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Document C2015/246/11
Prior notification of a concentration (Case M.7613 — CBRE/Johnson Controls facilities management business) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7613 — CBRE/Johnson Controls facilities management business) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7613 — CBRE/Johnson Controls facilities management business) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 246 vom 28.7.2015, p. 8–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 246/8 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.7613 — CBRE/Johnson Controls facilities management business)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2015/C 246/11)
1. |
Am 17. Juli 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CBRE Group, Inc. („CBRE Group“, USA) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Vermögenswerten und Anteilen die alleinige Kontrolle über die Vermögenswerte des Unternehmens Johnson Controls sowie dessen Geschäftsbereiche für Gebäude- und Anlagenverwaltung, Immobilien- und Bauprojektverwaltung (zusammen „Global WorkPlace Solutions“ — „GWS“, USA). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: — CBRE Group: Immobiliendienstleistungen; — GWS: Dienstleistungen im Bereich Gebäude- und Anlagenverwaltung. |
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7613 — CBRE/Johnson Controls facilities management business per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.