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Document C2017/194/12

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8526 — CPPIB/BTPS/Milton Park) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 194 vom 17.6.2017, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 194/51


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8526 — CPPIB/BTPS/Milton Park)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 194/12)

    1.

    Am 12. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Canada Pension Plan Investment Board („CPPIB“, Kanada) und British Telecom Pension Scheme („BTPS“, Vereinigtes Königreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Gewerbegebiets Milton Park („Milton Park“, Vereinigtes Königreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    CPPIB legt die Mittel der kanadischen Rentenversicherung Canada Pension Plan an und sitzt in Toronto. CPPIB investiert hauptsächlich in Immobilien, Aktien, private Beteiligungen, Infrastruktur und festverzinsliche Finanzinstrumente.

    BTPS ist das betriebliche Altersversorgungssystem für die Mitarbeitenden des Unternehmens BT Group plc. Zu den Tätigkeiten des BTPS gehören Immobilieninvestitionen; die übergeordnete Unternehmensgruppe investiert zudem sowohl im Vereinigten Königreich als auch im Ausland in Anleihen und Aktien.

    Milton Park ist ein in Didcot (Oxfordshire) gelegenes Gewerbegebiet, das eine Gesamtfläche von etwa 122 Hektar mit zugehörigen Immobilien umfasst. In den 92 Gebäuden befinden sich 250 Niederlassungen mit mehr als 9 000 Beschäftigten. Milton Park ist derzeit Eigentum von BTPS.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8526 — CPPIB/BTPS/Milton Park per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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