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Document C2014/407/02

Nichtanwendbarkeit der Verordnung auf einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache M.7253 — Groupe Lagardère/SNCF Participations/JV) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 407 vom 15.11.2014, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 407/3


Nichtanwendbarkeit der Verordnung auf einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache M.7253 — Groupe Lagardère/SNCF Participations/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2014/C 407/02

Am 25. Juli 2014 hat die Kommission durch Beschluss festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss in der genannten Sache nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) fällt, da es sich nicht um einen Zusammenschluss im Sinne des Artikels 3 der genannten Verordnung handelt. Grundlage dieses Beschlusses ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung. Der volle Wortlaut des Beschlusses ist nur auf Französisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

der Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden;

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32014M7253 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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