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Document C2016/167/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8007 — Avril/Bpifrance/BPT Israel/Evertree) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 167 vom 11.5.2016, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/17


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8007 — Avril/Bpifrance/BPT Israel/Evertree)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 167/09)

1.

Am 29. April 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Avril Protein Solutions SAS („Avril Holding“, Frankreich), das von Bpifrance Investissement SAS („Bpifrance“, Frankreich) kontrolliert wird, und Avril Industrie SAS („Avril“, Frankreich), einerseits, sowie Biopolymer Technologies Ltd. („BPT Israel“, Israel) andererseits erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Evertree SAS („Evertree“, Frankreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Avril ist in den Branchen Nahrungsmittel, Futtermittel, Biokraftstoffe und Biochemikalien, Verwertung und Vermarktung von pflanzlichen Ölen und Proteinen im EWR tätig.

Bpifrance ist ein Anlagefonds, der Mittel und Direktinvestitionen für Industrieprojekte bereitstellt, so für Projekte zur Förderung der Entwicklung der französischen Wirtschaft im Rahmen des Investitionsprogramms des französischen Staates „Programme d’investissements d’avenir“. Der Fonds ist in erster Linie in Frankreich, aber auch im EWR tätig.

BPT Israel ist ein junges Unternehmen in den Bereichen F&E und Rechte des geistigen Eigentums. Es beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Testen einer großen Bandbreite von geistigem Eigentum im Zusammenhang mit Anwendungsmöglichkeiten von Proteinen.

Evertree ist im EWR tätig in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Vermarktung und Herstellung von Produkten und Lösungen aus pflanzlichem Eiweiß (Ölkuchen) in Anwendungen wie Zusatzstoffen in Harzen für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten, Holzklebern und jeglicher anderen entwicklungsfähigen Anwendung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8007 — Avril/Bpifrance/BPT Israel/Evertree per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Brüssel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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