

in der Erwägung, dass der Grundsatz des territorialen Zusammenhalts in den Bestimmungen über die Strukturfonds 2007-2013 weiter konsolidiert wurde und dass dieser Grundsatz einen integralen Bestandteil der Kohäsionspolitik darstellt, der weiterhin erhalten und gestärkt werden sollte und der die polyzentrische Integration des Hoheitsgebiets der Europäischen Union zum Ziel hat, um allen Regionen und ihren Bevölkerungen Chancengleichheit zu ermöglichen,

E.

in der Erwägung, dass illegale Einwanderung über das Meer eines der Hauptprobleme ist, mit dem die Europäische Union konfrontiert ist, und dass innerhalb des letzten Jahres der Migrationsdruck an den Außenseegrenzen der Europäischen Union besonders stark war, insbesondere der Druck auf die Inseln im Mittelmeer, die einfach aufgrund ihrer geografischen Lage eine ausgesprochen überproportionale Last tragen müssen,

F.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel hervorhob, dass die Einwanderung ein Vorgehen nach einem umfassenden Konzept erfordert und dass die bislang unternommenen Anstrengungen nun noch verstärkt werden müssen, was insbesondere für einige Inselregionen der Union gilt, da sie die Seegrenzen der Union und Migrationsrouten darstellen,

1.

ist der Auffassung, dass Insellage sowohl ein geokulturelles Merkmal ist, das potenziell im Rahmen einer Entwicklungsstrategie ausgeschöpft werden kann, als auch eine dauerhafte Beeinträchtigung mit sich bringt, die die Situation in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen noch weiter erschwert;

2.

erkennt an, dass in die Regelungen für die Strukturfonds 2007-2013 eine Reihe von konkreten Bestimmungen zugunsten strukturell benachteiligter Regionen aufgenommen wurde; bedauert allerdings, dass der Rat nicht auch weitere wichtige Vorschläge des Parlaments berücksichtigt hat, etwa die Möglichkeit, die Kofinanzierungsrate für Gebiete mit mehr als einer geografischen oder natürlichen Benachteiligung zu erhöhen;

3.

fordert die Kommission im Hinblick auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 betreffend die operationellen Programme für Inselregionen, einschließlich Ziel-2-Regionen, auf, nichts unversucht zu lassen, was ihr die Möglichkeit bietet, Maßnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben durchzuführen, die sehr dringend benötigt werden;

4.

begrüßt, dass in den strategischen Leitlinien der Kommission zur Kohäsionspolitik 2007-2013 der territoriale Aspekt der Kohäsionspolitik hervorgehoben wird; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Unterstützung der wirtschaftlichen Diversifizierung von Gebieten mit natürlichen Benachteiligungen zu den Prioritäten für den nächsten Programmplanungszeitraum zählt; fordert daher die Verwaltungsbehörden der betreffenden Mitgliedstaaten dringend auf, bei der Ausarbeitung ihrer einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne und operationellen Programme dieser Priorität uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

5.

fordert die Kommission auf, im Vierten Kohäsionsbericht der Situation von Inseln und anderen strukturell benachteiligten Regionen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und sich mit ihren Problemen zu befassen;

6.

fordert die Kommission auf, im Rahmen des Arbeitsprogramms des Beobachtungsnetzes für die europäische Raumordnung (ESPON) der Situation von Regionen, insbesondere Inseln, die eine Vielzahl von Beeinträchtigungen aufgrund von Naturgegebenheiten aufweisen, besondere Aufmerksamkeit zu widmen; betrachtet korrekte und umfassende Kenntnisse über die Situation der Inseln als unabdingbare Voraussetzung für einen angemessenen Umgang mit den Besonderheiten der Inseln; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische Mechanismen zu schaffen, mit deren Hilfe es möglich ist, relevante Daten zu den Inseln auf lokaler Ebene zu erfassen, die in der Folge an ESPON weitergeleitet werden;

7.

fordert die Kommission auf, die statistischen Informationen zu aktualisieren, die sie während aller Studien zu den Inseln 2003 zusammengetragen hat; ist der Auffassung, dass weitere Tätigkeiten darauf ausgerichtet sein sollten, relevantere statistische Indikatoren festzulegen, die besser geeignet sind, ein eindeutiges statistisches Bild des Entwicklungsstandes und ein befriedigendes Verständnis der Regionen, die durch geografische und natürliche Benachteiligungen gekennzeichnet sind, zu liefern, insbesondere wenn eine Anhäufung von Schwierigkeiten vorliegt, wie etwa bei Gebirgszügen, Gruppen von Inseln und in Fällen von doppelter Insellage; hebt hervor, dass es durch diese Indikatoren auch möglich sein sollte, die Unterschiede zwischen diesen Regionen und dem Rest der Europäischen Union, aber auch die Unterschiede innerhalb dieser Regionen besser zu beurteilen; fordert die Kommission auf, diese Indikatoren regelmäßig zu erfassen, darüber zu berichten und dabei Beispiele für bewährte Verfahren anzuführen;

8.

erkennt an, dass die Kommission in den Leitlinien für nationale Regionalbeihilfen 2007-2013 und in den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen die besondere Lage von Inseln und Regionen in Randlage hervorhebt; ist allerdings der Auffassung, dass bei der Anwendung bestehender und künftiger Strategien betreffend staatliche Beihilfen mehr Flexibilität herrschen sollte, um die ständige Benachteiligung derartiger Gebiete in stärker befriedigender Weise auszugleichen, ohne dass eine solche Flexibilität inakzeptable Marktverzerrungen innerhalb der Europäischen Union verursacht; ersucht die Kommission, ihre Vorgehensweise einer Überprüfung zu unterziehen, um dem Umstand, dass Inseln zu gleichen Bedingungen wie Regionen auf dem Festland Zugang zum Binnenmarkt haben müssen, besser Rechnung zu tragen; ist diesbezüglich der Auffassung, dass eine bessere Verkehrsanbindung eine prioritäre Maßnahme in diesem Bereich sein sollte, vor allem bei See- und Flughäfen;

9.

fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, dass Inselgebiete, auf denen die Treibstoff- und Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit der auf diesen Inseln lebenden Gemeinschaften eindeutig negativ beeinflussen, eine staatliche Beihilfe erhalten; stellt insbesondere fest, dass die beträchtlichen Schwankungen der Treibstoffkosten Transporte zwischen Inselregionen und dem europäischen Festland um vieles beschwerlicher machen können; ist der Auffassung, dass in den nächsten Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung eine Regelung, die Betriebsbeihilfen ermöglicht, auf alle Inselgebiete ausgedehnt werden sollte, die keine Inselstaaten oder Binneninseln sind;

10.

fordert die Kommission auf, regelmäßig eine Bewertung der „besonderen Bedürfnisse“ von Inselregionen vorzunehmen und diese Studie dem Parlament vorzulegen, wobei Belangen Rechnung zu tragen ist, die Inseln besonders betreffen, und Maßnahmen vorzuschlagen sind, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen; ist der Auffassung, dass sich eine derartige Bewertung vor allem auf die Auswirkungen der Umsetzung regionalpolitischer Maßnahmen auf den Inseln konzentrieren sollte, einschließlich des Investitionsniveaus, der Verteilung der wirtschaftlichen Aktivität, Arbeitslosigkeit, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Häfen und Flughäfen), Umweltbelastungen und des Gesamtausmaßes der wirtschaftlichen und sozialen Integration von Inseln innerhalb des Binnenmarkts;

11.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die ökologischen, kulturellen und sozialen Besonderheiten von Inselregionen wirksam geschützt werden, und dafür Maßnahmen wie die Erstellung angemessener Regionalentwicklungspläne und die Steuerung von Bauvorhaben und Bautätigkeit anzuwenden, und außerdem, in Zusammenarbeit mit der Kommission, integrierte Programme zur Bewahrung des kulturellen Erbes und der ökologischen Ressourcen zu verabschieden;

12.

begrüßt den sektorübergreifenden Ansatz bei der Umsetzung von Gemeinschaftsstrategien, wie er sich im Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Die künftige Meerespolitik der Union: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere“ widerspiegelt, und fordert nachdrücklich, diesen Ansatz vor allem auf Inseln anzuwenden, die nicht wegzudenkender Bestandteil der maritimen Dimension Europas sind; fordert die Kommission auf, den sektorübergreifenden Ansatz auf andere Politikbereiche der Gemeinschaft auszudehnen, sodass diese den besonderen Gegebenheiten von Inselgebieten Rechnung tragen, und so die Fähigkeit dieser Regionen zu fördern, sich uneingeschränkt in den Binnenmarkt und die Strategie von Lissabon zu integrieren und von ihnen zu profitieren;

13.

verweist insbesondere auf Inseln, die weit von großen Bevölkerungszentren entfernt und somit schwer zugänglich sind, Probleme bei der Erbringung von Dienstleistungen haben und höhere Kosten tragen, vor allem im Zusammenhang mit Transport und Verkehr, was für sie einen Wettbewerbsnachteil bedeutet;

14.

unterstützt die Bemühungen in Richtung einer ganzheitlichen Meerespolitik der Gemeinschaft, die über die Grenzen der Europäischen Union hinausgehen wird und in deren Rahmen durch die vorteilhafte geopolitische Position der Inseln der Gemeinschaft starke handelspolitische, wirtschaftliche und politische Beziehungen und technische Zusammenarbeit (Austausch von Wissen und Sachkenntnis) mit Nachbarländern auf der Grundlage des internationalen Seerechts sowie getragen von gegenseitigem Respekt und Nutzen entstehen werden;

15.

