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Document C2015/224/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7695 — BlackRock/First Reserve/Engie/TAG Pipelines Sur) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 224 vom 9.7.2015, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 224/5


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7695 — BlackRock/First Reserve/Engie/TAG Pipelines Sur)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 224/05)

    1.

    Am 30. Juni 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen BlackRock, Inc. („BlackRock“, USA), First Reserve Management, LP („First Reserve“, USA) und GDF Suez SA („Engie“, Frankreich) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und des Artikels 3 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen TAG Pipelines Sur, S. de R.L. de C.V. („TAG Pipelines Sur“, Mexiko).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    BlackRock ist eine börsennotierte Vermögensverwaltungsgesellschaft, die im Namen ihrer Kunden Vermögenswerte verwaltet sowie im Risikomanagement und in der Beratung tätig ist.

    First Reserve ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die sich auf die Energiewirtschaft (einschließlich Ölfelddienste, Energieinfrastruktur sowie Strom- und Energiereserven) spezialisiert hat.

    Der Energiekonzern Engie ist in der gesamten Energiekette für Strom und Gas tätig.

    TAG Pipelines Sur wird für den Bau und Betrieb der Gasfernleitung Los Ramones II (Sur) in Mexiko zuständig sein.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7695 — BlackRock/First Reserve/Engie/TAG Pipelines Sur per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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