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Document C2015/312/04

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7771 — Parcom/Pon/Imtech Marine/JV) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 312 vom 22.9.2015, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 312/4


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7771 — Parcom/Pon/Imtech Marine/JV)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 312/04)

    1.

    Am 14. September 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Europäischen Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Parcom Capital Management BV („Parcom“, Niederlande) und Pon Holdings BV („Pon“, Niederlande) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Imtech Marine Group BV („Imtech Marine“, Niederlande).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Parcom: Private-Equity-Fonds,

    —   Pon: Anbieter verschiedener Waren und Dienstleistungen z. B. im Bereich Elektrotechnik für den Seeverkehrsmarkt,

    —   Imtech Marine: Anbieter im Bereich Elektrotechnik für den Seeverkehrsmarkt.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7771 — Parcom/Pon/Imtech Marine/JV per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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