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Document JOL_2008_187_R_0023_01

2008/499/EG,Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III — Kommission
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2007 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III — Kommission, sind

ABl. L 187 vom 15.7.2008, p. 23–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/23


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 24. April 2007

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III — Kommission

(2008/499/EG, Euratom)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 — Band I (SEK(2006) 916 — C6-0263/2006, SEK(2006) 915 — C6-0262/2006) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2006) 642, KOM(2006) 641) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2004 (SEK(2006) 1376, SEK(2006) 1377),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Politische Erfolge 2005“ (KOM(2006) 124),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Managementbilanz der Kommission 2005 — Synthesebericht“ (KOM(2006) 277),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2005 (KOM(2006) 279),

in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission „Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004“ (KOM(2006) 184),

in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006) 194),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005) 252),

in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006) 9),

in Kenntnis des am 19. Juli 2006 veröffentlichten ersten Berichts über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (SEK(2006) 1009),

in Kenntnis des vom Europaausschuss des britischen Oberhauses am 13. November 2006 veröffentlichten Berichts mit dem Titel „Financial Management and Fraud in the European Union: Perceptions, Facts and Proposals“,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (4) sowie seiner Sonderberichte, jeweils zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5710/2007 — C6-0081/2007),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf Artikel 145, 146 und 147,

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 4/2006 des Rechnungshofs zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (7),

gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0095/2007),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 275 des EG-Vertrags die Kommission den Haushaltsplan in eigener Verantwortung und entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausführt,

1.

erteilt der Kommission Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Hans-Gert PÖTTERING

Der Generalsekretär

Harald RØMER


(1)  ABl. L 60 vom 8.3.2005.

(2)  ABl. C 264 vom 31.10.2006, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.

(5)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 10.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  ABl. C 273 vom 9.11.2006, S. 2.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 24. April 2007

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III — Kommission, sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005 (1),

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005 — Band I (SEK(2006) 916 — C6-0263/2006, SEK(2006) 915 — C6-0262/2006) (2),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2004 (KOM(2006) 642, KOM(2006) 641) sowie des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienstellen im Anhang zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Folgemaßnahmen zu den Entlastungsbeschlüssen für das Haushaltsjahr 2004 (SEK(2006) 1376, SEK(2006) 1377),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Politische Erfolge 2005“ (KOM(2006) 124),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Managementbilanz der Kommission 2005 — Synthesebericht“ (KOM(2006) 277),

in Kenntnis des Jahresberichts der Kommission an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2005 (KOM(2006) 279),

in Kenntnis des Zusammenfassenden Berichts der Kommission „Antworten der Mitgliedstaaten auf den Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2004“ (KOM(2006) 184),

in Kenntnis des Grünbuchs über die Europäische Transparenzinitiative, das die Kommission am 3. Mai 2006 vorgelegt hat (KOM(2006) 194),

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und des Vorschlags für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (3),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten Internen Kontrollrahmens (KOM(2005) 252),

in Kenntnis des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (KOM(2006) 9),

in Kenntnis des am 19. Juli 2006 veröffentlichten ersten Berichts über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen (SEK(2006) 1009),

in Kenntnis des vom Europaausschuss des britischen Oberhauses am 13. November 2006 veröffentlichten Berichts mit dem Titel „Financial Management and Fraud in the European Union: Perceptions, Facts and Proposals“,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofs betreffend die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (4) sowie seiner Sonderberichte, jeweils zusammen mit den Antworten der kontrollierten Organe,

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 27. Februar 2007 (5710/2007 — C6-0081/2007),

gestützt auf die Artikel 274, 275 und 276 des EG-Vertrags sowie die Artikel 179a und 180b des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6), insbesondere auf Artikel 145, 146 und 147,

in Kenntnis der Stellungnahme Nr. 4/2006 des Rechnungshofs zu dem Entwurf einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (7),

gestützt auf Artikel 70 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A6-0095/2007),

A.

in der Erwägung, dass gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags die Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich ist und dass sie dabei in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verfahren muss,

B.

in der Erwägung, dass die Kommission ihr tatsächliches Engagement für Transparenz und wirtschaftliche Haushaltsführung am eindrucksvollsten dadurch zum Ausdruck bringen kann, dass sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Haushaltsführung einsetzt und diese Initiativen mit allen Kräften unterstützt, um vom Rechnungshof eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erhalten,

C.

in der Erwägung, dass die Verbesserung der Haushaltsführung in der Union durch eine strenge Überwachung der Fortschritte in der Kommission und in den Mitgliedstaaten unterstützt und in Schwung gebracht werden muss,

D.

in der Erwägung, dass das besondere Merkmal der Durchführung der politischen Maßnahmen der Europäischen Union die so genannte „geteilte Mittelverwaltung“ der Haushaltsmittel zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist, die dazu führt, dass 80 % der Gemeinschaftsausgaben von den Mitgliedstaaten verwaltet werden,

E.

in der Erwägung, dass die Übernahme von Kontrollbefugnissen durch die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Erstellung von Finanzinformationen sowie die Vorschrift, gemäß Nummer 44 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (8) („IIV“) Zusammenfassungen der verfügbaren Kontrollen und Erklärungen zu erstellen, merklich zur Verbesserung der Haushaltsführung, zur Gewährleistung der Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens der EU und zur Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung beitragen müssten,

F.

in der Erwägung, dass das Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 vom 12. April 2005 (9) bzw. vom 27. April 2006 (10) vorgeschlagen hat, dass jeder Mitgliedstaat eine Ex-ante-Offenlegungserklärung und eine jährliche Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung darüber vorlegen sollte, wie er die EU-Gelder verwendet,

G.

in der Erwägung, dass das Parlament als wichtigsten Grundsatz fordert, dass gemäß den Bestimmungen des EG-Vertrags die Kommission ihrer letztlichen Verantwortung für die Haushaltsführung und die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung für die Verwaltung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang gerecht werden,

H.

in der Erwägung, dass der Rat Wirtschaft und Finanzen in seinen Schlussfolgerungen vom 8. November 2005 dem Vorschlag des Parlaments für auf nationaler Ebene abzugebende Erklärungen nicht zugestimmt hat (11),

I.

in der Erwägung, dass in Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006 festgelegt ist, dass die zuständigen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten eine Bewertung in Bezug auf die Übereinstimmung der Management- und Kontrollsysteme mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften erstellen und sich die Mitgliedstaaten verpflichten, zu diesem Zweck auf der jeweils maßgeblichen nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen zu erstellen,

J.

in der Erwägung, dass der Grundsatz einer effizienten internen Kontrolle zu den Haushaltsgrundsätzen gehört, die in der Haushaltsordnung in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 geänderten Fassung festgelegt wurden, wie auch die Kommission in ihrem oben erwähnten Aktionsplan vorgeschlagen hat,

K.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für 2005 hinsichtlich der Einrichtung eines integrierten internen Kontrollrahmens betont hat, dass „eines der wichtigsten von der Kommission gebilligten Ziele die Verhältnismäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Kontrollen“ betrifft (Ziffer 2.10) und diesbezüglich festgestellt hat, dass in diesem Zusammenhang die Vereinfachung der Ausgabenprogramme (beispielsweise häufigere Verwendung von Pauschalsätzen und Festbeträgen, vereinfachte Vorschriften im Beschaffungswesen und für Finanzhilfen) sowie die Verwendung von Prüfungsbescheinigungen und Zuverlässigkeitserklärungen von für Haushaltsvollzugsaufgaben verantwortlichen Dritten eine bedeutende Rolle spielen könnten,

L.

in der Erwägung, dass in den oben genannten Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 8. November 2005 auch der Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens sowie einfachen und leicht anzuwendenden Kontrollvorschriften wesentliche Bedeutung beigemessen wurde und die Kommission darum ersucht wurde, die Kontrollkosten nach Ausgabenbereichen zu bewerten (Schlussfolgerung 5),

M.

in der Erwägung, dass die Arbeit seines Haushaltskontrollausschusses im Allgemeinen und das Entlastungsverfahren im Besonderen einen Prozess darstellen, der darauf abzielt, 1. die volle Rechenschaftspflicht der Kommission als Ganzes und der einzelnen Kommissionsmitglieder sowie aller anderen Beteiligten in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu verankern, 2. ein hierfür geeignetes jährliches Verfahren durchzuführen, das es dem Parlament ermöglicht, einen direkten Kontakt zu den Hauptverantwortlichen der Haushaltsführung zu unterhalten, und 3. die Haushaltsführung in der EU unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Rechnungshof vorgenommenen Prüfungen zu verbessern und dadurch eine solidere Beschlussfassungsgrundlage zu schaffen,

N.

in der Erwägung, dass sein Haushaltsausschuss den Ergebnissen und Empfehlungen der Entlastung für das Jahr 2005 im nächsten Haushaltsverfahren Rechnung tragen sollte,

O.

in der Erwägung, dass durch ein Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 13. Dezember 2006 in der Rechtssache F-17/05 Carvalho der Kommissionsbeschluss vom 22. September 2004, die Dienstunfähigkeit zu verlängern, aufgehoben wurde,

HORIZONTALE FRAGEN

Zuverlässigkeitserklärung

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

1.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof abgesehen von einigen in seinen Bemerkungen angezeigten Ausnahmen der Auffassung ist, dass die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften ein zuverlässiges Bild der Finanzlage der Gemeinschaften zum 31. Dezember 2005 sowie der Ergebnisse ihrer Haushalts- und Kassenvorgänge für das abgeschlossene Haushaltsjahr vermittelt (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern V bis VIII); ersucht den Hof in künftigen Jahresberichten um weitere Ausführungen hinsichtlich der besonders betroffenen Politikbereiche und Mitgliedstaaten;

2.

würdigt insbesondere die Anstrengungen der Dienststellen der Kommission, um die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr unter Einhaltung der von Haushaltsordnung für die Ausarbeitung der Jahresabschlüsse vorgegebenen Fristen vorzunehmen;

3.

ist gleichwohl besorgt über die Bemerkungen des Rechnungshofs hinsichtlich der fehlerhaften Beträge im Rechnungsführungssystem (Überbewertung der kurzfristigen Verbindlichkeiten, Summe der lang- und kurzfristigen Vorfinanzierungen) und der Fehler in den lokalen Rechnungsführungssystemen einiger Generaldirektionen;

4.

fordert die Kommission auf, diese vom Rechnungshof festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben, um zu verhindern, dass die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses für 2006 dadurch beeinträchtigt wird;

5.

ist erfreut darüber, dass auf die wiederholte Forderung des Parlaments hin im neuen Artikel 61 der Haushaltsordnung festgelegt wurde, dass der Rechnungsführer der Kommission den Jahresabschluss zu unterzeichnen hat und dass er befugt ist, die eingegangenen Informationen zu überprüfen und Vorbehalte zu äußern; betont, dass dem Anweisungsbefugten die eindeutige Befugnis erteilt werden muss, diese Verantwortung wahrzunehmen, insbesondere hinsichtlich der Vornahme von Kontrollen; ersucht die Kommission, dem Haushaltskontrollausschuss mitzuteilen, welche organisatorischen Änderungen sie vorgenommen hat oder plant, um den Anweisungsbefugten zu befähigen, seine Pflichten gemäß dem neuen Artikel 61 zu erfüllen;

6.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in Folge der Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 Informationen über die unbekannten Konten geliefert hat; bedauert, dass hierdurch die Operationen auf diesen Konten immer noch nicht transparent werden; stellt fest, dass die den Konten gutgeschriebenen Mittel als sonstige Einnahmen an den Haushalt zurückzuführen sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, darzulegen, warum die außerhalb des Haushalts geführten Konten über den Betrieb des Supermarktes „Economat“ noch immer nicht in den Haushalt eingegliedert wurden;

7.

bedauert, dass nach den Feststellungen des Rechnungshofs in dessen Jahresbericht für 2005 (Ziffer 1.49) der Rechnungsführer die Rechnungsführungsregeln Nr. 2 und 12 bezüglich der neuen Gliederung und Darstellung der Vermögensübersicht und der neuen Behandlung der Verpflichtungen der Gemeinschaften im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen nicht eingehalten hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungsführer der Kommission die Rechnungsführungsregeln Nummer 2 und 12 im Oktober 2006 geändert hat;

8.

stellt mit Sorge fest, dass der Rechnungshof Fehler bei den verbuchten Vorfinanzierungen festgestellt hat, und fordert die Kommission auf, diese Schwächen unverzüglich zu beheben, damit die Jahresrechnung ein möglichst wahrheitsgetreues Bild der Finanzlage der Gemeinschaft widerspiegelt; erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, die Haushaltsbehörde halbjährlich über die Verwaltung der Vorfinanzierungen zu unterrichten;

Haushaltsführung

9.

ist beunruhigt über den erneuten Anstieg der noch abzuwickelnden Mittelbindungen und fordert während der nächsten drei Jahre eine höhere Ausschöpfungsquote;

10.

gibt zu bedenken, dass der Hauptanteil der in Anwendung der n+2-Regel aufgehobenen Mittelbindungen auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) entfällt; fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass der Kommission die Zahlungsaufforderungen schneller unterbreitet werden, denn die vom ESF finanzierten Maßnahmen sollen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern, Humanressourcen aufbauen und sind wesentlich zur Erreichung der Lissabonziele; eine langsame Verwendungsrate ist, gerade angesichts des neu gestalteten Europäischen Globalisierungsfonds und seiner Zielsetzung, höchst bedenklich;

11.

fordert die Kommission und den Rechnungshof auf, Begünstigten, die relativ kleine Beträge für Projekte beantragen, oder Organisationen, die aufgrund ihrer Größe nicht die für die Rechnungsprüfung und Evaluierung nötigen Fachkräfte einstellen können, gebührend Rechnung zu tragen, um das richtige Gleichgewicht zwischen den Projektkosten und den Kosten der Rechnungsprüfung und Rechnungslegung und dem dafür benötigten Personal herzustellen;

Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

12.

trägt den Ausführungen des Rechnungshofs Rechnung, wonach in den Bereichen, in denen die Kommission angemessene Überwachungs- und Kontrollsysteme angewendet hat, keine nennenswerten Feststellungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu verzeichnen waren (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffer IX);

13.

bedauert jedoch, dass der Rechnungshof in äußerst wichtigen Bereichen der Verwaltung der Gemeinschaftsausgaben (GAP-Ausgaben, die nicht dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) unterliegen, Strukturfonds, interne Politikbereiche, externe Politikbereiche, Sapard) festgestellt hat, dass die Effizienz der genannten Überwachungs- und Kontrollsysteme verbessert werden muss, da Mängel fortbestehen, die eine positive Zuverlässigkeitserklärung für diese Bereiche nicht erlauben (Kapitel 1, Zuverlässigkeitserklärung, Ziffern IX bis XI);

14.

stellt mit großer Sorge fest, dass der Rechnungshof eine große Zahl von Fehlern bei den Transaktionen auf der Ebene des Endbegünstigten festgestellt hat und dass die Vorbeugung, Feststellung und Berichtigung von Fehlern auf der Ebene des Endbegünstigten im Fall der geteilten Mittelverwaltung Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, während die Kommission gleichzeitig dafür zuständig ist, den Mitgliedstaaten klare, effiziente und effektive Leitlinien vorzugeben, wie diese Fehler zu vermeiden, zu ermitteln und zu korrigieren sind;