ist der Auffassung, dass Inseln mit höheren als den durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten für Infrastruktur in den Bereichen Verkehr und Umwelt sowie für ihren Bedarf an Energie konfrontiert sind und dass es für sie häufig schwieriger ist, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes umzusetzen, die ihren Besonderheiten unter Umständen noch nicht uneingeschränkt Rechnung tragen; fordert die Kommission daher auf, bei der Formulierung von Strategien und bei Rechtsvorschriften, deren Umsetzung für Inseln unter Umständen besonders belastend ist, gegenüber Inseln ein flexibleres Vorgehen zu wählen;

16.

fordert die Kommission auf, in Anlehnung an die bestehende Dienststelle für Regionen in äußerster Randlage innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik eine Dienststelle für die Belange der Inseln einzurichten, um zu gewährleisten, dass den Besonderheiten und den Bedürfnissen von Inseln und ihrer ständigen und nichtständigen Bewohner bei der Formulierung von Strategien systematisch Rechnung getragen wird, die auf das Erreichen von sozialem, wirtschaftlichem und territorialem Zusammenhalt sowie auf die Umsetzung von Maßnahmen abzielen, vor allem in den Bereichen Transport und Verkehr, Energie, Gewährleistung einer ausreichenden Wasserversorgung, Überwachung von regionalen Grenzgebieten und Schutz der sensiblen Umwelt auf den Inseln;

17.

wünscht, dass die Kommission verstärkt die durch den EG-Vertrag gebotene Möglichkeit ausschöpft, Gemeinschaftspolitiken, die negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung dieser Regionen haben könnten, entsprechend anzupassen, um bei den größten Problemen, von denen die einzelnen Regionen oder Gruppen von Inselregionen speziell betroffen sind, so weit wie möglich Abhilfe zu schaffen;

18.

ist der Auffassung, dass besonderes Augenmerk auf jene Bereiche der Wirtschaftstätigkeit gerichtet werden sollte, die auf Inseln stärker vertreten sind, insbesondere Landwirtschaft, Fischerei, Fremdenverkehr und Handwerk; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass ihre politischen Initiativen den speziellen Bedürfnissen von Inseln in diesen Bereichen verstärkt Rechnung tragen;

19.

fordert die Kommission auf, zu prüfen, welche Anpassungen des Kriteriums des marktwirtschaftlich handelnden Investors („market investor test“) für staatliche Beihilfen erforderlich sind, damit die Realität des Lebens auf Inseln und in anderen entlegenen Regionen widergespiegelt wird, wo es unter Umständen unmöglich ist, einen marktwirtschaftlich handelnden Investor zu finden oder zu beurteilen, weil es in der Region keinen gibt; auch ist es aufgrund der Kleinheit und Abgeschiedenheit der Märkte sehr unwahrscheinlich, dass der durchschnittliche Ertrag für den betreffenden Sektor erreicht wird, so dass dieser Test für entlegene Inseln kein befriedigendes Ergebnis bringen kann;

20.

fordert die Kommission auf, besonders den Einfluss des Klimawandels auf die Inselregionen sowie vor allem die Zuspitzung bestehender Probleme wie Wassermangel zu prüfen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung und Anwendung geeigneter Technologien bzw. anderer Maßnahmen zur Bewältigung dieser Probleme zu fördern;

21.

fordert die Kommission auf, die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge im Verkehrsbereich daraufhin zu prüfen, ob eventuelle Hindernisse im Hinblick auf gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen beseitigt werden können, damit die Verkehrsanbindung der Inselregionen erleichtert werden kann;

22.

fordert die Kommission auf, der Energiesicherheit der Inseln und der Finanzierung zur Entwicklung und Umsetzung von Projekten für die Energieerzeugung, bei denen neue Technologien und erneuerbare Energieträgern genutzt werden, Priorität einzuräumen und den effizienten Einsatz von Energie zu fördern, wobei dem Umweltschutz und der Bewahrung der natürlichen Schönheit des Gebiets Rechnung zu tragen ist;

23.

ermutigt Inselgemeinschaften, bei der überregionalen Zusammenarbeit und beim Austausch bewährter Praktiken sowie bei der Ausarbeitung grenzüberschreitender Projekte und bei einer besseren Einbindung der Inselgemeinschaften in ihre angrenzenden Wirtschaftsräume auf Euroregionen oder ähnliche europäische Netze zurückzugreifen;

24.

ermutigt Inselgemeinschaften, die Finanzierungs- und Verwaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS) und der gemeinsamen europäischen Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (JEREMIE) zu nutzen, um die für die Regionalentwicklung verfügbaren Mittel auszuschöpfen und um das Wachstum kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern und dabei die Diversifizierung der Wirtschaftszweige auf den Inseln zu unterstützen und das Kernwachstum durch nachhaltige Entwicklung voranzutreiben; ermutigt ferner dazu, auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene die Initiative „bessere Rechtsetzung“ umzusetzen, um u.a. die Verwaltungsanforderungen zu vereinfachen, vor allem was die Einreichung und die Bewertung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung betrifft;

25.

erkennt das positive Ergebnis an, das in Bezug auf den erstmaligen Einsatz der europäischen Mittel für Grenzkontrollen erzielt wurde, und begrüßt den vor kurzem vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (KOM(2006)0401), durch die für die rasche technische und operative Unterstützung eines darum ersuchenden Mitgliedstaats gesorgt werden soll; ist allerdings der Auffassung, dass diese Teams nur dann effektiv arbeiten können, wenn ihre Zuständigkeiten unter entsprechender Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) festgelegt werden; fordert die Kommission eindringlich auf, die Notwendigkeit der Einrichtung einer europäischen Küstenwache zu prüfen, um gleichzeitig diese Regionen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Außengrenzen der Europäischen Union zu überwachen;

26.

bekräftigt seine Unterstützung für die Initiativen und Tätigkeiten von FRONTEX und fordert, dass die Agentur die Auswirkungen der illegalen Einwanderung auf die Inselgemeinschaften laufend überwacht; fordert die Kommission und FRONTEX auf, rasch Maßnahmen zur Unterstützung der Inseln zu ergreifen, um den unmittelbaren Druck, mit diesem Problem umzugehen, zu entschärfen und gleichzeitig die gebührende Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten; ersucht den Rat und die Kommission, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Ressourcen für rasche und wirksame Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden; hebt ferner die Bedeutung einer stärkeren und engeren Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Inseln sowie die Notwendigkeit hervor, diese Regionen stärker in die Bekämpfung der illegalen Einwanderung einzubeziehen;

27.

fordert die Kommission auf, besonderes Gewicht auf die Entwicklung der Breitbanddienste zu legen und Maßnahmen zu fördern, um die besonderen Probleme zu lösen, die die Erbringung von Dienstleistungen in Inselregionen mit sich bringt, wie Gesundheitsdienste und Telemedizin, e-Gouvernance und elektronische Behördendienste;

28.

ist der Auffassung, dass der Fremdenverkehr für die meisten Inseln eine primäre Quelle für die Schaffung von Wohlstand darstellt und direkte Auswirkungen auf das Wachstum anderer Sektoren hat (Landwirtschaft, Handel, Dienstleistungen, Fischerei) und dass es unumgänglich ist, eine integrierte Politik zu schaffen, die in der Lage ist, die Nachhaltigkeit des Inseltourismus zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass diese Strategie mit einer gut organisierten europäischen Informationskampagne, die sich mit der Schaffung eines Qualitätszeichens und eines Insel-Ursprungszeichens an die europäischen Bürger richtet, sowie mit der Einführung oder dem Ausbau anderer Wirtschaftssektoren auf den Inseln einhergehen muss; fordert die Kommission im Hinblick auf diese Überlegungen auf, eine sektorübergreifende Analyse durchzuführen und dabei besonderes Augenmerk auf die Möglichkeiten zu legen, im Rahmen der regionalen Strategien von Inseln, die weit von Bevölkerungszentren entfernt sind, einen nachhaltigen Fremdenverkehr zu unterstützen;

29.

schlägt vor, dass die Kommission und die anderen Organe das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr der Inseln ausrufen;

30.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11.

(2)  ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 111.

(3)  ABl. C 192 vom 12.8.2002, S. 42.

(4)  ABl. C 31 vom 7.2.2006, S. 25.

