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Document E2006C0226

Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 226/06/KOL vom 19. Juli 2006 über die Fördergebietskarte und das Beihilfenniveau (Norwegen)

ABl. L 54 vom 28.2.2008, p. 21–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/226(2)/oj

28.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 54/21


ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE

Nr. 226/06/KOL

vom 19. Juli 2006

über die Fördergebietskarte und das Beihilfenniveau (Norwegen)

DIE EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE (1)

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (2), insbesondere auf die Artikel 61 bis 63 und Protokoll 26,

gestützt auf das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs (3), insbesondere auf Artikel 24,

gestützt auf Teil I Artikel 1 Absatz 3 und Teil II Artikel 4 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen,

gestützt auf den Leitfaden der Behörde (4) für die Anwendung und Auslegung der Artikel 61 und 62 des EWR-Abkommens, insbesondere auf Kapitel 25B „Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013“

in Erwägung nachstehender Gründe:

I.   SACHVERHALT

1.   Verfahren

Mit Schreiben des Ministeriums für Staatsverwaltung und Innovation vom 12. Juni 2006, das bei der Überwachungsbehörde am 12. Juni 2006 einging und registriert wurde (Vorgang Nr. 377954), legte die norwegische Regierung gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen eine neue Fördergebietskarte für Norwegen mit den entsprechenden Beihilfesätzen vor, die vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 gelten sollen.

2.   Hintergrund

Mit Schreiben der Überwachungsbehörde an die Mission Norwegens bei der Europäischen Union vom 6. April 2006 (Vorgang Nr. 369211) wurde die norwegische Regierung über die von der Überwachungsbehörde in Form eines neuen Kapitels 25B des Leitfadens für staatliche Beihilfen angenommenen neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2007—2013 unterrichtet.

Ferner schlug die Überwachungsbehörde gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen der norwegischen Regierung vor, die in Kapitel 25B Artikel 8 des Leitfadens für staatliche Beihilfen dargelegten zweckdienlichen Maßnahmen (5) anzunehmen.

Mit Schreiben der Mission Norwegens bei der Europäischen Union vom 10. Mai 2006, das bei der Überwachungsbehörde am 11. Mai 2006 einging und registriert wurde (Vorgang Nr. 373737), nahm die norwegische Regierung die vorgeschlagenen zweckdienlichen Maßnahmen an.

Nach dem neuen Kapitel 25B des Leitfadens für staatliche Beihilfen können einzelstaatliche Investitionsbeihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmter benachteiligter Gebiete gewährt werden. Ein EFTA-Staat muss, wenn er solche Beihilfen gewähren will, der Überwachungsbehörde eine Fördergebietskarte vorlegen und von ihr genehmigen lassen.

Schon an sich als NUTS-III-Gebiete (6) mit geringer Bevölkerungsdichte (weniger als 12,5 Einwohner pro Quadratkilometer) definierte Gebiete würden den Bedingungen für die Aufnahme in die Fördergebietskarte genügen. Allerdings ist bei der Auswahl der Fördergebiete eine gewisse Flexibilität zulässig. So können NUTS-III-Gebietsteile ebenfalls in die Fördergebietskarte aufgenommen werden, wenn sie eine niedrige Bevölkerungsdichte aufweisen, sofern sich dadurch nicht der gesamte geförderte Bevölkerungsanteil in den Fördergebieten erhöht und wenn sie an NUTS-III-Gebiete grenzen, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen.

3.   Beschreibung der vorgeschlagenen Karte

3.1.   Methodik und erfasste Bevölkerung: geografische Einheiten

In Norwegen entsprechen die NUTS-III-Gebiete den Provinzen und die NUTS-V-Gebiete den Kommunen. Gegenwärtig hat Norwegen 19 Provinzen und 431 Kommunen (7).

In neun der norwegischen NUTS-III-Gebiete leben weniger als 12,5 Einwohner pro Quadratkilometer. Dies sind die Provinzen Finnmark, Troms, Nordland, Nord-Trøndelag, Sogn og Fjordane, Hedmark, Oppland, Telemark und Aust-Agder.

Die vier insgesamt als NUTS-III-Gebiete eingestuften Provinzen Finnmark, Troms, Nordland und Sogn og Fjordane werden für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagen.