15.

fordert die Kommission auf, ihre wirksame Überwachung für die den Mitgliedstaaten übertragenen Kontrollen weiter zu verbessern, fordert nachdrücklich, dass die Kommission in Fällen, in denen die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten weiterhin unzulänglich sind, klare Fristen vorgibt und Sanktionen verhängt, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden;

16.

vertritt die Ansicht, dass die zentrale Frage der Zuverlässigkeitserklärung darin besteht, ob die Überwachungs- und Kontrollsysteme sowohl auf der Gemeinschaftsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten korrekt angewendet werden und ob die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge gewährleistet sind;

17.

vertritt die Ansicht, dass mit einer so konzipierten Prüfung des Rechnungshofs die Ursachen der festgestellten Mängel viel besser ermittelt und die Einschränkungen viel besser behoben werden können als mit der bloßen Feststellung von Fehlern bei den Vorgängen;

18.

begrüßt den geänderten Ansatz für die Zuverlässigkeitserklärung, den der Rechnungshof 2002 eingeführt hat, und insbesondere dessen im Februar 2006 beschlossene Änderung (12), die erstmals in seinem Jahresbericht für 2006 angewendet wird;

Nationale Verwaltungserklärungen

19.

erinnert daran, dass alle Mitgliedstaaten gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags ihrer Verantwortung für die Haushaltsführung voll gerecht werden und die gebotenen Maßnahmen treffen müssen, um das Risiko von Fehlern bei den zugrunde liegenden Vorgängen möglichst gering zu halten;

20.

begrüßt als ersten Schritt hin zu nationalen Verwaltungserklärungen die in der IIV vom 17. Mai 2006 erzielte Einigung, dass die Mitgliedstaaten jährliche Zusammenfassungen der verfügbaren Kontrollen und Erklärungen erstellen müssen;

21.

weist darauf hin, dass dringendst auf der geeigneten politischen Ebene eine nationale Erklärung festgelegt werden muss, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfasst, wie das Parlament in seinen Entschließungen zur Erteilung der Entlastung für 2003 und 2004 vorgeschlagen hat;

22.

unterstreicht die Bedeutung des Aktionsplans für einen integrierten internen Kontrollrahmen und unterstützt voll und ganz den Vorschlag der Kommission im Rahmen von Maßnahme 5 dieses Aktionsplans, wonach „die Mitgliedstaaten … eine nationale koordinierende Behörde je Politikbereich ernennen“ sollten, die einen Überblick darüber vermitteln kann, welche Zuverlässigkeit für die Maßnahmen der Gemeinschaft gegeben ist, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat abhängen;

23.

erinnert daran, dass die Staaten — und nicht die Regionen — Mitglieder der Europäischen Union sind, und hält es daher für unannehmbar, dass ein Mitgliedstaat die nationalen Erklärungen wegen seiner territorialen Gliederung ablehnt, und vertritt die Auffassung, dass jeder Mitgliedstaat in der Lage sein muss, entweder mittels einer einzigen nationalen Verwaltungserklärung oder in Form von mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens die Verantwortung für die Verwaltung der erhaltenen EU-Gelder zu übernehmen;

24.

vertritt die Ansicht, dass die nationalen Verwaltungserklärungen, die, wie in seiner Entschließung vom 2. Februar 2006 zu den nationalen Verwaltungserklärungen (13) ausgeführt, aus mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens bestehen könnten, anstatt aus einer einzigen Erklärung, um den föderativen und dezentralisierten politischen Systemen in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, zweifellos die Qualität der einschlägigen nationalen Aufsichts- und Kontrollsysteme verbessern und ohne die Unabhängigkeit des Rechnungshofs zu beeinträchtigen die Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung seinerseits erleichtern könnten, da derartige Erklärungen ein äußerst wichtiges Element für die Verwirklichung eines integrierten internen Kontrollrahmens der EU sind und als solche ein wichtiges Element zur Erlangung einer positiven Zuverlässigkeitserklärung darstellen würden;

25.

nimmt mit großer Zufriedenheit die Initiative der Niederlande zur Kenntnis, deren Regierung die Annahme einer nationalen Verwaltungserklärung für die Gemeinschaftsmittel gebilligt hat, die ihrerseits auf entsprechenden Untererklärungen für die verschiedenen Ausgabenbereiche basiert und die in letzter Instanz vom Finanzminister im Namen der niederländischen Regierung unterzeichnet wird;

26.

nimmt ebenfalls mit Zufriedenheit die Entscheidung des Vereinigten Königreichs und Schwedens zur Kenntnis, Maßnahmen zur Schaffung derartiger nationaler Verwaltungserklärungen für Gemeinschaftsmittel einzuleiten, wobei im Falle des Vereinigten Königreichs vorgesehen ist, dass eine solche Erklärung von einem für diesen Bereich zuständigen hochrangigen Beamten unterzeichnet wird; weist ferner darauf hin, dass die nationale Kontrollstelle Dänemarks einen Bestätigungsvermerk zur Verwaltung der Gemeinschaftsmittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung vorlegen wird;

27.

stellt mit Besorgnis fest, dass trotz dieser positiven Initiativen die Mitgliedstaaten immer noch mehrheitlich Vorbehalte gegen die Einführung dieser nationalen Erklärungen haben;

28.

fordert die Kommission dennoch auf, dem Rat bis Ende 2007 einen Vorschlag für eine nationale Verwaltungserklärung vorzulegen, die alle im Rahmen der geteilten Verwaltung bewirtschafteten Mittel der Gemeinschaft erfasst und ihrerseits auf Untererklärungen für die verschiedenen nationalen Strukturen für die Ausgabenverwaltung basiert; vertritt die Auffassung, dass ein gemeinsames Konzept für die Einführung und den Aufbau der nationalen Erklärungen gemäß den gleichen Grundsätzen, wobei möglichst die Beteiligung der nationalen Kontrollstellen sichergestellt werden sollte, notwendig ist, um zu gewährleisten, dass die nationale Erklärung für die Kommission und den Rechnungshof von Wert ist;

29.

fordert den Rat auf, die Debatte über diese Frage unverzüglich wieder zu eröffnen;

30.

fordert die nationalen Parlamente (insbesondere die für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen zuständigen nationalen Ausschüsse sowie die Ausschüsse, die der Konferenz für Europa- und Gemeinschaftsangelegenheiten der Parlamente der EU-Staaten — COSAC — angehören) auf, die Einführung der nationalen Erklärungen zu diskutieren und das Parlament über das Ergebnis dieser Diskussion zu informieren;

Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006

31.

betont, dass in Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006 die Verpflichtung der zuständigen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten verankert ist, dass eine Bewertung in Bezug auf die Übereinstimmung der Management- und Kontrollsysteme mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften vorgenommen wird, nachdem sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, auf der jeweils maßgeblichen nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen zu erstellen;

32.

vertritt die Ansicht, dass die in Nummer 44 genannten Kontrollbehörden dieser ihnen für die Verwendung der EU-Mittel vor Ort erwachsenen neuen Verantwortung gerecht werden müssen und dass diese Kontrolle auf nationaler Ebene die Grundlage bilden muss, auf die sich die nationalen Behörden bei der Abgabe ihrer nationalen Verwaltungserklärungen stützen;

33.

unterstreicht, dass die nationalen Verwaltungserklärungen nur so einen wirklichen Wert haben und dass sie — so wie sie das Parlament versteht — eine wirkliche Garantie für das korrekte Funktionieren der nationalen Management- und Kontrollsysteme bieten;

34.

fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten die in Nummer 44 der IIV genannten Informationen zu verlangen und nach Maßgabe dieser Informationen ein Dokument auszuarbeiten, in dem für alle Mitgliedstaaten im Einzelnen die Schwächen und die Stärken der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Verwendung der Gemeinschaftsgelder sowie die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen analysiert werden, und dieses Dokument dem Parlament und dem Rat zu übermitteln;

35.

vertritt die Ansicht, dass es von großem Nutzen wäre, wenn der Rat Wirtschaft und Finanzen auf der Grundlage dieses von der Kommission ausgearbeiteten Abschlussdokuments eine vergleichende Bewertung vornehmen und eine Debatte darüber führen würde, ob die von den Mitgliedstaaten verwendeten Systeme für die Kontrolle der aus dem Gemeinschaftshaushalt erhaltenen Mittel geeignet sind;

Aussetzung von Zahlungen und Finanzkorrekturen

36.

erinnert an die Mitteilung der Kommission vom 15. Juni 2005 über einen Fahrplan zur Schaffung eines integrierten internen Kontrollrahmens (KOM(2005)0252), wo es in Abschnitt B heißt: „Kommt ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Begrenzung des Fehlerrisikos nicht angemessen nach, wird die Kommission zum Schutz des EU-Haushalts die bestehenden Bestimmungen strikt anwenden und die Zahlungen aussetzen oder Finanzkorrekturen vornehmen“;

Aussetzung von Zahlungen

37.

unterstützt die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen und begrüßt die bereits eingeleiteten Maßnahmen, damit keine Mittel ausgezahlt werden, wenn die Kommission keine absolute Gewähr für die Verlässlichkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des Mitgliedstaates hat, der diese Mittel erhält;

38.

vertritt die Ansicht, dass im Falle wiederholter Vorbehalte gegen die Ausgabenprogramme in einem konkreten Mitgliedstaat die Aussetzung von Zahlungen als Druckmittel zu einem stärkeren Engagement der Mitgliedstaaten für den korrekten Einsatz der erhaltenen Gemeinschaftsmittel beitragen wird;

39.

fordert die Kommission auf, die Vorschriften zu vereinfachen und die geltenden Bestimmungen für die Aussetzung von Zahlungen auf die Fälle anzuwenden, in denen dies nötig ist, und den Rat, das Parlament und den Rechnungshof konkret über die Zahlungsaussetzungen und deren Ergebnisse zu informieren;

40.

fordert nachdrücklich, dass die Zahlungen ganz oder teilweise ausgesetzt werden, falls die Mitgliedstaaten die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen, so im Fall des InVeKoS in Griechenland, bei dem die griechischen Behörden die bestehenden Probleme nicht innerhalb der gesetzten Fristen beheben, wie sie im gemeinsam beschlossenen Aktionsplan festgelegt sind, den die Kommission von den griechischen Behörden im Hinblick auf ein uneingeschränkt funktionierendes InVeKoS verlangt hat;

41.

erachtet es als dem Image der EU abträglich, wenn einzelne Mitgliedstaaten verschiedene Kontrollnormen anwenden können;

Finanzkorrekturen bei mehrjährigen Zahlungen

42.

vertritt die Ansicht, dass die Kommission im Fall einer geteilten oder dezentralen Mittelverwaltung Artikel 53 Absatz 5 der Haushaltsordnung strikt anwenden muss und deshalb die oberste Verantwortung für den Haushaltsvollzug gemäß Artikel 274 des EG-Vertrags wahrnimmt, indem sie „Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren durchführt“;

43.

unterstreicht, dass die Kommission angesichts des mehrjährigen Charakters der Ausgaben der Gemeinschaftsprogramme nur am Ende der Mehrjahreszyklen diese „Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren“ durchführen kann, mit denen die aufgedeckten Fehler im Nachhinein korrigiert werden sollen, wenn eine umfassende und klar nachvollziehbare Dokumentation über den Vollzug der Programme vorliegt; hebt ferner hervor, dass Finanzkorrekturen vorgenommen werden müssen, sobald von den Mitgliedstaaten nicht berichtigte Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, ohne das Ende des Mehrjahreszyklus abzuwarten;

44.

stellt mit Sorge fest, dass der Rechnungshof sich über die von der Kommission vorgenommenen Finanzkorrekturen äußerst kritisch geäußert hat, die „nicht als Mechanismen zur Verhütung, frühzeitigen Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern anzusehen sind“, nicht in ausreichendem Maße den festgestellten Mängeln bei den zu Grunde liegenden Vorgängen, d. h. auf der Ebene des Endbegünstigten, Rechnung tragen, und „für die Mitgliedstaaten keinen Anreiz für Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und zur Verbesserung ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme“ bilden (Ziffern 1.64 und 6.35 des Jahresberichtes des Rechnungshofs);

45.

weist darauf hin, dass das Ziel der Entscheidungen und der abschließenden Abhilfemaßnahmen (14) darin besteht, Ausgaben von der Gemeinschaftsfinanzierung auszunehmen, die nicht den Gemeinschaftsbestimmungen gemäß getätigt wurden, und dass diese Entscheidungen, für die die Kommission zuständig ist, ein wichtiges Instrument der Kontroll- und Überwachungssysteme sein müssen;

46.

stellt fest, dass die abschließenden Abhilfemaßnahmen, wenn kein direkter Bezug auf Vorgänge auf der Ebene des Endbegünstigten hergestellt wird, in der Praxis — wie der Rechnungshof feststellt — dazu führen, dass die Kosten der rechtswidrigen und ordnungswidrigen Vorgänge vom EU-Haushalt auf die nationalen Steuerzahler insgesamt und nicht auf den Endbegünstigten, der den Fehler begangen hat, verlagert werden (Ziffer 1.65 des Jahresberichts des Rechnungshofs), weshalb diese Korrekturen für die Begünstigten und die für die Haushaltsführung verantwortlichen Instanzen nur begrenzt präventive und abschreckende Wirkung haben;

47.

unterstreicht demzufolge die große Bedeutung, die die Mitgliedstaaten adäquaten Systemen zur Verbesserung der Verhütung und Ermittlung von Fehlern auf der Ebene der Endbegünstigten beimessen müssen, wodurch abschließende Abhilfemaßnahmen seitens der Kommission weniger notwendig würden;

48.

stellt fest, dass eine effektive Widereinziehung als Folge des Grundsatzes der wirtschaftlichen und wirksamen Mittelverwendung geboten ist; ist der Auffassung, dass durch die Verbesserung der Wiedereinziehung die Wirksamkeit der EU-Sanktionen unter Beweis gestellt und die Glaubhaftigkeit der europäischen Institutionen weiter gestärkt würde;

49.

stellt fest, dass eine wirksame Wiedereinziehung nur durch die Vollstreckungsorgane der Mitgliedsstaaten erfolgen kann; fordert daher, bei der Wiedereinziehung die Kosten der Mitgliedstaaten für deren Vollstreckungsorgane zu berücksichtigen;

50.

ist der Überzeugung, dass durch die Veröffentlichung rechtskräftig verurteilter und dennoch leistungsunwilliger Schuldner eine Verbesserung der Wiedereinziehungsquote zu erreichen ist;

51.

schließt daraus, dass die Kommission ihrerseits angesichts der schweren Kritik des Rechnungshofs alle geeigneten Maßnahmen ergreifen muss, um zu verhindern, dass Fehler und Unregelmäßigkeiten überhaupt auftreten, und bedauert, dass die Kommission anscheinend den Schwerpunkt stärker auf endgültige Finanzkorrekturmechanismen legt, die, wie der Rechnungshof vermerkt, erheblich Mängel aufweisen und „nicht als Mechanismen zur Verhütung, frühzeitigen Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern anzusehen sind“ (Ziffer 1.64 des Jahresberichts des Rechnungshofs);