P6_TA(2007)0083

Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu den lokalen Gebietskörperschaften und zur Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf Artikel 179 des EG-Vertrags,

in Kenntnis der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (1) vom 20. Dezember 2005, die Eigenverantwortung und Partnerschaft zum vorrangigen gemeinsamen Grundsatz der Entwicklungszusammenarbeit bestimmt, sich verpflichtet, die Dezentralisierung und verantwortungsvolle Staatsführung zu unterstützen und für eine „stärkere Einbeziehung der örtlichen Behörden“ eintritt,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (2),

in Kenntnis des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (3), in der durch das am 25. Juni 2005 (4) in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung („Abkommen von Cotonou“) und insbesondere der Artikel 4, 28, des Artikels 30 Absatz 2, des Artikels 43 Absatz 4 und des Artikels 58 Absatz 2 dieses Abkommens,

in Kenntnis der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), die vom Ministerkomitee des Europarats am 14. Januar 1994 anlässlich der 506. Sitzung der Stellvertreter der Minister angenommen wurde,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Januar 2006 mit dem Titel „Thematisches Programm Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“, in der bekräftigt wird, dass die lokalen Behörden vollberechtigte Akteure im Entwicklungsprozess sind und ihre „Einbeziehung (...) in den Entwicklungsprozess, auch durch Dialog und finanzielle Unterstützung“, vorgeschlagen wird (KOM(2006)0019),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. Oktober 2005 mit dem Titel „Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas“, deren Grundsätze am 15. und 16. Dezember 2005 vom Europäischen Rat wiederaufgenommen wurden, und in der sich die Kommission verpflichtet, die Dezentralisierung und die Stärkung der Kapazitäten der lokalen Behörden zu unterstützen und die strategische Bedeutung der Partnerschaft und der Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden in Europa und Afrika hervorhebt, um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) zu unterstützen und die Voraussetzungen für ihre Erreichung zu fördern (KOM(2005)0489),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 20. Oktober 2003 mit dem Titel „Governance in Entwicklungsländern“, die verantwortungsvolle Staatsführung zu einem der Schwerpunkte der europäischen Zusammenarbeit erklärt (KOM(2003)0615),

in Kenntnis des an die Dienststellen der Generaldirektion Entwicklung und die Delegationen in den AKP-ALA-MED-Ländern (Afrika, Karibik und Pazifik, Lateinamerika und Asien, Mittelmeer) und den MOE-Ländern (Mittel- und Osteuropa) gerichteten Orientierungsdokuments vom 23. Dezember 1999 (DEV/1424/2000), in dem die Beteiligung der dezentralisierten Akteure im Vorfeld bei der Festlegung der Politiken und der Programmplanung empfohlen und ein Leitfaden für die operationelle Umsetzung für die Delegationen in allen Entwicklungsländern vorgeschlagen wird,

in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1659/98 des Rates vom 17. Juli 1998 über die dezentralisierte Zusammenarbeit (5),

unter Hinweis auf die Haushaltslinie B7-6002 „Dezentralisierte Zusammenarbeit“ zur Förderung dieses Ansatzes in allen Entwicklungsländern,

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. November 2005 zum Thema „Dezentralisierte Zusammenarbeit bei der Reform der Entwicklungspolitik der EU“ (CdR 224/2005),

in Kenntnis der Schlusserklärung der Staats- und Regierungschefs zu den MDG anlässlich der 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2005, in der die wichtige Rolle der lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele hervorgehoben wird,

in Kenntnis des Berichts A/59/354 des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, der auf der 59. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. September 2004 vorgelegt wurde und in dem die Rolle der lokalen Behörden und der weltweiten Netze lokaler Behörden, insbesondere des Weltverbands „Vereinigte Städte und lokale Gebietskörperschaften“ (CGLU) als einer der wichtigsten Partner der Vereinten Nationen für Entwicklungsfragen und humanitäre Fragen auf lokaler Ebene anerkannt wird,

in Kenntnis der Schlusserklärung der Minister und Regierungsvertreter auf dem 4. Weltwasserforum (Mexiko, 16. bis 22. März 2006), wonach die wirksame Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden einen wichtigen Faktor darstellt, um den Herausforderungen zu begegnen und die MDG im Bereich der Wasserressourcen zu erreichen,

in Kenntnis der Erklärung des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (26. August bis 4. September 2002), wonach die Stärkung der Rolle und der Kapazitäten der lokalen Behörden zur Gewährleistung der nachhaltigen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung ist,

in Kenntnis der Schlusserklärung der zweiten Wohnungs- und Siedlungskonferenz der Vereinten Nationen (Habitat II) in Istanbul (vom 3. bis 15. Juni 1996), in der anerkannt wird, dass die lokalen Behörden der bevorzugte Partner der Staaten für die Verwirklichung der Agenda der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen sind,

in Kenntnis der Erklärung von Rio über die Umwelt und die Entwicklung, die beim zweiten Weltumweltgipfel in Rio de Janeiro (3. bis 14. Juni 1992) angenommen wurde, in der die entscheidende Rolle der lokalen Behörden bei der Verwirklichung der Agenda 21 hervorgehoben wird, die von den Unterzeichnerstaaten der genannten Erklärung angenommen wurde,

in Kenntnis der Erklärung des Gründungskongresses des Weltverbands CGLU (Paris, 2. bis 5. Mai 2004), auf dem 3 000 Bürgermeister und lokale Mandatsträger als Vertreter von lokalen Gebietskörperschaften aus der ganzen Welt sich verpflichtet haben, die MDG auf lokaler Ebene zu verwirklichen und für die Stärkung der lokalen Selbstverwaltung und lokalen Demokratie sowie für die Zusammenarbeit zwischen den Städten zur Förderung der Entwicklung einzutreten,

in Kenntnis der Schlusserklärung der Generalversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vom 10. bis 12. Mai 2006 in Innsbruck und des Kapitels „Vom Lokalen zum Globalen“, in dem die Rolle Europas und der lokalen Behörden in der Welt hervorgehoben wird,

gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0039/2007),

Fachwissen und Mehrwert der lokalen Behörden für die Entwicklungszusammenarbeit

A.

in der Erwägung, dass die Verwirklichung der MDG eine der Prioritäten der Europäischen Union ist und dass die wesentliche Rolle der Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung dieser Ziele von den Vereinten Nationen und insbesondere vom Generalsekretär der Vereinten Nationen anerkannt wurde, der anlässlich des Millenniumsgipfels im Jahr 2005 erklärte: „Wie können wir erwarten, die Millenniums- Entwicklungsziele zu erreichen, ohne Fortschritte in Bereichen wie Bildung, Bekämpfung des Hungers, Gesundheit, Zugang zu Wasser, sanitäre Versorgung und Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen? Die Städte und die lokalen Gebietskörperschaften haben eine entscheidende Rolle in all diesen Bereichen zu spielen [...]. Auch wenn unsere Ziele globaler Art sind, so können sie doch auf lokaler Ebene am wirksamsten sein“,

B.

in der Erwägung, dass es derzeit 110 Jahre dauern würde, um die für 2015 festgelegten MDG zu erreichen und dass die Erfahrung der lokalen Behörden in zahlreichen Bereichen der Entwicklung wie Wasserwirtschaft, Bekämpfung von Aids, Politik zur Gleichstellung der Geschlechter, Abfallbewirtschaftung, sozialer Zusammenhalt und lokale Wirtschaftsentwicklung von der Europäischen Union als ein notwendiger Beitrag zur Verwirklichung der MDG anerkannt werden müsste,

C.

in der Erwägung, dass jedes Kind das Recht hat, bei seiner Geburt amtlich registriert zu werden, sowie unter Hinweis auf die konkrete Rolle, die den lokalen Behörden in diesem Zusammenhang zukommt, und auf die direkte Verknüpfung zwischen der Anwendung dieser Praxis und der Wahrung der diesbezüglichen Grundprinzipien der Menschenrechte, die dem Schutz von Kindern vor Kinderarbeit dienen,

D.

in der Erwägung, dass verantwortungsvolle Staatsführung eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union ist und dass lokale Demokratie und Dezentralisierung gemäß dem zuvor genannten Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik im Mittelpunkt der demokratischen Staatsführung stehen,

E.

in der Erwägung, dass in 20 Jahren 60 % der Weltbevölkerung in Städten leben wird und dass diese folglich eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Lebensbedingungen der ärmsten Bevölkerung zu spielen haben,

F.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden in der ganzen Welt Erfahrung durch folgende Maßnahmen erwerben müssen:

Projekte zwischen Gebietskörperschaften, die von den europäischen lokalen Behörden selbst in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften der südlichen Hemisphäre seit mehr als 30 Jahren finanziert oder gefördert werden,

Projekte zwischen Gebietskörperschaften, die von der Europäischen Union im Rahmen der Programme URB-AL (Lateinamerika), Asia URBS (Asien), und in geringerem Maße MEDA (südlicher Mittelmeerraum), ACCESS (Mittel- und Osteuropa), TACIS (Osteuropa und Zentralasien) und CARDS (Balkanländer) und der Mehrjahresprogramme über Mikroprojekte (MMP) in den AKPLändern finanziert werden,

nationale oder regionale Kooperationsprogramme zur Unterstützung der Dezentralisierung oder lokalen Entwicklung, in denen die lokalen Behörden und ihre Verbände als Wirtschaftsbeteiligte mit der Unterstützung der Europäischen Union und anderer Geldgeber (Vereinte Nationen, bilaterale Agenturen, Weltbank oder regionale Entwicklungsbanken usw.) tätig werden,

G.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden die erforderliche politische Legitimität, das Know-how und die Erfahrung zur Verwaltung der lokalen Angelegenheiten sowie die Möglichkeit haben, die anderen lokalen Akteure um sich herum zu mobilisieren,

H.

in der Erwägung, dass trotz der Bedeutung der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit, die im Abkommen von Cotonou und im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik anerkannt wird, noch kein ständiger Mechanismus eingeführt wurde, um die Beteiligung dieser Akteure an dem Dialog mit der Kommission in Europa und in den Entwicklungsländern sicherzustellen; in der Erwägung jedoch, dass dieser Mechanismus für die nichtstaatlichen Akteure besteht,

In Europa

I.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden derzeit ein bereits sachkundiger und seit langem in der Entwicklungshilfe aktiver Akteur sind: sie sind seit über 30 Jahren Experten in allen Bereichen der städtischen Entwicklung und im ländlichen Raum und weiten ihre Tätigkeit, die ein immer breiteres Tätigkeitsfeld abdeckt, ständig aus, womit sie ein Netz der Solidarität bilden, das sich über die ganze Welt erstreckt; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen derzeit sehr oft von den einzelnen Staaten unterstützt und finanziert werden,

J.

in der Erwägung, dass die nationalen und regionalen Verbände europäischer lokaler Behörden eine immer wichtigere Rolle bei der Information, der Stärkung der Kapazitäten und dem Dialog spielen und auf diese Weise einer der „bevorzugten Kanäle“ der Europäischen Union und der anderen Entwicklungspartner werden können, um die Beteiligung der lokalen Behörden, die sie vertreten, am Dialog mit der Kommission in Europa, sicherzustellen,

