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Document C2022/484/16

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2022/C 484/16

    PUB/2022/1416

    ABl. C 484 vom 20.12.2022, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 484/34


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2022/C 484/16)

    Image 1

    Nationale Seite der vom Staat Vatikanstadt neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich nur um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

    Ausgabestaat: Staat Vatikanstadt

    Anlass: 125. Geburtstag von Papst Paul VI.

    Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt ein Porträt von Papst Paul VI. Oben links befindet sich halbkreisförmig die Inschrift „CITTÀ DEL VATICANO“ und oben rechts die Inschrift „PAPA PAOLO VI“. Links des Porträts befinden sich die Jahreszahlen „1897“ und „2022“ und darunter das Münzzeichen „R“. Unten links ist der Name des Künstlers, „D. LONGO“, zu sehen.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Geschätzte Prägeauflage: 84 000

    Ausgabedatum: März 2022


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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