52.

bedauert die Kritik der Kommission am Rechnungshof hinsichtlich der Zahlen über die von der Kommission im Jahr 2005 vorgenommenen Finanzkorrekturen, die bei der Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofs im Haushaltskontrollausschuss am 23. Oktober 2006 zu Tage trat, da sich das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit der europäischen Institutionen auf die garantierte Unabhängigkeit des Rechnungshofs als externem Prüforgan mitbegründet;

53.

ersucht die Kommission, dem Parlament sowie dem Rechnungshof eine erläuternde Definition der in dem Begriff „Finanzkorrekturen“ enthaltenen unterschiedlichen Aspekte zu liefern sowie die Höhe der 2005 tatsächlich vorgenommenen Korrekturen mitzuteilen;

54.

fordert, dass die Kommission künftig einen detaillierten jährlichen Bericht vorlegt, aus dem die Höhe der tatsächlich vorgenommenen endgültigen Finanzkorrektoren hervorgeht;

Internes Kontrollsystem der Kommission

Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen

55.

begrüßt, dass die Kommission am 17. Januar 2006 ihre Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament und den Rechnungshof über einen Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen (KOM(2006) 9 und SEK(2006) 49), angenommen hat, in dem 16 konkrete Maßnahmen festgelegt werden, die dazu beitragen sollen, eine effizientere interne Kontrolle der Mittel der Europäischen Union zu gewährleisten;

56.

begrüßt den ersten Halbjahresüberblick über die bei der Anwendung der Maßnahmen des genannten Aktionsplans erzielten Fortschritte (SEK(2006) 1001), den die Kommission am 19. Juli 2006 auf die Aufforderung des Parlaments hin vorgelegt hat, die es in seiner Entschließung über die Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 an sie gerichtet hatte; erwartet, dass der zweite Halbjahresüberblick das Parlament bis 1. Januar 2008 erreicht;

57.

bedauert jedoch, dass mit bestimmten Maßnahmen laut diesem Bericht noch nicht einmal begonnen wurde und so gegenüber dem vorhergesehenen Zeitplan bereits gewisse Verzögerungen verzeichnet werden, insbesondere bei den Maßnahmen 7, 9 und 10 (15);

„Kosteneffizienz“-Analyse des bestehenden Verhältnisses zwischen den operativen Ausgaben und den Kosten der Kontrollsysteme — Fehlerindex oder hinnehmbares Fehlerrisiko

58.

unterstreicht, dass der Rechnungshof im Jahresbericht für 2005 hinsichtlich der Einrichtung eines integrierten internen Kontrollrahmens die Ansicht vertreten hat, dass „eines der wichtigsten von der Kommission gebilligten Ziele die Verhältnismäßigkeit und Kostenwirksamkeit der Kontrollen“ betrifft (Ziffern 2.9 und 2.10);

59.

erinnert ferner daran, dass der Rat Wirtschaft und Finanzen in der genannten Tagung vom 8. November 2005 der Einführung eines integrierten internen Kontrollrahmens wesentliche Bedeutung beigemessen und erklärt hat, dass „der Rat übereinstimmend mit der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Auffassung ist, dass er sich mit dem Europäischen Parlament darüber verständigen sollte, welche Risiken bei den zu Grunde liegenden Vorgängen in Anbetracht der Kosten und Nutzen der Kontrollen in den verschiedenen Politikbereichen und der Höhe der betreffenden Ausgaben hinnehmbar sind“; erwartet, dass der Rat seine eigene Beschlusslage zügig umsetzt;

60.

erinnert an Maßnahme 4 des erwähnten Aktionsplans, in der im Einklang mit den Empfehlungen des Parlaments die „Einleitung eines interinstitutionellen Debatte über die tolerierbaren Risiken bei den zugrunde liegenden Vorgängen“ vorgeschlagen wird;

61.

erinnert ferner an die Maßnahme 10, der zufolge eine „Analyse der Kontrollkosten“ vorgenommen werden soll, da „bei den Kontrollen ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden muss“, und der zufolge Anfang 2007 Ergebnisse vorgelegt werden sollten; stellt jedoch fest, dass mit dieser Maßnahme gerade erst begonnen wurde;

62.

betont in diesem Kontext die Bedeutung der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs zum Modell der „einzigen Prüfung“, insbesondere bezüglich der Notwendigkeit, die Koinzidenz der Autoritätsebene sicherzustellen, die Kontrollen vorgibt, sie finanziert und von ihnen profitiert (Ziffer 24), der Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen von Kontrollen (Ziffer 25) und der Transparenz der Kontrollen (Ziffer 26);

63.

hält es genauso wie der Rechnungshof in seiner Stellungnahme Nr. 4/2006 für bedauernswert, dass das Verhältnis zwischen dem hinnehmbaren Risiko und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Kontrollen bisher noch nicht ermittelt und noch nicht klargestellt wurde, wie ein „hinnehmbares Risiko“ bestimmt werden kann, obwohl es sich dabei um ein wesentliches Konzept des Systems der integrierten internen Kontrolle handelt;

64.

vertritt daher die Ansicht, dass die Kommission unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Kostenwirksamkeit der Kontrollsysteme das bestehende Verhältnis zwischen den für jede bestimmte politische Maßnahme verfügbaren Mitteln einerseits sowie andererseits dem Teil dieser Mittel, den sie in den Kontrollsystemen pro Ausgabenbereich verwendet, sowie die aufgrund der so aufgedeckten Fehler eventuell verloren gegangenen Mittel bewerten muss;

65.

ersucht die Kommission, gegenüber der Öffentlichkeit umfassend die Verfahren offen zu legen, die sie für die Bestimmung der Fehlerquoten anwendet, und ermutigt die Kommission, einen interinstitutionellen Dialog über das methodische Vorgehen bei den Kontrollen zu führen;

66.

erachtet es als wesentlich, dass die Kommission über einen glaubwürdigen Fahrplan verfügt, um eine positive Zuverlässigkeitserklärung zu erreichen;

67.

fordert die Kommission auf, diese vergleichende Analyse durchzuführen, die die einzige Grundlage für die Bestimmung eines „hinnehmbaren Risikos“ ist, und dem Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof darüber zu berichten und so den Forderungen des Rats Wirtschaft und Finanzen nachzukommen;

68.

vertritt die Ansicht, dass das bestehende Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen den für Kontrollmaßnahmen aufgewendeten Mitteln und den durch diese Kontrollen erzielten Ergebnissen für den Rechnungshof ein wesentlicher Faktor bei der Abgabe der Zuverlässigkeitserklärung sein muss;

Politische Verantwortung und Verantwortung für die Haushaltsführung in der Kommission

69.

erklärt, dass der unterschiedliche Informationsgehalt der Tätigkeitsberichte der Dienststellen ein Hindernis für dieses Verfahren ist; ist besorgt darüber, dass nach Ansicht des Rechnungshofs einige dieser Berichte weiterhin keine hinreichend stichhaltigen Angaben für seine Zuverlässigkeitserklärung liefern (Ziffern 2.15, 2.18 und 2.19 des Jahresberichts für 2005);

70.

fordert die Kommission auf, in ihren jährlichen Tätigkeitsberichten und Erklärungen genauer — wenn möglich auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten — auf die Bewertung der bestehenden Systeme, der damit aufgedeckten Schwachstellen und ihre finanziellen Auswirkungen einzugehen;

71.

fordert die Kommission erneut dazu auf, dass ihre Generalsekretärin bei der Ausarbeitung des Syntheseberichtes eine Zuverlässigkeitserklärung für die Erklärungen jedes einzelnen Generaldirektors abgibt, um damit ausdrücklich zu bestätigen, dass sie die Kommissare bei der Verabschiedung dieses Berichtes unterstützt haben;

Beteiligung der Kommissionsmitglieder

72.

unterstreicht die Tragweite der Feststellung des internen Prüfers der Kommission in dessen Jahresbericht über die internen Prüfungen, wonach es „… dem Management von Risiko generell und somit der Planung, Ressourcenzuteilung und Politikumsetzung dienlich wäre, wenn die Mitglieder der Kommission uneingeschränkt in die Bewertung politischer Risiken eingebunden würden“ (16);

73.

nimmt die Kritik an einem Fehlen umfassender Beteiligung der Kommissionsmitglieder zur Kenntnis; ersucht die Kommission, zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich wären, um diese vom internen Prüfer geforderte umfassende Beteiligung der Kommissionsmitglieder sicherzustellen und gleichzeitig die Beziehung zwischen den Generaldirektoren und den Kommissionsmitgliedern zu klären und das Parlament darüber umfassend zu unterrichten;

74.

bedauert die unterschiedliche Qualität der Vorträge der Kommissionsmitglieder im Haushaltskontrollausschuss und äußert die Hoffnung, dass dies nicht die Bedeutung widerspiegelt, die die einzelnen Kommissionsmitglieder einer wirtschaftlichen Haushaltsführung in ihrem Zuständigkeitsbereich beimessen; fordert nachdrücklich, dass die Kommissionsmitglieder von einigen Ausnahmen abgesehen besser auf die Anhörungen im Rahmen des Entlastungsverfahren 2006 vorbereiten müssen;

Berufsethische Pflichten

75.

begrüßt wärmstens die Europäische Transparenzinitiative der Kommission, die unter anderem darauf abzielt, „eine Diskussion mit den anderen europäischen Organen und Einrichtungen über (...) berufsethische Regeln und Standards für Träger politischer Ämter in den europäischen Organen und Einrichtungen“ einzuleiten; fordert, die Diskussion so zeitnah zu beginnen, dass allfällig erforderliche Maßnahmen zu Beginn der neuen Wahlperiode des Europäischen Parlaments im Juni 2009 und der neuen Kommission im November 2009 wirksam werden;

76.

unterstützt eine solche Diskussion und fordert die Kommission auf, das derzeit bestehende Vakuum zu füllen und in einen verbindlichen Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder die grundlegenden berufsethischen Regeln und die Leitprinzipien aufzunehmen, die die Kommissionsmitglieder bei der Ausübung ihres Amtes, insbesondere bei der Ernennung von Mitarbeitern, vor allem in ihren Kabinetten beachten müssen;

77.

fordert die Kommission auf, im Rahmen der Transparenzinitiative der Tatsache gebührende Aufmerksamkeit zu widmen bzw. Lösungen dafür vorzuschlagen, dass eine erhebliche Zahl ehemaliger und gegenwärtiger hochrangiger Mitglieder des Personals in sensiblen Positionen die Kommission, zuweilen mit unbezahltem Urlaub, verlassen hat, um sich Lobbyisten bzw. Anwaltskanzleien anzuschließen, die beispielsweise Klienten vertreten, gegen die entweder seitens der GD Wettbewerb ermittelt wird oder die gegen sie verhängte Geldbußen Berufung eingelegt haben;

Transparenz

78.

begrüßt die Transparenzinitiative der Kommission und erwartet, dass sie zu konkreten Maßnahmen und Rechtsetzungsinitiativen führt, die wiederum zu Transparenz bei der Verwendung und Verwaltung der EU-Mittel führen; erwartet, dass die Mitgliedstaaten diese wichtige Initiative unterstützen und ergänzen, indem sie sicherstellen, dass auch sie selbst bei ihrer Verwendung der EU-Mittel absolut transparent verfahren;

79.

erwartet, dass seine Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Haushaltskontrollausschuss an den weiteren Beratungen über die Ausgestaltung der konkreten Rechtsetzungsinitiativen beteiligt wird;

80.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Mitgliedstaaten dazu zu veranlassen, der Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Projekte und die Empfänger sämtlicher EU-Mittel zu gewähren, die der geteilten Mittelverwaltung unterliegen;

81.

erwartet, dass ein einfacher und transparenter Zugang zu allen diesen Informationen über eine zentrale und leicht zugängliche Website geschaffen wird;

82.

begrüßt, dass die Kommission Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die Mittel, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrarsubventionsregelungen ausgezahlt werden, jetzt offengelegt werden;

83.

erwartet, dass die Kommission die Mitgliedstaaten so schnell wie möglich verpflichtet, die Informationen über die Agrarmittel, die im Internet veröffentlicht werden, zu standardisieren, damit sie mitgliedstaatenübergreifend verglichen werden können;

84.

begrüßt, dass die Kommission die Notwendigkeit anerkannt hat, Zugang zu den Informationen über die verschiedenen Arten von Sachverständigengruppen zu gewähren, auf die sie bei ihrer Arbeit zurückgreift;

85.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, den Prozess der Schaffung von mehr Transparenz dadurch zu vollenden, dass sie für einen leichten Zugang zu den Informationen darüber sorgt, wer in diesen Gruppen vertreten ist und worin ihre Aufgaben bestehen;

86.

fordert die Kommission auf, die Namen der Personen, die in diesen Gruppen mitarbeiten, und die Namen der besonderen Berater, die den einzelnen Kommissaren und/oder Generaldirektionen und/oder Kabinetten beigeordnet sind, offen zu legen;

SEKTORBEZOGENE MASSNAHMEN

Einnahmen

87.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Prüfung des Rechnungshofs keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der den MwSt.- und BNE-Eigenmitteln entsprechenden Zahlungen ergeben hat;

Mehrwertsteuer

88.

bedauert, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Anzahl der fortbestehenden Vorbehalte zu den MwSt.-Übersichten der Mitgliedstaaten im Jahr 2005 gestiegen ist und dass es kein wirksames Instrument gibt, mit dem sichergestellt werden kann, dass die Mitgliedstaaten sachdienliche Informationen liefern, damit die Kommission über die Aufhebung bestehender Vorbehalte beschließen kann (Ziffern 4.13 bis 4.15 des Jahresberichts);

89.

fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel über diese Frage zu sprechen und seinen zuständigen Ausschuss über die Maßnahmen zu informieren, die sie ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um diese Vorbehalte letztlich auszuräumen;

BNE

90.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für 2005 erklärt hat, dass die Kommission weiterhin in zu geringem Ausmaß Überprüfungen der zugrunde liegenden volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vornimmt und dass sich die Kontrolltätigkeit der Kommission im Rahmen der Überwachungs- und Kontrollsysteme auf Prüfungen nach Aktenlage beschränkt hat (Ziffer 4.16);

91.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass nach Angaben des Rechnungshofs ab 2005 neue Bestimmungen für die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr gelten, die bereits im Jahre 2002 beschlossen wurden und die nach Angaben von Eurostat zu einer erheblichen Erhöhung des BNE führen; bedauert, dass die Kommission dem Rat immer noch keinerlei Vorschlag für die Anwendung dieser Änderungen auf die Berechnung der Eigenmittel vorgelegt hat (Ziffern 4.20 bis 4.21);

92.

