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Document C2016/015/06
Prior notification of a concentration (Case M.7926 — Goldman Sachs/Northgate) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7926 — Goldman Sachs/Northgate) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7926 — Goldman Sachs/Northgate) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 15 vom 16.1.2016, p. 14–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
16.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/14 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7926 — Goldman Sachs/Northgate)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 15/06)
1. |
Am 11. Januar 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Goldman Sachs Group, Inc. („Goldman Sachs“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch einen Schuldenswap indirekt über verbundene Holdinggesellschaften die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Northgate Information Solutions Limited („Northgate“, Vereinigtes Königreich). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — Goldman Sachs: Investmentbanking, Wertpapierhandel und Anlagenverwaltung; — Northgate: Entwicklung und Bereitstellung integrierter Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Software, Outsourcing und IT für Lohnabrechnung und Personalverwaltung. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7926 — Goldman Sachs/Northgate per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.