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Document C2016/060/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7841 — Avril Pôle Animal/Tönnies International Holding/JV) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 60 vom 16.2.2016, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 60/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7841 — Avril Pôle Animal/Tönnies International Holding/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 60/07)

1.

Am 10. Februar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das zur französischen Avril-Gruppe („Avril“) gehörige Unternehmen Avril Pôle Animal („APA“, Frankreich) und die zum Tönnies-Konzern („Tönnies“, Deutschland) gehörende Tönnies International Holding GmbH übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Unternehmen („NewCo“, Frankreich), das als Gemeinschaftsunternehmen fungieren soll.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Avril: Öl- und Eiweißprodukte einschließlich der Schlachtung von Schweinen und der Herstellung, der Vermarktung und des Vertriebs von Schweinefleisch als Lebens- oder Futtermittel;

—   Tönnies: Kauf und Schlachtung von Schweinen und Fleischrindern sowie Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von Fleischerzeugnissen;

—   NewCo: Verarbeitung, Verpackung und Verkauf von für den menschlichen Verzehr bestimmten frischen Schweinefleisch- und Rindfleischerzeugnissen französischen Ursprungs an den Einzelhandel.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7841 — Avril Pôle Animal/Tönnies International Holding/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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