missbilligt, dass die Kommission im Falle der unterstellten Bankgebühr damit offenbar eine andere Herangehensweise verfolgt als im Falle der Einbeziehung illegaler Tätigkeiten in das BNE (Ziffer 4.19), die in die Berechnung der Eigenmittel einfließen, obwohl noch keine einheitliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten sichergestellt ist und wo die Kommission deshalb Vorbehalte notifiziert hat, die eine nachträgliche Berichtigung der Zahlen ermöglichen;

93.

geht davon aus, dass die aufgegliederte unterstellte Bankgebühr für die Zwecke der BNE-Eigenmittel automatisch in den künftigen Eigenmittel-Beschluss einbezogen ist, da die Kommission in ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaft (KOM(2006)0099) in dieser Hinsicht keinen einschränkenden Vorbehalt eingefügt hat;

94.

ersucht die Kommission, die vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel unverzüglich zu beheben;

Gemeinsame Agrarpolitik

95.

begrüßt nachdrücklich die Tatsache, dass der Rechnungshof anerkannt hat, dass das InVeKoS, wenn es in geeigneter Form angewendet wird, ein wirksames Kontrollinstrument zur Begrenzung des Fehlerrisikos bzw. des Risikos regelwidriger Ausgaben darstellt;

96.

stellt jedoch mit Sorge fest, dass der Rechnungshof erneut Kritik an den derzeit angewandten Rechnungsabschlussverfahren für die GAP (Berichte der bescheinigenden Stellen und Konformitätsentscheidungen) geübt hat, die nicht darauf ausgerichtet sind, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf der Ebene der Zahlungen an die Endbegünstigten (Landwirte und Händler) sicherzustellen;

97.

bekräftigt einmal mehr, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission unerlässlich ist, um eine Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge auf der Ebene der Endbegünstigten zu liefern, und fordert die Kommission auf, die nach den Zahlungen durchgeführten Kontrollen auszuweiten und für die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen zu sorgen;

98.

bedauert, dass der Rechnungshof wieder festgestellt hat, dass es Probleme bei der Anwendung des InVeKoS in Griechenland gibt, unterstützt voll und ganz den von der Kommission von den griechischen Behörden verlangten Aktionsplan mit konkreten Fristen und Zielsetzungen für die Behebung der Fehler, und unterstützt ferner die vor seinem zuständigen Ausschuss bekundete Absicht der Kommission, die geltenden Rechtsvorschriften für die Aussetzung von Zahlungen strikt anzuwenden, wenn die griechische Regierung die bestehenden Probleme nicht innerhalb der festgesetzten Fristen korrigiert;

99.

nimmt die Probleme bei der Anwendung des InVeKoS in den vom Rechnungshof geprüften neuen Mitgliedstaaten zur Kenntnis, in denen sich die Systeme immer noch nicht als verlässlich erwiesen haben, und ersucht die Kommission und diese Mitgliedstaaten, alles zu tun, um diese Schwachstellen zu beheben;

100.

nimmt ferner die schwerwiegenden Mängel zur Kenntnis, die der Rechnungshof hinsichtlich der Kontrollen der ländlichen Entwicklung, der Ausfuhrerstattungen und vor allem des Olivenölsektors in Spanien, Griechenland und Italien festgestellt hat, und fordert die Kommission auf, die Kontrollen in diesen Sektoren bis Ende 2007 zu verschärfen und das Parlament vor dem Entlastungsverfahren 2006 über das Ergebnis dieser Kontrollen zu informieren; stellt fest, dass die Optionen betreffend die Umsetzung der jüngsten Reform des Olivenölsektors zusammen mit der umfassenden Entwicklung und Nutzung der den Erzeugermitgliedstaaten zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Informationssysteme sämtliche Risiken von Unregelmäßigkeiten bezüglich der im Rahmen Gemeinsamen Marktorganisation gewährten Beihilfen auf ein Minimum begrenzen;

101.

hält die von der Kommission im Bereich der Erzeugungsbeihilfen für Olivenöl vorgenommenen Finanzkorrekturen, mit denen der Verlust für den Gemeinschaftshaushalt begrenzt werden soll, für angebracht und unterstützt den Vorschlag der Kommission und des Rates für eine Vereinfachung dieser Regelung;

Strukturmaßnahmen, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

102.

ist besonders erfreut darüber, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative und gemäß der neuen Verordnung über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel mitteilen müssen und dass die Kommission diese Informationen veröffentlichen muss; fordert die Kommission auf, all diese Informationen und die Informationen über die Begünstigten sämtlicher anderen Maßnahmen der Union so zu veröffentlichen, dass sie auch für die breitere Öffentlichkeit leicht zugänglich sind und die Informationen aus den verschiedenen Mitgliedstaaten verglichen werden können;

103.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Kommission gemäß den erwähnten Rechtsvorschriften über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 erst dann Ausgaben zurückerstatten wird, wenn sie eine schriftliche Erklärung einer unabhängigen Stelle erhalten hat, in der die Konformität der Verwaltungs- und Kontrollstellen mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bescheinigt wird; (17)

104.

bedauert, dass der Rechnungshof einmal mehr Mängel in den nationalen Kontrollsystemen sowie eine erhebliche Fehlerquote festgestellt hat, die die Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten vorgelegten abschließenden Ausgabenerklärungen beeinträchtigen (Ziffern 6.26 und 6.29 des Jahresberichts); bedauert ferner, dass die Kommission nach Angaben des Rechnungshofs keine wirksamen Überwachungsmaßnahmen für die an die Mitgliedstaaten übertragenen Kontrollen einsetzt, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

105.

erinnert daran, dass es im Sinne der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Zuverlässigkeitserklärung in erster Linie nicht um die Aufdeckung von Fehlern geht, sondern um das Vorhandensein angemessener Kontrollsysteme, die es der Kommission ermöglichen, die Risiken für den Gemeinschaftshaushalt in angemessener Form zu kontrollieren und die entsprechenden Finanzkorrekturen vorzunehmen;

106.

bedauert, dass in einer geringen Anzahl von Mitgliedstaaten bereits bekannte Probleme fortbestehen, die wiederholt Anlass zur Formulierung von Vorbehalten geben, und legt der Kommission nahe, die von den nationalen Behörden ergriffenen Maßnahmen genau zu überwachen, um sich der Angemessenheit dieser Maßnahmen zu versichern, und den zuständigen Ausschuss des Parlaments über die erzielten Fortschritte genau auf dem Laufenden zu halten;

107.

bedauert ferner, dass die Mitgliedstaaten laut Rechnungshof ihrer Verpflichtung, der Kommission systematisch die von ihnen regelmäßig vorzulegenden Informationen über Streichungen und wieder einzuziehende Beträge zu liefern, nicht korrekt nachgekommen sind (Ziffer 6.36 des Jahresberichts);

108.

fordert die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, damit die Mitgliedstaaten diese Informationspflicht korrekt erfüllen, und keinerlei Zahlungen zu leisten, wenn die nationalen Behörden die geforderten Informationen nicht beigebracht haben;

109.

hat Gewissheit darüber, dass die Kommission zwischen 2004 und 2006 Maßnahmen zur vorübergehenden Aussetzung der Zahlungen aus dem EFRE und dem ESF an einige Mitgliedstaaten eingeleitet hat, in denen Fehler aufgetreten sind, die wiederholt Anlass zu Vorbehalten gegeben haben, und unterstützt diese Maßnahmen;

110.

fordert die Kommission auf, in Einklang mit den Ausführungen in den Ziffern 38 ff. dieser Entschließung sowie angesichts des Fehlens von Garantien seitens eines Mitgliedstaates als letztlich verantwortliches Organ für die wirtschaftliche Führung des Gemeinschaftshaushalts die Gemeinschaftsbestimmungen über die Aussetzung von Zahlungen (18) anzuwenden;

Interne Politikbereiche

111.

bedauert, dass nach Angaben des Rechnungshofs im Bereich der von der Kommission direkt verwalteten Maßnahmen die gleichen Probleme fortbestehen wie in den Vorjahren (Fehler bei der Erstattung von Ausgaben, Komplexität der anwendbaren Vorschriften und Fehlen wirksamer Sanktionsmechanismen), und fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Vereinfachung und weiteren Klarstellung der Regeln für die Programme mit Kostenteilung, insbesondere hinsichtlich einer in angemessenem Verhältnis zum Dokumentationsaufwand stehenden Zeiterfassung aufrechtzuerhalten (Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs Ziffer 7.29.), im geeigneten Dialog mit den Empfängern von Fördermitteln für eine möglichst umfassende Klärung der anwendbaren Vorschriften, Handbücher und Formulare zu sorgen und dafür Sorge zu tragen, dass das bestehende Sanktionssystem in allen erforderlichen Fällen effektiv und angemessen angewendet wird, und gleichzeitig die notwendigen Änderungen zur Verbesserung seiner Effizienz vorzuschlagen, ferner Umfang, Qualität und Weiterverfolgung der Systemprüfung der nationalen Stellen durch eine angemessenere Information und gegenseitigen Austausch zu verbessern (Jahresbericht 2005 des Rechnungshofs Ziffer 7.29 und Änderungsantrag des Parlaments zu Artikel 35a (neu) der geänderten Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (19); fordert die Kommission auf, der Haushaltsbehörde in einem konkreten Maßnahmenkatalog darzulegen, auf welche Weise sie in ihrer gegenwärtigen Amtszeit im Bereich der direkten Mittelverwaltung eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung erreichen will;

Verkehr und Fremdenverkehr

112.

stellt fest, dass im Haushaltsplan 2005, wie er endgültig festgestellt bzw. im Verlauf des Jahres geändert wurde, für die Verkehrspolitik insgesamt 917 200 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 931 800 000 EUR an Zahlungsermächtigungen zur Verfügung gestellt wurden; stellt ferner fest, dass von diesen Gesamtbeträgen:

für die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) 671 400 000 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 747 900 000 EUR an Zahlungsermächtigungen verfügbar waren,

für die Verkehrssicherheit 15 900 000 EUR an Verpflichtungen und 18 100 000 EUR an Zahlungen,

für das Programm Marco Polo 30 500 000 EUR an Verpflichtungen und 8 200 000 EUR an Zahlungen,

für Agenturen im Verkehrssektor 69 000 000 EUR an Verpflichtungen und 62 000 000 EUR an Zahlungen;

113.

begrüßt die anhaltend hohen Verwendungsraten bei Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für TEN-V-Projekte, die jeweils fast 100 % erreichen, bedauert aber, dass die Durchführung der Projekte weiterhin langsam und unbefriedigend ist, auch wenn die Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturprojekten üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch nimmt;

114.

äußert seine Sorge darüber, dass für alle Projekte die EU-Beitragsobergrenze unklar war, weil aus der Haushaltsordnung nicht eindeutig hervorgeht, ob sich die EU-Finanzierungsobergrenze von 10 % auf die bisherigen Ausgaben oder auf die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projektes bezieht; stellt fest, dass dies den Rechnungshof zu der Bemerkung veranlasste, dass die zulässigen Ausgaben um 146 Mio. EUR überschritten wurden; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission inzwischen einen klaren Standpunkt vertritt und zugestimmt hat, dass die Prozentsätze in Prozent der endgültigen Projektkosten kalkuliert werden sollten;

115.

befürwortet die Tatsache, dass die GD Verkehr inzwischen in Bezug auf 49 % der Gesamtkosten der TEN-V-Projekte eine Rechnungsprüfung durchführt, fordert für diese Fortschritte jedoch eine Unterstützung in Form einer Rechnungsprüfung von 20 % aller Projekte;

116.

äußert Sorge über die Fehlerquote, die für Forschungsverträge im Verkehrssektor festgestellt wurde und die über der durchschnittlichen Fehlerquote liegt, und fordert Abhilfemaßnahmen in diesem Bereich; fordert den Rechnungshof auf, dies in seinem Jahresbericht 2006 erneut zu prüfen;

117.

stellt besorgt fest, dass die Verwendungsrate bei den Zahlungen für die Verkehrssicherheit bei 74 % der verfügbaren Mittel lag; ist ferner besorgt, dass die Verwendungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für Marco Polo 53 % betrug; erachtet diese Verwendungsraten für ein im Weißbuch über die Verkehrspolitik genanntes entscheidendes Ziel als völlig unannehmbar, insbesondere den deutlichen Rückgang bei der Verwendung der Zahlungsermächtigungen;

118.

ersucht die Kommission, dem Parlament und dem Rat jedes Jahr eine detailliertere Beschreibung der Ausgaben der einzelnen Haushaltslinien im Vergleich zu den Erläuterungen der entsprechenden Linie zu übermitteln;

Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit

119.

hält die Verwendungsraten bei den Haushaltslinien für den Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt für zufrieden stellend;

120.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um die Hilfe für Antragsteller im Rahmen der Mehrjahresprogramme weiterzuentwickeln; begrüßt die Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Ausschreibungen gezielter vorzunehmen und den Antragstellern stärker behilflich zu sein, um zu verhindern, dass Projektanträge eingereicht werden, die eindeutig nicht für eine Finanzierung in Frage kommen oder von schlechter Qualität sind; weist darauf hin, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine zufrieden stellende Situation zu erreichen; fordert die Kommission auf, die verschiedenen Stufen der Durchführung zu untersuchen, um den Ausführungszyklus innerhalb des Jahres vorzuverlegen;

121.

stellt fest, dass die Zahlungsrate sowohl im Bereich Umwelt als auch im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 80 % lag; räumt ein, dass es schwierig ist, den Bedarf an Zahlungsermächtigungen vorauszusehen, da die Kommission zum Teil auf eine frühzeitige Vorlage der Rechnungen durch die Begünstigten und Auftragnehmer angewiesen ist; fordert die Kommission aber auf, sich weiter zu bemühen, ihre Verfahren, die sich auf die Ausführung der Zahlungsermächtigungen auswirken, zu verbessern;

122.

hofft, dass das im Zusammenhang mit dem neuen Finanzrahmen eingeführte Modell, d. h. die Zusammenfassung aller Tätigkeiten eines Politikbereichs unter einem einzigen Programm und einer einzigen Haushaltslinie, zu einer effizienteren Verwendung der verfügbaren Mittel führen wird;

Kultur und Bildung

123.

betrachtet die weitere Vereinfachung der Anforderungen, die von Antragstellern im Rahmen der neuen mehrjährigen Programme, z. B. „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Kultur 2007“, zu erfüllen sind, als einen notwendigen Schritt auf dem Weg zu einer bürgerfreundlicheren Union und erwartet von der Kommission, dass sie im Rahmen der revidierten Haushaltsordnung weiter derartige Möglichkeiten sondiert;

124.

hält es für erforderlich, dass die Kommission in Anwendung der Bestimmungen der Haushaltsordnung prüft, ob die Auftragsvergabe im Wege von Pauschallösungen und des Rückgriffs auf Entscheidungen der Kommission für die Finanzierung der Programme standardisiert werden sollte;

125.

ermuntert die Kommission, weitere Anstrengungen zur Überwachung der Arbeiten aller 99 nationalen Agenturen zu unternehmen, die an der Programmverwaltung beteiligt sind und in mehreren Fällen erhebliche Schwachstellen bei den angewandten Rechnungsprüfungsverfahren aufwiesen;

126.

erwartet, dass die Arbeit der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur zu verbesserten operationellen Verfahren führen wird; unterstreicht, dass insbesondere die Organisationen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auf zuverlässige und rechtzeitige Informationen auf dem Gebiet der Projektunterstützung angewiesen sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es sich bei den entsprechenden Antragstellern häufig um sehr kleine Organisationen oder natürliche Personen handelt, die nicht über die Mittel oder das Fachwissen für die Durchführung einer professionellen Rechnungsprüfung verfügen;

127.

weist darauf hin, dass die Kosten einer Projektprüfung an Ort und Stelle extrem hoch sind; ist dennoch der Ansicht, dass das Ziel darin besteht, das Fehlerrisiko so gering wie möglich zu halten, und dass daher die Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und Wirksamkeit der durchgeführten Kontrollen sichergestellt sein muss, um ein optimales Verhältnis zwischen den für die Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen und den für die Kontrollen verwendeten Mitteln zu erreichen;

128.

möchte sichergestellt wissen, dass die kommunikationsspezifische Unterstützung von Informationskampagnen, die im Wege der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission durchgeführt werden, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Komplementarität erfolgt, und fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten einen Beleg darüber zu verlangen, dass die finanzielle Unterstützung nicht bloß an die Stelle nationaler Finanzmittel für Maßnahmen der Mitgliedstaaten betreffend die EU-Informationspolitik tritt.

