EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document E2006P0003

Ersuchen des Oslo Tingrett vom 30. Januar 2006 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Ladbrokes Ltd. gegen Staten v/ Kultur- og kirkedepartementet und Staten v/ Landsbruks- og matdepartementet (Rechtssache E-3/06)

ABl. C 33 vom 15.2.2007, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 33/5


Ersuchen des Oslo Tingrett vom 30. Januar 2006 um ein Gutachten des EFTA-Gerichtshofs in der Rechtssache Ladbrokes Ltd. gegen Staten v/ Kultur- og kirkedepartementet und Staten v/ Landsbruks- og matdepartementet

(Rechtssache E-3/06)

(2007/C 33/03)

Mit Beschluss vom 30. Januar 2006, der in der Gerichtskanzlei am 25. August 2006 einging, beantragte das Oslo Tingrett (Bezirksgericht Oslo) beim EFTA-Gerichtshof ein Gutachten in der Rechtssache Ladbrokes Ltd. gegen Kultur- og kirkedepartementet und Staten gegen Landsbruks- og matdepartementet zu folgenden Fragen:

1.

Stehen die Artikel 31 und/oder 36 EWR-Abkommen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen bestimmte Glücksspielformen nur von staatseigenen Glücksspielgesellschaften betrieben werden dürfen, die ihre Gewinne für kulturelle und sportliche Zwecke verwenden?

2.

Stehen die Artikel 31 und/oder 36 EWR-Abkommen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Lizenzen für Wetten auf Pferderennen nur gemeinnützigen Vereinigungen oder Unternehmen erteilt werden können, deren Ziel die Förderung der Pferdezucht ist?

3.

Stehen die Artikel 31 und/oder 36 EWR-Abkommen nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen Lizenzen für bestimmte Glücksspielformen nur gemeinnützigen Vereinigungen und Vereinigungen mit humanitären oder sozialen Zielen erteilt werden können?

4.

Ist es nach EWR-Recht zulässig, dass nationale Rechtsvorschriften verfügen, dass die Gewinne aus Glücksspielen für humanitäre und soziale Zwecke (u.a. Sport und Kultur) verwendet werden müssen und nicht als Quelle für private Gewinne dienen dürfen?

5.

Steht Artikel 36 EWR-Abkommen einer nationalen gesetzlichen Vorschrift entgegen, nach der Glücksspiele, die in Norwegen verboten sind, die aber in einem anderen EWR-Staat legal betrieben werden, nicht angeboten und vermarktet werden dürfen?


Top