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Amtsblatt der Europäischen Union, C 264, 12. August 2020


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ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 264

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

63. Jahrgang
12. August 2020


Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2020/C 264/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.9418 — Temasek/RRJ Master Fund III/Gategroup) ( 1 )

1


 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Europäische Kommission

2020/C 264/02

Euro-Wechselkurs — 11. August 2020

2

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2020/C 264/03

Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

3


 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Europäische Kommission

2020/C 264/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9898 — Archer-Daniels-Midland/Marfrig Global Foods/PlantPlus Foods) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall ( 1 )

4


 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR.

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

12.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.9418 — Temasek/RRJ Master Fund III/Gategroup)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 264/01)

Am 29. August 2019 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32019M9418 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Europäische Kommission

12.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/2


Euro-Wechselkurs (1)

11. August 2020

(2020/C 264/02)

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1783

JPY

Japanischer Yen

124,97

DKK

Dänische Krone

7,4469

GBP

Pfund Sterling

0,89843

SEK

Schwedische Krone

10,2835

CHF

Schweizer Franken

1,0743

ISK

Isländische Krone

161,10

NOK

Norwegische Krone

10,5658

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

26,155

HUF

Ungarischer Forint

345,03

PLN

Polnischer Zloty

4,4018

RON

Rumänischer Leu

4,8355

TRY

Türkische Lira

8,5410

AUD

Australischer Dollar

1,6406

CAD

Kanadischer Dollar

1,5656

HKD

Hongkong-Dollar

9,1320

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7833

SGD

Singapur-Dollar

1,6154

KRW

Südkoreanischer Won

1 393,79

ZAR

Südafrikanischer Rand

20,6263

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,1857

HRK

Kroatische Kuna

7,4795

IDR

Indonesische Rupiah

17 348,00

MYR

Malaysischer Ringgit

4,9400

PHP

Philippinischer Peso

57,615

RUB

Russischer Rubel

85,6858

THB

Thailändischer Baht

36,598

BRL

Brasilianischer Real

6,4068

MXN

Mexikanischer Peso

26,3028

INR

Indische Rupie

87,8620


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

12.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/3


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

(2020/C 264/03)

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

19.7.2020 um 24:00 UTC

Laufzeit

19.7.2020 um 24:00 UTC —31.12.2020

Mitgliedstaat

Europäische Union (Alle Mitgliedstaaten)

Bestand oder Bestandsgruppe

RED/N3M

Art

Rotbarsch (Sebastes spp.)

Gebiet

NAFO-Gebiet 3M

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Referenznummer

09/TQ123


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Europäische Kommission

12.8.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9898 — Archer-Daniels-Midland/Marfrig Global Foods/PlantPlus Foods)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 264/04)

1.   

Am 3. August 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Archer-Daniels-Midland Company („ADM“, USA), ein börsennotiertes Unternehmen,

Marfrig Global Foods S.A („Marfrig“, Brasilien),

PlantPlus Food LLC („PlantPlus Food“, USA), kontrolliert von ADM und Marfrig.

ADM und Marfrig übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über PlantPlus Food.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an dem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

ADM: Verarbeitung von Ölsaaten, Mais, Zucker, Weizen und anderen landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen sowie Herstellung von pflanzlichen Ölen und Fetten, pflanzlichem Protein, Schrot, Mais, Süßungsmitteln, Mehl, Biodiesel, Ethanol sowie veredelten Lebensmittel- und Tierfutterinhaltsstoffen. ADM ist weltweit tätig.

Marfrig: Erzeugung von Rindfleisch und Rindfleischfrikadellen. Marfrig ist ein weltweit führender Hersteller verzehrfertiger Fleischerzeugnisse, wie von Rindfleischkonserven, Rindtrockenfleisch, Soßen und Tütenprodukten.

PlantPlus Food: Entwicklung, Herstellung und Verkauf von rind-, schweine- und hühnerfleischähnlichen Lebensmittelprodukten auf Basis pflanzlicher Proteine.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9898 — Archer-Daniels-Midland/Marfrig Global Foods/PlantPlus Foods

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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