129.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die nationalen Agenturen bei der Vergabe von Fördergeldern nicht von den allgemeinen Kriterien abweichen, wie in Polen bei einem Projekt mit homosexuellen Jugendlichen geschehen, dass Artikel 13 des EG-Vertrags berücksichtigt wird und dass bei Verstößen gegen die Programmkriterien eine Rückforderung der EU-Mittel in Betracht gezogen wird;

Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

130.

weist darauf hin, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des EG-Vertrags ein Grundprinzip der Europäischen Union und ein Ziel ist, das für die gesamte Bandbreite aller Tätigkeiten und Politikbereiche der Gemeinschaft von Bedeutung ist; wiederholt seine Forderung nach einer gebührenden Berücksichtigung des „Gender Mainstreaming“ als vorrangigem Ziel bei der Haushaltsplanung in Einklang mit dem Grundsatz des „Gender budgeting“ und fordert die Kommission auf, Daten zur Evaluierung vorzulegen;

131.

wiederholt seine Forderung, dass Informationen über die im Rahmen des „Gender Mainstreaming“ ergriffenen politischen Maßnahmen sowie geschlechtsspezifische Daten in die Entlastungsberichte aufgenommen werden müssen; bedauert, dass die Kommission diese Informationen nicht geliefert hat;

132.

stellt mit Besorgnis die niedrige Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen für das Programm Daphne fest (58 %); ist sich der Argumente der Kommission hinsichtlich der Wahrung von Qualitätsstandards für die Projekte bewusst, stellt jedoch fest, dass vielen qualitativ hochwertigen Projekten die finanzielle Förderung verweigert wurde, und begrüßt daher die Aufstockung der Mittel für die dritte Phase des Programms Daphne, ist jedoch besorgt darüber, dass sich die administrativen Kapazitäten nicht verändert haben; fordert daher eine Untersuchung, um herauszufinden, worauf diese niedrige Ausführungsrate zurückgeführt werden kann;

133.

weist darauf hin, dass es keine Daten über Tätigkeiten zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gibt, die mit Strukturfondsmitteln unterstützt wurden, und fordert die Kommission auf, hier Abhilfe zu schaffen;

134.

vertritt die Ansicht, dass der Förderung der Beteiligung von Frauen an der Wissensgesellschaft und demzufolge an den qualitativ hochwertigen Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien stärke Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;

135.

begrüßt die bemerkenswerten Fortschritte der Kommission bei der Erfüllung der jährlichen Zielvorgaben für die Einstellung und die Ernennung von Frauen in Managementposten und andere A*/AD-Stellen in der Kommissionsverwaltung; legt der Kommission nahe, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzuführen;

Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

136.

erkennt an, dass bei den Ausführungsraten der Verpflichtungen des Haushaltsplans für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewisse Fortschritte verzeichnet wurden; bedauert die sinkende Verwendungsrate bei den Zahlungen (dem Rechnungshof zufolge 79,8 % gegenüber 83,8 % 2004); stellt fest, dass diese Raten zu den niedrigsten der Kommission gehören; fordert die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit auf, die Ausführung des Haushaltsplans künftig zu verbessern;

Forschung und Entwicklung

137.

bedauert, dass es der Kommission nach Angaben des Rechnungshofs immer noch nicht gelungen ist, ein verlässliches System zur Erfassung der Personalkosten im Forschungsbereich zu gewährleisten; vertritt die Ansicht, dass „in den Finanzhilfevereinbarungen unbedingt klar vorgegeben werden muss, dass die Arbeitszeit des an der Maßnahme beteiligten Personals zu belegen ist“ (Ziffer 7.7 des Jahresberichts) (20);

138.

nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass das System der Prüfungsbescheinigungen trotz seiner hohen Kosten 2005 noch nicht die erhofften Garantien gebracht hat, zumal der Rechnungshof fehlerhafte Erklärungen über Personalkosten und allgemeine Ausgaben festgestellt hat, für die Prüfungsbescheinigungen ohne Vorbehalte ausgestellt worden waren; stellt allerdings fest, dass sich die Qualität der Prüfungsbescheinigungen verbessert hat, nachdem die Anforderungen für diese Bescheinigungen veröffentlicht wurden; ersucht die Kommission, weiterhin geeignete Kriterien für Prüfungsbescheinigungen zu entwickeln, um ihren Nutzen zu verbessern;

139.

ermutigt die Kommission, die im erwähnten Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen vorgesehenen Maßnahmen in die Praxis umzusetzen, insbesondere Maßnahme 7 (Förderung bewährter Verfahren zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Prüfungen auf Projektebene);

140.

fordert die Kommission auf, unverzüglich das Beteiligungserfordernis des siebten Rahmenprogramms zu erfüllen, unter anderem ein Verfahren der Vergütung im Rahmen von Festbeträgen einzuführen, und seinen zuständigen Ausschuss im Rahmen der Halbzeitüberprüfung zu informieren;

141.

bedauert, dass nach Angaben des Rechnungshofs wegen zu allgemein gefasster Vertragsbestimmungen sowie mangels Klarheit weiterhin Ungewissheit besteht, insbesondere hinsichtlich der Kriterien der Förderungswürdigkeit und der Unabhängigkeit der bescheinigenden Prüfer, und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission verpflichtet hat (21), den Regelungsrahmen zu vereinfachen und die Verwendung von Prüfungsbescheinigungen zu verfeinern;

142.

nimmt ferner zur Kenntnis, dass der interne Prüfer der Kommission die Ansicht vertreten hat, es bestehe die Gefahr, dass zu Unrecht ausgezahlte Beträge mangels eines wirksamen Kontrollsystems während des Prozesses der Freigabe von Haushaltsmitteln nicht identifiziert werden können, und fordert die Kommission deshalb auf, diesbezüglich geeignete Überwachungsmaßnahmen festzulegen;

Externe Maßnahmen

143.

stellt fest, dass der Rechnungshof zwar keine Fehler bei einer Ermessensstichprobe von Zahlungen bei den Delegationen, jedoch sehr wohl bei einer Ermessensstichprobe von Ausschreibungen festgestellt hat, und dass auch bei der Überprüfung der Vorgänge auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen Fehler aufgedeckt wurden;

144.

hält es für vorrangig, die Kohärenz der politischen Maßnahmen der Gemeinschaft sicherzustellen, die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben, und erachtet es daher als erforderlich, die Arbeitsaufteilung in den Generaldirektionen zu klären, die für die Verwaltung der externen Maßnahmen zuständig sind;

145.

stellt mit Besorgnis fest, dass nach Angaben des Rechnungshofs bei den von EuropeAid durchgeführten Risikoanalysen die mit den verschiedenen Arten von Durchführungseinrichtungen (NRO, internationale Organisationen, Regierungsstellen usw.) und den Finanzierungsmethoden (Zuschüsse, Budgethilfe, Treuhandfonds usw.) verbundenen Risiken nicht berücksichtigt wurden; fordert die Kommission auf, durch eine differenziertere Berichterstattung mehr Klarheit über die Wirksamkeit der einzelnen Förderinstrumente zu schaffen; regt an, bei der Frage der Hilfen für Entwicklungsländer die Einführung eines stufenweisen Systems zu prüfen, wobei auf der ersten Stufe durch die Förderung einzelner Projekte die Grundvoraussetzungen für die Gewährung von Budgethilfen, nämlich eine Form demokratischer Haushaltskontrolle sowie unabhängiger Prüfstrukturen, mit geschaffen werden sollten;

146.

bedauert insbesondere, dass die Vorgänge auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen nicht adäquat in die Überprüfungen von EuropeAid einbezogen werden und die Überprüfungen daher nur einen begrenzten Beitrag zur Gesamtzuverlässigkeit sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge liefern können (Ziffer 8.12 des Jahresberichts);

147.

fordert EuropeAid auf, ein Kontrollprogramm auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen in die Praxis umzusetzen und seine gesamten Bemühungen auf die Ex-post-Prüfungen der verschiedenen NRO zu konzentrieren, mit denen es zusammenarbeitet;

148.

ist besorgt darüber, dass die Kommission nach Angaben des Rechnungshofs hinsichtlich der Wirksamkeit der im Rahmen von Tacis getätigten Ausgaben Ende 2005 nicht in der Lage war, zu ermitteln, inwieweit das Programm zur Verbesserung der Sicherheit auf der Ebene der einzelnen Kernkraftwerke beigetragen hat (Ziffer 8.36 des Jahresberichts); hält dies für eine äußerst schwerwiegende Kritik, da dadurch der Mangel an Sicherheiten hinsichtlich des grundlegenden und prioritären Aspektes aller Gemeinschaftsmaßnahmen, nämlich der Effizienz, deutlich wird;

149.

nimmt die Kritik des Rechnungshofs hinsichtlich der eingeschränkten Inanspruchnahme des Gemeinsamen RELEX-Finanzinformationssystems (CRIS) zur Kenntnis, dem nur wenige oder unvollständige Finanzinformationen entnommen werden, auf die sich eine detailliertere Risikoanalyse stützen könnte (Ziffer 8.6 des Jahresberichts); fordert die Kommission auf, die Schwächen des Systems CRIS umgehend zu beheben und das gesamte Potenzial dieses Instruments zu nutzen, um die für die Kontrollsysteme erforderlichen Informationen zu erhalten;

150.

nimmt Kenntnis von den Informationen der Kommission (Antwort auf die schriftliche Anfrage Nr. E-4481/06) dahin gehend, dass im Zusammenhang mit dem Lesotho Hochland Wasserprojekt drei Unternehmen, die EU-Finanzmittel erhalten hatten, vom „High Court“ von Lesotho zu Geldstrafen verurteilt wurden: Schneider Electric S. A. (Frankreich), Impregilo Spa (Italien) und Lahmeyer International GmbH (Deutschland);

151.

kritisiert, dass die Kommission im Fall des Lesotho Hochland Wasserprojekts offensichtlich keine Beschlüsse gemäß Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung (Ausschluss von der Auftragsvergabe) gefasst hat; erwartet, dass die Kommission die entsprechenden Beschlüsse nun spätestens bis Juni 2007 fasst und ankündigt und dem Parlament zusammen mit der Europäischen Investitionsbank (die ebenfalls involviert ist) spätestens im September 2007 einen umfassenden Bericht über die Angelegenheit unterbreitet, in dem auch dargelegt wird, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Gelder wieder einzuziehen;

Entwicklung

152.

begrüßt, dass der Anteil der EU-Mittel, die für die Bereiche Basisgesundheit und Basiserziehung ausgegeben wurden, von 4,98 % auf 6,83 % gesteigert wurde; bedauert jedoch, dass dieser Anteil immer noch weit entfernt ist von der 20 %-Marke, die im Haushalt 2005 festgelegt wurde; akzeptiert nicht, dass die Kommission das legitime und notwendige Ziel besserer Geberkoordinierung und Arbeitsteilung zwischen den Gebern als Entschuldigung für zu geringe Investitionen in die Bereiche der Basisgesundheit und Basiserziehung benutzt, und fordert sie auf, umgehend Maßnahmen zur Erreichung der Zielmarke von 20 % zu ergreifen sowie das Parlament mindestens zweimal jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung und über die in die Berechnung einbezogenen Faktoren schriftlich zu unterrichten;

153.

bedauert, dass die Kommission bisher keine umfassende Strategie entwickelt hat, um gemeinsam mit den Empfängerländern die Bereiche Gesundheit und Bildung zu Schwerpunktthemen in den neuen Länderstrategiepapieren zu machen;

154.

bedauert ferner, dass trotz gegenteiliger Zusagen der Kommission die Länderstrategiepapiere, die derzeit in Vorbereitung sind, kein klares Profil hinsichtlich der Millenniumsentwicklungsziele („MDG“) erkennen lassen, ganz zu schweigen von speziellen Zielen und Zeitplänen für die Erreichung der einzelnen MDG, und dass darin nicht ausreichend dargelegt wird, welchen Beitrag die Gemeinschaft zur Erreichung dieser Ziele leisten wird;

155.

begrüßt die Erklärungen der Kommission hinsichtlich der unvollständigen Ausführung einiger Haushaltstitel, insbesondere derjenigen für den Gemeinschaftsbeitrag für Maßnahmen, die von Nichtregierungsorganisationen zugunsten der Entwicklungsländer ausgeführt werden (Artikel 21 02 03), für die Umwelt in Entwicklungsländern (Artikel 21 02 05), zur Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten in den Entwicklungsländern (Posten 21 02 07 02), für die Unterstützung von Bevölkerungspolitik und reproduktiver Gesundheit (Posten 21 02 07 03) und für dezentralisierte Zusammenarbeit (Artikel 21 02 13); drängt jedoch darauf, dass die Anstrengungen zu einer vollständigen Ausführung des Haushalts weiter erhöht werden;

156.

fordert die Kommission auf, die Abwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Entwicklungsländern in EU-Staaten stärker zu beobachten und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die qualifizierten Menschen aus Entwicklungsländern das Verbleiben oder die Rückkehr in ihr Heimatland erleichtern, damit Maßnahmen der Geber, u. a. in den Bereichen Gesundheit und Bildung, langfristig und effizient der Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern zugute kommen können;

157.

ist erfreut, dass der Rechnungshof eine Verbesserung der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission festgestellt hat; bedauert jedoch, dass sich diese Verbesserung nicht auf Überwachung, Kontrolle und Audit der Durchführungseinrichtungen erstreckt; hält es für nicht akzeptabel, dass damit an zentraler Stelle der Kette zwischen europäischem Steuerzahler und Endempfänger im Entwicklungsland weiterhin eine so hohe Zahl materieller Fehler verzeichnet wird; fordert die Kommission auf dafür zu sorgen, dass insbesondere vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden und keine Doppelbuchungen auftreten;

158.

