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Document C2021/059/05

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2021/C 59/05

    ABl. C 59 vom 19.2.2021, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 59/6


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2021/C 59/05)

    Image 1

    Nationale Seite der von Estland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

    Ausgabestaat: Estland

    Thema: Der Wolf als estnisches Nationaltier

    Beschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt eine Wolfssilhouette vor einem Wald. Entlang des inneren oberen Münzrings steht links der Landesname „EESTI“, rechts das Ausgabejahr „2021“ und oben der Schriftzug „CANIS LUPUS“ (lateinisch für „Wolf“).

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Geschätzte Prägeauflage:1 000 000

    Ausgabedatum: Herbst 2021


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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