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Document E2021A0624(01)

    Änderungen des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs 2021/C 245/13

    ABl. C 245 vom 24.6.2021, p. 16–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    24.6.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 245/16


    Änderungen des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten über die Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs

    (2021/C 245/13)

    Das am 18. November 2020 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Protokolls 9 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs ist am 22. Dezember 2020 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2021.

    Dieses Abkommen und die aktualisierte konsolidierte Fassung des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs sind nun auf der Website des EFTA-Sekretariats veröffentlicht worden.

    Sie sind unter den nachstehenden Links zu finden:

    https://www.efta.int/Agreement-Annexes-and-Protocols-2477

    und

    https://www.efta.int/legal-texts/the-surveillance-and-court-agreement/amendments-protocol-9


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