fordert die Kommission auf, aktiv zu werden, um dem Rechnungshof eine effiziente Kontrolle der EU-Finanzmittel im Rahmen von Maßnahmen zu ermöglichen, die von internationalen Organisationen, insbesondere von UN-Organisationen, durchgeführt werden;

159.

erwartet, dass die Kommission ihre Delegationen in den Empfängerländern anweist, in ihren Berichten grundsätzlich die konkreten Resultate des Einsatzes von EU-Mitteln zu detaillieren, so dass die Kommission die Resultate der EU-Entwicklungszusammenarbeit messen und publizieren kann;

160.

fordert die Kommission auf, die Verwendung der operativen Mittel ihrer Delegationen und die Vereinbarkeit ihrer Aktionsbereiche mit den Prioritäten der Europäischen Union, regelmäßig zu kontrollieren;

161.

begrüßt die Anstrengungen der Kommission, die Strategie zur Einbeziehung der Umwelt in die Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen, und fordert die Kommission auf, die Umweltdimension in der Entwicklungspolitik unter Einbeziehung der Förderung einer umweltfreundlichen Energieversorgung weiter voranzutreiben;

162.

ist erfreut über den positiven Gesamtverlauf der humanitären Hilfe der Kommission im Rahmen der Tsunami-Katastrophe; bedauert jedoch, dass die Soforthilfemaßnahmen nicht adäquat koordiniert wurden; fordert die Kommission auf, einerseits die Rollen der GD ECHO und der GD Umwelt (Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz) klarer zu definieren und andererseits Konzepte zu entwickeln, die die Unterstützung der betroffenen Regionen bei der Koordinierung der verschiedenen Geber sicherstellen, und begrüßt, dass die Kommission bereit ist, das Parlament regelmäßig schriftlich über die Fortschritte zu informieren;

163.

konstatiert erneut, dass eine Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt die Kohärenz der europäischen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt verstärken, für mehr Transparenz und Effizienz sorgen und eine demokratische Kontrolle erleichtern würde;

Partnerschaft Europa-Mittelmeer

164.

ist erfreut über die Feststellung des Rechnungshofs, dass sich die Verwaltung des Programms MEDA durch die Kommission deutlich verbessert hat; fordert die Kommission dringend auf, dessen Effektivität und Effizienz weiter zu steigern und einen reibungslosen Übergang zu den neuen Finanzinstrumenten sicherzustellen; fordert nachdrücklich, dass die Kommission das Parlament regelmäßig über die praktische Umsetzung der im Rahmen der neuen Instrumente in den Strategiepapieren und Richtprogrammen genannten Ziele unterrichtet;

165.

fordert die Kommission auf, ein fundierteres Evaluierungssystem für alle Ausgaben für die Außenhilfe vorzulegen, aus dem die Verbindung zwischen Ausgaben und politischen Ergebnissen oder deren Fehlen eindeutiger hervorgeht, um das Parlament in die Lage zu versetzen, seine Vorrechte und Pflichten als Haushaltsbehörde wirksam wahrzunehmen;

Östliche Nachbarländer

166.

begrüßt die Anstrengungen der Kommission, die Verwaltung der Tacis-Projekte in Russland und anderen begünstigten Ländern weiter zu verbessern; erkennt an, dass die Kommission auf viele der im Sonderbericht Nr. 2/2006 des Rechnungshofs hervorgehobenen Mängel reagiert hat;

167.

erwartet mit Interesse die von der Kommission 2006 begonnene Bewertung des Beitrags zur Verbesserung der Sicherheit in verschiedenen Atomkraftwerken im Rahmen des Programms Tacis;

168.

bekräftigt seine Forderung an die Kommission, mit den Agenturen der Vereinten Nationen das Zugangsrecht des Rechnungshofs zu den von diesen Agenturen verwalteten Projekten zu klären;

169.

fordert die Kommission auf, die Rückverfolgbarkeit der von der Europäischen Union internationalen Organisationen wie den UN-Agenturen und der Weltbank gewährten Mittel und Transparenz bezüglich der Verwaltung dieser Mittel einzufordern und dem Parlament die einschlägigen Informationen zu übermitteln;

170.

vertritt die Auffassung, dass die Sichtbarkeit der Europäischen Union gestärkt werden muss; fordert die Kommission und den Rat auf, weitere Überlegungen bezüglich ihrer Kommunikationsverfahren anzustellen, um mehr Transparenz und eine bessere Sichtbarkeit der Außenpolitik der Europäischen Union sicherzustellen;

Vorbeitrittsstrategie

171.

nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof erklärt hat, dass bei der Prüfung der Sapard-Vorgänge durch den Hof erhebliche Fehler festgestellt wurden und dass hinsichtlich der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission zwar Verbesserungen festgestellt, in den Mitgliedstaaten jedoch bedeutende Schwachstellen beobachtet wurden (Ziffern 9.10 und 9.19);

172.

empfiehlt der Kommission daher, die Überwachung der nationalen Systeme zu verbessern, und im Allgemeinen den endgültigen Ausgabenmeldungen für die Programme besondere Aufmerksamkeit zu schenken und im Besonderen für eine straffe Überwachung der Sapard-Zahlstellen zu sorgen;

173.

ist besorgt über die Verzögerungen im Rahmen des EDIS-Akkreditierungsprozesses für Phare und ISPA in Bulgarien, die dazu führten, dass dieser Prozess vor der Erweiterung nur teilweise abgeschlossen werden konnte; nimmt zur Kenntnis, dass die Vorbereitungsphase auf Seiten Bulgariens ausgeweitet wurde, das Fortschritte erzielt hat, nach wie vor aber die Aufsichts- und Kontrollsysteme sowie die für eine rechtzeitige und effektive Umsetzung der Projekte notwendigen Verwaltungskapazitäten verbessern muss; fordert die Kommission dringend auf, weiterhin mit den bulgarischen und rumänischen Behörden zusammenzuarbeiten, um sie dabei zu unterstützen, sich den EDIS-Anforderungen weiter anzupassen;

174.

ist erfreut über die Feststellung des Rechnungshofs, dass sich die für die CARDS-Projekte in Kroatien eingeführte dezentrale Verwaltung als unproblematisch erwiesen hat; ersucht die Kommission, weiter mit den einzelstaatlichen Durchführungsstellen zusammenzuarbeiten, um deren Verwaltungskapazitäten auszuweiten;

175.

erkennt zwar an, wie wichtig eine Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen ist, fordert aber nachdrücklich, dass die Kommission sich nur dann für eine Beteiligung an gemeinsamen Projekten entscheidet, wenn sie eine effektive Mittelverwendung sicherstellen; betont, dass die EU-Unterstützung einen klaren Mehrwert schaffen muss, und verlangt, dass die Kommission die gemeinsamen Projekte streng überwacht;

176.

ermutigt die Kommission, weiter auf die erfolgreiche Anwendung der im Rahmenabkommen im Finanz- und Verwaltungsbereich enthaltenen Kontrollklausel sowie Leitlinien bezüglich der von beiden Seiten als erforderlich erachteten Details in den Berichten der UN-Agenturen über die Durchführung von Projekten hinzuarbeiten und so die finanziellen Interessen der EU und die Vorrechte des Rechnungshofs zu wahren;

Verwaltungsausgaben

177.

nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass bei der Prüfung des Rechnungshofs keine wesentlichen Fehler aufgedeckt wurden, die die Rechtmäßigkeit der Verwaltungsausgaben betreffen;

178.

fordert die Kommission auf, das Parlament bis Ende 2007 zu informieren, welche Fortschritte die neuen Mitgliedstaaten, insbesondere Rumänien und Bulgarien, bei der Einführung von Antikorruptionsrechtsvorschriften gemacht haben; bedauert, dass von der rumänischen Regierung, in diesem Fall dem Justizminister, vorgeschlagene Antikorruptionsrechtsvorschriften vom rumänischen Parlament blockiert wurden; unterstützt die Regierung uneingeschränkt bei ihren Bemühungen, dass diese Rechtsvorschriften gebilligt und eingeführt werden;

179.

äußert allerdings seine Sorge über die zunehmenden Kosten der Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit und erachtet die Nutzung obligatorischer Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen zur Regelung kontroverser Beziehungen mit dem Personal der Kommission als unannehmbar;

Gemeinschaftseinrichtungen

180.

ist der Auffassung, dass die ständig zunehmende Zahl von Gemeinschaftseinrichtungen nicht immer die tatsächlichen Erfordernisse der Union und ihrer Bürger widerspiegelt; ersucht die Kommission daher, eine Kosten/Nutzen-Studie vorzulegen, bevor sie neue Agenturen einrichtet, und fordert den Rechnungshof auf, zu der betreffenden Kosten/Nutzen-Studie Stellung zu nehmen, bevor das Parlament entscheidet;

181.

ersucht die Kommission, alle fünf Jahre eine Studie über den Mehrwert aller bestehenden Gemeinschaftseinrichtungen vorzulegen; ersucht alle relevanten Organe, im Fall einer negativen Bewertung des Mehrwerts einer Gemeinschaftseinrichtung die erforderlichen Schritte einzuleiten und ihr Mandat umzuformulieren oder sie zu schließen;

182.

bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht einmal mehr festgestellt hat, dass Schwachstellen bei der Personaleinstellung und den Verfahren für die Auftragsvergabe durch die Agenturen bestehen und dass das tätigkeitsbezogene Management noch nicht eingeführt wurde;

183.

nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst in seinem Jährlichen Tätigkeitsbericht für 2005 Vorbehalte geäußert und festgestellt hat, dass es ihm am notwendigen Personal mangelt, um seine in der Haushaltsordnung festgelegte Verpflichtung zur jährlichen Prüfung dieser Einrichtungen erfüllen zu können; fordert den Internen Prüfer auf, der Haushaltsbehörde schnellstmöglich den hierfür erforderlichen, zusätzlichen Personalbedarf darzulegen;

184.

vertritt die Ansicht, dass es angesichts der wachsenden Zahl von Regelungsagenturen immer dringender erforderlich wird, die Zuständigkeiten der verschiedenen institutionellen Akteure der Europäischen Gemeinschaft für diese Agenturen zu klären und diesbezüglich klare Regeln aufzustellen, auch über die Verteilung von Zuständigkeiten im Kontrollbereich;

185.

bedauert, dass die Kommission bei den Verhandlungen über den Entwurf für eine Interinstitutionelle Vereinbarung zur Festlegung von Rahmenbedingungen für die europäischen Regelungsagenturen, der im Februar 2005 angenommen wurde (KOM(2005) 59), keine Fortschritte erzielt hat;

186.

stellt fest, dass die Agenturen mit Hilfe des Internen Auditdienstes begonnen haben, ihre internen Kontrolldienste einzurichten, und dass der Interne Auditdienst künftig regelmäßige Überprüfungen dieser Dienste vornehmen wird; ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Interne Auditdienst das korrekte Funktionieren dieser internen Kontrollsysteme in den Agenturen überwachen und das Parlament über diese Überwachung und die erzielten Fortschritte unterrichten muss;

187.

fordert die Kommission auf, Überlegungen anzustellen, ob für jede der Agenturen der Europäischen Union eine Kontrolle organisiert werden sollte, um ihre Funktionsweise, darunter insbesondere die Personalverwaltung, den Haushalt und die Frage der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe zu prüfen;

188.

nimmt zur Kenntnis, dass von mehreren Agenturen ein „Gemeinsamer Unterstützungsdienst“ eingerichtet wurde, um die IT-Systeme für das Finanzmanagement an die Systeme der Kommission anzupassen; stellt fest, dass die für diesen Dienst bereitgestellten Mittel außerhalb der Haushaltssysteme der Agenturen verwaltet wurden (Ziffer 10.7 des Jahresberichts für 2005); vertritt genau wie der Rechnungshof die Ansicht, dass bei dieser Zusammenarbeit die Haushaltsgrundsätze der Einheit und Transparenz nicht missachtet werden dürfen und dass die Haushaltsmittel für den „Gemeinsamen Unterstützungsdienst“ in den Haushaltssystemen der Agenturen als zweckgebundene Einnahmen behandelt werden müssen;

189.

ersucht den Rechnungshof, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel betreffend die Gemeinschaftseinrichtungen aufzunehmen, um ein klareres Bild von der Verwendung der EU-Mittel durch die Agenturen zu erhalten;

Europäische Schulen

190.

nimmt den positiven Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Europäischen Schulen zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass in diesem Bericht darauf hingewiesen wird, dass im Rahmen des internen Kontrollsystems der Schulen der Grundsatz der Trennung von Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung nicht eingehalten wird und dass die Anweisungsbefugnis für sämtliche Posten des Haushaltsplans und ohne finanzielle Obergrenzen auf zwei Referatsleiter übertragen wurde; hofft, dass in der neuen Haushaltsordnung der Europäischen Schulen, die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, die vom Rechnungshof angeprangerten Schwächen behoben werden; hofft, dass die Kommission künftig ihre Verantwortung für eine nachhaltige Schulpolitik vermehrt wahrnimmt, so wie es ihrem Finanzierungsanteil an den Europaschulen und nicht ihren formalen Stimmrechten in den obersten Entscheidungsgremien entspricht, und auf eine langfristige und für die Beteiligten verlässliche und Planungssicherheit gewährleistende Politik hinwirkt; wünscht, dass mittelfristig eine Anpassung der formalen Stimmrechte an den Finanzierungsanteil erfolgt;

Fragen im Zusammenhang mit den Gebäuden der Gemeinschaft

191.

nimmt die Kritik des Generaldirektors des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel („OIB“) zur Kenntnis, der in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht das strukturelle Defizit beklagt, das die Erhaltungskosten des Berlaymont-Gebäudes seit dessen Restaurierung verursachen (22), wobei ebenfalls auf eine Reihe von Rechnungslegungs- und Verwaltungsproblemen hingewiesen wird; vertritt die Ansicht, dass die angesprochenen Probleme des strukturellen Defizits unverzüglich gelöst werden müssen, und fordert die Kommission auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und das Parlament darüber zu informieren;

192.

wird auch auf andere Fragen im Zusammenhang mit dem Berlaymont-Gebäude zurückkommen, sobald der angekündigte Sonderbericht des Rechnungshofs zur Gebäudepolitik vorliegt;

193.

nimmt die Berichte der Kommission vom 21. Februar 2007 über ein Aufzugs- und Rolltreppenkartell zur Kenntnis, gegen dessen Mitglieder Bußgelder in Höhe von mehr als 990 000 000 EUR verhängt worden sind; erwartet von der Kommission bis September 2007 einen Bericht, aus dem hervorgeht, inwieweit auch die Institutionen der Gemeinschaft bei ihren diversen Bauprojekten Opfer dieses Kartells geworden sind und welche Schritte unternommen wurden, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen;

SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN SONDERBERICHTEN DES RECHNUNGSHOFS

Sonderbericht Nr. 6/2005 des Rechnungshofs zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V)

194.

weist darauf hin, dass sich die neue Finanzielle Vorausschau 2007-2013 insofern erheblich auf das TEN-V auswirken wird, als der vereinbarte Betrag etwa 40 % unter dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag liegt, was zur Folge hat, dass die Auswahl und die vorrangige Behandlung von Projekten noch wichtiger werden wird;

195.

ist der Auffassung, dass bei den derzeitigen finanziellen Gegebenheiten die grenzüberschreitenden Abschnitte der vorrangigen Vorhaben, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist, bevorzugt behandelt werden sollten;

196.

ersucht die Mitgliedstaaten, ein Konzept des europäischen Mehrwerts zu unterstützen, statt sich für das Prinzip des „gerechten Anteils“ einzusetzen;

197.

ist der Auffassung, dass die Kommission die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weiter verbessern muss, wenn vorrangige Projekte auf nationaler und EU-Ebene ausgewählt werden;

198.

