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Document E2011C0922(01)

    Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

    ABl. C 278 vom 22.9.2011, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 278/6


    Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

    2011/C 278/07

    Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende staatliche Beihilfemaßnahme:

    Datum der Annahme des Beschlusses

    :

    9. Februar 2011

    Beihilfe Nr.

    :

    69042

    Beschluss Nr.

    :

    39/11/KOL

    EFTA-Staat

    :

    Norwegen

    Name des Begünstigten

    :

    Finnfjord AS

    Art der Maßnahme

    :

    Einzelbeihilfen gemäß der Energiefondsregelung, vorbehaltlich einer detaillierten Bewertung entsprechend den Leitlinien der EFTA-Überwachungsbehörde für staatliche Umweltschutzbeihilfen

    Regelung

    :

    Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Energiefondsregelung mit Entscheidung Nr. 125/06/KOL vom 3. Mai 2006 genehmigt.

    Zielsetzung

    :

    Umweltschutz

    Form der Beihilfe

    :

    Finanzhilfe

    Beihilfebetrag

    :

    175 Mio. NOK

    Wirtschaftszweige

    :

    Stromerzeugung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    :

    Enova SF

    Professor Borchsgt. 2

    7030 Trondheim

    NORWAY

    Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist unter der Internet-Adresse der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

    http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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