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Document E2012C0265

Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 265/12/KOL vom 5. Juli 2012 zur Genehmigung des von Norwegen vorgelegten Krisenplans für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren

ABl. C 340 vom 8.11.2012, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/04/2021; Aufgehoben durch E2021C0032

8.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 340/4


BESCHLUSS DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE

Nr. 265/12/KOL

vom 5. Juli 2012

zur Genehmigung des von Norwegen vorgelegten Krisenplans für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren

2012/C 340/03

DIE EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE —

gestützt auf den in Nummer 8a in Teil 3.1. Kapitel I Anhang I des EWR-Abkommens genannten Rechtsakt,

Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (1), in der berichtigten und geänderten Fassung

gestützt auf den Beschluss Nr. 259/12/KOL des Kollegiums, durch den das zuständige Kollegiumsmitglied ermächtigt wird, diesen Beschluss anzunehmen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Norwegen hat gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Richtlinie 2006/88/EG einen Krisenplan für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren erstellt.

Am 30. Juni 2011 hat Norwegen den Krisenplan gemäß Artikel 47 Absatz 4 der Richtlinie 2006/88/EG der Überwachungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Die Überwachungsbehörde hat den Krisenplan für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission geprüft.

Außerdem führte die Überwachungsbehörde im April 2012 in Norwegen einen Informationsbesuch in Sachen Krisenpläne durch.

Die Prüfung durch die Überwachungsbehörde und die im Zuge des Informationsbesuchs durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass der von Norwegen vorgelegte Krisenplan die Anforderungen des Artikels 47 und des Anhangs VII der Richtlinie 2006/88/EG erfüllt.

Die Überwachungsbehörde hat mit Beschluss Nr. 259/12/KOL die Sache an den EFTA-Veterinärausschuss verwiesen, der sie unterstützt. Der Ausschuss hat den Vorschlag der Überwachungsbehörde einstimmig angenommen. Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen somit der einmütigen Stellungnahme des die EFTA-Überwachungsbehörde unterstützenden EFTA-Veterinärausschusses, wobei der endgültige Wortlaut unverändert bleibt.

Der von Norwegen vorgelegte Krisenplan für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren sollte daher genehmigt werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der von Norwegen vorgelegte Krisenplan für gelistete exotische Krankheiten bei Wassertieren wird hiermit genehmigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 5. Juli 2012 in Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an Norwegen gerichtet.

Artikel 4

Nur der englische Wortlaut dieses Beschlusses ist verbindlich.

Brüssel, den 5. Juli 2012

Für die EFTA-Überwachungsbehörde

Sverrir Haukur GUNNLAUGSSON

Mitglied des Kollegiums

Florence SIMONETTI

Direktor (m.d.W.d.G.b.)


(1)  ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 14, und EWR-Beilage Nr. 32 vom 17.6.2010, S.1 (auf Isländisch) und EWR-Beilage Nr. 35 vom 23.6.2011, S. 44 (auf Norwegisch).


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