äußert in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis über die schleppende Durchführung der vorrangigen TEN-V-Projekte und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Koordinierung der Finanzierung der EU-Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von Jahres- und Mehrjahresprogrammen zu verbessern;

199.

ersucht die Kommission, ihre Bemühungen um die Schaffung eines eindeutigen Rechtsrahmens und ebensolcher Verfahren fortzusetzen, sowie eine strenge Überwachung und eine gründliche Bewertung von Projekten und Programmen zu gewährleisten und eine umfassende Liste von eindeutigen Kriterien aufzustellen, die eine vorrangige Behandlung von Projekten auf transparente Art und Weise ermöglichen;

200.

fordert die Kommission auf, bei der Festlegung des rechtlichen Rahmens für den Inhalt der Berichte der europäischen Koordinatoren die Verfahren für deren Ernennung zu präzisieren;

201.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine eindeutige und transparente Aufteilung der institutionellen Zuständigkeiten und einen Rahmen für die Koordinierung der Tätigkeiten zwischen der GD REGIO und der GD TREN festzulegen, mit dem Ziel, eine doppelte Finanzierung derselben Projekte zu vermeiden;

202.

stellt fest, dass der Rechnungshof die erste Kosten-Nutzen-Analyse für die Schaffung einer Exekutivagentur als oberflächlich bezeichnet hat; ersucht den Rechnungshof, die rechtzeitig für den Initiativbericht des zuständigen Ausschusses im Juli 2005 abgeschlossene zweite Analyse zu bewerten;

203.

weist darauf hin, dass gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (23), vor Beantragung der Errichtung einer Exekutivagentur eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden muss, bei der eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen ist; bedauert, dass die Kommission vorab nicht in der Lage war, eine für den Rechnungshof zufrieden stellende Kosten-Nutzen-Analyse über die Errichtung einer Exekutivagentur vorzulegen; äußert ebenso wie der Rechnungshof Zweifel an der Qualität der revidierten Fassung der Kosten-Nutzen-Analyse über die Externalisierung der Verwaltung der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft für die TEN-V-Netze; fordert, dass die Kommission in Zukunft bereits vor der Weiterleitung eines Antrags auf Errichtung einer Exekutivagentur an die Haushaltsbehörden eine positive Stellungnahme des Rechnungshofs zu den Kosten-Nutzen-Analysen einholt;

204.

ist der Auffassung, dass die Kommission den Vorschlag prüfen sollte, den Beitrag der Gemeinschaft zur TEN-V-Haushaltslinie für grenzüberschreitende Projekte aufzustocken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank;

Sonderbericht Nr. 1/2006 des Rechnungshofs über den Beitrag des ESF zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs

205.

misst einer wirtschaftlichen und verantwortungsbewussten Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und der Anwendung des Grundsatzes, dass eine Initiative, die die nicht hinreichend nachprüfbar ist, nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert werden sollte, große Bedeutung bei, und bedauert daher, dass keine eindeutige Korrelation zwischen einem Rückgang des vorzeitigen Schulabgangs und der Bereitstellung von EU-Mitteln festgestellt wurde;

206.

räumt ein, dass die Kommission über einen angemessenen Begleit- und Kontrollmechanismus verfügt, um die Einhaltung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sicherzustellen, betont aber, dass dieser Mechanismus entsprechend dem, was die Kommission selbst erklärt hat, verbessert werden muss; fordert die Kommission auf mitzuteilen, wie sie dies zu erreichen gedenkt;

207.

ermutigt die Kommission, mit den Mitgliedstaaten und ihren nationalen statistischen Ämtern zusammenzuarbeiten, um den vorzeitigen Schulabgang ordnungsgemäß zu definieren und seine Häufigkeit zu ermitteln, und den Austausch von Informationen und optimalen Vorgehensweisen zwischen sämtlichen auf lokaler und nationaler Ebene mit dem Problem des vorzeitigen Schulabgangs befassten Einrichtungen anzuregen;

208.

fordert eine gemeinsame Verständigung innerhalb der EU-27 auf Messnormen und Definitionen für das Problem des vorzeitigen Schulabgangs, damit die nationalen Daten vergleichbar und von der notwendigen Qualität sind, um feststellen zu können, ob die Prioritäten der Lissabon-Strategie in dieser Hinsicht tatsächlich eingehalten werden;

209.

fordert die Kommission auf, so bald wie möglich eine eingehende Bewertung in den neuen Mitgliedstaaten vorzunehmen, und zwar so frühzeitig, dass, falls erforderlich, Abhilfemaßnahmen getroffen werden können; fordert ferner den Rechnungshof auf, parallel dazu in den neuen Mitgliedstaaten selbst eine ähnliche Rechnungsprüfung zu den Auswirkungen der zur Bekämpfung des vorzeitigen Schulabgangs bereitgestellten Mittel durchzuführen, wie er sie für die EU-15 durchgeführt hat;

Sonderbericht Nr. 2/2006 des Rechnungshofs über die Leistung der im Rahmen von Tacis in der Russischen Föderation finanzierten Projekte

210.

unterstreicht, dass trotz der positiven Ergebnisse in vielen Bereichen die Gesamtauswirkungen des Tacis-Programms nicht in allen Fällen wunschgemäß effizient und nachhaltig gewesen sind; stellt fest, dass die Art der vom Rechnungshof ermittelten Unregelmäßigkeiten hauptsächlich Missmanagement seitens der Kommission in der Programmplanung war;

211.

fordert die Kommission auf, die russische Regierung zu einem weiteren Dialog zu verpflichten, um die nationalen Bedürfnisse und die einzuschlagende Richtung sorgfältig zu identifizieren, sowie Anstrengungen zu unternehmen, um Prioritäten und Zielsetzungen, die durch die Maßnahmen erreicht werden sollen, genau zu ermitteln und festzulegen; fordert die Kommission, die stets um ein angemessenes Kosten/Nutzen-Verhältnis bemüht sein sollte, daher auf, das Programm aufmerksamer und strenger zu kontrollieren und zu bewerten als bisher;

212.

fordert die Kommission auf, ihre Prioritäten weiterhin auf eine begrenzte Anzahl von Sektoren und Programmen zu konzentrieren und ihren Geltungsbereich vom Projektansatz auf den Programmansatz umzustellen, da der Projektansatz in allzu vielen Fällen zu einem begrenzten Dialog, zu einer mangelhaften Eigenverantwortung und zu einer unzureichenden Flexibilität sowie zu isolierten Projekten geführt hat, mit denen die in den laufenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommen festgelegten großen und langfristigen Ziele wahrscheinlich nicht erreicht werden können;

213.

ersucht die Kommission, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um einen Vorschlag für eine Rechtsgrundlage vorzubereiten, die es gestatten soll, Tacis-Mittel für Kofinanzierungen mit der Russischen Föderation einzusetzen, und misst der finanziellen Mitwirkung regionaler und lokaler Akteure und der Sozialpartner sowie einer größeren Mitwirkung des privaten Sektors wesentliche Bedeutung bei;

214.

fordert die Kommission auf, eine häufige projektbezogene Evaluierung auch nach der Zeit der Umsetzung zu gewährleisten, um das Feed-back aus vorangegangenen Erfahrungen zu verbessern und ebenfalls für klare Informationen über laufende Projekte und verschiedene Programme zu sorgen, um den Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen zu erleichtern und die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der Mittel und die Beschlussfassungsverfahren zu verbessern;

Sonderbericht Nr. 3/2006 des Rechnungshofs über die humanitäre Hilfe der Kommission nach dem Tsunami

215.

begrüßt die im Großen und Ganzen positive Bewertung der humanitären Hilfe der GD ECHO durch den Rechnungshof;

216.

fordert die Kommission auf, die Rolle der GD ECHO und der GD Umwelt (durch das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz) bei der Deckung humanitären Bedarfs klarzustellen, um ein kohärentes Handeln sicherzustellen;

217.

ersucht die Kommission, die Rolle der GD ECHO zu stärken, um ihre Koordinierung und ihre Reaktionsfähigkeit weiter zu verbessern, damit rasch und effizient auf die Bedürfnisse der Opfer künftiger humanitärer Katastrophen reagiert werden kann, sowie die Bedeutung einer Verknüpfung zwischen kurzfristigen Soforthilfemaßnahmen und längerfristigen Wiederaufbaumaßnahmen adäquat zu berücksichtigen; stellt fest, dass die beiden Phasen derzeit unterschiedlichen Generaldirektionen, Verfahren und Mandaten unterliegen;

218.

fordert nachdrücklich eine wirtschaftliche Haushaltsführung und vertritt die Auffassung, dass die Übermittlung detaillierter finanzieller Informationen notwendig ist, um das wirksame Monitoring der Projektdurchführung zu erleichtern;

219.

unterstreicht die Empfehlung des Rechnungshofs, dass die GD ECHO ihr Monitoring-System verstärken sollte;

220.

versteht, dass ein Anstieg der Preise von Waren und der Arbeitskosten in außerordentlichen Situationen möglicherweise unvermeidbar ist; ersucht die Kommission aber, Maßnahmen mit dem Ziel zu erwägen, die Kosten so weit wie möglich zu kontrollieren und zu überwachen;

221.

äußert seine Sorge über die Konzentration auf die Verbreitung bekannter Namen und die Bedeutung, die Hilfsorganisationen bei humanitären Katastrophen, die hohe Medienaufmerksamkeit erregen, dem Aspekt der Sichtbarkeit beimessen, da dies negative Auswirkungen auf die Koordinierung der humanitären Hilfe und die Wahrnehmung der Hilfe durch die Opfer derartiger Katastrophen hat;

222.

fordert die Kommission auf, klar zu definieren, was eine NRO ist;

Sonderbericht Nr. 4/2006 des Rechnungshofs über Phare-Investitionsprojekte in Bulgarien und Rumänien

223.

bedauert die Verfahrensweise der Kommission, durch die bei einigen der aus dem Programm Phare finanzierten Projekte die Notwendigkeit nicht im Vorfeld nachgewiesen war und somit die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit nicht eingehalten wurden;

224.

legt der Kommission nahe, die bulgarischen und rumänischen Behörden in eine beiderseitige Zusammenarbeit einzubeziehen, um die Notwendigkeiten und Kapazitäten beider Länder präziser zu bestimmen, und sich zu bemühen, die Prioritäten und Zielvorgaben, die erreicht werden müssen, festzulegen und zu ermitteln;

225.

stellt fest, dass zwar mehrere Maßnahmen ergriffen wurden, um das Problem einer unzulänglichen Verwaltungskapazität und von Defiziten bezüglich des Vertragsrechts zu lösen und sicherzustellen, dass die Kofinanzierungsanforderungen eingehalten werden, dass aber weitere Anstrengungen unternommen werden müssen;

226.

fordert die Kommission auf, der Schaffung von Verwaltungsstrukturen und EDV-Systemen in Rumänien und Bulgarien, mit denen die EU-Mittel bewirtschaftet und kontrolliert werden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und den organisatorischen Umbau der Verwaltungen zu überwachen, die mit der Investition dieser Mittel betraut sind;

227.

fordert die Kommission auf, eindeutige Informationen über die laufenden Projekte und Programme und die Gesamtkapazität der rumänischen und bulgarischen Behörden im Hinblick auf die autonome Bewirtschaftung und administrative Kontrolle zu liefern und dafür Sorge zu tragen, dass die Offenheit und Transparenz bei der Verwendung von Mitteln und der entsprechenden Beschlussfassung verstärkt werden;

228.

fordert von der Kommission ein unabhängiges Gutachten über die Fähigkeit der rumänischen und bulgarischen Regierungsstellen zu einer korrekten und wirtschaftlichen Haushaltsführung beim Einsatz der Gemeinschaftsmittel;

Sonderbericht Nr. 6/2006 des Rechnungshofs über Umweltaspekte der Entwicklungszusammenarbeit der Kommission

229.

fordert die Kommission eindringlich auf, auf der Grundlage der im Dezember 2005 beschlossenen neuen Entwicklungspolitik eine umfassende Umweltstrategie für ihre Entwicklungszusammenarbeit auszuarbeiten;

230.

ist der Ansicht, dass im Rahmen einer solchen Strategie anerkannt werden sollte, dass es nicht nur darauf ankommt, die Umweltbelange in alle Entwicklungsprogramme und -projekte einzubeziehen, sondern auch darauf, die Umwelt zu einem prioritären Ausgabenbereich zu machen;

231.

vertritt die Auffassung, dass eine Fortbildung in Fragen der Einbeziehung der Umweltdimension für Beamte in Schlüsselpositionen verbindlich sein sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ausarbeitung des Leitfadens Umweltintegration so schnell wie möglich fertig zu stellen;

232.

fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass sie intern über genügend ökologisches Fachwissen verfügt und dass klare Verfahren für die Umweltintegration festgelegt und befolgt werden;

233.

fordert die Kommission auf, das anerkannte Fachwissen der nationalen Entwicklungshilfeverwaltungen der Mitgliedstaaten und privater Unternehmen, die über unbestrittene Erfahrungen als Partner der nationalen Entwicklungshilfeverwaltungen bei der Verwaltung von Umweltprojekten verfügen, stärker in Anspruch zu nehmen;

234.

unterstreicht nachdrücklich, dass die Projekte auf der Grundlage detaillierter Spezifikationen mit klar festgelegten Zielen geplant werden müssen und dass externe Überwacher herangezogen werden sollten, um die Erfolgsquote der einzelnen Projekte zu bewerten und Versäumnisse oder Schwachstellen eindeutig zu ermitteln;

Sonderbericht Nr. 7/2006 des Rechnungshofs über Investitionen zur Entwicklung des ländlichen Raums — ein wirksames Mittel zur Beseitigung der Probleme ländlicher Gebiete?