Von den übrigen fünf Provinzen mit geringer Bevölkerungsdichte (Nord-Trøndelag, Hedmark, Oppland, Telemark und Aust-Agder) werden nur bestimmte Teile zur Aufnahme in die Fördergebietskarte vorgeschlagen.

Nach Auffassung der norwegischen Behörden würde eine streng an NUTS III orientierte Fördergebietskarte den tatsächlichen regionalen Gegebenheiten in Norwegen im Hinblick auf die dünne Besiedlungsdichte, die klimatischen Bedingungen und wirtschaftliche Nachteile nicht entsprechen. Daher haben die norwegischen Behörden vorgeschlagen, unter Anwendung der Flexibilitätsregeln bestimmte, für nicht beihilfebedürftig erachtete Teile der fünf Provinzen mit geringer Bevölkerungsdichte auszuschließen und dafür in angrenzenden NUTS-III-Gebieten mit insgesamt höherer Bevölkerungsdichte gelegene NUTS-III-Gebietsteile, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen, aufzunehmen. Damit könnten die norwegischen Behörden „starke“ Kommunen in Provinzen, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen, ausschließen und „schwache“ Kommunen in Provinzen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, einbeziehen.

In Tabelle 1 sind diejenigen Gebiete aufgeführt, die die norwegischen Behörden von den NUTS-III-Gebieten, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen, ausgeschlossen haben.

Tabelle 1

Provinz

Kommunen

Nord-Trøndelag

Stjørdal, Levanger

Aust-Agder

Iveland, Birkenes, Froland, Lillesand, Arendal, Grimstad

Telemark

Bamble, Siljan, Skien, Porsgrunn

Oppland

Gran, Lunner, Jevnaker, Vestre Toten, Østre Toten, Gjøvik, Lillehammer, Øyer

Hedmark

Elverum, Sør-Odal, Nord-Odal, Stange, Løten, Ringsaker, Hamar

Die Gesamtbevölkerung der ausgeschlossenen Gebiete beläuft sich auf 445 006 Einwohner.

In Tabelle 2 sind diejenigen Gebiete in Provinzen mit mehr als 12,5 Einwohnern pro Quadratkilometer aufgeführt, die die norwegischen Behörden aufgrund der Flexibilitätsregeln in die Fördergebietskarte aufgenommen haben.

Tabelle 2

Provinz

Kommunen

Sør-Trøndelag

Tydal, Selbu, Midtre Gauldal, Holtålen, Røros, Meldal, Rennebu, Oppdal, Osen, Roan, Åfjord, Bjugn, Rissa, Agdenes, Ørland, Frøya, Hitra, Snillfjord, Hemne

Møre og Romsdal

Aure, Smøla, Halsa, Rindal, Surnadal, Sunndal, Tingvoll, Gjemnes, Averøy, Eide, Aukra, Sandøy, Midsund, Nesset, Rauma, Vestnes, Haram, Stordal, Stranda, Norddal, Ørsta, Volda, Herøy, Sande, Vanylven, Kristiansund, Frei

Hordaland

Masfjorden, Fedje, Modalen, Vaksdal, Austevoll, Samnanger, Kvam, Voss, Granvin, Ulvik, Eidfjord, Ullensvang, Odda, Jondal, Kvinnherad, Tysnes, Fitjar, Etne

Rogaland

Vindafjord, Utsira, Kvitsøy, Finnøy, Sauda, Suldal, Hjelmeland, Lund, Sokndal

Vest-Agder

Sirdal, Kvinesdal, Hægebostad, Audnedal, Åseral, Marnardal, Flekkefjord, Farsund

Buskerud

Nore og Uvdal, Rollag, Flesberg, Krødsherad, Sigdal, Hol, Ål, Hemsedal, Gol, Nes, Flå

Østfold

Rømskog, Marker, Aremark

Die aufgenommenen Gebiete haben eine Gesamteinwohnerzahl von 374 739 und eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von 5,8 Einwohnern pro Quadratkilometer.

In Tabelle 3 sind die Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichten aller für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagenen NUTS-III-Gebiete bzw. -Gebietsteile aufgeführt.

