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Document C2016/058/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7758 — Hutchison 3G Italy/WIND/JV) (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 58 vom 13.2.2016, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/40


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7758 — Hutchison 3G Italy/WIND/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 58/11)

1.

Am 5. Februar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Hutchison Europe Telecommunications SARL (Luxemburg), das von der CK Hutchison Holdings Limited („CKHH“, Hongkong) kontrolliert wird, und das Unternehmen VimpelCom Luxembourg Holdings SARL (Luxemburg), das von der VimpelCom Ltd („VCL“, Bermuda) kontrolliert wird, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Einbringung ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeiten in Italien in ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen die gemeinsame Kontrolle über dieses Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Luxemburg).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CKHH ist eine multinationale Unternehmensgruppe mit Sitz in Hongkong, die an der dortigen Börse Hongkong Stock Exchange Limited notiert ist. CKHH hat fünf Kerngeschäftsfelder: Häfen und damit verbundene Dienstleistungen, Einzelhandel, Infrastruktur, Energie und Telekommunikation.

VCL ist eine multinationale Unternehmensgruppe mit Sitz in Amsterdam, deren Anteile am NASDAQ Global Select Market gehandelt werden. VCL erbringt in 14 Ländern unter verschiedenen Marken im Wege unterschiedlicher herkömmlicher Technologien und Breitbandmobilfunk- und -festnetztechnologien Sprach- und Datendienste.

JV wird in Italien Mobilfunk- und Festnetztelekommunikationsdienste anbieten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7758 — Hutchison 3G Italy/WIND/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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