K.

in der Erwägung, dass den europäischen lokalen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden eine entscheidende Rolle im Hinblick auf die Information, Mobilisierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit in der Europäischen Union auf lokaler Ebene unter direkter Einbeziehung der Bürger zukommt; in der Erwägung, dass dies zur Aneignung der Werte der Solidarität und der Entwicklungshilfe beiträgt, wie dies die vom Weltverband CGLU mit der Unterstützung der Vereinten Nationen im Juli 2005 gestartete „Millenniumskampagne der Städte“ zeigt; in der Erwägung, dass in diesem Rahmen die europäische Sektion des CGLU, d.h. des RGRE, seit April 2006 die europäischen Städte zur Förderung und Verwirklichung der MDG mobilisiert,

L.

in der Erwägung, dass die lokalen Pläne und Programme zur Sensibilisierung für Entwicklungsfragen, die in einer immer größeren Zahl von Gemeinden und Regionen aufgestellt werden, sich nicht auf punktuelle Maßnahmen beschränken, sondern im Gegenteil ein umfassendes Bildungs- und Informationsprogramm für die Bevölkerung auf lokaler Ebene festlegen,

M.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden Schlüsselakteure im Entwicklungsprozess sind, denen eine dynamisierende und koordinierende Funktion in Bezug auf die wirtschaftlichen und sozialen Akteure vor Ort zukommt,

N.

in der Erwägung, dass die Partnerschaftsverbindungen zwischen europäischen Städten und Städten der südlichen Hemisphäre derzeit keine finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Union erhalten, obwohl die Initiativen für eine Zusammenarbeit der europäischen Städte mit den Städten in den Ländern des Südens immer zahlreicher werden,

O.

in der Erwägung, dass den Zuwanderern in Europa bei der Entwicklungszusammenarbeit durch ihren Mehrwerts aufgrund des spezifischen Potenzials, über das sie verfügen, ihre Sachkenntnis und die Nähe zu ihrem Herkunftsland eine bedeutenden Rolle zukommt; in der Erwägung in diesem Zusammenhang, dass die dezentralisierte Zusammenarbeit einen bevorzugten und geeigneten Interventionsbereich für die aus der Zuwanderung hervorgegangenen Organisationen der internationalen Solidarität darstellt, und zwar sowohl in Bezug auf die in den Herkunftsländern der Zuwanderer eingeleiteten Aktivitäten als auch hinsichtlich der Projekte zur Bildungsarbeit im Entwicklungsbereich und zur Sensibilisierung in ihren Aufnahmeländern,

In den Entwicklungsländern

P.

in der Erwägung, dass in der „dezentralisierten Zusammenarbeit“, wie sie von der Europäischen Union seit dem vierten Abkommen von (Lomé IV), das am 1. Dezember 1989 unterzeichnet wurde, definiert wurde, der Wille zum Ausdruck kommt, über die Hilfe für die Entwicklungsländer nicht mehr nur mit den Drittstaaten zu beschließen, sondern auch die lokalen Behörden in die politischen Entscheidungen sowie in die Durchführung der Hilfe einzubeziehen, um dafür zu sorgen, dass diese wirksamer und machbarer wird; in der Erwägung, dass es darum geht, die Modalitäten der europäischen Zusammenarbeit dauerhaft zu verändern und dabei von den Erwartungen der Bevölkerung auszugehen, damit die Projekte besser dem tatsächlichen Bedarf entsprechen,

Q.

in der Erwägung, dass die Beteiligung und die Eigenverantwortung für die Entwicklungspolitiken, die vorrangige Grundsätze der Europäischen Union darstellen, die Voraussetzung für die Einbindung der lokalen Behörden sind, da sich diese über das gesamte Gebiet verteilen und daher in der Lage sind, eine Politik der Nachbarschaft zu gewährleisten und die Erwartungen der Bevölkerung im Alltag, insbesondere in den am weitesten abgelegenen Gebieten, weiterzugeben,

R.

in der Erwägung, dass die Gebietskörperschaften in allen Entwicklungsländern über Erfahrung vor Ort verfügen, und zwar in so verschiedenen Bereichen wie sanitäre Versorgung, Bildung, Gesundheit, Wohnung, Förderung von Frauen in den lokalen Entscheidungsgremien, Informationssystemen über Drogen, Tourismusmanagement, Erhaltung des städtischen historischen Erbes, Entwicklung der lokalen Gesundheitsdienste, Wasserwirtschaft und öffentlicher Verkehr,

S.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden infolge der Dezentralisierung und der staatlichen Reformen, die in den meisten Regionen der Erde im Gange sind, als eine sowohl getrennte als auch repräsentative Regierungsebene erscheinen mit neuen Verantwortlichkeiten in sehr unterschiedlichen politischen Tätigkeitsfeldern, die für die Bekämpfung der Armut und zur Erreichung der MDG von wesentlicher Bedeutung sind, wie beispielsweise medizinische Grundversorgung, Wasser, sanitäre Versorgung, Zugang zu Bildung, Schutz der Umwelt, lokale Wirtschaftsentwicklung, HIV/Aids-Prävention und Gleichstellung der Geschlechter,

T.

in der Erwägung, dass die Einbindung der Gebietskörperschaften zur Stärkung der lokalen Demokratie und zur Demokratisierung der Verwaltung der Hilfe auf lokaler Ebene beitragen kann, sowie in Erwägung der Rolle, die in dieser Hinsicht die nationalen Verbände der Gebietskörperschaften in den Ländern des Südens spielen können,

U.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden, dort, wo sie durch Wahl legitimiert sind, auf Grund ihrer strategisch wichtigen Position zwischen nationaler Regierung und Zivilgesellschaft ein idealer Mittler zur Förderung der für eine wirksame und koordinierte Hilfe notwendigen Konzertierung zwischen den verschiedenen Entwicklungspartnern sind,

V.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden, da sie näher am Ort des Geschehens sind als der Zentralstaat oder die internationalen Geldgeber, einen spezifischen Mehrwert bieten, dass sie die lokalen Auswirkungen der nationalen und internationalen Entwicklungsstrategien besser einschätzen können und dadurch eine Hilfe leisten können, die besser den Besonderheiten der von ihnen verwalteten Gebiete angepasst ist,

W.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden mithilfe angemessener Mittel ein stabiler Rahmen sein könnten, der es den neuen Akteuren gestattet, sich zu äußern, sich zu organisieren und sich den Erfordernissen der europäischen Partnerschaft anzupassen,

X.

in der Erwägung, dass die lokalen Behörden auf Grund ihrer spezifischen Kenntnis des von ihnen verwalteten Gebiets ein wesentlicher Hebel im Kampf gegen Armut und Ungleichheit sind,

Y.

in der Erwägung, dass beispielsweise in der lateinamerikanischen Region die rasante Entwicklung des Phänomens der Urbanisierung dazu führt, dass die Städtepolitik den ersten Platz bei den Entwicklungsthemen einnimmt und die Städte und städtischen Metropolen die bevorzugten Ansprechpartner der Regierungen für die Bewältigung der wichtigsten sozialen Probleme (Migration, Jugend, Armut, Beschäftigung) werden,

Z.

in der Erwägung ferner, dass der Dialog zwischen den lokalen Behörden und den nichtstaatlichen Akteuren im Hinblick auf die Ausarbeitung und Durchführung der von der Europäischen Union für die lokale Entwicklung finanzierten Maßnahmen gefördert werden muss,

AA.

in der Erwägung, dass die Beteiligung der lokalen Behörden der Entwicklungsländer einen Prozess der Eigenverantwortung für die Strategien der Entwicklungszusammenarbeit verlangt, der unter anderem eine Verbesserung ihres Zugangs zur Information, ihrer Organisationsmöglichkeiten und ihrer Vertretungsmechanismen, ihrer Dialog- und Vorschlagskapazität in Bezug auf die Politikbereiche der Zusammenarbeit und der Kapazitäten zur Teilnahme an den nationalen, regionalen und internationalen Dialog-und Konzertierungsforen erfordert,

AB.

in der Erwägung, dass der Weltverband CGLU bei der Strukturierung und Darstellung des Bedarfs der Gebietskörperschaften der Entwicklungsländer eine Rolle zu spielen hat,

AC.

in der Erwägung, dass trotz dieses Fachwissens in Entwicklungsfragen die Rolle der lokalen Behörden im Entwicklungsprozess bisher unterschätzt und zu wenig genutzt wurde,

Den lokalen Behörden die Mittel geben, um ihre Rolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele wahrzunehmen

1.

weist darauf hin, dass sich die Kommission seit langem dafür einsetzt, den lokalen Behörden eine Rolle als vollberechtigte Partner im Rahmen der Entwicklungshilfe zu geben, und zwar zuletzt für die AKP-Länder, das Abkommen von Cotonou, und für alle Entwicklungsländer, die ethische Grundlage des zuvor genannten Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik von 2005;

2.

ist sich darüber im Klaren, dass die Einbindung der lokalen Behörden in die Entwicklungspolitik für die Erreichung der MDG und für die Gewährleistung verantwortungsvoller Staatsführung unerlässlich ist; ist nämlich der Ansicht, dass die Eigenverantwortung für die Entwicklungspolitik ein entscheidender Schritt hin zu mehr Transparenz und mehr Demokratie in der Entwicklungshilfe ist und es gestattet, vom tatsächlichen Bedarf der Empfänger auszugehen, um wirksamere und machbarere Projekte und Programme auszuarbeiten;