Tabelle 3

NUTS-III-Gebiete bzw. -Gebietsteile

Einwohnerzahl 2005

Bevölkerungsdichte (Ew./km2)

Østfold (8)

5 331

6,0

Hedmark (9)

71 875

3,2

Oppland (9)

70 611

3,3

Buskerud (8)

32 291

3,1

Telemark (9)

65 680

4,7

Aust-Agder (9)

25 826

3,8

Vest-Agder (8)

31 942

6,0

Rogaland (8)

29 510

6,2

Hordaland (8)

73 630

5,9

Sogn og Fjordane (10)

107 032

5,7

Møre og Romsdal (8)

132 586

9,9

Sør-Trøndelag (8)

68 480

4,1

Nord-Trøndelag (9)

90 881

4,4

Nordland (10)

236 825

6,2

Troms (10)

152 741

5,9

Finnmark (10)

73 074

1,5

Insgesamt

1 268 515

4,5

Insgesamt werden 286 Kommunen mit 1 268 515 Einwohnern (Stand 1. Januar 2005) — dies entspricht 27,5 % der norwegischen Gesamtbevölkerung — für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagen.

3.2.   Beihilfehöchstsätze

Die norwegischen Behörden schlagen für alle in die Fördergebietskarte aufgenommenen Gebiete die höchstzulässige Beihilfeintensität vor.

In Tabelle 4 sind die vorgeschlagenen Beihilfeintensitäten aufgeführt.

Tabelle 4

Geografisches Gebiet

Allgemeine Obergrenze

(BSÄ) (11)

Zuschlag für mittlere Unternehmen (12)

(BSÄ)

Zuschlag für kleine Unternehmen

(BSÄ) (13)

Alle vorgeschlagenen Gebiete

15 %

10 %

20 %

II.   WÜRDIGUNG

1.   Notifizierungsformalitäten

In Kapitel 25B.7 des Leitfadens für staatliche Beihilfen (14) heißt es, dass die „unter die geprüften Freistellungsvoraussetzungen fallenden Gebiete eines EFTA-Staats […] zusammen mit den für diese Gebiete genehmigten Beihilfehöchstintensitäten für Erstinvestitionen die Fördergebietskarte des EFTA-Staats“ bilden.

Die Festlegung der Karte selbst stellt keine direkte Beihilfe im Sinne von Artikel 61 Absatz 1 des EWR-Abkommens dar. Die Genehmigung der Karte bildet jedoch zusammen mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung den Rahmen für die Gewährung von Beihilfen nach den Regionalbeihilferegelungen.

Mit der Annahme der zweckdienlichen Maßnahmen hat sich die norwegische Regierung verpflichtet, gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen eine Fördergebietskarte vorzulegen (15). Diese Anmeldung vom 12. Juni 2006 (Vorgang Nr. 377954) stellt eine vollständige Anmeldung dar. Die norwegischen Behörden sind somit ihren aus der Annahme der zweckdienlichen Maßnahmen und Teil I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen erwachsenden Pflichten nachgekommen. Daher wird die Überwachungsbehörde die Anmeldung gemäß Kapitel 25B.7 Absatz 86 nach dem Verfahren des Teils I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen prüfen.

Bei der Prüfung der Anmeldung richtet sich die Überwachungsbehörde nach den in Kapitel 25.B.3—4 des Leitfadens für staatliche Beihilfen festgelegten Kriterien.

2.   Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen

2.1.   Methodik und erfasste Bevölkerung

Zur Feststellung der Gebiete, die die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens erfüllen, haben die norwegischen Behörden gemäß Kapitel 25.B.3.3.2 des Leitfadens für staatliche Beihilfen ein auf zwei geografischen Einheiten basierendes Verfahren vorgeschlagen.

Die norwegischen Behörden haben die Provinzen Finnmark, Troms, Nordland und Sogn og Fjordane gemäß Kapitel 25.B.3.3.2 Absatz 22 des Leitfadens für staatliche Beihilfen vorgeschlagen, in dem es heißt:

„Die Überwachungsbehörde ist der Auffassung, dass folgende Gebiete von den EFTA-Staaten für auf Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c gestützte regionale Investitionsbeihilfen ausgewählt werden können:

a)

die Gebiete mit niedriger Bevölkerungsdichte; bei diesen Gebieten handelt es sich im Wesentlichen um NUTS-II-Gebiete mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 8 Einwohnern je Quadratkilometer oder NUTS-III-Gebiete (im Falle Norwegens) […] mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern je Quadratkilometer“.

