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Document C2015/437/08

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7899 — Alimentation Couche Tard/Topaz Energy Group/Resource Property Investment Fund/Esso Ireland) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 437 vom 29.12.2015, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 437/7


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7899 — Alimentation Couche Tard/Topaz Energy Group/Resource Property Investment Fund/Esso Ireland)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 437/08)

    1.

    Am 18. Dezember 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen 9121-2738 Québec Inc., das letztlich von Alimentation Couche-Tard Inc. („ACT“, Kanada) kontrolliert wird, übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch den Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit der Unternehmen Topaz Energy Group Limited („Topaz“, Irland), Resource Property Investment Fund Plc. („RPIF“, Irland) und Esso Ireland Limited („Esso Ireland“, Irland).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    ACT ist ein weltweit tätiger Betreiber von Convenience Stores. Im EWR ist das Unternehmen über sein Tankstellennetz in Norwegen, Schweden, Dänemark, Polen, Lettland, Litauen und Estland aktiv;

    Topaz ist auf dem Gebiet des Groß- und Einzelhandelsvertriebs von Kraft- und Schmierstoffen, Heizöl und Flugkraftstoff in Irland und in Nordirland tätig;

    RPIF hält Beteiligungen an einer Reihe von Topaz-Immobilien, einschließlich Tankstellen und Depots;

    Esso Ireland ist im Groß- und Einzelhandelsvertrieb von Kraftstoffen in Irland tätig.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7899 — Alimentation Couche Tard/Topaz Energy Group/Resource Property Investment Fund/Esso Ireland, per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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