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Document C2015/051/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7492 — BBVA/Garanti) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 51 vom 13.2.2015, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.2.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 51/64


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.7492 — BBVA/Garanti)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2015/C 51/10)

    1.

    Am 5. Februar 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. („BBVA“, Spanien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Türkiye Garanti Bankası A.Ş. („Garanti“, Türkei).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    BBVA ist eine weltweit tätige Bankengruppe, die finanzielle und nichtfinanzielle Produkte und Dienstleistungen für Privat- und Firmenkunden anbietet.

    Garanti ist eine Bank mit Sitz in der Türkei, die Bankdienstleistungen für Privatkunden, Firmenkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen erbringt.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7492 — BBVA/Garanti per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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