Finnmark hat eine Bevölkerungsdichte von 1,5 Einwohnern je km2 (Gesamtbevölkerung 73 074 Einwohner). Troms hat eine Bevölkerungsdichte von 5,9 Einwohnern je km2 (Gesamtbevölkerung 152 741 Einwohner). Nordland hat eine Bevölkerungsdichte von 6,2 Einwohnern je km2 (Gesamtbevölkerung 236 825 Einwohner). Sogn og Fjordane hat eine Bevölkerungsdichte von 5,7 Einwohnern je km2 (Gesamtbevölkerung 107 032 Einwohner).

Die Überwachungsbehörde vertritt daher die Ansicht, dass dieser Teil des Vorschlags den in Kapitel 25.B.3.3.2 dargelegten Kriterien entspricht.

In Absatz 22 Buchstabe a des Kapitels 25.B.3.3.2 des Leitfadens für staatliche Beihilfen heißt es weiter:

„Bei der Auswahl dieser Gebiete ist jedoch unter folgenden Bedingungen eine gewisse Flexibilität zulässig:

Die Flexibilität bei der Auswahl der Gebiete darf zu keiner Erhöhung des Bevölkerungsanteils führen, für den Beihilfen gewährt werden.

Die NUTS-III-Gebietsteile, die in den Genuss der Flexibilität gelangen, müssen eine Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern je Quadratkilometer aufweisen.

Sie müssen an NUTS-III-Gebiete grenzen, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen.“

Der Leitfaden für staatliche Beihilfen lässt also bei der Auswahl der Gebiete für regionale Beihilfen ausdrücklich eine gewisse Flexibilität zu, sofern die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:

i)

Die Flexibilität bei der Auswahl der Gebiete darf zu keiner Erhöhung des Bevölkerungsanteils führen, für den Beihilfen gewährt werden

Nach Auffassung der Überwachungsbehörde ist diese Bedingung erfüllt, da die aus der Fördergebietskarte ausgeschlossenen Gebiete in an sich förderfähigen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte eine Gesamtbevölkerung von 445 006 Einwohnern haben (vgl. Tabelle 1). Die in die Fördergebietskarte unter Anwendung der Flexibilitätsregeln aufgenommenen Gebiete haben, wie im Text unter Tabelle 2 angegeben, eine Gesamtbevölkerung von 374 739 Einwohnern.

ii)

Die NUTS-III-Gebietsteile, die in den Genuss der Flexibilität gelangen, müssen eine Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern je Quadratkilometer aufweisen

Die NUTS-III-Gebietsteile, die in den Genuss der Flexibilität gelangen, mit ihrer jeweiligen Bevölkerungsdichte (16): Østfold (6,0 Einwohner/km2), Buskerud (3,1 Einwohner/km2), Vest-Agder (6,0 Einwohner/km2), Rogaland (6,2 Einwohner/km2), Hordaland (5,9 Einwohner/kmVgl. Tabelle 3.), Møre og Romsdal (9,9 Einwohner/km2) und Sør-Trøndelag (4,1 Einwohner/km2).

Nach Auffassung der Überwachungsbehörde ist die Bedingung, dass die NUTS-III-Gebietsteile, die in den Genuss der Flexibilität gelangen, eine Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern je Quadratkilometer aufweisen müssen, erfüllt.

iii)

Die NUTS-III-Gebietsteile müssen an NUTS-III-Gebiete grenzen, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen

Wie aus der dieser Entscheidung als Anhang I beigefügten Karte der vorgeschlagenen Fördergebiete hervorgeht, grenzen die NUTS-III-Gebietsteile, die in den Genuss der Flexibilität gelangen (Østfold, Buskerud, Vest-Agder, Rogaland, Hordaland, Møre og Romsdal, Sør-Trøndelag) an die NUTS-III-Gebiete, die das Kriterium der geringen Bevölkerungsdichte erfüllen (Hedmark, Oppland, Telemark, Aust-Agder, Sogn og Fjordane, Nord-Trøndelag, Nordland, Troms und Finnmark) (17).

Die Überwachungsbehörde ist daher der Auffassung, dass diese Bedingung erfüllt ist.

