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Document C2016/339/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8153 — Wilmar/Bunge/Bunge Indo-China Holdings) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 339 vom 16.9.2016, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 339/10


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8153 — Wilmar/Bunge/Bunge Indo-China Holdings)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 339/13)

1.

Am 8. September 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Siteki Investments Pte Ltd („Siteki“, Singapur), das der Unternehmensgruppe Wilmar International Limited („Wilmar“, Singapur) angehört, und das Unternehmen Bunge Agribusiness Singapore Pte Ltd („BAS“, Singapur), das der Unternehmensgruppe Bunge Limited („Bunge“, USA) angehört, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Bunge Indo-China Holdings Pte Ltd („BIC“, Vietnam), das derzeit unter der alleinigen Kontrolle von BAS steht.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Wilmar: Agrarunternehmen: Anbau von Ölpalmen, Pressen von Ölsaaten, Raffination von Speiseölen, Mahlen und Raffination von Zucker, Spezialfette, Oleochemikalien, Herstellung von Biodiesel und Düngemitteln sowie das Mahlen von Mehl und Reis;

—   Bunge: Nahrungsmittel- und Agrarunternehmen: Ankauf, Lagerung und Verarbeitung von Öl- und Getreidesaaten, Herstellung und Verkauf von Zucker und Bioenergie sowie von Speiseölen und -fetten, Herstellung von Weizen-, Mais- und Reismehlerzeugnissen für Verbraucher sowie Produktion, Mischen und Vertrieb von Düngemitteln für die Landwirtschaft;

—   BIC: Einfuhr nicht verarbeiteter Sojabohnen, Pressen von Sojabohnen zur Herstellung von rohem Sojabohnenöl, Sojabohnenhülsen, Sojamehl und Lezithin in Futtermittelqualität für den Verkauf an Kunden in Vietnam.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8153 — Wilmar/Bunge/Bunge Indo-China Holdings per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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