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Document C2015/223/07

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7606 — Grupo Antolín/Magna Interiors) (Text von Bedeutung für den EWR)

    ABl. C 223 vom 8.7.2015, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 223/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7606 — Grupo Antolín/Magna Interiors)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 223/07)

    1.

    Am 30. Juni 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Grupo Antolín-Irausa S.A. („Grupo Antolín“, Spanien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch gleichzeitigen Erwerb von Vermögenswerten und Anteilen die alleinige Kontrolle über einzelne Geschäftsbereiche des Unternehmens Magna Interiors („Magna Interiors“), einer 100 %igen Tochter von Magna International, Inc. (Kanada).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Grupo Antolín: weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Innenausstattungskomponenten für Kraftfahrzeuge, u. a. Dachhimmelsysteme und dazugehörige Komponenten, Türen, Sitze, Beleuchtung und Verkleidung;

    —   Magna Interiors: weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Innenausstattungskomponenten für Kraftfahrzeuge, u. a. Dachhimmelsysteme und dazugehörige Komponenten, Tür- und Verkleidungssysteme, Cargomanagement- und Cockpitsysteme.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7606 — Grupo Antolín/Magna Interiors per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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