Schließlich liegt der von den norwegischen Behörden vorgeschlagene Anteil der in den Fördergebieten lebenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung von 27,5 % unter der in Kapitel 25B.3.3.1 festgesetzten nationalen Höchstgrenze von 29,08 % (18). In Anhang II zu dieser Entscheidung sind alle von den norwegischen Behörden für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagenen Kommunen aufgeführt.

2.2.   Beihilfehöchstsätze

Die norwegischen Behörden haben für alle in der Fördergebietskarte aufgeführten Gebiete einen allgemeinen Beihilfehöchstsatz von 15 % BSÄ für große Unternehmen sowie einen Zuschlag von 10 % für mittlere und 20 % für kleine Unternehmen vorgeschlagen.

Dies entspricht Kapitel 25.B.4.1.2 des Leitfadens für staatliche Beihilfen (19), in dem es heißt:„Gebiete mit niedriger Bevölkerungsdichte (NUTS-III-Gebiete oder Teile davon) sowie NUTS-III-Gebiete oder Teile davon, die eine Landgrenze zu einem Staat aufweisen, der nicht Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der EFTA ist, haben ausnahmslos Anspruch auf eine Beihilfeintensität von 15 % BSÄ“.

Der Leitfaden für Staatliche Beihilfen (20) besagt weiter: „Bei Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen können die in Abschnitt 25B4.1.2 (vgl. vorstehenden Absatz 37) festgelegten Obergrenzen um 20 % BSÄ für kleine und um 10 % BSÄ für mittelgroße Unternehmen angehoben werden.“

Die Überwachungsbehörde gelangt daher zu dem Schluss, dass die von den norwegischen Behörden vorgeschlagenen Höchstintensitäten für regionale Investitionsbeihilfen mit dem Leitfaden für staatliche Beihilfen vereinbar sind.

3.   Geltungsbereich der Entscheidung und Kumulierung von Beihilfen

Die Fördergebietskarte soll prinzipiell vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Sie kann jedoch gemäß Kapitel 25.B.7 des Leitfadens für staatliche Beihilfen (21) im Jahr 2010 überprüft werden.

Die vorliegende Entscheidung stellt keine Einschränkung des Rechts der Behörde auf Überprüfung der Karte gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen dar, sollte eine derartige Überprüfung vor dem Ende des oben genannten Zeitraums notwendig sein.

Die norwegischen Behörden werden daran erinnert, dass gemäß Kapitel 24.B.3.3.6 des Leitfadens für staatliche Beihilfen (22) in Verbindung mit Kapitel 24.B des Leitfadens für staatliche Beihilfen bei Regionalbeihilfen für den Schiffbau die Höchstgrenze von 12,5 % für die Gebiete nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c nicht überschritten werden darf.

Die vorgeschlagenen Beihilfehöchstsätze sind kumulativ, d. h. sie stellen die Obergrenze für alle regionalen Investitionsbeihilfen öffentlicher Stellen für ein Investitionsvorhaben dar.

Darüber hinaus dürfen regionale Investitionsbeihilfen nicht zur Umgehung der Höchstbeihilfeintensitäten nach dem Leitfaden für staatliche Beihilfen mit nach der De-minimis-Regel gewährten Fördermitteln in Bezug auf dieselben förderfähigen Ausgaben kumuliert werden.

Alle Regionalbeihilferegelungen, die nicht unter eine Gruppenbefreiung fallen und die nach dem 31. Dezember 2006 in Kraft treten, sind der Behörde gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen zu melden.

Darüber hinaus werden die norwegischen Behörden daran erinnert, dass bestehende Regionalbehilferegelungen einschließlich Investitionsbeihilfen, die nach dem 31. Dezember 2006 gewährt werden sollen und nicht unter eine Gruppenbefreiung fallen, gemäß Kapitel 25.B.8 des Leitfadens für staatliche Beihilfen gegebenenfalls zu ändern und der Behörde gemäß Teil I Artikel 1 Absatz 3 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen zu melden sind.

4.   Schlussfolgerungen

Die notifizierte Fördergebietskarte erfüllt die im Leitfaden für staatliche Beihilfen festgelegten Voraussetzungen und kann daher von der Überwachungsbehörde gemäß Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens genehmigt werden —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die EFTA-Überwachungsbehörde genehmigt die mit Schreiben vom 12. Juni 2006 vorgelegte Fördergebietskarte für Norwegen und das entsprechende Beihilfenniveau. Anhang I zu dieser Entscheidung enthält die Fördergebietskarte Norwegens für den Zeitraum von 2007 bis 2013 und ist Bestandteil von Kapitel 25B des Leitfadens für staatliche Beihilfen. In Anhang II zu dieser Entscheidung sind alle Kommunen aufgeführt, die Regionalbeihilfen erhalten können.