3.

weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Nord-Süd- und Süd-Süd-Partnerschaften zwischen den lokalen Behörden und ihren repräsentativen Verbänden hin, um zur Stärkung der verantwortlichen Staatsführung und der Verwirklichung der MDG beizutragen;

4.

fordert die Kommission auf, die direkte Zusammenarbeit, die die europäischen lokalen Behörden mit ihren internationalen Partnern betreiben, zu unterstützen und zu stärken; fordert insbesondere eine — auch finanzielle — Kontinuität der Solidaritätsnetze zu gewährleisten, die durch Programme wie URB-AL, Asia URBS und andere geschaffen wurden, die spätestens 2007 auslaufen und gleichermaßen Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung darstellen;

5.

betont, dass die Grundsätze der Eigenverantwortung, Beteiligung und verantwortungsvollen Staatsführung einen multilateralen Ansatz voraussetzen, bei dem die einzelnen Entwicklungspartner, ob es sich nun um Drittstaaten, lokale Behörden oder nichtstaatliche Akteure handelt, in ergänzender und kohärenter Weise tätig sind;

6.

hebt hervor, dass die lokalen Gebietskörperschaften die sonstigen lokalen Akteure (Hochschulen, soziale Akteure, Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Entwicklung, Unternehmen usw.) mobilisieren und Anreize für die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben geben müssen;

7.

fordert die lokalen Träger auf, mit den internationalen Organisationen bei der Überwachung von Industrie und Landwirtschaft zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, Kinderarbeit zu verhüten und dazu beizutragen, dass angemessene Schuleinrichtungen gebaut und unterhalten werden, so dass Kinder von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, Schultransport und Schulessen kostenlos erhalten und somit alle Kinder die Möglichkeit erhalten, eine Schule zu besuchen;

8.

in der Erwägung jedoch, dass es wichtig ist, klar zwischen der Besonderheit der lokalen Behörden gegenüber den „nichtstaatlichen Akteuren“ zu unterscheiden, und zwar in Bezug auf Kompetenzbereich, Legitimität und demokratische Kontrolle, Sachwissen im Bereich der Verwaltung der lokalen Angelegenheiten, Einbeziehung in die Durchführung der öffentlichen Politik;

9.

begrüßt die politische Anerkennung und die spezifischen Mittel, die den lokalen Behörden durch das oben genannte Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) gewährt wurden: a) sie werden bereits im Vorfeld bei der Festlegung der Kooperationsstrategien der Entwicklungsländer, der Ausarbeitung der geographischen und thematischen Programme sowie ihrer Durchführung und Bewertung einbezogen; b) bis zu 15 % des thematischen Programms „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden“ können direkt den lokalen Behörden zugewiesen werden; c) die europäischen lokalen Behörden werden in einen strukturierten politischen Dialog mit den Institutionen der Gemeinschaft und den anderen Akteuren im Entwicklungsprozess in den Ländern des Nordens einbezogen;

10.

fordert die Kommission auf, in den künftigen Finanzierungsinstrumenten für die Entwicklungszusammenarbeit und den künftigen Legislativtexten auf die Rolle der lokalen Behörden und ihrer repräsentativen Verbände als „politische Partner“ Bezug zu nehmen und ihnen die Beteiligung in allen Phasen des Prozesses der Zusammenarbeit sowie einen direkten Zugang zu Finanzmitteln zu garantieren;

11.

fordert die Kommission auf, in den Länderstrategiepapieren die Modalitäten und Mechanismen für eine bessere Beteiligung der lokalen Behörden, ihrer repräsentativen Organisationen und der Partner der Zivilgesellschaft in allen Phasen des Prozesses der Zusammenarbeit (Dialog und Ausarbeitung der Strategiepapiere, Programmplanung, Durchführung, Kontrollen, Bewertungen) zu präzisieren und die Delegationen der Europäischen Union darüber zu informieren, um deren Durchführung sicherzustellen;

12.

fordert die Kommission und den Rat auf, die Verbände der lokalen Behörden des Südens als wirksame Schnittstellen zwischen den lokalen Behörden einerseits und den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union andererseits im Hinblick auf die Festlegung der Strategien und die Durchführung der Entwicklungspolitik anzuerkennen;

13.

bedauert, dass die Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern bisher nur bei der Durchführung der Projekte und nicht bei der Ausarbeitung der Entwicklungspolitik einbezogen wurden, und zwar auch in den AKP-Ländern trotz der Änderung des Abkommens von Cotonou, das den politischen Dialog mit den lokalen Behörden ins Zentrum der Partnerschaft rückt; verpflichtet sich daher mit den Verbänden der Mandatsträger eine eingehende politische Überwachung der Umsetzung des DCI sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in den Entwicklungsländern insbesondere durch eine Prüfung der Länderstrategiepapiere vorzunehmen und die lokalen Behörden über die sich ihnen eröffnenden neuen Chancen zu informieren und bei von den lokalen Behörden vor Ort festgestellten Schwierigkeiten die Information an die Kommission weiterzugeben;

14.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den oben genannten Leitlinien der Kommission vom 23. Dezember 1999 ein Leitfaden für die operationelle Umsetzung für die Delegationen in allen Entwicklungsländern vorgeschlagen wurde, in dem klar dargelegt wird, wie die lokalen Behörden und die nichtstaatlichen Akteure in jeder Phase des Prozesses der Zusammenarbeit zu beteiligen sind und die Beteiligung der dezentralisierten Akteure im Vorfeld bei der Festlegung der Politiken und der Programmplanung empfohlen wird; weist darauf hin, dass dieser Leitfaden für die Umsetzung der neuen Entwicklungsinstrumente nach wie vor nützlich ist;

15.

begrüßt, dass die Kommission in ihrer zuvor genannten Mitteilung vom 25. Januar 2006 bekräftigt, dass die lokalen Behörden vollberechtigte Akteure im Entwicklungsprozess sind und ihre „Einbeziehung ( ...) in den Entwicklungsprozess, auch durch Dialog und finanzielle Unterstützung“ plant; hebt hervor, dass dies gemäß den neuen Bestimmungen des DCI voraussetzt, ihre Beteiligung an der Ausarbeitung der nationalen Strategien und der geographischen Programme festzuschreiben, da in dieser Phase die politischen Leitlinien der Zusammenarbeit der Gemeinschaft festgelegt werden; bedauert daher, dass die Kommission in dieser Mitteilung die Möglichkeit der Beteiligung der lokalen Behörden beschränkt und sie gemäß dem Subsidiaritätsprinzip als den geographischen Programmen nachgeordnet betrachtet und ist folglich der Ansicht, dass das Zusammenwirken der lokalen Behörden mit der Zentralregierung zu einer wirksameren Entwicklungshilfepolitik beitragen würde, wodurch es möglich wäre, die bereitgestellten Mittel wirksamer zu nutzen und die Hilfe da zu leisten, wo sie am meisten gebraucht wird;

16.

hebt die Notwendigkeit hervor, einen ständigen Dialog und eine ständige Konsultation zwischen der Europäischen Union und den lokalen Behörden und ihren repräsentativen Verbänden auf allen Ebenen — national, regional und weltweit — einzuführen, indem diese insbesondere als Beobachter in den Gremien des Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern, wie der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und dem AKP-EU-Ministerrat, ebenso wie die Vertreter der nichtstaatlichen Akteure beteiligt werden;

17.

fordert, dass die lokalen Behörden und ihre repräsentativen Verbände direkte und angemessene Finanzmittel erhalten: a) einerseits im Rahmen der geographischen Programme des DCI in Anbetracht ihrer Rolle in der lokalen Verwaltung und der Bedeutung ihrer Beteiligung bei der Verwirklichung der MDG; b) andererseits im Rahmen des thematischen Programms „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden“, da die Stärkung ihrer Fähigkeiten zum Dialog und zur Beteiligung am Prozess der Zusammenarbeit (Organisation und Vertretung, Schaffung von Mechanismen für die Konsultation, den Dialog und die Lobbyarbeit) in Europa wie in den Entwicklungsländern eine ihren neuen Verantwortlichkeiten besser angepasste finanzielle Unterstützung erfordert;

18.

fordert die Kommission daher auf, die neuen Entwicklungsinstrumente im Jahre 2008/2009 in Bezug auf folgende Punkte zu überarbeiten;

die Gemeinschaftshilfe in den Entwicklungsländern schwerpunktmäßig auf den Bereich der Dezentralisierung und Maßnahmen der lokalen Behörden zu konzentrieren;

einen erheblichen Prozentsatz der für geografische Programme vorgesehenen Haushaltsunterstützung der Europäischen Union für Entwicklungsländer in Absprache mit den Zentralregierungen direkt zugunsten der lokalen Behörden zweckzubinden, um den Umgang mit der Hilfe in den Entwicklungsländern zu verbessern, die lokale Demokratie zu stärken und einen besseren Zugang der Bevölkerung zu den Geldern der Gemeinschaft — entsprechend den Grundsätzen, die im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik festgeschrieben sind — sicherzustellen;

die Haushaltslinie des thematischen Programms „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden“ aufzustocken, und zwar aufgrund der bedeutenden Rolle dieser Akteure bei der Verwirklichung der MDG und vor allem aufgrund der Rolle der lokalen Behörden bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen;

die Unterstützung für kapazitätsbildende Maßnahmen zu Gunsten von AKP-Lokalregierungen und zur Förderung des Informationsflusses im Rahmen des Abkommens von Cotonou zu beschleunigen, insbesondere über die AKP-Plattform für lokale Selbstverwaltung und ihre Mitglieder, einschließlich der prompten Umsetzung des Finanzierungsantrags, den der Ausschuss der AKP-Botschafter im Oktober 2003 gebilligt hat;

in den Fällen, in denen die Hilfe nicht schwerpunktmäßig auf die Dezentralisierung konzentriert ist, die Maßnahmen der lokalen Behörden dadurch zu unterstützen, dass die Politik der Dezentralisierung in dem betreffenden Land gestärkt wird, sei es im Hinblick auf die Kapazitäten, die Verfügbarkeit von Mitteln, die Unterstützung für den Haushalt und die Legislative oder durch Unterstützung in anderer Form;

