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Document E2014C0710(05)

    Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

    ABl. C 217 vom 10.7.2014, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.7.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 217/13


    Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

    (2014/C 217/09)

    Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

    Tag des Erlasses der Entscheidung

    :

    19. März 2014

    Nummer der Beihilfe

    :

    74981

    Nummer der Entscheidung

    :

    127/14/COL

    EFTA-Staat

    :

    Norwegen

    Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

    :

    Innovationskern NCE Raufoss

    Rechtsgrundlage

    :

    Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c EWR-Abkommen

    Art der Maßnahme

    :

    Einzelbeihilfe zur Belebung von Innovationskernen

    Ziel

    :

    Innovationsförderung

    Form der Beihilfe

    :

    Zuschuss

    Mittelausstattung

    :

    Mittelausstattung insgesamt: 60 Mio. NOK

    Laufzeit

    :

    bis Juli 2016

    Wirtschaftszweige

    :

    industrielle Maschinen, Elektrogeräte und optische Geräte

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    :

    Innovation Norway

    PO Box 448

    Sentrum, Akersgata 13

    NO-0104 Oslo

    NORWEGEN

    Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

    http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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