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Document C2016/023/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7869 — Macquarie/Dolomiti Energia/Hydro Dolomiti Enel) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 23 vom 22.1.2016, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 23/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7869 — Macquarie/Dolomiti Energia/Hydro Dolomiti Enel)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2016/C 23/07)

1.

Am 12. Januar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Macquarie European Infrastructure Fund 4 LP („MEIF4“, Guernsey), das letztlich von der Macquarie Group (Australien) kontrolliert wird, und das Unternehmen Dolomiti Energia S.p.A. („Dolomiti“, Italien), das der Dolomiti Energia Group (Italien) angehört, übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Hydro Dolomiti Enel S.r.l. („HDE“, Italien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MEIF4 ist ein für Großanleger konzipierter Investmentfonds mit Schwerpunkt auf Verkehrs- und Versorgungsunternehmen in bestimmten europäischen Ländern. MEIF 4 hält 100 % der Anteile an der Renvico s.r.l., die mehrere Windparks in Mittel- und Süditalien betreibt.

Dolomiti ist unter anderem in folgenden Bereichen tätig: Stromerzeugung; Kraft-Wärme-Kopplung; Beschaffung und Verkauf von Strom und Methan; Stromversorgung; Methanversorgung; integrierte Wasserdienste; Sammlung, Transport und Entsorgung von Siedlungsabfällen; Bau von Photovoltaikanlagen und damit verbundene Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Dolomiti ist hauptsächlich in Norditalien tätig.

HDE, das derzeit im gemeinsamen Eigentum von Dolomiti und der Enel-Gruppe (Italien) steht, verfügt über ein diversifiziertes Portfolio großer Wasserkraftwerke in Norditalien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7869 — Macquarie/Dolomiti Energia/Hydro Dolomiti Enel per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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