Mechanismen einzuführen, mit denen die sektorbezogene Hilfe territorial gebunden werden kann, damit die lokalen Behörden die Rolle spielen können, die ihnen durch die Dezentralisierungsgesetze übertragen wurde, da die lokalen Behörden einen Mehrwert für die Umsetzung von sektorbezogenen Programmen darstellen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und grundlegende öffentliche Dienstleistungen, von denen sie jedoch derzeit häufig ausgeschlossen sind;

19.

hebt die Bedeutung eines strukturierten Dialogs zwischen den europäischen lokalen Behörden und den Gemeinschaftsinstitutionen, wie durch das DCI festgelegt, hervor, damit die europäischen lokalen Behörden über einen Rahmen verfügen, in dem sie wirksam zusammenarbeiten und mit den Institutionen und den anderen Akteuren im Entwicklungsprozess in Dialog treten können;

20.

fordert die Kommission auf, nach dem Beispiel der Dachorganisation der europäischen Nichtregierungsorganisationen für Hilfe and Entwicklung (Concord) eine Partnerschaft mit einer Plattform für Vereinigungen zu schaffen, die die im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätigen lokalen Behörden vertreten, um so den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Gemeinschaft zu erleichtern, die Kooperation zwischen den lokalen Behörden zu koordinieren und die lokalen Behörden bei der Durchführung der Entwicklungspolitik und beim Aufbau der Kapazitäten ihrer Mitglieder zu fördern;

21.

fordert die Kommission auf, eine global agierende Stelle zur Beobachtung der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Organisationen lokaler Behörden einzurichten, die folgende Aufgaben haben soll:

die Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (politischer Dialog, Festlegung von Entwicklungsstrategien, Programmplanung, Umsetzung, Bewertung) zu beobachten und die Institutionen auf Schwierigkeiten, die vor Ort entstehen könnten, hinzuweisen;

eine globale Bestandsaufnahme der lokalen Verwaltungen zu erstellen, in deren Rahmen die von den lokalen Behörden mobilisierten Projekte, Akteure und Etats auf der ganzen Welt bewertet werden, um die Koordinierung, die Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Partnern auf lokaler Ebene zu erleichtern;

Instrumente zur Information und zur Unterstützung der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der europäischen Zusammenarbeit einzuführen, z.B. indem sie die Informationen über die neuen Chancen, die sich den lokalen Behörden seit der Reform der Hilfe eröffnen, aktualisiert, sowie technische Hilfestellung für die Teilnahme an Ausschreibungen oder Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen stehen usw. leistet;

die Einhaltung der Normen betreffend Demokratie und Menschenrechte zu überwachen und zu analysieren, und zwar insbesondere jene betreffend die lokale Demokratie und die verantwortungsvolle Staatsführung, wie sie in den einschlägigen EG-Normen und international vereinbarten Standards — z.B. der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union oder des Commonwealth — festgelegt sind;

22.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen struktureller Art zu fördern, die darauf abzielen, die Dezentralisierung und die Stärkung der lokalen Kapazitäten in den Partnerländern anzustoßen und zu unterstützen und gleichzeitig auf eine stärkere Demokratisierung und Beteiligung der Bürger hinzuwirken;

23.

schlägt vor, die Mechanismen zur Überarbeitung der Strategie zur Zusammenarbeit einschließlich derjenigen des Abkommens von Cotonou zu nutzen, um die Fortschritte bei der Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, die juristischen, politischen und organisatorischen Zwänge zu beseitigen, die die Beteiligung der lokalen Behörden am Prozess der Zusammenarbeit verhindern;

*

* *

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.

(3)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2006 des Rates der AKP-EG-Minister (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22).

(4)  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.

(5)  ABl. L 213 vom 30.7.1998, S. 6. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 625/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 99 vom 3.4.2004, S. 1).

P6_TA(2007)0084

Guatemala

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Guatemala

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Guatemala und insbesondere die Entschließungen vom 18. Mai 2000 (1), 14. Juni 2001 (2), 11. April 2002 (3), 10. April 2003 (4), 7. Juli 2005 (5) und 26. Oktober 2006 zum Verfahren gegen Rios Montt (6),

in Kenntnis des Abkommens zwischen der Regierung Guatemalas und den Vereinten Nationen, das am 12. Dezember 2006 angenommen wurde und die Einsetzung einer Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) bezweckt,

unter Hinweis auf sein entschlossenes und ständiges Engagement, für die Einhaltung der Friedensabkommen und der Menschenrechte in Guatemala Sorge zu tragen,

in Kenntnis des am 15. Dezember 2003 unterzeichneten Rahmenabkommens über politischen Dialog und politische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Republiken Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama andererseits,

in Kenntnis der Stellungnahme, die das Zentralamerikanische Parlament (PARLACEN) zur Ermordung von drei zentralamerikanischen Parlamentariern abgegeben hat,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass am 19. Februar 2007 drei Mitglieder des Zentralamerikanischen Parlaments, die Salvadorianer José D'Aubuisson, Munguia William Rissiery Pichinte Chávez und José Ramón González Rivas sowie ihr Chauffeur, Gerardo Napoléon Ramírez, brutal ermordet wurden, als sie auf dem Weg zur Plenartagung des PARLACEN waren und dass ihre verkohlten und zurück gelassenen Leichen in der Nähe von Guatemala City gefunden wurden,

B.

in der Erwägung, dass die mutmaßlichen Täter (Luis Arturo Herrera López, José Estuardo López, José Adolfo Gutiérrez und Marvin Escobar Méndez), die verantwortliche Positionen in der Abteilung Kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei der Polizeibehörde Guatemalas bekleideten, später in dem Hochsicherheitsgefängnis, wo sie inhaftiert waren, unter seltsamen Umständen, die immer noch nicht geklärt wurden, getötet wurden,

C.

in Erwägung der Vermutungen, dass diese Morde einen Versuch darstellten, die Ermittlungen zu behindern, durch die die Anstifter der Mörder der PARLACEN-Abgeordneten enttarnt werden sollten,

D.

in der Erwägung, dass Fernsehjournalisten, die über den Mord an den vier Polizeioffizieren berichteten, nach der Ausstrahlung ihres Berichts Morddrohungen erhalten haben,

E.

in der Erwägung, dass nach Aussage von Menschenrechtsexperten in Guatemala jedes Jahr mehrere Tausend Morde verübt werden, es aber nur in 2% der Fälle zu Verhaftungen kommt; in der Erwägung, dass Gewerkschafter (wie Pedro Zamora in Puerto Quetzal), Bauernführer und ihre Familien zu Beginn des Jahres 2007 getötet wurden und dass Zeugen in Fällen von Völkermord, in denen ermittelt wird, wie auch die gesetzlichen Vertreter der Opfer des Völkermords und verschiedene Menschenrechtsorganisationen unter Drohungen, Einbrüchen und Diebstählen zu leiden haben,

F.

in der Erwägung, dass Vizepräsident Eduardo Stein zugegeben hat, wie schwierig es sei, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen, wenn es sich in den staatlichen Institutionen selbst eingenistet hat; in der Erwägung, dass dieser Fall deutlich macht, in welchem Ausmaß das organisierte Verbrechen die guatemaltekische Polizei unterwandert hat, dass sich eine Atmosphäre der Straflosigkeit ausgebreitet und die öffentliche Sicherheit verschlechtert hat und dass dies die Notwendigkeit deutlich werden lässt, politische Verantwortung zu übernehmen,

1.

drückt seine entschiedene Ablehnung all dieser Morde aus und übermittelt den Angehörigen der Opfer sein Beileid;

2.

erwartet von der guatemaltekischen Regierung, dass sie den guatemaltekischen Justizbehörden bei ihrer Aufklärung dieser Verbrechen uneingeschränkte Unabhängigkeit, Freiheit und Sicherheit garantiert; fordert die umfassende Zusammenarbeit der Politik-, Justiz- und Polizeibehörden in Guatemala und El Salvador bei der Aufklärung des Geschehens;

3.

fordert das Parlament Guatemalas nachdrücklich auf, das CICIG-Abkommen zu ratifizieren;

4.

fordert die Europäische Union und die Regierung Guatemalas auf, die Beratende Gruppe Guatemale, der die bedeutendsten Geberländer angehören, einzuberufen, um die Einsetzung der CICIG zu unterstützen und einen nationalen Dialog gegen Straflosigkeit zu befördern;

5.

fordert das Parlament Guatemalas nachdrücklich auf, das am 17. Juli 1998 angenommene Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren und die internen Rechtsvorschriften gemäß den sich aus dem Römischen Statut und anderen einschlägigen internationalen Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtungen anzupassen;

6.

fordert die Regierung Guatemalas auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Justizbeamten, die Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Gerechtigkeit verlangen, die Menschenrechtsaktivisten und die Zeugen, die helfen können, die Prozesse voranzubringen, zu schützen;

7.

begrüßt die von der Regierung auf den Weg gebrachte Neuordnung und Säuberung der Sicherheitskräfte;

8.

sichert dem guatemaltekischen Volk und den Behörden des Landes seine Unterstützung zu, damit diese den Rechtsstaat weiterhin aufrecht erhalten und die wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung fördern, die zu Frieden und nationaler Wiederversöhnung beitragen wird;

9.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, in der Strategie der Zusammenarbeit mit Guatemala für den Zeitraum 2007-2013 die Förderung des Rechtsstaats, die Bekämpfung der Straflosigkeit, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und die Unterstützung der Regierung Guatemalas beim Aufbau von Kapazitäten ihrer Sicherheitskräfte auf der Grundlage von Menschenrechtskriterien zu verstärken;

10.

hält es für unbedingt notwendig, dass die Behörden des Staates, in dem das PARLACEN seinen Sitz hat, für die Sicherheit und die Unversehrtheit der Mitglieder des PARLACEN sorgen sowie die Sicherheit seiner Sitzungen garantieren;

11.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Republik Guatemala und El Salvadors, den Regierungen der übrigen mittelamerikanischen Länder sowie dem Mittelamerikanischen Parlament zu übermitteln.