Artikel 2

Unbeschadet Teil 1 Artikel 1 Absatz 1 des Protokolls 3 zum Überwachungs- und Gerichtshofabkommen ist die Fördergebietskarte für regionale Investitionsbeihilfen vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 gültig.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an das Königreich Norwegen gerichtet.

Artikel 4

Nur der englische Text ist verbindlich.

Geschehen zu Brüssel am 19. Juli 2006.

Für die EFTA-Überwachungsbehörde

Bjørn T. GRYDELAND

Präsident

Kristján Andri STEFÁNSSON

Mitglied des Kollegiums


(1)  Nachstehend als „Überwachungsbehörde“ bezeichnet.

(2)  Nachstehend als „EWR-Abkommen“ bezeichnet.

(3)  Nachstehend als „Überwachungs- und Gerichtshofabkommen“ bezeichnet.

(4)  Leitfaden für die Anwendung und Auslegung der Artikel 61 und 62 des EWR-Abkommens und des Artikels 1 des Protokolls 3 zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofs, angenommen und bekannt gegeben von der EFTA-Überwachungsbehörde am 19. Januar 1994, veröffentlicht im ABl. L 231 vom 3.9.1994, EWR-Beilage Nr. 32, zuletzt geändert am 9. April 2006. Nachfolgend als Leitfaden für staatliche Beihilfen bezeichnet. Der Leitfaden für staatliche Beihilfen ist unter folgender Adresse online verfügbar: http://www.eftasurv.int/fieldsofwork/fieldstateaid/guidelines/

(5)  Absatz 92.

(6)  Vgl. „Statistische Regionen in den EFTA-Ländern und den Kandidatenländern“, Ausgabe 2001, Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften.

(7)  Stand der nachfolgenden Bevölkerungsdaten: 1. Januar 2005.

(8)  Unter Anwendung der Flexibilitätsregeln zur Förderung vorgeschlagene NUTS-III-Gebietsteile (vgl. Tabelle 2).

(9)  

(°)

Nicht vollständig vorgeschlagene Provinzen mit geringer Bevölkerungsdichte. Die Zahlen beziehen sich auf die vorgeschlagenen Gebietsteile.

(10)  

(')

Vollständig vorgeschlagene Provinzen mit geringer Bevölkerungsdichte.

(11)  Bruttosubventionsäquivalent

(12)  Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001, ABl. L 63 vom 28.2.2004, S. 22, einbezogen in das EWR-Abkommen durch Anhang XV Nummer 1f gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 131/2004 vom 24.9.2004 (ABl. L 64 vom 10.3.2005, S. 67, und EWR-Beilage Nr. 12, S. 42), oder jegliche Folgeregelung.

(13)  Vgl. Fußnote 7.

(14)  Absatz 81.

(15)  Absatz 85.

(16)  Vgl. Tabelle 3.

(17)  Die Kommunen Aremark, Rømskog und Marker (im NUTS-III-Gebiet Østfold) wurden einbezogen, obwohl sie genau genommen nicht direkt an die übrigen Fördergebiete angrenzen, da diese Kommunen und das NUTS-III-Gebiet Hedmark weniger als 10 km voneinander entfernt sind und die Bevölkerungsdichte dieser Kommunen sehr niedrig ist (durchschnittlich unter 6 Einwohner/km2). Die Gesamtbevölkerung dieser Kommunen beläuft sich auf 5 331 Einwohner.

(18)  Absatz 21.

(19)  Absatz 37.

(20)  Absatz 38.

(21)  Absatz 89.

(22)  Absatz 26 Buchstabe c.


