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Document E2011C0922(03)

Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

ABl. C 278 vom 22.9.2011, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 278/8


Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

2011/C 278/09

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende staatliche Beihilfemaßnahme:

Datum der Annahme des Beschlusses

:

29. März 2011

Beihilfe Nr.

:

68962

Beschluss Nr.

:

96/11/KOL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

:

Flughafen Notodden, Tuven

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c und das Kapitel zur Finanzierung von Flughäfen und Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen in Teil IV der Leitlinien der Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen

Art der Maßnahme

:

Einzelbeihilfe

Zielsetzung

:

Flughafeninfrastruktur

Form der Beihilfe

:

Finanzhilfe

Beihilfebetrag

:

9 485 000 NOK

Wirtschaftszweige

:

Flughafen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Ministry of Transport and Communication

PO Box 8010 Dep.

0030 Oslo

NORWAY

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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