(1)  ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 286.

(2)  ABl. C 53 E vom 28.2.2002, S. 403.

(3)  ABl. C 127 E vom 29.5.2003, S. 688.

(4)  ABl. C 64 E vom 12.3.2004, S. 609.

(5)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 494.

(6)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0466.

P6_TA(2007)0085

Kambodscha

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Kambodscha

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Januar 2005 (1), 10. März 2005 (2) und 19. Januar 2006 (3) zu Kambodscha sowie seine Entschließung vom 1. Dezember 2005 zur Menschenrechtslage in Kambodscha, Laos und Vietnam (4),

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha (5), das am 4 Oktober 1999 gebilligt worden ist,

in Kenntnis der am 9. Dezember 1998 angenommenen Deklaration der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsaktivisten,

in Kenntnis der vom Rat am 14. Juni 2004 verabschiedeten Leitlinien der Europäischen Union betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide am 16. Dezember 1966 angenommen wurden, und denen Kambodscha beigetreten ist,

unter Hinweis auf das Übereinkommen vom 6. Juni 2003 zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung des Königreichs Kambodscha zur Aburteilung unter kambodschanischer Rechtshoheit der Verbrechen, die während der Zeit der Regierung des Demokratischen Kampuchea begangen wurden,

gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass am 24. Februar 2007 Hy Vuthy, Vorsitzender der freien Arbeitergewerkschaft im Königreich Kambodscha (FTUWKC) in der Suntex Bekleidungsfabrik, nach Beendigung seiner Nachtschicht in der Suntex-Fabrik im Dangkao-Distrikt von Phnom Penh erschossen wurde,

B.

in der Erwägung, dass der FTUWKC-Vorsitzende Chea Vichea am 22. Januar 2004 erschossen wurde und Ros Sovannareth, FTUWKC-Vorsitzender in der Trinunggal Komara-Fabrik, am 7. Mai 2004 ermordet wurde, während weitere Gewerkschafter in Kambodscha in den letzten Jahren Opfer von schwerwiegenden Schikanen, Einschüchterungsversuchen und tätlichen Angriffen waren,

C.

in der Erwägung, dass der Mord an Chea Vichea noch immer nicht aufgeklärt ist; ferner in der Erwägung, dass am 28. Januar 2004 Born Sammang und Sok Sam Oeun als mutmaßliche Mörder von Chea Vichea verhaftet und später zu 20 Jahren Haft verurteilt wurden, obwohl gegen sie keine glaubwürdigen Beweise vorlagen,

D.

in der Erwägung, dass Kambodscha Vertragspartei des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist, die das Recht Jedermanns auf Bildung von Gewerkschaften und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft der eigenen Wahl sowie das Recht der Gewerkschaften auf unbehinderte Tätigkeit vorsehen,

E.

in der Erwägung, dass in der Deklaration der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsaktivisten auch das Recht verankert ist, einzeln als auch im Verein mit anderen für den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten (Artikel 1),

F.

in der ernsten Sorge, dass die oben erwähnten Geschehnisse ein Ausdruck dafür sind, dass Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Rechtsprechung bzw. ihre Fähigkeit, Verfahren gegen die Führer der Roten Khmer in dem speziell geschaffenen Sondergericht ohne politische Einmischung durchzuführen, noch immer nicht gewährleistet sind,

G.

in der Erwägung, dass die Verfahren vor den Sonderkammern der kambodschanischen Gerichte (ECCC) wegen einiger Meinungsverschiedenheiten zwischen den kambodschanischen und den internationalen Richtern über den Entwurf der Geschäftsordnung für die ECCC noch nicht begonnen haben,

H.

beunruhigt über den ungewissen Rechtsstatus der Montagnard-Flüchtlinge aus Vietnam in Kambodscha,

1.

verurteilt die Ermordung von Hy Vuthy und alle anderen Gewalttaten gegen Gewerkschafter; fordert die kambodschanischen Behörden nachdrücklich auf, zügig, unparteiisch und wirksam Untersuchungen der Morde an Hu Vuthy, Chea Vichea, Ros Savannareth und Yim Ry einzuleiten, die Befunde zu veröffentlichen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen; fordert die Behörden auf, gegen Born Sammang und Sok Sam Oeum in einem unverzüglichen Wiederaufnahmeverfahren nach internationalen Rechtsnormen erneut zu verhandeln;

2.

besteht darauf, dass die kambodschanische Regierung das herrschende Klima der Straffreiheit beendet und gegen Verletzungen der Menschenrechte und der bürgerlichen Freiheiten wirksam gerichtlich vorgeht;

3.

erinnert die kambodschanische Regierung daran, dass sie ihren Verpflichtungen und Zusagen im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze und die grundlegenden Menschenrechte nachkommt, die ein entscheidendes Element des Kooperationsabkommens mit der Europäischen Gemeinschaft darstellen, wie in Artikel 1 dieses Abkommens festgelegt ist;

4.

fordert die kambodschanischen Behörden auf, sich für politische und institutionelle Reformen zwecks Schaffung eines demokratischen Staates einzusetzen, der auf Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundfreiheiten basiert, und unter allen Umständen dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen und den von Kambodscha ratifizieren internationalen Übereinkommen geachtet werden;

5.

fordert die kambodschanische Regierung mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass das Khmer-Rouge- Tribunal ohne weiteren Verzug seine Arbeit aufnehmen kann, entsprechend internationalen Normen der Unabhängigkeit der Justiz, des fairen Prozesses und des ordentlichen Rechtsverfahrens, wie im Juni 2003 mit den Vereinten Nationen vereinbart wurde;

6.

unterstützt die Bemühungen des ECCC-Überprüfungsausschusses für die Geschäftsordnung, die Meinungsunterschiede in einer Reihe von Fragen einzugrenzen, damit es zu Verfahren und Urteilen kommt;

7.

fordert den Rat und die Kommission auf, die Besorgnisse im Hinblick auf Menschenrechtsfragen und Rechtsstaatlichkeit in Kambodscha bei ihren Gesprächen mit der kambodschanischen Regierung anzusprechen;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und der Nationalversammlung des Königreichs Kambodscha, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der UNHochkommissarin für Menschenrechte, dem Sondervertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kambodscha und den Regierungen der ASEAN-Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 161.

(2)  ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 280.

(3)  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 334.

(4)  ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 129.

(5)  ABl. L 269 vom 19.10.1999, S. 18.

P6_TA(2007)0086

Nigeria

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Nigeria

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Nigeria,

unter Hinweis auf die von Nigeria ratifizierten internationalen Menschenrechtsübereinkommen,

gestützt auf Artikel 115 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass trotz der in den vergangenen Jahren von der nigerianischen Regierung unternommenen Anstrengungen zur Förderung der Menschenrechte und der Bekämpfung der Korruption und trotz einiger Verbesserungen im Hinblick auf die Lage der Bürgerrechte und der politischen Rechte eine Reihe von dringenden und grundlegenden Menschenrechtsproblemen gelöst werden muss, sowie in der Erwägung, dass das Land weiterhin von Korruption, willkürlichen Verhaftungen und Folter, außerrechtlichen Tötungen und politischer Gewalt heimgesucht wird,

B.

in der Erwägung, dass ethnische und religiöse Kontraste sowie eine weit verbreitete Armut die Hauptgründe für die anhaltende Gewalt zwischen den Bevölkerungsgruppen sind,

C.

in der Erwägung, dass die islamischen Scharia-Gerichte in 12 der 36 nigerianischen Teilstaaten in Strafrechtsfällen urteilen; in der Erwägung ferner, dass diese Gerichte weiterhin Todesurteile verhängen sowie zu Auspeitschung und Amputation verurteilen, wenngleich Exekutionen und Amputationen nicht mehr durchgeführt werden, dass die Verhandlungen internationalen Standards nicht entsprechen, etwa im Hinblick auf das Recht auf Rechtsbeistand und Unterrichtung des Beschuldigten über seine Rechte, und dass diese Gerichte dazu neigen, Frauen zu diskriminieren,

D.

in der Erwägung, dass Straffreiheit eher die Regel als die Ausnahme ist, da nur gegen einige wenige Gewalttäter oder Menschenrechtsverletzer ermittelt wird oder diese vor Gericht gestellt werden, und in der Erwägung, dass solche Straffreiheit an sich eines der bedeutendsten Hindernisse ist, Menschenrechtsverstöße und Gewalt in den Griff zu bekommen und zu beenden,

E.

