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Document C2016/184/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8013 — PitPoint/Primagaz/PitPoint.LNG JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 184 vom 21.5.2016, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/5


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8013 — PitPoint/Primagaz/PitPoint.LNG JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 184/05)

1.

Am 13. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Primagaz Nederland B.V. (Niederlande), das letztlich von der SHV Interholding AG (Schweiz) kontrolliert wird, und PitPoint B.V. (Niederlande), das letztlich von Bencis Capital Partners B.V. (Niederlande) kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen PitPoint.LNG B.V. (Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   SHV Interholding: weltweite Tätigkeiten in unterschiedlichen Branchen wie Flüssiggashandel und -vertrieb, Cash-and-Carry-Großhandel, Schwerlastlösungen (Heben und Transport), Industriedienstleistungen, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas, Tierernährung und Private Equity

—   Bencis Capital Partners: in den Niederlanden und Belgien tätige Private-Equity-Gesellschaft, die in unterschiedliche Branchen wie Lebensmittel, Textilien, Medizinprodukte und Kunst investiert

—   PitPoint.LNG: Einzelhandel mit Flüssigerdgas für Kraftfahrzeuge

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8013 — PitPoint/Primagaz/PitPoint.LNG JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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