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Document C2016/174/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7944 — Crédit Mutuel/Factoring- und Objektfinanzierungssparte von GE Capital in Frankreich und Deutschland) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 174 vom 14.5.2016, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 174/15


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7944 — Crédit Mutuel/Factoring- und Objektfinanzierungssparte von GE Capital in Frankreich und Deutschland)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 174/05)

1.

Am 4. Mai 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Geldinstitut Banque Fédérative du Crédit Mutuel („Crédit Mutuel“, Frankreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die Kontrolle über die Factoring- und Objektfinanzierungssparte des Konzerns General Electric in Frankreich und Deutschland („Übernahmeobjekt“).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Crédit Mutuel ist ein französischer Banken- und Versicherungskonzern, dessen Kerngeschäft das Bankgeschäft mit Firmen- und Privatkunden sowie die Lebens- und Sachversicherung ist. Die Tätigkeiten, die für den geplanten Zusammenschluss von Bedeutung sind, sind das Factoring- und Objektfinanzierungsgeschäft für Unternehmenskunden in Frankreich und Deutschland. Dies wird im Wesentlichen über die folgenden Unternehmen abgewickelt: die Fakturierung über CM-CIC Factor und die Objektfinanzierung (einschl. Leasing) über die Unternehmen CM-CIC Bail, Arkea Crédit Bail und Bail Actea.

Das Übernahmeobjekt umfasst in Frankreich GE Factofrance SAS (die GE Capital Equipement Finance SA, Cofacrédit SA, Factor Soft SAS und SACER SARL kontrolliert) und Titrifact Notes. In Deutschland umfasst es die Heller GmbH (die über die GE Capital Factoring GmbH und die GE Capital Bank AG tätig ist), die GE Capital Leasing GmbH sowie die GE Capital Solutions Investment GmbH. Diese Unternehmen erbringen Factoring- und Leasingdienstleistungen für Unternehmen. In begrenztem Umfang ist das Übernahmeobjekt im Zusammenhang mit der Anlagefinanzierung auch im Versicherungsvertrieb tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens M.7944 — Crédit Mutuel/Factoring- und Objektfinanzierungssparte von GE Capital in Frankreich und Deutschland an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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