in der Erwägung, dass unzureichende Kapazitäten und Mangel an Ressourcen der nigerianischen Polizei deren Möglichkeiten zur Untersuchung von Verbrechen einschränken und dies auch dazu führt, dass eine große Zahl von Menschen unter Verletzung ihrer Rechte übermäßig lange in Untersuchungshaft bleibt,

F.

in der Erwägung, dass die Polizei- und Sicherheitskräfte oft an Menschenrechtsverletzungen, einschließlich außerrechtlichen Tötungen, willkürlichen Verhaftungen und Folter, beteiligt gewesen sind,

G.

in der Erwägung, dass Kinderarbeit und Kinderhandel weiterhin weit verbreitet sind,

H.

in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit durch fortdauernde Einschüchterung von Journalisten und politisch Aktiven eingeschränkt bleibt,

I.

in der Erwägung, dass das nigerianische Parlament gegenwärtig den Entwurf eines „Same Sex Marriage (Prohibition) Act“ genannten Gesetzes prüft, das jedem eine fünfjährige Haftstrafe androht, der die Zeremonie einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung vollzieht, dabei Zeuge ist, eine solche begünstigt oder ihr Vorschub leistet, aber auch jedem, der öffentlich oder privat für gleichgeschlechtliche Beziehungen eintritt,

J.

in der Erwägung, dass die Wahlen in den Jahren 1999 und 2003 wegen der umfangreichen Betrügereien und Gewalttaten nicht als frei und fair betrachtet werden können,

1.

fordert die nigerianische Regierung auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürger zu schützen, der Gewalt, der verbreiteten Korruption und der Straffreiheit für Menschenrechtsverletzer ein Ende zu setzen und die Achtung der Menschenrechte aktiv zu fördern;

2.

fordert die nigerianische Regierung auf, die Todesstrafe abzuschaffen und in den Fällen einzugreifen, in denen Menschen nach der Scharia zum Tode, zur Amputation, zum Auspeitschen oder zu sonstiger unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verurteilt werden, was gegen die nigerianische Verfassung sowie auch gegen internationale Menschenrechtsbestimmungen verstößt;

3.

begrüßt die multilaterale Vereinbarung zwischen 26 west- und zentralafrikanischen Ländern gegen den Frauen- und Kinderhandel sowie die sonstigen Bemühungen der nigerianischen Behörden in diesem Bereich; fordert die nigerianische Regierung jedoch auf, weitere Maßnahmen in diesem Bereich sowie bei der Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern durch Kinderarbeit zu unternehmen;

4.

fordert alle Beteiligten an den anstehenden nationalen Wahlen im April auf, öffentlich ihre Verpflichtung zur Beendigung der politischen Gewalt, der Tötungen, der Einschüchterungen oder sonstiger Menschenrechtsverstöße sowie der Straffreiheit nach solchen Verbrechen zu bekunden;

5.

fordert die nigerianische Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die im Vorfeld der Wahlen bestehenden Befürchtungen im Hinblick auf die Beschränkungen der Unabhängigkeit der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (INEC), auf gesetzeswidriges Auftreten und Einschüchterungen durch Sicherheitskräfte und auf jede andere Behinderung der Meinungsfreiheit und sonstiger Grundvoraussetzungen für freie und faire Wahlen zu zerstreuen;

6.

fordert das nigerianische Parlament auf, den Entwurf des „Same Sex Marriage (Prohibition) Act“ in der vorliegenden Form nicht anzunehmen, da er Verstöße gegen grundlegende Menschenrechte und die Freiheit der Meinungsäußerung enthält, insbesondere seit der Androhung einer fünfjährigen Gefängnisstrafe für alle, die öffentlich oder privat für gleichgeschlechtliche Beziehungen eintreten;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament von Nigeria zu übermitteln.

P6_TA(2007)0087

Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2007 zu Galina Kozlowa

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2005 zur Verletzung der Menschenrechte und der Demokratie in der Republik Mari El in der Russischen Föderation (1) sowie unter Hinweis auf seine weiteren Entschließungen zu Russland, insbesondere jene vom 13. Dezember 2006 zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki (2) und jene vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja (3) sowie seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (4),

in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist (5),

in Kenntnis der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere deren Artikel 10,

unter Hinweis auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die die Russische Föderation am 10. Mai 2001 unterzeichnet hat,

in Kenntnis der Verfassung der Republik Mari El, in der Mari als eine der Staatssprachen anerkannt wird, und in Kenntnis des Sprachengesetzes von 1995, in dem Mari El zu einer multiethnischen Republik erklärt und allen Bürgern ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit das Recht zuerkannt wird, ihre angestammte Sprache und Kultur beizubehalten und zu pflegen,

in Kenntnis der glaubwürdigen Berichte russischer und internationaler nichtstaatlicher Organisationen über die fortgesetzte Verletzung der Menschenrechte und über Unregelmäßigkeiten in der zur Russischen Föderation gehörenden Republik Mari El,

unter Hinweis auf die laufenden Gespräche zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechte, Minderheiten und Grundfreiheiten,

gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Galina Kozlowa, Vorstandsmitglied der nationalen Mari-Organisation „Mari Ushem“, Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ und Ehefrau von Wladimir Kozlow, Vorsitzender des Mari-Rates, am 25. Januar 2007 brutal angegriffen wurde und dabei Kopfverletzungen erlitt, die zu einer Gehirnerschütterung und heftigen Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Sehstörungen führten,

B.

in der Erwägung, dass es sich nach Auffassung von „Mari Ushem“ bei diesem Angriff nicht um einen normalen Raubversuch handeln konnte,

C.

in der Erwägung, dass dem Angriff auf Galina Kozlowa eine Reihe von Angriffen auf Aktivisten und Journalisten in der Republik Mari El vorangegangen war, darunter die Ermordung von drei Journalisten 2001, ein Angriff auf Wladimir Kozlow am 4. Februar 2005 und ein Angriff auf die ehemalige Leiterin der Mari-Bewegung, Nina Maksimowa,

D.

in der Erwägung, dass Wladimir Kozlow im Oktober 2006 in Bezug auf die Zukunft seiner Organisation optimistisch war, indem er darauf hinwies, dass seit mehr als einem Jahr kein für die ethnischen Rechte eingetretener Aktivist in der Republik Mari El Ziel eines Angriffs war, wohingegen sich diese angeblich weniger feindselige Haltung gegenüber „Mari Ushem“ nun brutal ins Gegenteil gewendet hat,

E.

in der Erwägung, dass die staatlichen Instanzen des betreffenden Gebiets und der Föderation keine angemessenen Maßnahmen getroffen haben, um die Täter vor Gericht zu bringen und die Sicherheit von Journalisten sowie die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten,

F.

in der Erwägung, dass Medien und Mitteilungsblätter der Opposition in ihrer Tätigkeit nicht frei sind, sondern mit beträchtlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, so dass etwa mehrere Zeitungen der Opposition nur außerhalb der Republik Mari El gedruckt werden können,

G.

in der Erwägung, dass es für Angehörige der Minderheit der Mari sehr schwierig ist, in ihrer angestammten Sprache unterrichtet zu werden, weil es keinen Sekundarunterricht und keine Universitätsausbildung auf Mari gibt,

1.

verurteilt nachdrücklich den Angriff auf Galina Kozlowa, der bislang weder zu Verurteilungen noch zu Festnahmen geführt hat, sowie die fortgesetzten Übergriffe gegen und Angriffe auf Aktivisten, führende Persönlichkeiten aus dem Kulturleben und unabhängige Journalisten in der Republik Mari El und fordert die staatlichen Organe auf föderaler und kommunaler Ebene auf, die Urheber solcher Handlungen vor Gericht zu bringen und die freie Meinungsäußerung zu gewährleisten;

2.

vertritt die Überzeugung, dass die Multiethnizität der Russischen Förderation erheblich zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa beiträgt und ein Merkmal ist, auf das alle Bürger der Russischen Föderation zu Recht stolz sind und das zum Nutzen aller Europäer erhalten werden sollte;

3.

fordert eine zügige, umfassende und unabhängige Untersuchung des Angriffs auf Frau Kozlowa und anderer ähnlicher Vorfälle durch föderale wie auch kommunale Justizbehörden;

4.

fordert die Regierung der Republik Mari El auf, politische Vergeltungs- und Einschüchterungsmaßnahmen gegen anders denkende Beamte unverzüglich einzustellen und unangebrachte politische Einmischung in die Angelegenheiten von Bildungs- und Kultureinrichtungen zu unterlassen;

5.

fordert die staatlichen Organe auf kommunaler und föderaler Ebene auf, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts zu achten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die praktische Umsetzung der Bestimmungen der Staatsverfassung und anderer Rechtsvorschriften zu erleichtern, die den Schutz und die Pflege von Minderheitensprachen und -kulturen betreffen, wobei insbesondere eine hochwertige Bildung und Ausbildung auf allen Ebenen in der angestammten Sprache der Menschen ermöglicht und somit dafür gesorgt werden muss, dass die Sprachen Mari und Russisch innerhalb der gesamten Republik als gleichberechtigt behandelt werden;

6.

fordert die Kommission auf, während des regelmäßigen Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Russland und auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-Russland die Frage der finnougrischen Minderheiten in Russland anzusprechen und dabei auch ihre Besorgnis über die Lage in der Republik Mari El zu äußern;

7.

fordert die Kommission auf, Programme, die auf die finno-ugrische Minderheit sowie andere Minderheiten gerichtet sind, in den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland in den Bereichen Kultur und Bildung einzubeziehen;

8.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Mari El zu übermitteln.


(1)  ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 409.

(2)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0566.

(3)  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0448.

(4)  ABl. C 117 E vom 18.5.2006, S. 235.

(5)  ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. 1.


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