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Document C2022/484/17
New national side of euro coins intended for circulation 2022/C 484/17
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2022/C 484/17
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2022/C 484/17
PUB/2022/1417
ABl. C 484 vom 20.12.2022, p. 35–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 484/35 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2022/C 484/17)
Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.
Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt
Anlass: 25. Todestag von Mutter Teresa von Kalkutta
Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzbild zeigt ein Porträt von Mutter Teresa mit einem Kind. Oben befindet sich halbkreisförmig die Inschrift „MADRE TERESA DI CALCUTTA“ und unten der Name des Ausgabestaates „CITTÀ DEL VATICANO“. Rechts des Porträts ist das Münzzeichen „R“ zu erkennen und darunter befinden sich die Jahreszahlen „1997“ und „2022“.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Geschätzte Prägeauflage: 84 000
Ausgabedatum: September 2022
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).