ANHANG I

Fördergebietskarte für Norwegen 2007—2013

Erfasster Bevölkerungsanteil: 27,5 %

Image


ANHANG II

Verzeichnis der von den norwegischen Behörden für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagenen Kommunen

In der nachstehenden Tabelle sind alle von den norwegischen Behörden für Beihilfen mit regionaler Zielsetzung vorgeschlagenen Kommunen aufgeführt:

Provinz

Kommunen

Finnmark

Sør-Varanger, Båtsfjord, Unjárga-Nesseby, Deatnu-Tana, Berlevåg, Gamvik, Lebesby, Kárásjohka-Karasjok, Porsanger, Nordkapp, Måsøy, Kvalsund, Hasvik, Loppa, Alta, Guovdageaidnu-Kautokeino, Hammerfest, Vadsø, Vardø

Troms

Kvænangen, Nordreisa, Skjervøy, Gáivuotna-Kåfjord, Storfjord, Lyngen, Karlsøy, Balsfjord, Lenvik, Berg, Torsken, Tranøy, Dyrøy, Sørreisa, Målselv, Salangen, Bardu, Lavangen, Gratangen, Ibestad, Bjarkøy, Skånland, Kvæfjord, Tromsø, Harstad

Nordland

Moskenes, Andøy, Sortland, Øksnes, Bø, Hadsel, Vågan, Vestvågøy, Flakstad, Værøy, Røst, Ballangen, Evenes, Tjeldsund, Lødingen, Tysfjord, Hamarøy, Steigen, Sørfold, Fauske, Saltdal, Beiarn, Gildeskål, Meløy, Rødøy, Træna, Lurøy, Rana, Hemnes, Nesna, Dønna, Hattfjelldal, Grane, Vesfn, Leirfjord, Alstahaug, Herøy, Vevelstad, Vega, Brønnøy, Sømna, Bindal, Narvik, Bodø

Nord-Trøndelag

Leka, Nærøy, Vikna, Flatanger, Fosnes, Overhalla, Høylandet, Grong, Namsskogan, Røyrvik, Lierne, Snåsa, Inderøy, Namdalseid, Verran, Mosvik, Verdal, Leksvik, Frosta, Meråker, Namsos, Steinkjer

Sør-Trøndelag

Tydal, Selbu, Midtre Gauldal, Holtålen, Røros, Meldal, Rennebu, Oppdal, Osen, Roan, Åfjord, Bjugn, Rissa, Agdenes, Ørland, Frøya, Hitra, Snillfjord, Hemne

Møre og Romsdal

Aure, Smøla, Halsa, Rindal, Surnadal, Sunndal, Tingvoll, Gjemnes, Averøy, Eide, Aukra, Sandøy, Midsund, Nesset, Rauma, Vestnes, Haram, Stordal, Stranda, Norddal, Ørsta, Volda, Herøy, Sande, Vanylven, Kristiansund, Frei

Sogn og Fjordane

Flora, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Balestrand, Leikanger, Sogndal, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Gaular, Jølster, Førde, Naustdal, Bremanger, Vågsøy, Selje, Eid, Hornindal, Gloppen, Stryn

Hordaland

Masfjorden, Fedje, Modalen, Vaksdal, Austevoll, Samnanger, Kvam, Voss, Granvin, Ulvik, Eidfjord, Ullensvang, Odda, Jondal, Kvinnherad, Tysnes, Fitjar, Etne

Rogaland

Vindafjord, Utsira, Kvitsøy, Finnøy, Sauda, Suldal, Hjemeland, Lund, Sokndal

Vest-Agder

Sirdal, Kvinesdal, Hægebostad, Audnedal, Åseral, Marnadal, Flekkefjord, Farsund

Aust-Agder

Risør, Gjerstad, Vegårshei, Tvedestrand, Åmli, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle

Telemark

Notodden, Kragerø, Drangedal, Nome, Bø, Sauherad, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke, Vinje

Buskerud

Nore og Uvdal, Rollag, Flesberg, Krødsherad, Sigdal, Hol, Ål, Hemsedal, Gol, Nes, Flå

Oppland

Dovre, Lesja, Sjåk, Lom, Vågå, Nord-Fron, Sel, Sør-Fron, Ringebu, Gausdal, Søndre Land, Nordre Land, Sør-Aurdal, Etnedal, Nord-Aurdal, Vestre Slidre, Øystre Slidre, Vang

Hedmark

Kongsvinger, Eidskog, Grue, Åsnes, Våler, Trysil, Åmot, Stor-Elvdal, Rendalen, Engerdal, Tolga, Tynset, Alvdal, Folldal, Os

Østfold

Rømskog, Marker, Aremark


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