235.

begrüßt die Veröffentlichung des Berichts und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die in dem Bericht genannten Mängel, auf die in der neuen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums (oder in den detaillierten Durchführungsbestimmungen) nicht eingegangen wird, abzustellen, insbesondere bei der Genehmigung der nationalen Programme;

236.

fordert die Kommission insbesondere auf, klarere Strategien festzulegen, die sich an spezifischen Zielen ausrichten, und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, die Festlegung von Zielen, Begünstigten und Gebieten sowie die Auswahl der geeignetsten Vorhaben zu verbessern und dies in die Programmplanungsdokumente für den Zeitraum 2007-2013 aufzunehmen;

237.

ist der Auffassung, dass der Zeitrahmen für die Genehmigung der nationalen Programme durch die Kommission möglicherweise geringfügig ausgeweitet werden muss, um eine gründliche Analyse zu ermöglichen, da die Qualität nationaler Programme in starkem Maße ausschlaggebend dafür sein wird, ob die Zuteilung der Mittel für die bedürftigsten Gebiete und Empfänger wirklich gerechtfertigt ist und die Wirksamkeit von Investitionsmaßnahmen in Zukunft besser bewertet werden kann;

238.

bekräftigt erneut die Bedeutung, die es einem effizienten und verantwortungsbewussten Umgang mit den Haushaltsmitteln der Europäischen Union und der Anwendung des Grundsatzes beimisst, dass eine Initiative, die nicht hinreichend überprüft werden kann, nicht aus öffentlichen Geldern finanziert werden sollte; ist der Auffassung, dass in diesem Zusammenhang die Festsetzung klarer Ziele und die Definition klarer Strategien in den nationalen Programmen von wesentlicher Bedeutung ist;

239.

ist der Auffassung, dass das strukturelle und das landwirtschaftliche Ziel der Investitionsmaßnahmen im Rahmen eines sorgfältig ausbalancierten sektoralen (für die Landwirtschaft) und territorialen (für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt) Ansatzes erreicht werden sollte;

240.

ersucht die Kommission, aufgrund der Überlegung, dass der zweite Pfeiler der GAP ein unerlässliches Instrument in der weiteren Entwicklung des ländlichen Raums in der EU ist, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, entscheidende Erfolgsfaktoren von Investitionsvorhaben zu analysieren und Fälle, in denen bewährte Methoden angewandt werden, allgemein bekannt zu machen;

241.

ermutigt die Kommission, die Überwachungs- und Evaluierungssysteme in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu verbessern, beispielsweise durch die Entwicklung relevanter Qualitätsindikatoren, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten und die Kommission feststellen können, ob Maßnahmen wirksam waren und welche Ziele erreicht wurden;

242.

begrüßt die Tatsache, dass die Diskussion über diesen Sonderbericht gleichzeitig mit der ersten einführenden Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Reform des Obst- und Gemüsesektors stattfand, die ab 2008 wirksam werden soll;

Sonderbericht Nr. 8/2006 des Rechnungshofs — Wachsender Erfolg? Wirksamkeit der Unterstützung der Europäischen Union für die Obst- und Gemüseerzeuger

243.

bekräftigt sein Engagement für die gemeinschaftliche Unterstützung des Obst- und Gemüsesektors in der Europäischen Union, da diese Unterstützung notwendig ist, um den Sektor auf eine tragfähigere Grundlage zu stellen und wettbewerbsfähiger zu machen;

244.

unterstreicht, dass die Erzeugerorganisationen der Eckpfeiler der GMO für Obst und Gemüse sind, und unterstützt daher die Kommission, wenn sie die Erzeuger ermutigt und dabei unterstützt, Erzeugerorganisationen zu bilden;

245.

bekundet seine Unterstützung für ein Abrücken von interventionistischen Maßnahmen, z. B. Rücknahmen oder Hilfen für verarbeitete Erzeugnisse, die es für kontraproduktiv im Hinblick auf die für den Obst- und Gemüsesektor skizzierten Zielvorgaben hält;

246.

ist der Ansicht, dass Unterstützungssysteme für operative Programme für Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse weitaus mehr Erfolg versprechen als interventionistische Maßnahmen;

247.

nimmt zur Kenntnis, dass für 2009 eine Bewertungsstudie vorgesehen ist, begrüßt eine solche Studie und fordert, dass die Kommission einen zweckmäßigen Überwachungs- und Kontrollmechanismus für den Obst- und Gemüsesektor aufstellt, um die Einhaltung der Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung sicherzustellen;

248.

begrüßt die Erklärung der Kommission, dass sie ihre Fähigkeit zur Erhebung von Daten verbessern und einschlägige qualitative und quantitative Indikatoren entwickeln wird, um Wirksamkeit und Effizienz zu messen; ist der Ansicht, dass diese Indikatoren ein breiteres Spektrum von Vorteilen von Programmen besser erfassen sollten, die auf einem höheren Aggregierungsniveau überprüft werden sollten; schlägt außerdem vor, dass die Kommission so bald wie möglich die Relevanz und Genauigkeit bestehender Indikatoren und Statistiken überprüft;

249.

teilt die Auffassung des Hofes, dass das gegenwärtige System einer sorgfältigen Überprüfung bedarf, um seine Effizienz und Effektivität zu verbessern; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Effizienz und Effektivität des Systems von operativen Programmen der Erzeuger strikt zu überwachen und zu steigern und bei den besten Ergebnissen die Faktoren für den Erfolg zu untersuchen und auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen für eine bessere Ausführung auf der Ebene der Mitgliedstaaten, insbesondere in den weniger gut organisierten Regionen, zu ziehen;

250.

unterstützt deshalb die Empfehlungen des Hofes, die Kriterien für die Zuschussfähigkeit zu klären und zu vereinfachen, um die Transparenz zu erhöhen und die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Zahlungssystemen zu verringern;

251.

fordert die Kommission auf, die Beihilfeverfahren und -bestimmungen mit denen des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums abzugleichen, um klarzustellen, wann sie einander ergänzen können, und wann sie einander ausschließen;

252.

fordert die Kommission auf, die Durchführung der Regelung in den neuen Mitgliedstaaten aufmerksam zu überprüfen und zu kontrollieren;

Sonderbericht Nr. 9/2006 des Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat

253.

hebt die Tatsache hervor, dass die Gesamtkosten aller Sprachendienste der EU-Organe — Übersetzung und Dolmetschen kombiniert — nur 1 % des gesamten EU-Haushalts ausmachen;

254.

ist erstaunt, dass die Organe bisher weder ihre gesamten Übersetzungskosten (24) noch ihre Kosten pro Seite berechnet haben; stellt fest, dass 2005 in der Kommission von 1 450 Übersetzern 1 324 000 Seiten, im Parlament von 550 Übersetzern 1 080 000 Seiten und im Rat von 660 Übersetzern 475 000 Seiten übersetzt wurden; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof die gesamten Übersetzungskosten 2003 auf 414 200 000 EUR veranschlagt hat: 214 800 000 EUR für die Kommission, 99 000 000 EUR für das Parlament und 100 400 000 EUR für den Rat; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Durchschnittskosten pro Seite im selben Jahr auf 166,37 EUR beliefen: 150,2 EUR für die Kommission, 149,7 EUR für das Parlament und 251,8 EUR für den Rat;

255.

vertritt die Ansicht, dass die Organe geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Produktivität der EU-Übersetzungsdienste im Vergleich zum Privatsektor weiter zu verbessern;

256.

vertritt die Ansicht, dass geklärt werden muss, warum die Preise, die das Parlament für freiberufliche Übersetzer zahlt, durchschnittlich um 12 % höher sind als die von der Kommission gezahlten Preise;

257.

begrüßt die Tatsache, dass es Kommission und Rat gelungen ist, das Übersetzungsvolumen nach der EU-10-Erweiterung in Grenzen zu halten, womit der Kostenanstieg eingedämmt wurde;

258.

hält es für notwendig, dass die drei Organe die Übersetzungskosten auf einer jährlichen Grundlage unter Verwendung der gleichen Kriterien und Berechnungsmethoden feststellen; vertritt die Ansicht, dass die daraus resultierenden Zahlen nicht nur für Haushaltszwecke, sondern auch zur Sensibilisierung der Nutzer für die Kosten verwendet werden sollten;

259.

begrüßt die Bereitschaft der Kommission, 2006 das Verfahren zur Genehmigung und Überprüfung der Übersetzungsaufträge anzuwenden; begrüßt ferner die Tatsache, dass der Rat 2003 eine Liste von Kerndokumenten erstellt und damit die Übersetzung anderer Texte begrenzt hat;

260.

empfiehlt, in höherem Maße Begrenzungen bezüglich der Länge von Dokumenten und schriftliche Zusammenfassungen zu nutzen;

261.

ermutigt Ausschüsse und Delegationen, Texte nur in den Sprachen der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter vorzulegen; empfiehlt, dass zusätzliche Sprachfassungen auf Antrag erstellt werden könnten;

262.

ist im Allgemeinen der Auffassung, dass die Organe die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um einen hohen Qualitätsstandard für die Übersetzungen zu gewährleisten; ist daher der Auffassung, dass der Rat, das Parlament und die Kommission den Rechnungshof und den Haushaltskontrollausschuss rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2006 über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Qualität der Übersetzungen unterrichten müssen;

263.

vertritt die Ansicht, dass die Organe die für die Überwachung des Übersetzungsprozesses verfügbaren Managementinformationen weiter verbessern und dabei die vom Hof vorgeschlagenen Leistungsindikatoren berücksichtigen müssen (25);

264.

vertritt die Ansicht, dass der Rat, das Parlament und die Kommission interne und externe Ressourcen wie Datenbanken, computergestützte Übersetzungen, Telearbeit und Outsourcing wirtschaftlich und wirksam nutzen müssen;

265.

ist der Auffassung, dass jedes Organ erst freie Übersetzungskapazitäten in den beiden anderen Organen prüfen muss, bevor Übersetzungen nach außen vergeben werden;

Sonderbericht Nr. 10/2006 des Rechnungshofs über die Ex-post-Bewertungen der Ziel-1- und Ziel-3-Programme des Zeitraums 1994-1999 (Strukturfonds)

266.

fordert die Kommission auf, nachzuweisen, inwieweit das methodische Vorgehen für die Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Bewertung konsolidiert worden ist, um im Rahmen des Möglichen für den Ex-post-Bewertungszeitraum 2000-2006 logische Fehler zu vermeiden, wie sie im Sonderbericht des Hofes festgestellt worden sind;

267.

regt an, die Zusammenarbeit zwischen der GD REGIO und der GD EMPL auszuweiten, was die gemeinsamen Punkte der Bewertungsmethoden betrifft;

268.

stellt fest, dass das methodische Vorgehen hinsichtlich des gegenwärtigen Einsatzes des HERMIN-Modells größere Probleme aufwirft; ist beunruhigt darüber, dass das gegenwärtige methodische Vorgehen es nicht gestattet, der Bedeutung des tertiären Sektors für bestimmte Volkswirtschaften — beispielsweise den Fremdenverkehr — ausreichend Rechnung zu tragen; befürchtet, dass es große Schwierigkeiten bei der Bewertung der Strukturfonds in den Ländern geben wird, die der Europäischen Union im Jahre 2004 beigetreten sind, und zwar wegen der spezifischen Umstände ihrer jungen Marktwirtschaften; fordert die Kommission auf, vor der Einleitung der Bewertung für den Zeitraum 2000-2006 nachzuweisen, inwieweit sie das methodische Vorgehen geändert hat, um dieser Kritik Rechnung zu tragen;

269.

fordert ebenfalls, dass der methodische Ansatz mit zusätzlichen Elementen ergänzt und vervollständigt wird, um die mikroökonomischen Auswirkungen zu messen; ist der Auffassung, dass private Investitionen für die langfristige Wirkung der Strukturfonds und für die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtig sind; fordert, dass sie im Ex-post-Bewertungszeitraum 2000-2006 berücksichtigt werden;

270.

fordert in dem Bestreben, einen in sich schlüssigen Ansatz bei der Bewertung der Strukturfonds generell sicherzustellen, dass die Schlussfolgerungen im Sonderbericht des Hofes für die künftigen Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Bewertungen für die Planungszeiträume 2000-2006, 2007-2013 und danach berücksichtigt werden;

271.

unterstützt die Vorstellung, dass die Bewertung der Strukturfonds als kontinuierlicher Prozess angesehen werden müsste, der permanent von den Schlussfolgerungen der verschiedenen Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Bewertungen gespeist wird; fordert, dass die Mitgliedstaaten in diesen Prozess einbezogen werden, und fordert die Kommission auf, nachzuweisen, wie sie diese Ideen unverzüglich umsetzen will;

272.

ist der Ansicht, dass in dem Bestreben, den Bürgern den europäischen Mehrwert der Strukturfonds vor Augen zu führen, bei künftigen Bewertungen außerdem diese indirekten Wirkungen der Strukturfonds hervorgehoben werden müssten;

273.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Lenkungsgruppe für die Ex-post-Bewertung 2000-2006 die Möglichkeit einer stärkeren Zusammenarbeit mit den Universitäten in Form von Partnerschaften mit Fachinstituten und Studien über spezifische Themen sondiert und dabei auch auf den Sachverstand von externen Experten zurückgreift;

274.

ist der Auffassung, dass es eine solche Zusammenarbeit gestatten würde, die Bewertung zu verfeinern und das Potenzial der Strukturfonds stärker auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, diesen Weg fortzusetzen, um ein vorbildliches Modell für die Bewertung der Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zu schaffen, das ein eigenständiges europäisches Modell wäre, aber auch das Potenzial hätte, weltweit als Vorbild zu dienen.


(1)  ABl. L 60 vom 8.3.2005.

(2)  ABl. C 264 vom 31.10.2006, S. 1.

(3)  ABl. C 107 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 1.

(5)  ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 10.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).

(7)  ABl. C 273 vom 9.11.2006, S. 2.

(8)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(9)  ABl. L 196 vom 27.7.2005, S. 1.

(10)  ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 5.

(11)  Siehe Ratsdokument 14138/05.

(12)  Ziffer 1.59 des Jahresberichts des Rechnungshofs für 2005.

(13)  ABl. C 288 E vom 25.11.2006, S. 83.

(14)  Rechnungsabschluss in der Abteilung Garantie des EAGFL, Abschluss der operativen Programme der Strukturfonds und Abschluss der Prüfungen für die dezentrale Verwaltung der Maßnahmen im Außenbereich.

(15)  Maßnahme 7: Förderung bewährter Verfahren zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Prüfungen auf Projektebene; Maßnahme 9: Förderung des Ansatzes der Einzigen Prüfung; Maßnahme 10: Erste Abschätzung und Analyse der Kontrollkosten.

(16)  Jahresbericht des internen Prüfers an die Entlastungsbehörde über die internen Prüfungen im Jahr 2005 (Artikel 86 Absatz 4 der Haushaltsordnung), KOM(2006) 279, Abschnitt 2.1, S. 5.

(17)  Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, Artikel 71 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).

(18)  Artikel 106 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung sowie sektorbezogene Sonderbestimmungen der Artikel 38 Absatz 5 und 39 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 über die Strukturfonds.

(19)  Siehe Angenommene Texte vom 13.2.2007, P6_TA(2007) 27, Abänderung 10.

(20)  Siehe auch die Stellungnahme Nr. 1/2006 zum Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung.

(21)  In ihrem Synthesebericht über die Managementbilanz der Kommission 2005.

(22)  Punkt 2.2.1.2 des jährlichen Tätigkeitsberichts des OIB, „Risikomanagement“, S. 23.

(23)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(24)  Dem Hof zufolge umfassen diese Zahlen die Kosten für Übersetzer, Schreibkräfte, Management, Personal des Übersetzungsdiensts, Planungsreferat, Gebäude, IT und Personalverwaltung (z. B. Fortbildung).

(25)  Siehe Ziffern 53 und 88 des Berichts des Rechnungshofs.


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